vnn. Wahzuts u 2 394 1* Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗
Weehsel. 1 Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn-Stamm-Aktien. 8 . Füe
Amerik. rückz. 1882 6 1/5. u. 1/11.88 b. Alsenzb. v. St. g. — 239. 11A1A“X“ Amsterdam 250 Fl. Kurz. [142 ½bz Oesterr. Papier-Rente 4 ½verschieden 49 ⁄3 bz G Amst.-Rotterd.. 98; 239. 111“ Dienstag den 12. Oktober do. 250 Fl. 2 Mt. [141 58 bz do. Silber-Rente. — do. 572 bz Böhm. Westb.. 907 bz3 Hamburg 300 Mk. Kurz. [151 2 bz do. 250 Fl. 1854. 4 17. [IB dal. (Carl-L.-B.) 101⁄ bz do. 300 Mkk. 2 Mt. [150 ⅞bz do. Kredit. 100.1858— pr. Stück ½B Löbau-Zittau... London . 1 L. Strl. 3 Mt. 6 23 ⅞bz do. Lott.-Anl. 18605 1/5. u. 1/11. Ludwigsh.-Bexb Pariss 3300 Fr. 2 Mt. S1 ½ bz do. do. 1864 — pr. Stück Mainz-Ldwgsh.. Wien, österr. Italienische Rente. 5 1/1. u. 1/7. Mecklenburger.. à 150 Fl. 8 Tage. S3 ⅛bz do. Tabaks-Oblig. 6 d 23 Oberhess. v. St. g. Wien, österr. do. Tabaks-Akt. — do. 368 bz Oest. Franz. St. EE114 150 Fl. 2 Mt. S2 ⅛bz Rumän. Eisenb 7 ½ . 11 3ů bz Feichenb.-Pard. Augsburg, südd. Rumänier..... “ 1 88 RKkuss. Staatsb... ihr.. 100 Fl. 2 Mt. [56 22 G Finn. 10 Rl.-TL — pr. Stück 7 ½ 3 Südöst. (Lomb.). Frankfurt a. M., Neapol. Pr.-A. — do. 8 8 Warsch.-Bromb. südd. Währ. 100 Fl. 2 Mt. 56 22 G Russ. Egl. Anl. de 1822,5 1/3. u. 1⁄9. NWwWvsch. Ldz.v. St. g Leipzig, 14 Thlr. 88 8858 88 1eh. g u. 13 bz SI 52* 1 usss 100 ThlrS Tage. 99 ⅞ G 0. Egl. Stücke 8 0. Wien. zbz Diskontogesellschaft an 9 5 4 noch eine Veränd itten. In einigen unserer Provinzen, wo die Fus geregte Projekt, den Geldbedarf, dessen vier xer . b S. b „ . 14 Thlr. 16) r. 8 es 128 ü1 2228 Dgib große Eisenbahngesellschaften für allgemeine nützliche Ahlagel in den Cfmmeinheitstbeilungs⸗Ordnung vom Jahre 1821 nicht gilt, namentlich 1v 885. 8 6“ h G i. I’e 3 sä 1“ nächsten Jahren benöthigt sind, durch eine Prämienanleihe zu be⸗ nen Hangede, ue vähessemen dem Theil des Großberzogthums Hessen, 100 S.R. 3 Mt. 83 1bz do. do. de 1866 5 1,/3. u. 1/9. 1187à 176tw“ * Bank- und Inqustrie-Aktien. schaffen, nicht ablehnend verhalten. Es sind vielmehr in Bezug hier⸗ des Bußtigse ꝛats Ehrenbrefrfann: hersee 1. een 2, 902 Sen 90 S.R. S Tage./ 75 : bz 18 Anl. Stiegl 1 4. u. 1 10 67 ⁄twb 6 auf zwischen ihr und den Eisenbahngesellschaften Verhandlungen g „mwelzseng besteht reits zu Recht ein g R. 8 Tage. 75 bz 52 5. . Stiegl. /4. u. 1/10. 67 ½etwbz FI. r187 flogen worden, welche zur Vorlegung des Entwurfes eines diesen meines Zusammenlegungsgesetz. Auch ohne daß eine communio bonorum
100 T. G. 8 Tage. 111 ⅛ bz do. 6. do. do 80 etwbz E Gesellschaften zu ertheilenden Privilegiums zur Kontrahirung nachgewiesen ist, ist dort eine Provokation auf Zusammenlegung der
do. 9. Anl, Engl. St. do. 1 1/1. — MI52: [ rf. Grundstücke lediglich aus wirthschaftlichen Gründen zulässig und diese Hen. Z do. do. Aquarium. 18 8 einer Prämienanleihe im Gesammtbetrage von 100 Millionen Thaler Gesetzgebung hat in den gedachten Landestheilen sebensreich gewirtt.
. 1 0. Br. (Tivoli 1 eführt haben. Auch sind zwischen den Ei 3 608b 1 do. Bodenkredit 5 13/1. u. 13/7. ga Ne.HIS 1/1. 26 1 8 Big anfss edach sind. adiscen, 1 enentgocsensce aen, 8 Diese Rücksicht hat es der Regierun wesentlich erleichtert, über die do. do. II. Em. Se.e a 1/1 u. 7. ,12 ganzen Prämienanleihe getroffen worden. Die Verhandlungen zwischen Skrupel fortzugchen, welche sie sich selbst machen mußte, ich meine, 14 u. 10 973 do. Nicolai-Obligat. 4 1/5. u. 1/11. 1 “ der Staatsregierung und den Eisenbahngesellschaften sind zum Abschluß über das Bedenken, daß eine wiederholte Aenderung in den Besitzver⸗
1/1 u. 7 [101 zbz Russ.-Poln. Schatz. . 4 1/4. u. 1/10. 1 do. do. 40 % 8 noch nicht gediehen. Nachdem dies geschehen, werden die Fachminister hältnissen eine gewisse Unsicherheit im Besitze herbeiführen müsse. 3 do. v. 1854, 55 4 ½ 1/⁄4 u. 10 93 ½02 do. do. kleine do. do. Pferdeb... 1/1 u. 11 das Resultat dem Staats⸗Ministerium vorlegen, und dieses wird „„r,Sie hat nun, um allen frivolen oder leichtfertigen Umschlägen in do. von 1857 4 † do. 93 ⁄ bz Poln. Pfandb. III. Em. 2276. u. 2¼1268 7 6G Braunschweig.- 1/1. über die eintretenden Falles von Sr. Majestät zu erbittende Genehmi⸗ dieser Beziehung entgegen zu wirken, einige moderamina in dies neue
von 18594 do. 93;‚bz do. Piquid. 4 1/b. u. 1/12. 1“n der he ugceschließen häben. Eriheilt ist mithin ein Privilegium zu Geset hineingebracht, Zunächst (um daran anzuknüpfen, daß dies von 1886 4 18 u. 15 838 22 1. 8 LerrerAer I. .“ Coburg. Kredit. der beregten Prämienanleihe noch nicht. Wenn die Staatsregierung Fens beschlosen hatte, vedr die veeehen.ien⸗ e Be⸗ de; V u. 37 bz 4o. Part, 0b. à500 Fl. . 89 8I ee b rhä N iß zu hören,) ist die Regierung noch einen Schritt weiter ge⸗ von 1867,4 ½ do 93 5( bz Türk. Anleihe 1865. do. ö pge Nahreerchöccung aer Verhältnisse und vorausgesetzt, daß Ver gangen. Sie hätte die Provinzial⸗Landtage wenn es überhaupt 84
do. v. 1868 Lit. B. 4 ⅞ do. 937 bz “ do. Tattal lauszatgenend echearseaknstch ubghnommen, noc Ree sene h. fassungsmäßig zulässig gewesen wäre, sie zu hören, doch nur darüber öö g 488 do. 82 sà 18à 17 ½ bz Dess. Kredit-B. den Prämienanleihe bevorworten sollte: so bedarf es nach Verfassung befragen können, ob in ihren respektiven Provinzen ein größeres oder 1 V 2 8 do. Gas..
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Landtags⸗Angelegenheiten. EEEnnbönste (ich bech Auffassung nicht verschließen, daß die Gemeinheitsthei⸗ lungs⸗Ordnung vom Jahre 1821, welche bereits mehr als 2000 Qua⸗- . 12. Oktober. Die Antwort, welche der Handels⸗ dratmeilen im preußischen Staate mit segensreichem Erfolge regulirt Minister Graf von Itzenplitz gestern im Herrenhause auf und separirt hatte, einer Erweiterung ihrer Bestimmungen in der
v. ge-.. -8e die Interpellation des Grafen zu Münster ertheilte, hatte fol⸗ That bedürfe. 8 205 ½25 bz G genden Wortlaut: Es mußte zunächst der Beschluß dieses Hauses in Erwägung ge⸗
65 bz 842, 1 nommen werden, wonach die Provinzial⸗Landt über das Bedürf⸗ ½ . Für Staatszwecke sind Prämienanleihen durch die Seehandlung no⸗ 81 rrobenzial⸗Landtage über das Beduür 24z sg 2 im Jahre 1832, und ferner im Jahre 1854 (G ve 6 de 1859 niß zu hören seien. Die Staatsregierung kann sich zu diesem Schritte 1808 2 pag. 585) ausgegeben worden, Auch von und für Aktiengesellschaften nicht entschließen, da es sich vorliegend um ein allgemeines Landes⸗ 7,b58 8 und zu Zwecken, welche dem Lande zum Vortheil gereichen, verwirft gesetz handelt, glaubt sie dach. den Vorschriften unserer Verfassung 852 b3 die Staatsregierung Prämienanleihen im Prinzip nicht. — Demle nicht vorher die Provinzial⸗Landkage, sondern nur den allge⸗ * gemäß hat sich die Staatsregierung gegen das von der Direktion der meinen Landt : Die Lage der Sache hat inzwischen
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1 8 und Gesetz dazu wohl der Magiestä geringeres Bedürfniß obwalte. Die Regierung glaubt aber dies der Zukunft von 1862/4 h 82 1 b2 BEisenbahn-Stamm=-Aktien. “ set daz hl der Genehmigung Sr Majestät, aber nicht der überlassen zu dürfen; wenn das Gesetz da ist, so wird es sich bald heraus⸗
Konkurrenz der Landesvertretung. wit. EGSaA s
8 . — Die Vorlegung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ent⸗ stellen, wo das Bedürfniß vorhanden, wo nicht; es wird in denjeni⸗
ö“ 3 2 ö Div. pros1867,1868 ELPflfekt. Liz Eichb. liehung und Beschränkung des Grundeigenthums, leitete der bas Decah cene Uäondes, Hedüisalg ehg grozeres 18 efr enderecis
Hess. Pr. Sch. à40 Th. — 57 bz Nwnfae 8 5 1t dss ö 1 Hande s⸗Minister, wie folgt, ein: wendung finden. Um aber die Stimme des Landes zu hören, hat die
Elur- u. Neum. Schldv. verschieden — — ee 7 ½ do. 135 5 bz 18 u“ 26. Mit Allerhoͤchster Genehmigung soll ich dem Hohen Hause ein Regierung in dem Gesetzentwurfe, den ich gegenwärtig die Ehre habe
Oder-Deichb.-Oblig4 ¾ 11 u. 7 — — Anbzit. 137, 14,n7 bg . Fisria. hochwichtiges Gesetz vorlegen; es betrifft die Entziehung und Beschrän⸗ hier einzubringen, vorgeschlagen, daß in jedem einzelnen Falle die Berlin. Stadt-Obligat. 1⁄4 u. 10 [100 91 bz Berlin-Görlitz.. 4 1/1. 69 ½ 8 Geraer : .
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fr. Zins 20 ¾ kung des Grundeigenthums nur des allgemeinen Nutzens willen Kreisvertretung üͦ⸗ igkei ützlichkei igent . ng über die Nothwendigkeit und Nütlichkeit der Provo⸗ “ 6 Gesetz hat schon im vorigen Jahre dem Hohen Hause vorgelegen, der kation Entscheibung zu treffen habe, 8s damit 8* sie 14 “ allgemeine Inhalt ist dem Hause bekannt, die Vorlage ist aber nicht Schritt weiter gegangen zu sein, als wenn sie, wie von ihr verlangt 11u7. 985 bz fertig geworden. Ich überreiche das Gesetz mit den Motiven und der wurde, die Provinziallandtage über eine generelle Frage gehört hätte. “ 5 Allerhöchsten Ermächtigung. Was von den Berathungen bekannt ge⸗ Die Regierung hat sodann ein zweites Moderamen darin zu 101. 104711z G woorden ist, ist bei der neuen Redaktion benutzt worden. Meinen er⸗ finden geglaubt, daß nicht, wie die Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 1/1197. 105 b gebensten Antrag in Beziehung auf die Behandlung des Gegenstandes Jahre 1821 vorschreibt: ein Viertel der Stimmen der Grundbesitzer 27. J1052 erichte ich dahin, daß es dem Hause gefallen möge, eine eigene Kom⸗ genügen soll, die Provokation zu begründen, sondern sie verlangt 2 4 101007 5 nission zu wäͤhlen, welche sich mit diesem wichtigen Gesetze ausschließ⸗ zur Begrüͤndung der Provokation die absolute Majorität, also mehr g . * lich zu beschäftigen hätte. Es ist zu wünschen, daß die Sache einen als die Hälfte des Grundbesitzes nach dem Grundsteuer⸗Kataster. Die 18 7 . raschen Fortgang gewinnt, damit es noch das andere Haus passiren Erfahrung hat leider nur zu häufig gelehrt, daß in Fällen, wo die 1/ 1 8 kann, weil es wünschenswerth ist, daß über diese wichtige Materie, die wirthschaftliche Lage der Grundstücke eine augenscheinlich und ganz 279 4. 18 jetzt nach verschiedenen Gesetzen behandelt wird, Gleichmäßigkeit und zweifellos unzweckmäßige war, und eine bessere Zusammenlegung von E1“ gleichmäßige Ordnung eintritt. . - fast allen Seiten gewünscht wurde, doch nach der bisherigen Lage der 71. — Der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten Gesetzgebung ein einzelner Grundbesitzer mitunter sogar aus Gründen, 89 BZ von Selchow motivirte den Gesetzentwurf, betreffend die Zu⸗ die nicht sachlicher Natur waren, dem Beschlusse auf Gemeinheits⸗ 1“ 883 6 sammenlegung von Grundstücken, wie folgt: theilung widersprechen und somit das ganze Verfahren vereiteln konnte. Westpr., rittschfil 03 bz do. B. (St.-Pr.) II3etwhz B Auf Befehl Sr. Majestät des Königs habe ich den beiden Häusern Deshalb hielt die Regierung es für nothwendig und zweckmäßig, daß 1 * I“ Mardeb. Pejss 82 6 “ 40550 des Landtags zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme einen Gesetz. mindestens die Hälfte der Grundbesitzer diesen Wunsch aussprechen d6. fdo. 85 16b2 B 8 do. Li! 3. 86 B Sen 8 21 G entwurf vorzulegen, betreffend die wirthschaftliche Zusammenlegung der müsse. Demnächst kommt also, wie gesagt, der Kreistag, der in der II. Serie5 do. 96 fetwbz Münst. Hanch oldauer voll- 69 B3 Grundstücke. Regel aus sachverständigen, der Sache näher stehenden Personen zu⸗ 79 bz Niedschl. Märk. 869 B do. h 55 96 ½etwb „ Es ist dies, wenn ich mir einige Worte gestatten darf, eine Zusatz. sammengesetzt ist, und giebt sein Votum darüber ab, ob die Zusammen⸗ 2 k 85 ½b2 B Ndschi-2wenab.- 32 Neu-Se 2st 18862 bestimmung zu der Gemeinheits⸗Theilungsordnung von 1821. Die⸗ legung in dem vorliegenden Falle zweckmäßig und empfehlenswerth sei. eee Nordh Erfürser. 80 B Fenegs dis. 106²2 53⁄ selbe bestimmt im §. 3 wörtlich: »Die blos vermengte Lage der Aecker Endlich aber hat die eeterigg in diesem Gesetze als drittes Pommersche.. 4 4 “ 1. eg. . esterr. Kre 1 1106 54 8451 und sonstigen Ländereien ohne gemeinschaftliche Benutzung begründet Moderamen geradezu verboten, daß in solchen Gemeinden, wo in den Hosenreks .. .. 41, oerseJ. b 184121b B A. B. Omnibus-G. 3 Uühz keine Auseinandersetzung nach dieser Ordnung.« letzee 30 Jahren Regulirungen, Zusammenlegungen ꝛc. stattgefunden
Preussische.. do. do. Lit. B... 168 8 Jhönke “ . Es handelt sich gegenwärtig darum, ob dieser Grundsatz ferner haben, nochmals ein neues Verfahren beginnen dürfe.
Rhein. u. Westph. do. Obtor. Shibahn. 285 dg. L . H. b aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Die Materie ist schon früher Mit diesen drei Restriktionen, die sie in den Entwurf hineingelegt 8 88 Portl.- A. mvar h Gegenstand der Berathung in beiden Häufern des Landtags gewesen. hat, giebt sich die Regierung der Hoffnung hin, daß der Entwurf 50⁄ b2 bosener Prov... 102 ½ Das Bedürfniß, eine Aenderung des eben verlesenen Grundsatzes ein⸗ nunmehr auch in diesem Hause Anklang finden und angenommen
Sächsische — Sehlesische “ do. St.-Pr... FRH. Oder-Ufer-B. 91 ½ bz Preussische B... 141 G bz G ; * 2 treten zu lassen, hat sich in mehreren rovinzen kundgegeben, und es werden wird. b 977 bz Pr. Bodenkr.-B., 100 etwbz B lagen der Regierung seit einer Reihe 8- Jahren dergleichen Anträͤge Ich erlaube mir, den Gesetzentwurf nebst den Motiven und der
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ga. 1/1 u. 7 haes K. do. Stamm-Pr. do. 885 bz G6 (d. B. Schust. u. C. nn da.un . 100 bz Berlin-Hamhurg. do. [157 ⅞ B Gothaer Zettel. Schldv. d. Berl. Kaufm. . d 6. PBrl.-Ptsd.-Mgdb. do. 197 2 bz do. Grd.-Pr.-Pf. (Berliner ö.. 23 Berlin-Stettiner. 1/1.u. 7. 129 bz Maunövervehe. hwan. soxb Brsl. Schw.-Frb. 1/1. [112 ½3 enriehshütte.. 0 8 h 707 G do. neue 1/1. u. 7. 100 ½bz Hoerd. Hütt.-V. stprenssische 782 G Brieg-Neisser. . . 91l zetwbz G Hyp. (Hübner). 8 96 etwbz B Cöln Mlindener.- 11857 bz qdo. Certifikate P 85 71 6 1 do. PLit. B. . 99 ½¶ 3B3 do. A. I. Preuss. F.“ SIib;. Hall. Sor. Guben 64 3 s(do. Pfdb. unkd. b 84 21* 9 do. St.-Pr. 87 ½ bz Königsb. Pr.-B. Fehsise he 81 5bz Hann.-Altenb. 65 B Leipziger Kredit sisc 8 “ “ do. St.-Pr. .811o a1 1“ 3 Märk.-Posener.. 60 bz B 1 88ng s 84 7 bz G Mgd. F.-Ver.-G.
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51 8 do. St.-Pr.. Badische Anl. de 1866 451/1. u. 1/7. Rheinische. . [114 ½ bz Renaissance... — — vor 56 8 “ — sIm Jahre 1859 faßte das Haus der Abgeordneten einen Be⸗ Allerhöchsten Ordre zur Einbringung desselben dem Herrn Präsidenten 89 85;nh n18674 n. S.a18 1“ 8 saiu, m Jah das Hcdas erwarrcde die Regierung werde unt eider des Hauses hiermit zu übergeben und, was die geFäftne Behand⸗ Feva 4e5 859 16,u 132 “ do. Lit. B ( 8 802 B Rostocker 116 B solchen Gesetzesvorlage vorgehen. Die Regierung nahm damals die lung betrifft, den Vorschlag auszusprechen, daß eine eigene Kommission “ Wimienh. hani 1/6. 103 hhein-Nihe--; 8082 G esrvehed 117½ 3 Angelegenheit in ernste Erwägung, zog Gutachten der Provinzial- mit der Vorberathung dieses jedenfalls sehr wichtigen Gesetzes betraut Braunsch. In S 21866 1⁄1 8 Poseect. — 38 2 vrs B.-V.. 118 G 1 behörden, insonderheit der Gerichte ein und beschloß, damals nicht mit werden möge. 1111“X“ A““ do. 20 Thlr.21 bb⸗ “ Thüsiager 38 . hilerezets e 88 bz 8 der Gesetzesvorlage vorzugehen. Darauf ergriff im Jahre 1861 das Ab⸗ 8 414X“ Dess. St. Präm.-Anl. 74. s(do. 70 % 1281 98 rN. Sts mMfpr. f. eordnetenhaus die Initiative und stellte ein Gesetz wegen vhhhh .“ Hamb. Pr.-A. de 1866 1/3. s10. Lit. 5. (gar. 8. veKe”. 128 egung der Grundstücke auf; dasselbe wurde dort durchberathen und Der heute dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf Lübecker Präm.-Anl. 14. p. Stek. VN02 Et. C dgar. 882 B. Wnn b 5. 88 angenommen; als es aber in dieses Haus kam, wurde es nicht zum eines Gesetzes über das Alter der Großjährigkeit lauteit. ManheimerStadt- Anl. 421/1. u. 1/7. swyhb (Cos. O 19.) Sioer. . 85 e 13 ½ G Abschluß gebracht, und zwar weniger aus einem prinzipiellen Wider⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Szehs. Anl. de 18665 34/,12,.306 PLET“ 110 b C.n0.1 e bee stande, den es hier etwa gefunden hätte, als weil mon damals dem verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Sebwed. 1ORtbiEr 4 — 1828430 1“ Ieb⸗ eimarische.. SZzetwbz Grundsatz folgen zu Fühsen glaubte: es müßten zunächst die Provin⸗ Monarchie für den ganzen Umfang derselben, einschließlich des Jade⸗ SIdin 1 8 V g bz V zialstände der einzelnen? rovinzen über das Bedürfniß gehört werden. gebietes, was folgt: — — lasasge “ — NM mets grch . 2 3.- b b dieß §. d. 728. 58 der Großjäbriakeit besehat Pö. Cenben Bereiche e“ Redaction und Rendantur: Schwieger. ö nzwischen wurden die mmen aus den Provinzen wegen dieses Gesetzes mit dem vollendeten einun zwanzigsten Lebensjahre. . erallgemeineru ; .2. esetz tritt 1 1 Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei g rung des Gesetes immer un die Regierung 8 Dieses G seß Üahs ng April 1870 in Kraft.
Folgen zwei Beilagen
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