1869 / 264 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

88

Die Anfertigung und Aufstellung des eisernen Oberbaues zu der für das zweite Geleise zu erbauenden Ueberbrückung des Alle⸗Flusses bei Wehlau, bestehend aus 5 Brückenkörpern à 84 Fuß 4 ½ Zoll Länge über 5 Oeffnungen, soll im Wege der Submission verdungen werden.

Offerten hierauf sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung und Aufstellung des eisernen Ober⸗ baues der Brücken über den Alle⸗Fluß bei Wehlau für das zweite Geleise der Königlichen Ostbahn auf der Strecke Königs⸗ bberg⸗Eydtkuhnen⸗ 8 versehen, bis zum Submissionstermine, S.ss. Dienstag, den 23. November d. J., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzureichen.

Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeichneten Termins⸗ stunde in unserem Centralbureau auf dem Bahnhofe hierselbst in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.

Die Submissions⸗ und Kontraktsbedingungen mit Zeichnungen, Gewichtsberechnungen ꝛc. liegen in unserem Centralbureau zur Ein⸗ sicht aus, werden auch auf portofreie, an unseren Ober⸗Maschinen⸗ meister Graef hierselbst zu richtende Anträge unentgeltlich mitgetheilt.

Bromberg, den 20. Oktober 1869.

Königliche Direktion der Ostbahn.

sung, Amortisation, entzabnng u. s. w. von öffentlichen S.

Bekanntmachung. Bei der heute nach Maßgabe der §8. 39. 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken im Beisein der Abgeordneten der Provinzialvertretung und eines Notars stattgehabten 37. öffentlichen Verloosung von Pommerschen Rentenbriefen sind die in dem nachfolgenden Verzeich⸗ nisse a. aufgeführten Nummern gezogen worden, welche den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgeloosten Pommerschen Rentenbriefe in coursfähigem Zustande mit den dazu gehörigen Zinscoupons Ser. III. Nr. 8 bis inkl. 16 nebst Talon vom 1. April 1870 ab, in unserem Kassenlokale, gr. Ritterstraße Nr. 5, in Empfang zu nehmen. Dies kann, soweit die Bestände der Kasse ausreichen, auch schon früher geschehen, jedoch nur gegen Abzug von 4 Prozent Zinsen vom Zah⸗ lungs⸗ bis zum angegebenen Fälligkeitstage. Vom 1. April 1870 ab hört jede fernere Verzinsung dieser Rentenbriefe auf. Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen soll bis auf Weiteres gestattet sein, die zu realisirenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vorschriftsmäßigen Quittung auf der Post an unsere Kasse worauf auf Verlangen die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten der Empfänger erfolgen wird. Ver⸗ zeichniß a. der in der 37. Verloosung gezogenen Nummern. Littr. A. zu 1000 Thlr. Nr. 82. 120. 232. 547. 553. 1453. 1705. 1716. 2037. 2136. 2690. 2696. 2810. 2811. 2848. 3601. 3765. 3773. 3790. 3863. 3960. 4093. 4315. Littr. B. zu 500 Thlr. Nr. 600. 670. 1045. 1058. 1086. 1154. Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 108. 175. 291. 315. 324. 432. 518. 911. 1064. 1072. 1405. 1572. 1595. 1649. 2254. 2349. 2412. 2485. 3051. 3592. 4039. 4236. 4390. 4836. 4954. 5009. 5079. 5122. 5439. 5593. 5676. 5784. 5873. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 114. 275. 805. 1124. 1316. 1405. 1441. 1445. 1602. 1742. 1749. 2533. 2765. 2876. 2937. 3127. 3165. 3213. 3594. 3796. 3838. Sämmtliche Rentenbriefe Littr. E. von Nr. 1 bis 4938 sind aus⸗ geloost resp. gekündigt. Stettin, den 1. November 1869.

Koͤnigliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Pommern *“ 11166“ [3835] nntmachung, betreffend die A eichung neuer Zinscoupons zu den 4 ⅞prozentigen Obligationen der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Niederbruchs Ser. I. und II. nebst Talons.

Die den vierjährigen Zeitraum vom 1. Januar 1870 bis dahin 1874 umfassenden Zinscoupons Ser. VI. und Ser. III. zu den Obli⸗ gationen der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Niederoderbruchs Ser. I. und Ser. II. nebst Talons, werden von der Königlichen See⸗ handlungs⸗Hauptkasse in Berlin, Jägerstraße Nr. 21, vom 15. No⸗ vember d. J. ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der beiden letzten Tage jedes Monats ausgereicht werden. -

Zu diesem Behufe sind die Obligationen mit einem nach den Lit⸗ teren und nach der Reihenfolge der Nummern geordneten und mit der Unterschrift des Einreichers versehenen, für jede Serie besonders aanzufertigenden Verzeichnisse, wozu Formulare von der Seehandlungs⸗

Haupt⸗Kasse unentgeltlich verabfolgt werden, dieser Kasse einzureichen, wogegen dieselbe demnächst die Obligationen mit den neuen Zinscou⸗ pons und Talons versehen den resp. Einreichern zurückstellen wird. Für die nicht in Berlin wohnenden Besitzer von Oderdeichbau⸗ Obligationen wird bemerkt, daß sich die Seehandlungs⸗Haupt⸗Kasse wegen Ausreichung neuer Zinscoupons nebst Talons in Schriftwechsel nicht einlassen kann. 1u.* Freienwalde a. O., den 5. November 18. Das Repräsentanten⸗Kollegium der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Niederoderbruchs.

8 .

Urovinzial-Aktienbank des Großherzogtbh. Posen.

Die Inhaber der von uns unter dem 1. Dezember 1857 ausge.

fertigten Banknoten werden hiermit aufgefordert, letztere zur Einlösung

oder zum Umtausch gegen neue Noten vom 18. März 1867, bis zum

1 Juli 1870 bei Vermeidung der Präklusion an uns einzuliefern. Posen, den 9. November 1869.

Peragtuschwbratchzhz—

h2c g29 8 Bielefeld. 6

.

Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft DDie Zeichner der Stamm⸗Aktien der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft werden auf Grund des §. 14 des Gesellschafts⸗Statuts

hierdurch aufgefordert: 1 Sevease. die neunte Einzahlung mit 10 % des Nominalbetrages

unter Abzug von 5 % Zinsen auf die bereits eingezahlten 85 % mit 10 Sgr. 7 Pf,, also pro Hundert noch mit 9 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf. in der Zeit vom 1. bis 10. Dezember cr.; ferner die zehnte Einzahlung desgleichen mit 5 % abzüglich der Zinsen pro Hundert noch mit 4 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. in der Zeit vom 1. bis 10. Januar f. bei unserer Hauptkasse hier oder bei der Hypotheken⸗, Kredit. und Bank⸗Anstalt Hermann Henckel« zu Berlin unter Vorlage des Anerkenntnißscheines zu leisten. Gleichzeitig wird hierbei in Erinnerung gebracht, daß die achte Einzahlung mit 9 Thlr. 20 Sgr. 7 Pf. in der Zeit vom 1. bis 10. November cr. stattfindet. 1 Breslau, den 1. Nopember 1869. Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

B Verschiedene Bekanntmachungen.

[3832] SFilhelm Sbenhn. v Im Monat Oktober betrugen die Einnahmen und zwar:

8 18589 1868 Thlr. Thlr.

13,298 11/644 69,432 83,904 9,667 15,073

92,397 [110,521 18,224

5* 1u1“ b ö“

1) aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr.. 2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport 3) ad extraordinaria

Pro Monat Oktober 1869 weniger Die Minder⸗Einnahme bis ult. Septbr. cr. beträgt 30,319

Mithin pro 1869 überhaupt weniger 48,543

Riatibor, den 8. November 1869. 1] SKgosEnigliche Direktion der Wilhelmsbahn. 8

18 8 8 *

[3833] Bekaniniimnachhee Vom 1. November d. J. ab tritt an Stelle des Stettin⸗Schle⸗ sischen Verband⸗Gütertarifs vom 1. Januar cr. und der beiden zu demselben unterm 1. Mai und 1. Juli erlassenen Nachträge ein neuer Verbandtarif in Kraft, in welchem alle bisher eingetretenen Aende⸗ rungen und Ergänzungen Aufnahme gefunden haben. Druck⸗Exemplare des neuen Tarifs sind bei allen unseren Stations⸗ kassen zum PFreise von 2 ⅞R Sgr. pro Stück käuflich zu haben. Ratibor, den 6. November 1869. 1 Koͤnigliche Direktion der Wilhelmsbahn.

Bekanntmachung. Mit dem 10. November d. J. treten für den Verkehr des Norddeutschen Eisenbahnverbandes die im §. 3. des Güter⸗ Reglements enthaltenen Bestimmungen, nach welchen die bedingungsweise zum Transport zugelassenen feuer⸗ . gefährlichen und ätzenden Gegenstände nur bei Auf⸗ lieferung eines Ouantums von mindestens 40 Centnern, bezw. bei Fablung der Fracht für 40 Centner, täglich, sonst aber nur an gewissen Tagen befördert werden, außer Wirksamkeit, so daß von jenem Ter⸗ mine an die Beschränkung der Beförderung kleinerer Quantitäten auf bestimmte Wochentage aufhört und daß bei allen Sendungen die Fracht⸗ berechnung für das wirkliche Gewicht nach Maßgabe der allgemeinen tarifarischen Vorschriften stattfindet. Ausgenommen hiervon bleibt der Verkehr der bezeichneten Gegenstände nach und von niederländischen Stationen, für welche die deshalb bestehenden besonderen Vorschriften fernerweit Geltung behalten. Hannover, den 3. Oktober 18599. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachung. In dem direkten Güter⸗ Verkehr zwischen Stationen des Rheinisch⸗Thüringi⸗ schen Verbandes und den Stationen der Leipzig⸗ Dresdener, so wie der Sächsischen Staatsbahnen tre⸗ 28. ten vom 1. Dezember crx. mehre Frachterhöhungen

mhein, indem namentlich ein Theil derjenigen Artikel, welche seither in kleineren Quantitäten, als ganze Wagenladungen in Klasse A. tarifirt wurden, für die Folge in der Klasse II. tarifirt werden wird. Unsere Güterexpeditionen sind angewiesen, auf Erfordern weitere Auskunft zu geben. Münster, den 31. Oktober 1869.

Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

vruchheile Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen GBestellung an, für Berlin die edition des Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 1a, Ecke der Wilhelmsstraße.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und b Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnastallehrer Dr. von Velsen in Saarbrück ist das Prädikat »Oberlehrer⸗ beigelegt worden. ““

8

es Königs Majestät haben unter Bestaͤtigung des Be⸗ schlusses der zur Prüfung dramatischer Werke niedergesetzten Kommission dem Verfasser des Trauerspiels »Sophonisbe«, Emanuel Geibel, den durch das Patent vom 9. November 1859 gestifteten dramatischen Preis im Betrage von Eintausend Thalern Gold, nebst einer goldenen Denkmünze im Werth von Einhundert Thalern Gold zu verleihen, auch in Erfüllung des Gesuchs der gedachten Kommisston dem ungenannten Verfasser des Trauerspiels „die Gräfin« die große goldene Medaille für Kunst zu ertheilen geruht, was ich im Allerhöchsten Auft ag

88

r hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe. 86 Berlin, den 10. November 1869. G““

2 3621; I, 11 4 5 4.432. Bveinaechen, Antereicht⸗

SNoN erhe 1

gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten fort⸗

Tagesordnung.

17. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 11. November 1869, Vormittags 10 Uhr.

Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schle⸗ sien und Sachsen im ganzen Hause.

Personal-Veränderungen.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 27. Oktober. Riedel, Sec. Lt. a. D. und Zahlm. des Brandenb. Feld⸗Art. Regts. Nr. 3 (Gen. Feldzeug⸗ meister), Krause, Zahlmstr. des Brandenb. Kür. Regts. (Kaiser Nikolaus I. von Rußland) Nr. 6, der Abschied mit Pens. bewilligt.

2 II. In der Marine.

Marine⸗Beamte. Durch Verfügung des Marine⸗Ministeriums. Den 5. November. Jantzen, Civil⸗Zeichner, zum etatsmäßigen Marine⸗Zeichner ernannt.

4

888

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. November. Bei der in der esetzten Vorberathung des Entwurfs einer Kreisordnung ür die 6 östlichen Provinzen wurden zunächst die Para⸗ graphen 5 und 6 mit einer vom Abg. von Hennig in Antrag gebrachten redaktionellen Abänderung nach der Re⸗ gierungsvorlage angenommen. Ueber §. 7, welcher von der Verpflichtung zur Uebernahme unbesoldeter Aemter in der Ver⸗ waltung und Vertretung des Kreises handelt, entspann sich eine längere Debatte. Bei der Abstimmung wurden sämmtliche Amendements, mit Ausnahme der von den Abgg. v. Kardorff und v. Brauchitsch (Flatow) in Vorschlag gebrachten unerheb⸗ lichen Aenderungen, verworfen und der §. 7 nach der Re⸗

gierungsvorlage angenommen. Nur der letzte Absatz, wonach

542

der Beschluß des Kreistages wegen Bestrafung derjenigen Per⸗ sonen, welche die Uebernahme eines unbesoldeten Amtes in der Kreisverwaltung verweigern, der Bestätigung der Bezirksregie⸗ rung bedürfen soll, wurde gestrichen.

„Hierauf wurde die Spezialdiskussion vertagt. Schluß der Sitzung 3 Uhr. b

Königsberg i. Pr., 9. November. (W. T. B.) Dur den starken Orkan in letzter Nacht ist ein großer Theil de niedern Stadt überschwemmt. Der Verkehr ist gehemmt, di Wiesen stehen meilenweit unter Wasser, die Holzfrachten sind zerstreut, der angerichtete Schaden ist sehr bedeutend. Seit Vo mittag fällt das Wasser, die Gefahr scheint beseitigt.

Aus Braunsberg wird eine große Feuersbrunst g

meldet. Der Stadttheil zwischen dem Bahnhofe und den großen

Mühlen steht in Flammen.

In Pillau hat der Sturm gestern Abend ein Boot mit 21 Mann in See getrieben. Man hält dasselbe für verloren.

Kiel, 9. November. 1

(] elchr I8e ¶ꝗ&TLreee8. 45 1b 2 6Un, weichee 9 0u LMiNeezwegen derweneder wäars

hat Behufs Außerdienststellung mit der Abrüstung begonnen. Hannover, 9. Noveniber. Der Prinz Paul vo

Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern Vormittags, von Werni⸗

gerode kommend, hier wieder eingetroffen. Mecklenburg. Sternberg, 10. November. des St. A.) Bei der heute Mittag durch die Großherzoglichen Landtags⸗Kommissarien, Staats⸗Minister Graf von Bassewitz und Staats⸗Rath von Müller, erfolgten Eröffnung be Landtags wurden die Propositionen der beiderseitigen Landes herren, dann auch die des engern Ausschusses verlesen. Die wichtigste der landesherrlichen Propositionen ist die dritte, welche die auf dem vorjährigen Landtage resultatlos abgebrochene Steuerreform betrifft. Ein neuer Verordnungsentwurf wird vorgelegt, in welchem nicht mehr, wie im vorigen Jahre, eine all-

gemeine Einkommensteuer für das größere Einkommen zu Grunde

gelegt wird, sondern andere acht direkte Steuern aufgestellt werden: 1) eine Vieysteuer vom Vetrieb der Landwirthschaft und sonstiger Viehhaltung, 2) eine Steuer von Pacht⸗Einnahmen „, 3) eine Steuer von Wohnhäusern, 4) eine Gewerbesteuer, 5) eine Be⸗ soldungssteuer von Gehalten, Pensionen, 8 Erwerbssteuer von dem Erwerbe aus der Kunst oder Wissenschaft, sowie aus höheren Privatdienstverhält⸗ nissen, 7) eine Lohnsteuer von dem Verdienste aus geringerer Lohnarbeit, 8) eine Zinsensteuer von der Einnahme aus Zinsen, Renten, Dividenden und Apanagen. Im Zusammenhange mit den in Vorschlag gebrachten Steuersätzen wird die Bei- behaltung der ordentlichen Hufensteuer und der ordentlichen

städtischen Kontribution von Häusern und Ländereien propo⸗ Bee erste landesherrliche Proposition betrifft die ordent⸗ 1 liche Kontribution, wobei die Bewilligung des im vorigen

Ausübung einer

ahre gewährten Nachlasses an städtischen Steuern von dem 3

2

Erfolge der Verhandlungen über die Steuerreform abhängig

gemacht wird. Die zweite beantragt 2⸗ Simpla der außer⸗

ordentlichen Kontribution. Von Strelitz wird noch ein viertes

Caput proponirt, betr. Einführung einer für alle Städte über.

einstimmenden Magistratssportel⸗Taxe. Sachsen. Altenburg, 9. November. Der

Nachmittag von Hummelshain wieder auf dem Residenzschlosse hier eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn. 8. November.

Un⸗ Wien, Kaiser ist nach dreitägiger günstiger Fahrt heute,

önig

1

Pfründen, 6) 11 1

und die Herzogin nebst der Prinzessin Marie üind ergeg 2

Herzoglichen

Der