1869 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Di is⸗ arztstelle des Kreises Pillkallen mit dem Wohn⸗ 80] 1 28 und 82 unseres Gesellschaftsstatuts werd d8 se 8n hn E“ die EE Märkisch⸗Posener Eisenbahngesellschaft hier⸗

8 Zzei binnen, den 4. August Bewerbungszeit auf 6 Wochen festgesetzt. Gum 98 döeich⸗ ierung. Abtheilung des Innerr. 8 ar, Mirtags 12 Uhr, zu G ber in 1 Lna. eptember, nhaufes stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. 8

Gegenstände der Tagesordnung sind: 1’“

1) Bericht des Verwaltungsraths über den Stand der führung. .“

1 ltungsraths auf Verschmelzung (§. s

8 der hi. des erchceneaee Resfemse Eisenbahngesellschaft mit der Halle⸗Sorau⸗Gubener und der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesell⸗ scvaft behufs Gründung der aus diesen drei Bahnen unter Auf⸗ dgfang, Zer varhesan nenesa chef e 1tt, zu zanninneenden Ei esellschaft, Wahl des stit bEE1113“ Ermächtigung desselben zur veegd des Statuts mit der Königlichen Staatsregierung, sowie zur 84

bringung der erforderlichen Mittel zur Ausführung folgend er

86 11Iq Prdegte Gseng nach Se und Zittau,

. me auf unsere Bekanntmachung von Eilenburg nach Leipzig,

W ensen son hierdurch zur öffent⸗ von Bentschen nach * n lichen Kenntniß, daß im direkten Verkehr zwischen von Weißwasser nach -

Tari II. owie 1 En I denr dffas der besass eventueller Erwerbung der Niederschlesischen Zweig⸗

Sgr. auf 115 Sgr. ermäßigt bahn, oder Verschmelzung derselben mit der Central⸗Eisen⸗

Klasse A. von 11/6 8 8 8 bazngeesca n 8 . un behufs Herstellung einer Verbindun

8 1 18 1 11““ Bb lesisch 3 it Dresden von eine

Eisenbahn. 6) 1 mit Dr 111“ bestimmenden Punkte der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn. Jes vestnim der Berechtigung zur Fügem e. an der Generalversammlung auf die Bestimmungen der §§. 34 v deen. Statuts verweisen, bemerken wir, daß die Deposition 1. fiatn⸗ destens 3 Tage 1 EF“ v“ en. S8” 8 88 rlin, Unter den Linden 17, 2 d he nn des Bankgeschaͤfts von F. W. 1 & Com pagnie daselbst, Leipzigerstraße Nr. 45, erfolgen 1 1gr Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft ver 1 nur amtliche Bescheinigungen der Staats⸗ und Kommunalbehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.

8 5. August 1869. Peghö Laf. Verwaltungsrath

der de Eisenbahngesellschaft.

2689 Bergbau⸗Aktiengesellschaft Glück Auf. 8 Wir L. 8n Aktionäre hierdurch auf en 8. September, Nachmittags 2 Uhr, zu einer außerorden . Generalversammlung bei Herrn Middendorf hierselbst unter Hinwe

agesordnung ergebenst ein. - b 11.“ des Vorstandes zur Aufnahme eines Darlehns.

degen Verkaufs des Grubenbesitzes. 9 Beschlußfassung wehe Konsolidation mit benachbarten Gruben⸗ 4) Beschlußfassung

bühern wegen Liquidation der Gesellschaft. Mülheim a. d. Ruhr, den 30.

Der Vorstand.

worden ist. 88 Berlin, den 23. Juli 1869.

Königliche Direktion der Niederschlesisch 1 Märkischen 1“ 8 1““ 9

““ ““ Hder Ge 48 unr nge ger dle trün de nas Rne

solgte, wird naͤlde auf acht Wochen, 8 1 8 1

vom Schlufse ber Eeern aenide ewochen. J. ab, verlängert.

3. August 1869. 8 erlin cde direkion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

n

Auf Grund der §S§. 27 und 31 unseres Gesellschaft, s wer näre der reeaeeeen Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch zu der am 8. September gr. Mittags 12 Uhr, zu Halle a/S. im Stadtschießgraben stattsindenden b

außerordentlichen General⸗Versammlun ergebenst eingeladen. 1u“

Gegenstände der Tagesordnung sind: uausführun b 1 Pense de Ferlänuerate det e Zzanade Sazeuefagenag n de, gageevrmeHutepes Elenbene Geschggs,n

1 ral⸗Eisen 2 . ZZ“ des Statuts mit der Königlichen Staatsregierung, sowie zur b er erforderlichen Mittel zur Ausführung folgender Anschlußbahnen: 24 a) von Görlitz nach Reichenberg und Zitt⸗ b) von Eilenburg nach Leipzig, c) von Bentschen nach Lissa, X d) von Weißwasser nach Muskau,ü sowie e) Behufs eventueller Erwerbung der N 26 Zeechest un einer Verbindung 28 Dresden 1e— 1e. mMühe. s Nehge nr ereetna 8 Ve ügli ti Theilnahme an der General⸗ . unseres . 8 e. der Aktien und bezüglich der Quittungsbogen, auf welchen die Einzahlungen

er ausgeschriebenen Raten erkt sind, mindestens drei Tage vor der Versammlung entweder direkt bei unserer Gesellschaf Kasse in Berlin, Wilhelmsstr. Nr. 62, oder durch Vermittelung des u 88 Jaques in Berlin, Oberwallstraße Nr. 3, und der Preußischen Hypotheken⸗Kredit⸗ und Ban Anstalt »H. Henckel« in Berlin, Wilhelmsstraße Nr. 62, erfolgen muß.

iederschlestschen Zweigbahn oder Verschmelzung derselben mit der Central⸗Eisenbahn⸗

über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.

Berlin, den 7. August 1869. 8 8

Der Verwaltun ath alle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn

c 8

den nachbenannten Königlich

Fant von Alvensleben,

sowie Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten,

Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen der Staats⸗ und Kommunalbehörden

Pas Abonnemen beträgt Thlr.

für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer FPruckzeile Sgr. 1

Alle Post⸗-Anstalten der n⸗ und uslandes 1— Besteltung an, für Berlin die edition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers:

Eche der Wilhelmsstraße.

EI1“

nig haben Allergnädigst geruht, en n. italienischen Beamten den Kö⸗ niglichen Kronen⸗Orden zu verleihen, und zwar: die erste Klasse: dem Finanz⸗Minister und Senator Grafen von Cambray⸗Di ny; die zweite Klasse mit dem Stern: dem General⸗Direktor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Cavaliere Peiroleri; die zweite Klasse: dem Direktor und Abtheilungs⸗Chef im Handels⸗Ministerium, Tantesio, die dritte Klasse: dem ersten Sekretär Cavaliere Tosi bei der Gesandtschaft in Berlin; sowie die vierte Klasse: dem Gesandtschafts⸗Attaché Tugini ebendaselbst.

Se. Majestät der

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten rumänischen Beamten Orden zu verleihen, und zwar: Dem Minister⸗Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten Ghyka, und dem Minister des In⸗ nern, Cogälnitscheano, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse, sowie dem General⸗Direktor des Post⸗ und Telegraphen⸗ wesens, Cotschu, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse.

C111

Se. Majestät der nig haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von Fransecky, Commandeur der 7. Division, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem General⸗Lieute⸗ 1 Commandeur der 1. Garde⸗Infan⸗ terie⸗Division, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Obersten Freiherrn von Willisen, Commandeur des Neumärkischen Dragoner⸗Regiments Nr. 3, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe, dem Obersten on Barner, Commandeur des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regi⸗ ents, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Obersten Prinzen Commandeur des 3. Garde⸗ Kronen⸗Orden zweiter Klasse;

zu Potsdam zu verleihen.

u Hohenlohe⸗Ingelfin gen, lanen⸗Regiments, den Königlichen

nd Uhrmacher Moritz Albert Pieper

Dem as P ädikat eines Königlichen Hof⸗Uhrmachers

Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Würt⸗ eemberg, General der Kavallerie und kommandirender Ge⸗ eral des Garde⸗Corps, ist von Tegernsee und Gastein ange⸗

ommen.

Norddeutscher Bund.

Das 32. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 332 das Gesetz, betreffend die Einführung der Allge⸗ einen Deutschen en. der Rnehe Wechsel⸗ ovellen und des Allgemeinen Deutschen Handel gesetzbuches s Bundesgesetz. Vom 5. Juni 1869. 1

Berlin, den 12. August 1869.

Zeitungs⸗Comtoir.

llerhöchster Erlaß vom 9. August 1869, betreffend die Be⸗

fung einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemein⸗ den des Regierungsbezirks Cassel.

Auf Ihren Bericht vom 7. d. Mts. habe Ich beschlossen, für die

angelischen Kirchengemeinden im Regierungsbezirk Cassel eine, aus

eistlichen und anderen evangelischen Gemeindegliedern zu bildende

außerordentliche Synode zu berufen, um mit derselben für jene Kirchen⸗ gemeinden die Herstellung einer presbyterial⸗synodalen Verfassung auf der Grundlage kirchlicher Selbständigkeit in Berathung zu nehmen.

Als Synodalort bestimme Ich die Stadt Marburg.

Ueber die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Synode wer⸗ den unter Berücksichtigung der in den hessischen Kirchen⸗ und Pres⸗ byterialordnungen gegebenen Grundlagen, die näheren Bestimmungen durch besondere Verordnung ergehen.

Zum Zweck möglichster Förderung der Sache erachte Ich es für rathsam, dieselbe einer einheitlichen Leitung zu unterstellen und will vc deshalb das derzeitige Konsistorium in Marburg mit derselben

etrauen.

Sie haben demgemäß diese Behörde mit näherer Instruktion zu versehen und derselben aufzugeben, sich in dieser Angelegenheit mit den beiden anderen zur Zeit bestehenden Konsistorien in entsprechender Verbindung zu halten.

Es ist Mein Wille, daß die Synode baldmöglichst und jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres zusammentrete. Die nähere Bestimmung des Tages überlasse Ich dem Konsistorium.

„Der vorstehende Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffent⸗ lichen und haben Sie wegen Ausführung desselben das Erforderliche anzuordnen.

Bead Ems, den 9. August 1869.

An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Verordnung vom 9. August 1869, betreffend die Zusammen⸗ setzung und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel zu berufenden außerordentlichen Synode.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden ꝛc. ꝛc, verordnen mit Be⸗ zugnahme auf Unsern Erlaß vom heutigen Tage, betreffend die Be⸗ Lunae einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel, auf den Antrag Unsers Ministers der geistlichen Angelegenheiten hierdurch wie folgt:

§. 1. Die Synode wird gebildet: 1) aus den 6 Superintendenten, 2) aus 24 geistlichen und 24 weltlichen Abgeordneten der zur bestehenden Diözesen und Inspekturen, 3) aus 6 von Uns zu berufen⸗ den Mitgliedern, darunter einem Professor der Theologie an der Unsherbsttat zu Marburg und dem Ephorus der dortigen Stipendiaten⸗

nstalt.

§. 2. Von den 24 geistlichen und 24 weltlichen Abgeordneten werden je 6 aus der Diözese Cassel, je 5 aus der Diözese Allendorf, je 4 aus der Diözese Hanau, je 3 aus der luth. Diözese Marburg, je 2 aus der reform. Diözese Marburg, je 1 aus der Schaum⸗ burg, je 1 aus der Inspektur Hersfeld, je 1 aus der Inspektur Schmal⸗ kalden, je 1 aus der Inspektur Fulda gewählt. 1“

Zu diesem Behufe werden he Diözesen und Inspekturen in die in der Anlage a. verzeichneten 24 Kirchenkreise getheilt, von welchen jeder für die Synode einen geistlichen und einen weltlichen Abgeord⸗- neten, sowie einen Stellvertreter für jeden von beiden zu wählen hat.

§. 3. Zur Wahl treten in jedem Kirchenkreise sämmtliche Geist⸗ liche, welche innerhalb desselben ein Pfarramt definitiv oder vikarisch ee-.e mit den Deputirten der Kirchengemeinden (ef. §. 4) zu⸗ ammen.

Der Wahlakt wird, sofern von dem Konsistorium zu diesem Zweck nicht ein besonderer Kommissarius ernannt wird, von dem ältesten Metropolitan bez. Inspektor des Kirchenkreises, in den Kirchen⸗ kreisen XII. und XVI. von den Superintendenten geleitet. Er findet der Regel nach in der Kirche statt und wird mit Gebet und Ansprache eröͤffnet und mit Gebet geschlossen. 8

Die geistlichen Abgeordneten und Stellvertreter werden von den geistlichen, die weltlichen Abgeordneten und Stellvertreter von den weltlichen Mitgliedern der Versammlung gewählt.

Wählbar zur Synode sind sämmtliche wahlberechtigte Geistliche des Kirchenkreises, sowie die Aeltesten, Kirchenvorsteher und selbstän⸗ digen Mitglieder der zu demselben Bekenntnißstande gehörigen Kirchen⸗ Gemeinden des Konsistorial⸗Bezirks, insofern sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl ist jedoch nur auf solche Personen z richten, welche eine unsträflichen Wandel führen, ein gutes Ge⸗

Behren⸗Straße Nr. 1a,