1869 / 282 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1 Bedürfnisse der evangelischen Kirche in fortschreitenden† Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen neegsoe, ie zedaris Intention Sr. Majestät des Hochseligen Königs durch Courier⸗ und Schnellzüge.

Maß zu brochen durch das Jahr 1848; in einer damals eingesetzten . b I nürde enienhchemardesesgeneltgag diese Rückfaͤlle fernerhin nicht eem (Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben während der

1 bsichtigten Zwecke zukommen, sondern dem allgemeinen Staats⸗ Winter⸗Monate am 1. jedes Monats.) Berlin, I. Dezember 1869 endg heimfallen sollten, und daraus erklärt sich der Vermerk in dem e t pro ufag denn im Jahre 1848 ist ja, wie bekannt, kein Etat Ete tande gekommen —, den der Herr Abgeordnete meint. Daß die⸗ ser Heimfall und die danach später stattgefundenen Heimfälle nicht ds folche in dem Etat ferner aufgeführt sind, erklärt sich daraus, daß z sich hier ja nicht um neue Einnahmen handelte, sondern um weg⸗ fallende Ausgaben. Die Pensionen an die Präbendaten waren Aus⸗ faben, welche die Staatskasse zu zahlen hatte und wofür sie durch inziehung der Güter der Stifter das Aequivalent schon lange vor⸗ ber erhalten hatte. Es konnte daher nur die Verminderung dieser ensionen in den Ausgabetiteln ersichtlich werden, nicht aber eine ermehrung der Einnahme um den Betrag, um welchen sich die Pensionen von Jahr zu Jahr vermindert haben.

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ihres Personalbereiches dadurch wesentlich verringert hat, daß der 5.71 von Hannover nicht mehr in Hannover ist. Es ist die Frage, un die es sich jetzt einfach handelt, die: soll man die Schloßkirche eingehes lassen, und also damit die geistlichen Kräfte und kirchlichen Institutiongg in der Stadt Hannover verringern, oder soll man ihr einen Berii geben, der sich in Einklang setzen läßt mit allen übrigen kirchlichen Verhälh nissen und der Stadt? und über diesen Punkt ist bisher auf wesentlich mit dem Magistrat verhandelt worden. Die Staatsregiernn hat den Gesichtspunkt festgehalten, die Zahl der geistlichen Kräfte 6n kirchlichen Institutionen in Hannover nicht zu schwächen, weil in ie That kein Ueberfluß daran vorhanden ist, wie das auch von dem M. gistrate pure anerkannt ist, sie hat aber auch den lebhaften Wunst die Organisation so zu treffen, daß sie den bestehenden Einrichtunge nicht hinderlich ist und in störender Weise entgegentritt. Die Ah Thaler, wie gesagt, beruhen auf alten Ansätzen, die die gegenwärti Regierung von der früheren hannoverschen Regierung überkommaen hat; wir würden uns in Widerspruch setzen mit dem Grundsaße de Art. 12 unserer Verfassungsurkunde, worin der Kirche alle diejeniga Besitzthümer, Fonds und Einkünfte zugesichert sind, die sie gehabt hah wir würden der Kirche etwas entziehen, was sie beim Uebergang i das preußische Gouvernement besessen hat, und ich glaube, ohne Va⸗ 1eheh des Art. 12 ist eine Streichung dieser 2055 Thaler nich möglich.

Was insbesondere den Klosterfonds betrifft, so ist allerdings auq eine gewisse Summe aus dem Klosterfonds, aber ebenfalls schon zur hannoverschen Zeit zur Unterhaltung der Schloßkirche verwendet wor⸗ den, wir haben es also mit einem fait accompli zu thun, bei dem wir einfach fortzusetzen haben, was wir überkommen haben.

Was aber die Verwaltung des Klosterfonds anlangt, so kann ig dem Herrn Abgeordneten die vollkommene Beruhigung geben, daß d Staatsregierung nicht daran denkt, die Verwaltung und die Dipo⸗ sition über diesen Fonds anderen Händen anzuvertrauen, als denm welchen sie nach dem hannoverschen Gesetze angehören, auch nicht darm denkt, die Uebersicht und die Einsicht in die Verhältnisse des Fonde welche bisher dem hannoverschen Landtage zugestanden worden is verringern zu wollen. Im Gegentheil, es sind dem jüngst versammel gewesenen hannoverschen Provinzial⸗Landtage dieselben ausfuhrlich Vorlagen gemacht worden, welche früher unter hannoverscher Staat⸗ regierung dem allgemeinen Landtage des vormaligen Königreichs ha⸗ nover gemacht worden sind. Auch findet die Verwendung und he Disposition nicht für Kirchen allein, sondern für Kirchen und Schula statt. Insonderheit wird für die Universität Göttingen in derselhn Weise und nach denselben Grundsätzen aus dem Klosterfonds fetma gesorgt werden, wie es bis zum Jahre 1866 geschehen ist.

Nach einer Erwiderung des Abg. Dr. Virchow entze, nete der Minister:

Ich ergreife das Wort nur, um die rechtlichen Ausführungen de Herrn Abgeordneten zu widerlegen; auf Alles Uebrige gehe ich nich ein, ich verweise dies auf das Gebiet der subjektiven Anschauung

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Meine Herren, ich bin mit dem Antrage der Herren Kommissarien

des Hauses einverstanden, daß eine definitive Beschlußnahme des Hauses über diese Position ausgesetzt bleibe, bis über die Organisation des Kirchenwesens in Hessen die weiteren Vorbereitungen und Be⸗ schlußnahmen erfolgt sein werden, weil ich vollkommen anerkenne, daß dieses Beides, die Bildung der Synoden und die Bildung des Konsistoriums, mit einander in einer Relation stehen und das Eine nicht gut ohne das Andere zu einem Ende ge⸗ führt werden kann. Ich bin aber nicht einverstanden mit dem Antrage des Herrn von Hennig, weil dies ein die ganze

8 Operation zerstörender Antrag ist. Wenn er angenommen würde, so

wäre weder die Durchführung der Synodalverfassung, denn dazu

bedarf es 8 noch die Durchführung der konsistorialen Ein⸗

richtung möglich. .

8 Wenn der Herr Abg. Wehrenpfennig dagegen einwendet, daß die Schritte, die in Bezug auf die Synodalverfassung getroffen seien, nicht klar ersehen lassen, was die Regierung wolle, daß sie namentlich eine Mitwirkung der synodalen Elemente auch in der Verwaltung des Kirchenwesens ausschließe, wenn er sogar sagt: das Kirchenregiment 2Pei keine Ahnung davon zu haben, so möchte ich ihn doch bitten, diejenigen Vorlagen sich anzusehen, die der Synode vorkommen werden, denn darin ist gerade von einem Sy⸗ nodal⸗Ausschuß die Rede. Allerdings unter einem anderen Namen, unter dem Namen eines »Vorstandes⸗ der Synode, der seine Funktionen von einer Synode zur anderen behält

und bei wichtigen Verwaltungsakten der Kirche zugezogen wird. Ob er den Namen »Ausschuß« oder »Vorstand⸗ führt, wird Herr Wehren⸗ pfennig mir zugeben, ist gleichgültig. Hauptsache ist, daß ein aus der

Wahl der Gemeinden und einzelner Kirchenkreise hervorgehender engerer

Ausschuß bei diesen Verwaltungsakten mit eine Wirkung übt. Der Zusammentritt der Synode steht hoffentlich in wenigen Tagen bevor. ch habe wie gesagt nichts dagegen, wenn das Haus seinen Final⸗ beschluß aufschiebt, bis es die weitere Entwickelung der Dinge sieht. Aber den Antrag der Regierung ablehnen, heißt die ganze Entwicklung coupiren, und nicht nur dasjenige, was Herr Wehrenpfennig als nicht erwünscht anzusehen scheint, unmöglich machen, sondern auch das un⸗ möglich machen, was ihm erwünscht sein würde.

Nach dem Abgeordneten Richter (Sangerhausen) fügte

Minister hinzu:

Die Vorlage, welche gegenwärtig an das Haus gekommen ist über die Organisation und die Kompetenzen des hessischen Kon⸗ sistoriums, dieselbe Vorlage ist bereits am 9. August nicht erst am 21. mit Allerhöchster Genehmigung für die zusammentretende Synode bestimmt worden und wird der Synode vorgelegt werden. Es ist dabei von der ganz bestimmten Absicht ausgegangen worden, daß bei dergleichen Dingen, wo zwei Faktoren, einmal der kirchliche Faktor, insofern es sich eben um kirchliche Angelegenheiten handelt, und zweitens der Staatsfaktor, insofern es sich um Geldbewilligungen und um Kompetenzgrenzen zwischen staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten handelt ich sage, wo diese beiden Faktoren zusammenwirken müssen, nicht Einer ohne den Andern etwas Definitives feststellen kann. So soll eben das Zusammentreffen der Wirksamkeit beider Körperschaften dazu be⸗

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Amsterdam. über Oberhausen oder Salzbergen.

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über Eisenach oder Kreiensen.

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Bremen.

Breslau. 77

Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 75 enthält zwei Generalverfügungen vom 28. November: 1) Den Post⸗ Päckereiverkehr während der bevorstehenden Weihnachtszeit betreffend, ) Sicherstellung des Eisenbahn⸗Postbetriebes während der bevorstehen⸗

den Weihnachtszeit.

Brüssel. über Cöln oder Ruhrort. 5 n

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8 Cöln. über Hannover oder Kreiensen.

Danzig.

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Berlin, 30. November. Am Sonntag, den 21. d. M., hat die Generalversammlung des »Preußischen Kunstvereins⸗ im Ver⸗ einslokale, Dorotheenstraße 31 hierselbst, stattgefunden. Dem e berichte zufolge zählte der Verein im abgelaufenen Jahre 648 Mitglie⸗ der, und kamen mithin, da jedes Mitglied ein Oelbild gewinnt, ebenfalls 648 Bilder und außer diesen Gewinnen noch 50 Gemälde von höherem Werthe, als jener der gewöhnlichen Bilder, ferner vier größere und vier kleinere Oelgemälde, ein kostbares Werk in Farbendruck über die Orden aller Nationen, sowie 4 Kupferstiche und 45 Photographien zur Verloosung. 2 Von einer »Geschichte des Trierischen Landes und Volkesz, nach den besten Quellen bearbeitet von Johann Leo⸗ nardy, Mitglied mehrerer historischer Vereine, ist in diesen Tagen im Kommissionsverlage von M. Hausen in Saarlouis (Druck und Verlag von A. Sonnenburg in Trier) das erste Heft erschienen. Das ganze Werk, in volksthümlichem Styl, gehalten und auf ein⸗ gehendem Quellenstudium beruhend, wird bis in die Neuzeit fort⸗ geführt. Dasselbe ist auf 3 Bände berechnet und erscheint in 5— 6 Heften, jedes 10 Bogen stark. Das vorliegende erste Heft hat fol⸗ genden Inhalt: Land und Volk der Treverer; die sagenhafte Ur⸗ geschichte der Treverer; die kimmerischen Treverer; die Unterwerfung der Treverer unter Rom; die politischen und sozialen Zustände im Lande der Treverer; Ordnung der politischen Verhältnisse. Neue Aufstandsversuche; Kaiser Claudius und die Druiden. Religion der Treverer; der Aufstand des Vindex. Die Soldatenkaiser; der bata⸗ b 8 vische Freiheitskrieg; Gründungsgeschichte der Stadt Trier; von Von rechtlicher Seite muß ich wiederholen und dabei beharren, dieß Vespasian bis Diocletian. An es sich hier um die Erfüllung eines Rechtstitels handelt. Die Ac Von den Ansichten aus Japan, China und Siam Thaler, von denen hier die Rede ist, sind gezahlt worden aus den ee, (im Auftrag der Königlichen Regierung herausgegeben von A. Berg, 1 8 genannten ausgeschiedenen Domänen. Ich weiß nicht, ob dafsge Verlag der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei [R. v. Decker in Ber. Ankunft in

—7 45 Ab.† 11212. 15 fr

Frankfurt a. M. über Eisenach oder Kreiensen.

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Haag. über Oberhausen oder Salzbergen.

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Hamburg. 8 9 Kiel.

11 U. Ab⸗ 9.10 . 11.15 A⸗ 12.25 R.⸗ 11 U. Ab.⸗ 10. 30 Ab.“ 8 30 Ab.⸗ 12. Ab.“

6518 1 Königsberg i. Pr. 8 e-

Kopenhagen. über Fridericia.

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nutzt werden, um eine Uebereinstimmung herbeizuführen. Nun liegt es natürlich nicht so, daß in derselben Stunde die Synode in Hessen und der Landtag hier in Berlin dasselbe beschließen können.

Ich muß nur dagegen Einwand erheben und darum bitten,

daß man nicht etwas thue, was die Ausführung von

Dingen unmöglich macht, die die hessische Synode beschließen wird und die das Kirchenregiment sich aneignen kann und mit denen auch der Landtag sich wird einverstanden erklären können. Ich sehe in dem v. Hennigschen Antrage ein Hinderniß dagegen, ich sehe darin eine Verwerfung, wenn die Sache jetzt abgesetzt wird. Ich lasse mir jede Modalität gefallen, die der Regierung die freie Disposition über

3 diese 4800 Thlr. so lange benimmt, bis die Anerkennung eingetreten ist, auf welche die Herren Abgeordneten hinweisen. Ich erkenne vollkommen

an, daß ich über eine solche Summe nicht würde verfügen koönnen, ehe nicht der Modus der Verwendung auch hier die Anerkennung

gee hat; aber ich bitte, es mir nicht unmöglich zu machen, mit er Organisation im nächsten Jahre vorzugehen, sobald die Zustim⸗ mung der beiden Seiten erfolgt ist. Das ist der einzige Zweck, den ich verfolge. Ueber den Antrag des Abg. Dr. Virchow, die zur Un⸗ terhaltung der Schloßkirche in Hannover bestimmten 2055 Thlr. abzusetzen, sowie über den hannoverschen Klosterfonds äußerte der Minister:

Die Anträge auf Streichung dieser Position von 2055 Thlr. be⸗ ruhen auf der Voraussetzung, als handle es sich hier um eine neue Bewilligung für die Schloßkirche. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich ganz einfach um eine Transferirung einer Position, die seit einer

eihe von Jahren auf den Etats gestanden hat, und die nach den

Grundsätzen unserer preußischen Verwaltung auf dem Etat, auf dem sie früher gestanden hat, nämlich auf dem Etat der ausgeschiedenen Domainen, nicht bleiben kann, sondern übertragen werden muß auf das Budget deflenihen Ministeriums, in dessen Ressort die Verwen⸗ dung stattfindet, also hier des Kultus⸗Ministeriums. Es ist daher eine reine . ob wir die Art und Weise der Etatsaufstellung, die unter der hannoverschen Sresg stattgefunden hat, zu verlassen haben und uns zu akkommodiren haben der Art und Weise der Etatsauf⸗ stellung, die bei uns üblich ist, oder ob dies nicht geschehen soll. Die Schloß⸗ kirche in Hannover ist bereits im 17. Jahrhundert gegründet, es sind Rezesse geschlossen worden zwischen den früheren Landesherrschaften und dem Magistrat der Stadt Hannover über die Gründung dieser Kirche und deren Attributionen; sie ist eine Personalgemeinde gewesen bis in die neueste Zeit und ist es heute noch; obschon sich der Umfang

Hause erinnerlich ist, was in Hannover dieser Beziehu für ein Verhältniß bestanden hat. Das Domänengut hatte se dort in zwei Massen getheilt, von welchen die eine der Staatstas⸗ angehörte, die andere zur Disposition der Krone stand. Auf da Theil, der zur Disposition der Krone gestellt war, waren diese 2 Thaler etatisirt. Dieses ausgeschiedene Domänengut ist jetzt erst a unsern Etat gekommen; auf welchem es für 1868 gestanden halt weiß ich nicht. Jedenfalls haben diese 2055 Thlr. auf dem Etat d ausgeschiedenen Domänen gestanden, und mit der Uebernahme; ausgeschiedenen Domänen auf unsern Etat sind auch diese 2055 Th als ein rechtliches onus auf unsern Etat mit übergegangen. Die Königli preußische Staatskasse kann die ausgeschiedenen Domänen nicht! ihrer ziehen, ohne zugleich die Lasten anzuerkennen, d darauf beruht haben. Wollte sie nur die Vortheile annehmen’st aber der Leistungen entsagen, so würde sie gegen das Rechi handet und deshalb, meine Herren, muß ich auch von dem Hause in Anspne nehmen, daß es diese Position genehmigt, die darauf sich stuzt, de nachdem die Einkünfte der ausgeschiedenen Domänen zur Staatsta geflossen sind, auch die entsprechenden Ausgaben von der Sttaatetke gedeckt werden. b Auf eine Anfrage des Abg. Karsten über das Predige Seminar zu Hadersleben, sowie über die Verwendung de Fonds, welche nach Aufhebung der Stifte Havelberg, Kamm Magdeburg u. A. an den Staat übergegangen sind, erthel der Minister folgende Auskunft: 8 Dem Herrn Abg. Dr. Karsten bestätige ich zunächst, daß die En richtung des Seminars in Hadersleben nur als eine voruͤbergehen Einrichtung beabsichtigt ist, und daß die Staatsregierung sich beei wird, sobald sie von der vorübergehenden Einrichtung nicht fern Gebrauch machen kann, das Seminar eingehen zu lassen. Diese „9 sition wird daher nur als eine künftig wegfallende in Anspruch! nommen und als solche fernerhin behandelt werden. Was den zweiten Punkt anbelangt, so ist das Sachverhäͤlhn folgendes: Nach Aufhebung der hier genannten Stifter war - nicht geringe Anzahl Präbenden an die früheren Inhaber derse zu zahlen; diese Präbenden 8 als fortlaufende Zahlungen 9 lange die Inhaber lebten, fortgeführt werden. Nun war es die I sicht Sr. Majestät des Hochseligen Königs, diese Präbenden, so m sie damals im Jahre 1842 oder 1814 noch vorhanden waren, zu ein Verbesserungsfonds für die evangelische Kirche zu etabliren, alsr heimfallenden Präbenden nicht zu den allgemeinen Sihn⸗ fonds zurückfallen zu lassen, sondern sie aufzusammeln u d dau

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lin) ist das VI. Heft erschienen. Dasselbe behandelt China, und zwar die durch den letzten Krieg sehr bekannt gewordene Stadt Tientsin, in welcher auch der preußische Handelsvertrag abgeschlossen worden ist. Die gebotenen Blätter geben ein anschauliches bis ins Ein⸗ zelne charakteristisches Bild, der in drei Sprachen gedruckte Text will⸗ kommene Aufschlüsse. In Federzeichnung sind ein Stadtthor, die Schiffbrücke über den Pecho, eine Gruppe phantastischer Dschunken und eine Kanalbrücke dargestellt, in Farben eine Aussicht auf die Stadt, ein Tempelportal und Markt. Den schärfsten Kontrast bilden diese Blätter zu dem japanischen Theil, den fünf ersten Heften des Werkes, wo sich fast durchgehends die reiche, üppige Vegetation in den Vordergrund drängt, während so kahl wie Tientsin kaum eine andere

Stadt ist. 8 Gewerbe und Handel. Ueber den Stand der russischen Fabrikthätigkeit giebt, nach der »St. Petersb. Börsen⸗Ztg.“ der unlängst erschienene »Statistische Atlas der Haupt⸗Industriezweige des euroväischen Rußlands« des Fersh Temerjasew eine anschauliche Uebersicht. Den Karten sind die erzeichnisse aller Fabriken und Gewerbe⸗Etablissements, die jährlich mindestens für 10,000 R. produziren und über die offizielle Mitthei⸗ lungen vorhanden sind, beigegeben. Aus denselben ergiebt sich, daß die Baumwollenindustrie 759 Fabriken mit 122,000 Arbeitern beschäf⸗ tigt und eine jährliche Produktion im Werthe von 97 ¾ Mill. R. liefert. Die Leinenindustrie wird durch 111 Fabriken mit 2000 Arbeitern betrieben und produzirt für 10½ Mill. R. Die Hanf⸗ und Seiden⸗ industrie zählt 139 Etablissements mit 5000 Arbeitern und einer Pro⸗ duktion im Werthe von 4 Mill. R. Der Wollenindustrie sind 635 Fabriken mit 94,000 Arbeitern gewidmet und ergiebt dieselbe eine jährliche Produktion im Werthe von 50 Mill. N. Jede dieser vier Hauptoruppen der Manufakturalindustrie ist auf einer besonderen

arte und auf dieser der verschiedene Grad E14*“

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stärkere oder schwächere Schattirung dargestellt.

Verkehrs⸗Anstalten. Durch Schneelawinen ist der Verkehr In der Nacht vom 25. d.

Turin, 29. November. auf der Mont⸗Cenis⸗Bahn unterbrochen.

über Ostende oder Calais.

Abgang na Lübeck. An 8” 1;.n direkt oder über Hamburg.

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11 U. Ab. * 9.27 Vm. *

10. 30 A.

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Paris. über Cöln, oder Frankfurt am Main.

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8. 45 fr.†

Ab 2 nach Ankunft in. 11“

Ab üng nach St. Petersburg.

Ankunft in Stettin.

Ablang nach Stockholm.

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Abgang nach Zuͤrich

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* Courierzüge.

Schnellzüge.

M. verschüttete eine Lawine den Zug mit 45 Passagieren.