1869 / 271 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 8 8 .““ 8 8 888 i11““ Weehsel. Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn-Stamm-Aktien. 1“ chen Staats 2 A Amerik. rückz. 188276 15. u. 1/11.80 b:2 Wenzb. v. St. g. E 2. 52 Amsterdam 250 El. Kurz. [143 ⁄bz do do. 1885 do. 1bz Amst.-Rotterd. . 5 8G do. 95 B 2 2 DOionnerstag den 18. November b do. 250 Fl. 2 Mt. [142 ½ bz Oesterr. Papier-Rente 4 ½ verschieden 49 bz G Böhm. Westb.. 5 do. 88 bz ge v“ 2 Hamburg.. . 300 Mk. Kurz. 151 do. Süber-Rente.— do. 5651bz G sdGal. (CarL-L.-B.) 9 do. 923àb à78G

1 bz do. .. . 300 Mk. 2 Mt. 150 1 bz do. 250 Fl. 1854.,4 1/4. 73 2 B Tabau-Zitzmu.⸗., 8Z“ üIe 1/1. u. 71169 ½5b2 Landtags⸗Angelegenheiten. iim zweiten Absatz: »die Organisation und Zuständigkeit solcher Ge⸗ do

. 1L. Strl. 3 Mt. 6 23 bz do. Kredit. 100.1858— pr. Stück 85 ketwbz Ludwigsh.-Bexb 9 % WIITNE16u16 ichte, das Ve bei rch das G .. 300 Fr. 2 Mt. S0 ⁄¶ bz Jcdo. Lott.-Anl. 1860 5 1/5. u. 1/11./ 77 ⅞bz hHainz-Ldwgsh., 8 ½ 136 G Berlin, 18. November. In der gestrigen Sitzung des liche das erfahren bei denselben« u. s. w.; werden durch das Ge⸗

österr. v“ do. 1864 r. Stück 65 ⁄7 bz Iecklenburger.. 1/1. [74 ½ Fmini r 150 Fl. 8 Tage.SI ½ bz sttalienische Rente... ih. u. 1/7. 52 ½1bz Oberhess. v. St. g. 8 6 ee 82 Hereen eer hetnc, nsekakeier 85 e zu Das ist nun allerdings wohl sehr klar, daß wenn neben dem Wien, österr. do. Tabaks-Oblig. do. 83 bz Oest. Franz. St. 1/1. u. 7. 206 ½ à6à7b2 dem Untrag t des uber den Antrag 8 rafen Verfahren geredet wird von Organisation und Zuständigkeit der Ge⸗ WäFhr. 150 Fl. 2 Mt. S1 5 bz do. Tabaks-Akt. do. 883 ⅛½ bz G FReiechenb.-Fard. do. 64 ⅛8 zur Lippe in Betreff des obersten Gerichtshofs für Handels⸗ richte, der Ausdruck »Verfahren⸗ einen engeren Sinn hat. Zuvörderst Augsburg, südd. Rumän. Eisenb.. do. 71 8 bz G Russ. Staatsb.. do. S9 2 bzZ sachen, nach dem Grafen zur Lippe das Wort: kommt nun aber für die Auslegung der Bundesverfassung sehr wenig ähr 100 Fl. 2 Mt. [56 22 G Rumänier ..... ... ... do. 93 bz Südöst. (Lomb.). 1/5S u. 11 133 ½àà412 Meine Herren! wollen Sie mir gestatten, daß ich den Standpunkt, darauf an, wie in den Landesverfassungen bestimmte Ausdrücke ge⸗ Frankfurt a. M., Finn. 10 Rl.-L pr. Stück [7 B Warsch.-Bromb. 14. nn welchen die Königliche Regierung zu dem Antrage Ihrer neunten braucht werden; sodann beweist das Argument aber eigentlich gar südd. Währ. 100 Fl. 2 Mt. [56 22 G Neapol. Pr.-A 31 v½̃ B (Wvoch. Ldrz. v. St. g 1/1. u. 7. Kommission einnimmt, kennzeichne. Die Königliche Regierung hält nichts. Beweisen würde es nur dann etwas, wenn nicht, wie doch Leipzig, 14 Thlr. Russ. Egl. Anl. de 1822 1/4.u10 diesen Antrag für unannehmbar und ich werde die Ehre haben, Ihnen allgemein bekannt, juristische Ausdrücke einen weiteren und einen 1/1. die Gründe für diese Ansicht auseinanderzusetzen. Ich halte mich bei engeren Sinn haben könnten. Nun steht aber die Bedeutung der

0. 100 TbII8 Tage. 99 G 3 11e 18595 163. v.19, 867 8 WFansehan- Per. % .ꝑCC T a e. E““ 8 . K b 4 1 87 8 7. . 8 Lei zig,1LFlir. 5 F Egl Stücke 1864 75. u. 1 Asch do. Wien dieser Auseinandersetzung rein auf staatsrechtlichem Standpunkte und Ausdrücke »gerichtliches Verfahren im weiteren Sinne«, wonach es

““ 1/⁄4. u. 1/10. 88 100 S. R. 3 Wch. 83 ½ bz do. Engl. Anleihe

100 S. R. 3 Mt. S2 8bz do. Pr.-Anl. de 1864 90 S. R. 8 Tage. 75 bz do. do. de 1866 100 T. G. 8 Tage. II1 1 bz do. 5. Anl. Stiegl.

do. 6. do. do. 9. Anl. 5r 1. St. taats-Papiere. do. do. Holl. C“ 1eeeee 8 EIE“ 1⁄¼4 u. 10 [95 ½ bz do. do. II. Em. 1/1 u. 7 loi kbz do. Nicolai-Obligat. 1¼4 u. 10 93bz KRuss.-Poln. Schatz.. do. 93bz3 do. do. kleine do. 93 bz FPoln. Pfandb. III. Em. 11 u. 7 93vV1 o. liquid. u. 10 93bz do. Cert. A. à 300 Fl. do. 93 bz do. Part. 0b. à 500 Fl.

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mische keine politischen Erwägungen ein, meide diese ganz absichtlich, auch die Gerichtsverfassung enthält, in der Wissenschaft, in der Gesetz⸗ 1/5. u. 1/11. Bank d.IAnstri obwohl ich ihre Bedeutung nicht verkenne. Meine Herren, Sie dürfen gebung so fest, daß man eben nicht zweifelhaft sein kann, schon aus 1/1. u. 1/7. 8n von mir nicht doktrinäre Erörterungen erwarten, keine oratorischen diesem Grunde zu sagen, das Wort »gerichtliches Verfahren« sei in

C( 8 8 * 1b gen, 1/3. u. 1/9. . ““ Ergüsse, sondern ganz nüchterne Worte. Meine Feemn es ist durchaus der Bundesverfassung in diesem weiteren Sinne gebraucht. p8 1 ⁄9. . Div. pro 1868 nothwendig, daß wir klar und fest ins Auge fassen, warum es sich Meine Herren! Die deutsche Wissenschaft kennt eine große Menge do. E1“ 1 hier eigentlich handelt. von Lehr⸗ und Handbüchern über das gerichtliche Verfahren, bez. über do. do. Aquarium. 1/1. 115etwbz G Wir dürfen uns den Standpunkt nicht verwischen und verdunkeln den Prozeß. In diesem Hohen Hause sitzt nun eine Reihe von Män⸗ do. 8 sdo. Br. (Tivoli) 11 1166ß JBaassen durch Reden, welche ganz unbestimmt und dunkel sind. Es nern, die in der deutschen Wissenschaft sehr hoch stehen, insbesondere 13/1. u. 13/7.8 bsdo. Kassen-V. 9 ¼ 9 11. [152 ½ 6 aͤndelt sich hier lediglich und allein um die Schöpfung eines obersten große Kenntnisse der Literatur haben. Ich moͤchte nun diese Herren ein⸗ 8 do. Hand.-G. 10 128 k Gerichtshofes für Handelssachen. Es handelt sich zuvörderst nicht mal bitten: »Geben Sie mir einmal ein Lehr⸗ oder Handbuch des gericht⸗ 1/5. u. 1/11. sdo. do. neue 120¾ 8 darum, ob eine solche Rechtsschöpfung legislativ zu rechtfertigen ist, lichen Verfahrens oder des Prozesses an, in welchem nicht auch die 1/4. u. 1/10. 67 ½ 6 do. do. 40 % 1193 6 oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage ist ganz entschieden Sache Lehre von der Gerichtsverfassung behandelt wäre.“V Wir haben in 63 do. Pferdeb.. 82 6 der Bundesorgane gewesen. Es ist nicht zu verkennen, daß der Rechts⸗ unserem Hause zwei sehr angesehene Rechtslehrer, welche die Wissen⸗ 22/6. u. 22/12 (168 G Braunschweig.. IISetwbz G schöpfung des obersten Gerichtshofes sachliche Bedenken entgegenstehen. schaft durch Lehr⸗ und Handbücher des Gerichtsverfahrens und des Bremer. 112 ⁄10 SHDiese treten aber in den Hintergrund gegenüber der hochpolitischen Prozesses bereichert haben. Ich wünsche Ihnen zu zeigen, wie diese Coburg. Kredit.I 83 etwba Bedeutung der Institution und verschwinden vollständig, meine Herren die Sache auffassen, um ein Beispiel aus vielen herauszu⸗ Danz. Privat-B. 193 G. Herren, wenn Sie etwa annehmen sollten, daß der oberste Gerichtshof greifen. Der Herr Geheime Rath Dr. Heffter, Mitglied dieses Hauses do 93 bz Türk. Anleihe 1865. Darmstädter.. J121z2 bz B für Handelssachen keine dauernde Institution sei, sondern nur ein und Kron⸗Syndikus, hat zwei Bücher geschrieben über den Civilprozeß do. S4 X bz V do. Zettel 100 bz G starker und bedeutungsvoller Ansaß zu einem einzigen obersten Ge⸗ oder das Gerichtsverfahren. do. 83 bz 8 ...bbbbgHgoess. Kredit- B. bz 6 l cichtshof für Deutschland. Das erste führt den Titel: »Civil⸗Prozeß oder das gerichtliche do. 83 bz Eisenbahn-Stamm-Aktien. 164 ZB8S Meine Herren! es handelt sich lediglich und allein darum, ob die Verfahren bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Gebiete des A. L. Rt. 1/1 u. 7 8S3 bz ʒ— do, Landes-B. 983 Rechtsschöpfung eines obersten Gerichtshofes für Norddeutschland inner⸗ für die preußischen Staaten⸗ und handelt nur in §§. 15— 26 über die 49v.. Div. pro 186771868 eu b, PDiskonto-Kom. 132 bz halb der Gränze der legislativen Kompetenzen der Bundesorgane lag. Gerichte und deren Gliederung. Derselbe geehrte Herr hat ein »System 14. 114 bz Aachen⸗Mastr. 1/1. 34 ½˖¶ B HUflfekt. Liz. Eichb. C1“ Wenn Sie diese Frage aus dem einen oder dem andern Grunde be⸗ des römischen und deutschen Civilprozesses« geschrieben und handelt pr. Stück 57 152 Altona-Kieler.. 5 do. [104etwbz B Eisenbahnbed... [140 ¾ 8 jahen, so verliert der Antrag alle und jede äußere Veranlassung, und in den §§. 31— 97 über die Gerichte und deren Organisation. Der verschieden 79 ½bz Berg.-Märk. do. [130 8 bz do. Görlitzer 1/7. 99 B ich glaube, Sie müssen ihn ablehnen. Der Herr Antragsteller und Herr Staats⸗Rath Zachariae, Mitglied dieses Hauses, hat ein Buch 1/1 u. 7 bege erh Berfin-Anhalt.. 1/1. u. 7. 1844 bz do. Nordd. 20/5. 88 ½ 3 die Kommission können von Ihnen erwarten, daß Sie sich aussprechen des deutschen Strafrechts geschrieben, welches den Nebentitel führt: 1⁄¼4 u. 10 100 ¾ bz Berlin-Görlitz.. 1/1. 66 5b2 Genf. Kred. in Liq. fr. Zins[20 G über die Bedeutung des Artikels 78 der Bundesverfassung gegenüber »Systematische Darstellung des in den Quellen des gemeinen Rechts 1/1 u. 7 91 6z do. Stamm-Pr. do. 87 ⁄etwbz GGeraer . 1/1 u. 7. 92 bz G der konkreten Frage, gegenüber der Rechtsschöpfung des obersten Bundes⸗ und der neueren deutschen Gesetzgebung beruhenden Kriminalverfahrens d d do 72 G Benia. g do. 145 bz B B. 6.Schust. u. C. do. 108 G gerichtshofes. Dagegen ist der Herr Antragsteller und die Kommission u. s. w., und die zweite Abtheilung des ersten Bandes dieses Buches 1 1 b Prl. Ptad. Medb. 95 08 nicht berechtigt, von Ihnen zu erwarten, daß Sie sich abstrakt aus⸗ trägt den Nebentitel: »Die Strafgerichts⸗Verfassung.⸗ Dann,

1 do. I98etwbz [Gothaer Zettel

.L. . f . 89 1 1.“ 8 8 8 48 8 7 . NIe ö 8986 1/1 u. 7. 128 5bz do. Grd.-Pr.-Pf. 94 etwbz sprechen über das Verständniß des Artikels 78 Das ist eine soge⸗ meine Herren, kommt aber auch in Betracht, wie wird in Kur -u. Neumärk. 3 Brs 1 8 1/1. [I11Letwb B Hannöversche.. 93 bz 606 nannte Doktorfrage. Sie, m. H., sind kein Juristentag, keine Rechts⸗ der deutschen Gesetzgebung der Ausdruck gebraucht? da be⸗

1/1.,u.7 100 àh HHenurichshütte. schule kei vieder, es wird schwerlch eine oder die Sbz 1 5 chule kein Kronsyndikat. Das würde ja ebenso sein, als wenn haupte ich denn wieder, es 1 sch d Oegrdheelrhe Prisge ISsset... 1/1. 93Zetwbz G Hoerd. Hütt.-V. Sie, m. H., an 1“ die Müfbgad hecenso büan, wie denn andere Prozeßordnung geben, in welcher nicht gehandelt würde von v ea Sele e . do. 1188b2 Hyp. (Hübner). die Regierung über die Auslegung des Artikels 78. der Bundes⸗ der Gerichtsverfassung. Also ich glaube, der Sprachgebrauch des Ge⸗ 1“ do. Lit. B. do. 99zetwbz B do. Certifikate verfassung abstrakt denke. Sie können eine solche Frage an die richtsverfahrens ist in dem weiteren Sinne, wonach er auch die Gerichts⸗ Pommersche... Hall. Sor. Guben 1/1. u. 7. 62 etwbz B] do. A. l. Preuss. Regierung stellen und dieselbe wird offen und frei beantwortet verfassung begreift, ein so allgemein in der Wissenschaft und in der do. 9 do. 87bz do. Pfdb. unkd. werden wie der Artikel 78 sich verhalte gegenüber dem con⸗ Gesetzgebung üblicher, daß man im Zweifel immer anzunehmen hat, Posensche, neue. Hann.-Altenb.. KKnigsb. Pr.-B. ereten Falle der Rechtsschöpfung des obersten Gerichtshofes. Wenn es sei auch in der norddeutschen Verfassung in diesem weiteren Sinne Sücheiseche ..... „. 4o0. St. Pr. —,, EPeipziger Kredit 8 Sie aber die Frage weiter stellen sollten was ich nicht glaube gebraucht. So führt denn die grammatische Auslegung zu einem Sechlesische MR, ö 607bz B Luxemb. do. 113 bz B so würde ich Ihnen zu erwiedern haben: die Minister Seiner sichern Resultat. Dieses wird aber in einem hohen Maße bestätigt E. SI ds do. St.-Pr. 84 zetwbz G do. neue 107 ½ b z Majestät des Königs sind keine Universitäts⸗Professoren und der Saal durch die Auslegung nach dem Sinne, oder durch die logische Aus⸗ do. neue... do. Magdb. Halberan. 146 G MgAd. F.-Ver.-G.: 880 G dieses Hauses ist kein Auditorium, eben so wenig wie Sie Zuhörer legung. Meine Herren, wenn Sie den Ausdruck „das Gerichtsverfahren⸗ Westpr rittschftl do. 49 ¶Mür MMagdeb. Privat. 90 etwbz sind. Die Königliche Regierung und die Landesvertretung bilden so eng nehmen, daß er nur Prozedurvorschriften begreift, dann hat der eees do. do. B. (St.-Pr.) eininger Kred. 112 ½ et. bz B Staatskörper, welche sich zu beschäftigen haben mit konkreten prak⸗ ganze Satz unter Nr. 13 überall keinen Sinn, nämlich in Betreff der ds. Magdeb. Leipz. Minerva Bg.-A. 44 ½ à42à 44b tischen Fällen. Diese sind zu beleuchten in thatsächlicher und recht⸗ Gesetzgebung über das gerichtliche Verfahren. Denn es ist nicht möglich, do. HMoldauer Bank. 21 ½ G licher Beziehung; wir haben darüber zu diskutiren und uns zu ver⸗ das gerichtliche Verfahren für den Norddeutschen Bund zu regeln, ohne 1/1 u. 7 eunst. Marinh. äxä.xä 64 2 bz ständigen. die Gerichtsverfassung selbst zu treffen, diese als die Grundlage an⸗ do. Niedschl. Märk.ü Neu-Schottland. 96 ½ bz G Meine Herren! Sie können nun die als entscheidend aufgewor⸗ zusehen. Es ist möglich, meine Herren, wenn gleich schwierig für einen 14 u. 10 Ndschl. Zweigb., NFNorddeutsche’. 132 G fene Frage ob die Rechtsschöpfung des obersten Gerichtshofes für einzelnen Staat, welcher ein und dieselbe Gerichtsverfassung hat, eine do. FNorah. Erfarter. sHesterr. Kredit 130 ½à30à½: Fandelssachen innerhalb der Grenze der legislativen Kompetenzen der reine Prozedur⸗Ordnung zu schaffen. Dieses ist auch möglich für F;ga do. St. Tr. p. St. à 160 Fl. Thlr. bz Bundesorgane gelegen habe aus zwei Gründen bejahen, möglicher⸗ mehrere Staaten, wenn dieselben gemeinsame Gerichtsverfassungen do. 1 STSöbö-. KA. 8. Omnibus-G. 593G hgveeise noch aus einem dritten. Ich werde das nun darzulegen ver⸗ haben. Aber es ist ganz unmöglich, für einen Staat, welcher ver⸗ do. b 49. I fhönix Bergw. 169 bz suchen. Der oberste Gerichtshof ist innerhalb der ursprünglichen Kom⸗ schiedene Beegennene as em hat, oder auch für mehrere Staaten, do. 1“ do. Sdo. B. 280 B petenz der Bundesorgane rechtsgültig errichtet. Das behaupte ich welche verschiedene Verfassungen haben, in derselben Weise zu proze⸗ do. 8 49, Se eh EFportl. F. Jord. H. —= IZtnuund das ist die prinzipale Ansicht der königlichen Regierung. Es diren. Ich will nur einen Punkt berühren, der sehr scharf ins Auge H. Oder-Ufer- B. FPposener Prov... 101 ½ 3 bkommt hier in Frage der Art. 4. unter Nr. 13 der Bundesverfassung. fällt; in einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes haben Einzel⸗ -1 8 do. St. Pr.-. Preussische B.. 14ctwbz Es ist hier gesagt: »Der Beaufsichtigung seitens des Bundes und der richter die vollständige Kompetenz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; .u. 188 8 Kheinische;..... Pr. Bodenkr.-B.. 100 b2 Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten⸗ in andern und zwar in den meisten Staaten haben die Einzelrichter 3 gen 4 1 do. 40 %o öͤ. [Renaissanee... 60 G 9 und dann in Nr. 13: „die gemeinsame Gesetzgebung über das Obliga- nur eine sehr beschränkte Kompetenz, d. h. nur für solche Sachen, 16. 1 42 48. ö Rittersch. Priv.. . 88 bz 6 itionenrecht, Strafrecht, Handels⸗ und Wechselrecht und das gerichtliche welche präsumtiv einfach sind. Nun ist es doch einleuchtend, daß das 1 7278 /12. do. Lit B, (gar.) 80 zetw bz G [Rostocker 114 zetwbz Verfahren«. Ich behaupte nun, wenn gesagt ist, daß der Gesetzgebung Verfahren von Einzelrichtern ein ganz Anderes sein muß, je nachdem 1/1 b Rhein-Nahe. S 20 ½ bz Sächsische..... 1165 G des Bundes das gerichtliche Verfahren unterliegt, so ist damit gegeben, dieselben eine unbeschränkte oder eine beschränkte Kompetenz haben. /1. Seac.: Starg.- osener.. 92 G ScScchles. B.-V. .. daß dieser oberste Gerichtshof auf Grund dieser ursprünglichen Kom⸗ Dem allen tritt nun aber hinzu, meine Herren, daß im Reichs⸗ . 1. 1““ 136 ¾ 3 Sehles. Bergb.-G. petenz in's Leben gerufen werden konnte. tage, so sehr die Aussichten auch auseinander gegangen über die Be⸗ Hamb. Pr.-A. de 1866 8 ] V 125 6 cdSo. Stamm-Pr. 1 Meine Herren! Sie finden in dem Kommissionsberichte eine Aus⸗ deutung des Art. 78 der Bundesverfassung, darüͤber doch eigentlich Fube 1 P 7529 Anl. 3 1/ - Stek do. E. N Er; 78 bz Thüringer... 4 1/1 u. 7. 77 ½ führung dahin: daß unter »gerichtlichem Verfahren«, gleichbedeutend gar kein Zweifel bestanden hat ein einziges Mitglied, glaube ich, Fanhehse Ftadi- Anl. 11. 5 1; . .n ( . Gr.) 88 B Vereinsb. Hbg.. 1/*1. mit »Prozeß«, nur zu verstehen sei der Inbegriff einzelner Handlungen, ist anderer Meinung gewesen daß unter dem Wort »das gericht⸗ anheimerStadt-Anl. 4 ½ 1/1. u. 1/7. Wlhb. (Cos. Odb. 110 ½bz B. Wasserwerke 18 durch welche das Dasein einer Rechtsverletzung in's Klare gestellt, das liche Verfahren« auch »die Gerichtsverfassung« begriffen sei, wie denn 4 1I 88 do. 1ns V 798 gekrümmte Recht wieder in die Richte 1 Man auch 88 Bundesrath ganz entschieden von dieser Ausicht ausgegan⸗ o. eimarische.. 4 1/1 u. 7. agt also, unter gerichtlichem Verfahren seien zu verstehen lediglich die gen ist. 88 . Bu egegutzwrfasene 8s 8 nahr 228 n surn v. 82 2 8 889 ist es nun richtig, 8 be end 8 38 ra „gerichtli ahren« den Art. erfahren« im weiteren Sinne zu verstehen sei, e Kompete Nedackion uns Renvanetz Swiegen. K. ö’“ dche e 8. ersten Absatz die ja begründet, ganz abgesehen vom Art. 78. Nehmen Sie mit dem Berlin, Druck und Verlag b Ober⸗Hofbuchdruckerei 8 Rede von den Handels⸗ und Gewerbe⸗Gerichten, und dann heißt es Reichstage und Bundesrathe Jenes an, warum wollen Sie sich (R. v. Decker). XX“ ““ 556 ½ v

Freiwillige Anseihe.

Staats-Anl. von 1859

do. v. 1854, 55

do. von 1857

von 1859

von 1856

von 1864

von 1867

do. v. 1868 Lit. B.

.v. 1850, 52

do. von 1853

o. von 1862

fdo. von 1868

Siaats-Schuldscheine

Pr.-Anl. 1855à 100 Th.

Hess. Pr.-Sch. à 40 Th.

Kur- u. Neum. Schldv.

Oder-Deichb.-Oblig.

Berlin. Stadt-Obligat. do. do.

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Rentenbriefe.

Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig....

Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl.

Braunsch. Anl. de1866 do. 20 Thlr.-Loose

Dess. St.-Präm.-Anl.

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