guf Heidenberg (Dießen); im Kaiserhölzle ingen).
Das uralte »Deger«, von dem so viele Orts⸗ und Fleck⸗ namen gebildet sind, erhielt sich auch in der Grosselfinger Mar⸗ kung: im Degerbund. Auf einstige Verhältnisse deuten eben⸗ falls: im Weingarten zu Grosselfingen und öfter); im Eisen⸗ burgerthal (Empfingen), im Herrenacker (Grosselfingen); auf dem Heimgarten (Betra); auf Altenhofen (Glatt); im Reßlerwäldle (Empfingen), im alten Schloß, in der Altenburg (Hammerlingen).
Soviel über zollerische Fleckennamen, die ältesten Urkunden eines Landes. — »Zergangene« Orte aus dem 30jährigen Krieg sind oft nur noch in Wald⸗ und Flurnamen nachgewiesen. Geistliche und herrschaftlich weltliche Güͤterkomplexe sind sehr oft nur noch aus ihren Namen festzustellen. .“
8 Die Wohnungsverhältnisse von Berlin.*) 8 8
Bei der Zählung am 3. Dezember 1867 sind in Berlin 13,656 bewohnte Grundstücke gezählt worden, und zwar 13,011 Privatwohn⸗ häuser, 645 Königliche, öffentliche Gebäude, Fabriklokale, Gasthöfe ꝛc.
Der Flächeninhalt der Stadt beträgt 23,185, 3 Mrg.; es kommt
mithin 1 Einwohner auf 5,96 Q.⸗Ruthen.
Von der Gesammtzahl der Gebäude bildeten die Grundstücke mit 1 Haushaltung 6,44 SCt., mit 2 H. 4,97 pCt., mit 3 H. 5,38 pCt., mit 4 H. 5,73 pCt., mit 5 H. 5,83 pCt., mit 6—10 H. 26,07 Ct., mit 11 - 20 H. 33,46 pCt., mit 21 — 30 H. 9,79 pCt., mit 31 — 40 H. 1,69 pCt., mit 41 — 50 H. 0,42 pCt, mit 51 — 60 H. 0,07 pCt., mit 61 — 70 H. 0,05 pCt., mit 71 —80 H. 0,06 pCt., mit 81 — 90 H. 0,02 pCt., mit mehr als 90 H. 0,02 pCt. Die Grundstücke mit 1—5 H. haben gegen 1864 erheblich ab⸗, deutend zugenommen, die von 6—10 H. um 2,4 pCt., von 11 — 20 H. 9 898 pCt., von 21 — 30 H. um 38,s8 pCt., von 31 — 50 H. um
s pCt.
Von den Vorderhäusern sind 60 pCt. solche, die 6 —20 Haushal⸗ tungen umfassen, während die Vorderhäuser mit 1—5 H. nur 37 pCt. betragen. Umgekehrt sind von den Hofgebäuden 61 pECt. solche mit 1—5 Haushaltungen und nur 37 pECt. solche von 6—20 H.
Mit Wasserleitung sind 5307 oder 39,7 pCt. der Vorder⸗
gebäude und 1924 oder 26,7 pCt. der Hofgebäude versehen, mit Gas⸗ V
leitung 9826 und 1139 oder 73,5 resp. 15,8 pCt. Von den Vorderhäusern haben 5,3 pCt. 1 Stockwerk, 11,3 pCt. 2, 23/1 pCt. 3, 39,5 pCt. 4, 20,s 5 und mehr Stockwerk, 52,1 pCt. sind mit Kellerwohnungen versehen. Stockwerk und mehr, 24/8 pCt. Kellerwohnungen. In der Friedrichs⸗ stadt außerhalb steigt der Prozentsatz der Kellerwohnungen auf 78,2 in den Vordergebäuden, auf dem Wedding sinkt er bis 15,1. Ver⸗ leicht man die Tabellen von 1864 mit denen von 1867, so haben in der letzten alle günstigen Faktoren der Bauentwickelung ab⸗, alle ungünstigen zugenommen. Die 1-⸗, 2⸗ und 3 stöckigen Häuser haben in den Vordergebäuden um 7 6, 3/1, 1,5 pCt., in den Hofgebäuden
um 10,6, 7,0, 4,2 pCt. abgenommen, die 4⸗ und 5stöckigen haben sich bis auf 15 — 20 Personen (2,1 pCt.).
um 11,3, 43,2 resp. 7,6, 50,1 pCt. vermehrt, die Kellerwohnungen um 143 und 20,1 pCt. Die Zahl der Grundstücke hat in diesem Zeit⸗ raume nur um 8/2 und 3/8 pCt. zugenommen. Die relative Zahl der Grundstücke mit Kellerwohnungen beträgt 6965 in den Vorder⸗ und 1786 in den Hofgebäuden, gegen 6093 und 1487 im Jahre 1864. Die Gesammtzahl der Haushaltungen in Berlin beträgt 152/7641, davon sind 141,756 (92,9 pCt.) mit 595,637 Personen (86,/8 pCt.) Familienhaushaltungen, 10,885 (7,) Ct.) Haushaltungen Einzeln⸗ lebender. Von den Haushaltungen umfassen 82,861 (54,3 pCt.) nur Familienangehörige, davon befinden sich 52 Ct. in Vorder⸗, 60,4 pCt. in Hofgebäuden. In 20,8 pCt. der Haushaltungen werden Dienst⸗ boten gehalten und zwar 26 vCt. der Haushaltungen in den Vorder., 6,9 pCt. in denen der Hofgebäude. 13,256 Haushaltungen (8,7 vE9) nehmen Chambregarnisten auf; sie sind in den Vorderhäusern (11,2 pCt. zahlreicher als in den Hofgebäuden (5,/6 pCt.), wogegen diejenigen 22,928 Haushaltungen (15 pCt.), welche nur Schlafleute aufnehmen, mehr in den Hofgebäuden (26,3 pCt.) als in Vorderhäusern (12 pCt.) belegen sind. Von der Gesammtzahl der Haushaltungen befinden sich 110,417 (72,4 pCt.) in Vorder⸗, 42,224 (27,6 pCt.) in Hofgebäuden. Von den Haushaltungen enthalten 145,422 (95,2 „Ct.) dirckte und nur 7219 (4,7 pCt.) Aftermiether. 120,902 (79 pCt.) Haushaltungen sind ohne, 31,739 (20,8 pCt.) mit Dienstboten, von den letzten haben 15,1 pCt. (der Gesammt⸗ zahl der Haushaltungen) 1, 3,9 pCt. 2, 1,1 pCt. 3, 0,7 pCt. 4 und mehr Dienstboten. In der Dorotheenstadt bildet die letzte Klasse 4/4 pCt. Von den Haushaltungen mit 4 und mehr Dienstboten treffen 7,;s pCt. auf Hofgebäude. Die boten hat sich von 1861 zu 1864 und 20,8 pCt. verringert. Von den Haushaltungen mit Chambregarnisten haben 65,4 pCt. 1, 23,7 pCt. 2, 7,1 pCt. 3, 3,s pCt. 4 und mehr Chambre⸗ garnisten. Von den Haushaltungen mit Schlafleuten haben 53,2 pCt. 1, 28,3 pCt. 2, 12,6 pCt. 3 und 5,9 pCt. 4 und mehr Schlaf⸗ leute. Von den männlichen Chambregarnisten wohnen 40 pCt., von den weiblichen 50 pCt. in Haushaltungen, die nur einen Chambre⸗ garnisten haben; von den Schlafleuten sind 26,9 pCt. männliche und
1867 von 23,9 auf 21,5 und
genossen aufnehmen.
*) Nach Dr. H. Schwabe, die berliner Volkszählung vom 3. De⸗ zember 1867. Berlin bei Kortkampf, 1869.
“
1
VVon den ermittelten 152,641 Wohnungen liegen 110,417 oder 72% pCt. in den Vorder-, 42,224 oder 277 pCt. in den Hofgebäuden, 14,292 (9,4 pCt.) mit 62,374 Bewohner (9,2 pCt.) im Keller, 949 (0,6 pCt.] mit 3173 Bew. (0,5 pCt.) im Entresol, 29,245 (19,2 pCt.) mit 133,402 Bew. (19,8 pCt.) parterre, 35,607 (23,3 Ct.) mit 160,033 Bew (23,7 pCt.) 1 Treppe hoch, 33,748 (22,1 pCt.) mit 148,991 Bew. (22,1 pCt.) 2 Tr. 27,558 (18 pCt.) mit 119,428 Bew. (17,7 pCt.) 3 Tr., 11,242 (7,4 pCt.) mit 46,/999 Bew. (7 pCt.) 4 und mehr Treppen hoch. Die Durch. schnittszahl der Bewohner beträgt mithin: im Keller 4/4, Entresol 3,4, Parterre 4/6, 1 Treppe 4,, 2 Treppen 4,4, 3 Treppen 4,3, 4 und mehr Treppen 4,2, im Ganzen 44 Personen, und zwar in den Vorder.⸗ gebäuden 4,;5, in den Hofgebäuden 4,2. Seit 1864 haben sich die Wohnungen von 4 und mehr Treppen Höhe von 5,7 auf 7,/4 pCt. vermehrt. Rechnet man diese und die Kellerwohnungen zu den anoma. len, so wohnen 16,2 pCt. der Einwohner Berlins in anomalen Woh.⸗ nungen. Dergleichen Wohnungen sind in den Vordergebäuden mit 18,1 pCt., in den Hofgebäuden nur mit 13,2 pCt. vorhanden.
Gesch äftlich werden von den berliner Wohnungen nur 32,702 oder 21/4 pCt. mitbenutzt; am meisten tritt dies bei den Kellerwohnun⸗ gen (60,9 pCt. in den Vorder⸗, 11,5 pCt. in den Hofgebäuden, im Ganzen 51/3 pCt.) und den Parterrewohnungen (44 resp. 18,;8, im Ganzen 36 pCt.) hervor. Die Bewohnerdichtigkeit ist bei derartigen hes venaen 5 in den Vorderhäusern, 4,6 in den Hofgebäuden, 4,9 im
anzen.
Was die Räumlichkeit der Wohnungen betrifft, so sind 2265 Wohnungen (1,3 pCt.) mit 6091 Bewohnern (0,9 pCt.) ohne heiz⸗ bares Zimmer; 74,972 (49,1 pCt.) mit 289,320 Bew. (42,9 pCt.) mit 1, 39,440 (25/8 pCt.) mit 181,318 Bew. (26,9 pCt.) mit 2, 17,543 (11,5 pCt.) mit 86,146 Bew. (12,s pCt.) 3; 7795 (5,1 „Ct.) mit
„ Ct.) mit 5— 7; 2404 (1,6 pCt.) mit 21,343 Bew. ie von mehr als 5 H. dagegen be⸗-
40,281 Bew. (6 pCt.) mit 4; 8222 (5/4 pCt.) mit 49,901 Bew. (7, ⁴ w. (3,1 pCt.) mit 8 und mehr heizbaren Zimmern. Im Durchschnitt fallen Bewohner auf die Wohnungen: ohne heizbare Zimmer 3/7 pro Wohnung; 2,7 pro Zimmer; mit 1 heizbaren Z. 4,8 resp. 3/8; mit 2 hzb. Z. 4/6 resp. 2,3; mit 3 hzb. Z. 5/9 resp. 1/6; mit 4 hzb. Z. 5/1 resp. 1/2; mit 5— 7 hzb. Z. 6 resp. 1; mit 8 und mehr hzb. Z. 9,s resp. 0,8; im Ganzen 4,4 und 2)1. Also die Hälfte aller Wohnungen hat nur 1 heizbares Zimmer oder kein solches. Seit 1864 sind die Wohnungen mit 1 hzb. Z. von 49,7 auf 49,1 pCt., die mit 2 hzb. Z. von 26 ¼ auf 25/8 pCt., die mit 3 hzb. Z. von 122 auf 11,5 pCt. gefallen;
Von den Hofgebäuden
dagegen sind die Wohnungen mit 4 hzb. Z. von 4/9 auf 5,1 pCt., die von 5—7 hzb. Z. von 5,2 auf 5/4 pCt. und die von 8 und mehr hzb. Z. von 1/5 auf 1/6 pCt. gestiegen. Während die Hofwohnungen nur 27,7 pCt. aller Wohnungen bilden, liegen von den Wohnungen ohne heizbare Zimnier 32,8 pCt. und von den Wohnungen mit einem heizbaren Zimmer 40,5 pCt. in Hofgebäuden.
Als übervölkert gelten in den untersten Wohnungsklassen, mit
Zahl der Haushaltungen mit Dienst⸗
Kinder von Wohlhabenden,
46,5 pCt. weibliche in solchen Haushaltungen, welche nur einen Schlaf⸗ haben 216,220 Kinder, von welchen 35,942 oder 16 „Ct. überl5jährige
nur einem oder keinem heizbaren Zimmer, Wohnungen mit 6 oder mehr Bewohnern, für die Klasse mit 2 heizbaren Zimmern Wohnun⸗ gen mit 10 oder mehr Bewohnern. Im Ganzen sind 15,574 oder 10,2 pCt. übervölkerte Wohnungen vorhanden, von denen 8571 oder 55 pCt. in den Vorderhäusern, 7003 oder 45 pCt. in den Hofgebäuden liegen. Im Jahre 1864 waren 16/6 pCt. der Wohnungen übervölkert. In den Wohnungen mit nur 1 heizbaren Zimmer steigt die Bepöl⸗ kerung bis auf 13 — 20 (0,3 pCt), in den mit 2 heizbaren Zimmern Von der Einwohnerschaft be⸗ Wohnungen, und zwar sind von der⸗ artigen Bewohnern 28,7 pCt. Ehegatten und Verwandte, 52,s8 pCt. Kinder, 1,8 pCt. Dienstboten, 2 pCt. Gewerbegehülfen, 1,4 pCt. Cham⸗ bregarnisten, 12,1 pCt. Schlafleute, 1,2 pCt. sonstige Personen. Von den Wohnungen sind 49,439 oder 32,4 pCt. mit Wasser⸗
leitung versehen, 39,125 (35/4 pCt.) in den Vorder⸗, 10,314 (24/4 pCt.) in den Hofgebäuden. Verhältnißmäßig am häufigsten haben die 4 und mehr Treppen hoch belegenen Wohnungen (55,2 pCt. derselben) Wasserleitung. 8
Gaseinrichtung ist in 25,118 Wohnungen (16,4 pCt.) vorhan⸗ den, von welchen 25,118 (21,3 pCt. in Vorder⸗, 1538 (3,6 pCt.) in Hofgebäuden belegen sind. Die geschäftlich mitbenutzten Wohnungen bilden 55,3 pCt. der mit Gasleitung versehenen.
Feuerversicherung ist für 50,734 Wohnungen (33,2 pCt.) genommen. Der Prozentsatz der versicherten Wohnungen steigt für die einzelnen Klassen mit der Zimmerzahl von 4,1 bis 84/,6 pCt.
Ohne Küche sind 18,534 (12,1 pCt.) Wohnungen, 12,281 (11,1 pCt.) in den Vorder⸗, 6253 (14,/s8 pCt.) in den Hofgebäuden.
Aus dem Abschnitt »Analyse der Bevölkerung in den
Rã umlichkeitsklassen der Wohnungena theilen wir noch fol⸗ gende Zahlen mit. Wenn man die Bevölkerung nach der Größe der Wohnungen in 7 Wohlhabenheitsklassen theilt, so kommt in den Wohnungen ohne heizbares Zimmer 1 Dienstbote auf 83 Personen, in den folgenden Klassen auf 65, 24, 8, 5, 3, 2 Personen. Umgekehrt nimmt die Zahl der Familienangehörigen von 90,8 bis 49,7 pCt. mit der Zimmerzahl ab und die der Dienstboten, besonders aber der son⸗ stigen Personen (von 0,7 bis 9,7 pCt.) zu; im Ganzen steigen die fremden Elemente in diesen Klassen von 9,2 bis 50,3 pPCt. Die Zahl der Kinder wächst mit den Wohlhabenheitsklassen. In der untersten
wohnen 16,5 pCt. übervölkerte
Klasse sind 35,8 pCt. der Familien ohne Kinder, in der höchsten nur
19,9 pCt, (im Ganzen 25,9 pCt.) Auf eine Familie kommen in der untersten Klasse 1,88, in der höchsten 3,07 Kinder (im Ganzen 2,45). Wenn man diejenigen Familien, welche 4 oder mehr heizbare Zimmer bewohnen, als wohlhabend bezeichnet, so giebt es in Berlin 35,401 . v von denen 6744 oder 19 pCt. überlöjäh⸗ rige bei ihren Angehörigen wohnen. Die minderbegüterten Klassen bei ihren Angehöͤrigen leben. Die hoͤchste Zahl der in Berlin in der Familie anwesenden Kinder ist 13.
gas nbonnement beträgt 1 Thir. 19
für das Vierteljahr. 1 11
Insertionspreis für den Raum einer
pruchzeile 2 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königt. Preußischen Staats-Anzeigers:
—
Berlin, Montag den 8. November Abends
“
8 in, 8. November. Se. Majestät der König sind gestern Abend von hierher zurückgekehrt. 1““
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Stadtgerichts⸗Raͤth Max Bernhard Schulze zu Berlin, dem Major a. D. Hasperg, Gesandtschafts⸗Attache in Karlsruhe, dem Königlich sächsischen Hauptmann von Minckwitz, kommandirt als Adjutant beim General⸗Kom⸗ mando des XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps, und dem Banquier Baron von Erlanger zu Paris den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem praktischen Arzt Dr. Josef Hir sch⸗ feld zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schullehrer Radermacher zu Monzelfeld, im Kreise Berncastel, und dem Steuer⸗Exekutor Ritter zu Ober⸗ reit, im Kreise Creuznach, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen; 1 . . egierungs⸗Assessor Freiherrn Heinrich Ludwig 18 8 EE“ zum Landrathe des Kreises
F G 1 — 9 berga im Regierungsbezirke Merseburg; und Ec866 egierungs⸗Assessor Carl Bischoff zum Landrathe
des Kreises Groß⸗Strehlitz im Regierungsbezirke Oppeln; so wie
Den Stadtrichter von Szymonski in Breslau zum
ichts⸗Rath zu ernennen; eh und Notar Stoppel in Altona den
s Justiz⸗Rath; 1 Shat 1a Ferseger Pehlemann zu Stargard in Pom⸗ mern den Charakter als »Ober⸗Bürgermeister« der genannten
Stadt; 1 1 n, Ober⸗Amtmann Boeving zu Artern, 114“ rt, Ober⸗Amtmann Saen⸗
v⸗ Kunckell zu Querfu Sng Amenanelin, Ober⸗Amtmann Wahnschaffe zu Wester⸗
bun der dOber⸗Amtmann Blomeyer zu Hornburg den Charak⸗
burg un 3 1 l und Göttke zu
ter als Amtsrath; 8 „ 0H2 7 2— e 0 Den Fortifikations Sekretären Wetze Rechnungs⸗Kaih
Spandau und Magdeburg den Charakter als zu verleihen.
8
illerhöchster Erlaß vom 14. Oktober vrlenchag 16 fiskalischen Vorrechte für den tung einer Gemeinde⸗Chaussee von Oeckinghausen Thal nach Schalksmühle an
1869 — betreffend die
Arnsberg.
Bau und die Unterhal⸗ durch das Hälver⸗
der Volmestraße, im Kreise Altena,
9
An
edachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß
ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Baden⸗Baden, den 14. Oktober 1869. vpon der Heydt. Graf von Itzenplitz
den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten.
gegeben wird, enthält unter
Das 64. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
Nr. 7532 die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den mit der
Neisse⸗Brieger Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Betriebs⸗ Ueberlassungsvertrag. Vom
20. September 1869; unter
Nr. 7533 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Oktober 1869, betreffend die vorläufige Abstandnahme von der Erhebung der für die Benutzung der Hafenanlagen an dem linken Weserufer
i Mi estellten Abgaben; unter 8 Vehn ege Allerhöchsten Erlaß vom 8. Oktober 1869, betreffend die Erhebung der Schiffahrtsabgaben bei der Zaaren⸗
der Havel; und unter schle e aß Zer en Allerhöchsten Erlaß vom 18. Oktober 1869,
betreffend Zusätze zu dem revidirten Reglement der Pommer⸗ beas en shat val 26. Oktober 1857. 1“] 1 Berlin, den 8. November 1869. . , Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
eeee“]
8
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 11“
Das den Herren Joseph Antoine Broquin und Ar⸗ mand Lain 8 Paris unter dem 17. März 1868 auf die Dauer von fünf Jahren für den ganzen Umfang des preußischen
ates ertheilte Patent ö für Wasserleitungen in drei durch Zeichnung
und Beschreibung nachgewiesenen Ausführungen, ohne Jemand in der Hewen vang bekannter Theile zu beschränken, ist bezüglich zweier der patentirten Ausführungen aufgehoben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 18 Medizinal⸗Angelegenheiten. —
Die Berufung des Lehrers Bournot zum Oberlehrer an
Regierungsbezirks
Nachdem Ich durch
8 „* 9 H einer Gemeinde⸗Chaussee von Oeckinghausen durch
im Kreise Altena,
bezirks Arnsberg, genehmigt habe, he Je 1,h Cas Evpropriationsrecht für die zu Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗ die .C n bestehenden .Be EE1.“ Fehger genannten Gemeinde gegen nahme der künftigen chausseemäßigen das Recht zur Erhebung gen * füt die Staats⸗Chausseen jed
geld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Meinen E om heutigen Tage den Bau Manen Crlaß v. 1 das Sniges.ns
1e. „Nolmestr tegierungs⸗ nach Schalksmühle an der Volmestraße, imst Ich hierdurch der Ge⸗ 7” gansge h 1- H ückhe, maleichen das Recht zur Entnahme der erforderlichen Grundstücke, hagge Fen. Falten nacg Maßgahe ger sir 8 Vorschriften in Bezug au b Su In Gemäßheit des §. 8 des Unterhaltung der Straße, 1867, 1 eegeldes nach den Bestimmun⸗ Königsberg und des Chausseeg esmal geltenden Chaussee⸗ Bestim⸗ ie der sonstigen, die Erhebung
über di reiungen, so wie de . en gber die ef Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
betreffenden zusätzlichen wandt werden,
Chausseegeld⸗Tari 1 b ancten estmnmun 5 8 8 der Chaussee⸗Poltzei⸗Vergehen auf d
ierdurch verleihen. Staats⸗Chausseen von Ihnen angen ife vom 29. üerdnn 1840 ange⸗ ie
der hö Bürgerschule zu Wrietzen ist genehmigt worden. 8. ee. sce Uüt ꝛc. Dr. Schoenheyder zu Berlin ist zum Kreisphysikus des Unterlahnkreises mit dem Wohnsitz in Lim⸗
burg ernannt worden. Finanz⸗Ministerium. . ntma un g. 8 Htöthr 8 Gesöes vom 23. . 87, betreff die Abhülfe des in den Regierungsbezirken 11““ Cie chnes T Nochstanae Geset. S Seite 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ Ssmebnac „daß am 3. Iffcber 9. 8 een Thlr. Dar⸗ bkassenscheine im Umlauf sich befunden 1“ ö November 1869. 8 Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
2
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V V Berlin, den 3.