1869 / 189 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kische Stamm⸗Aktie Nr. 9091 ist wieder aufgefunden.

Kreise ist erledigt. unter Einsendung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufes innerh

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Wir bemerken zugleich, daß wir der Ermächtigung im Art. 7 des Statuts gemäß beschlossen haben, mit Leistung dieser dritten Einzah⸗ lung die Herrn Aktionäre von der gesetzlichen Haftung für weitere

Einzahlungen auf die Aktien zu entbinden. Die zu diesem Zwecke neu auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Interimsaktien können nach der Einzahlung an den Stellen, bei welchen diese geleistet

worden ist, bis zum 15. Oktober d. J. gegen Aushändigung der

bisherigen auf den Namen lautenden Interimsaktien in Empfang genommen werden. Zu Annahme von Volleinzahlungen der Aktien ist die Bank übrigens auch ferner bereit. 18 8 Gotha, 20. Juli 1869. Der Aufsichtsrath. atzfeldt, von Holtzendorff, Hugo Cahn, Präsident. Vize⸗Präsident. Kommerzien⸗Rath. Berliner Handels- Freiherr von Cohn, F. W. Mäder. Gesellschaft. Geh. Finanz⸗Rath.

Graf von Maltzan, E. Otto, Graf von Pourtales, Freier Standesherr. Kasserath. Königl. Ceremonienmeister. von Rother, von Ruffer, S. Schlesinger.

Amtsrath. Geh. Kommerzien⸗Rath. Schlesischer Bankv Adolph Stü r Baron von Vaerst.

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Die Stamm⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

Nr. 42,224 und 64,317 à 100 Thlr. mit Coupons Nr. 2 bis inkl. 8 und Talons, sowie die Prioritäts⸗Obligationen der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn Ser. II. Nr. 1765. 3745. 7997. 14,179. 25,076. 28,213 und 34,989 à 50 Thlr. mit Coupons Nr. 7 und 8 und Talons sind als abhanden gekommen bei uns angemeldet worden. 1 n Eemafses des vierten Nachtrages zum Statut der ehemali⸗

gen iederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft vom 19. Dezember 848 (Gesetzsammlung pro 1849, Seite 135) und des Gesetzes vom 31. März 1852 (Gesetzsammlung pro 1852, Seite 89) werden die egenwärtigen Inhaber der oben bezeichneten Stamm⸗Aktien und Peroritats „Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch auf⸗ gefordert, diese Papiere an uns einzuliefern oder etwaige Rechte auf dieselben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortifikation von uns beantragt werden wird, welche nach dem Statut vom 19. Dezember 1848 erfolgt, wenn diese Aufforderung drei Mal in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten veröffentlicht und die Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht pütetens binnen drei Monaten nach der letzten Publikation ge⸗

ehen ist. Berlin, den 13. Mai 1869. Königliche Direktion— der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bergisch⸗Maͤrkische Eisenbahn.

Die in Folge des Allerhöchsten Privilegiums vom

17. April 1 emittirte fünfprozentige Sö.

kische Nordbahn⸗Prioritäts⸗Obligation Nr. 22,889

100 Thaler ist ihrem Eigenthümer, nach dessen An⸗ eige, verbrannt und hat der letztere die Mortifikation des Dokuments eantragt. Wir fordern daher den 5 gegenwärtigen Inhaber des genannten Werthpapieres hierdurch auf, dasselbe einzuliefern oder seinen Anspruch daran bei uns geltend zu machen, widrigenfalls wir

nach Ablauf der Saentenc vorgeschriebenen Frist die Mortifikation er

Obligation veranlassen werden. Die in

und . 1869 dieses Blattes aufgerufene Bergisch⸗Mär⸗

Nr. 288/1868 und Elberfeld, den 7. Mai 1869. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufforderung. Die Kreis⸗Wundarztstelle im Rosenberger Qualifizirte Bewerber um dieselbe können sich a

4 Wochen bei uns melden. Oppeln, den 7. August 1869. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung. 1 er Kommunallandtag des Markgrafthums Oberlausitz, Königl. preuß. Antheils, verleiht im November dieses Jahres: 1) aus der Stiftung der verwittweten Frau Landesältesten von Gersdorff, geb. von Hohberg, a) ein Stipendium für Schüler des Franoft zu Görlitz b) n Fö. für Studirende auf den Universitäten Leipzig, e oder Jena. Genußberechtigt sind vorzugsweise ünglinge aus dem von Gers⸗ dorffschen Geschlechte, nächst diesen Jünglinge aus anderen Ober⸗ lausitzschen adeligen Familien und nach ihnen auch Jünglinge bürgerlichen Standes aus der Oberlausitz; 2) 131 Landes⸗Stipendien für beürfsig⸗, sas Landesmit⸗ leidenheit Lehorige Oberlausitzer, ven. eine Universität oder öffentliche Bildungsanstalt für Land⸗ un Forstwirthe, Thierärzte

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können nicht berücksichtigt werden.

oder Gewerbtreibende besuchen und sich über Fleiß, Fähigkeit und

sittliches Betragen ausweisen können;

3) ein Schul⸗Stipendium zur Ausbildung von evangelisch⸗ lutherischen Geistlichen, welche der wendischen Sprache mäch⸗ tig sind. Zum Genuß desselben sind nur Bewerber aus der preuß. Oberlausitz, welche die erste oder zweite Klasse eines Gym⸗ nasti besuchen und evangelische Theologie studiren wollen, be⸗

rech

ö Gefuche um Verleihung dieser offenen Stipendien, sowie die

um Fortbewilligung bereits verliehenen müssen bis zum 1. Novem⸗ ber dieses Jahres nebst den erforderlichen Zeugnissen an den Landes⸗ ältesten des Markgrafthums Oberlausitz, Herrn v. Seydewit, hierselbst

eingereicht werden. Später oder ohne die erforderlichen Zeugnisse eingehende Gesuche

Grörlitz, den 12. August 1869. 6 8 dstände des Markgrafthums Oberlausitz Kdoönigl. preuß. Antheils.

nach Badestationen der schlesischen Gebirgsbahn. Ab 20. Mai bis 15. September d. J. werden

von unseren Stationen Berlin und Frank⸗

furt a. O. nach den Stationen Greiffenberg, Reibnit,

S berg und Alawassr der schlesischen Gebirgsbahn Billets . und III. Wagenklasse, für die Hin⸗ und Rückfahrt sechs Wochen gültig, zu folgenden Preisen ausgegeben:

[Nl. Kl. JEThl. Sgr. Pfg

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Reibnitz

irschberg..

Altwasser Grreiffenberg Frankfurt a. O. irschberg ltwasser

mit 50 Pfd. Freigepäck. Billets II. Klasse haben auch für die Courierzüge

Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Hin⸗ oder Ruͤckfahrt

ist auf diese Billets nicht gestattet. Im Interesse des reisenden Publikums sind derartige Billets fortan

auch auf den Zwischen⸗Stationen

8 a) Köpenik und Fürstenwalde

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e u den Preisen ad II. käuflich zu haben. Berlin, den 13. Mai 1869. v Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

8 4 nigliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Der gemäß unserer Bekanntmachung seit dem 8. Mai er. an

jedem Sonnabend von Kohlfurt nach Rummelsburg abgelassene

Extra⸗Viehzug wird, da er nach den gegenwärtigen Verkehrsver⸗

8 tnissen entbehrlich ist, am Sonnabend, den 14. d. Mts., zum etzten Male ü. werden. Berlin, den 9. August 1869.

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Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Mäͤrkischen Eisenbahn.

.“ .“ Bekanntmachung. In der Zeit vom 19. bis

25. September c. wird mit der Ausstellung des land⸗ und forstwirthschaftlichen Vereins der Provinz Namur auch eine internationale forstliche Aus⸗ stellung von Sammlungen, Geräthen, Maschinen, welche in der Forstwissenschaft oder in den darauf bezüglichen Industrien Anwendung finden, so wie eine inter⸗ nationale landwirthschaftliche Ausstellung mit Versuchen von landwirthschaftlichen Geräthen und Maschinen stattfinden. Die kosten für die zu dieser Ausstellung zum Versandt kommenden egen⸗ stände werden auf der Ostbahn dahin ermäßigt, daß beim Hintrans⸗ port der tarifmäßige Frachtsatz zu zahlen ist, daß dagegen der Rück⸗ transport auf derselben Route und nach der Absendestation fracht⸗ frei erfolgt, sofern durch ein Attest des Ausstellungskomites nach⸗ gewiesen wird, daß die gedachten Gegenstände ausgestellt und unver⸗ kauft geblieben sind. Auch muß der Frachtbrief den Vermerk enthal⸗ ten: »zur Ausstellung nach Namur« und die Adresse: »an das Aus⸗ leeng. tragen, beziehungsweise beim Rücktransport von diesem als Versender aufgegeben werden. Diese Transport⸗ begünstigung hört mit dem 12. Oktober c. wieder außfßf. Bromberg, den 9. August 1869. b KRäanigliche Direktion der Ostbahn.

Hier folgt die besondere Beilage

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Zu No. 189 vom 14. August 1869. 8

Inhalts⸗Verzeichniß: Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Er; ifts deburg. (I.) Der B trieb der Bergwerke und Salinen im Ober⸗Bergamtsbezirke Clausthal im 82 Con Zur Bhifis Mage vragn gich 1866., dö)-

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde

des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg.

(Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, herausgegeben vom Vereins⸗Sekretär Dr. Karl Janicke.)

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Maͤgdeburg hat für die östlichen Provinzen des preußischen

Staates im Mittelalter eine Bedeutung gehabt, wie keine an⸗ dere Stadt. Das Erzbisthum erhielt zu seiner Provinz die Länder vom Erzgebirge bis zur Ostsee und bis tief nach Polen hinein, späterhin wenigstens bis zur Oder. Das magdeburger Stadtrecht wurde fast für alle neugegründeten deutschen Städte im Gebiete des alten Wendenlandes zu Grunde gelegt, und wollten die polnischen Herzöge eine Stadt heben, so gaben sie ihr magdeburger Recht. Für die Germanistrung und Christia⸗ nisirung der wendischen Gebiete war Magdeburg das große Thor, durch welches die deutschen Ansiedler nach Osten zogen, um deutsche Sitte und christlichen Glauben in fremdem Lande zu verbreiten. Magdeburgs Geschichte erforschen, heißt demnach in vielfacher Beziehung zugleich die Quellpunkte der Geschichte der östlichen Landschaften bloßlegen. Darum dürften die Schriften des magdeburger Geschichtsvereins mehr als eine blos lokale Bedeutung haben. Es liegen von den »Geschichtsblät⸗ tern«, dem Organ des Vereins, bis jetzt die drei Jahrgänge 1866, 1867 und 1868 vor.

Die Stadt Magdeburg behandelt ein Aufsatz von Dr.

Janicke: »Magdeburg beim Beginn der Reformation.« Es wird

in demselben ein Bild von dem mittelalterlichen Magdeburg ent⸗ worfen, einer Stadt, die zwar niemals Reichsstadt war, die aber an Bedeutung nicht wenige Reichsstädte übertraf. Anschau⸗

lich wird besonders der magdeburger Schöppenstuhl geschildert,

von dem es 1588 heißt: der uralte Schöppenstuhl sei vor Alters das Haupt gewesen, von da man sich sächsischer Rechte erholen müssen, darunter drei Königreiche und über acht und zwanzig unterschiedliche Chur⸗ und Fürstenthümer begriffen und bewidmet gewesen. Ein anderer Beitrag theilt die Statuten der »Knochen⸗ hauer«⸗(Fleischer⸗) Innung alten Scharrns von 1523 mit. Die⸗ selben sind für die Kenntniß des Innungswesens von größter Wichtigkeit. Und welche Bedeutung die Innungen hatten, das geht daraus hervor, daß nach Beseitigung des patrizischen Re⸗ giments von 1330 1630 die Stadtverwaltung fast ausschließ⸗ lich in den Händen der Innungen lag. Aus einer Handschrift der Stadtbibliothek konnte auch die Neihe der magdeburger Bürgermeister und Kämmerer von 1213 an bis 1607 mit⸗ getheilt werden.

Frte an Aufschlüsse geben die Aufsätze über magdeburger Straßen⸗ und Häusernamen von Dr. Janicke. Die Straßen⸗ namen sind im alten Magdeburg sehr organisch in Anlehnung an vorhandene Verhältnisse im Volksmunde entstanden. Als die ältesten Straßennamen sind die anzusehen, welche von den Kirchen, als den Mittelpunkten des religiösen und sozialen Lebens, herge⸗ nommen sind, sowie diejenigen, welche nach ihrer Lage und Be⸗ schaffenheit benannt sind, wie: der breite Weg, der krumme Ellenbogen u. s. w. Größer ist die Anzahl derjenigen, welche nach Handwerkern und Gewerbetreibenden benannt sind, wie Goldschmiede⸗, Tischler⸗, Schuhbrücke. Am zahlreichsten sind indeß die Straßen vorhanden, welche ihre Namen von Häusern tragen: grüne Armstraße, Rothekrebs⸗, Tischlerkrug⸗, Steinerne⸗ tisch⸗, Vogelgreifstraße u. s. w. Nur wenige Straßen sind nach Ortschaften, noch weniger nach Personen benannt. Sehr wichtig war für die ältere Topographie Magdeburgs, daß der Stadtplan, welchen Otto von Guericke 1632 für den schwedischen Statt⸗ halter behufs des Wiederaufbaus von Magdeburg angefertigt hatte, im Archiv zu Cöthen wieder aufgefunden wurde. Er wurde lithographirt und durch den Buchhandel zugänglich gemacht.

In den Häuserbenennungen Magdeburgs findet sich die reichste Mannigfaltigkeit. Der Ursprung der Sitte, Häuser mit besonderen Namen zu benennen, war in einer lebhaften Han⸗ delsstadt in einer Zeit, wo man die Straßen nicht nummerirte, sehr natürlich. Den Geschäftsleuten mußte daran liegen, ihren Häusern eine unterscheidende Bedeutung zu geben. Und dazu bot sich am Besten ein Bild dar, das man am Hause an⸗ brachte; denn die wenigsten Leute verstanden zu lesen und zu schreiben. Namentlich wählte man solche Bilder, die recht in die Augen fielen und sich dem Gedächtniß einprägten. Bibli⸗

schen und kirchlichen Ursprungs sind: die Arche, zum großen

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zwischen Elbe, Ohre, Saale und Bode, im

Goliath, Himmelreich, zur Hölle. Auf die Welt der Gestirne deuten: blauer Stern, zum Regenbogen. Vom menschlichen Körper sind benannt: die fleißige Hand, zum sreundlichen Ge⸗ sicht. An Geräthe erxinnern: der goldne Hammer, zum blauen Beil, der steinerne Tisch, Pflugeisen. Von der Kleidung sind hergenommen: zum weißen Schuh, zur goldenen Kutsche; von Waffen: zur goldenen Lanze. Auf das Thierreich deuten: zum steinernen Löwen, zum grünen Wolf, zum kleinen Elephan⸗ ten u. s. w. in langer Reihe. Nach Pflanzen nennen sich: der Weinstock, der goldene Kürbis. Nach Städten sind besonders Gasthäuser benannt.

Von andern Städten werden Frohse, Salze und Schönebeck in einem Aufsatze von Winter behandelt. Die drei Städte bilden fast ein zusammenhängendes Ganze und König Friedrich II. soll die Absicht gehabt haben, durch die Kolonistenstraßen die drei Städte zu Einem Ge⸗ meinwesen zu verschmelzen. Sie haben von jeher in der Salz⸗ produktion und dem Salzhandel ihre bedeutendste Nahrungs⸗ quelle gehabt. Frohse zwar reicht weiter hinauf; es hatte be⸗ reits im 10. Jahrhundert eine Königliche Burg, eine Grenzveste gegen die Wenden und um diese schützende Burg erwuchs der Ort zu einer Stadt. Dagegen ist die Stadt Salze überhaupt erst nach 1200 durch die Entdeckung und Ausbeutung der dorti⸗ gen Salzquellen entstanden. Die neue Stadt blühte sehr bald empor und wurde einer der bedeutendsten Orte im Erz⸗ stift. Der in Folge des Salzgewinns dort sich ansammelnde Wohlstand brachte bald die Feldmarken von 14 umliegenden Dörfern an die Stadt. Schönebeck wurde durch seine Lage an der Elbe der Hafen für die Salzschiffahrt und die Holzflößerei. Bereits aus dem 13. Jahrhundert giebt uns eine Urkunde darüber Nachricht, daß der Salz⸗ und Holzhandel nach den böhmischen Gebirgslandschaften hin ein uüͤberaus reger war. Ueber Schönebeck führte aber auch die noch heut so genannte Salzstraße in das überelbische Land und in die Mark hinein.

Besonders groß ist die Bedeutung des Erzstifts Magde⸗ burg in kirchlicher Beziehung. Außer der Aufsicht über die untergebenen Bischöfe zu Merseburg, Naumburg, Meißen, Brandenburg und Havelberg, und früher auch über die von Lebus, Cammin und Polen, verwaltete der Erzbischof eine eigene Diözese. Dieselbe behandeln drei Aufsätze von Winter und Jacobs. Der Sprengel von Magdeburg umfaßte das Land Westen gegen den Sprengel von Halberstadt durch eine über Neuhaldensleben und Wanzleben auf Egeln gezogene Linie abgegrenzt. Außerdem aber stand alles Land zwischen der Elbe, Mulde, Saale un 1 weißen Elster bis zur sächsischen Landesgrenze hin unter der Psch Verwaltung des Erzbischofs. Selbst das Ländchen

aruth, das zwischen die Diözesen Brandenburg und Meißen eingekeilt war, unterstand auffallender Weise dem Erzbischof von Magdeburg in kirchlicher Hinsicht. Der Sprengel war behufs der Verwaltung in Archidiakonate getheilt, die etwa unsern heutigen Superintendenturen entsprechen. Solche Archi diakonate gab es zu Magdeburg, Wanzleben, Langenweddingen Calbe, Cöthen, Halle, Mildensee bei Dessau und Kemberg. Di Gesammtzahl der Kirchen, welche zum Sprengel von Magde burg gehörten, betrug 337.

Eine Reihe von Aufsätzen des Archiv⸗Raths von Mülver⸗ stedt giebt ein Verzeichniß der im Erzstift früher und noch jetzt bestehenden Klöster, Kapellen, Kalande, frommen Brüderschaften und Hospitäler, sowie der geistlichen Schutzpatrone der Kirchen. So werden nacheinander die landräthlichen Kreise Wolmirstedt, Calbe, Wanzleben, Neuhaldensleben, die beiden Jerichowschen Kreise, Jüterbog⸗Luckenwalde, Halle, Magdeburg abgehandelt. Das Material dazu ist zu einem nicht geringen Theile den reichen, zum größten Theile noch un⸗ gedruckten Urkundenschätzen des magdeburger Staatsarchivs ent⸗ nommen. Die Zusammenstellung enthält eine Fülte von No- tizen, die sonst nirgends in dieser Vollständigkeit zu finden sind. Die Bedeutung, welche die Ermittelung der Schutzheiligen der Kirchen hat, ist vom Direktor Professor Wiggert in einer be⸗ sonderen Abhandlung nachgewiesen worden.

Das magdeburger Land enthielt eine Menge von zum Theil bedeutsamen Klöstern und Stiftern. Wir nennen nur beispiels⸗ halber das Kloster U. L. Fr. in Magdeburg und Bergen bei Magdeburg, Jerichow, Gottesgnaden, München⸗Nienburg, Pe⸗ tersberg bei Halle, Zinna. Die Geschichte dieser Klöster beda

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Saalkreis und endlich