1869 / 125 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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as Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2z½ Sgr.

für Indem wir bezüglich der Berechtigung zur Theilnahme an der I7 Generalversammlung auf die Bestimmungen der §8§. 33 und 34 un.

seres Gesellschaftsstatuts verweisen, bemerken wir, daß die Deposition der Aktien mindestens drei Tage vor der Versammlung bei un, serer Gesellschaftskasse in Görlitz, Bahnhofsstraße Nr. 3, in un. serem Direktionsgebäude, oder bei unserer Gesellschaftskasse in Ber⸗ lin Jaques, Oberwallstraße Nr. 3 daselbst, erfol⸗ gen muß.

Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Kommunalbehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.

Der gleichzeitig die speziellen Anträge enthaltende Bericht der Vet⸗ waltungsvorstände kann drei Tage vor der Versammlung bei unserer Gesellschaftskasse in Görlitz und bei Jos. Jaques in Berlin, Ober. wallstraße Nr. 3, in Empfang genommen werden.

1 8. mmit 22 Thlr. 15 Sgr. Pf. öu,] Hb9“ 8 und n 7 x v hier bei unserer Hauptkasse und zwar: Zahlung der ZBinsen und Dividende auf die ammaktien vom 1. Juni er. und die Zahlung Zinsen auf die Prioritäts⸗Obligationen I. IWV. Emission vom 1. Juli er. ab Vormittags

erlin die Zahlung der Zinsen und Dividende ie Stammaktien und der Zinsen auf die rioritätsobligationen I. und IV. Emission vom 8 9. Juli er. in unserem dortigen Empfangs⸗ gebäude Vormittags von 8 bis 12 Uhr, verden in diesen Terminen die nach unserer Bekanntmachung Görlitz, am 27. Mai 1869. vom 18. Februar cr. aufgerufenen ausgeloosten Prioritätsobligationen ö6“ Der Verwaltungsrath II1““

I. Emisston und die noch gültigen Zinsscheine aus früheren⸗Zahlungs⸗ dder Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft. 8

erminen realisirt. 1

2 2—— und Fer. r3ne 9 dene 5 bn b5 8 14““ .“ bei der Präsentation eine mi uittung, Namensunterschrift un Wohnungsangabe des Präsentanten versehene Nachweisung, welche die Eisee 825 mcgsne. Snn de ersche Fatts Stückzahl, den Werth der Coupons, die Serie und die den Verfall⸗ a. an die Fahrpläne benachbarter Bahnen ein modisfizir⸗ termin bezeichnende Nummer ergiebt, beigefügt werden. yyÿytCeeer Fahrplan in Kraft, dessen wesentliche Aenderun⸗

Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt außer an den bezeichneten —— gen gegen den jetzigen darin bestehen, daß 1) Zug 2

Stellen (hier und in Berlin) auch der Strecke Hannover⸗Cassel statt 6,8 Uhr Morgens ühn zu Neu⸗Ruppin den Charakter als Geheimer Kom⸗ M. A. v. Rothschild & Söhne. v1“ h e orgen Kühn z pp h h

Stettin, den 28. Mai 1869. g8 Herteaanand cne , e h hcen ildesheim. missions⸗Rath zu verleihen. * E 88 hr Morgens schon 6,5 Uhr von Hildesheim 8 8 Direktorium 5. ane; 5835 Essen ch ngesccischaft 3) Zug 37 der Strecke Lauenburg⸗Lüneburg statt ür. 3,46 Uhr Nach⸗ 8 Berlin, 1 Juni. 1

Fretzdorff. enke. Kutscher. mittags schon um 2,3838 Uhr von Lauenburg abgelassen werden. Die ““ 1“ 1b 1““] Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von

Personenbeförderung mit dem Abends 6,50 Uhr von Kreiensen na 1b 5* 2 b Göttingen abfahrenden Güterzuge 44 fäͤllt aus, dagegen wird der 1 Preußen ist gestern Abend von Neustadt E.⸗W. zurückgekehrt Verschiedene Bekanntmachungen. und heut nach Friesack abgereist.

mischte Zug 29 Cassel⸗Kreiensen über Kreiensen hinaus bis 88 nach Nordstemmen geführt werden. Im Uebrigen wird auf die Pla · Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preu⸗

[1922 zen.e Bekanntmachung. b ßen ist von Kiel hier wieder eingetroffen.

n Gemäßheit des § 10 unseres Statuts bringen wir zur Kennt⸗

kat⸗Fahrpläne verwiesen. Hannover, den 30. Mai 1869. Köͤnigliche Eisenbahn⸗Direktion. niß der Socii der Stolper Mibiliar⸗Brand⸗Versicherungsgesellscha daß die gewöͤhnliche Generalversammlung am 15, Juti oen, Vormiftägs 11 Uhr, im Rundeschen Lokale hierselbst stattfinden wird. Gegenstand der Vor⸗ lagen sind die Punkte ad 1, 2, 3, 4 und 5 des §. 11 der Statuten, sowie Erledigung einiger Verwaltungsangelegenheiten. Stolp, den 28. Mai 1869. 8 8 Das Haupt⸗Direktorium der Mobiliar⸗Brand⸗Versicherungsgesellschaft. 1G v. Weiher.

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von Brudnia über Groß⸗Murzyno nach dem Nummersteine 18,33 der Posen⸗Thorner Staatsstraße, im Kreise Inowraclaw, Regierungsbezirks romberg, gemäß dem nebst Proposition anbei zurückfolgenden kreis⸗ ständischen Beschlusse vom 4. Dezember 1868, von Groß⸗Murzyno ab nicht in der ursprünglich projektirten Richtung, sondern nach der Stadt Gniewkowo an der zu erbauenden Posen⸗Thorner Eisenbahn geführt werde, und daß die durch Meinen anderweiten Erlaß von demselben Tage (Gesetz⸗Samml. S. 504) dem Kreise Inowraclaw für den Chausseebau bewilligten Rechte auch auf diese veränderte Richtung zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ E“ zu. . X“ Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. An den Finanz⸗Minister, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innernr.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

in Frankfurt a. M. darch die Herren Dem Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Bernhard

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Gesetz, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe⸗Mühle im Biggethal. Vom 20. April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Köͤnig von Preußen ꝛc., ver⸗ 2981 br Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

§. 1. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten wird ermächtigt, die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft in Ausführung der nach §. 4 ihres Statutnachtrages vom 1. Oktober 1866 (Gesetz⸗Sammlung für 1866 S. 619) dem Staate zustehenden Be⸗ rechtigung zunächst zur Femenung. einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe⸗Mühle im Biggethal zu veranlassen.

.2. Das zum Bau der Bahn erforderliche Kapital wird aus⸗ schließlich der demselben zuzurechnenden Coursverluste auf 2 ½ Millio⸗ nen Thaler festgesetzt und auf Grund eines landesherrlichen Privile⸗

Bekanntmachung. Vom 1. Juni c. ab wer⸗ den bis auf Weiteres die Züge III., V. und VI. des Fahrplans der Westfälischen Eisenbahn auf der Streckt Höxter⸗Warburg⸗Soest wie folgt befördert werden:

A. In der Richtung von Höxter B. In der Richtung von und Warburg nach Soest. Soest nach Warburg und

Nach⸗ mitt. 3,.27

Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1869 berreffend die Ver⸗ leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Privat⸗Chäaussee von Wiesenburg, im Zauch⸗Belziger Kreise, Re⸗ gierungsbezirks Potsdam, im Anschlusse an die Belzig⸗Reetzer Kreis⸗ Chaussee in der Richtung auf Coswig. 1 Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Privat⸗Chaussee von Wiesenburg, im Zauch⸗Belziger Kreise, Regierungsbezirks Potsdam, im Anschlusse an die Belzig⸗Reetzer Kreis- Chaussee in der Richtung auf Coswig bis zur Kreis⸗ und Landesgrenze genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Unternehmer, Ritterguts⸗

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ahn.

Soest.. Höxter Abfahrt Sassendorf. Prak.

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Auf Grund der §§. 27, 28, 31 und 47 unseres Gesellschaftsstatuts werden die Herren Aktionäre der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft hierdurch zu der

am 30. Juni c., Mittags 12 Uhr, im großen Societätssaale, Kahle Nr. 18 zu Görlitz, stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung ergebenst eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Bericht der Gesellschaftsvorstände über die Lage der Geschäfte und der Bilanz. Wahl von fünf Mitgliedern des Verwaltungsraths. Wahl von drei Revisoren zur Prüfung und Dechargirung der Vesahie gen Helang⸗

eri er Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilan

-Se Jahres und Beschlußnahme über dbe gerogerne

ita.

5) Antrag des Verwaltungsraths auf Verschmelzun usion §. 31 des Statuts Nr. 3) der Berlin⸗Görlitzer ö kusge8 mit der Märkisch⸗Posener und Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahngesell⸗ schaft behufs Gründung der aus diesen drei Bahnen unter Auf⸗ lösung der vorgenannten Gesellschaften zu bildenden »Mitteldeut⸗ schen Central⸗Eisenbahngesellschafte, Wahl und Ermächtigung des für dieselbe zu bildenden Verwaltungsraths zur Vereinbarung des Statuts und Erweiterung des Grundkapitals der vereinigten Bahnen, sowie zur Aufbringung der zur Ausführung folgender

vr. 1 a) von Görlitz nach Reichenberg und Zittau b) » Eilenburg nach Lepnige. 8 1 c) Bentschen nach Lissa,

Weißwasser nach Muskau,

d) sowie e) Behufs eventueller Erwerbun bahn oder Verschmelzung derße Central⸗Eisenbahn8 und 1“ f) Behufs Herstellung einer Verbindung mit einem näher zu bestimmenden Puntte der e 1 Bahn in der Richtung auf Senftenberg⸗Camenz 8 erforderlichen Mittel.

der Niederschlesischen Zweig⸗

lben mit der Mitteldeutschen,

Benninghausen Lippstadt... Gesecke.. Salzkotten.. Paderborn. Altenbeken. Buk

Willebadessen Bonenburg. Warburg .. Ankunft Altenbeken . Abfahrt Driburg ... »

E“ Ankunft

4. 8g 4.22

Driburg ... Altenbeken Ankunft

Warburg .. Abfahrt Bonenburg. Willebadessen

B Altenbeken. aderborn. Salzkotten.. Gesecke. Lippstadt ... Benninghausen

Sassendorf. » 8 Soest Ankunft 5.45 Vorm. Nach⸗ Mäünster, den 28. Mai 1869. Königliche Direktion der West

1 Schleswigsche Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. In der am 30. v. M. abgehaltenen Generalversammlung der Schleswigschen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft sind die Herren Blaron Raphael von Erlanger, 1“ Regierungs⸗Rath a. D. F. von Warnstedt, Ludwig von Erlanger, 8 Regierungs⸗Rath Schmidt von Leda, Kammerherr von Krag, J. S. Louth, 8 General⸗Konsul Theodor von Dreifus, 1 Rittergutsbesitzer Gustav Sthamer, Graf Gotthardt Saurma⸗ZJeltsch, als, Mitglieder der Direktion wieder erwählt worden und haben sämmtlich die auf sie gefallene Wahl angenommen, was hiemittelst in Gemäßheit der Bestimmungen der §8. 25 und 31 des Statuts zur öffentlichen Kunde gebracht wird. Flensburg, den 29. Mai 1869. Die Direktion der Schleswigschen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. F. v. Warnstedt,

3.20 3.38 3.52 4.12 4.27 4.48

5. 9 5.24

Ss. 12,8. 18h18,8 lischen Eisenbahn.

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stellvertr. Vorsitzender

giums durch eine Anleihe der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft beschafft werden. §. 3. Um den etwaigen jährlichen Ausfall an Zinsbeträgen, auf deren Ersatz die Gesellschaft nach §. 4 des Statut⸗Nachtrags vom 1. Oktober 1866 Anspruch hat, ermitteln zu können, wird bestimmt, daß der Betriebsüberschuß des neuen Zweigbahnunternehmens, dem Sieg⸗Ruhr⸗Bahnunternehmen gegenüber, nach denselben Vorschriften und Grundsätzen festzustellen ist, welche für die Ermittelung des Be⸗ triebsüberschusses der Sieg⸗Ruhrbahn dem Bergisch⸗Maͤrkischen Eisen⸗ bahnunternehmen und dem Staate gegenüber, maßgebend sind. §. 4. Zur Amortisation der für die Zweigbahn auszugebenden Obligationen soll ein halbes Prozent des Kapitals unter Zuschlag der Zinsen von den amortisirten Obligationen jährlich verwendet werden. Die Amortisation beginnt jedoch erst, sobald und soweit die Fweigbahn und das Sieg⸗Ruhr⸗Bahnunternehmen selbst, nach Deckung er Zinsen für das alte und neue Unternehmen und nach Deckung des Amortisations⸗Erfordernisses für die alten Sieg⸗Ruhr⸗Bahn⸗Obliga⸗ tionen, die nöthigen Mittel dazu gewähren. §. 5. Derjenige Reingewinn, welcher sich nach Bestreitung des Zins⸗ und Amortisations⸗Erfordernisses aus dem neuen Unternehmen ecflcbt, wird zu ½ an den Staat, zu „1 an die Gesellschaft ab⸗ geführt. §. 6. Der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel, Gewerbe 82 enttce Arbeiten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes eauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1 1 Gegeben Berlin, den 20. April 1869. (L. S.) Wilhelm. 1 Graf von Bismarck. Freiherr von der Heydt. von Roon Graf von Itzenpliß. von Mühler, von Selchow. . Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869 betreffend die Ver⸗ leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee von Brudnia über Groß⸗Murzyno nach der Stadt Gniewkowo an der zu erbauenden Posen⸗Thorner Eisenbahn, unter Abänderung der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Oktober 1860 (Gesetz⸗Samml. S. 504) genehmigten Richtung dieser Chaussee nach dem Nummerstein 18,33 der Posen⸗Thorner Staatsstraße. Auf Ihren Bericht vom 16. April d. 88 genehmige Ich, daß der durch Meinen Erlaß vom 19. Oktober 1 genehmigte Chausseebau

besitzer von Watzdorf auf Wiesenburg, das Recht zur Entnahme der ien, nach Maßgabe der für die auf diese Straße.

Chausseebau⸗ und Unterhaltungsmater Staatschausseen bestehenden Vorschriften, in Zugleich will Ich dem Rittergutsbesitzer von Watzdorf gegen Uebernahme ber künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen

schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die

Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von vhnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem

hausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen e gedachte Straße zur

wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ Berlin, den 3. Mai 18b0. 111“ 8 Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe uund öffentllche Ap e⸗h, 3. köb

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Das 40. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus.

gegeben wird, enthält unter Nr. 7416 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1869 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau

und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von Oberrod

über Wiedersbach, Regierungsbezirk Erfurt, bis zur sachsen⸗ meiningenschen Landesgrenze in der Richtung auf 5ssn und im Anschlusse an die Ratscher⸗Schönauer Thaussee; unter

Nr. 7417 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden In⸗ haber lautender Obligationen der Stadt Neustadt⸗Eberswalde, Regierungsbezirks Potsdam, zum Betrage von 50,000 Thalern. Vom 12. April 1869, unter

vinzial⸗Hülfskasse; unter

des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, ein-

ildburg⸗

Nr. 7418 den Allerhöchsten Erlaß vom 19. April 1860, betreffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligatio⸗

nen der Rheinprovinz durch Vermittelung der Rheinischen Pro⸗