* “ 1ö666“ — 1“ “
* Carlshafen hat dahier vorge⸗ stellt, daß folgender ihm gehöriger Wechsel:
.“ »Kassel, am 19. Mai 1869. Für Ct. Thlr. 3333. 10 Sgr. Am 1. Mai 1870 zahle ich gegen diesen meinen Sola-Wechsel an die Ordre des J. Hohenberg in Carlsbafen die Summe von Drei und dreissig hundert drei und dreissig Thlr. 10 Sgr. Preuss. Court.
Valuta habe ich richtig und baar erhalten und leiste Zahlung nach Wechselrecht hier und aller Orten, wo mir dieser Wechsel vorgezeigt wird sub hypotheca bonorum.
1 Wilh. Prinz von Hanau. Rückseite
[2873] 8 1 Der Kaufmann J. Hohenberg
—
J. Hohenberg.
1 S. Bastheim.
ihm am 9. Juli d. J. auf einer Reise nach Frankfurt a. M. abhan⸗ den gekommen sei. Auf Antrag des ꝛc. Hohenberg wird der unbe⸗ kannte Inhaber des gedachten Wechsels aufgefordert, denselben bis zum 2. August 1870 dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigen⸗ falls der Wechsel auf weiteren Antrag für kraftlos erklärt und dem Imploranten hierüber eine gerichtliche Urkunde ausgefertigt werden wird. Cassel, den 18. August 1869. h“In“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
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b Die mit unbekanntem Aufenthaltsorte in Amerika abwesende Elisabetha Schollenberger aus Oberhain wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten vom ersten Erscheinen dieser Verfügung in den öffent⸗ lichen Blättern angerechnet, über den Antritt der ihr durch das Testa⸗ ment ihrer Eltern, des am 5. Oktober 1825 verstorbenen Andreas Schollenberger und dessen Ehefrau Maria Barbara geb. Schuher, ver⸗ storben am 10. April 1823, anerfallenen Erbschaft dahier zu erklären, widrigenfalls sie bei der Regulirung des Nachlasses derselben unberück⸗ sichtigt bleiben wird. Üsingen, den 12. August 1869. Keonhigliches Amtsgericht II. mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende Katharina Maurer von Hasselbach wird aufgefordert, sich, binnen 6 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Verfügung in öffentlichen Blättern angerechnet, über den Antritt der ihr durch das am 5. I. M. eröffnete Testament ihrer im Jahre 1855 verstorbenen Eltern, der Eheleute Johann Maurer I. von Hasselbach anerfallenen Erbschaft derselben dahier zu erklären, widrigenfalls sie in den Besitz des Nachlasses nicht eingewiesen werden wird. b Usingen, den 14. August 1869. Königliches Amtsgericht II.
1“
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen
Bekannmntmschung “ „III. Nr. 1287/7. “
ie Königliche Domäne Wilhelmshof mit dem Vorwerke Mönchow, im Kreise Usedom⸗Wollin, am Haff belegen, ½ Meile von Usedom und 3 Meilen von Anklam und Swinemünde entfernt, mit einem Areal von 1754 Morgen 93 Quadrat⸗Ruthen, worunter etwa 1247 Morgen Acker und 358 Morgen Wiesen, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1870 bis Johannis 1888 meistbietend verpachtet werden. 1
Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 7000 Thlr. und die Pacht⸗ Kaution auf 2400 Thlr. festgesetzt.
Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 34,500 Thlrn. erforderlich.
Zu dem auf Mittwoch, den 29. September dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, in unserm Plenar⸗Sitzungszimmer hierselbst anberaumten Bietungstermin laden wir Pachtbewerber mit dem Be⸗ merken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Lizitations⸗ Een “ C113“ wie bei dem König⸗ ichen Ober⸗Amtmann Weidner zu Pudagla eingesehen werden können
Stettin, den 29. Juli 18692 8gcs iseheczi keghse eeehes.
— Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Bekanntmachun g. Zum gleichzeitigen Verkauf nachfolgender, in den Königlichen Oberförstereien Birnbaum und Zirke, Regierungs⸗ bezirk Posen, vorräthigen Brennhölzer nach dem Meistgebot, und zwar: a) aus der Oberfoͤrsterei Birnbaum 764 Klaftern kiefern Kloben, 113 Klaftern kiefern Knüppel, b) aus der Oberförsterei Zirke 4431 Klaftern kiefern Kloben, 560 Klaftern kiefern Knüppel, steht auf Donnerstag, den 9. September cr., Vormittags 10 Uhr, Fröhlich schen Gasthofe zu Zirke, Termin an. Die betref⸗ fenden Förster sind angewiesen, die zum Verkauf kommenden Hölzer vor dem Termine auf Erfordern vorzuzeigen. Zirke, den 18. August 1869. Der Oberförster. (gez.) Priem.
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8 gen Herren Bau⸗Unternehmer, Zimmer⸗ und Maurer⸗ meister, welche darauf reflektiren, zur dzafs von Offerten bei den Bauten der Neuen Berliner Verbindungsbahn, welche etwa in engerer Submission vergeben werden, aufgefordert zu werden, wollen, inso⸗ fern sie durch empfehlende Atteste von fiskalischen Behörden sich aus⸗ weisen können, ihre Adressen im Abtheilungs⸗Baubureau, Fenn⸗ straße 6 a., abgeben. 8 u““ Berlin, den 16. August 1869. 8
1“
“ 3 Hnenen . w
apieren.
Cöln⸗Mindener Eisenbah Gesellschaft.
Zweite Einzahlung auf die S
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung . werden die Inhaber der unterm 1. Oktober 1868 ausgefertigten
Lit. B. unserer Gesellschaft hierdurch wiederholt aufgefordert, die
zweite Einzahlungs⸗Rate
[2837]
8 von 20 Prozent
pro Akti nach Abzug von 5 Prozent Zinsen für die erste Einzahlung von 80 Thalern pro 1. Oktober 1868 bis 30. Juni d. J. “
1b mit Thlr. 37 nebst fuͤnf Prozent Zinsen von obigen 40 Thalern pro 1. Juli c. bis zum Tage der Einzahlung und unter Beifügung der verwirkten Konventionalstrafe von zehn Prozent der zweiten Rate
bblis zum 1. Oktober d. J. inclusive zu leisten und zwar 8 in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichrö der, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, “ 1 G 8 Hauptkasse. 8 G ie Inhaber von Quittungsbogen, welche diese zweite R Zinsen und Konventionalstrafe ö eoh 11¹“
spaͤtestens am 1. Oktober c. einzahlen, müssen nach §. 11 unserer Statuten vom 18. Dezember 1843 gewärtig sein, daß sie der ersten Einzahlung à 40 Prozent und der durch dieselbe gegebenen Anspruͤche auf den Empfang der gezeichneten Stamm⸗Aktien Ss B. zu Gunsten unserer Gesellschaft verlustig
Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen nebst einem den Nummern derselben geordneten, auch an Naren 8 vmn nach des Besitzers angebenden Verzeichnisse einer der oben bezeichneten Empfangsstellen vorzulegen, welche auf den Quittungsbegen über die geleistete zweite Ratenzahlung in unserem Namen quittiren wird.
Auswärtige haben die Gelder und Quittungsbogen an die Em⸗ pfangsstellen portofrei einzusenden. Die Zurücksendung der Quittungs⸗ bogen erfolgt portopflichtig und unter Angabe des vollen Einzahlungs⸗ erthede sofern eine andere Werthdeklaration nicht ausdrücklich begehrt e e.
Cöln, den 22. Juli 1869.
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Verschiedene Bekanntmachungen.
Luxemburger Bergwerks⸗ “ und Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktiengesellschaft.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am 21. September d. J., Morgens 10 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft auf der Hütte zu Burbach stattfinden wird.
1 Gagehstshäe 1 . ericht über das verflossene Geschäftsjahr el ssene Geschäftsjahr und Feststellung . 2) Bericht der Rechnungsrevisoren.
AISireitnmn
3) Neuwahl eines Mitgliedes des Verwaltungs⸗ und zweier Mit⸗
glieder des Aufsichtsrathes. Die Herren Aktionäre, welche beabsichtigen, der Generalversamm⸗
lung beizuwohnen, werden gebeten, den Bestimmungen des
8
des Statuts nachkommen zu wollen. 1 Ftsette h E1212 den 17. August 186909. Luxemburger Vergwerks⸗ und Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktiengesell 8
Der Direktor N. Flamm. b“
Frachtermäßigung im Schlesisch⸗Sächsischen und Schlesische. Thüringischen Güter⸗Verkehr.
Vom 10. August er. ab wird der Frachtsatz der 82 ermäßigten Klasse C. im Schlesisch⸗Sächsischen und — Schlesisch⸗Thüringischen Verband⸗Güter⸗Verkehr um 5 8 .“ nise gt,
Druckexemplare des dieserhalb aufgestellten Nachtrags genannten Verkehr, enthaltend die Frachtsätze der Klcht 9 ünd 78 den diesseitigen Verbandstationen einzusehen, event. für den Preis von 1 Sgr. pro Stück käuflich zu haben. 86 Berlin, den 28. Juli 1869.
Der Abtheilun s⸗Baumeister Feemelmanss.
5
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Quittungsbogen über 40 Prozent Einzahlung auf die Stamm⸗Aktien
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2½ Sgr.
Alle pPost-Anstalten des In⸗-⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa,
Eche der Wilhelmsstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Großherzoglich oldenburgischen Offizieren, Major von Heimburg und Rittmeister von Trampe, beide Flügel⸗ Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, resp. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und den Roth«⸗
den vierter Klasse zu verleihen. Orde vier! “ 8 ss ” 7 “ 9.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst g Die Geheimen Ober⸗Rechnungs⸗Räthe Kaddatz, Plehn,
Peterson, Giesecke, Düring, Borsche, von Mühlbach,
von Rohrscheidt und M.
Klasse zu ernennen.
Norddeutscher Bund. 111XAA1XA4“X“
9 11“ 1“ Für Korrespondenzen nach Japan und China bietet sich
gegenwärtig ein neuer Speditionsweg via New⸗York und San Francisco dar.
Die Beförderung von New⸗York bis San Francisco mit⸗ telst der direkten Eisenbahn erfolgt in etwa sieben Tagen. Von San Francisco fahren die Dampfschiffe, welche die Post⸗
verwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika für jene Korrespondenz benutzt, am 4. jeden Monats ab und erreichen unter gewöhnlichen Verhältnissen: Mokuhama nach etwa 25 Tagen, Hongkong nach etwa 32 Tagen, Hiogo nach etwa 27 Tagen, Nangasaki nach etwa 29 Tagen, Shanghai nach etwa 32 Tagen.
Sofern die Korrespondenz nach Japan und China via New⸗York und San Francisco zur Absendung gelangen soll, muß dieselbe vom Absender mit einem desfallsigen Vermerk versehen sein. Dieser Vermerk hat, je nachdem der Absender dergleichen Briefe ꝛc. via Cöln, Belgien, England oder via Bremen resp. Hamburg in der Richtung auf San Francisco befördert zu sehen wünscht, der Fassung: 8
„via Cöln und San Francisco⸗« 8
oder: »via Bremen resp. Hamburg und San Francisco⸗«
zu entsprechen. Zur Beförderung nach Japan und China via San Fran⸗ cisco können angenommen werden: gewöhnliche Briefe, Druck⸗ sachen, Waarenproben, soweit dieselben aus Zeugproben und Musterkarten von biegsamen Stoffen bestehen. Rekommandation ist nur bei Briefen nach Vokuhama und Shanghai zulässig. Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach Japan und
China müssen bis zu dem betreffenden Ausschiffungshafen des
Bestimmungslandes frankirt werden. b Das Porto für gewöhnliche Briefe nach Japan und China beträgt: veCöln 1 San Francisco 9 Groschen resp. 32 Kr. pro Loth in via Bremen resp. Hamburg und San Francisco 7 Groschen resp. 25 Kr. pro Loth inkl. Für rekommandirte Briefe nach Vokuhama und Shanghai tritt eine Rekommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. inzu. zaͤleber die Taxe für Drucksachen und Waarenproben geben die Postanstalten auf Verlangen nähere Auskunft. Berlin, den 18. August 1869. “ General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
resserschmidt zu Räthen zweiter
Ministerium für
Hande „ Gewerbe u Arbeiten. Bekanntmachung Von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind zwei Reisestipendien von je 200 Thalern und ein drittes von 100 Thalern für diejenigen Be⸗ werber bestimmt worden, welche die besten Ausarbeitungen über Gegenstände der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinentechnik oder
der zugehörigen Zweige des Maschinenwesens einreichen werden.
An der Konkurrenz können alle Diejenigen sich betheiligen, welche während zweier Semester Vorlesungen oder Uebungen an der Königlichen Bergakademie zu Berlin beigewohnt haben.
Die Wahl der zu bearbeitenden Gegenstände ist freigestellt; auch Reiseberichte werden zugelassen. Die Stipendiaten haben über die demnächst auszuführenden Reisen Berichte zu liefern, welche ebenso wie die prämiirten Arbeiten der Bergakademie zur Benutzung und geeigneten Falls zur Veröffentlichung durch die Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen zur Verfügung gestellt werden. 1
Die Konkurrenzarbeiten sind mit einer Chiffre oder mit einem Motto versehen, unter Beifügung eines entsprechend be⸗ zeichneten, den Namen und Aufenthalt des Verfassers, so wie den Ausweis über den Besuch enthaltenden versiegelten Couverts vor dem 1. Januar 1870 an die unterzeichnete Direktion, Wilhelmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzureichen.
Berlin, den 17. August 1869.
Die Direktion der Königlichen Bergakademie. Hauchecorne, Bergrath. 8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige außer⸗ ordentliche Professor an der Universität in Jena, Dr. Jakob Caro, zum Honorar⸗Professor bei der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau ernannt worden.
Am katholischen Schullehrer⸗Seminar in Breslau ist der Hülfslehrer Rauhut zum Seminarschul⸗Uebungslehrer be⸗ fördert worden.
86 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung. 8
Die von der Staats⸗Anleihe von 1848 am 1. April 1870 zu tilgenden Schuldverschreibungen und die len zu ziehenden 24 Serien der Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1855, welche die am 15. und 17. Januar k. J. zur Verloosung kom⸗ menden 2400 Schuldverschreibungen dieser Anleihe enthalten, werden am 15. k. Mts., Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines No⸗ tars öffentlich durch das Loos gezogen werden.
Die Littern, Nummern und Beträge der gezogenen Schuld⸗ verschreibungen und die Nummern der gezogenen Serien werden demnächst durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt ge⸗ macht werden. 1 8
Berlin, den 20. August 1869. 8 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Meinecke.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, General⸗Major, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der Garde⸗ Artillerie⸗Brigade, aus der Provinz Pommern.
Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der Ge⸗ wehrfabriken, Wolff, nach Danzig.