1869 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 2462 8

von der gemeinschaftlichen Zollgrenze ausgeschlossenen Bezirken aber das Verfabten wegen Vergeben gegen die Stempelgesetze bestimmt.

Die im §. 15 vorgeschriebenen Geldbußen fallen dem Fiskus des⸗ 9 Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung er⸗ assen ist.

ss §. 19. Jede von einer nach §. 18 zuständigen Behörde wegen Wechselstempel⸗Hinterziehung einzuleitende Untersuchung und zu er⸗ lassende Strafentscheidung kann auch auf diejenigen Inhaber des Wechsels, welche anderen Bundesstaaten angehören, ausgedehnt wer⸗ den. Die Strafvollstreckung ist nöthigenfalls durch Requisition der uständigen Behörden und Beamten des Staates zu bewirken, in dessen Gebiete die Vollstreckungsmaßregel zur Ausführung kommen soll.

Die Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen sich gegen⸗ seitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beistand in allen gesetz⸗ lichen Maßregeln leisten, welche zur Entdeckung oder Bestrafung der Wechselstempel⸗Hinterziehungen dienlich sind.

§. 20. Die in den einzelnen Staaten des Bundes mit der Be⸗ aufsichtigung des Stempelwesens beauftragten Behörden und Beam⸗ ten haben die ihnen obliegenden Verpflichtungen mit gleichen Befug⸗ nissen, wie sie ihnen hinsichtlich der nach den Landesgesetzen zu ent⸗ richtenden Stempelabgaben zustehen, auch hinsichtlich der Bundes⸗

Stempelabgabe wahrzunehmen.

8 21. Außer den Steuerbehörden haben alle diejenigen Staats⸗ oder Kommunalbehörden und Beamten, denen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, so wie die Notare und andere Beamte, welche Wechselproteste ausfertigen, die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amts⸗ wegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß kommenden Zuwider⸗ handlungen gegen dieses Gesetz bei der nach §. 18 zuständigen Be⸗ hörde zur Anzeige zu bringen. Notare, Gerichtspersonen und andere Beamite, welche Wechselproteste ausfertigen, sind verbunden, sowohl in dem Proteste, als in dem über die Protestation etwa aufzunehmen⸗ den Protokolle ausdrücklich zu bemerken, mit welchem Stempel die protestirte Urkunde versehen, oder daß sie mit einem Bundesstempel nicht versehen ist. 8 §. 22. Das Bundespräsidium ist ermächtigt, wegen der Anferti⸗ güng und des Debits der Bundes⸗Stempelmarken und gestempelten lankets, so wie wegen der Bedingungen, unter welchen für verdor⸗ bene Stempelmarken und Blankets Erstattung zulässig ist, die erfor⸗ derlichen Anordnungen zu erlassen.

§. 23. Wer unechte Bundesstempelmarken anfertigt oder echte verfälscht, imgleichen wer wissentlich von falschen oder gefälschten Stempelmarken Gebrauch macht oder sich einer dieser Handlungen in Bezug auf gestempelte Blankets (§. 13 Nr. 1) schuldig macht, hat die in den Landesgesetzen bestimmte Strafe der Fälschung des Stempel⸗ papiers und in Ermangelung besonderer Strafvorschriften über diesen Gegenstand, die Strafe der Fälschung öffentlicher Urkunden verwirkt.

Wer wissentlich eine schon einmal verwendete Stempelmarke, oder eein schon einmal verwendetes Blanket oder ein von einer Urkunde abge⸗

trenntes Bundesstempelzeichen zu einer stempelpflichtigen Urkunde ver⸗ wendet, hat, außer der Strafe der Steuerhinterziehung, eine Geldbuße von 10 bis 200 Thalern oder verhältnißmäßige Freiheitsstrafe verwirkt. Wer wissentlich eine schon einmal verwendete Stempelmarke oder ein verwendetes Blanket, von welchem die darauf gesetzte Schrift wieder entfernt ist, veräußert, wird, insofern er nicht als Urheber des im vorhergehenden Satze vorgesehenen Vergehens oder als Theilnehmer an demselben anzusehen ist, mit Geldbuße von 1 bis 20 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt.

§. 24. Die Vorschriften dieses Gesetzes kommen gleichmäßig zur Anwendung auf die an Ordre lautenden Zahlungsversprechen (Billets à Ordre) und die von Kaufleuten oder auf Kaufleute ausgestellten Anweisungen (Assignationen) jeder Art auf Geldauszahlungen, Akkre⸗ ditive und Zahlungsaufträge, gegen deren Vorzeigung oder Ausliefe⸗ ung die Zahlung Kleistet werden soll, ohne Unterschied, ob dieselben in Form von Briefen oder in anderer Form ausgestellt werden.

Befreit von der Stempelabgabe sind: 1) die statt der Baarzah⸗ lung dienenden, auf Sicht zahlbaren Platzanweisungen und Checks (. i. Anweisungen auf das Guthaben des Ausstellers bei dem die Zahlungen desselben besorgenden Bankhause oder Geldinstitute), wenn sie ohne Accept bleiben; andernfalls muß die Versteuerung erfolgen, ehe der Acceptant die Platzanweisung oder den Check aus den Händen giebt. In welchen Fällen auch Anweisungen, die an einem Nachbar⸗ orte des Ausstellungsortes zahlbar sind, den Platzanweisungen gleich⸗ geachtet werden sollen, bestimmt der Bundesrath nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse. 2) Akkreditive, durch welche lediglich einer be⸗ stimmten Person ein nur im Maximalbetrage begrenzter oder unbe⸗ schränkter, nach Belieben zu benuzender Kredit zur Verfügung ge⸗ stellt wird. 3) Banknoten und andere auf den Inhaber lautende, auf E Anweisungen, welche der Aussteller auf sich selbst 5 §. 25. Die in den Staaten des Norddeutschen Bundes bestehenden See von Wechseln, Anweisungen und diesen gleichgestellten Papieren (§. 24.) werden aufgehoben.

8 Auch von den auf Wechsel oder Anweisungen und diesen gleich⸗ gestellte Papiere gesetzten Indossamenten, Giro's und anderen Wechsel⸗ Seülaangeng, seittungen e 1ene 381 die Leistungen aus dem

merten dürfen landesgesetzliche S nicht weiter erhoben werden. b. 1 Subjektive Befreiungen von der Bundesstempelabgabe finden Für die Aufhebung der in den einzelnen Staaten des Bundes be⸗ stehenden subjektiven Befreiungen von der Wechselstempelsteuer, welche auf lästigen Privatrechtstiteln beruhen, wird, insoweit dieselben nach den Landesgesetzen nicht ohne Entschädigung aufgehoben werden können, aus der Bundeskasse Entschädigung geleistet. Sind in den der Be⸗ freiung zum Grunde liegenden Verträgen, Spezialprivilegien und

sonstigen Rechtstiteln Bestimmungen über die Art und Höhe der g schädigung enthalten, so behält es dabei sein Bewenden. er ent Andernfalls wird bis zum Erlöschen der Befreiung dem Bere tigten der Stempelbetrag, welchen er nach Vorschrift diefes Gesec entrichtet hat, auf Grund periodischer Nachweisung aus der Bunges kasse erstattet. Die Aufstellung und Prüfung der periodischen Nats. weisungen erfolgt nach den von dem Bundesrathe hierüber zu erlass den näheren Anordnungen. 8s

Für Stempelbeträge, deren Erstattung der Berechtigte von ander Theilnehmern am Umlaufe des Wechsels oder von seinen Kommitten ten zu fordern hat, wird in keinem Falle aus der Bundeskasse En. schädigung gewährt. d- .KS. 27. Jedem Bundesstaate wird von der jährlichen Einnahm, für die in seinem Gebiete debitirten Wechselstempelmarken und gesteme pelten Blankets bis zum Schlusse des Jahres 1871 der Betrag s 36 pCt., bis zum Schlusse des Jahres 1873 der Betrag von 24 vet bis zum Schlusse des Jahres 1875 der Betrag von 12 pCt. und voß da ab dauernd der Betrag von 2 pCt. aus der Bundeskasse gewäbtt

§. 28. Die zur Ausführung dieses Gesetzes nöthigen Bestimmun⸗ gen werden vom Bundesrathe getroffen.

29. Dies Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1870 in Kraft,

In veas. aller vor diesem Tage ausgestellten inländischen oder von dem ersten inländischen Inhaber aus den Händen gegebenen aus⸗ ländischen Wechsel kommen noch die bisherigen landesgesetzlichen Vor⸗ schriften zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes⸗Insiegel.

Gegeben Berlin, den 10. Juni 1869.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.

Das 20. resp. 21. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Nord⸗ deutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enttält unter

Nr. 302 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde einerseits und dem Kirchenstaate andererseits. Vom 22. April 1869, und unter

Nr. 303 das Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde. Vom 10. Juni 1869. Berlin, den 17. Juni 1869.

Zeitungs⸗Comtoir.

Angekommen: Der Erste Präsident des Kammergerichtz, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. von Strampff, von Wittstock.

2₰

Summarische Aebersicht über die Zahl der Studirenden

auf der Königlichen vereinigten Friedrichs⸗Universität Halle⸗Wittenberg im Sommer⸗Semester 1869.

Im Winter⸗Semester 1868/69 sind immatrikulirt gewesen 838. Nach Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch immatrikulirt 10, zus 848. Davon sind abgegangen 240. Es sind demnach geblieben 608. Dazu sind in diesem Semester gekommen 225. Die Gesammt⸗ zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 833. Die epvange⸗ lisch⸗theologische Fakultät zählt 270 Inländer, 34 Aus⸗ länder, zus. 304. Die juristische Fakultät zählt 60 Inländer, 3 Ausländer, zus. 63. Die medizinische Fakultät zählt 129 In⸗ länder, 12 Ausländer, zus. 141. Die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 158, b) In⸗ länder mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗ reglements vom 4. Juni 1834 1, c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 94, sind 253 Inländer, d) Ausländer 72, zus. 325. In Summa 833 Außer diesen imma⸗ trikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Phar⸗ maceuten 26, 2) Hospitanten 8. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 34. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 867. “*““

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Juni. Ueber die Reise Sr. Majestät des Königs sind uns nachstehende Mittheilungen zugegangen:

Bremerhaven, 15. Juni. Der bekränzte Extrazug, welcher Se. Majestät den König von Preußen hierher brachte, hielt unterwegs nur auf der Station Osterholz, wo das Schützencorps sich zur Begrüßung des Königs aufgestellt hatte. In der Umgebung Sr. Majestät im Königlichen Salonwagen befanden sich, besonders vom Könige dazu eingeladen, auch die beiden Bürgermeister von Bremen. Hier war auf dem geschmückten Bahnhofe eine Schaar weißgeklei⸗ deter Mädchen zur Begrüßung aufgestellt. Auch erwartete der General der Infanterie von Moltke, sowie die General⸗ Lieutenants von Podbielski und von Kameke Se. Majestät. Vom Bahnhofe aus begaben Sich der König durch die festlich geschmückte Fährstraße nach dem Hafen auf den Dampfer »Deutschland«, auf welchem Seine Majestät das Dejeuner an⸗ zunehmen geruht hatten; als der König das Verdeck betrat, stieg die Koͤnigliche Standarte am Maste empor, worauf so⸗

2463

der »Deutschland« al 1 * stlich flaggenden Schiffe einen Salut von 33 Schüssen gaben. 8 dem während der Fahrt in der Salon⸗Kajüte stattfindenden Dejeuner nahmen alle Personen des Königlichen Gefolges Theil. Nach dem Déjeuner wohnten Seine Majestät der Abfahrt der beiden Schiffe »Germania« und »Hansa« bei, welche va eers deutsche Nordpol⸗Expedition in See gingen. Der Vorsitzende des Komités, Mosle, bat um die Erlaubniß, in Gegenwart Seiner Majestät einige Worte an die Versammelten richten zu dürfen. Nach ertheilter Genehmigung sprach Herr Mosle: Landsleute! Der Augenblick des Absegelns der zweiten deut⸗ schen Nordpolarfahrt ist gekommen, Ihr Alle werdet es als ein glückliches Vorzeichen betrachten, daß dieselbe in See geht, unter den Augen Sr. Majestät des Königs. Das Gedeihen des Werkes hängt ab von Euch Theilnehmern der Expedition, Vertretern deutscher Wissenschaft und deutschen Seewesens. Ihr habt einer ganzen Nation gegenüber gelobt, Alles einzusetzen, um das vorge⸗ stecte Ziel zu erreichen. Zur Ehre des Vaterlandes, zur Ehre der jungen deutschen Flagge, zu Ehren deutscher Wissenschaft und deutscher Seefahrt soll das nördliche Polarmeer der Kenntniß aller Völker durch Euch erschlossen werden. Das Ziel ist groß, die Gefahren und Entbehrungen, denen Ihr entgegengeht, nicht gering! Ihr habt, wenn Euer Werk gelingen soll, auf nie be⸗ tretenen Wegen gar trotzige Mächte, Eis und Nacht, zu bekämpfen. Doch aber werdet Ihr bei festem ausdauernden Willen aller Schwierigkeit Herr werden; geht deshalb getrost ans Werk, murrt aber auch nicht, wenn höhere Mächte Euer Wollen vereiteln. Möge eine gütige Vorsehung Euer steter Begleiter sein, und gestatten, daß Ihr wohlbehalten und mit Erfolg gekrönt zur Heimath und zu den Furen zurückkehrt. Und nun Ihr, die Ihr scheidet und Ihr, die Ihr zurückbleibt, vereinigt Euch in diesem feierlichen Augenblicke nach guter alter Sitte zu einem Hoch! und abermals Hoch! auf de uns durch seine Gnade beehrenden Monarchen, auf unser Vater⸗ land, dessen mächtiger Schutz Er ist und zu einem Hoch auch auf die beiden Schiffe, welche unter der uns von Ihm verliehenen natio⸗ nalen Flagge der Wissenschaft dienen wollen, auf die »Germania⸗« und die »Hansa« und deren Besatzung. Ein dreimal donnerndes Hoch!

Seine Majestät reichten dem Redner dankend die Hand. Dann folgte eine Besichtigung der »Germania«, des Haupt⸗ schifes der Expedition, und seiner Ausrüstung bis ins kleinste Detail. Nachdem Se. Majestät noch mit den Gelehrten 1 welche die Expedition begleiten, verließen Allerhöchstdieselben das Schifkf, welches nun, von dem Dampfer »Simson« in’s Schlepp⸗ tau genommen, in See ging, und von der »Hansa« gefolgt wurde, welche der Dampfer »Vulkan« in’s Schlepptau nahm. Vom Hafen wurde hierauf nach dem Bahnhofe zurückgefahren, von wo aus um 4 Uhr die Rückkehr nach Bremen erfolgte. Se. Majestät haben Sich über den Empfang und den Aufenthalt in Bremerhafen sehr befriedigend ausgesprochen.

Bremen, 16. Juni. Nachdem Se. Majestät der König von der Fahrt nach Bremerhafen um Uhr zurückgekehrt waren, fand eine Fahrt durch die schönsten und interessantesten Theile der Stadt statt. Wieder befanden sich die beiden Bürgermeister in der Equipage des Königs, Allerhöchstwelcher Sich wiederholt erfreut darüber aussprach, daß er Bremen kennen gelernt, eine Stadt, die sowohl in ihren alten als neuen Theilen alle seine Erwartungen übertroffen habe. Um 6 Uhr fuhren Se. Majestät dann zum Diner auf dem Rathhause, zu welchem der Senat die ganze Militär⸗ und Civil⸗Begleitung des Königs eingeladen hatte. Das Diner und der Cercle nach demselben dauerte bis § hr. Der Bürgermeister Duckwitz brachte folgenden Toast auf den König aus:

Welcher Mensch liebt nicht sein Haupt und hält es hoch in Ehren! Was aber von dem einzelnen Menschen gilt, das gilt auch von einem Volke, zumal wenn dieses weiß, daß mit seinem Haupte in der engsten Verbindung ein Herz steht, das voll Liebe für das Volk ist und nur darauf sinnt, dieses glücklich zu machen. Das trifft denn bei Ew. Majestät in jeder Hinsicht zu. Insbesondere verehren die Bürger Bremens in Ew. Majestät den Wiederhersteller der Größe und Ehre Deutschlands und sind stolz darauf, Genossen des neu erstandenen Vaterlandes zu sein.

Heute wird uns nun das Glück zu Theil, das Haupt der deutschen Nation in diesen alterthümlichen Räumen zu begrüßen, in denen, wenn auch in begrenzten Verhältnissen, die Geschichte eines halben Jahrtausends sich spiegelt, ein Ereigniß, das mit leuchtender Schrift in die Annalen Bremens eingetragen werden wird.

Gestatten mir denn Ew. Majestät, daß ich im Namen aller Bürger Bremens deren tief gefühlten Dank ausspreche für die Ehre, welche Ew. Majestät durch Ihren Besuch unserm Freistaate haben zu Theil werden lassen, aber neben diesem Danke wollen Ew. Majestät den innigen Ausdruck aufrichtiger Verehrung und Liebe echegen. nehmen, welche die Bürger Bremens gegen Ew. Majestät beseelen. In diesen Gesinnungen werden Sie, meine Herren, gewiß freudig in den Wunsch einstimmen: Gott erhalte Se. Majestät noch lange Jahre in rüstiger und fast jugendlicher Kraft wie heute. Se. Majestät hoch! .“

Se. Majestät erwiederten: vörlauben Sie, daß Ich gleich Ihnen für die ergreifenden Worte, Worte, welche eitel machen könnten,

““ 2 8 ““ 1141A4AXAX“*“

antworte. Ich danke die Sie geäußert haben, wenn sie nicht mit dem

als sämmtliche im Hafen liegenden,

Gefühle ihree wahren Bedeutung aufgenommen werden. Wenn es von der Vorsehung so gefügt worden ist, daß ein großes ungeahntes Werk durch Mich zu Stande gekommen ist, so habe Ich Ser diesen Morgen gesagt, daß Ich dies Werk nicht allein vollbracht habe, daß Ich Mitstreiter und Bundesgenossen hatte und einer von ihnen sitzt an Meiner Seite und daß ohne den allgemeinen guten Willen und die Hipgehnng Aller das Werk nicht zu Stande gekommen wäre. Noch i nicht Alles erfüllt, was die Sehnsucht der Lebenden wünscht, und auch die zum neuen Bunde Geeinigten werden den Uebergang oft genug schwer empfinden. Aber eine spätere Generation wird die Frucht ernten und den Ausbau des Hauses sehen, zu dem wir den Grund gelegt haben. 9 den Worten, die Sie hier gesprochen haben, sehe Ich den neuen Ausdruck der Ge⸗ sinnung, die sich Mir schon beim Empfange kundgegeben. Der Empfang in Bremen ist so unerwartet, so überwälti⸗ gend für Mich gewesen, daß Ich kaum Worte des Dankes finden kann. Sie und die anderen Herren des Senats wer⸗ den es übernehmen, der Stadt Meinen großen Dank auszu⸗ drücken. Ich erhebe das Glas, um der Stadt Bremen Meine tiefgefühlte Anerkennung für die Stunden auszusprechen, die Sie Mir heute bereitet haben. Möge der Allmächtige über dem Wohl dieser Stadt und dieses Staates auch ferner wal⸗ ten. Ich fordere die Herren, welche nicht aus Bremen sind, auf, ein Hoch auf die Stadt Bremen auszubringen.«

Noch als spät Abends der König aus der Soirée in der neuen Börse nach seiner Wohnung zurückkehrte, war der Platz vor dem Hause mit Menschen bedeckt, und selbst die brillante Illu⸗ mination der ganzen Stadt vermochte nicht, das Publikum von der Wohnung des Königs zu entfernen.

Heute fruͤh 9 Uhr haben Se. Majestät die Reise nach Ol⸗ denburg und Heppens fortgesetzt, nachdem Allerhöchstdieselben das 1 Bataillon des 1. Hanseatischen Infanterie⸗Regiments Nr. 75 auf dem Domplatze besichtigt hatten. Das militärische Schauspiel hatte wiederum eine große Menge von Zuschauern versammelt, die Se. Majestät lebhaft begrüßten. .

Wunstorf, 15. Juni. Se. Majestät der König wurden bei Allerhoöͤchstihrer Anwesenheit auf dem hiesigen Bahnhofe heute von dem kommissarischen Bürgermeister, Regierungs⸗Assessor Poten, Namens der Stadt mit folgender Ansprache begrüßt:

»Ew. Majestät nahen sich in tiefster Ehrfurcht die Vertrete der Stadt Wunstorf zur erstmaligen Begrüßung auf städtischem Weichbilde. b

Wie sehr auch die Bürgerschaft durch die Ereignisse des Jahres 1866 ergriffen worden, so hat sich doch eine den bestehenden und von Gott gefügten Zeitverhältnissen gebührend Rechnung tragende Gesinnung immer mehr Bahn gebrochen und ist die Bürgerschaft auf das Eifrigste bemüht, durch ein ruhiges und gesetzliches Ver⸗ halten nach besten Kräften zu ihrem Theile zu einer gedeihliche⸗ Entwickelung der Verhältnisse beizutragen.

Indem Ew. Majestät wir dieses an dem heutigen Freudentage einzubezeugen uns erlauben und indem wir es wagen, unser tief⸗ gefühltestes Bedauern darüber auszudrücken, daß es uns nach dem festgestellten Reiseplane nicht vergönnt gewesen ist, Ew. Majestät heute in unserer Stadt begrüßen zu können, bitten wir, die Ver⸗ sicherungen unserer tiefsten Ehrfurcht und Unterthänigkeit Allergnä⸗ digst entgegen nehmen zu wollen.“ 1 6

Se. Majestät geruhten darauf ungefähr Folgendes zu erwidern: 8

»Die Gefühle, welche Sie ausgesprochen haben, sind auch ganz die Meinigen; Ich wünsche, daß dieselben recht be⸗ thätigt werden und verlange von Meinen neuen Unterthanen

nicht mehr.«

In der gestrigen (26.) Sitzung des Bundesraths führte der Präsident des Bundeskanzleramts, Wirkl. Geh. Rath Delbrück, auf Grund einer Substitution des Bundeskanzlers den Vorsitz. Die Vorlage des Präsidiums, betreffend die zur Bundes⸗ kasse zu berechnende Quote von der in Oberhessen zur Erhebung kommenden Biersteuer, sowie ein Antrag Sachsens, betreffend die Beobachtung des im Jahre 1874 eintretenden Durchgangs der Venus vor der Sonne, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgten sodann Ausschußberichte über die Vor⸗ lagen des Präsidiums, betreffend a) den Gesetzentwurf wegen Erhebung einer Stempelsteuer von Quittungen, b) den Etat für das Bundes⸗Oberhandelsgericht, c) den Ankauf eines Grund⸗ stücks für das Konsulat in Belgrad, sowie d) über eine Be⸗ schwerde des Dr. Kippe aus Mecklenburg wegen Justiz⸗Ver⸗ weigerung. G

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deu schen Zollparlaments wurde zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung übergegangen: Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers be⸗ treffend. Nachdem der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Scheele den Gesetzentwurf erläutert, sprachen die Abgeordneten Dr. Mohl und v. Benda, worauf die Generaldebatte geschlossen wurde.

Schluß der Sitzung Uhr.

1111“ 1“ 1“