1869 / 117 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hnen Rath Dr. Lüdersdorff unterstützt, r ein Kenner und Freund der alten Glasmalerei

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Glas. Er wurde hierbei in nachdrücklicher Weise durch den welcher nicht nur

war, sondern

sich auch mit der Technik derselben aufs Eifrigste beschaäftigte.

Ermuntert durch diesen, machte Zeb 5 eigene Malen von Bildern, welche so glü Majestät der König Friedrich

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Versuche mit lich aussfielen, daß Se. Wilhelm III., namentlich Hoheit der damalige Kronprinz, später dieselben vorgelegt wur⸗ Arbeiten befahlen.

den vereinigten künstle—

aber Se. Königliche König Friedrich Wilhelm 1V. , dem den, die Ausführung einiger kleinerer

Doch blieb es aus Mangel an

rischen und technischen Kräften vorläufig bei einzelnen Versuchen.

Erst als der König Friedrich Wilhelm

IV. den Thron be⸗ stieg, bewirkte der Hinweis darauf, daß die geeigneten Kräfte vorhanden seien, die Gründung eines selbständigen Instituts für Glasmalerei. Dennoch aber wäre vielleicht noch eine ge⸗ raume Zeit vergangen, ehe das Institut zu einer ausgedehnte⸗

ren und künstlerisch bedeutenden Wirksamkeit gelangte, wenn es

„nicht das Gluck gehabt hätte, in seinem ersten Leiter zugleich einen

wahrhaften Organisator zu finden,

und, was noch von höhe⸗

rem Werth war, einen Mann, der in der Lage war, die

Theilnahme des viel in Anspruch genommenen Königs für die

neue Anstalt stets rege zu erhalten, sondern auch eine so tiefe, verständnißvolle Liebe für die Kunst des Mittelalters und namentlich für die Glasmalerei hegte, worin er auch selbstthätig war, daß dadurch eine Garantie für die echt monumentale Richtung der Thätigkeit des Instituts gewährt war. Es war dies der damalige Major, jetzige General Vogel von Falcken⸗ stein, welcher als der Erzieher der neuen Anstalt zu betrachten ist. Das erste Resultat seiner Bemühungen war (im Jahr 1843) der Befehl des Königs, für die Marienkirche in Danzig ein 65 Fuß hohes und 19 Fuß breites Fenster auszuführen. Dier Erfüllung dieser Aufgabe war gewissermaßen eine Lebensfrage der Anstalt. Die bloße Stellung derselben machte eine totale Umwandlung der bisherigen Privatanstalt, ja eine völlige Neubegründung nöthig. Nicht nur, daß die bisherigen Räumlichkeiten für eine so umfangreiche Leistung nicht hinreichten, sondern es waren auch neue Kräfte heranzuziehen. Die Erfüllung dieser Forde⸗ rung legte den Grund zu dem heutigen Institut. Es wurden einige tüchtige Künstler, die zum Theil noch jetzt dem Institut angehören, die Glasmaler Martin, Ulrich, Glinsky, zu denen später Fischer hinzutrat, sodann mehre, im kunstge⸗ mäßen Schneiden und Verbleien geübte und durch Zebger, welcher an der Neugestaltung der Anstalt Theil nahm, noch zu unterweisende Glaser, engagirt, die nöthigen Requisite u. s. f. beschafft und nun rüstig ans Werk gegangen. Innerhalb der vom Könige gestellten Frist, nämlich eines Jahres, wurde nicht nur das große Fenster für die danziger Marienkirche fertig, sondern noch man hat wohl Grund zum Erstaunen über solche Thätigkeit sieben Fenster für die Schloß⸗ kapelle in Königsberg i. Pr., wodurch dann freilich die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Anstalt ein für alle Mal er⸗ ledigt war. 1

Nach dieser außerordentlichen Probearbeit, gleichsam das Meisterstück des neuen Instituts, begann nun eine Thätigkeit, über deren Früchte, bestehend in einer Reihe von über 500 größe⸗ ren und kleineren Arbeiten, wir auch nicht annäherungsweise eine Ueberschau zu geben im Stande sind. Schon im Jahre 1853, als, wie wir Eingangs bemerkten, die erste Ausstellung im Park von Monbijou stattfand, welcher drei Jahre später eine zweite folgte, hatte die Anstalt nicht weniger als 79 Kirchen⸗ fenster, die kleineren Arbeiten ungerechnet, ausgeführt, darunter mehrere, wie das für den Aachener Dom, in kolossalen Dimen⸗ sionen Das Jahr 1856 bildet in doppelter Beziehung einen Abschnitt in der Geschichte der Anstalt, sofern es nicht nur in

die Mitte ihres Bestehens fällt, sondern auch insofern in der

Verwaltung desselben eine Aenderung stattfand. Der bisher in dem Institut noch thätig gewesene Glasermeister Zebger, der bis dahin noch immer der Geschäftsführer geblieben war, trat aus dem Verbande heraus, und an seine Stelle der Hauptmann a. D. Freiherr von Uslar⸗Gleichen ein. Die oberste Leitung blieb jedoch nach wie vor in den Händen des Generals von Falckenstein. Wenn nun schon die Herstellung von 79 Fenstern im Laufe der ersten 13 Jahre des Bestehens des Instituts einen Beleg für die Leistungskraft desselben lieferte, so steigerte sich doch die Thätigkeit desselben in der zweiten Hälfte in sol⸗ chem Grade, daß die Zahl der größeren Arbeiten monumenta⸗ len Charakters nahe an dreihundert heranreicht. Einige der hervorragendsten mögen hier namhaft gemacht werden, indem wir sie nach den Jahren ordnen: 1843 44 das bereits er⸗ wähnte G fuͤr die danziger Marienkirche (65 hoch 9 breit), darstellend in seiner Hauptkomposition »Die Anbe⸗ tung der heiligen drei Könige« nach Raphael von Professor Schulz als Carton gezeichnet, gemalt von. Martin, Ulrich

I111“ 8 Glinsky, Sengespeik und Kuhnert; 1844 sieben Fenster für

Wappen der deutschen Hoch⸗

Königsberg (35“, 9)) mit den deuts 1845 zwei weitere Fen⸗

meister und des Königlichen Hauses; ster für die danziger Marienkirche (65 , 13 ) »Darstel⸗ lung im Tempel« nach Fra Bartholomano, Carton von Mar⸗ tin, »Die Verkündigung« nach Giotto, Carton von Bier⸗ mann und Rüthling; 1846 drei Fenster für den Dom in Magdeburg (30“„ 60), Otto I. und seine Ge⸗ mahlin Editha«, »St. Mauritius« und »St. Katharina«, Carton von Däge, »Bischof Albertus« und »Bischof Norbert«, Carton von Teschner; 1847—1848 abermals drei Fenster für die Marienkirche in Danzig (65“, 17), musivisch; 1848 bis 1849, zwei Fenster für den Dom zu⸗ Magdeburg mit Kaiserfiguren nach Cartons von Teschner; 1850 ein Fenster für die Maria⸗Magdalenenkirche in Breslau (65“, 18 ) »Christus mit Magdalena am Ostermorgen«, Carton von Teschner; 1851 zwei Fenster für den Dom in Magdeburg (40!, 180), geschichtliche Personen des alten Testaments; 1852: vier Fenster für den Dom zu Aachen (85 ¼, 6 ), »Dar⸗ stellung im Tempel«, »Flucht nach Aegypten«, »Anbetung der heiligen drei Könige«, »Anbetung der Hirten«, Cartons von Pfannschmidt und Engelmann; 1853 ein Fenster für den Dom zu Aachen (ausgestellt) (85% 18 ½) »Krönung der Maria«, nach P. v. Cornelius Carton von Teschner. Dann folgen in den nächsten Jahren bis 1856: 5 Fenster für Pommern, 14 Fenster für Brandenburg, 4 Fen⸗ ster für Saarburg, 13 Fenster für Brandenburg, 2 Fenster (85 “, 170) für Stralsund und 2 Fenster für Naumburg a. d. S.

Der zweite Abschnitt in der Geschichte der Anstalt, dessen wir oben Erwähnung gethan, ist durch dier Ausstellung des Jahres 1856 der letzten beiden Fensterpaare bezeichnet. Die stralsunder Fenster gehören zu den größten Arbeiten dieser Art. Sie sind 85 Fuß hoch und 17 Fuß breit. Die Cartons zu den Hauptgemälden rühren von Teschner her und stellen, die eine nach van Eyck: »Die Verkündigung Mariä«, die andere nach Zwoll: »Anbetung der heiligen drei Könige« dar. Außer diesen erhielt Stralsund noch in demselben Jahre zwei kleinere Fenster mit alttestamentlichen Figuren. Zu den beiden Naumburger Fenstern hatte der Geheime Ober⸗Baurath und Konservator der Denkmäler, von Quast, die Skizzen entwor⸗ fen, um sie den noch vorhandenen alten Glasmalereien anzu⸗ passen. Die Motive wurden daher mit Bezugnahme auf die Schutzheiligen des Naumburger Stiftes, Petrus und Paulus, ausgewählt und so in jedem Fenster ein Cyclus von je 14 Darstellungen aus dem Leben eines der beiden Apostel ge⸗ schaffen, umschlossen und eingerahmt von architektonischer Orna⸗ mentik, welche in ihren Mustern, im Prinzip des Styls sich streng an die Ornamentik der alten Fenster anschlossen.

Diesen Werken folgten dann eine lange Reihe anderer nicht minder umfangreicher Arbeiten, aus denen wir nur folgende hervorheben wollen: 1858 ein großes Fen ster für den Aachener Dom (86˙, 160, »die Heimsuchung«, Carton von Pfann⸗ chmidt, 1859 abermals ein vom Grafen Nellessen in Aachen gestiftetes Fenster für den Dom (86“, 16), die Verkündi gung des Dogmas der unbefleckten Empfängniß«, nach dem Carton von Classen; 1860 desgleichen (vom Karlsverein ge⸗ stiftet) für den Aachener Dom: 2die Verkündigung« nach Classen, endlich das große, von Sr. Majestät dem Könige gestiftete Fenster für den Aachener Dom: »die Widmung des Doms durch Karl den Großen« nach Carton von Teschner; 1861 für Maria⸗Hilf in Aachen (gestiftet vom Freiherrn Geyr⸗Schweppenburg), Carton von Classen; 1862 ein Fenster für Frankfurt a. O. mit Darstellungen aus der biblischen Geschichte, Carton von Engelmann; 1864 das von Er. Majestät gestiftete große Fenster für das Südportal des Cölner Domes, Carton von Burger; 1865 fünf Fenster für die Kirche in Teplitz, »Christus und die 4 Evangelisten«, Carton von Teschner; 1866 ein Fenster (ge⸗ stiftet vom Hrn. Geh. Kommerzien⸗Rath Carl), für die Katha⸗ rinenkirche zu Brandenburg, Carton von Teschner; 1867 das große Fenster für die Karthause zu Nürn⸗ berg, gestiftet von Sr. Majestät dem Könige, darstellend »die CrMd ne ggeticg. der Karthause«, Carton vom Direktor v. Kreling in Nürnberg; 1868 (gestiftet vom Generalkonsul Maurer) ein Fenster für die St. Katharinenkirche in Brandenburg, Carton von Teschner; 1869 das von Sr. Majestät dem hochseligen Könige Friedrich Wilhelm IV. gestiftete große Fenster fuüͤr das hohe Chor im Aachener Dom, welches gegenwärtig ausgestellt ist.

Da in diesen Blättern bereits auf den Inhalt der Kom⸗ position des letztgenannten Fensters hingewiesen ist, so bemerken wir nur, daß das ausgestellte Stück etwa des ganzen Fensters beträgt; und wenn man einerseits bedauern kann, daß eine Ausstellung des Ganzen nicht thunlich war, so dar

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doch andererseits in Erwägung kommen, daß die Wirkung des im Ganzen ausgestellten Fensters nunmehr erst unter Hinzu⸗ ziehung der lokalen architektonischen Umgebung, also an Ort und Stelle, eine vollständige sein würde. Im vorliegenden Falle handelte es sich ja ohnehin zunächst und hauptfächlich darum, eine Probe der künstlerischen Leistungsfähigkeit des In⸗ stituts zu geben, und dieser Zweck wird durch die Ausstellung des den Haupttheil bildenden Stückes, welches die figürliche Komposition enthält, vollkommen erreicht, da das Uebrige nur ornamental⸗musivische und architektonische Malereien nach sich wiederholenden Mustern enthält. M

Die Entwickelung des deutschen Münzw 8 dem Zeitraum von 1750 bis 1857.

(S. die Bes. Beilage zu Nr. 112 d. Bl.)

Den ersten Schritt zu einer gesetzlichen Anerkennung der faktischen Abweichungen von dem 1738 zum Reichsmünzfuß er⸗ hobenen 18-Guldenfuß that schon 1748 der Kaiser Franz selbst, indem er nach dem 20⸗Guldenfuß geprägte Münzen in Umlauf setzte, worin ihm 1750, mit geringer Abweichung in den klei⸗ neren Münzen, der Kurfürst von Sachsen und bald darauf einige schwäbische und fränkische Münzherrschaften nachfolgten.

Der Kaiser ließ sich angelegen sein, dem 20⸗Guldenfuß allgemeinen Eingang zu verschaffen; in Süddeutschland war es aber ohne große Verwirrung im Verkehr nicht mehr möglich, da die Hauptmasse des coursirenden Geldes bereits einem leichteren Münzfuße angehörte. So hatte gleich Bayern bereits zu Anfang der fünfziger Jahre 30⸗ und 15⸗Kreuzerstücke nach dem 24⸗Guldenfuße, 12⸗Kreuzerstücke aber nach einem 25 ¾⸗Guldenfuße im Umlauf, somit im Durchschnitt sogar einen leichteren Münzfuß, als selbst der 24⸗Guldenfuß. Unter solchen Umständen war es kein Wunder, wenn Bayern schon im Juli 1754 die Münzkonvention wieder aufkündigte, die es am 21. September 1753 mit Oesterreich auf Annahme des 20⸗Guldenfußes geschlossen hatte.

Der siebenjährige Krieg brachte endlich das Uebel der Münzverschlechterung auf den äußersten Punkt. Preußen hatte durch Ausgabe sehr geringhaltiger Münzen einen Theil seiner Finanzbedürfnisse gedeckt; dies benutzten andere Münz⸗ stätten zu ähnlicher Münzverschlechterung ohne Noth, blos um des Gewinnes willen. Das strenge Dazwischentreten des Kaisers, der sogar einen Fürsten mit Verlust des Münzrechts strafte, war nicht sehr wirksam; denn in Franken und am Rhein, selbst da, wo man angefangen hatte nach dem 20⸗Gulden⸗ fuß zu prägen, behielt von 1758 an der 24⸗Guldenfuß die Ober⸗ hand und die Münzen des 20⸗Guldenfußes wurden nach ihm geschätzt, wie es in Bayern bereits früher geschehen war. Ja Bayern anerkannte sogar 1759 den 25⸗Guldenfuß, der freilich faktisch längst dort bestand.

Auf dem Münzprobationstage zu Augsburg von 1760 bis 1761, wo der Kaiser die Kreise Franken, Bayern und Schwaben zur Einführung des 20⸗Guldenfußes nach der (nicht mehr be⸗ stehenden) Münzkonvention mit Bayern von 1753 zu bewegen suchte, zeigten sich die Hindernisse recht auffallend, welche mit der Rückkehr zu einem schwereren Münzfuße von einem all⸗ gemein gebräuchlichen leichteren verbunden sind. Die Grund⸗ lage zu einer Vereinigung, die im Mai 1761 zu Stande kam, bestimmt daher nur, daß die Münzen zwar nach den Verhält⸗ nissen der Konvention geprägt, aber nach dem 24⸗Guldenfuß

geschätzt werden sollen. Vergeblich verpflichteten sich durch den hierauf geschlossenen Darmstadt und Frank⸗

frankfurter Verein Mainz, Trier, Pfalz, surt im Februar 1765 zur Durchführung des 20⸗Guldenfußes. Freilich machten schon einige entschiedene Mißgriffe (wie die gegenseitige Annahme von Kreuzern, die im 26⸗Guldenfuße ge⸗ pragt wurden, im ganzen Vereinsgebiet neben dem Handels⸗ geld des 20⸗Guldenfuße und die allgemeine Bestimmung der Heimzahlung auch anders stipulirter Kapitalschulden nach dem

Gründliche Nachricht vom deutschen Münzwesen. Versuch einer chursächsischen Münzgeschichte. Ueber den gegenwärtigen Zu⸗

abgedr. in Rau: Archiv der

.⸗) von Praun: Leipzig 1784. Klotzsch: 2 Theile. Chemnit 1779. Hermann: stand des Münzwesens in Deutschland, politischen Oekonomie. 1835, IJ. Band. Abriß der Geschichte des teutschen Münzwesens, abgedr. in Pölitz Jahrbücher. 1841, 2. Hoff⸗ mann: Die Lehre vom Gelde. Berlin, 1838. Hoffmann: Zeichen der Zeit im deutschen Münzwesen. Berlin 1811. »Der Münzvertrag vom 24. Januar 1857 , abgedr. im Archiv für preußische Landes⸗ kunde, Bd. V. u. VI. u. A.

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20⸗-Guldenfuß) eine Abänderung dieses Vertrags nöthig; doch war es hauptsächlich die Unmöglichkeit, den allgemein bestehen⸗ den 24Guldenfuß ohne die größten Nachtheile aufzuheben, die schon am 9. Januar 1766 dieselben Paciszenten zu einer neuen Vereinbarung zu Worms zwang, worin eigentlich jedem über⸗ lassen wurde, zu thun, was er gut fände; nur so lange nichts anderes beliebt werde, solle nach dem Konventionsfuß gemünzt, im Handel und Wandel aber dem Gebrauche des 24⸗Gulden⸗ fußes nachgesehen werden.

Zgweckmäßig war es, daß die wormser Vereinbarung den Geldwerth so setzte, wie es in der österreich⸗bayerischen Kon⸗ vention von 1753 geschehen war. Hierdurch war nämlich ein Umstand beseitigt, der bisher Bayern mit abgehalten hatte, sich den augsburger Grundlagen von 1761 zu akkommodiren. Seit 1759 hatte es noch den 25⸗Guldenfuß; nun aber 1766 ging es, mit gehörigen Herabschätzung seiner zu schlechten Zwölfkreuzerstücke, zum 24⸗Guldenfuß über. Wie langsam übrigens gesetzliche 9 Feice. Sfenhe. amen, zeigte sich daran, oberrheinische Kreis den lange faktisch beste 5 24 Bag en ht 74 he geangsr I11““

as Ende aller dieser Bemühungen und Berathungen seit 1750 war hiernach keineswegs die allgemeine les Konventionsfußes in Süddeutschland, sondern vielmehr seine entschiedene Verwerfung und die Anerkennung des faktisch üblich gewordenen 24 Guldenfußes, der forthin in Franken, Bayern, Schwaben, den rheinischen Kreisen und in einem Theile des westfälischen Kreises galt. Doch war so viel gewonnen, daß auch in diesen Ländern die Handelsmünzen nach dem Schrot und Korn geprägt wurden, welche die Konvention von 1753 und der Verein von 1765 vorschreiben.

Das Wesentliche des 20⸗Guldenfußes ist übrigens, daß nicht, wie bei den früheren Aenderungen des Reichsmünzfußes, die Hauptmünze, der Speziesthaler, ungeändert blieb und blos der Werth der Rechnungseinheit des Guldens dadurch gemin⸗ dert wurde, daß man die feine Mark in mehr, also kleinere Kreuzer theilte, deren 60 stets einen Gulden bildeten, sondern der Konventionsfuß ändert auch die Hauptmünze, da er statt 9 nun 10 Speziesthaler aus der feinen Mark prägt und ihnen zugleich statt 14 Loth Korn nur 13 Loth giebt. Indem er dann jeden Spezies wieder 2 Gulden oder 120 Kreuzern gleich setzt, macht er auch diese kleiner. Er läßt die Verhält⸗ nisse der Thaler, Gulden und Kreuzer gegeneinander bestehen, drückt sie aber in kleineren Einheiten aus. Uebrigens werden seine kleineren Münzen aus gröberem Silber geprägt, wozu ursprünglich wohl die große Masse umzuprägender Scheide⸗ münze von grobem Korn mag veranlaßt haben. Ausdrücklich war verfügt, daß die kleineren Sorten kein eigentliches Handels⸗ geld Eien.

Neben diesen Vorgängen bei der Silbermünze sind die Aenderungen in der Schätzung des Goldes nicht unberührt zu lassen. Nach 1761 hatte man sich bemüht, das Verhältniß von Gold zu Silber in der Art festzuhalten, wie die Konvention von 1753 es bestimmt hatte, nämlich den Dukaten zu 4 Fl. 10 Kr., wie 14 „: 1; schon 1765 bedingen sich aber die Theil⸗ nehmer an der frankfurter Konvention von 1765 aus, daß diese Schätzung jedem freigegeben, nur nicht durch Aenderun des Silbermünzfußes bewirkt werde. Wirklich genügte enes Verhältniß dem Verkehr nicht, da das Gold in Frankreich und Holland höher stand. Schon 1768 setzte daher der Kaiser in seinen Erblanden den Dukaten auf 4 Fl. 15 Kr., 1783 auf 4 Fl. 20 Kr., endlich 1786 auf 4 Fl. 30 Kr., wodurch Gold zu Silber sich wie 152⁄10 : 1 stellte, während es in Frankreich wie 154⁄1% : 1 stand. Man hielt ein etwas niedrigeres Verhältniß fest, damit Deutschland nicht, wie früher schon geschehen, sein Hauptgeld, das Silber gegen Gold ans Ausland verlöre; es machte doch zugleich die Differenz so gering, daß Goldausfuhr nicht einträglich war. Zum ersten Male wurde hierbei (für Oesterreich) verfügt, daß der Goldhandel frei sein solle. Beessser als in Süddeutschland gelang die Verbreitung des 20⸗Guldenfußes in Norddeutschland. Denn schon 1763 setzte Sachsen eine durchgreifende Verbesserung seines durch den sieben⸗ jährigen Krieg zerrütteten Münzwesens ins Werk, worin es den Konventionsfuß genau einführte, mit der Ausnahme, daß es als Einheit den Zählthaler oder Courantthaler von 1 ½ Gul⸗- den oder 8 Spezies und die Groschenrechnung beibehielt. Das Ganze und halbe Guldenstück heißt also dort und Thaler. Ihm folgten andere Münzherrschaften. Blos Oldenburg und Hannover blieben beim leipziger Fuß, jenes bis 1814, dieses bis 1817, worauf sie gesetzlich den 20⸗Guldenfuß anerkannten, der schon seit 1780 im gemeinen Verkehr dort herrschend ge⸗ wesen. (Hannover ging dann laut Gesetz vom 8. April 18ℳ4, Födenburg laut Gesetz vom 10. Juli 1846 um 14⸗Thalerfuß