„Aktionäre, welche die ausgeschriebenen Einzahlungen nicht recht⸗ zeitig leisten, sind zur Zahlung einer Konventionalstrafe von zehn Prozent der Einzahlung, mit welcher sie im Rückstande geblieben, verpflichtet. — Hand. Ges. B. Art. 220.
Wir bemerken zugleich, daß wir der Ermächtigung im Art. 7 des Statuts gemäß beschlossen haben, mit Leistung dieser dritten Einzah⸗ lung die Herrn Aktionäre von der gesetzlichen Haftung für weitere Einzahlungen auf die Aktien zu entbinden. Die zu diesem Zwecke neu auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Interimsaktien können nach der Einzahlung an den Stellen, bei welchen diese geleistet worden ist, bis zum 15. Oktober d. J. gegen Aushändigung der bisherigen auf den Namen lautenden Interimsaktien in Empfang genommen werden.
Zu Annahme von Volleinzahlungen der Aktien i übrigens auch ferner bereit. 1.“
Gotha, 20. Juli 18699.
Der Aufsichtsrath. Fürst von Hatzfeldt, von Holtzendorff, Hugo Cahn,
Präsident. Vize⸗Präsident. Kommerzien⸗Rath. Berliner Handels: Freiherr von Cohn, F. W. Mäder.
8 Gesellschaft. Geh. Finanz⸗Rath.
Graf von Maltzan, E. Otto, Graf von Pourtales, Freier Standesherr. Kasserath. Königl. Ceremonienmeister. von Rother, von Ruffer, S. Schlesinger. Amtsrath. Geh. Kommerzien⸗Rath.
Schlesischer Bankverein. Adolph Stürcke. Baron von Vaerst.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8
[2380] Loͤbau⸗Zittauer und Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Nachdem der Kaufmann Herr Eduard Helfft allhier aufs Neue als Mitglied des Direktoriums der Löbau⸗Zittauer und Zittau⸗Reichen⸗ berger Eisenbahngesellschaften durch den Ausschuß der Löbau⸗Zittauer Eisenbahngesellschaft, welchem statutengemäß diesmal die Wahl oblag, F worden, so wird dies auf Grund der Statuten hierdurch
ffentlich bekannt gemacht. 8
Sittau, am 30. Juni 1869. “ Der Ausschuß der Löbau⸗Zittauer Eisenbahngesellschaft,
“ durch dessen Vorsitzenden “““
1 4 Auster. 8 1““
aß in heutiger Sitzung des unterzeichneten Kollegiums der Kauf. mann Eduard Exner wiederum zum Vorsitzenden und der Kauf mann Eduard Helfft zu dessen Stellvertreter erwählt worden, wird hierdurch statutengemäß öffentlich bekannt gemacht. Zittau, am 1. Juli 1869. 8 Hirevoriiin —— der Löbau⸗Zittauer und Zittau⸗Reichenberger Eisenbahngesellschaft.
Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachung
om 6. Juni ecr., betreffend die Frachtermäßigung auf
a, der Ostbahn für die zur internationalen Ausstellung Üvon Gemälden zc. in München zum Versandt kom⸗ 52 Gmenden Gegenstände wird dahin modifizirt, daß unter ᷑ den festgesetzten Modalitäten die Frachtfreiheit für die Rücksendung von Gemälden auf Acht Wochen, für die der Skulp⸗ turen auf zwölf Wochen vom Schlusse der Ausstellung, Ende Oktober d. J. ab, ausgedehnt wird. Bromberg, den 26. Juli 185909. Königliche Direktion der Ostbahn. “
Bekanntmachung. Mit dem 1. August d. J. tritt ein ge⸗ meinschaftlicher Spezialtarif für Siede⸗ und Steinsalz aller Art, Vieh⸗ saln Steinsalz, Lecksteine, Chlorkalium, Abfall⸗, Abraum⸗ und Fege⸗ alz, Abraumsalz⸗Fabrikate, schwefelsaures Kali, Magnesia und kalk⸗ magnesiahaltige Fabrikate, überhaupt füͤr Düngesalze, welche in loser Verladung oder in Säcken verpackt aufgegeben werden, in Wagen⸗ ladungen von 100 Centnern und mehr von Schönebeck und Staßfurt nach allen Stationen der Ostbahn in Kraft. Die Tarifsätze sind bei den Güter⸗Expeditionen Staßfurt und Schönebeck und den sämmt⸗ lichen Güter⸗Expeditionen der Ostbahn zu erfahren. Bromberg, den 28. Juli 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.
Bekanntmachung. Für den direkten Güter⸗
verkehr zwischen diesseitigen Stationen einerseits und
8. Stationen der Halle⸗Casseler, Magdeburg⸗Leipziger
Aresp. Leipzig⸗Dresdener Bahn andererseits sind in Alnlaß der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Herzberg⸗ EENordhausen neue, für die Route Northeim⸗ resp. Arens⸗ hausen⸗Nordhausen vom 1. August cr. an gültige Tarife heraus⸗ gegeben. Exemplare derselben sind in den Güter⸗Expeditionen der diesseitigen Verbandsstationen zu 5 resp. 1 Sgr. das Stück käuflich zu haben. Hannover, den 30. Juli 1869. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
8
In unserm Verlage ist so eben erschienen: 1 b Die volkswirthschaftlichen Grundsütze
des Allgemeinen Landrechts
und der unter den Ministern Stein und Hardenberg erlassenen Gesetze. 8 Bogen gr. 80¹. geh. Preis 10 Sgcr. Beerrlin, Juli 1869. Koönigliche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
. “
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke erschienen, welche theils Beihefte zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bilden, theils aus demselben abgedruckt oder auf der Redaktion ausgearbeitet sind:
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger. Juli 1867. 3 ¾ Bg. 8. geh. 3 Sgr.
Statistique agrlcole, industrilelle et commer- eilale de la Prusse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. KAôut 1867. B “
8 1“ Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Geiheft des Preußischen Staats⸗Anzeigers. Novem⸗ ber 1867.) 6 ¾ Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.
Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗An
g 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27 ½ Bg. 8. geh. Die ohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Koöniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger). Januar 1868. 3 ¾l¾I Bog. 8. geh. Sgr.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1867. 1¾ Bog. 8. geh. 2 ½ Sgr.
Chronik des preußischen Staates und des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. 4 ½ Bog. gr. 8. geh. 2 ½ Sgr.
5
eratur über das Staates. 1868. 11 ¼ Bg. 8. geb.
Die englische Rede⸗ und Preßfreiheit und die Fenier⸗ prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.) 1868. 2 ½ Bg. 8. gch. 8 ö“.““
Üüas
4 Sgr.
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht
der Boden⸗, Bevölkerungs⸗ und Nahrungs⸗Verhältnisse der
Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund
der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann,
der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über
das Soll⸗Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867.
Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preuß. Sö 2
1868. 3 ½ Bg. 8. geh. gr.
ELe territoire de la confédération allemande du nord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 8G J11I“
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen
Landrechts für die preußischen Staaten. (Separat⸗ Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Oktober 1868. 8. “ 1¾ Sgr.
Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und piss des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Okto⸗ ber 1868. (Beiheft des Königl. Preußischen Staats⸗Anzeigers.) Chronologische Uebersicht der Geschichte des brandenburg⸗ preußischen Staates unter der Herrschaft der Hohen⸗
1 ee- und des Norddeutschen Bundes. I. Chronologische Uebersicht der Geschichte des brandenburg⸗preußischen Staates unter der Herrschaft der Hohenzollern 1415—1868. II. Chrono⸗ logische Uebersicht der Geschichte des preußischen Staates und
des Norddeutschen Bundes 1861—1868. — eha ee .
logische Uebersicht 1861 — 1868. 6 ½ Bog. gr. 8. gr.
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. 1868. Erster Jahrgang. Erstes bis Viertes Heft. Preis à 10 Sgr. — 1869. Zweiter Jahrgang. Erstes und Zweites Heft: Januar bis einschließl. Juni. Preis à 7 ½ Sgr.
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗
Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten
sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats⸗Anzeigers en
8 9 publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalt und Buchhandlungen zu beziehen. .“ I116
b“
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich preußischen Staats⸗Anzeigers, desgleichen die Beihefte, sowie diejenigen Aufsätze, welche, nachdem sie im Staats⸗Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorräthig: Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Königsberg: Akademische Buch⸗ handlung, Posen: J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel; Magdeburg: Schefer's Buchhandlung; Cöln: J. G. Schmitz’'s Sortim.⸗Buchhandl.; Coblenz: J. Hölscher; Münster: Toppenrath'sche Buchhandlung; Kiel: Schwers'sche Buchhandlung; Schleswig: Dr. Heilberg's Buchhandl.; Hannover: Hahn'sche Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerlich'sche Buch⸗ handlung; .eS ,n. a. M.: F. Boselli'sche Buchhandl.; Wiesbaden: & Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Buchhandl.; Hamburg:
aßmann. 1 b “ Hier folgt die besondere Beilage
1817 in Paris geboren,
Hypothekenwesen des preußischen Beiheft des Königl. Preußischen Stgate, .
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88 dere Be il a g 1111“ 18 “ Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigeers.
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Inhalts⸗Verzeichniß: Graf Robert Heinrich Ludwig von der Goltz. — Die Industrie im chemaligen Fürstenthum Osnabrück. —
Das englische und nordamerikanische Konkursrecht.
Graf Robert Heinrich Ludwig von der Goltz, Königlich preußischer Botschafter in Paris, † den 24. Juni 1869 1 zu Charlottenburg.
Graf Robert Heinrich Ludwig von der Goltz, am 6. Juni ist der zweite Sohn des General⸗ Lieutenants Grafen Heinrich Friedrich von der Goltz, welcher damals als preußischer Gesandter beim französischen Hofe accreditirt war. Nach dem Tode des Gesandten, am 13. Oktober 1822, kehrte die Gemahlin desselben, eine geborne Freiin von Seckendorff, mit ihren beiden Söhnen nach Berlin zurück, wo sie sich drei Jahre später in zweiter Ehe mit dem General⸗ Lieutenant von Block (†+† 1839 als kommandirender General in Pommern) vermählte. Graf Robert von der Goltz, welcher seine Erziehung und wissenschaftliche Vorbildung für die Universität zuerst auf der Ritter⸗Akademie zu Branden⸗ burg und dann auf dem Friedrichs⸗Gymnasium zu Breslau erhielt, widmete sich auf den Universitäten zu Bonn und Berlin dem Studium der Rechts⸗ und Staatswissenschaften und vertauschte nach bestandener erster juristischer Prüfung und beendeter Auskultatur den Justizdienst mit der kameralistischen Laufbahn. Im März 1839 als Referendarius bei der Regierung zu Stettin eingeführt und später in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Merseburg versetzt, wurde Graf von der Goltz nach abgelegter Staatsprüfung am 20. April 1842 zum Regie⸗ rungs⸗Assessor ernannt und dann auf neun Monate beurlaubt, um nach seinem Wunsche auf Reisen seine staatswissenschaft⸗ lichen Anschauungen reicher ausbilden zu können. Nach seiner Rück⸗ kehr trat derselbe im Januar 1843 als Assessor bei der Regierung zu Düsseldorf in Funktion. Von hier unternahm er im Sommer 1844 eine zweite Reise nach den Niederlanden, England, Norwegen, Schweden und Dänemark, und wurde auf seinen Wunsch im Dezember 1845 an die Regierung in Posen versetzt. Eine dritte zur Ausbildung unternommene Reise führte ihn vom Som⸗ mer 1846 bis zum März 1848 nach Spanien, Brasilien und Nord⸗Amerika und erweiterte seinen politischen Blick. Die da⸗ mals in Europa eingetretenen Ereignisse fanden denselben für ihre Beurtheilung nicht unvorbereitet. Er hat seine Anschauun⸗ gen in einem Schriftchen »Ueber die Reorganisation des deut⸗ schen Bundes« (Berlin 1848 bei von Decker) ausgesprochen. Wir lassen zur Charakteristik derselben einige Stellen aus dem Vorworte der Schrift folgen: 1 1 »Nach einem längeren Aufenthalte in Amerika erfuhr ich, sagt der Autor, am 7. März d. J. an der englischen Küste die Nachricht von der französischen Revolution . Ich hatte nie daran gezweifelt, daß diese Revolution das Zeichen zum offenen, vielleicht gewaltsamen Kampfe gegen sämmtliche in Europa herrschenden Regierungssysteme geben und insbeson⸗ dere auch das deutsche Volk in denselben hineinziehen werde. An diese Besorgniß knüpfte sich die ermuthigende Hoffnung, daß es gelingen möchte, von dem Bestehenden die gesunden Theile zu erhalten und auf einer befestigten, neu verjüngten Grundlage eine kräftigere Schöpfung entstehen zu lassen. wollte auf die Ereignisse vorbereitet sein, für den Fall ihres Eintritts schon im Voraus jeden weifel darüber lösen, welche Fahne ich nach gewissenhafter Ueberzeugung zu ergreifen haben würde. Deshalb hatte ich in den Vereinigten Staaten die Wirkungen aufmerksam beobachtet, welche die, mit Recht so gerühmte Verfassung dieses mächtigen Bundes⸗ staates auf das moralische und materielle Wohlbefinden seiner Bürger äußerte. Ich überzeugte mich bald, daß die Institutionen dieses Landes seinen besonderen Verhält⸗ nissen zwar nicht mehr so vollständig wie vor 40 und 60 Jahren entsprächen, für jetzt aber noch Fort⸗ schritt und Freiheit seiner Bevölkerung vollkommener sicherten, als irgend eine andere denkbare Verfassung. Mit derselben Stärke drängte sich mir aber auch die Gewißheit auf, daß diese Verfassung ohne die allerwesentlichsten Modifikationen sich für kein europäisches Land eignen würde. Dagegen fand ich in der politischen Organisation der nordamerikanischen Konföde⸗ ration und ihrer Glieder zahlreiche Elemente, welche dem deutschen Boden durchaus zuzusagen und nur mit dem monarchischen Prinzip in geeignete Verbindung gebracht werden zu müssen saüenen, um die trefflichsten zu einem dauerbaften eutschen Verfassungsbau zu liefern KEö wer g Verlin. Noch herrschte das Gesetz, aber die Gemüther waren in Gährung. Alle Stimmen in Preußen
verlangten das System, welches ich durch die Februarrevolu tion unwiderruflich für gerichtet hielt, die Bevölkerungen der⸗ jenigen deutschen Staaten, in denen Verfassungen nach dem in Frankreich unmodern gewordenen Schnitt bereits bestanden, das allgemeine Wahlrecht. Preußen schien offen bekennen zu wollen, daß es um 30 Jahre, das konstitutionelle Deutschland, daß es um 6 Monate hinter Frankreich zurück sei. Neben dieser, meines Erachtens irrigen Richtung äußerte sich eine er⸗ freulichere: der einmüthige Wunsch nach Herstellung der deut⸗ schen Einheit. Das Volk sprach ihn laut aus, die Regierungen boten die Hand dazu. . Inmitten dieser allgemeinen Aufregung traf aus Wien die Nachricht von dem Sturze des Systems ein, welches wie ein Alp auf Preußen, auf Europa gedrückt, und sich mit dem, anscheinend diametral entgegengesetzten Systeme des Juli⸗König⸗ thums koalisirt zu haben schien — — — — Jetzt war es mög⸗
lich, an die Herstellung der Einheit Deutschlands und eines ge-
sunden verfassungsmäßigen Lebens zu denken, ohne für einen Träumer zu gelten.« 8 Heben wir noch einige politische Anschauungen des Grafen v. d. Goltz aus der genannten Schrift hervor. „»Bei der Skizzirung eines Planes für eine veränderte Or⸗ ganisation des deutschen Bundes haben wir uns von jeder Nachäffung der Institutionen fern gehalten, welche Frankreich durch seine neueste Revolution abgeschüttelt hat. Giebt es in der That nicht eine traurige Probe von der politischen Reife des deutschen Volks, daß in dem Augenblick, wo sich durch den Sturz Louis Philipps und die Proklamation der französischen Republik jenes konstitutionelle System definitiv als unausführbar erwiesen, alle Stimmen dasselbe verlangen? Auch wir wollen ein konstitutionelles System, wir glauben aber, daß Theilung der Regierungsgewalt im französischen Sinne und Verantwortlichkeit der Minister weder Universalmittel noch über⸗ haupt zweckmäßige Mittel zur Erreichung einer geordneten Frei⸗ heit sind. Das konstitutionelle System, welches wir das fran⸗ zösische nennen, weil es dort zuerst und zu verschiedenen Malen, und stets mit gleich unglücklichem Erfolge probirt worden ist und erst von dort seinen Weg in andere Länder gefunden hat, ist wohl zu unterscheiden von dem Systeme der englischen Ver⸗ fassung, welches auf wesentlich verschiedenen Prinzipien und auf einem Jahrhunderte alten Boden ruht, übrigens auch heut zu Tage nirgends würde neu eingeführt werden können, weil seine Grundlagen mit den sozialen Grundsätzen der Gegenwart in Widerspruch stehen. Dieses französische System hat sich während einer langjährigen Probe auf jedem Boden, unter allen Zeitumständen, unter der Aegide der Legitimität und mit dem Trugbilde der Volkssouveränität als unausführbar erwiesen. Es hat weder die Dynastie der Bourbons, noch die Minister Karls X. gerettet, es hat . das Königthum in Frankreich fallen sehen.⸗« Die Bemühungen des Grafen von der Goltz waren seit seiner Rückkehr im Jahre 1848 darauf gerichtet, die Berufung in eines der preußischen Ministerien zu erwirken, um an den Arbeiken zur Reorganisation der Justiz und Staatsverwaltung theilnehmen oder auf dem diplomatischen Gebiete thätig sein zu können. Als dieser Plan nicht in Erfüllung ging, suchte Graf von der Goltz im Februar des Jahres 1849 seine Entlassung aus dem Staatsdienste nach, welche ihm am 21. Mai desselben Jahres ertheilt wurde. Die Zeit seiner Inaktivität währte indessen nicht lange. Auf seinen Wunsch wurde er durch einen Erlaß vom 28. Mai 1850 den preußischen Bevollmächtigten bei der Bundes⸗Central⸗Kommission beigegeben und mit der Führung des Protokolls dieser politischen Behörde beauftragt. In Folge der Geschäftsfähigkeit und Umsicht bei der Ausübung seiner amt⸗ lichen Funktionen ernannte Se. Majestät der König Friedrich Wilhelm IV. den Grafen von der Goltz am 26. Juni 1850 zum Legations.⸗Rath. Derselbe wurde durch Erlaß vom 5. Oktober 1850 mit der Wahrnehmung der Funktionen eines Königlichen Residenten bei der Freien Stadt Frankfurt betraut und als solcher beglaubigt. In Folge der bald darauf eingetre⸗ tenen Aenderung des Systems der preußischen Politik wurde Graf von der Goltz im Mai 1851 aus Frankfurt a. M. ab⸗ berufen und zur Disposition gestellt. Er betheiligte sich nun lebhaft an der Vertheidigung des politischen Programms, welches von der Partei des »Preußischen Wochenblatts«, zu dessen her⸗ dsten Förderern er gehörte, aufgestellt worden w