1869 / 229 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer an⸗ wesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier gefallen ist. 2) Herr Professor Dr. med. Hertwig wird täglich, ausgenommen des Mittwochs, von 7—8 Uhr Morgens, und Montag, Freitag und Sonnabend von 4—5 Uhr Nachmittags über den I. Theil der Chi⸗ rurgie, Operationslehre und Geburtshülfe lesen. Außerdem wird derselbe mit Zuziehung von Eleven der Anstalt erkrankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesiger Residenz, als im Teltowschen und Nieder⸗Barnimschen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzer, auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgeld behandeln. 3) Herr Professor Dr. philos. Erdmann wird Montag, Mittwoch und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über die Grundlehren der Physik und Chemie Vorträge und Repetitionen halten; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 4 bis 6 Uhr Nachmittags über Chemie und Pharmazie lesen und den praktischen Unterricht in der Apotheke der Schule täglich ertheilen. 4) Herr Professor Dr philos. Spinola wird täglich von 11—12 Uhr über den I. Theil der speziellen Pathologie und Therapie Vorträge halten. Täglich des Morgens von 10—11 Uhr und des Nachmittags von 3—4 Uhr ertheilt derselbe den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere und wird Montags und Donnerstags von 8—10 Uhr die chirurgischen Operationsübungen leiten. 5) Der Vorsteher der Thierarzneischul⸗ Schmieden, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Montag und Freitag Nachmittag von 4—5 Uhr über Hufbeschlag Vorträge halten und die praktischen Uebungen in der Instruktionsschmiede leiten. 6) Herr Departe⸗ ments⸗Thierarzt und Lehrer Köhne wird Montags und Freitags Nach⸗ mittag von 5 —6 Uhr Vorträge über Encyklopädie und Geschichte der Thier⸗ heilkunde halten. Ferner wird derselbe, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8—9 Uhr Morgens über allgemeine Pathologie und Therapie lesen. Außerdem wird derselbe die praktischen Uebungen in den Pferdekrankenställen des Vormittags von 9—11 Uhr und des Nachmittags von 3— 4 Uhr täglich leiten. 7) Der Lehrer Herr Müͤller wird täglich von 12—1 Uhr über die Anatomie der Haussäugethiere, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7—8 Uhr über Rindvieh⸗, Schaf⸗ und Schweinezucht Vorträge halten und wöchentlich einmal an geeigneten Stunden klinische Demonstratio⸗ nen bei den der Schule gehörigen Hausthieren halten; bei Leitung der zootomischen Uebungen wird derselbe mitwirken. 8) Herr Kreis⸗Thierarzt und Repetitor Dr. med. Schütz wird Mon⸗ tag, Dienstag und Donnerstag von 7—8 Uhr Morgens über den II. Theil der speziellen Pathologie und Therapie und Montag und Freitag von 5—6 Uhr Nachmittags und Sonnabend von 7—8 Uhr Morgens über Arzneimittellehre Repetitionen halten. Derselbe wird den klinischen Lehrern assistiren.

Zunächst wird hiermit bekannt gemacht, daß diejenigen, welche die Aufnahme als Civil⸗Eleve zum bevorstehenden Wintersemester wünschen, sich bis zum 11. Oktober cr. bei der Direktion der Anstalt zu melden und ihre Befähigung dazu durch den Nachweis der Reife für die erste Abtheilung der Secunda eines Gymnasiums oder der⸗ selben Klasse einer Realschule I. Ordnung oder für die Prima einer Realschule II. Ordnung oder endlich durch das Abgangszeugniß der Reife einer zu gültigen Abgangsprüfungen berechtigten höheren Bür⸗ gerschule darzuthun haben.

Ausländer, die den ganzen Kursus hier nicht absolviren, können auch bei geringerer Vorbildung rezipirt werden; auch steht solchen Individuen, die nur an einzelnen Vorlesungen und praktischen Uebun⸗ gen als Hospitanten Theil nehmen wollen, der Zutritt gegen Entrich⸗ tung des üblichen Honorars, ohne Nachweis ihrer Schulbildung frei.

erlin, den 28. September 1869. 18 Königliche Thierarzneischul⸗Direktion.

Die Herren Kandidaten der Pharmacie, welche auf hiesiger Uni⸗ versität studiren wollen, werden ersucht, vom 15. Oktober an sich bei dem Unterzeichneten zu melden. 8 8

Breslau, den 28. September 18680909. 86 Der Direktor des pharmaceutischen Studium ät. . Göppert.

Die Immaetrikulation auf hiesiger Universität findet für da Wintersemester 1869/70 8 am 16., 20., 23. und 1b er Nachmittags 8 im Universitäts⸗Gerichtszimmer statt. .“ 11““] „Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer andern Universität kommen, ein vorschriftsmäßiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder früher besuchten Universität nebst dem Schulzeugniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutschen Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenig⸗ stens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen. Ihndem ich dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringe, mache ich diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu be⸗ suchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters einzufinden haben, um sich vor den Nachtheilen zu be⸗ wahren, welche ihnen aus der verspäteten Ankunft erwachsen müssen. Nachgih Immatrikulationen bedürfen einer besondern Bewilligung. Halle, den 28. September 1869. Der Rektor der vereinigten Friedrichs⸗Universität.

H. Knoblauch.

z u 5b 8 N t ch t am t li ch e 8. L111“ i reußen. Berlin, 30. September. Ihre Majestäten

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Großherzog von Sachsen bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden auf dem Schlosse Heute unternehmen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften einen weiteren Ausflug in das Murgthal, wo der Geburtstag Ihrer Majestät der Königin ländlich gefeiert wird.

Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund hat vom 7. bis zum 30. d. Mts. dn,n.g Sitzungen abgehalten, in welchen der größere Theil der Lehre von der Berufung (Appellation) erledigt worden ist.

Hannover, 28. September. Auf der Tagesordnung der heutigen (5.) Sitzung des dritten hannoverschen Pro⸗ vinzial⸗Landtags stand die Berathung des Gesetzentwurßs über die Aufhebung der in der Provinz Hannover bestehenden Vorkaufs⸗, Näher⸗ und Retraktrechte. O.⸗G.⸗R. von Lenthe referirte als Berichterstatter der Kommission, welche zu §. 1 Edie noch bestehenden Vorkaufs⸗, Näher⸗ und Retraktrechte an Immobilien werden aufgehoben«), folgenden Zusatz beantragt hatte: »Derartige schon begründete Berechtigungen können nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr geltend gemacht werden.“ Dieser Zusatz, sowie der §. 1 wurden nach kurzer Diskussion angenommen.

Der §. 2 lautet: »Es bleiben jedoch aufrecht erhalten: 1) das durch Verträge oder letztwillige Verfügungen begründete Vorkaufsrecht; 2) das durch den §. 141 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865, bezie⸗ hungsweise durch den Artikel IX. der Verordnung vom 8. Mai 1867, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover begründete Vorkaufs⸗ und Wiederkaufsrecht; 3) das auf den statutarischen Bestimmungen der Ritterschaft des Her⸗ zogthums Bremen beruhende Vorkaufs⸗ und Retraktrecht der Agnaten an den ritterschaftlichen Erbstammgütern.« Zu der Nr. 1 beantragte der Ausschuß, dieselbe in folgender Weise zu fassen: »Das durch Verträge begründete oder anerkannte, sowie das auf letztwilligen Verfügungen beruhende Vorkaufsrecht.« Bei der Abstimmung wurde der Zusatz der Kommission zu der Nr. 1 abgelehnt, die Nr. 1 selbst aber angenommen. Nr. 2 und 3 wurden ebenfalls, wie das ganze Gesetz, angenommen. „Der Gesetzentwurf über Aufhebung der Unterstützungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz Hannover wurde in zweiter Berathung ohne Diskussion angenommen.

Das Pensionsreglement für die ständischen Beamten wurde dann ohne weitere Diskussion angenommen. Auch der Antrag auf Anwendung des Reglements auf die Beamten der Anstal⸗ ten, so weit es günstiger, als das preußische Pensionsgeset, wurde angenommen.

Das Schreiben über das den Landschaften der Provinz zu gewährende Aversum wurde mit Hinweis auf die bevorstehen⸗ den betreffenden Verhandlungen bei Gelegenheit des Finanzetats von der Tagesordnung entfernt, nachdem mitgetheilt war, daß die Bremen⸗Verdensche Landschaft sich mit dem vorgeschlagenen Aversum einverstanden erklärt habe.

Die Geschäftsordnung für den ständischen Verwaltungs⸗ Ausschuß wurde nach einigen Erläuterungen des Referenten, Sch.⸗R. v. Rössing, angenommen.

Die Geschäftsinstruktion für das Landes⸗Direktorium der Provinz Hannover wurde ebenfalls nach einigen Erläuterun⸗ gen des Referenten, Sch.⸗R. v. Rössing, angenommen.

Auf der Tagesordnung der morgenden Sitzung (12 Ubhr) wurde der Finanzetat und die Regelung der Direktionsverhält⸗ nisse bei der Taubstummen⸗Anstalt in Stade gesetzt. Wiesbaden, 28. September. In der gestrigen Sitzung des Kommunal⸗Landtags wurden zunächst die Wahlen der Schriftführer und sodann der Mitglieder für den Petitions⸗ Ausschuß vollzogen. Darauf folgten Regierungsmittheilungen, wonach 1) an Landtagskosten 1500 Thlr. angewiesen sind, über deren Deckung Beschluß zu fassen ist; 2) zu Regierungs⸗Kom⸗ missarien bestellt sind die Herren: Obersteuer⸗Rath Olfenius, Direktor der Landesbank, Landes⸗ bank⸗Rath Wirth und Regierungs⸗Assessor Dominicus, 3) dem auf Antrag des Abg. Born in der ersten Landtagssitzung ge⸗ faßten Beschluß, bei den im Werke begriffenen Liegenschafts⸗ vermessungen die demnächst in Kraft tretende Bundes⸗Maß⸗ und Gewichtsordnung in Anwendung zu bringen, sowie 4) dem ebenfalls angenommenen Antrag des Abg. Schweighöfer, von den auszufertigenden Grundsteuervermessungs⸗Urkunden auf Wunsch der Konsolidations⸗Gesellschaften Kopien zu ertheilen, Folge gegeben wird.

Mecklenburg. Schwerin, 29. September. Die heute ausgegebene Nr. 78 des Regierungs⸗Blattes enthält zwei Be⸗ kanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die eine vom 23. d. M., betreffend die von den Ortsbehörden

der König und die Königin dinirten festern in Baden mit dem in Begleitung Sr. Majestät daselbst eingetroffenen

vorschußweise an die Rekruten ꝛc. bei Einziehungen und Ent⸗

Regierungs⸗Rath Flach,

ngen zu zahlenden Meilen⸗ und Verpflegungs⸗Gelder, die g vorn 24. d. Mts., betreffend die Gestattung des Ver⸗ kaufs von Loosen zu der Münchener Ausspielung von Kunst⸗ werken, eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanz⸗ Ministeriums vom 23. d. Mts., betreffend Abänderungen des Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeut⸗ schen Bundes und vier Bekanntmachungen wegen Thierkrank⸗

iten.

Die Nr. 28 des Großherzoglich mecklenburgstrelitzschen „Offiziellen Anzeigers« enthält eine landesherrliche Verordnung vom 18. d. M.) betreffend die Konzessionsertheilung zum Aus⸗ schenken von Branntwein ꝛc., und eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Landesregierung vom 21. d. M., betreffend Abänderungen des Reglements zu dem Gesetze über das Post⸗ wesen des Norddeutschen Bundes.

Die durch Verfügung vom 14. v. M. angeordneten Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest sind wieder aufgehoben worden.

Hessen. Darmstadt, 29. September. (Fr. Journ.) Prinz Ludwig von Hessen wird zu der Eröffnungsfeier des Suez⸗Kanals nach dem Orient reisen und hat auch einen mehrtägigen Aufenthalt in Konstantinopel in Aussicht ge⸗

mmen. 8 Bayern. München, 29. September. (W. T. B.) In der Abgeordnetenkammer wurde im zweiten Skrutinium zur Praͤsidentenwahl wiederum Stimmengleichheit für Edel und Weiß erzielt, so daß auch dieses Mal die Wahl resultatlos blieb. Beide Präsidentschafts⸗Kandidaten hatten sich der Abstimmung lten. Auch in der Abendsitzung ist das dritte Skrutinium bei der Präsidentenwahl resultatlos geblieben. Jeder der beiden Kandidaten erhielt wiederum 71 Stimmen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. September. (Oest. C.) Der Gesandte Graf Mülinen geht am Donnerstag auf seinen Posten nach Stockholm ab. Der Gesandte Graf Wimpffen ist noch beurlaubt nach Wien gekommen, um sehr wahr⸗ scheinlich vor der Rückkehr nach Berlin die Ankunft Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Preußen hier abzuwarten. Der Geschäftsträger Legations⸗Rath v. Vetsera ist aus dem Bade hier eingetroffen. Seine Rückkehr nach St. Petersburg wird muthmaßlich nur zu dem Zwecke erfolgen, um dort seine Ab⸗

berufung zu notificiren. . geer deeepee reichlsche Landtag verhandelte

estern über die Beschwerde mehrerer Gemeinden, daß das Letern seh die Assentbezirke nach den Bezirkshauptmannschaften geordnet habe, wodurch der Gemeinde zur Zeit der Assentirung, während der Ernte, wegen der Entfernung von dem Amtssitz der Bezirkshauptmannschaft große Belästigung entstehe. Der Landtag beschloß, die Abänderung des Gesetzes dahin zu bean⸗ tragen, daß jeder Gerichtssprengel einen eigenen Loosungs⸗ und

sbezirk bilde. Iö“ 285 September. Der Antrag des Finanzausschusses

ü Verkauf oder die Verpachtung der Badeanstalt in Hall ua nach zweistündiger Debatte bei nament⸗ licher Abstimmung mit 29 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Klagenfurt, 28. September. Der zwischen dem Finanz⸗ Ministerium und dem Landesausschusse abgeschlossene Vergleich wegen Kapitalisirung der dem Lande Kärnten gebührenden Aequivalente wurde vom Landtage angenommen. u Lemberg, 28. September. Der Landtag überwie 1 Petition der Piadt Lemberg wegen Verschiebung der Landtags⸗ wahlen an die Regierung. Golejewski brachte eine In etgelce tion bezüglich eines neuerlichen Präsidialerlasses des Ober⸗ Landesgerichtes in Betreff der Gerichtssprache ein.

28. September. Der Bundesrath Sitzung auf bezügliche Anfragen der und chre teig. 85 erklaͤrt,

agen über den Beitritt dieser Staaten zu der 1 Unterhan lsech b abgeschlossenen Uebereinkunft zwischen der Eidgenossenschaft und dem Norddeutschen Bund, betreffend Füns der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken . 1 ins einzutreten. Zum Abgeordneten für diese Verhand ungen 5 Bundesrath Knüsel, Chef des dgenössischen Justiz⸗ un Poli zei⸗Departements, bezeichnet. 8 Haag, 27. September. In der heuti⸗

Niederlande. b j 2o ; die Antwortsadresse gen Sitzung der Zweiten Kammer wurde 5 6 88

ronrede einstimmig angenommen. 1 1 ebah Kammer hat bereits am Freitag Nachmittag dem

öni ortsadresse überreicht Das Budget für Fönige ehe 8 Zahlen auf: Ausgaben für das K. aus 750,000 Fl., für die hoben Staatskollegien uns. a abinet des Königs 605,442 Fl., für die v S. vnhe⸗ legenheiten 522,541 Fl., für die Justiz 3,326,528 Fl., für den katho⸗

Schweiz. Bern, hat sich in seiner gestrigen Vertreter von Baden, Bayern

1u“ SH lischen Kultus 690,776 Fl., für protestantische und alle sonstigen Kulten 1,758,117 Fl., für das Departement des Innern 20,033,401 Fl., darin 10 Millionen für Eisenbahnen einbe⸗ riffen, für die Marine 8,683,518 Fl., für die Nationalschuld 88,985,645 Fl., für das Finanzdepartement 15,384,066 Fl.⸗, für den Krieg 14,259,000 Fl., für die Kolonien 1,879,880 Fl., für unvorhergesehene Ausgaben 50,000 Fl.; Einnahmen aus den ewöhnlichen Mitteln 74,856,583 Fl., Beitrag der ostindischen ee 10,000,000 Fl., Beitrag aus den Domänenfonds 600,000 Fl. Das voraussichtliche Defizit beläuft si 11 Millionen; dieser Ausfall soll nach Vorschlag des vorlaͤufig durch die Ausgabe von 11 Millionen Schatzt gedeckt werden. 16“ 1

Großbritannien und Irland. London, 28. September. Die Uebungsfahrt der vereinigten Mittelmeer⸗ und Kanalflotte ist vollendet und beide Geschwader sind wieder auf ihre Posten zurückgekehrt. Telegraphisch wird bereits das Eintreffen des Kanalgeschwaders in den irischen Gewässern ge⸗

meeee Zefferson Davis igt nach den Vereinigten Staaten

zurückgekehrt.

Frankreich. Paris, 30. September. (W. T. B.) Der Minitter des Innern, de Forcade la Roquette, von seiner Reise zurückgekehrt, hat wieder seine Funktionen übernommen.

Italien. Florenz, 28. September. Die Versammlung von Vertretern der italienischen Handelskammern ist gestern in Genua durch den Minister des Ackerbaues und des Handels,

Minghetti, eröffnet worden. . 1

* Die Kaiserlich französische Nacht »''Aigle« ist heute in Venedig angekommen; die Ankunft der Kaiserin in Venedig wird fuͤr den zweiten Oktober erwartet.

Amerika. New⸗York, 16. September. Der Oberrich⸗ ter Chase erklärt in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten Briefe, daß er vom politischen Leben vollständig zurücktrete und man bei den politischen Berechnungen von jeglicher Rück⸗

sichtnahme auf ihn abstrahiren möge. Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Dresden, Donnerstag, 30. September, Mittags 12 Uhr 30 Minuten. Soeben ist der Landtag von Sr. Majestät dem

Könige mit folgender Thronrede eröffnet worden: eine Herren Stände! .

Ich ise Sie heute zum ersten Mal in der neuen, auf den Ge⸗ setzen vom 3. Dezember 1868 beruhenden Zusammensetzung herzlichst willkommen. Stets habe ich die Ueberzeugung festgehalten, daß es Pflicht der Regierung sei, der Stimme der verfassungsmäßigen Volksvertretung die gebührende Beachtung zu schenken. Von diesem Grundsatze werde ich mich auch gegenüber einer aus weiteren Kreisen des Volkes hervorgegangenen Ständever⸗ sammlung leiten lassen, und bei der Treue und Anhänglichkeit, die mir das sächfische Volk stets bewiesen hat, glaube ich Ihrerseits auf ein vertrauenvolles Entgegenkommen rechnen zu können. In gegen⸗ seitiger Achtung und Offenheit wird es uns gewiß gelingen, unsere gemeinschaftliche Aufgabe zum Besten des theueren Vaterlandes zu lösen.

Die reich gesegnete Ernte dieses Jahres hat die minder günstige des nusgeglichen; auch hat sich, bei der Fortdauer Feies⸗ licher Zustände, das Vertrauen im Verkehre allmälig wieder befestigt, so daß wir uns der Haflnung ver S einer dauernd günstigen

altung dieser Verhältnisse hingeben dürfen. G 8 Gestagtn Poie 8 Gott habe ich die neue Sicherung der Fort⸗ dauer Meiner Dynastie empfangen, die mir durch die Geburt eines zweiten Enkels gewährt worden ist. Die Theilnahme, die sich bei dieser Gelegenheit in allen Landestheilen und Volksklassen kund- gegeben, hat meinem Herzen sehr wohl gethan. Dagegen hat ein Unglücksfall von ungewöhnlichem Umfange alle Gemüther mit Schreck und Betrübniß erfüllt. Der rege Wohlthätig⸗ keitssinn aber, der sich bei dieser Veranlassung nicht nur in unserem engeren Vaterlande und auch in den Ländern unserer Bundesgenossen, ja überall, wo deutsche Zunge gesprochen wird und selbst bei fremden Nationen gezeigt hat, ist ein tröstlicher Beweis der Verbreitung des Geistes echt christlicher Menschenliebe.

Seit dem letzten Landtage sind mehrere wichtige mit demselben verabschiedete Gesetze in's Leben getreten. Insbesondere sind hierzu die umfassenden Justizgesetze zu rechnen, durch welche die Institute der Schöffen⸗ und Geschwornengerichte eingeführt worden sind. Kann bei der Kürze der Zeit, die seitdem verossen ist, auch kein ausreichend begründetes Urtheil über die durch dieselben erzielten Erfolge abge⸗-

eben werden, so ist doch soviel anzuerkennen, daß beide nstitute

bereits in hohem Grade das Vertrauen des Volkes erworben haben, sowie auch die Mitwirkung der Betheiligten bei denselben als eine willige und gewissenhafte sich gezeigt hat.

Nicht minder ist mit Zuversicht anzunehmen, daß die neue Kirchenordnung den von ihr gehegten Erwartungen entsprechen wird

Vorlagen von gleich eingreifender Bedeutung werden dem Land⸗ tage nicht gemacht werden, zumal zu gesetzlicher Regulirung verschie⸗

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dener, an sich der Gesetzgebung der Einzelstaaten anheimfallender Ge⸗ v1““ 1A4“ v“