136431 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Außerordentliche General⸗Versammlung der Berlin⸗ raün. Seatepger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Herren Aktion schaft werden hierdurch außerordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. Dieselbe wird am “ Mittwoch, den 24. November c., Nachmitta attfinden, und zwar gemäß §. 32 des Statuts zu 8 (im Saale des Empfangsgebäudessz.
Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen
Aktionärs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.
re der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ von dem unterzeichneten Ausschuß zu einer .
ußer Schwerin, nur bis zum
an allen vorgenannten Orten ag auch noch am 13. No
vor der Generalversammlung, in Schwerin vember d. J. bis 11 Uhr Morgens stattfinden. Schhwerin, den 9. Oktober 1869.
Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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Die oben in Bezug genommenen Vorschriften des Statuts lauten. .21. Alle Inhaber von Aktien sind zum Besuche der General. versammlungen und zur Theilnahme an den Berathungen derselben berechtigt. Ein Stimmrecht in den Generalvyer,
sammlungen gebührt jedoch nur den Inhabern von minde. stens 10 Aktien. Je 10 Aktien mehr geben eine weitere
* 8
Die stimmberechtigten Inhaber von 5 und mehr Aktien werden men gültig abgeben.
ersucht, Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen vom 15. 10 bis 1 Uhr, in den Ver⸗ waltungsbureaux auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, sowie
bis 22. November c., Vormittags von
in Schwerin bei dem Ausschußmitgliede Herrn Oberst Köhler
1) ein von ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Aktien zu rrag ab.
übergeben,
2) die letzteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts⸗ ohne welche die Theilnahme an der General⸗
und Stimmkarte,
VVersammlung nicht gestattet werden kann, sowie eine Freikarte Die Freikarte ist indeß nur für die am 24. November c. 10 Uhr Das Bureau für die Legitimation 30 Minuten Morgens aus Hamburg und um 9 Uhr 45 Minuten Morgens von Berlin abgehenden, sowie für die von Ludwigslust nach stattgehabter General⸗Versammlung nach Hamburg beziehungsweise
Aur Fahrt nach Ludwigslust und zurück in Empfang zu nehmen
Naee gehenden Extrazüge gültig.
kommen: 1 Der Antrag der Gesellschaftsvorstände: .“ 1
1) Die General⸗Versammlung wolle die Ausdehnung des Unter⸗ — Eisenbahn durch Herstellung einer Zweigeisenbahn von Wittenberge über Dömitz und Lüne⸗ Inschluß an die Eisenbahn von Osnabrück nach Bre⸗
8 nehmens der Berlin⸗Hamburger
burg zum
men und Hamburg genehmigen;
2) die General⸗Versammlung wolle die Direktion der Berlin⸗Ham⸗
burger Eisenbahn⸗Gesellschaft, unbeschadet der ihr statutenmäßig obliegenden Verpflichtung wegen Einholung der Genehmigung des Ausschusses, ermächtigen, die Bedingungen der Konzession, sowie der zur Beschaffung des Baukapitals aufzunehmenden Prioritäts⸗Anleihe von pro maximo Zwölf Millionen Thalern und die erforderlichen Aenderungen des Gesellschafts⸗Statuts mit den betheiligten hohen Regiecrungen zu vereinbaren. Der hierauf bezügliche Bericht wird den Herren Aktionären bei Empfangnahme der Stimmkarten ausgehändigt werden. g Hamburg, den 20. Oktober 1869. 95 Der Ausschuß b
der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Goßler, Dr.
gals Vorsitzender.
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[3508] Mecklenburgische Eisenbahn. Außerordentliche Generalversammlung
Aktionäre der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft 8 am Sonnabend, den 13. November 1869 * zu Schwerin —
im Saale des Herrn Wachsmann, Wismar
1 Mittags 12 Uhr.
Es ist von einer namhaften Anzahl Aktionäre der nachstehende Antrag bei dem Ausschusse eingegangen: »es wolle einem loͤblichen Ausschusse gefallen, baldthunlichst eine außerordentliche Generalversammlung zu dem Behufe einzuberufen, um eine Streichung desjenigen Passus des Artikels 51 der Statuten zu beschließen, welcher eine Wiederaufnahme von Anträgen Behufs Auflösung der Gesellschaft, insofern sie einmal abgelehnt sind, vor Jahresfrist verbietet.⸗
Da es nun nach §. 19 des Statuts gestattet ist, außexordentliche Generalversammlungen zu berufen, so oft solches nöthig erscheint, und da Statutveränderungen, welche jedoch auch noch der Genehmigung des Mecklenburg⸗Schwerinschen Gouvernements unterliegen, zur Kom⸗ petenz der Generalversammlung stehen (cfr. die §§. 19 und 27 des Statuts) erachtet der Ausschuß es den mständen angemessen, dem Fügenansctage, Folg⸗ zu⸗ 1 81. 1 eine
eneralversammlung der sonäre der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft auf Sonnabend 1 1 dn
den 13. No vember d. Mittags 12 Uhr, 8 Sgrver im Saale des Herrn achsmann, Wismarsche Straße Der Verhandlungsgegenstand würde sein, darüber zu beschließen: ob in dem §. 51 des Statuts der Mecklenburgischen Kiccgliehcn. sellschaft in dem 3. Absatze, welcher anfängt: »Sind dann zwei
Drittheile« u. s. w. die Worte am Schlusse:
»und kann binnen Jahresfrist nicht wieder in Antrag gebracht werden.«
gestrichen werden sollen?
Bei der Abstimmung normiren die unten abgedruckten Vorschrif⸗ ten der §. 21 und 24 des Statuts, worauf die Herren Aktionäre auf⸗
merksam gemacht werden. Legitimations⸗Bureaus zur Abstempelung der Aktien und Aus⸗ in Schwerin, Rostock, Wismar,
theilung von Eintrittskarten sind Güstrow, Berlin und Hamburg errichtet, worüber das Nähere in den Lokalblättern wir angezeigt werden. Die Legitimation kann
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Gegenstand der Tagesordnung wird zur Verhandlung 8 11
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§. 24. Einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden genügt zu alla Beschlußnahmen der Generalversammlung mit alleiniger ich ptte Ausnahme eines Beschlusses über die Auflösung der Gesel⸗ schaft (§. 51). Stimmengleichheit lehnt den gestellten An⸗
Die solchergestalt gefaßten Beschlüsse der Generalversamm. lung sind für alle Mitglieder der Gesellschaft verbindend 888 gleichviel, ob dieselben zugegen gewesen sind, oder nicht. zu der vorstehend angekündig.⸗ ten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Mec.
vor der Generalversammlung bei dem Herrn Rechtsanwalt Lewald, Wilhelmsstraße 82 (2 ea. werktäglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein. 1 1*8
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Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. “ Tarif⸗Ermäßigung. . Für die ermäßigten Tarifklassen A. und B. tritt vom 27. d. Mtz. ab ein theilweise ermäßigter Tarif in Kraft, nach welchem beispielz⸗ weise die Fracht beträgt für Güter der ermäßigten Klasse A. Einzel’ Wagen⸗ 8 ladung. 7 sgr. 10 pf. 5 sgr. 5 pf. Hansdorf 72 1 5 5 ». Kohlfurth 7 5 Liegnitz. 11 7 Breslau. 13 9 Görlitz . 8 5 4 5 44 8
ermäßigten Klasse B. Einzel: Wagen⸗ gut. ladung. 6 sgr. 3 pf. 4 sgr. 3 pf. .ZB9 4 » 9, „9 4 »„ 3;, E6 9 5 „ „ “
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Berlin⸗Sorau..
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Hirschberg 10 „ 19 5 „- 9.,
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Vollständige Tariftabellen sind auf allen unsern Stationen einzu⸗
sehen, nach einigen Tagen auch käuflich zu 111“4“
Berlin, den 25. Oktober 1869. ͤ Koönigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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8 8 Berlin 2 — ⸗Magdeburger Eisenbahn.
Vom 1. November cr. ab treten folgende Fahrplan⸗Ver⸗ änderungen in Kraft: 1) Der Cöln⸗Berliner Courierzug Nr. IV. (5 Uhr 5 Min. Mcorgens von Magdeburg), welcher fortan auch Anschluß von Frankfurt a. M. erhält, wird in Burg und Genthin nicht 1 mehr anhalten und in Folge dessen bereits 7 Uhr 35 Min. Morgens in Berlin eintreffen. 1 2) Der Personenzug Nr. Vl. jetzt 6 Uhr 35 Min. Morgenzs) geht bereits 6 Uhr 20 Min. Morgens von Magdeburg und trifft 10 Uhr 36 Min. in Berlin ein. 1 3) Der Lokalzug Nr. XXI. (10 Uhr Morgens von Berlin) hält auch in Zehlendorf. 4) Der Lokalzug Nr. VIIa. (jetzt 12 Uhr 5 Min. Mittags) geht Eünftig 1 Uhr Nachm. von Berlin und hält in Steglit und Sehlendorf. Die ausgehängten Fahrpläne ergeben das Nähere. Beerlin, den 25. Oktober 1869. WW 88 Das Direktoriumm.
Wichtige Gesetz⸗Entwürfe. 1 ¶Spoeben erschienen: Entwurf der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien u. Sachsen⸗ Mit Motiven u Anlagen. 1 Thlr. Entwurf eines Gesetzes über den Ei enthums⸗Erwerb uü. „ dingliche Belastung d. Grundstücke, Bergwerke u. selbstständigen Gerechtigkeiten. 16 Sgr. Entwurf der Grundbuch⸗Ordnung. 16 Sgr.
Berlin 1 sstr. 84. Fr. Kortkampf.
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91 1 Stimme, Niemand kann indessen mehr als 10 Stin.
lenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft wird in Berlin bis zum Tage
Frlir Weise statt: Aus Kiel täglich
Platz 3 ¾ Thaler, Deckplatz 1 ½ Thaler.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. .“ für das Vierteljahr. 211
Insertionspreis für den Ranm einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
8 Alle Post- instatten des In- b Auslandes 7—— gestellung an, sür Gerlin die Expedition des
Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Sche der Wilhelmsstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem seitherigen Finanz⸗Minister, Staats⸗Minister Freiherrn v. d. Heydt unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats⸗Ministers die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen und den seitherigen Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Rath Camphausen, zum Finanz⸗Minister zu er⸗
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Se. Majestät der König haben Alle Dem Superintendenten und Ober⸗Pfarrer Heydenreich
zu Sonnenburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Haupt⸗Steueramts⸗Controleur Reetsch zu Bran⸗ denburg a. H. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Schullehrer Mantke zu Esdorf im Kreise Trebnitz das All⸗ emeine Ehrenzeichen, sowie dem Schutzmann Lauffer zu harlottenburg und dem Ober⸗Feuermann Stieffenhofer
zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Norddeutscher Bund.
Bekanntmachung. G Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen 8 Kiel und Korsoer. 1 die Fahrten in
ab finden gegen 9 ½ Uhr Zuges aus Altona
Vom 1. November cr.
Abends nach Ankunft des letzten
8 resp. Hamburg, in Korsoer am nächsten Morgen gegen
Anschluß an den Morgenzug nach Kopen⸗ hagen. Aus u“ täglich gegen 10 ½ Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges von Kopenhagen. In Kiel am nächsten Morgen gegen 5 ½ Uhr. Anschluß an den Morgen⸗ zug nach Altona resp. Hamburg. Es coursiren Staatsdampf⸗ schiffe für Rechnung der norddeutschen und der dänischen Post⸗ verwaltung. Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster
4 ½ Uhr.
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in, den 27. Oktober 1869 Wö“ General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
ions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den Bau Sa erfs einer Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu⸗Essen II., Ludwig, Neu⸗Essen IV. und Langenbrahm über Station Heißen nach den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, H und Huyssen bei Oberhausen mit Anschlüssen an die Zechen Wolfs⸗ bank (neuer Schacht) und Rosper durch die Rheinische Eisenbahn⸗
gesellschaft, so wie einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren.
G Vom 14. Oktober 1869. Wir Wilhelm, von Gottes Faeasn König von Preußen ꝛc.
818 dem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in Folge Beschlusses der Iee ihrer Aktionäre vom 29. Mai 1869, den Ausbau und Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingkuben und Kohlenzechen Neu⸗Essen II., Ludwig, Neu⸗Essen IV. und Langenbrahm über Station Heissen nach den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel & Huyssen bei Ober⸗ hausen mit Anschlüssen an die Zeche Wolfsbank (neuer Schacht) und an die Zeche Prosper, sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn event. etwa weiter noch erforderlichen Anschlußbahnen an Zechen und gewerbliche Etablisse⸗ ments beantragt hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Zweigbahn mit ihren Anschlüssen für die bergbaulichen gewerb⸗ lichen und Verkehrsinteressen des essener Reviers mit sich bringt, der enannten Gesellschaft zum Bau und Betriebe der vorbezeichneten See“ ihres Unternehmens unter den, in dem beigefügten (a), von Uns hiermit bestäaätigten Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen,
die landesherrliche Genehmigung mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß die Rheinische Eisenbahngesellschaft ehalten sein soll, auch anderen Bahnverwaltungen auf Verlangen die Mitbenutzung der Eingangs ge⸗
dachten Zweigbahn, d. h. das Befahren derselben mit ihren eignen Loko⸗
motiven und Zügen unter Beobachtung der für die Rheinische Eisenbahn⸗ gesellschaft bezüglich ihres Betriebes auf dieser Zweigbahn geltenden Be⸗ stimmungen, gegen eine angemessene, beim Mangel der Einigung event. von Unserem Minister für Handel, Gewerbe⸗ und öffentliche Arbeiten festzusetzende Entschädigung zu gestatten, daß ferner die Herstellung der demnächst etwa noch erforderlich werdenden Schienenverbindungen mit anderweitigen Zechen und gewerblichen Etablissements in jedem ein⸗ zelnen Falle der vorgängigen Zustimmung des genannten Ministers bedarf und die Rheinische Eisenbahngesellschaft aus dieser Genehmigung kein Recht zum Widerspruch gegen den Schienenanschluß der und Etablissements auch an andere Eisenbahnunternehmungen herzu⸗ leiten hat.
vn verordnen zugleich, daß auf den vorgedachten Bahnbau die in dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen am 3. November 1838 enthaltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über das Ex⸗ propriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung frem⸗ der Grundstücke, Anwendung finden sollen. 2.
Die gegenmwarisge ve. ist durch die Gesets⸗Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen. “ 8 3 Uichendiich unter v öchsteigenhändigen Unterschrift und * edrucktem Königlichen Insiegel. 8 28
b Gegeben Boden⸗Baden, den 14. Oktober 1869.
1“ (1. s.) Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Dr. Leonhardt. 1“ a. 8 “
“] “ 8 “ zu den Statuten der Rheinischen Eisenba seenlscaft
Paragraph Eins. Die Rheinische Eisenbahngesellschaft über- nimmt in Erweiterung ihres Unternehmens den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu⸗ Essen Zwei (II.), Ludwig, Neu⸗Essen Vier (IV.) und Langenbrahm über Station Heissen, nach den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel und Huyssen bei Oberhausen mit Anschlüssen an den neuen Schacht der Zeche Wolfsbank und an die Zeche Prosper, sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn eventuell etwa weiter noch erforderlichen Anschlußbahnen an Zechen und ge⸗ werbliche Etablissements. Diese Erweiterung bildet einen integriren⸗ den Bestandtheil des gedachten Unternehmens und es finden auf die⸗ elbe alle Bestimmungen der Gesellschaftsstatuten und deren Nachträge
inwendung. 1
Paragraph Zwei. Das zur Ausführung der Bahn, so wie zur verhältnißmäßigen Vermehrung des Betriebsmaterials erforder⸗ liche Kapital wird vorläufig auf siebenhundert fünfzigtausend Thaler angenommen und soll dieses Kapital, soweit dasselbe nicht durch Bei⸗ träge der Interessenten gedeckt wird, je nach dem Ermessen der Direk⸗ tion durch Ausgabe von Stamm⸗Aktien oder Obligationen beschafft werden. Der Zeitpunkt, von welchem ab die eventuell zu emittiren⸗ den Stamm⸗Aktien an der Dividende Theil nehmen, so wie die son⸗ stigen Bedingungen der Emission werden von der Direktion bestimmt und bekannt gemacht. —
Paragraph Drei. Die finanziellen Resultate der zu erbauen⸗ den Bahn sollen auf die im Paragraphen Sechs des Statutnachtrages vom fünften März achtzehnhundert sechs und fünfzig vorgesehene Be⸗ rechnung eines Reinertrages von fünf ein halb Prozent keinen Ein⸗- fluß üben, sondern es soll mit Rücksicht hierauf so lange, als die mit⸗ telst der Allerhöchsten Ordre vom zweiten Juni achtzehnhundert sechszig bewilligte Zinsgarantie des Staates für das zum Bau der Brücke zwischen Coblenz und Ehrenbreitstein erforderliche Anlagekapital fort⸗ dauert, getrennte Rechnung geführt werden.
inisterium der geistlichen, Unterrichts 8 “ eec nl. Nasezrab ss⸗ 8 Die Berufung des ordentlichen Lehrers Carl Bornträger vom Gymnasium in Bunzlau zum Oberlehrer am Gymnasium in Prenzlau ist genehmigt worden. “
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