1869 / 183 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bur nach welchem der besagte Wagen bei einer Dampfspannung von 50 bis 60 Pfd. auf den Quadratzoll eine Last von 800 bis 1000 Centnern »zu ziehen erwarten läßt«, giebt er den Verlauf der damals angestellten Proben. Aus diesem geht hervor, daß in einem Falle, 4 ½ Stunde nach Beginn der Feuerung, unter Aufwand von Scheffel Steinkohle, eine Dampfspannung von 15 Pfd. erreicht worden war, mit welcher der Wagen in 1⅞ Minute den disponiblen Weg von annähernd 100 Fuß Länge mit ziemlich gleichförmiger Bewegung zurücklegte. Bei 18 Pfd. Spannung wurde eine raschere, gleichförmigere Bewegung er⸗ zielt, und bei 20 Pfd. ging der Wagen so schnell, daß er den Weg von 92 Fuß Länge in Minute durchlief. 1b (Allerdings die nur geringe Geschwindigkeit von weniger als Meile pro Stunde!) Bei dieser Pressung zog er eine Last von 40 Ctr. in 1 Minute, eine von 72 Ctr. in Minute, und ves war«, sagte Krigar, »von geringem Belange, ob man bei der nur schwachen Pressung 10 Ctr. mehr oder weniger auf den Last⸗ wagen legte.« 1 8

Nach dem Eingehen dieses Protestes wurden auf Veran⸗ lassung des Rheinischen Ober⸗Bergamtes die Versuche in Gais⸗ lautern wiederholt, jedoch mit keinem besseren Erfolge, als früher. Bergamts⸗Direktor Sello konstatirt unter dem 31. Mai 1822 in Uebereinstimmung mit dem Hütten⸗Direktor van der Broek und de Berghes, wie es nur mit der größten Mühe und durch Hülfe von Menschen melang, die außerordentliche Reibung und Schwerfälligkeit des Wagens zu überwinden und ihn 20 bis 30 Fuß vor⸗ oder rückwärts zu schieben, und führt speziell an, daß der öftere Stillstand der Maschine in der geringen Dichtig⸗ keit der Kolben liege, welche stets erheblich Dampf zwischen sich und der Cylinderwand durchließen, wodurch ein gewaltiger Dampfverlust herbeigeführt werden müßte. »Wird aber auch«, fährt Sello fort, »durch eine geeignete Reparatur dieses Haupt⸗ übel gehoben, so bleibt doch immer noch der unregelmäßige, stockende und schlotternde Gang, welchen man auch im günstig⸗ sten Falle niemals wird beseitigen können, so lange ein, in eine gezähnte Stange greifendes Zahn⸗Triebrad die Bewegung ermöglichen soll.« Zuletzt wird mitgetheilt, daß die bisber aufgelaufenen Kosten für Transportreparatur u. s. w. sich bereits auf 1956 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. stellen. 8

Dieser ungünstigen Sachlage gegenüber, welche sich durch widersprechende Gutachten und Behauptungen des Erbauers Krigar und des zur Untersuchung der Verhältnisse von Bonn nach Saarbrücken kommittirten Ober⸗Bergrathes Rollmann nicht eben klarer stellte, verzichtete man nunmehr auf weitere Proben. Der Wagen blieb der Ruhe überlassen, bis endlich das Bergamt in Saarbrücken unter dem 23. September 1834 den 2181 erhielt, ihn auseinander zu nehmen, da man be⸗ absichtigte, die brauchbaren Stücke nach der Sayner Hütte bei Coblenz zu schaffen. Aber auch hiervon nahm man schließlich Abstand, und das Finanz⸗Ministerium verfügte, ihn im Gan⸗ zen oder Einzelnen an den Meistbietenden zu verkaufen, je nachdem das Eine oder Andere sich am vortheilhaftesten zeige.

Die Intelligenzblätter der Kreise Saarbrücken und Saar⸗ louis vom 10. April 1835 enthalten die Anzeige, daß die ein⸗ zelnen Maschinenstücke eines Dampfwagens älterer Konstruk⸗ tion, in Gußeisen, Schmiedeeisen und Messing bestehend, öffent⸗ lich versteigert werden sollen; es lehrt aber das bezügliche Pro⸗ tokoll vom 22. April, daß die eingegangenen Gebote als zu niedrig nicht acceptirt wurden. Auf weitere Autorisation hin, datirt vom 24. Mai 1835, erfolgte zuletzt der Verkauf aus freier Hand, und mit der unter dem 18. Januar 1837 voll⸗ zogenen Anweisung an die Hauptkasse des Rheinischen Ober⸗ Bergamtes, den Nettoertrag des Verkaufs, 324 Thlr. 22 Sgr., nüa e zu stellen, gelangte die Angelegenheit zum

uß.

Also endete der erste Versuch, die Lokomotive in dem Saarbrücker Kohlenrevier einzuführen. Wohl stand bei Beginn der Proben die Maschinenbautechnik in Deutschland noch auf sehr niedriger Stufe, zu einer Zeit, wo es selbst in England, dem Vaterland derselben, kaum anders war, und George Stephenson die erste, einigermaßen brauchbare »Reisemaschine« im Jahre 1814 geliefert hatte.

Indessen vor Abschluß der Proben in Gaislautern hatten sich die auf glatten Schienen laufenden Lokomotiven im Aus⸗ land bereits hinlänglich bewährt, denn kurze Zeit nach dem⸗

selben, am 27. September 1825, war die Stockton⸗Darlington⸗ Bahn eröffnet worden, und 10 Jahre später, 1835, dampften auch in Deutschland Lokomotiven auf gewalzten Geleisen. Denn Georg Stephenson hatte bei der denkwürdigen Wettfahrt in Liverpool am 6. Oktober 1829 durch den von seiner »Rocket« erkämpften Sieg den Werth der neuen Zugmaschine erwiesen, alle Schwierigkeiten überwunden und alle Bedenken beseitigt.

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gisch⸗preußischen Provinzen vom 9. November 1818 beruft,

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8 3 11““ 8 11.“ W1“ schnitt des Berichts, den wir auszugsweise wiedergeben, behandelt die Vertheilung des Grundeigen⸗ thums. Nach einer Zusammenstellung der bei den Auseinander⸗ setzungs⸗Behörden ausgeführten Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen betrug am Schlusse des Jahres 1867 die Zahl der neu regulirten Eigenthümer 83,435, die Fläche ihrer Grundstücke 5,512,328 Morgen, die Zahl der übrigen Dienst⸗ und Abgabenpflichtigen, welche abgelöst haben, 1,414,362. Bei den Regulirungen und Ablösungen sind 6,346,194 Spann⸗ und 23,558,413 Handdiensttage aufgehoben. Entschädigungen sind festgestellt: an Kapital 39,045,167 Thlr., an Geldrente 5,612,455 Thlr., an Roggenernte 325,902 Scheffel und an Land 1,648,261 Morgen. Bei den Regulirungen und Gemeeinheits⸗ theilungen sind separirt, resp. von allen Holz⸗, Streu⸗ und sütungs ⸗»Servituten befreit 1,652,742 Besitzer, deren Grund⸗ 61,354,567 Morgen beträgt. Vermessen sind 57,092,492 Corgen. Von den direkten Beobachtungen und Berichten der einzelnen Provinzen über die Vertheilung des Grundeigenthums und seine durchschnittliche Bewegung resp. in der Richtung unbe⸗ rührter Erhaltung, fortschreitender Zersplitterung oder eingetre⸗ tener Konsolidation theilen wir Nachstehendes mit:

Der Regierungsbezirk Königsberg hat auf einem Flä⸗ chenraume von 383 ½ [¶Meilen 20 Land⸗ und Stadtkreise mit einem Durchschnitts⸗Flächeninhalt von 16,2 ◻¶Meilen. Neben 48 Städten sind 2364 Landgemeinden und 1667 selbständige Gutsbezirke. Nach der Erhebung durch die Fortschreibungs⸗ Beamten giebt es 925 Rittergüter, resp. 1035 Güter, welche auf den Kreistagen im ersten Stande vertreten sind, mit einer Ge⸗ sammtfläche von 2,169,347 Morgen, ferner 426 selbständige Grundstücke mit 263,829 Morgen und 2653 bäuerliche Gemein⸗ den mit 4,174,399 Morgen Fläche. Der bäuerliche Besitz beträgt mehr als die Hälfte der gesammten Nutzfläche.

Im Regierungsbezirk Gumbinnen ergiebt sich der ge⸗ sammte Flächeninhalt der Kulturarten nach den Ermittelungen bei Ausführung der Grundsteuer⸗Regulirungsarbeiten auf 6,214,474 Morgen. Zu Ende des Jahres 1859 waren spann⸗ fähige bäuerliche Nahrungen 28,774 mit einer Grundfläche von 3,024,898 Morgen, nicht spannfähige Nahrungsstellen 24,424 mit einer Grundfläche von 9,398,286 Morgen vorhanden. Die Fläche, welche die Staatsforsten einnahmen, betrug 904,006 Morgen, die der Wasserstücke, Flüsse, Bäche ꝛc. 348,176 Mor⸗

en, der Wege, Chausseen, Eisenbahnen, Begräbnißplätze ꝛc. 21,122 Morgen.

Der Regierungsbezirk Posen besitzt eine Grundfläche von 6,885,234 Morgen, wovon 6,626,009 Morgen ertragsfähig sind und nach der Veranlagung einen Reinertrag von 4,718,912 Thaler oder pro Morgen 21 Sgr. liefert. Von der Gesammt⸗ fläche entfallen 4,197,005 Morgen auf Ackerland, 36,159 Mor⸗ gen auf Gärten, 558,964 Morgen auf Wiesen, 283,947 Mor⸗ gen auf Weiden, 1,454,273 Morgen auf Holzungen, 89,359 Morgen auf Wasserstücke, 4995 Morgen auf Oedland und 1306 Morgen auf Urland. Die eingeschätzten Liegenschaften zer⸗ fallen in 231,274 Besitzstücke und gehören 77,792 Eigenthümern.

In den meisten Kreisen des Regierungsbezirks Bromberg besteht ein ziemlich günstiges Verhältniß zwischen großen, mitt⸗ leren und kleineren Gütern.

In dem ehemaligen Kurhessen ist die Entwickelung der Land⸗ und Forstwirthschaft durch kulturschädliche Servitute, sowie durch eine große Zerstückelung des Grund und Bodens gehemmt. Als daher die Königliche Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinheiten und die Zusammenlegung der Grundstücke für das vormalige Kur⸗ fürstenthum Hessen erschien, wurde sie im Allgemeinen mit Freuden begrüßt. Kurhessen ist sehr waldreich. Von den 173 Meilen seines Areals ist der zehnte Theil Wald, der Staat besitzt dort allein 859,619 Morgen Wald. Was die Vertheilung des Grundeigenthums betrifft, so befinden sich im

Besitze des Staates unter Anderem 96 selbständige, geschlossene Güter mit einem Gesammt⸗Areale von 56,088 Acker. Standes⸗ herrlich C Besitzungen kommen nur in den Kreisen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern vor und umfassen zu⸗ sammen ein Areal von 51,556 Acker. Der größte Theil des Kulturlandes befindet sich im Besitze bäuerlicher Wirthe. In vielen Theilen des Landes ist der Grundbesitz sehr zer⸗ splittert, am meisten in den Kreisen Hanau und Gelnhausen.

Im Regierungsbezirke Wiesbaden giebt es geschlossene Güter von 100 600 Morgen verhältnißmäßig sehr wenige.

Die meisten sind Königliche Domänengüter. Jedoch ist das Par⸗

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eigenthums in

einzelne Theile der Bremenschen Marsch, haben durchgehends

b.

weit bedeutender als

*

zellenland der Königlichen Domänen deren geschlossener Besitz.

Die Vertheilung des Grundeigenthums in der Provinz

Schleswig⸗Holstein ist eine außerordentlich verschiedene, so⸗

wohl ihrem Wesen, als auch ihren rechtlichen Grundlagen nach.

Im Allgemeinen findet man zwar auch hier, wie anderswo, die Vertheilung nach Gütern, größeren Höfen, und kleineren Landstellen in jeder Abstufung der Größe, aber doch in anderer lokalen Verbreitung und unter theilweise sehr verschiedenen Verhältnissen. Zuvörderst sind die adeligen Güter

zu nennen, welche früher in den adeligen Güterdistrikten eigene

Verwaltungsbezirke bildeten, jetzt aber in die Kreiseintheilung

des Landes eingereiht sind. Sie kommen am zusammen⸗ hängendsten vor an der Ostküste Holsteins in der Umgegend von Lüthenburg und Oldenburg, dann bei Oldesloe, Segeberg, Preetz, am Kanal von Kiel bis nahe an Rendsburg, vereinzel⸗ ter als sogenannte Marschgüter bei Itzehoe und Glückstadt, in Schles⸗ wig bilden sie ausschließlich den sogenannten Dänischenwold und Schwansen (beides jetzt Kreis Eckernförde)/ nördlich von der Schley und an der Westküste Schleswigs kommen sie wieder mehr vereinzelt und zwischen anderen Formen des Grundbesitzes zer⸗ streut vor. Sie bestehen je nach ihrer verschiedenen Größe aus einem oder mehreren Höfen (Haupt⸗ und Meierhöfe) und be⸗ sitzen meistens außerdem auch größere oder kleinere Flächen Bauernland in Landstellen von verschiedener Größe. Die Meierhöfe, sowie die kleineren Landstellen, sind in der Regel auf Zeitpacht ausgethan, jedoch giebt es auch hin und her im ganzen Lande, mehr noch in Schleswig als in Holstein, adelige Güter, bei denen das Bauernland, oder mit Ausnahme der Haupt⸗ oder Stammhöfe alles übrige Land, wie man hier sagt, parzellirt, d. h. in Erbpacht gegeben ist. Bei den sogenannten Marschgütern in Holstein, sowie in Angeln, ist dies Letztere die Regel, und sind diese zum Theil auf einen sehr kleinen Stamm⸗ hof beschränkt.

Alußer diesen adeligen Gütern finden sich im ganzen Lande in den früheren Aemtern und Landschaften freie Landstellen (Bauern) der verschiedensten Größe, welche aber auch wieder in den verschiedensten Formen situirt sind. Theils sind es ganz freie Eigenthumsstellen, theils durch Zerschlagung früherer Do⸗ minialhöfe entstandene, mit Erbpacht (Kanon) belegte Grund⸗ stücke (in Bordesholm, Cismar u. a.), theils ferner sind es ge⸗ schlossene Hufen, deren weitere Zertheilung wenigstens mit sehr großen Schwierigkeiten, Weitläufigkeiten und Kosten verbunden ist, theils ist gänzlich freie Theilbarkeit vorhanden, wie größten⸗ theils in den Marschen, und wird vielfach hin und her durch Zerschlagung, Auftheilung von Grund und Boden bei Erb⸗ theilungen und Zusammenlegungen ausgeübt.

Die statistischen Nachrichten über die Verhältnisse des Grund⸗ der Provinz Hannover beschränken sich auf einzelne Angaben. Nach diesen kommen von Acker, Wiesen und Weiden auf den Kopf der Bevölkerung 3,8 Morgen, vom Ge⸗ sammt⸗Areal 8,9 Morgen, auf eine Feuerstelle 28,8 Morgen, auf den Antheil eines Gutsbesitzers durchschnittlich 21 Morgen. Es verhält sich das Garten⸗, Acker⸗ und Wiesenland zu dem Forst⸗ grunde wie 2,9:1, zu dem Gesammt⸗Areal wie 1:2,6. Das nicht nach Morgen vermessene, besteuerte Areal (Gemeindewei⸗ den, Torfmoore und Unkultivirtes) beträgt 6,606,122 Morgen, die Zahl der Feuerstellen 208,596, die der Grundbesitzer 281,916 und die der Hofbesitzer 166,372. An Ackerländereien und Wiesen sind 5,368,352 Morgen ermittelt. Davon befinden sich bei größeren Landgütern aller Art 11,4, bei bäuerlichen und städti⸗ schen Höfen und Stellen 86,2, im Besitze von Häuslingen (nicht Hausangesessenen) 2,1, im Besitze von Auswärtigen (außerhalb der betreffen den Feldmark Wohnenden) 0,3 pCt. Im Allge⸗ meinen ist der bäuerliche Grundbesitz und dabei Geschlossenheit der Höfe vorherrschend, jedoch in den einzelnen Provinzen in wesentlich verschiedenem Grade. Zwei größere Landschaften, das Fürstenthum Göttingen und Ostfriesland, so wie auch

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nicht gebundenen Grundbesitz.

er Berg bau⸗ und Hüttenbetrieb Mansfeld. *)

„Der Vergbau in den fruchtbaren und durch ihre Minere aIdas „De 1 1: bar inera begünstigten wellenförmigen Geländen südlich vom Harz ist fchich 2

in

der Grafschaft

.

16%%) Nach einer in der Zeitschrift für Kapital und Rente veröffent⸗ lichten Abhandlung des Frhrn. von Danckelmann, zu Feiaes aehe. eine nur als Manustript vorhandene geschichtliche Darstellung des

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Bauernstellen

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11111114“*“ 11“ 1“ den ältesten Zeiten betrieben worden Bereits i ältesten Zeiten „Bereits im

V Kupferschieferflötz bei Hettstädt re .

Schlosse Hettstädt erst im J. 1387 1439 kam, wurden die Gral8s

13. Jahrhunderts von dem

beliehen. Schon Kaiser Karl leihung im J. 1364, des Raumes, inncrhalb dessen die betreiben durften, fest, eine Grenze, welche bis in von Bedeutung gewesen ist. Kaiser Friedrich III. mansfelder Lehen im Jahre 1480 der Lehnshoheit Herzöge von Sachsen, was zu Streitigkeiten Veranlassung gab, die am Zohannistage 1484 durch einen zu Leipzig abgeschlossenen Vertrag ge⸗ schlichtet wurden, ein Vertrag, welcher noch Jahrhunderte später für die Krone Preußen maßgebend gewesen ist.

Die große Ergiebigkeit, welche der mansfelder Berabau u gemeinschaftliche Ausnutzung erhalten, hatte die Lehnstlager den. g⸗ Jahrhundert, als nach und nach mehrere mansfelder Linien entstan⸗ den waren, vermocht, durch einen Vertrag die Theilung auf den Grundbesitz zu beschränken, die Bergwerte aber davon auszuschließen. Jedoch erfolgte dessenungeachtet im Jahre 1500 bei einer neuen Landtheilung auch eine Vertheilung der Bergwerke an die damals vorhandenen 5 mans⸗ e Sge. Entstandene Streitigkeiten führten im Jahre 1535 zu

ich, der neuen B indes 1 Jö“ 8... der indessen nicht haltbar

»Zusammensetzung«, einen auf Veranlassung des Ober⸗Lehnsherrn, Kurfürste aust Bamh e. zu Dresden abgeschlosfeuen errne fürsten August I. von Sachsen,

Vertrag der fünf Grafen⸗Lini ersetzt wurde. Aus dieser „Zusammensetung⸗ 8 ve mansfelder Bergbau ungeachtet der Nachtheile des fast ein halbes Jahrhundert andauernden Theilbetriebs und ungeachtet der Ver⸗ wüstungen, welche der Bauernaufstand (1525) in der Grafschaft an⸗ gerichtet hatte, noch immer so ergiebig war, daß die Eigenthümer trachten konnten, ein Quantum von 20,000 Ctr. Kupfer jährlich zu produziren. Der Kurfürst hatte sich in der »Zusammensetzung« die Bestätigung eines von den Grafen zu ernennenden Ober⸗Verwalters des Bergbaues vorbehalten, auch war den Verlegern (Käufern) des Kupfers, Kaufleuten aus Nürnberg, Augsburg u. a. O., das Recht verliehen worden, zur Sicherung ihrer Vorschüsse den einen der beiden fungirenden Hütten⸗ und Kohlen⸗Verwalter anzustellen.

Diese Sicherungsmaßregeln konnten indessen den durch Holz⸗ verschwendung und durch die mißlichen Finanzverhältnisse der Grafen von Mansfeld herbeigeführten Verfall der Bergwerke nicht aufhalten. Kursachsen und das Erzstift Magdeburg als Ober⸗Lehnsherrn verhäng⸗ ten deshalb im J. 1570 über drei Fünftel der Grasschaft und Verg⸗ werke die Sequestration, welche Anfangs des stebenzehnten Jahrhunderts auch auf die übrigen zwei Fünftel ausgedehnt und erst im J. 1780 Aussterben des mansfelder Mannesstammes aufgehoben

„Derr dreißigjährige Krieg zerstörte den mansfelder Ber⸗ änz⸗ lich, die Bergleute verliefen sich und die Seanese ö— Nach dem westfälischen Frieden ließ die kurfürstlich sächstsche Regierung sachverständige Untersuchungen anstellen und die Interessenten darüber

und die gleichnamige Stadt im J

IV. stellte bei der Erneuerung der Ver

mansfeldschen Bergb Berg⸗Revi CAA“”

belegen war. u“

berathen, wie der Bergbau wieder zu beleben sei a der 8 Leipzig aber im Jahre 1655 keine weiteren Verlaͤge g vach sn blieb nichts übrig, als den Bergbau für frei zu erklären und sich bis nach Beendigung der hierzu erforderlichen Verhandlungen mit einem sogenannten Interimsbau su behelfen. Am 28. April 1671 wurde die Freierklärung des mansfelder Bergbaus und bald darauf eine neue Bergordnung (vom 8. Juni 1671) publizirt, welche im Wesent⸗ lichen bis auf die neueste Zeit Geltung gehabt hat. Jeder⸗ mann erhielt das Recht der fresen Muthung in der Grafschaft, die Saigerhütte (saigern ist die Trennung der leichtflüssigen Metalle ode Schwesel von den schwerflüssigen resp. von der Gangart) blieb gemein schaftlich, der Graf und der Rath zu Leipzig, der lette als Haupt⸗ gläubiger, verzichteten auf ihre Rechte, indem sie nur den Zehnten und Zwanzigsten, so wie das Direktorium des neu aufzunehmenden Bergbaues für sich resp. den Sequester, die Grafen auch das limitirte ““ 8 dem 1 vorbehielten. . In Folge der Freierklärung mutheten nach einander 5 ne⸗ werkschaften mit je 128 Kuxen. Die Oberhütte (mit 2 Rad Beaser) und die Mittelhütte (2. Rad W.) bei Eisleben (die eislebenschen Hüt⸗ dhranszäfd egocte be Beimbach (4 R. W.) und die Silberhütte bei 1 .W.) (die mans Hüͤ iesenhütte ö1¹“ Ab 8 nsfeldschen Hütten) und die Wiesenhütte dagegen hatte sich 8 veestafan erhnse, ottesbelohnungshüͤtte vereinigte, gebildet. Gan diesen 5 Gewerkschaften bestand 8ie; schaf stand noch das sogleich zu

Die Gewerkschaften erkannten gleich nach

bei Hettstädt eine neue Gewerkschaft, die

ihrer Bildung die Vor⸗

theile der Konsolidirung und regelten sofort die gemeinschaftliche Be⸗ pr. Morgen).

nutzung der sogenannten Sequestrationsforsten Auch wurde die Feuergerechtigkeit, welche jeder Hütte an dem

8 2 2Anfangs nur den Antheil zer Hüt gemeinschaftlichen Kohlenhan 3 mälig nicht nur die Grundlage der dogensethcnene Betbchaec finander⸗ sondern auch die Grenze für die Ausdehnung des Bricus den Fümeinen Hewertschaften selbst Unmittelbar vor der Konsolidation e 2 Feuer, v. elchen je 1 auf die Ober⸗ hütte, 2⁄, auf die Kreuzhütte, 1 %, auf die Silbewalttnnd „Mittel⸗ b 674 9 1 Silb 4 5 8 olgende Werke gemeinschaftlich: 1) Das erwähnte leinunger Werk wel 8 v5 5. te le es . nen mansfelder Flötzstück, den Aemtern vns Pechr becge⸗

Dasselbe stand f üher nur durch seine Holzberechtigung

von Mansfeld schon Anfangs des Kaiser Friedrich II. mit dem Bergregal

Die letzte ging im J. 1790 aus dem

mit welcher sich die ebenfalls später erstandene unabhängig von erwähnende lei⸗

1. .1199 soll das elmäßig abgebaut worden sein. Für

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die Grafschaft Mansfeld, zu we cher die Herrschaft Arnstein mit dem

*

die »Kaiserliche Berggrenze«, d. h. den Umfang Grafen von Mansfeld den Bergbau die neueste Zeit überwies das ber