1869 / 272 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

inzwischen zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs⸗ kaße zur Ablösung von Grundlasten, nämlich: sung

Serie A. Nr. 58;

Serie B. Nr. 190. 731. 1227. 1269. 1416. 1418. 1803. 2020. 2099. 2150. 2167. 2172;

Serie C. Nr. 259. 265. 317. 453 455;‚) Serie D. Nr. 91. 116; . Serrie E. Nr. 186. 211. 269. 326. 363. 513 nebst den dazu gehörigen Zinslisten und Zinsabschnitten, der gesetz⸗ lichen Bestimmung gemäß, verbrannt worden sind.

„Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich: Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten:

Serie A. Nr. 154;

Serie B. Nr. 27. 111. 216. 234. 399. 629. 902. 1399. 1461. 1862. 1884. 1917. 1951 und 2103 , Serie C. Nr. 21. 84. 85. 158. 283 und 378; Serie D. 8

Serie E.

Nr. 175. 352 und 3688;, Serie E. Nr. 103; 8 Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen: 88 Serie C. Nr. 030. 036. 042. 046. 051. 053. 054. 058. 078. 083. 089. 094. 0119. 0123. 0142. 0145. 0165 und 0172; Serie D. Nr. 0218. 0219. 0223. 0229. 0233. 0237. 0253 und 0257; Serie E. Nr. 0263. 0271. 0272. 0274. 0277. 0280. 0283. 0287. 0288. 8 (6290. 0299. 0317. 0323. 0326. 0327. 0330. 0334. 0340. 8 8 n.; 0366. 0368. 0376. 0377. 0389. 0404. 0405 und Serie F. Nr. 068. 079. 095. 0105. 0111. 0113. 0120 und 0129. bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Verwaltung noch nicht präsentirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzin⸗ sung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. Rovember 1865 fällig gewordenen Zinsabschnitte (II. 3) zu den Schuldbriefen der Ablösungskasse Serie B. Nr. 2168 und Serie E. Nr. 112, 201 und 0291 bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt wor⸗ den sind und daher wegen Ablauf der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit verloren haben. Gotha, am 11. November 1869. Herzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium. Im Auftrag: 8 L. Braun.

8

[3935]¹ 88 6 Luͤbeckische Staats⸗Anleihe von 1850. Die Zahlung der am 3. Januar 1870 fälligen Zins⸗Coupons Nr. 40, so wie der am 1. Juli 1869 ausgeloosten 14,000 Thlr. Obligationen, nämlich: - A. Nr. 272. 417. 447. 637 à 1000 Thlr. 4000 Thlr. cAA2X“

1252. 1371. 1437. 1634. 1980. 2061.

2110. 2208. 2444. 2492. 2544. 11141X“ à 500 » Nr. 850. 1547. 1648. 1761.2514.2965. à 200 » 1200 „Nr. 37. 190. 1337.. 1ö“ 300

1 Pr. Ct. Thlr. 14,000. findet an den Werktagen vom 3. bis 15. Januar 1870 nach Wahl der Inhaber statt: 1 Iin Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendelssohn u. Co.,

in Hamburg bei Frhen aller Söhle u. Co.,

in Lübeck an der Stadtkasse, an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags.

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons, sowie die ausgeloosten Bbhlgationen, einen Monat vorher mithin in den Tagen vom 1. bis 15. Dezember 1869 bei einem der gedachten Ban⸗ quierhäuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons und Obligationen, welche in den Tagen vom 3. bis 15. Januar 1870 nicht in Berlin oder Ham⸗ burg bei dem Banquierhause, von welchem sie abgestempelt sind, er⸗ hoben werden, können späterhin nur in Lübeck eingezogen werden. ““

Falls mehrere Coupons gleichzeitig eingereicht werden, sind solche mit einem Verzeichnisse der KNummern und des Betrages der Zinsen zu versehen, die in früheren Terminen fällig gewesenen Coupons aber abgesondert zu verzeichnen.

Die ausgeloosten Obligationen werden an deren Inhaber über den Fälligkeitstermin hinaus nicht weiter verzinset.

Neber die Ausgabe neuer Coupons wird im Jannar das Weitere bekannt gemacht werden.

Es wird zugleich angezeigt, daß am 3. Januar 1870, Vormittags 11 Uhr, fernere 14,200 Thlr. dieser Anleihe auf dem Rathhause hier⸗ selbst werden ausgeloost und am 1. Juli 1870 ausgezahlt werden.

Es sind noch nicht abgefordert

von der 17. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1864: C. Nr. 1015 à 200 Thlr.

von der 20. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1865:

4. Nr. 176, 196 à 1000 Thlr.

von der 21. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1866: C. Nr. 3184 à 200 Thlr.

von der 22. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1866

.1556 à 200 Thlr.

8500

von der 23. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1867: LAX“*“ Thlr. von der 24. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1867: B. Nr. 1680 à Thlr. C. Nr W 8 3 2 g8 w 8* 2 von der 25. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1868: C. Nr. 337 88 Thlr. hHöL à 100 Thlr. von der 26. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1868: A. Nr. 143.. .. à 1000 Thlr. à 200 Thitkt von der 27. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1869: B. Nr. 124. 154. 225. 1618 à 500 Thlr. C. Nr. 1907. 2272 0535 * D. Nr. 304. 840 à I0J von der 28. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1869: 8. à 200 Thlr.

Ferner sind noch rückständig von ekündigten, nicht kon⸗ vertirten Obligationen der Lübeckischen Staatsanleihe von

1850, wofür seit dem 1. Jannar 1863 keine Zinsen mehr

gezahlt werden: B. Nr. 559.

Lübeck, den 17. November 1869. Das Finanz⸗Depart

189261 Bekanntmachung. die neuen Coupons zu den vom Kreise Bomst auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 21. März 1859 und auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. September 1864 ausgegebenen Bomster Kreisobligationen über die Zinsen vom 1. Januar 1870 bis 31. De⸗ zember 1874 nebst Talons können vom 2. Januar 1870 ab, auf der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse gegen Abgabe der Talons vom 1. Oktober 18s64 und resp. vom 2. Januar 1865 nommen werden. 6“ 8 Wollstein, den 12. November 18909.

6“ Königlicher Landrath.

Frhr. v. Unruh⸗Bomst.

[388663560

Berliner Handels-Gesellschaft.

1 * 21* „17 8 1 . 8 1 Die Inhaber der 40 proz. Quittungsbogen unserer Antheilscheine

werden hierdurch aufgefordert, die darauf restirenden Sechszig Prozent mi Thr. 120. —. abzüglich 5pCt. Zinsen vom 31. Mai bis 31. D- zember cr. = 7 Mt. auf gezahlte 80 Thlr.. »„ 2. 40.

Thlr. 117. 20.

pro Antheilschein an unserer Kasse, Französischestr. 42, in der Zeit vom 17.—24. Dezember cr.

einzuzahlen und dagegen die Antheilscheine unserer Gesellschaft mit Dividendenscheinen pro 1870 (Serie II. No. 7—20 und Talons) in Empfang zu nehmen.

Antheilscheine, auf welche die obige Einzahlung in der fest- gesetzten Zeit nicht erfolgt, verfallen nach §. 15 g Statuts zu Gunsten der Gesellschaft, worauf wir die Besitzer hierdurch auf-

merksam machen. Berlin, den 10. November 1869.

Die Geschäfts-Inhaber der Berliner Handels- Ges Iischaft. Gelpecke sen. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke jun.

also mit

Berliner Handels-Gesellschaft.

Die mit Dividendenscheinen pro 1870 (Serie II. No. 7 20 und Talons) versehenen Antheilscheine unserer Gesells haft können gegen Rückgabe der vollgezahlten Interimsscheine und gegen Erhebung der daran haftenden Stückzinsen vom 15. Mai bis 31. Dezember er-

mit Tmr. 6. 7. 6. pro Antheilschein 227. Dezember cr. ab

an unserer Kasse, Französische Strasse 42, in Empfang genommen werden.

D)ie Interimsscheine sind mit einem nach der Nummernfolge gefertigten Verzelchnisse zu verschen, auf welchem zugleich über den Empfang der Zinsen zu quittiren ist.

Formulare hierzu können vom 15. Dezember cr. ab an unse- rer Kasse in Empfang genommen werden.

Berlin, den 10. November 1869.

Berliner Handels-besellschaft.

8

in Empfang ge⸗

pas 29-sesnnet beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. 1 Insertionspreis für den kaum einer

Aue post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Gerlin die Expeditton des Königl. preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 1a, Eche der Wilhelmsstraße.

FSn N 9.

BEE111.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Superintendenten a. D., Pastor primarius Cremer zu Norden, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem

Gerichts⸗Scholzen Johann Gottfried Bothe zu Lawaldau

im Kreise Grünberg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem emeritirten Schullehrer Koenen zu Rheinbach, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie dem Schullehrer und Organisten Kosack zu Falkowitz im Kreise Oppeln, dem Schleusenmeister Joch⸗ mann zu Gromaden bei Nakel, dem Chaussee⸗Aufseher Kern zu Kunitz im Kreise Liegnitz und dem Thürmer Bergemann zu Landsberg a. W. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den Kreisrichter Stage in Oranienburg und den Stadt⸗ richter Kommel hierselbst zu Stadtgerichts⸗Räthen bei dem hiesigen Stadtgericht; und Den Friedensrichter, Landesgerichts⸗Assessor Brüel in Mülheim am Rhein, zum Landgerichts⸗Rath bei dem Land⸗ 8 1“] 6 9

Beerlin, 19. November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl Preußen ist gestern nach Letzlingen abgereist.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Pr ch Letzlingen abgerest.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Hermann

Worbs vom Gymnasium an der Apostelkirche in Cöln zum

Oberlehrer am Iö“ in Neuß ist genehmigt worden. 1.““

8

Marine⸗Ministerium.

Bekanntmachung. 1 Zur Verstärkung des technischen Personals im Maschinen⸗ bau⸗Ressort der Bundes⸗Kriegsmarine können zum Beginn des nächsten Jahres einige qualifizirte Maschinenbau⸗Techniker als

Ingenieur⸗Aspiranten eingestellt werden. Geeignete Bewerber, welche zum Eintritt in den technischen Marinedienst geneigt sind und die vollständige Absolvirung der für die Ausbildung zum Maschinenbau⸗Techniker erforderlichen Curse an einer höheren technischen Lehranstalt, eine erfolgreiche praktische und konstruktive Thätigkeit bei dem Bau von Schiffs⸗ Dampfmaschinen und die für einen Marine⸗Maschinenbau⸗ Techniker erforderlichen Kenntnisse im Schiffbau nachweisen können, wollen sich sogleich, unter Einreichung ihres Lebens⸗ laufes und ihrer Zeugnisse, sowie unter Angabe des Zeitpunktes ihrer Disponibilität persoͤnlich oder schriftlich bei dem Marine⸗ Ministerium melden. X“ Berlin, den 16. November 1800.

Marine⸗Ministerium.

Am 1. Dezember er, werden zu Warstein, im Regierungsbezirk Arnsberg und zu Gudensberg, im Regierungsbezirk Cassel, Telegraphen⸗ Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.

Cöln, den 18. November 18599.

Telegraphen⸗D 1““

Hoheit der Kronprinz machte,

e111ö1““ . . * 8 ee

Preußen. Berlin, 19. November. Se. Königliche wie telegraphisch berichtet 17. d. M. die Fahrt auf der Nacht »Grille« durch den Suezkanal bis Ismailia. Die Fahrt verlief sehr günstig. Gestern wohnte Se. Königl. Hoheit den in Ismailia statt⸗ findenden Festlichkeiten bei und beabsichtigt heute die Reise nach Suez fortzusetzen.

Das Staats⸗Ministerium hielt heut unter Vorsitz des Kriegs⸗Ministers von Roon eine Sitzung ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrat hes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festungen, sowie für das Seewesen, traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Die heutige (6.) Sitzung des Herrenhauses wurde durch den Vize⸗Präsidenten Fürsten zu Putbus um 11¼½ Uhr eröffnet. Am Ministertische befand sich der Handels⸗Mi⸗ nister Graf Itzenplitz. Der Präsident theilte das Resultat der Schriftführerwahl mit, welche auf die Herren v. Brünneck und Freiherr v. Steinäcker gefallen ist. Das Haus trat zuerst in die vierte Nummer der Tagesordnung ein: Bericht der Finanz. Kommission über den Antrag des Herrn v. Below, wegen eines Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung des Tabakmonopols innerhalb des Gebiets des Zollvereins. Nach dem Vortrag des Referenten Herrn v. Lecoq verlas der Handels⸗Minister Graf Itzenplitz die folgende Erklärung der Staatsregierung: 1

Die Staatsregierung muß Bedenken tragen, in eine sachliche Er- örterung des vorliegenden Antrages einzutreten. Schon die Rücksicht auf die mit ihr zollverbündeten Regierungen würde sie davon zurück⸗ halten, sich für das Votum, welches sie eintretenden Falls im Bun- desrathe des Zollvereins über die Einführung des Tabakmonopols ab- zugeben hätte, durch eine Erklärung an dieser Stelle zu binden. 88

Sie hält aber überhaupt die Frage noch nicht für reif: ob sich für den Zollverein ein Institut empfiehlt, welches zu den schwierigsten und komplizirtesten Finanzeinrichtungen gehört, welches lange Vorbe reitungen erheischt und welches ein sehr großes Anlage⸗ und Betriebs- kapital erfordert. Die Se der bei der Frage betheiligten Han- dels⸗ und Verkehrsinteressen legt bei solcher Lage der Sache der Staats regierung die Pflicht auf, sich einer Diskussion zu enthalten, durch welche diesen Interessen vorzeitig ein Zustand der Unsicherheit bereitet werden könnte. 85 8

An der Debatte betheiligten sich der Antragsteller Herr von Below, Graf von Brühl, Graf Rittberg, Dr. Tellkampf. 8

Der Handels⸗Minister nahm das Wort zu folgender Aeußerung: 1 1ö“

Um jedes mögliche Mißverständniß zu vermeiden, muß ich mir ein paar Worte erlauben: b

Nach dem Eingange der Rede des verehrten Herrn, der soeben die Tribüne verläßt, könnte es scheinen, als könne darüber ein Zweifel sein, daß das Hohe Haus das Recht hätte, dergleichen Dinge zu dis⸗ kutiren und darauf einen Antrag zu gründen. Ich halte dafür, daß das Haus das Recht ganz sicher hat und in der Erklärung, die ich vorzulesen die Ehre hatte, nicht in meinem Namen, nicht als Handels⸗ Minister, sondern im Namen der Königlichen Staatsregierung, steht kein einziges Wort, was zu einem Zweifel darüber nur die mindeste Veranlassung geben könnte. Das Herrenhaus kann also gewiß dis⸗ kutiren und beantragen, was es will.

Schließlich nahm das Haus den folgenden Antrag der Finanz⸗Kommission an:

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, im Zollverein ein Einverstͤndniß über die allgemeine Einführung eines Tabakmonopols

u erwirken und mit den anderen Zollvereins⸗Regierungen die zu die⸗ 88 Zwecke erforderlichen Schritte zu thun. Der nächstverhandelte Gegenstand der Tagesordnung be⸗

wird, am

*

traf: Bericht der 10. Kommission über den Gesetzentwurf, be⸗

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