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Au esen Thatsachen ergiebt sich, daß die wärter immer noch nicht in erheblichem Maße von der Be⸗ rechtigung Gebrauch machen, durch die vorgesetzten Dienstbe⸗ hörden, namentlich die Landwehr⸗Bezirkskommandos, sich für bestimmte Stellen oder Kategorien von Stellen notiren zu lassen. 2 1 Demgemäß finden sich derartige Posten des Staats⸗ und Kommunaldienstes lange Zeit von Unberechtigten besetzt, ob⸗ wohl in der That stets und namentlich auch im Augenblicke Vakanzen in genügender Zahl vorhanden sind, um die Mehr⸗ zahl der berechtigten Anwärter unterbringen zu können. Es ist nicht zu verkennen, daß eine bedeutende Zahl der niedrig besoldeten Unterbeamtenposten für die Militär⸗An⸗ wärter kein ihre Existenz sicherstellendes Einkommen gewährt. Indeß können auch solche Posten um deswillen eine angemessene Versorgung oftmals bieten, weil neben dem Einkommen aus demselben die Verwundungszulagen jedenfalls, die Invaliden⸗ pensionen aber so lange fortgewährt werden, bis Dienstein⸗ kommen und Pension zusammen den Doppelbetrag der letzteren erreichen. Das Kriegs⸗Ministerium muß annehmen, daß sowohl diese Verhältnisse, als die Bestimmung, daß die Landwehr⸗Bezirks⸗Kom⸗ mandos verpflichtet sind, die Bewerbungen der Militär⸗Anwärter durch Aufnahme in die einzureichenden Anwärterlisten zu unter⸗ stützen, den in der Heimath lebenden früheren, betreffenden Mültärpersonen nicht genügend bekannt sind. 8 Es beauftragt daher die sämmtlichen Kommando⸗Behörden und Truppentheile, darauf Bedacht zu nehmen, daß sofort die oben erwähnte Sachlage in möglichst ausgedehnter Weise zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde, damit schon zu dem be⸗ vorstehenden Termine, am 1. Dezember c., die Wirkung dieses Erlasses eintrete. Die Landwehr⸗Bezirks⸗Kommandos werden zu dem bereg⸗ ten Zwecke sich in erfolgreicher Weise der Bezirksfeldwebel und der Kreisblätter bedienen können; es wird aber besonders
darauf hinzuweisen sein, daß nur Anmeldungen von Berech⸗
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tigten, — Militär⸗Anwärtern — zur Notirung in die An⸗ waͤrter⸗Listen führen können, da erfahrungsmäßig immer noch der Irrthum weit verbreitet ist, daß ein jeder Soldat, der sich während seiner dreijährigen Dienstzeit gut geführt hat — namentlich aber bei etwaiger Theilnahme an einem Feldzuge — Ansprüche auf Civil⸗Anstellung erworben habe. 8 Berlin, den 20. Oktober 1869. 8 8 Kriegs⸗Ministerium.
Tagesordnung.
9. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 26. Oktober 1869, Vormittags 11 Uhr. 1) Verlesung der Interpellation des Abg. Miquel und Genossen. 2) Schlußberathung über den Antrag des Abg. Grafen von Schwerin⸗Putzar, in Betreff des §. 30 der Geschäfts⸗ ordnung des Hauses. 3) Schlußberathung über den Antrag der Abgg. von Brauchitsch (Elbing), Dr. Loewe, von Denzin, von Benda, von Kardorff, in Betreff einer Prämienanleihe zu dem Betrage von 100 Millionen Thalern. 4) Schlußberathung über den Antrag der Abgg. Dr. Braun (Wiesbaden) und von Behr, in derselben Angelegenheit. 5) Vorberathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause.
4 ½ proz. vormals Nassauisches Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 15. Dezember 1860.
Bei der stattgehabten ersten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 4 ½proz. vormals
Nassauischen Staatsanlehens von 6,000,000 Fl. d. d. 15. Dezember 1860 sind nachverzeichnete Obligationen zur Rückzahlung in 1870 ge⸗
8 zogen 9 en. und zwar:
Zur Rückzahlung auf den 1. Februar 1870. .à 100 Fl. Nr. 1539. 1549. 1559. 1579. 1609. 1689. 1889. 8 1910. 1920. 2057. 2089. 3109 und 3999. Lit. F. à 200 Fl. Nr. 592. 612. 642. 702 und 770. à 500 Fl. Nr. 292. 433. 463. 1119. 1150. 1655. 2087. 3363. 8 8829 4717. 4755. 4918. 5020. 5027. 5167 und à 1000 Fl. Nr. 555. 784. 861. 1001. 1574 und 1824. B. Zur Rückzahlung auf den 1. August 1870. IL. 100 Fl. Nr. 36. 146. 956. 977. 1358. 1408. 1469. 1608. 2457. 2839. 3966 und 3986.
Lit. F. à 200 ffl. Nr. 162. 242 552. 752 und 775.
3 500 Fl. Nr. 443. 512. 1357. 1669. 1810. 1855. 1857. 1904. 1909. 2047. 2069. 3582. 4727. 4955. 4969. 8 5025 und 5175.
Lit. H. à 1000 Fl. Nr. 209. 821. 885. 961. 1563 und 2133.
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗
““
ü
zinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, so⸗ wohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreissteuerkasse in Frankfurt a. M. und bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partialobligationen und der dazu gehörigen nicht verfallenen Zins⸗ coupons nebst Talon erheben können. 1 ö11“ Wiesbaden, den 16. Oktober 186d0. Der Königliche Regierungs⸗Präsident. b v. Dresler.
Vormals
ö
1 Domänenkasse⸗ 5 Anlehen von 4,500,000 Fl., d. d. 21. Juli 1837. Bei der stattgehabten 33. Verlovsung des planmäßig für das Jahr 1870 festgesetzten Tilgungsfonds des unter Vermittelung des Bank. hauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frank⸗ furt a. M. negociirten 3 ½ prozentigen vormals nassauischen Domänen. kasse⸗Anlehens vom 21. Juli 1837 sind die nachverzeichneten Partial⸗ obligationen im Nominalwerthe von zusammen 105,300 Fl. zur Rückzahlung gezogen worden, und zwar: A. Rückzahlbar am 1. Februar 1870. 1 . à 100 Fl. Nr. 9. 123. 344. 440. 476. 702. 796. 800. 956.
S— “ E11“
nassauisches 3 ½ prozentiges
1087. 1142. 1293. 1342. 1396. 1411. 1609. 1641. 1772. 2025, 2153 und 2166. „Nr. 73. 154. 273. 349. 362. 411. 481. 639. 813. 869 und 876. cr. 26. 121. 197. 284. 420. 554. 599. 670 705 und 905. .7. 185. 247. 378. 424. 578. 607. 754. 759. 853 und 908. .195. 258. 360. 468. 648. 949. 996. 10144. 1081. 1161. 1169. 1296. 1404. 1407. 1418. 1458. 1586. 1810. 1869. 1906. 1947. 1963. 2160. 2213. 2244. 2286 und 2291. .21. 93. 119. 211 216. 349. 458. 491. 523. 662. 739. 759. 830. 843. 993. 1075. 1091. 1105. 1354. 1421. 1534. 1791. 1793. 1801. 1986. 2069 und 2175. ““ B. Rückzahlbar am 1. August 1870. 100 Fl. Nr. 116. 225. 529. 700. 1000. 1014. 1242. 1252. -—1258. 1427. 1528. 1543. 1568. 1654. 1715. 1882. 1888. 2058. 2076. 2154 und 2198. à 200 Fl. Nr. 34. 70. 129. 317. 456.585. 606. 785 u. 825. . à 300 Fl. Nr. 41. 120. 130. 241. 429. 527. 615. 761. 941. .à 400 Fl. Nr.
973 und 995. it. E. à 500 Fl. Nr.;
79. 396. 419. 470. 651. 1048. 1126. 1236. 1394. 1447. 1549. 1550. 1619. 1648. 1726. 1914. 1925. 1937. 1998. 2107. 2205. 2212. 2225 und 2252.
34. 130. 132. 215. 220. 249. 379. 420. 497. 561. 702. 740. 762. 870. 900. 956. 1010. 1114. 1213. 1298. 1463. 1472. 1673. 1752. 3 1 1796. 1936. 2085 und 2204.
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, so⸗ wohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Re⸗ gierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreissteuerkasse in Frankfurt a. M. und bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osna⸗ brück gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen und der dazu gehoͤri⸗ gen, nicht verfallenen Zinskoupons nebst Talon erheben können.
1 Restanten. Rückzahlbar am 1. August 1851: Lit. A. Nr. Rückzahlbar am 1. August 1861: Lit. A. Nr. 102222. Rückzahlbar am 1. Februar 1868: Lit. A. Nr. 429.
Rückzahlbar am 1. August 1868: Lit. A. Nr. 1067. 1377 u. 1680.
III
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Nr. 563.
Nr. 9 u. 590.
Nr. 155. 690. 865. 902. 974. 1111. 1204. 1210. 1229. 1717 u. 1971.
.Nr. 160. 421. 465. 666.
858 u. 898.
7. Nr. 339. 887 u. 969.
.Nr. 89 u. 275.
Nr. 1184. 1304. 1444. 1486. 1664. 1894 u. 1981.
6 Nr. 328. 676. 1335 u. 1598. Wiesbaden, 16. Oktober 1869. Der Königliche Regierungs⸗Präsident. ELE11“
46. 167. 208. 251. 517. 537. 735. 739. 916. 917 und 934. 784. 982. 1042.
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„ã Rückzahlbar am 1. Februar 1869: Lit.
Niichtamtliches.
Prenßen. Berlin, 23. Oktober. Se. Maäjestät der König reisen am 24. d. M. von Baden⸗Baden nach Berlin, Ihre Majestät die Königin am 28. von dort nach Coblenz. — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist am 21. d. M., Abends, von Korinth in Athen eingetroffen, auf dem Bahn⸗ hofe von Sr. Majestät dem König Georg empfangen worden und im Königlichen Schlosse abgestiegen. Se. Königliche Hoheit edachte die Nachmittag 2 Uhr fortzusetzen.
— Se. Majestät der König haben, nach dem »⸗Milit. Wochenblatt«, zu befehlen geruht, daß für das Magdeburgische Train⸗Bataillon Nr. 4 fortan Neustadt bei Magdeburg als Garnison angesehen und demgemäß in die Reihe der Garnison⸗ orte aufgenommen werden solle.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher Seitens des Königlichen Staats⸗Ministeriums der stellvertretende Vorsitzende desselben, Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt beigewohnt haben, wurde in den Gegenstand der Tagesordnung eingetreten: Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der besonderen, bei Interzessionen der Frauen geltenden Vorschriften. An der Generaldebatte betheiligten sich nur der Abg. v. Seyde⸗ witz, welcher seinen zu dem Gesetz gestellten Abänderungsantrag und der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Herzbruch, welcher die unveränderte Annahme des Gesetzes empfahl. Bei der Spezialdiskussion wurde zunächst der Antra des Abgeordneten v. Seydewitz abgelehnt und das Gesetz, welche nur aus nachfolgendem einzigen Paragraphen besteht, mit großer Majorität vom Panse angenommen: »Wir ꝛc. verordnen ꝛc. für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme des Bezirks des Appellationsgerichtshofes in Cöln, was folgt: Einziger Paragraph. Die Vorschriften des gemeinen deutschen Rechts, des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten und der provinziellen oder statutarischen Rechte, welche über die Interzession der Frauen besondere Bestimmungen enthalten, insbesondere das Senatus consultum Vellejanum, die Authentica. si qua mulier, die Lex 23. §. 2. Cod. ad Senat Vellejanum 4. 29), die §§. 220 — 244, 256, 308, 407 — 412 Tit. 14 Th. I., die §. 273, 341, 343, 344, 891, 892 Tit. 1 Th. II. A. L. R., sowie die §§. 48 und 75 des Anhangs zum Allgemeinen Landrecht werden aufgehoben.«— Ein Zusatzparagraph, von dem Abg. Windthorst (Lüdinghausen) in Antrag gebracht, welcher verlangt, daß die bisher abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, welche blos wegen Nicht⸗ beobachtung der Form nach den im §. 1 aufgehobenen Vor⸗ schriften ungültig sein würden, aus diesem Grunde nicht ange⸗ fochten werden dürfen, — wurde nach einer kurzen Debatte vom Hause abgelehnt und hierauf das ganze Gesetz mit großer Majorität angenommen. — Es wurde nunmehr zum letzten Gegenstand der Tagesordnung übergegangen: Vorberathung
des von dem Abg. Dr. Eberty eingebrachten Gesetzentwurfs,
betreffend die Kompetenz der Schwurgerichte bei politischen Ver⸗ brechen und Vergehen und bei Preßvergehen. —
An der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgg. Dr. Eberty, Wagner (Franzburg), v. Wierzbinski, Thilo, Lent, Simon, v. Zastrow, Dr. Virchow. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt griff zu wiederholten Malen in die Diskussion ein.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde hierauf an⸗ genommen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen wurde zur Abstimmung über den Antrag des Abg. Wagner auf motivirte Tagesordnung geschritten. Derselbe wurde abgelehnt und nunmehr die Spezialdebatte über §. 1 eröffnet. Nach kurzer Motivirung Seitens des Antragstellers wurde derselbe bei namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 121 Stimmen 6 üe angenommen. Die Versammlung wurde hierauf ver ag . 1““ 8b “ 1
Schluß der Sitzung 5 Uhr Abends. 8
Mecklenburg. Schwerin, 22. Oktober. Die Groß⸗ fürstin Helene von Rußland, welche am 14. d. Mts. zum Besuche in Remplin eintraf, hat am 20. ihre Rückreise nach St. Petersburg über Stettin, Kreuz und Königsberg angetreten.
Der Prinz August von Württemberg, welcher am 1177. in Remplin eintraf, begleitete die Großfürstin bis Pasewalk und kehrte nach Berlin zurück.
Württemberg. Stuttgart, 21. Oktober. Die Kö⸗ nigin der Niederlande ist heute Vormittag von hier wieder ab⸗ gereist. .
Bayern. München, 20. Oktober. langjähriges hervorragendes Mitglied der Kammer der Abgeord⸗ neten, ist heute hier gestorben
Minister versprach nächstens zu antworten.
d nister legte den Telegraphen⸗Vert nit dem Norddeutschen eise von dort nach Konstantinopel bereits gestern s g graphen⸗Vertrag 1 8 sch
Dr. Karl Brater, b
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Oktober. Die »Oesterr. Korresp.« meldet: Der preußische Gesandte Freiherr von Wen 6 her überreichte gestern dem Kaiser in Ofen sein Abberufungs⸗
reiben.
Pesth, 21. Oktober. Im Unterhaus interpellirte Jokai den Finanz⸗Minister, ob er gesonnen sei, einen Gesetzentwurf über eine ungarische Zettelbank einzubringen. Der Finanz⸗ Der Handels⸗Mi⸗
Bunde vor. Hierauf folgte die Verlesung der Berichte der Centralsection über die Gesetzentwürfe, bezüglich der Richterver⸗ antwortlichkeit und der Abschaffung der Prügelstrafe so wie des verrvbn über den Gesetzentwurf, bezüglich der Religions⸗ reiheit. 2
Klagenfurt, 21. Oktober. Das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Fearhen Infhtase und die Uebergabe des Vermögens derselben an die Gemeinden, so wie das Wasser⸗ rechtsgeses sind vom Landtage angenommen.
Innsbruck, 21. Oktober. Die Regierungsvorlage, be⸗- treffend das Institut der Landesvertheidigung für Tirol und Vorarlberg, wurde vom Landtag mit einstweiliger Auslassung des Paragraphs 4 wegen Verwendung der Landesschützen auch
vrithen außerhalb des Landes mit unwesentlichen Aenderungen ange⸗
nommen. Der in suspenso belassene Paragraph 4 bleibt einer späteren Verhandlung vorbehalten.
Bregenz, 21. Oktober. Die Generaldebatte über den Ent⸗ wurf des Volksschulgesetzes wurde im Landtage fortgesetzt. Nachdem der Berichterstatter Fetz gegen den Vertagungsantrag, so wie gegen den Antrag auf Zurückweisung des Gesetzentwurfs zur neuen Komiteberathung, gesprochen, wurde in die Spezial⸗ debatte eingegangen und der erste Abschnitt mit wenigen Mo⸗ difikationen nach dem Regierungsentwurfe angenommen.
Prag, 21. Oktober. Die Statthalterei fordert den Land⸗ tag in Folge eines Ministerial⸗Erlasses zur Vornahme der Wahlen in die Grundsteuer⸗Landeskommission und Sub⸗ kommission auf. Der Antrag ward nach lebhafter Debatte einer Kommission zugewiesen. Hierauf wurde in die Spezialdebatte der Volksschulvorlagen eingegangen und der Gesetzentwurf nach dem Kommissionsantrage mit unwesentlichen Aenderungen an⸗ genommen.
Troppau, 21. Oktober. Der Gesetzentwurf über die Er⸗ haltung und Errichtung der Schulen wurde vom Landtage bis §. 37 in prinzipieller Uebereinstimmung mit der Regie⸗ rungsvorlage angenommen.
Cattaro, 21. Oktober. Eine am 18. Oktober von Risano
gegen die Insurgenten entsendete Truppenabtheilung hat Cerkvice entsetzt und das Fort Dragal verproviantirt. 3
— Aus Cattaro vom 21. Oktober wird anderweitig gemeldet, daß eine Truppenkolonne unter Oberst Fischer Abends vorher ein Gefecht mit den Insurgenten zu bestehen hatte; letztere wurden mit bedeutenden Verlusten zuruüͤckgeschlagen. Von den Kaiserlichen Truppen wurden zwei Mann leicht verwundet.
Niederlande. Haag, 19. Oktober. Die Zweite Kam⸗ mer der Generalstaaten hat sich in ihrer gestrigen Sitzung bis zum 2. November vertagt.
Belgien. Brüssel, 22. Oktober. Der Wirkliche Geheime Rath von Balan ist hier wieder eingetroffen und hat seine Geschäfte als Gesandter Preußens und des Norddeuts wieder übernommen.
Großbritannien und Irland. London, 21. Oktober. Der Herzog August von Sachsen⸗Coburg nebst Gemahlin haben Balmoral, woselbst sie bei Ihrer Majestät der Königin zum Besuch waren, verlassen und sind nach dem Süden abgereist. 8
Die Rückkehr des Hofes nach Windsor wird voraussichtlich einige Tage früher erfolgen, als ursprünglich festgesetzt war, wahrscheinlich am 2. oder 3. November.
— Gladstone erklärt in einem Briefe, daß er die Freilas
der gefangenen Fenier als pflichtwidrig und sicherheits⸗
sun gefchrlich verweigern müsse. 8 — Der irische Staatsarchivar John Edward Walsh, im Jahre 1866 Attorney⸗General für Irland und Vertreter der Universität Dublin im Unterhause, ist auf der Rückkehr aus “ gestorben. Er war Verfasser mehrerer SSeweeer ih. erke. Frankreich. Paris, 22. Oktober. (W. T. B.) »La Patrie« sagt, es haben sich exaltirte Mitglieder der öffentlichen Ver sammlungen in die Werkstätten des Faubourg St. Antoin begeben, um die Arbeiter zu Kundgebungen am 26. d. auf⸗ zureizen. Die Arbeiter hätten indeß ihre Theilnahme ver⸗
weigert.
— „La France« hält es für wahrscheinlich, daß im heutigen Ministerrathe die Eröffnung einer außerordentlichen Sitzung des gesetzgebenden Körpers für den Anfang November beschlossen worden ist.