Ddie Stelle des Kreiswundarztes des Kreises Lüdinghausen ist er⸗] unserem Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst, jedoch nur gg b bö11.“ 1“ . 8 ed 2 Pewerher um diese Stelle haben innerhalb sechs Wochen die] Vorzeigung der Attien oder einer genügenden Bescheinigung Z LEI1“ 1 8 6 lpprobation als Wundarzt 1. Klasse und Geburtshelfer, das Fähig⸗ Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Nlll —s onnement b 2 “] 8 2a. en 1eehihst Jn n. 2 keitszeugniß zur Verwaltung einer Kreiswundarzt⸗Stelle oder die zeigung oder Einsendung der Vollmacht, in Empfang genonn für das Vierteljahr. 1 1 zunen üö. — Approbation als Arzt und enn und Fahigkeitegcuanh eee n v- dent verbesgeghen Zeiten werden Eintr hsctionspreis suͤr den naum einer . 8 —— ur Verwaltung einer Physikatsstelle, ein von ihrer Ortsbehörde aus⸗ karten un immzettel ni 8 EAA11““ pruchzeite 2 ½ Sgr. 114“ ö1nXöpöp“.“ 2 FN gesteltes Fuühtungszeugniß He die Darstellung ihres Lebenslaufes uns Gegenstände der festgesetzten Tagesordnung sind: —— 1 Fin 18 . 82 8 “ 81Sg vuun 1.—— 82 einzureichen. Münster, den 18. Juni 1869. 8 Bericht der Direktion über das esgelenhie Geschäftsjahr, 1 168 811 E11“ Königliche Regierung. Abtheilung des Innerr. Festsetzung der Tantiéme für den Administrationsrath; 1u 8 - EAI- LI“ 1 ““ “ 11““ Verwendung des nach Abzug der Dividende verbleibenden g v1A4“ 11“ “ 11.“ triebsüberschusses; 2ee — 1“ d. Sb8 1““
““ 8 8 Ermächtigung der Direktion, den Bau und Betrieb einer (i 1 † HEI bahn von Dillenburg in das Scheldethal bis zur »eisernen Hant mit einer Abzwetgune in das Eibacher Scheldethal bis zum Nikolau Stollen der Grube Königszug zu übernehmen, die hierzu erforze
liche landesherrliche Konzession nachzusuchen und mit der Stagh Regierung den zu vereinbarenden Statut⸗Nachtrag für die Ge ellsce
“ rechtsgültig und verbindlich festzustellen, sowie das zum Auete
er und zum Betriebsmaterial benöthigte Anlagekapital für die gedag Eisenbahn. Bahn in beliebiger Weise bestmöglich zu beschaffen; geüg
Ermächtigung der Direktion, die von der regelmäßigen Genan “
8 Generalvers ammlung. 8 versammlung der Aktionäre im Jahre⸗ 1866 für Zwecke der Hau 1“ 2* d 2 4 8 A“ ve baus bahn bewilligte Anleihe, sowie das für den Ausbau und das! 4 1““ Freita en 25. Juni Abends Die diesjährige regelmäßige Generalversammlung der Aktionäre ba8 befühl det 1 Osnabruͤcker, Osnabrü .Hamburda. “ g J 88
wird am der Emscherthaleisenbahn noch aufzubringende Anlagekapital in Mittwoch den 30. Juni C., Vormittags 11 Uhr, ihr zweckmäßig scheinenden, insbesondere auch in einer solchen de . W im hiesigen Kasinogebäude stattfinden. zu beschaffen, daß sie dadurch in den Stand gesetzt wird, die all Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 2. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung: 2 auf Unter Hinweisung auf die einschlagenden Bestimmungen der e Jgar Bestimmungen der Statutnachträge vom 28. N Dem General der Infanterie von Peucker, General⸗ den Gehalt und die Dienstbezüge der öffentlichen Beamten; 2) auf Statuten vom 18. Dezember 1843, sowie des Statut⸗Nachtrags vom 866, 20. Juni 1868 und 11. November ej. a. zu emittirenden gi nspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, das die Beitreibung der direkten persönlichen Staatssteuern und Kommu⸗ 20. Juni 1868 werden die in den üchern der Gesellschaft bis zum ritätsobligationen, soweit solche nicht schon vertragsmäßig fest ihe reuz und den Stern der Groß⸗Comthure des Königlichen nalabgaben (die derartigen Abgaben an Kreis⸗, Kirchen⸗, Schul⸗ und gestrigen Tage eingetragenen Aktionäre und Besitzer von Stammaktien nommen sind, nach ihrem Ermessen ganz oder theilweise für Rechm hausordens von Hohenzollern; und 8 sonstige Kommunalverbände mit eingeschlossen), sofern diese Steuern gzit. B. hierdurch eingeladen, an dieser Generalversammlung in Person der Gesellschaft zurückzubehalten beziehungsweise zu übernehmen, a Dem mit der Bearbeitung der Landesmeliorationen in der und Abgaben nicht seit länger als drei Monaten fällig geworden sind; oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 der zu diesem Zwecke die erforderlichen Statutabänderungen mit grovin Westfalen beauftragten Wasserbau⸗Inspektor Mi 3) auf die Beitreibung der auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Statuten Theil zu nehmen, wobei wir bemerken, daß in Anwendung Staatsregierung für die Gesellschaft verbindlich endgültig zu n 8 2. ünster den Ch Ft S ektor Michae⸗ Alimentationsansprüche der Familienglieder; 4) auf den Gehalt und der §§. 33, 34 und 39 ibidem, sowie des §. 14 L8- Siatus.Rachteghs einbaren⸗ “ s Unster arakter a au⸗Rath zu verleihen; 2 —— in Prwbgibtemse damcpae. vehemg. 9. ee 28,91 20 Zu, lari,E nnittat Fefemaülie bin dis 12 Uhr in b Cöln, den 27. Mai 1869. n .SDie Direttion Den bisherigen katholischen und Lokal⸗Schul⸗Inspek⸗ lährlich übersteigt. Als dauernd in diesem Sinne gilt das Di J 218 9g aw tor Joseph Jordan in Dittrichswalde zum Seminar⸗Direktor vedalcae⸗ 15s1e eb ssehcnc ö— 19 — 88 8 die Auflösung eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten gf Bilanz-Aufstellung des Actuars einzuhalten ist. g 8 der — “ Norddeutscher Bund. 25. Dieses Gesetz tritt am 1. August 1869 in Kraft. r
8 der 1 i 6 ö“ seuerung des Vraumalzes vom 4. Jull 1868. (Bundesgesetzbl. S. 375.) nicht vereinbaren Beschlagnahmen sind auf Antrag des Schuldners tain“ Grossbritannischen gogongettigen Lebong. Vorsloherunss-Gesellschaf zu London und des Gesetzes, betreffend die “ des 8* aufzuheben oder einzus Fünsenn, S
1 18 8 gcis mabn re Fälle keine 8 8 88 Debet. Credht. Se aet sccegdgälce go te B efisäscei Insel Wilhelmsburge San. Hepöch: ch — 12S288 Böͤchsteigenhändigen Unterschrift und 1 8 8.eg om 5. Juni * jaevruatem Bundes⸗Insiege 1A1“ G 8 .[d.] ThHr. 7. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuhen bee. dbem Herlin, den 21. Juni 1869. I“ “ An noch zu bezahlende 10 Sterbefälle 25,326 20 Per Kassenbestancd. 3,786 25,245 verordnen auf Grund der Gesetze wegen EE asmatsa. 8n d. 8 See1. n * 8172 „ Verpflichtung auf 2 noch niehtt — „ EFast India (East India Eisenbahn) und wegen Besteuerung des Branntweins 8 2 2 e. 5 8 1 Gr. v. Bibma 1— fällige Aussteuerpolicen . 3,333 10 Prioritäten, vom Staat garantirt.. 2,177 14,516 deuischen Bunde geh renden Staaten un 8 ie eh k 8is 8 werp . àten, — — sweise 8. Juli 1868., im Namen des Norddeutschen Bundes, 111“ chungg. andere Verpflichtungen 1“ 5,710 12 Preussische Regierungs-Schuld- beziehung weise 1 19 “ enthuͤmlichkeit de belegraphis n Betriebsmittel 32,370 12 verschreibungen ..... 6,082 40,548 was Plgt . Uenen Bestanerung des Praumatzes in verschedenen 28 5 cenczamic des kegenvacde ernebenget gegenwärtiger Werth der Ver- Canada Regierungs Schuldver- venelschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen ist es schwer z 1, Belimmung se sicherungssummen.. 8. . .4,722,666 20 schreibungen 4,055 27,034 zum Norddeutschen fher Ben. Saasn ehege bistheiles weniger verstuümmelt an 2.
1355 22,757,03792 v1“ tom 4. Juli 1868 (Hundengeefng in verschiedenen zum Norddeutschen enmeres einerseits Sache der Telegraphenverwaltungen
Uebessennn 6“ 116,019 773,465 10 verschreibungen.. . 2,524 15 11 16,831 *, die Besteuerung des Branntwe dg verscgüectem om 8. Juli 1868 ist, durch Vervollkommnung der Betriebsmittel und durch Er⸗
fünssische Regierungs-Schuldver- Bunde gehörenden Setaaten, ennd um Gebiet der freien und greifung geeigneter Vorsichtsmaßregeln den Verstümmelungen .Aevg . 3,580 23,866 Bundesgesegbl. &e. 28 1 üeet oorwärder, so wie in dem 8 ög ichteit vorzubeugen, so liegt es doch andererseits auch
1 8 L“ 29,551 bülesder 1“ Wilhelmsburg, welche am 1. Juli d. J. in der Hand und im Interesse des korrespondirenden Publikums,
schreibungen. . 4,432 1 8 in Wirksamkeit. ; llsi besonderen Verhältnisse lani ; eschlossen wird, am 1. Juli d. J. in Wi 1 ch Berücksichtigung der desfallsigen — 1e. agr “ 3,010 20,066 8 netundiich S Unstre Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ 8 durch TeHußun der von den Telegraphenverwaltungen
Ge-e—xgsege 3 “ b b 1 daß die Depeschen un⸗ Prioritäten der Pernambuco-Eisen- gedrucktem Bundes⸗Insiegel. 8 ebotenen Hülfsmittel dazu beizutragen,
8 beese 2,065 13,761 Gegeben Schlo 11 1n 5. BE Lerändert in die Hände der Ie ene. ö Prioritäten der Edinburgh, Perth (L. 8.) Schönhausen Die Möglichkeit der Verstümme ung eine die bei der Be⸗ und Hundee 5 per Cent Eise- 81 v:“ Gr. v. Bismarck⸗Schön ihrer Beförderung ist um so groͤßer, je. Sprache in welcher die Prioritzten der South Fastern S g Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des 88es. Hrbesche betheztüft, Bfannt sind. Einzelne, in der aufgeliefer⸗ 4 per Cent Eisenbahnaktien 1,486 9,913 Vom 21. Juni Preußen ꝛc., ten Depesche nicht ganz deutlich geschriebene, oder durch den
1“ u“““ “ 1,998 13,324 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 1 ichen oder Buchstaben, deren Indische 5 pro Cent Rupie Re- verordnen im Namen des Norddeutschen Bendes 53 Fglolbe Zu. Apparat 8 Keeen eb⸗., Sede bedefde Eprach Se8
ierungs-Schuldscheine ..5,182 21,223 simmung des Bundesrathes und des Reichstages, vare w.) für Bedeutung für 9 98 d, geben, wenn die Depesche in ast India Eisenbahn-Stammaktien . 1. Die Vergütung (Cohn, 8 Arbeits. oder Dienst⸗ steht, vnweitetaft üs, eee ar nicht bekannten (Scinde Eisenbahn) vom Staate ga- Arbelten oder Dienste, welche auf Grun eine 8 8” rhältniß die Er⸗ einer dem Beamten penig oder 8 tstellendsten 1111““ 27180 — varhalinisses geleistet werden, darf, sofern diesen zedig oder haupt. Sprache abgefaßt ist, oft Veranlassung zu den sinnentstellendsten Hypotheken 1 25,925 172,836 werbsthätigkeit des Vergütungsberechtigten vong rsteung oder Be Wortveränderungen. n 8 — LIIae 10,817 S sichic 86 “ zrn. 85 ngexwesaalag belegt werden, Am seltensten kommen efahrungsmahig en
uthaben bei den Agenturen.. 10,596 70, edigung eines ubigers erst d. b b ee üeraeatans Uütniarl und MFSbiliag in London, V dachem Hie Leistung der Arbeiten oder Dienste erfolgt un nachdem bei denjenigen Depeschen vor, ch
ü 1 8 ieben sind. G (hewmnid Str Sd rgütung gesetzlich, vertrags⸗ oder gewohn⸗ telegraphirenden Beamten geschrie 1 1t e ehag vhacgheht .“ 4,250 28,333 senahnceenechten war gbgelaufen ist, ohne daß der Verguüͤtungs⸗ Das korrespondirende Publikum wird au Vorstehendes
verschi lü ’ merksam gemacht, daß, obwohl fast all “ Sneeng.B 239 I ereceiche §. 1 können nicht mit rechtlicher 88. TöTA1e.5“ agsgexeas für 8. blegrabhüche Gestundete Halb-Kredit-Prämien. 3,529 Wirküng durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. assig Korrespondenz zugelassen find, es sich empfiehlt, bei Depeschen, Fülige Prämien, Coupons u Zimeen . .880-.2. Fn s vc jed 988 88 8 surmaügnone eschsaguadut, ngschs welche nach Orten eeen. Füriceie veen. IeöS 104,880 ¹ wist auch jede Verfügung durch Fesnen, b irkung. Sprache, im internationalen Verkehr dagegen, na Gegenwärtiger Werth der jähr- 8 8 ““ fsa-cäft oüns kechtsagen gebührende Ver⸗- dann, wenn die Depeschen die Linien ver eene BSA 28575 518 16u6“ 224886 mögensvortheil Ach 8e Auch macht es keinen Unterschied, ob die⸗ durchlaufen haben, der banzss en Sprache, welche allg 1 A eeran 4 E1““ eee ensee gpse Seh. edenen Telegraphenverwaltungen meh
selbe ck berechnet wird. — den Beamten der versch Vorgelegt in der General-Versammlung zu London am 25. Mai 1869. Sn ete dfns et Preise oder Werth fuͤr Material oder oder weniger bekannt ist, zu bedienen.
Der Rechts-Anwalt FZohannes Schumar 1““ mit dem Ersatz anderer Auslagen in ungetrennter Summe bedungen, Berlin, den 18. Juni 1869. ü General-Bevollmäechtigter für Preussen. No. 1, hinter der katholischen Kirche nach Abzug des Preises oder des Werthes der rialie 11“““ 111111“ X“ Abzug der Auslagen übrig bleiit. 322 b v11“
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