2147
Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ b 1 “ 8 nenommen, eine zu demselben von dem Abg. v. Dörnberg nal⸗Behörden oder Korporationen auch ferner berechtigt, Personen, meldet und den “ Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ sai sa ge len. 2heEh . e Daver der “ bantragte rree namentliche Abstimmunsg esche nese 8. ,h, e san vIw. ö 52ö chreibung oder sonst in glaubhafter Weise da- Reinerz Postexpeditionen in Wirksamkeit üre- Bad mit 110 gegen 73 Stimmen abgelehnt. An Stelle des §. 18 bestehenden Vorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen. Pr “ Feitpunkte ab werden diese Orte und die Badeorte Fwr wurde, nag dem s der Abgg. Runge und Stephani, cet Lene,ʒ . keeee-, en bah b⸗ egen Quittung alzbrunn folgende Postverbindun 3 9. ende Fassung genehmigt: 8 . in Br 2ae it, werb Z. e creib d öö 2) eine täglich zweimalige 1See.; Snaskew peen st Fndec. zigeie näheren Befimmugen über die Behörden und das Ver⸗ 28, genser 9 ud sonzeseonie 1 . 9 1aug, — 5 pons bis ar Sciase der Beexa g vasnrzedan 1ageg Stnefat, 8”— Se “ 9 Uhr 50 Min. Vormittand ahren, ee; 5 tdnn 9 1* 208d 18 89 Scbe. den He eeee . 7n e. B2 42 engewerbe Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben 18 8 11 in. Nachmittags, aus Landeck 5 Uhr 15 Min. früh⸗ Landesgesetzen vorbehalten. nd jedoch folgende rund ätze einzu⸗ § 31c. Der Regelung durch die Ortspolizei vnteriiegt b18 Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfosgt bei d Ar ’ lhr 30 Min. Vormittags. Beförderungszeit 5 Stunden halten: 1) In erster oder in zweiter Instanz muß die Entscheidung Unterhaltung des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Orte durch Kreis⸗Kommunalkasse zu Guben gegen Ablieferung des der ält 8 Fls 7 9 Frankenstein an die Eisenbahnzüge von und nach zurch eine kollegiale Behörde erfolgen. kese rher itt Fetnct, Umter⸗ Wagen aller Art, Gondeln, Sänften, Pferde und andere Trans. Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Vekluste des Talang esNrehau⸗ Waldenburg), b) eine tägliche Personenpost suchungen an Ort und Stelle zu veranlassen, Zeugen und Sach⸗ portmittel, sowie das Gewerbe derjenigen Personen, welche auf erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In wdlhr. 1““ und Reichenstein: aus Bad Landech versändige zu laden und eidlich zu vernehmen, uͤberhaupt den öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten 5 2 d Sili ; en . 2 in. Abends, aus Reich etretenen Beweis in vollem Umfange zu erheben. 2) Bildet e 8 scber deß Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig g. BNachmittags. Beförderungszeit Nehenden no 3 ühr - 1 kollegiale Behörde die erste Instanz, so ertheilt sie Uhre Ent⸗ Nach dem Antrage des Abg. Wagener (Neustettin), wel. Zur Sicherheit der hierdurch ein in Reichenstein an die 2. Personenpost nach Neisse Aus scheidung in öffentlicher Sitzung, nach erfolgter Ladung und chen der Bevollmaͤchtigte des Bundesrathes, Regierungspräst. der Fers . es 9 gegangenen Verpflichtungen haftet an die 1. Personenpost von Neisse. c) eine tägliche üe neuh Anhörung der Parteien, auch in dem Falle, wenn zwar Ein⸗ dent Graf zu Eulenburg befürwortete, wurde §. 41 (jetzt §. 37 Dessen zu Urkund diese Ausferti zwischen Glatz und Bad Landeck: aus Glatz 2Uübr 35 Min fnn wendungen nicht angebracht sind, die Behörde aber nicht ohne Weite⸗ folgendermaßen gefaßt: b 8 . AUnterschrift ertheilt sfertigung unter unserer aus Bad Landeck 8 Uhr 10 Min. Abends. Beförderungs ü0 res die Benehm gting ertheilen will und der Antragsteller innerhalb „Wer gewerbsmäßig Druckschriften oder andere Schriften oder Guben, den ten 18 “ v 3 Stunden 25 Min. Anschluß in Glatz an die Posten aus und zeit: 14 Tagen nach Empfang des, die Genehmigung versagenden oder nur Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder 1 .. Sielae Frankenstein, Mittelwalde, Reinerz. 2) Langenau: e unter Bedingungen ertheilenden Bescheides der Behörde auf münd⸗ öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, vertheilen, anheften oder an⸗ Die ständische Kommission für den 8— “ lich zweimalige Botenpost zwischen Habelschwerdt und Langen äg. liche Verhandlung anträgt. 3) Bildet die kollegiale Behörde die zweite schlagen will, bedarf dazu einer Erlaubniß der Ortspolizei⸗Behörde ausse Kreise. aus Habelschwerdt 5 Uhr 20 Min. früh und 4 Uhr 15 Min G dns Instanz/ so ertheilt sie stets ihre Entscheidung in öffenllicher Sitzung, und hat den über diese Erlaubniß auszustellenden, auf seinen Namen Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. aus Langenau 8 Uhr 25 Min. Vormittags und 7 Uhr 30 Waug nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien. 4) Als Parteien lautenden Legitimationsschein bei sich zu führen. vG“ ter Zinscoupon te Serie Abends. Beförderungszeit: 1 Stunde 30 Min. Anschluß in Hab 1. sind der Unternehmer (Antragsteller), so wie diejenigen Personen zu Diese Erlaubniß darf nur unter den Bedingungen und nach Maß⸗ u der Kreisobligation des Gubener Kreises schwerdt an die Post zwischen Glatz und Mittelwalde 1 betrachten, welche Einwendungen erhoben haben. 1 1 gabe des §. 51 versagt werden. 88 Nr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 9 nerz (Bad): a) eine tägliche Personenpost zwischen Ela uch Eine längere Debatte erhob sich bei §. 26 (früher §. 29, Das Haus beschloß nach dem Antrage des Abg. Becker er Zahasee Fista Ssrehe . Silbergroschen. Re⸗ v. aus Glatz 1 Uhr 50 Min. Nachmittags, aus Bad die ärztliche Praxis betreffend), an welcher sich der Präsident des (Dortmund): 1 fen 1t Igschupons empfahst gegen dessen Nächgabe 5 Uner9 Uhr 35 Min. Vormittags. Beförderungszeit: Z Stunden— Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück und die Abgg. v. Luck, Nunge, D Der Reichstag wolle beschließen; in §. 43 a) im 3. Alineg nach benannten Kreisobligati „. unpd späͤterhin die Zinsen der vor⸗ stein; A nschluß in Glatz an die Posten von und nach Franken⸗ v. Hennig, Dr. Löwe und Miquel betheiligten. Mit den vom veingestellt« die Worte einzufügen: ohne eine Fristung nachgesucht und ei igation für das Halbjahr vom ein;Anschluß in Reinerz (Stadt) an die Post nach und von Cudowa übg. 8 ck beantragten Aenderungen wurde der §. 26 nach erhalten zu haben«; b) als 4. und 5. Alineca hinzuzusetzen: „mit (in Buchstaben Thalern.. b) eine tägliche Personenpost zwischen Glatz und Stadt Rei 3 Abg. v. Luck ntragten g 1 »Für die im §. 13 aufgeführten Anlagen darf die nachgesuchte Fristung Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Guben. aus Glatz 8 Uhr 5 Min. Abends, aus Stadt Kethe 2. ü. den Beschlussen der zweiten Berathung angenonumen. §. 27, so lange nicht versagt werden, als wegen einer durch Erbfall oder 11“ 55 Min. früh. Befoͤrderungszeit 2 Stunden 50 Min. Anschluß 1 Isrüher §. 30, wurde mit redaktionellen Aenderung des Abg. Konkurserklärung entstandenen Ungewißheit über das Eigenthum an 9, früher §. 32: Schauspielunter⸗ einer Anlage oder in Folge höherer Gewalt der Betrieb entweder gar
Guben, den . ten 18. ““ Glatz an die Posten von und na rank 6 Runge genehmigt. Im §. 2 ach Frankenstein und Neisse. Betriebe ihres Gewerbes der polizei⸗ nicht oder nur mit erheblichem Nachtheile für den Inhaber oder
(Stempel.) 1j 1 di e] eine tägliche Personenpost zwischen Glatz und Cudowa uüber, nehmer bedürfen zum 1i — 1 ode lichen Erlaubniß ꝛc. wurde auf Antrag des Abg. Runge das Eigenthümer der Anlage stattfinden kann. Das Verfahren für die wie für die Genehmigung neuer Anlagen.«
“ 85 ee für den chausfebau “ Reinerz (Stadt): aus Glatz 2 Uhr 5 Mi Oieser Ztnsegüron . Beg en . 8 8 ((Stabt 8 Uhr fbüh, aus 1 3 r 5 Min. früh, in Reinerz “ cht ; 8 4 “ 1 1“ z (Stadt) 9 Uhr 30 Min. olizeili estrichen und darauf die Berathung vertagt. Fristung ist dasselbe, 1t 8 wenn decsen . 11. “ e eb9 12 Uhr 25 Min. früh. Bif rberan Zenln 2 Stunten decgnne Väet der Sha a84 Uhgr 8 Zu §. 51 wurde nach einer langen Debatte ein den Hausir⸗ Saluß des h vom 8 und EEE1“ die Posten von und nach Frankenstein — Die heutige (46.) Plenarsitzung des Reichstages handel mit Druckschriften auch solchen Personen, welche das an gerechnet, erhoben wird “ Nachod, d)“ wensc 2 B . an die Posten von und nach des Norddeutschen Bundes wurde um 11 Uhr durch den 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, freigebender Antrag Bad im Anschluß . J zwischen Reinerz Stadt und Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten des Abg. Duncker mit 98 gegen 89 Stimmen abgelehnt. lon 4) 8 .8 a) ene süailschen Her e Neeet zum Bundesrathe waren Füesenosr. Der 8 Bundes. n (Schluß des Blattes.) zur Kreisobligation des Gubener Krei owa und Reinerz: aus Cudowa 7 Uhr 35 Mim. (anzler⸗Amtes, Wirkl Geheimer Rath Delbrück, der Königl. Stettin, 25. Mai. (St. Z.) Se. Königliche Hoheit Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen nhten äͤcgabe zu Bee rvemmettszch. aus Reinerz (Stadt) 4 Uhr 50 Minuten Nachm. sächsische Ministerial⸗Direktor im Ministerium des Innern, der Kr onprinz, welcher gestern Abend erst nach 7 Uhr von gszeit: 1 Stunde 45 Min. Anschluß in Reinerz (Stadt) Weinlig, der Regierungs⸗Präsident Graf zu Eulenburg, sowie der Inspektion in’'s Palais zurückkehrte, begab sich später nach dem Offizier⸗Kasino in der Artillerie⸗Kaserne und verweilte dort
der Obligation des Gubener Kreises · Seae 19 Außerdem besteht: b) eine Perso. der Geheime Regierungs⸗Rath Michaelis. V Bundeskanzler Grafen bis gegen 11 Uhr. Heute Vormittag wurde die Inspektion
atz: aus Cudowa 7 Uhr 10 Min. Der Präsident theilte mit, daß vom Bun Ff. v. Bismarck⸗Schönhausen ein Verzeichniß der im Jahre 1867 in fortgesetzt und wird Se. Königliche Hoheit die Fahrt nach Swine⸗
8 Lit 32 9 2 20 8 68 2 “ M.. über .. Thaler à funf Prozent Zinsen. nenpost zwischen Cudowa und em Regierungsdampfer »Oder«
die . te Serie Zinscoupons ür die 5 Jahre 1 G
Kreis⸗Kommunalkasse zu Gutn Jaßrs 1. I e . ba per es 1g. 2 Uhr 5 Min. früh. Beförderungszeit: 5 Stun⸗ Guben, den . ten v66“ „Min. Anschluß in Glatz an die Posten nach und von Fran⸗ 1 5 1 p ven saetn⸗ Mittelwalde und Landeck. 5) Salzbrunn: ²) eine Betrieb gewesenen Brennereien des Norddeutschen Bundes über⸗ münde heute Nachmittag auf d Die ständische Kommission für den Chausseebau im Gubener Kreise. an8 d.e1s 1s g vnh. 429-Schen Mrnscune Ser, ves ben nn. saßsator - esech dee 1“ betraf: Dritte nge zir. Deff au, 24 Mai. (Köth Ztg.) Der auf “ Fvegr . “ früh. Beförderungszeit: 1 Stunde 15 Min. Anschluß 88 Berathung über den Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung auf heute berufene La ndiag versammelte sich Nachmittags 3 Uhr 2. I“ 1 eea g die Eisenbahnzüge von und nach Frankenstein, Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über im Landtagslokale und hat seine Berathungen in den Abthei⸗
zwischen Altwahf⸗ 8. “ 9 Füdige.. Botenna iS ö des. Nüich g) it folgenden An lungen wefeder aufgenvmman⸗ 10 Min. Vormittags Mij 5838 r „Das Haus nahm den J. 33 (let mut f n. Hessen. Darmstadt, 25. Mai. (Darmst. Ztg.) Die Salzbrunn 12 Ahr E“ Mein. aus trägen an: 1) der Abgg. Runge u, Gen., im ersten Alinea Kammer erklärte in ihrer heutigen Sitzung die Ergebnisse der mittags. Beförderungszeit: 45 Min. Beichaisen e nn zu streichen; 2) des Abg. Miquél, das Verwaltung der Staatsschuld in den Jahren 1863—65 für Das 39. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ vehehg 85 nbesen gprge zwischen Freiburg und Salz⸗ thte ke Pünesregierungen, so weit die Landes⸗ ““ ““ Fö Nr. 7414 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den trägt 6 Sgr. pro Person und Meile; SdenDas Personengeld be.— Branntwein und den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus 29 4 län, e. sind be-e-s S Je Sre d.he. des Gubener Kreises bis 889 Einrichtung der vorerwähnten Posten böhe auch von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig “ v sn 1—
etrage von Thalern. b ie Personenpost zwi F machen. . 11“”“ I. 8 und unter 1 is “ 12. April 1869, 2) die Permenha E“ 8. dea⸗ c8 34 (jetzt 31) erhielt nach dem Antrage des Abg. Frieden⸗ wenn die Hinterlegung von einer Behörde ausgegangen ist, diese Nr. 7415 das Statut für den Wubiser Entwässerungsv Gange werden verändert: 1) die Personenpost zwischen Frank 8 een thal die folgende Fassung: resp. das Ministerium, in dessen Ressort diese Behörde gehört, band (Königsberger Kreises der Neumark). V 26,28 ngsver⸗ und Reichenstein: aus Frankenstein 10 Uhr 20 Min. Abends §. 31. Die Landesgesetze können vorschreiben, daß zum Handel aufzufordern, das Depositum zu erledigen und im Fall die Berlin, den 26. Mai 1869 . Vom 26. April 1869. aus Reichenstein 2 Uhr 40 Min. früh. Beförderungszeit: “ mit Giften und zum Betriebe des Lootsengewerbes besondere Geneh⸗ Vermuthung begründet ist, daß das deponirte Objekt herrenlos 8 5 Min. Anschluß in Frankenstein an die Eisenbahnzüge von und migung erforderlich ist, ingleichem, daß das Gewerbe der Markscheider eworden sei, das Großh. Finanz⸗Ministerium zur Wahrung des g ebits⸗Comtoir. nach Breslau. Breslau, den 17. Mai 1869. nur von Personen betrieben werden darf, welche als solche geprüft fiskalischen Interesses davon in Kenntniß zu setzen, auch 2) den und konzessionirt sind. Ständen vom Erfolg demnächst Kenntniß zu geben. Auf diese
Ministerium für die 27f Der Ober⸗Post⸗Direktor. Schroeder. t sind. 9 Schwi — 1e v““ Nichtamtli 1 t4 I GGG 9 1113““ Weise wird, wie der Bericht berechnet, eine Summe von Bekanntmachun NRNPBreuße 1 b 9. iches. Vergeben ober Verbrechen 1” die Sittlichkeit bestraft sind. Den 120,000 Fl. dem Fiskus zufallen. g. ißen. Berlin, 26. Mai. Se. Majestät der Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter „ Baden. Karlsruhe, 24. Mai. Der Prinz und die
th oder Metallbruch Prinzessin Wilhelm sind mit den Prinzlichen Kindern
Nachdem zufolge des Preisausschreibens des Köni Ministers v 1 Sichreibens des unterzeichneten önig empfingen gestern Vormittag auf Schloß Babelsber ä l mit altem Metallgerä 1 8 1— über shr Penee.. 1 fünf Konkurrenzschriften hß Königliche Hoheit den Prinzen Abatbere , czabtecer Ei Wasche, deee ahh Werneegcen oder Dräumen von Seide, Wolle, heute Nachmittag nach längerer Abwesenheit hier eingetroffen 9 chafe bis zum 1. Juli 1868 bei Sr. Majestät zurückmeldete, nahmen dann den Vortrag des Haummolle oder Leinen, ferner das Geschäft eines Pfand⸗ und wurden von JJ. KK. Hoheiten dem Großherzog und gt werden, welcher wegen aus der Großherzogin am Bahnhof empfangen.
beim Ministerium eingegangen w ind di ut Ob J ge g aren, sind dieselben dem mit ber⸗Hof⸗ und Hausmarschalls Grafen Pückler leihers kann Demjenigen untersa Preisrichteramte beauftragten Königlichen Landes⸗Oekono⸗ pfingen den Polizei⸗Präsidenten dee; und ügcgena da. Gewinnsucht begangener Vergehen oder Verbrechen, gegen⸗ .. Württemberg. Stuttgart, 24. Mai. (St. Anz.) Eigenthum bestraft worden ist. Das Geschäft eines Gesindevermiethers Die Herzogin Helena von Württemberg ist mit ihrer
miekollegium zugestellt worden. D in sei 5 .Dasselbe hat in seiner Sitzu höchstsich hierauf von Adj — s tzung 9 f dem General Adjutanten von Tresckow kann ö untersagt werden, welcher “ as Tochter, der Herzogin Mathilde, gestern Nachmittag von hier
vom 9. März d sich dahin entschi n chen 8 1 n a . ieden Vortrag halten. 3 g h 6 begangener Verbrechen oder Vergehen gegen keit bestraft worde wieder abgereist 8 9 en 8 „ 2 e* hen geger Philipp von Württemberg und dessen 8
daß keine der eingegan sschri zi genen Preisschriften zu prämiiren — zn: Fsen Ihei otee nsshce des Fndesrc Ses eder werbrechenenthe ehe diesem Paragraphen bezeichnetes Ge⸗ — Der Herzog . 1 Gemahlin, die Herzogin Maria Theresia, geborene Erz⸗
sei; auch ein nochmaliges A t usschreiben des Preises nicht b
Deutschen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie werbe begonnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zu⸗ Erz⸗
herzogin von Oesterreich, sind zum Besuche der Königlichen
befürwortet werden könne ie 6 . 8 13 ve 8 „ Die Verfasser der eingegangenen Konkurrenzschriften wer⸗ — Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen. ständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen. “ ebe eldmesser, Auktionatoren, derjenigen, amilie he Vormitt im Königlichen
§. 31b. Das Gewerbe der Fe sser Beschaffenhtit, Menge Fe heute Vormittag hier angekommen und im Koͤnig ch
den demgemäß hierdurch aufgefordert, die l ’ abe des Mott etzteren unter An⸗ ’ 8 4 G 512 . 1 . 7 2 9 ) . * 6 . . 2 2 8 Berlin, den 25. Mai 1869. ggraphen, sowie für Rechnungswesen hielten gestern eine Sizung ab der gichergesatfder Kngg, enner, Waͤger, Messer, Bracker, Schauer, „Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Mai. Die Kaiserin Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten b Stauer u. s. w darf zwar frei, betrieben werden, es blei⸗ ist mit der Erzherzogin Marie Valerie gestern von Gödöllö Im Auftrage: Schuhmann — Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages ben jedoch die verfassungsmäßig dazu befugten Staats⸗ oder Kommu⸗ in Schönbrunn angekommen. 1
3 des Norddeutschen Bunden wurde der §. 20 (jetzt § h 8