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Der erste Lehrer Dr. Günther von dem Seminar in Barby ist in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schullehrer⸗ Seminar in Creutzburg versetzt worden.
Angekommen: Der General⸗Major von der Armee und kommandirt Behufs Uebernahme des Kommandos über die Großherzoglich hessische Kavallerie⸗Brigade, Frhr. von Schlot⸗ heim, von Darmstadt.
Berlin, 20. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem General der Infanterie von Zastrow, kommandirenden General des VII. Armee⸗Corps, und dem Major Zedelius, Flügel⸗Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, von des Fürsten zu Schaumburg⸗Lippe Durchlaucht verliehenen Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich Lippeschen Gesammt⸗ hauses; sowie zur Anlegung der den nachbenannten Personen von des Königs von Griechenland Majestät verliehenen Insignien des Erlöser⸗Ordens, und zwar: des Großkreuzes: dem General⸗Major von Stosch, Direktor des Militair⸗Oekonomie⸗ Departements im Kriegs⸗Ministerium, des Groß⸗Comthur⸗ Kreuzes: dem Hofmarschall des Kronprinzen Königliche Hoheit, Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, und dem Flügel⸗Adju⸗ tanten, Oberst⸗Lieutenant Grafen von Lehndorff, des Komthur⸗Kreuzes: dem General⸗Arzt Dr. Wegner, Regi⸗ ments⸗Arzt des Garde⸗Kürassier⸗Regiments; des Offizier⸗ Kreuzes: den persönlichen Adjutanten des Kronprinzen König⸗ liche Hoheit, Hauptmann von Jasmund und Rittmeister Freiherrn von Schleinitz, dieser à la suite des 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8,; und des Ritterkreuzes: dem Kanzlei⸗Sekretair des Kronprinzen Königliche Hoheit, Neuge⸗ bauer, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches. 6
1 Preußen. Berlin, 20. November. die Königin reist am 29. d. M. von Coblenz nd von da am 1. Dezember nach Berlin.
Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses folgte der Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Genehmigung zu Schenkungen und letzt⸗ willigen Zuwendungen, sowie zur Uebertragung von unbeweg⸗ lichen Gegenständen an Korporationen und andere juristische Personen. Hierzu nahmen das Wort: der Berichterstatter Blömer, die Herren Graf Brühl, Dr. Dernburg, Präsident Götze, sowie der Regierungs⸗Kommissarius, Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath von Kehler, worauf das Haus dem Gesetze im Ein⸗ zelnen und im Ganzen beitrat.
Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Enteignungsverfahren im Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Frankfurt a. M. Der Referent Hr. Wilckens be⸗ antragte dem F 2 Absatz 1 folgende Fassung zu geben: »Wählbar zum Geschwornen für das Enteignungsverfahren ist jeder Bürger der Stadt oder der Landgemeinde des Stadtkreises von Frankfurt a. M., welcher das Alter von 30 Jahren erreicht hat.“« An der Debatte betheiligten sich außer dem Referenten der Regierungs⸗Kommissar Geh. Justiz⸗Rath Horstmann, Graf Rittberg, Herr v. Bernuth.
Dann wurde das Gesetz in der vom Referenten vorge⸗ schlagenen Fassung angenommen. — Es folgte der Bericht der Petitions⸗Kommission über die Petition des Vorstandes der Berliner Bäcker⸗Innung, betreffend die Beseitigung der Ge⸗ werbe⸗Innung, event. Abänderung der für das Bäckerhand⸗ werk geltenden Einschätzungsgrundsätze für die Veranlagung der Gewerbesteuer. — Die Kommission beantragte Uebergang zur Tagesordnung und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. — Der Präsident theilte mit, daß die Tagesordnung und auch alles dem Hause gegenwärtig vorliegende Material erledigt sei. Es werde deshalb zur nächsten Sitzung besonders noch eingeladen werden. Schluß der Sitzung 3 ¾ Uhr.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Diskussion uüͤber den Entwurf einer Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen fortgesetzt. Nach⸗ dem noch die Abgg. v. Hennig und Frhr. v. Hoverbeck über §. 18 des Entwurfs gesprochen hatten, wurde die Diskussion geschlossen und §. 18 mit folgendem, von dem Abg. v. Bockum⸗ Dolffs gestellten Amendement angenommen:
»Mit Ausnahme der Stadtkreise (§. 4) und derjenigen Kreise, in welchen keine Städte vorhanden sind, zerfällt jeder Kreis in Stadt⸗ und Amtsbezirke. Die Amtsbezirke, mit Ausnahme derjenigen, welche nur aus einer Landgemeinde bestehen (§. 42), zerfallen in Gemeinde⸗ bezirke, wobei selbständige Gutsbezirke, welche vorhanden sind, den Gemeindebezirken gleichgeachtet werden. An der Spitze der Verwal⸗ tung des Kreises steht der Landrath, an der Spitze der Verwaltung des Amtsbezirks der Amtshauptmann, an der Spitze der Verwaltung der Gemeinde der Gemeindevorsteher. Für den Bereich eines elbst⸗
Ihre Maäjestät nach Weimar
ständigen Gutsbezirks hat der Besitzer des Guts die vorstehern obliegenden Amtsgeschäfte zu besorgen.«
§. 19, welcher von der Begrenzung der Gemeinde⸗ und Gutsbezirke handelt, wurde nach kurzer Debatte mit 162 ge
143 Stimmen abgelehnt. — Es wurde hierauf Vertagungi
schlossen. Schluß 3 ½ Uhr.
— Die heutige (24.) eordneten wurde vom 0 ½⅔ Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister wirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow, Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be⸗ richt der Kommission für Handel und Gewerbe über dem Geset, entwurf, betreffend die Aufhebung der in der Stadt Frankfurz a. M. bestehenden Feuerversicherungs⸗Anstalt.
Der Referent Abg. Jacobi (Liegnitz) befürwortete die An⸗ nahme des Gesetzes nach den Abänderungen der Kommission, Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.
Es folgte: 2) Schlußberathung über den vom Herrenhause zurückgekommenen Gesetzentwurf, betreffend das Alter der Gros⸗ jährigkeit. ͦ
Der Referent: Abg. Lent beantragte:—
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Entw 8 Gesetzes über das Alter der Großjährigkeit in der nachstehend vom Herrenhause beschlossenen Fassung unverändert anzunehmen⸗ atwurf eines Gesetzes über das Alter der Großjährigkeit. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen unter Zustim. mung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie für den ganzen Umfang derselben, einschließlich des Jadegebiets, was folgt: §. 1. Dat Alter der Großjährigkeit beginnt im ganzen Bereiche dieses Geseßes mit dem vollendeten einundzwanzigsten Lebenszjahre. §. 2. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1870 in Kraft. Urkundlich ꝛc.
Auch dieser Gesetzentwurf wurde ohne jede Debatte vom Hause angenommen.
Hierauf wurde die Vorberathung des Staatshaushaltz⸗ Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause fortgesetzt. Die Debatte wurde uͤber den Etat des Ministeriums für die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten eröffnet.
Einnahme: 657,176 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Dauernde Aus⸗ gaben: 1,619,447 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. fortdauernde Ausgaben 101,664 Thlr.
Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow erklärte:
Meine Herren, indem ich Ihnen den Etat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hiermit vorlege, habe ich nur ganz kurz zu bemerken, daß derselbe keine wesentlichen Abweichun⸗ gen gegen den vorjährigen Etat enthält. Zwar haben sich mancherlei Bedürfnisse auf diesem Gebiete kundgegeben. Ich habe es mir aber, mit Rücksicht auf die allgemeine, Ihnen wohlbekannte Finanzlage sfasesches versagen müssen, eine Erweiterung der Mittel herbei⸗ uUführen.
Ueber die Einzelnheiten der Positionen erbitte ich das Wort für den Herrn Kommissarius der Regierung.
Hierauf gab der Regierungs⸗Kommissar „Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Hevyder, folgende einleitende Erläuterungen:
Meine Herren, bei den Erläuterungen, die ich ihnen über die Etatsvorlage zu geben habe, kann ich mich kurz fassen, indem ich mich darauf beschränke, denjenigen wesentlichen Veränderungen zu folgen, welche der gegenwärtige Etat gegen den voraufgegangenen enthält. Zunächst bei den Einnahmen ergiebt sich ein Mehr von 7757 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf., welches der Hauptsache nach gebildet wird durch einen Zugang von 7863 Thlr. bei den Kosteneinnahmen der Auseinander⸗ setzungsbehörden. Diese Mehreinnahme setzt sich zusammen 1) aus einer Summe von 15,000 Thlr, welche als Mehr hat in Aussicht ge⸗ nommen werden können für die Kosteneinnahmen bei der General⸗ kommission in Cassel, die in ihrer Entwickelung und der Zunahme der Geschäfte stetig fortschreitet. Ein zweiter, wenn auch geringerer, aber doch Ihre Aufmerksamkeit verdienender Zugang ist der Betrag von 1500 Thlr., welcher auf den Etat gebracht worden ist, als muthmaßliche Einnahme an Kosten bei der Regierung in Wiesbaden, welcher die Ausführung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 5. April 1869 und des Ablösungsgesetzes von demselben Tage übertragen ist. Beide Summen betragen zusammen 16,500, bleiben also gegen das im Etat angesetzte Mehr von 786 Thlr. um 6363 Thlr. zurück. Diese Verminderung ist emstanden dadurch, daß bei einer Zahl der älteren Auseinandersetzungs Zehörden eine neue Regulirung der Etats hat stattfinden müssen, in Folge deren auf Grund einer Fraktionsberech⸗ nung aus den Einnahmen der letzten Jahre bei den einzelnen Be⸗ hörden — namentlich bei der Generalkommission zu Breslau in Folge des Umstandes, daß die Zehntablösungen in Schlesien nach dem Geset unentgeltlich bearbeitet werden müssen — eine Herabsetzung der Kosten⸗ Einnahme eingetreten, die auf jene Mehreinnahme in Gegenrechnung gebracht worden ist.
Ich kann mich nunmehr zur Ausgabe wenden, da die übrigen Veränderungen bei der Einnahme unwesentlich und in den dem Etat beigegebenen Erläuterungen vollständig erörtert worden sind. Bei den Ausgaben habe ich zunächst zu erwähnen ein Plus von 600 Thlr,, welches bei dem Revisionskollegium für Landeskultursachen vorkommt.
Plenarsitzung des Hauses der Präsidenten von Forckenbeck 49
für die land.
8
Seitdem dieser Behörde die Urtelsfassung zweiter Instanz in denjenigen
der Minister de
Extraordinäre, nicht
Prozeßsachen, welche bei der Generalkommission in Cassel vorkommen, übertragen worden ist, haben sich die Geschäfte derselben in dem Maße vermehrt, daß auch eine Vermehrung der Arbeitskräfte des Kollegiums hat eintreten müssen. Zu diesem Behufe ist der Fonds für Hülfs⸗ arbeiter beim Kollegium im vorigen Jahre um 800 Thlr. erhöht und dadurch wieder auf denjenigen Betrag gebracht worden, den er früher hatte, und der vor einigen Jahren um 800 Thlr. vermindert wurde. Jetzt ist, da die Summe von 800 Thlrn. nicht ausreichte, eine fernere Verstärkung des Fonds um 600 Thaler auf den Etat gebracht. Eine fernere Vermehrung der Ausgaben bei der gedachten Be⸗ hörde um 250 Thlr. ist bei dem Bureaukassenfonds erforderlich geworden, um für diese Behörde hier in Berlin ein anderes Geschäfts⸗ lokal zu miethen, welches ohne Erhöhung der Miethsausgabe nicht hat beschafft werden können; glichen durch eine Minderausgabe von gleicher Höhe, welche bei einem anderen Ttiel, bei dem Titel für Hülfsschreiber des Revisions⸗Kolle⸗ giums, hat eintreten können.
Was die Ausgaben für die General⸗Kommissionen und die übri⸗ gen Auseinandersetzungs⸗Behörden betrifft, so finden Sie auch bei diesen eine Mehrausgabe bei den Besoldungen. Diese Mehrausgabe ist jedoch nur eine zufällige und vorübergehende, indem der General⸗ Kommission in Hannover ein früherer althannöverscher Bureau⸗Be⸗ amter zur Beschäftigung überwiesen worden ist, der bei der Drganisation der hannoverschen Behörden nicht hat unter⸗ g ut werden können, und der ein Gehalt von 750 Thlr. bezog, weg 80, den Besoldungen hinzugetreten und unter denjenigen 1275 11 Slr. befindlich ist, die in der Kolonne »darunter künftig weg⸗ fallend« unsgeworfen worden. Eine fernere Mehrausgabe von erheb⸗ licherrmm Betrage ist bei dem Titel 12, zu temporären Diäten, Fuhrkosten und baaren Auslagen der Spezialkommissarien, Feld⸗ messer und Sachverständigen in Parteisachen zum Ansatz gebracht. Diese Mehrausgabe beträgt 36,422 Thlr. und verdankt ihren Ursprung denselben Umständen, die ich bereits bei den Kosteneinnahmen der Auseinandersetzungs⸗Behörden ausgeführt habe. Es haben nämlich bei der Regierung in Cassel 11,337 Thlr. mehr und bei der Regierung in Wiesbaden 6000 Thlr. neu auf den Etat gebracht werden müssen zur Deckung der in Rede stehenden Ausgaben. Dies sind zusammen 17,337 Thlr. Der Mehr⸗ betrag der angesetzten Summe ist ebenfalls durch die Etatsregulirung einiger der übrigen Auseinandersetzungs⸗Behörden auf Grund von Frats e eberecachngen herbeigeführt worden. Namentlich bei der
eneral⸗Kommisston zu Breslau hat aus dem bereits angeführten Grunde das hisherige Soll der Ausgaben um 14,311 Thlr. verstärkt werden müssen, um die vorkommenden Ausgaben vollständig bestrei⸗ ten zu können. Durch die angeführten Einzelbeträge wird die Ge⸗ sammtsumme von 36,422 Thlr. nahezu erreicht.
Eine fernere Mehransgod⸗ bei dem Fonds zur Förderung der Landeskaltur, und ziwar die einzige landwirthschaftlichen Akademien und höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten. Unter diesen 500 Thlrn. befinden sich jedoch 100 Thlr. Besoldungszulagen, welche von dem Etat des Finanz⸗Ministeriums, nämlich von derjenigen Gesammtsumme abgezweigt worden sind, die Sie un vorigen Jahre zu Zulagen für Lokalbeamte bewilligt haben; sie bilden also nur eine scheinbare Mehrausgabe. Der Restbetrag von 400 Thlrn. besteht aus einer Erhöhung des Fonds zur Unterhaltung der Versuchsstation bei der landwirthschaftlichen Akademie in Proskau, wo eine solche Entwickelung eingetreten ist, daß der bisherige Zuschuß von 1500 Thlr. auf 1900 Thlr. hat erhöht werden müssen. Ich hoffe, daß Sie diesem letzteren Vorschlage nicht entgegentreten werden.
Im Uebrigen habe ich hinsichtlich der fortlaufenden Ausgaben weitere Bemerkungen nicht zu machen und nur noch hinzuzufügen, daß gegen das Jahr 1869 eine Mehrausgabe von überhaupt 36,898 Thlr. 27 Sgr. auf den Etat gebracht worden ist.
Was die extraordinären Ausgaben betrifft, so hat sich das land⸗ wirthschaftliche Ministerium im vorliegenden Etat leider sehr beschrän⸗ ken müssen Ich will dabei Ihre Aufmerksamkeit nur auf Einen Punkt hinlenken und das ist der Titel 4 »zur Förderung der Obst⸗ kultur, insbesondere auch zur Einrichtung und Erweiterung der pomo⸗ logischen Institute des Staats«, wo eine Summe von 18,000 Thlr. angesetzt ist, während im vorigen Jahre zu demselben Zwecke 32,000 Thlr. angesetzt waren. Die Staatsregierung hat dabei lebhaft zu be⸗ dauern, daß es nicht ausführbar gewesen ist, eine höhere Summe zu diesem Behuf auf den Etat zu bringen, und namentlich diejenigen Summen, welche erforderlich waren, wenn das hare e de Institut zu Geisenheim, für welches Sie im vorigen Jahre zum ersten Male die erforderlichen Mittel bewilligt haben, im Jahre 1870 in dem Maße gefoördert werden sollte, wie es von der Staatsregierung in Aussicht genomme: war und wie es allerdings auch sehr wuünschenswerth ist. Din, Mittel, die Sie im vorigen Jahre mit 20,000 Thlr. bewilligt haben, und die Summe von 6000 Thlr., die unter den jetzt angesetzten 18,000 Thlr. enthalten ist, reichen aus zu den Grundstücksankäufen, die in diesem Jahre voll⸗ zogen worden sind, ferner zu den Erd⸗ und Pflanzarbeiten, zu den Anlagen der Wasserleitung und zu den Ausgaben für die Um⸗ währungen. Es hätten nun aber im nächsten Jahre, um das Institut u fördern, die erforderlichen Bauten begonnen und noch in demselben ahre ausgeführt werden müssen. Dazu wäre aber eine Summe von mindestens 20,000 Thlrn. erforderlich gewesen und da die finanziellen Verhältnisse des Staates es nicht gestatteten, auch noch eine so hohe Summe auf den Etat zu bringen, so hat das landwirthschaftliche Ministerium darauf Verzicht leisten müssen, in diesem Jahre schon die Bauten in Geisenheim zu beginnen. Zwar wird deshalb nicht gänz⸗ lich mit den Arbeiten in Geisenheim eingehalten werden dürfen, indem die Erd⸗ und Pflanzarbeiten, sowie die Wasserleitungsarbeiten auch noch für das nächste Feer ausreichende Beschäftigung geben werden, aber es hätte dabei no
diese Mehrausgabe wird aber ausge⸗
von 500 Thlr., finden Sie bei den
außerdem mit der Bau⸗Ausführung recht wohl!; nimmermehr werde und 559 ½
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begonnen werden können. Daß das nun nicht ausführbar ist, liegt lediglich in dem Mangel an Mitteln und ist um so mehr zu be⸗ dauern, als es sich nicht um eine neue Anlage, sondern um die Fort⸗ setzung einer schon begonnenen Anlage handelt. Mit Rücksicht hierauf haben denn auch im Jahre 1870 überhaupt 38,560 Thaler weniger an extraordinären Ausgaben auf den Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums gebracht werden können, als dies im vorigen Etat der Fall Fmeses ist.
n der Generaldebatte betheiligten sich die Abgg. Berger
(Witten), Schmidt (Stettin), v. Behr, Witt und v. Venda. 8 Be der Spezialdebatte wurden gleichzeitig die betreffen en, beim Hause eingereichten Petitionen nach den Anträgen der Agrar⸗Kommission erledigt. (Schluß des Blattes. “ — Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge⸗ gangenen Nachrichten sind S. M. Briggs »Rover⸗«⸗
» Musquito« am 19. d. M. von — Am 18. d. M.
hierselbst verstorben. Der Verstorbene wurde am
- — und Vigo in Oporto angekommen.
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ist der Bischof der evangelischen Kirche,
Dr. Daniel Amadeus Neander, im Alter von 94 Jahren
17. Novem⸗
ber 1775 zu Lengefeld im sächsischen Erzgebirge geboren, trat
1805 als Pfarrer
kirchliche Laufbahn an, wurde 1823 nach Berlin zum Propst
und Pfarrer zu St. Petri berufen, gleichzeitig zum Ober⸗Kon⸗ zum Bischof der evangelischen Kirche
sistorial⸗Kath und später ernannt.
Oldenburg, 18. November. den Fürstenthümern Lübeck und Birkenfeld die Resultate der Wahlen bekannt geworden sind, stellt sich für den Landtag des Großherzogthums folgendes Ergebniß heraus. Der Landtag zählt 32 Mitglieder und besteht aus 1 Appellationsgerichts⸗ Rath, 4 Amtsrichtern, 1 Anwalt, 2 Fabrikanten und 21 Landwirthen. ner kommt 1 Abgeordneter. wird i.; der Zeit gesehen.
Unterweser sind während der letzten fünf Monate bereits ein gut Theil weiter gerückt.
5
Nachdem jetzt auch aus 1
zu Flemmingen bei Naumburg a. S. seine
1
„
— 2
2 1
“
1 Bürgermeister, 1 Aktuar, Auf je 10,000 Einwoh⸗ 1t Der Einberufung des Landtags zwischen Weihnachten und Neujahr entgegen⸗
— Die Festungsbauten auf dem Langlütjensande in der
Die Stelle, wo das Fort sich erheben
soll, befindet sich eine Viertelmeile nordwestlich von Bremer⸗
haven, zwischen Brinkamahof auf dem rechten und dem olden⸗ .
burgischen Dorfe Tettens
auf dem linken Weserufer. Meocklenburg.
Schwerin, 19. November.
Parchim hierher zurückkehren.
Sachsen. Dresden, 19. November. Heute Vormittag 9 Uhr ist der vordere der beiden, der Brübl'schen Terrasse gegen⸗ überliegenden, Pontonschuppen abgebrannt. Derselbe enthielt Armaturstücke für die Infanterie und Artillerie. Bei den Ret⸗ tungsversuchen sind 2 Militärpersonen erheblich verletzt worden.
Anhalt. Dessau, 19. November. Das Herzogliche Staats⸗Ministerium bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß Höchsten Orts die Einberufung des Landtags für das Herzogthum Anhalt zum 30. November d. J. hier in Dessau beschlossen und der desfallsige Höchste Befehl an den Landschafts⸗ Unterdirektor von Trotha auf Gänsefurth erlassen worden ist.
Bayern. München, 18. November. Die Entschließung des Kultus⸗Ministeriums an den Bischof von Regensburg lautet nach der »Hoffm. Korr.« wörtlich: »Die von dem hochwürdigen Herrn Bischof Dr. Ignatius von Senestrey unterm 1. d. Mts. erstat⸗ tete Anzeige über seine im Laufe der nächsten Woche beabsich⸗ tigte Reise nach Rom Behufs der Theilnahme an dem allge⸗ meinen Konzil ist von dem unterzeichneten Königlichen Staats⸗ Ministerium Sr. Majestät dem Könige unterbreitet wor⸗ den. In Vollziehung Allerhöchsten Befehles wird dem hoch⸗ würdigen Herrn Bischofe eröffnet, daß Seine Königliche Majestät von dieser Unfegse allergnädigst Kenntniß genommen haben. Von Seite der K. Staatsregierung muß hierbei die Erwartung ausgedrückt werden, daß über etwaige besondere Vorkehrungen, welche von dem hochwürdigen Herrn Bischofe für die Dauer seiner Abwesenheit bezüglich der Diözesanverwal⸗ tung getroffen werden, Anzeige erstattet werde, um nach Erfor⸗ derniß die K. Stellen und Behörden hiernach verständigen zu können. Das bevorstehende Ereigniß einer allgemeinen Kirchenversammlung, welches nach dreihundert Jahren un⸗ serer Zeit wiederkehrt, erregt, wie bekannt, aller Orten lebhafteste Theilnahme. Auch in Bayern, dessen Be⸗ wohner zum größeren Theil zur katholischen Kirche zäh⸗ len, sieht man mit Spannung, zugleich aber auch nicht ohne Besorgnisse den Beschlüssen des Konzils entgegen. Die Staatsregierung, welche dieser Erscheinung mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, muß lebhaft wünschen, daß der Erfolg alle entstan⸗ denen BesgFgei- als unbegründet erscheinen lasse. Sie begegnet hierbei mit Befriedigung der von den zu Fulda jüngst versam⸗ melten Bischöfen ausgesprochenen Ueberzeugung: » nie und könne ein allgemeines Konzil Lehren
Der Groß⸗ herzog wird von der letzlinger Reise am Sonntag Abend über 1