1869 / 231 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11“ digkeiten gegen Erstattung der Kosten zugesagt. „Die nicht trans⸗ portablen Kranken und Verwundeten durften uün der Stadt ver⸗ bleiben, wo sie »durch nöthige Personen, so man daselbst lassen wird, bis zu ihrer vollkommenen Genesung gepflegt, und sie mit Arzeneyen und Wartung um ihr Geld versehen« werden sollten. Nach wiedererlangter Gesundheit wurden ihnen Pässe nach Frankreich oder Beförderung in Sicherheit nach Mont⸗ Royal zugesagt. In dieser Konvention ist also bereits der Grundsatz ausgesprochen worden, welcher später zu Genf inter⸗ nationale Anerkennung gefunden hat, daß das Lazarethpersonal als neutral zu betrachten ist und auch nach Besitzergreifung der Lazarethe durch den Feind in Thätigkeit bleiben kann.

Aus König Friedrichs II. Zeit ist zuerst das Kartel von Grottkau vom 9. Juli 1741, abgeschlossen zwischen dem preußischen General⸗Major, Prinzen Diedrich von Anhalt und dem österreichischen General⸗Major Freiherrn von Lentulus, als Bevollmächtigten der kriegführenden Mächte, zu erwähnen. Dieses Kartel bestimmte, daß alle Geistlichen, Aerzte, Feldpost⸗ beamten, Apotheker, sowie alle zur Armee gehörigen Frauen und Soldatenweiber ohne Entgeld freigelassen und mit Pässen ungehindert frei remittirt werden sollten. Die verwundeten oder kranken Kriegsgefangenen sollten beiderseits durch die Feld⸗ scherer besorgt und mit den nöthigen Medikamenten versehen werden. Auch in diesem Kartel ist bereits ein Grundsatz an⸗ erkannt worden, welcher durch die Genfer Konvention ein inter⸗ nationaler geworden ist, die gleichmäßige Sorge für die Ver⸗ wundeten und Kranken der beiderseitigen Armeen. Das Kartel von Grottkau ist am 22. Dezember 1756 durch eine zu Carls⸗ bad abgeschlossene Konvention in allen seinen Artikeln er⸗

neuert und bestätigt worden. König Friedrich II. erklärt in einem an die Staats⸗Minister Grafen von Podewils und von äe gerichteten Erlaß vom 28. Februar 1759, daß das Kartel in allen Kriegen mit Oesterreich genau beobachtet, nur daß es seit der Schlacht von Kollin (1757) rücksichtlich der Aus⸗ wechselung der Gefangenen Seitens des Feldmarschalls Daun außer Kraft gesetzt worden sei. b 1 Im Frühjahr 1759 wurde zwischen Preußen und Oester⸗ reich eine andere Konvention abgeschlossen, kraft welcher die preußischen und österreichischen Offiziere und Gemeinen, die sich in Landeck, Warmbrunn, Carlsbad und Teplitz zur Kur aufhielten, gegen jeden feindlichen Angriff gesichert blieben. Auch die unbelaftigte Hin⸗ und Rückreise nach und von jenen Kurorten wurde den Militärs garantirt. In jedem Kurort wurden Schutzbriefe, die preußischer Seits von dem General der Infanterie, Markgrafen Carl zu Brandenburg, am 12. Mai 1759, österreichischerseits von dem Feldmarschall Reichs⸗ grafen von und zu Daun am 16. Mai 1759 vollzogen waren, angeschlagen, welche das getroffene Abkommen zur allgemeinen Kenntniß brachten. Indessen ergaben die darüber zwischen dem Markgrafen Carl und dem Feldmarschall Daun bis Ende Januar 1760 gepflogenen Verhandlungen, daß das Abkom⸗ men praktisch sehr schwer sich durchführen ließ, indem nament⸗ lich Teplitz auch als Rückzugsort fuͤr nicht die Kur gebrauchende Personen und für Effekten benutzt worden war. n2 In demselben Jahre, am 7. September 1759, schloß König Friedrich II. mit Frankreich die Konvention von Bran⸗ enburg, welche folgende Bestimmungen enthielt: Gewisse Militärbeamte, die Feldprediger, Aerzte, Apotheker, Lazareth⸗ direktoren und Bedienten durften nicht zu Kriegsgefangenen gemacht, sondern mußten sobald als möglich zurückgesendet werden. Die in feindliche Hände fallenden Verwundeten sollten ach ihrem Stande wohl gehalten und die Arznei sowohl, wie as ihnen zur Verpflegung Gereichte gehörig wiederbezahlt werden. Auch wurde erlaubt, ihnen Chirurgen und Bedienten nachzusenden. Ueberdies sollten alle Verwundeten, sowohl ge⸗ fangene wie freie, unter sicherem Geleite zurückgesendet werden, unter der Bedingung, daß die Gefangenen vor ihrer Auswech⸗ selung oder Ranzionirung nicht wieder dienen durften. Kranke durften nicht als Kriegsgefangene betrachtet werden, vielmehr mit voller Sicherheit in den Hospitälern und Lazarethen ver⸗ bleiben, wo ihnen selbst eine Wache zurückgelassen werden durfte. Der Grundsatz der Neutralität der Lazarethe ist also hier schon ganz bestimmt ausgesprochen worden. Endlich wurde, ebenfalls noch im Jahre 1759, am 15. Ok⸗

tober das Kartel von Bütow zwischen Preußen und Ruß⸗ Kartel in seinem

land abgeschlossen, welches mit dem Grottk Wortlaut fast übereinstimmt. 8

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(S. die Bes. Beilage zu Nr. 219 d. Bl.) 1 DSDoestlich von der großen Halle liegt der schon mehrfach erwähnte Fürstensaal. Der kleine hier vorhandene Erker *) Bearbeitet nach einer Beschreibung des breslauer Rathhauses von Dr. A. Schultz in der »Zeitschrift für Bauwesen⸗«, Heft —VII.

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diente als Altarraum. Vor der Restauration bemerkte man an demselben noch Spuren von Malereien, links ein Christus⸗ haupt, rechts einen Marienkopf. Eine kleine Nische in der Südwand des Erkers, mit einer kleinen Konsole, war zur Aufnahme des Ciboriums bestimmt. Den Namen Fürstensaal erhielt dieser Raum erst, als vom Jahre 1660 an die Fürsten⸗ tage in demselben abgehalten wurden. Für die vier den Saal überdeckenden Kreuzgewölbe dient eine Mittelsäule als Stüt, punkt; ähnlich wie sie sind die vier Pilaster dekorirt, welche die Rippen des Gewölbes mit tragen. Bei der Restauration hat man die Wappenbilder am Gewölbe wieder aufgefrischt und die Rippen des letzteren bunt bemalt und vergoldet. Die Kapitäle der Säulen wurden neu vergoldet, aber ihr früher blauer Grund ist jetzt roth; die Schafte der Säulen haben stat der ursprünglichen Granitfarbe eine rothe Porphyrbemalum erhalten. Dagegen hat man die alten Wandgemälde über, tüncht. Das jetzige hölzerne Fenstermaaßwerk ist neu. Von dem Saal führt eine in der nordwestlichen Ecke befindlich⸗ Treppe nach dem Rathssessionszimmer hinab; durch eine Thüt in der Westwand gelangt man nach der großen Halle. Diese Thür ist, wie an der anderen Seite, auch innerhalb reich skulpirt, ein Kielbogen, mit Krabben, Kreuzblumen und Fialen dee⸗ rirt, umschließt ein Bogenfeld, das mit denselben Wappen⸗ stücken wie das Hauptportal geschmückt ist, nur sind dieselben hier bunt bemalt. In der Südwand befinden sich zwei Thüren, die kleinere führt in die alte Schatzkammer, die größere in die Kämmerei, das Arbeitszimmer des Ober⸗Bürgermeisters. Ä. den Wänden hängen die Porträts der Bürgermeister, mit dem Lucas Ehrenreichs (Ende des 15. Jahrhunderts) beginnend, Inschriften sind an den Wänden mehrere angebracht. An de Nordwand steht ein Schrank, dessen Jarge im 15. Jahrhundern sehr schön aus Eisenblech gearbeitet ist; der Schrank selbst, da eine Anzahl Reliquien aus den ehemals katholischen Stad kirchen enthält, ist neu. Der Bau des Fürstensaales wird in Jahre 1481 beendet worden sein. In diesem Saale empfing am 10. August 1741 der Generalfeldmarschall Graf Schwerin in Namen des Königs den Eid der Treue. Bald darauf wurda die Stände berufen, dem Könige zu huldigen. »So bald;

Breslau,« erzählt J. C. Kundmann, »dies Convokations⸗Mandt

bekannt worden, beschloß der Magistrat den Fürstensaal un

alle Mahlereien darauf, wie sie vorhero gewesen, auch de

großen Vorsaal und untersten Eingang völlig renoviren;

lassen, außer daß gegen Mittag zu das gantze königl. preußisch

Wappen gesetzet worden, wo vorher die Zukunft Christi zuu

Gericht gemahlet gewesen, vor welchem ein Franziscaner⸗Mön⸗

und eine Seele aus dem Fegefeuer auf den Knieen gelege

dabei auch der Neptunus erschienen.⸗

Die Huldigung selbst fand am 21. Novem ber 1741 stat Der Thron des Königs stand an der Nordwand dicht nebe dem Fenster. Da nach der Besitznahme Schlesiens durch Könn Feiehbig II. die Fürstentage aufgehoben wurden, verlor Saal seine alte Bestimmung und wurde für Kommunalzweg verwendet. 1794, als Zimmermann seine »Beyträge zur 2 schreibung von Schlesien«- herausgab, wurden Auktionen in den selben abgehalten. Später wurde er als Arbeitsstube der Sekreti und als Terminzimmer benutzt. Nach der letzten Restaurati war er ganz leer und wurde nur bei großen Feierlichkeiten; braucht. Jetzt finden die Magistratssitzungen in dem Saale stal

Die beiden Zimmer über der Rathsstube und über Kanzlei dienen jett als Lokal der Kämmereikasse. Der E gang zu ihnen ist in dem großen Saale, eine kleine spitz bog Pforte. Das erste dieser Zimmer, die alte Schöppenstuh vn architektonisch keine besondere Bedeutung. Noch im vorig

ahrhundert wurde hier das peinliche Recht gehegt (Kretschm⸗ Breslographia). Neben der Schöppenstube, um einige Stu erhöht (über der Rathsstube), liegt das später sogenan Fürstenzimmer, ursprünglich wahrscheinlich die Schöpbe stube, während die spätere Schöppenstube selbst die Kanzlei Schöppen, das Arbeitszimmer des Notarius Scabinorum bLilbe Das Fürstenzimmer, dessen Gewölbgrate bis auf den Fußbod herabreichen, stand durch eine Thür und Treppe mit de Fürstensaale in Verbindung. Bemerkenswerth ist in d Zimmer die Kaminvorlage von 1620.

Südlich von dem Fürstensaale, über der Vogtei und grünen Stube, lag die alte Kämmerei, die Kentkammer. 2 Hauptlokal dieses Amtes war das jetzige Arbeitszimmer! Oberbürgermeisters. Neben dem Arbeitszimmer des letzte befand sich die Schatzkammer; der Erkerraum die als Archivzimmer. Bei der Entfernung der Arch schränke kamen in diesem Raum Teppichmalereien zum W. schein, die aber bei der im Jahre 1862 erfolgten Renovat nicht erhalten wurden. Dasselbe gilt von den Wandgemäl der Schatzkammer, deren Wände mit Laubgewinden und! guren geschmückt waren. Die Schatzkammer ist durch eine mit triebenem Eisenblech beschlagene Thür mit dem Arbeitszimm

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des Oberbürgermeisters verbunden.

J Wappen von verschie den Wappen hat Dr. H b 1 in den Jahren 1482 und 1483 stattgefunden haben muß. Vier

1387 scheint das untere Geschoß soweit vollendet gewesen zu sein,

daß es beim Jahrmarkt vermiethet werden konnte. Auch 1G1G1“ 11.“ v1.“ v“

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Die Decke dieses Zimmers bildet ein Sterngewölbe, in dessen Schlußsteinen zusammen

benen Konsuln angebracht sind. Aus Luchs erwiesen, daß die Einwölbung

schön sculpirte Konsolen tragen das Gewölbe. In der tiefen

ensternische sind Sitzbänke angebracht. Dje schönen Boiserlen wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhunker

leichzeitig mit den Täfelungen der Rathsstube (1563) gefertigt ein. Auf den Friesen dieser Täfelung sind Sprüche eingelegt,

welche die Kämmerer zu getreuer Pflichterfüllung ermahnen soll⸗ ten. Auf der östlichen Seite des Zimmers ist über der Täfelung ein großes Oelbild in das Bogenfeld eingesetzt, welches 1668 von dem Breslauer Maler Georg Scholtz gemalt ist und eine Rathssitzung darstellt.

Auf der anderen Seite des Flures nach Westen zu liegen och einige Räume: das kleine Thurmzimmer und zwei Bu⸗ reaus. In dem Thurmzimmer befand sich früher das Bild,

welches jetzt im Bureau des Bürgermeisters hängt und, im Jahre 1537 gemalt, ein Abendmahl mit den Porträts der

Breslauer Rathsherren darstellt. Das Gemälde ist, obwohl ohne künstlerische Bedeutung, der Kostüme wegen nicht ohne Werth. Die beiden Bureaus scheinen ursprünglich nur eins

gebildet zu haben; ein breiter profilirter Gurtbogen, der jetzt

untermauert ist, bildete die einzige Trennung. In dem ersten Bureau ist ein reiches Sterngewoͤlbe, dessen mittlerer Schluß⸗ stein das Wappen des Matthias Corvinus zeigt / die Konsolen, welche dieses Gewölbe tragen, zeigen Büsten, ähnlich denen im Zimmer des Ober⸗Bürgermeisters. Das anstoßende Bureau

des Syndikus hat gleichfalls ein großes Sterngewölbe und im

chlußstein das Wappen des Matthias Corvinus. Der kleine, in diesem Gemache befindliche Westerker zeigt ein hochbusiges Netzgewölbe. Die Einwölbung dieser beiden Räume muß, da an den Gewölben das Wappen des Matthias Corvinus vor⸗ kommt, vor dem Jahre 1490 erfolgt sein. Hier befand sich

8 das Schöppenzimmer, im Gegensatz zu der schon besprochenen

alten Schöppenstube bis ins vorige Jahrhundert das neue genannt. Wahrscheinlich haben die Schöppen ursprünglich in den beiden Zimmern über der Kanzlei und der Rathsstube ihre Sitzungen abgehalten; als aber gegen 1490 die eben be⸗ sprochenen Räume vollendet waren, wurde das Schöppen⸗ zimmer hierher verlegt, jedoch erhielt sich der Brauch, daß in der alten Stube wenigstens noch das peinliche Gericht gehegt wurde. Kretschmar sagt in seiner Breslographia: »Die neue Schöppenstube, so ein auf dem oberen Saale des Rathhauses gegen Abend etliche Stufen höher als der Saal gelegenes Zim⸗ mer ist, in welchem an der Seiten gegen Mittag auf einer drey Staffeln erhöhten und mit einem steinernen Geländer be⸗ setzten Postament unter einer gewölbten mit Gemälden aus⸗ gezierten Decke (d. h. in dem Suͤdwesterker) ein viereckigter Tisch stehet, an welchem an allen vier Seiten die Schöppen ihrer gehörigen Ordnung nach dte. . Und in diesem Stande, in welchem sich die Schöppenstube anietzo befindet, da sie mit einer und der andern inscription und Gemählden, worunter auch, wie es nach dem Jure Magdeburgico erfordert wird, das Jüngste Gerichte, welches aber die Partheyen mit dem Rücken ansehen, geziertet ist, dieselbe Ao 1628 gesetzet, worauf 1629 d. 5. Martii das erste Stadt⸗Recht darinnen gehalten worden.«

Ueber den Zustand der Schöppenstube vor 1628 sagt Kretschmar: »Voriger Zeit haben zwar die Schöppen auch an diesem Orte ihre Zusammenkunft gehalten, es ist aber derselbe nur gegen den Saal mit einer Thüre verschlossen und sonsten mit steinernen Säulen und eisernen Stangen verschlossen ge⸗ wesen. Und darinnen haben die Schöppen in einer Rota oder großen Wanne (vermuthlich eine runde Bank mit hoher Rücklehne) gesessen, ohne daß sie von den Partheyen können gesehen werden.⸗

Das bereits erwähnte Thurmzimmer dürfte die alte Steuerkammer gewesen sein. Die übrigen Zimmer des Rathhauses sind erst später angebaut und in der Beschreibung von Dr. A Schulz nicht berücksichtigt worden. Von dem oberen Flur gelangt man 88 Treppe des Rathsthurmes.

Die Baugeschichte des breslauer Rathhauses hat Schulz nur in den allgemeinsten Grundzügen darstellen können, da die Quellen eine spezielle Schilderung nicht ermöglichen. Ein Rath⸗ haus war schon im 13. Jahrhundert vorhanden, ob dasselbe aber auf der Stelle des jetzigen stand, ist fraglich; vielleicht war sein ursprünglicher Plat am Ringe, wo jetzt noch ein Haus den Namen »sdas alte Rathhaus⸗ führt. Der Bau der »Nova Domus« wird 1332 zuerst er⸗

waͤhnt. In den folgenden Jahren wurde an den Kellerrältmen 1 e Zur Pflasterung eines Souterrains hat man im Jahre

346 jüdische Grabsteine verwendet, welche 1848 entdeckt wurden.

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Keller muß schon großentheils fertig gewesen sein, da um diese Zeit sich Einnahmen von demselben gebucht finden. Der nörd⸗ liche Flügel, in dem sich die Rathsstube und Kanzlei, die alte Schöppenstube und das ürstenzimmer befinden, ist wahrschein⸗ lich zu Anfang des 15. ahrhunderts vollendet; ebenso rühren das Hauptportal und der größere Theil des Erdgeschosses aus dieser Zeit her. In den Jahren 1469 70 ward an dem Raths⸗ thurm gearbeitet. Die glänzendste Bauperiode des Rathhauses begann im Jahre 1471 unter der Regierung des kunstliebenden Matthias Corvinus. Derselbe beförderte die Baulust des Rathes, soviel es ihm möglich war. Als das Gebäude nach 180 Jahren zu Ende gebracht war, muß es nach Dr. Schulz einen » ganz entzückenden Anblick« gewährt haben. Daß das Rathhaus seit dieser Zeit bis auf die Gegen⸗ wart beständige Modifikationen, namentlich im Innern erlitten hat, ging schon aus der vorstehenden Beschreibung desselben hervor. Die bedeutendsten Umbauten fanden im 17. Jahr⸗ hundert, 1615.—1680 statt. Vom letztgenannten Jahre bis 1746

sind dagegen solche fast gar nicht vorgenommen worden; man

besserte nur die vorhandenen Schaͤden aus. Nach dieser Zeit machten sich jedoch vielfache Veränderungen nöthig. In dem durch ihre Ausführung gewonnenen Zustande verblieb das Rathhaus sodann, bis im Jahre 1852 das Stadtgericht aus dem⸗ selben verlegt wurde, worauf man die störenden Einbauten beseitigte. 1860 und in den folgenden Jahren wurde sodann

eine durchgreifende Restauration vorgenommen. Trotz der Umbauten und Veränderungen jedoch, die das

Breslauer Rathhaus im Laufe der Zeit erfahren, ist dasselbe

heute noch ein höchst merkwürdiges und für die Kunstgeschichte beachtenswerthes Denkmal, welches nicht nur die Kunst der Spätgothik in ihrer höchsten Entfaltung zeigt, sondern auch seinen verschiedenen Theilen die Stufen des Verfalls derselben fast vollständig aufweist. h 8 u“

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Ueber die Kreisstadt Guben seit Erwerbung Niederlausitz durch Preußen im Jahre 1815.*)

Zu den ae Städten der Niederlausitz, welche Land⸗ schaft gemäß den Bestimmungen des Wiener Kongresses durch das Besitzergreifungspatent vom 22. Mai 1815 unter die Krone Preußen kam, gehört Guben sowohl durch seine frühere Be⸗ deutung, als auch durch die Stellung, welche es seit jenem Er⸗ eignisse noch erwarb.

Die Verfassung Gubens war zur Zeit des Uebergangs an Preußen dieselbe, wie sie sich durch Observanz in den sächsischen Immediatstädten gebildet hatte. An der Spitze der Verwaltung stand ein Magistrat oder Stadtrath, zusammengesetzt aus zwei jährlich am Michaelistage im Vorsitz wechselnden Bürgermeistern und vier Senatoren, welcher nicht nur die eigentliche Verwal⸗ tung der städtischen Angelegenheiten führte, sondern zugleich die Justizpflege übte. Dieses Kollegium unter der Benennung »Bürgermeister und Rath« nahm den zweiten Platz in der Rangordnung der städtischen Obrigkeiten der Niederlausitz ein und ergänzte sich selbst ohne Mitwirkung der Repräsentanten der Bürgerschaft. Die Oberbehörden, unter welchen dieser Senat stand, waren in Polizei⸗ und Justizsachen die Ober⸗Amtsregie⸗ rung zu Lübben und in den übrigen Geschäften die Landes Hauptmannschaft. Die Bürgerschaft wurde vertreten durch ihre Repräsentanten decen Rechte seit 1604 auf das geringste Maß beschränkt blieben. Bald nach der Besitzergreifung, namentlich seit 1818 entstanden Streitigkeiten zwischen dem Magistrate und der aeerschaft, welche eine friedliche Beilegung nicht mehr zuließen und schließlich zu einer Untersuchung führten, deren Ausgang die Amtsenthebung mehrerer Magistratsmitglie⸗- der war. Zugleich wurde dadurch der Mangel genügender Ein. richtungen immer fühlbarer, sofern bisher nur Observanz und Herkommen als einzige Verwaltungsregel betrachtet worden waren. Es erfolgte die Einführung der unterm 17. März 1831 publizirten revidirten Städte⸗Ordnung. Damit begann für die Stadt ein neuer Aufschwung. Noch im Jahre 1831 wurden 30 Stadtverordnete von der Bürgerschaft durch Wahl bestellt, die ihrerseits wieder das neue Magistratskollegium wählten. Zwar erhoben sich über die Zahl der Stadtverord- neten und manches Andere Meinungsverschiedenheiten, indeß wurden sie unter Vermittelung der Regierung beigelegt und erhielten in den statutarischen Ergänzungen der revi⸗ dirten Städte⸗Ordnung für die kreisstadt Guben vom 25. April 1837 ihren Abschluß.

Nunmehr bemühte man sich, in allen Zweigen der städti⸗ schen Verwaltung zeitgemäße Verbesserungen einzuführen

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Lausitzischen Magazin. 25. Band 1 Doppelheft. Görlitz 18688.

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*⁴) Nach der Seese von Archidiäkonus Tschirch im Neuen