8 den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten V in geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu veranstalten. . . Die Bestimmungen der Landesgesetze über die Anzeige der Ver⸗ sammlungen und Vereine, sowie über die Ueberwachung derselben, bleiben unberührt. 88 G G .18. Das gegenwärtige tritt bei der ersten nach dessen Verkündigung stattfindenden Neuwahl des Reichstages in Kraft. Von dem nämlichen Zeitpunkte an verlieren alle bisherigen Wahlgesetze für den Reichstag nebst den dazu erlassenen Ausführungsgesetzen, Verord⸗ nungen und Reglements ihre Gültigkeit. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes⸗Insiegel. 8 Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. Mai 1869.
“ (L. S.) Wilhelm.
Das 16. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts des Norddeutschen
Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter 8 Nr. 289 das Gesetz, Se Portofreiheiten im Ge⸗ biete des Norddeutschen Bundes. Vom 5. Juni 1869 / unter Nr. 290 die Ernennung des Königlich preußischen Lega⸗ tions⸗Raths Hermann Carl Wilke zum General⸗Konsul des Norddeutschen Bundes für Großbritannien und Irland in London; unter 8 Nr. 291 die Ernennung des Kaufmanns G. Dentzelmann su d'Urban (Kolonie Natal in Afrika) zum Konsul des Nord⸗ eutschen Bundes daselbst; unter Nr. 292 die Ernennung des Kaufmanns Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Insel Mauritius) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst; unter 8 Nr. 293 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls R. Lindau in Nagasaki, des bisherigen preußischen Vize⸗Konsuls C. Gaertner in Hakodade, des Kaufmanns Adolph Leysner zu Niegata und des Kaufmanns Adolph Reis zu Yokohama zu Konsuln des Norddeutschen Bundes; unter Nr. 294 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg (Herzogthum Sachsen⸗Meiningen), Namens des Norddeutschen Bundes an den Henry Winser; unter Nr. 295 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen, Namens des Norddeutschen Bundes an den Emil Hoechster; und unter Nr. 296 die Ertheilung des Exequatur als Kaiserlich russi⸗ scher Vize⸗Konsul, Namens des Norddeutschen Bundes an den Willibald Oskar Alexis Helm zu Emden. 1 Berllin, den 8. Juni 1869. “ eitungs⸗Comtoir.
Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1869, betreffend die landes⸗ herrliche Genehmigung zu mehreren Eisenbahn⸗Neubauten in der rovinz Schlesien.
Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 15. Mai d. J. er⸗ theile Ich, unter Vorbehalt der bei der 1““ festzu⸗ stellenden Bedingungen, zu der Anlage der Eisenbahnen: a) von Breslau über Glatz bis zur Landesgrenze bei Mittelwalde in der Richtung auf Wildenschwert, b) vom Bahnhofe Cosel (Kandrzin) über Neisse zum Anschluß an die Linie ad a. und zum Anschluß an die Breslau⸗ Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn bei Franten ne nebst Abzweigungen nach Leobschütz zum Anschluß an die Wilhelmsbahn und nach der Landesgrenze zum Anschluß an die in Oesterreich projektirte Bahn von Ollmütz über Sternberg an die preußische Grenze in der Nähe von Ziegenhals, Meine landesherrliche Genehmigung. Zugleich bestimme
ch, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom November 1838 ergangenen Vorschriften, betreffend das Expropriations⸗ recht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund⸗ stücke, auf die in Rede stehenden Anlagen Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Scchloß Babelsberg, den 20. Mai 189. ““ Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. An das Staats⸗Ministerium. “
Das 42. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 7429 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be⸗ treffend die Genehmigung des Statuts der ostpreußischen land⸗ schaftlichen Darlehnskasse, so wie des Beschlusses des General⸗ landtages der ostpreußischen Landschaft wegen Erhebung eines Quittungsgroschens; und unter Nr. 7426 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be⸗ treffend die landesherrliche Genehmigung zu mehreren Eisen⸗ bahn⸗Neubauten in der Provinz Schlesien. Berrlin, den 8. Juni 1869. 1“ Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten. ¹
An der Andreasschule in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Carl Theodor Koniecki zum Oberlehrer genehmigt worden.
Der praktische Arzt Dr. Kraft zu Neumark ist zum Kreis⸗ Wundarzt des Kreises Löbau ernannt woreen.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenarsitzung vom 3. Juni 1869 Herrn Ferdinand Roemer in Breslau zum korrespondirenden Mitgliede ihrer physikalisch⸗
mathematischen Klasse ernannt.
Tagesordnung.
4. Plenarsitzung des Deutschen Zollparlaments am Mittwoch, den 9. Juni 1869, Mittags 12 Uhr.
1) Schlußberathung über den Handels⸗ und Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll⸗ und Handels⸗ vereins einerseits, und der Schweiz andererseits vom 13. Mai 1869, nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. Referent: Abgeordneter Kirsner. Korreferent: Abgeordneter Dr. Schleiden. Antrag des Referenten und des Korreferenten: Das Zoll⸗ parlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Handels⸗ und ollvertrage nebst Schlußprotokoll die Zustimmung zu ertheilen. Schlußberathung über den Freundschafts⸗, Handels⸗ und
chiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu demselben nicht gehörenden Staaten des Zollvereins einer⸗ seits, und Japan andererseits vom 20. Februar 1869, nebst den Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll. Referent: Abgeordneter Roß. Korreferent: Abgeordneter Camphausen euß). Antrag des Referenten und des Korreferenten: Das Zollparlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage nebst den Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll, die Zu⸗ stimmung zu ertheilen.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall und Ober⸗Befehlshaber der Truppen in den Marken, Graf von Wrangel, nach Wildbad.
“ Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 8. Juni. In der gestrigen (6.) Sitzung des Bundesrathes des Zollvereins, in welcher der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück auf Grund einer Substitution des Bundeskanzlers den Vorsitz führte, wurde über den vom Präsidium vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abänderung des Vereins ⸗Zolltarifs von den betreffenden Ausschüssen Bericht erstattet.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord⸗ deutschen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.
Breslau, 7. Juni. (Schles. Z.) Gestern Abend um 8 Uhr 50 Minuten langte auf dem Centralbahnhofe mittelst Extrazuges der Vizekönig von Aegypten nebst Gefolge in einem Königlichen Salonwagen, welcher ihm Tags zuvor bis Oderberg entgegengeschickt worden war, hier an. Von Sr. Majestät dem Könige waren der General⸗Adjutant Baron von Losn und Kammerherr Graf von Fürstenstein beordert worden, den Vizekönig Namens Sr. Majestät an der Grenze zu bewillkommnen. Auf dem Bahnhofe begrüßten der kommandirende General, von Tümpling, und der Regierungs⸗Präsident, Graf von Poninski, den Ankommenden beim Betreten des Perrons und geleiteten den⸗ selben in den bereitstehenden Wagen nach der Rampe des Königlichen Palais, wo eine doppelte Ehrenwache aufgestellt war. Während der später stattfindenden Tafel, zu welcher der General der Kavallerie v. Tümpling, der Regierungs⸗Präsident Graf v. Poninski, der General⸗Adjutant v. Loën und der Ober⸗ kammerherr Graf v. Fürstenstein zugezogen wurden, spielte die Kapelle des 4. Niederschles. Inf.⸗Regts. Nr. 51. Der Vizekönig verbleibt bis Mittags 1 Uhr in Breslau, um dann vom Eö1“ chen Bahnhofe aus die Reise nach Berlin ortzusetzen. 89
Mecklenburg. Schwerin, 7. Juni. (M. A.) Der Großherzog ist gestern Nachmittag von einer Reise nach Waren hierher zurückgekehrt. Se. Königliche Hoheit sberden. sich
im Laufe dieser Woche zum Zweck der Besichtigung einer Reihe
. Akademie der Wissenschaften.
von Truppentheilen des 10. Armee⸗Corps, welches zur 5. Armee⸗
Inspektion gehört, nach Lüneburg, Celle, Goslar, Braunschweig,
ildesheim, Nordheim und Göttingen begeben und zu dem Ende heute Nachmittag von hier abreisen. Se. Königliche Hoheit ge⸗
denken am 12. d. M. in Hannover einzutreffen. — Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin
Alexandrine wird am 10. d. M. Marienbad verlassen, an demselben Tage der Grundsteinlegung zur evangelischen Kirche
in Eger beiwohnen, in Franzensbad übernachten, am 11. die 1
Reise bis Berlin fortsetzen, vom 12. an einen etwa dreitägigen Aufenthalt in Sanssouci nehmen und beabsichtigt, am 15. d. M. wieder in Schwerin einzutreffen.
Hessen. Darmstadt, 7. Juni. Der Großherzog ist am 5. Abends von Friedberg wieder hierher zurückgekehrt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Juni. Während der Abwesenheit des Grafen Beust ist dem Reichs⸗Finanz⸗Minister Baron Becke die erforderliche Repräsentation im auswärtigen Amte übertragen, während Sektionschef Baron Orczy die laufenden Geschäfte führen wird.
— 7. Juni. (Pr. Ztg.) Nach einem alexandriner Tele⸗ ramme ist die Sn hhn cd für Mitte Oktober beabsichtigte
röffnung des Suezkanals bis dahin unmöglich. Die Arbeiten an dem Kanal schreiten langsam vorwärts. Die Eröffnung wurde definitiv auf Mitte Dezember festgesetzt.
Belgien. Brüssel, 7. Juni. Nach einem in der »Ind. Belge« veröffentlichten Bülletin war die Entbindung der Prin⸗ zessin von Flandern eine sehr schwere und nach derselben das Leben der Prinzessin durch eine innere Blutun bedroht. Die Gefahr ist aber beseitigt und das Befinden der rinzessin giebt zu keiner Besorgniß Veranlassung.
Frankreich. Paris, 6. Juni. Wie die »Patrie« mel⸗ det, ist verfüügt worden, daß die mobile Nationalgarde des Seine⸗Departements unter die Befehle des Kommandanten von Paris gestellt und diesem als Unter⸗Kommandant ein Oberst des Generalstabes beigegeben werden soll. Die Befehlshaber der mobilen Garde von Paris sind demnach der Divisions⸗ General Soumain und der Oberst Berthaut.
— 7. Juni. (W. T. B.) Definitiv gewählt sind in den vier hauptstädtischen Wahlkreisen: 1) Thiers mit 15,912 Stim⸗ men (die Gegenkandidaten Devinck und d'Alton Shée erhielten 9962 resp. 5741 Stimmen), 2) Ferry mit 15,723 Stimmen (der Gegenkandidat Cochin erhielt 13,938 Stimmen), 3) Jules Favre mit 18,350 Stimmen (der Gegenkandidat Rochefort erhielt 14,761 Stimmen) und 4) Garnier⸗Pagéès mit 19,474 Stimmen (der Eeenmkeheah Raspail erhielt 14,671 Stimmen).
— 8. Juni. Von den bis jetzt bekannten 44 Departements⸗ wahlen sind 19 offiziell und 25 oppositionell oder unabhängig.
Im Laufe des Abends wurden hier etwa 60 Verhaftungen vorgenommen und zwar größtentheils auf dem Boulevard Montmartre und vor der Expedition des Journals »Rappel.«
E,. 3 Spanien. Madrid, 6. Juni. Die Regierung wird am Montag in den Cortes eine Bill einbringen, nach welcher Marschall Serrano mit der Regentschaft betraut wird, ohne ihm das Recht, Gesetze zu sanktioniren und die Cortes aufzu⸗ lösen, zu ertheilen. — General Espinar hat der Regierung telegraphirt, daß es in Havanna ruhig sei. Die Freiwilligen hielten die Ord⸗
EE “ 2 Italien. Florenz, 7. Juni. (W. T. B.) Man hält in Deputirtenkreisen die Vertagung der Kammer für nahe
bevorstehend. MRumanien.
3 Bukarest, 6. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Otto von Bayern ist von Wien hier angekommen und hat den Fürsten Karl privatim besucht. Der Prinz wurde bei seiner Ankunft von dem österreichischen General⸗Konsul
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Mußland und Polen.
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St. Petersburg, 6. Juni. Seit einigen Tagen weilt in St. Petersburg der General der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Berdan, Erfinder eines neuen Systems gezogener Büchsen, mit dem gegenwärtig die Schützen⸗Bataillone unserer Armee bewaffnet werden. General Berdan ist hier eingetroffen, um bei der Bewaffnung der Mannschaften mit dem neuen Gewehr und bei den Schieß⸗ versuchen zu sein und einige spezielle fachwissenschaftliche Fragen in Bezug auf diese Gewehre, die in Amerika an efertigt und bereits zum Theil in St. Petersburg eingetroffen sind, zu
erörtern. Dänemark. Kopenhagen, 7. Juni. (W. T. B.) Die
Königin ist heute Nachmittag per Dampfer „Slesvig« via Lübeck nach Schloß Rumpenheim abgereist, der König beglei⸗ tet dieselbe bis Lübeck, von wo er dann wieder nach der Haupt⸗ stadt zurückkehrt.
Amerika. Washington, Staatsanwal Hoare hat entschieden, daß die Verhöre vor den Militär⸗Tribu nalen in Texas gültig seien, da sich Texas gesetzlich noch im Kriegszustande befinde. — Ueber General Salnave wird be⸗ richtet, daß er die Cakosrebellen geschlagen habe, jedoch seine
Ihe. 92 “ Abdankung vorbereite.
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau. Saarbrücken, Dienstag, 8. Juni, Vormittags. Bei der hier stattgehabten Wahl zum Norddeutschen Reichstage ist 8 . v. Sybel (Düsseldorf) zum Abgeordneten gewählt worden.
Wien, Dienstag, 8. Juni, Vormittags. Wie die »Presse⸗ meldet, hat der Vizekönig von Aegypten dem Grafen Andrassy sein Bedauern ausdrücken lassen, daß es ihm für jetzt nicht möglich gewesen sei, Pesth zu besuchen, und gleichzeitig seinen Besuch daselbst für August angemeldet. — Aus Pesth wird ge⸗ meldet, daß der Deak⸗Klubb beschlossen hat, keine Mitglie⸗ der der Opposition in die Delegation zu wählen.
London, 8. Juni, Morgens. Aus New⸗York vom gestrigen Tage wird per atlant. Kabel gemeldet: Die Indianer ver⸗ wüsten die Ansiedelungen in den Thälern der Flüsse Salmon 85 “ Die Ansiedler von West⸗Kansas flüchten ostwärts. 8
St. Pete tbarg; 8. Juni. Der neugeborene Großfürst, Sohn des Großfürsten Thronfolger, erhielt den Namen Alexander.
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Zollparlaments⸗Angelegenheiten.
Berlin, 7. Juni. Das dem Zollparlament vorgelegte Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, hat folgenden Wortlaut:
F5. 1. Vom 1. September d. J. ab wird die Steuer vom in⸗ ländischen Rübenzucker mit acht Silbergroschen oder acht und zwanzig Kreuzern vom Zollcentner der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben erhoben. 8
§. 2. Bei der Aussuhr von inländischem Zucker über die Zoll⸗ vereinsgrenze oder bei dessen Niederlegung in öͤffentliche Niederlagen wird, wenn die auszuführende Menge mindestens zehn Centner be trägt, eine der Rübenzuckersteuer entsprechende Vergütung gewährt.
Diese Vergütung wird in gleicher Höhe auch dem aus ausländi- schem Zucker raffinirten Zucker Der Bundesrath des Zoll- vereins hat die Vergütungssätze zu bestimmen und die Bedingungen vorzuschreiben, an welche deren Gewährung zu knüpfen ist. Derselbe ist namentlich zu bestimmen befugt, daß die bei der Ausfuhr von Zucker gegen Vergütung abzugebende Deklaration auf den Zuckergehal nach Graden der Polarisation gerichtet werde.
§. 3. Vom 1. September d. J. ist an Eingangszoll vom Cent ner ausländischem Zucker und Syrup zu erheben, und zwar vo 1) Zucker: Raffinirter Zucker aller Art, sowie Rohzucker, wenn letzterer den auf Anordnung des Bundesraths bei den kompetenten Zollstellen niederzulegenden, nach Anleitung des Holländischen Standart Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entspricht 4 Thlr. 20 Sgr. 2) Rohzucker, soweit solcher nicht zu dem unter 1 gedachten gehör 3 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. 3) Syrup 2 Thlr. 15 Sgr. Auflösunge von Zucker, welche als solche bei der Revision bestimmt erkannt wer den, unterliegen dem vorstehend unter 2 aufgeführten Eingangszolle 4) Melasse unter Kontrole der Verwendungzur Branntweinbereitung frei Für Tara werden vom Centner Bruttogewicht vergütet: beim Ein gang von Brod⸗ (Hut⸗) Zucker, Kantis⸗, Bruch⸗ oder Lumpenzucker 14 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen⸗ und anderem harten Holze, 10 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 7 Pfd. Körben; beim Eingange von Rohzucker und Farin (Zuckermehl), sowi gestoßenem Zucker 13 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen⸗ ode anderem harten Holze, 10 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 8 Pfd. in außereuropäischen Rohrgeflechten (Kanassers, Kranjans), 7 Pfd. in anderen Körben, 4 Pfd. in Ballen; beim Eingange vo Syrup 11 Pfd. in Fässern. 1
§. 4. Wird bei der Ausfuhr von Zucker durch unrichtige Angabe des Zuckergehalts oder der sonstigen Beschaffenheit (handelsübliche 1 Bezeichnung) des Zuckers, Steuer oder Zollvergütung für Zucker, bei dessen Ausfahr eine Vergütung überhaupt nicht gewährt wird, in An. spruch genommen, so hat der Deklarant den Betrag des vierten Theils der in Anspruch genommenen Vergütung als Strafe verwirkt. Wird durch die unrichtige Angabe des Zuckerge halts eine höhere Steuer⸗ oder Zollvergütung, als die für die Klasse, zu welcher der auszufüh⸗ rende Zucker gehört, festgesetzte 5 in Anspruch genommen, so hat der Deklarant das Doppelte der Differenz wischen der zuständi⸗ gen und der beanspruchten Vergütung als Stbaße verwirkt.
Außer den vorstehend gedachten Strafen tritt die Konfiskation des unrichtig deklarirten Zuckers ein, wenn solcher in der Absicht, die Staatskasse zu verkürzen, zwischen Zucker verpackt worden ist, für welchen eine Vergütung, beziehungsweise eine höhere Vergütung gewährt wird. b
Uebersteigt die Angabe des Zuckergehalts den bei der Revision ermittelten Sucker ehalt um nicht mehr als ein Drittel Prozent, so findet eine Bestrafung nicht statt. In zwar dieser Prozentbetrag über· schritten, aber der Beweis geführt, daß die Absicht, die Staatskasse zu verkürzen, nicht vorgelegen habe, so ist nur eine Ordnungsstrafe von 18. fünfzig Thalern (fünf bis fünf und siebenzig Gulden) ver⸗ wirkt.
§. 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anord⸗ nungen werden vom Bundesrathe des Zollvereins festgestellt.
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