Wechsel.
Amsterdam 250 Fl.
Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn-Stamm-Aktien. 1 111“ Ane Soamnal: n Ste v. 89g S2s er 1a.28 15.2.,üIgihte = Ic-Fer üIuZu“ m Koͤniglich Preußischen Staats urz. 2 do do. o. Cbz FKAmst.-Rotterd.. do. 7 2582* E1111A44“ . 8 do. 250 Fl. 2 Mt. [142 ½ bz Oesterr. Papier-Rente 4 ½ verschieden 48 5bz HBöhm. Westb.. do. 8 8. 283. “ VEö Donnerstag den 2. Dezember Hamburg 300 Mk. Kurz. [151 ⁄ bz do. Silber-Rente... do. Gal. (Carl-L.-B.) do. 121 300 Mk. 2 Mt. [150 † bz do. 250 Fl. 1854.. 1/4. Löbau-Zittau... F 1 L. Strl. 3 Mt. 6 23 ⅛ bz do. Kredit. 100.1858 pr. Stück Ludwigsh.-Bexb . u300 Fr. 2 Mt. 8S1 ⁄ 2ͥ bz do. Lott.-Anl. 1860 5 1/5. u. 1/11. Mainz-Ldwgsh.. Wien, österr. do. do. 1864 — pr. Stück Mecklenburger.. 1 150 Fl. 8 Tage. 81 ½4 bz ltalienische Rente. 5 1/1. u. 1/7. Oberhess. v. 66. t.
5 .“ Landtags⸗Angelegenheiten. . frage zum zweiten Male vorkommt, so lehne ich es nicht ab, auch auf 4 ¹. Berlin, 2. D b d Ci ats diese einzelnen Fragen speziell einzugehen. 1 8 Berlin, 2. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Wir müssen unterscheiden hierbei, meine Herren, zwischen dem,
13 8 Hauses der Abgeordneten gab der Minister der v, n ꝛc. was das bestehende Gesetz vorschreibt, und zwischen dem, was für ein Ängelegenheiten Dr. von Mühler, nach den in der gestrigen künftiges Gesetz dem Einen oder dem Anderen und schließlich dem 8 8n Nummer dieses Blattes abgedruckten Reden, noch nachstehende
1/5 u. 11 138 1: Erklärungen ab: . 1/⁄1. 56 2 ½ Auf die Anregung des Abg. Dr. Rössel, den romanischen
1/1.u.7.8—. Sprachen, welche auf den Universitäten fast nur von Lektoren
1/4. u 10 82 ½6 gelehrt werden, größere Fürsorge zuzuwenden:
1/1. 5ö r Das Kultus⸗Ministerium erkennt die Momente, die der Herr Abgeordnete soeben zur Sprache gebracht hat, in ihrem vollen Um⸗
— fange an und hat sich seit Jahren bereits bemüht, ganz in dem Sinne
Bank- und Industrie-Aktien. durch Verschwindenlassen der Lektorate und Aufstellung ordentlicher
Professuren für die romanischen Sprachen dem Bedürfniß Abhülfe
zu verschaffken. Daß es noch nicht in dem Maße gelungen ist, in dem
BSRSnUAEgSFE
Paris...
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Hause und den gesetzlichen Faktoren als wünschenswerth und noth- wendig erscheinen wird. Gegenwärtig stehen wir auf dem Boden des Enethe Rechts, und wir müssen also auch in dieser Frage wegen
rtheilung des Religionsunterrichts und wegen Beaufsichtigung dessel⸗ ben uns nach den Vorschriften des geltenden Rechts verhalten.
Da begegne ich nun unter den Ausführungen des Abg. Dr. Virchow zwei Irrthümern. Der eine ist dieser, daß er annimmt, es seien die Schulkollegien in Beziehung auf die Aufsicht, die sie über die Gymnasten und Realschulen zu üben haben, in Ansehung des Religionsunterrichts gleichsam bei Seite geschoben, und als ob die Aufsicht, die darüber zu führen ist, nicht mehr von den Schulkollegien ausginge; das ist ein Irrthum, den ich
55— 82—
2
8
vaonSenesen
Wien, österr. do. Tabaks-Oblig. do 1 Oest. Franz. Rumän. Eisenb. do. 3¾ Russ. Staatsb... ähr 100 Fl. 2 Mt. [56 22 G Rumänier.... do. südöst. (Lomb.). Frankfurt a. M., 8 100 Fl. 2 Mt. [56 24bz Neapol. Pr.-A. do. Wsch. Ldz. v. St. g Leipzig, 14 Thlr. Russ. Egl. Anl. de 1822 5 1/3. u. 1/9. Warschau-Ter.. Leipzig, 14 Thlr. do. Egl. Stücke 1864 5 1/4. u. 1/10. uss 2 Mt. 99 ½ G ö11““ do. 1/5. u. 1/11. E111e“ 3 Mt. 8S2 bz do. Pr.-Anl. de 1864 . Warschau... 8 Tage. 74 ½bz do. do. de 18665 1/3. u. 1/9.
Div. pro
150 Fl. 2 Mt. Soxbz do. Tabaks-Akt. do. Reichenb.-Fard. Augsburg, südd. Finn. 10 Rl.-L pr. Stück Warsch.-Bromb. südd. Währ. uss 100 Thlr8 Tage. 199 ¾ G do. o. de 1862 5 1/5. u. 1/11. 8. do. Wien. Petersburg... 3 Weh. 82 ⅜ bz do. Engl. Anleihe 1⁄1. u. 1/7 Bremen
.8 Tage.[111 ¼ G
Fonds und Staats-Papiere.
Freiwillige Anleihe 4 ¾
Staats-Anl. von 1859/5
do. v. 1854, 55/4
do. von 1857/4
do. von 1859/4
do. von 1856 4 ½
do. von 1864 4 ½⅔
do. von 1867 4 ½
do. v. 1868 Lit. B. 4 ¾
do. v. 1850, 52/4
do. von 1853 4
do. von 1862 4
do. von 1868
Staats-Schuldscheine
Pr.-Anl. 1855 à 100 Th.
Hess. Pr.-Sch. à 40 Th.
Kur-u. Neum. Schldv.
Oder-Deichb.-Oblig.
Berlin. Stadt-Obligat. 8 1 do.
8 v“
Schldv. d. Berl. Kaufm.
Kur -u. Neumärk.
do
— 2 üEE
S 8
=
121 u. 70 195½ 1/1 u. 7 [101 ½ bz
do. do. do. do.
do. 5. Anl. Stiegl.. do. 6. do. 9. Anl. Engl. St. do. Holl. - Bodenkredit... do. II. Em. do. Nicolai-Obligat.
1 7 2 1 1““ 1 2 1 2
1/4.
pr. Stüc verschieden [79 ⁄ bz 1/1 UA.
93 bz 93 bz 93 bz 93 ½ bz 9:
57 B
1/4 u. 10 [100 5 bz
1/1 n. 7
91 ½ bz
Russ.-Poln. Schatz.. do. do. kleine Poln. Pfandb. III. Em.
do. Liquid. do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. Ob. à 500 Fl. Türk. Anleihe 1865.
EPüiEEEEE GᷓnRERISRnRnRURESn
do. do. do.
13/1. u. 13/7.
1/5. u. 1/11. 1/4. u. 1/10.
do
22/6. u. 22/12 1/6. u. 1/12. 1/1. u. 1/7.
do.
do.
2 1/4. u. 1/10. 66 ⅞b2 G
79 ½ bz 91 G 88 ½ G 80 ½⅔ bz 80 ½ bz 66 ⅔ B 67 ⅛ bz 66 bz 68 ½ bz 56 ⅞ bz 93 B 97 bz
41 ⅞ bz
8
Eisenbahn-Stamm-Aktien.
Aachen-Mastr.. Altona-Kieler... Berg.-Märk. 1“ Berlin-Görlitz .. do. Stamm-Pr. Berlin-Hamburg. Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin-Stettiner. Brsl.-Schw.-Frb. do. neue
Div. pro18671868
— 00 ꝙ
68 ⅔ bz
201 B
36 ½ bz
104 ½ bz
. [132 ½1 bz G 187 % bz
145 ½ bz
130 ½ bz 112 bz 99 bz G
Berl. Abfuhr.. do. Aquarium. do. Br. (Tivoli) do. Kassen-V. do. Hand.-G.
do. do. neue do. do. 40 % do. Pferdeb... Braunschweig.. Bremer. Coburg. Kredit.D Danz. Privat-B. Darmstädter ... do. Zettel Dess. Kredit-B. do. — do. Landes-B. Diskonto-Kom.. Effekt. Liz. Eichb. Eisenbahnbed... do. Görlitzer do. Nordd. Genf. Kred. in Liq. Geraer . B. G. Schust. u. C. Gothaer Zettel’.. do. Grd.-Pr.-Pf. Hannöversche.. Henrichshütte ..
AREnAN
—.
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OECSSGOUoOCGFIAE
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ρ* EUPFFF nnorEESPEPEFEFEFgÖ=R
1/1. 1/1.
1/1 u. 7.
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1/1. do. do. do
1/1 u.7.
1/1. 0
1/1. do. do. do. do. 1/7. 20/5.
fr. Zins 1/1 u. 7.
do. 1
1/1 u. 7.
do.
1/1.
11nng bz 1298 122 % 121 ½ 82 ½86 114 /ba 1125⁄6 86 ½6 103 ½0 126 b 102 511z 6 6 ¼ 6 1658 97 ¾ 6 137 ⅜bz6
142etwh 100 ½ 89 ½ bz 19 ⅞ bz 93 ½ 0 108 6G 96 G
95 etwh 94 bz G 10⁵ ½ ⁶
es erwünscht ist und in dem es das Bedürfniß erheischt, liegt nicht an den Bemühungen des Kultus⸗Ministeriums; es wird dieselben fortsetzen und hofft, daß es ihm schließlich gelin⸗ gen wird, das zu erreichen, was nothwendig ist.
will nur noch an Eins erinnern, daß beispielsweise durch die Be⸗ mühungen, welche von hier aus stattgefunden haben, an hiesiger Uni⸗ versität diesem Bedürfniß in einer im vollsten Maße befriedigenden Weise zur Anerkennung und Durchführung gebracht worden ist.
— Auf den Antrag des 2773 Dr. Wehrenpfennig, das Gehalt für den Kurator der Universität Marburg zu streichen:
Der Kurator an der Universität Marburg hat die Königliche Staatsregierung verklagt auf Grund seines Anstellungspatentes und hat ein obsiegliches Erkenntniß erstritten.
— In Betreff der Gymnasien, nach dem Abgeordneten Schmidt (Stettin):
Ich bin dem Herrn Abg. Techow noch die Erwiderung schuldig, daß die Gewinnung der Mittel, welche erforderlich sind zur Erfüllung des Normaletats bei den Gymnasien und Realschulen im Betrage von circa 29,000 Thalern, bereits in diesem Jahre bei dem Finanz⸗ Ministerium angemeldet und beantragt worden war, daß aber die kaße der Finanzen in diesem Jahre nicht gestattet hat, die Summe
flüssig zu machen. Es wird von Seiten des Unterrichts⸗Ministeriums
Alles aufgeboten werden, um die Summe, die, wie gesagt, schon in diesem Jahre angemeldet worden war, für das nächste Jahr bereit zu
stellen.
Was übrigens die Fürsorge für das leibliche Wohl der Schüler in den Gymnasien und . Lehranstalten anlangt, so ist es schon von jeher Pflicht und Aufgabe der Unterrichtsverwaltung gewesen, auch nach dieser Seite hin eine Fürsorge zu treffen. Ich erinnere allein an
ihm auch in dem speziellen Falle nachweisen kann. — Der zweite Irrthum, in dem er sich befindet, ist der, daß den kirchlichen
Organen, also hier, speziell, wenn wir von der evangelischen Kirche
reden, den General⸗Superintendenten kein Recht zustehe, Einsicht zu nehmen von der Uebung des Religionsunterrichts in diesen höheren Lehranstalten, sondern daß das eben nur ein klerikaler Versuch gewesen sei, den man nur aus Schwäche und Nachgiebigkeit nachgelassen habe. Das ist der zweite Irrthum, in dem er sich befindet.
Was die Kenntnißnahme des General⸗Superintendenten in Bezie⸗
hung auf den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten
anlangt, so ist dieselbe gesetzlich geordnet. struktion für die General⸗Superintendenten vom 13. Mai 1829, welche von König Friedrich Wilhelm III. vollzogen und von dem
Wir haben eine In-⸗
8
Minister Altenstein kontrasignirt ist, und welche in Uebung und in
Ausführung gekommen ist in der ganzen Monarchie, überall, wo es evangelische General⸗Superintendenten und evangelische Anstal⸗ ten giebt. Diese Instruktion schreibt der General⸗Superintendent befugt und ermächtigt ist, von dem Stande des religiösen Unterrichts an den höheren Lehr⸗ anstalten Kenntniß zu nehmen. Ein weiteres nicht; er hat nicht das Recht, Anordnungen zu Das Recht, Anordnungen zu treffen, hat allein das Schulkollegium. Der General⸗Superintendent, wenn er bei der Kenntnißnahme Dinge
ausdrücklich vor, daß
Recht hat er treffen.
8
8.
1
findet, die er nicht glaubt, stillschweigend vorüber gehen lassen zu dür⸗
fen, hat nur das Recht, dem Schulkollegium davon Kenntniß zu geben,
und das Schulkollegium hat dann die amtliche Befugniß, entweder das, was der General⸗Superintendent zur Kenntniß bringt, als nicht begründet bei Seite liegen zu lassen, oder die Anregung für begründet findet,
wenn es ihr Folge zu geben. In-
8 8
91 ½ 3 HHoerd. Hütt.-V. 121 bz fHyp. (Hübner). 99 ⁄etwbz G] do. Certifikate
1/1 u. 7. 10376 2/1. 10556 2/4u. 1097 B
soweit hat sich also auch in dem hier gegebenen konkreten Falle der General⸗Superintendent und das Schulkollegium durchaus auf gesetzlichem Boden bewegt, und es hat von Versuchen und Zufällig⸗
Brieg-Neisser... Cöln-Mindener. do. Lit. B.
— EGʒAEEEAE=ERE=E=Rg
das, was in den dreißiger Jahren durch Anregung des Medizinalraths Lorinser in Oppeln geschehen ist, und daß dies grade Veranlassung
—
Ostpreussische.. do. de.
—
bv S 857,/—
Pommersche... do. Posensche, neuece.
8*
Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb...
do.
St.-Pr.
462 8 86 ¾ G
do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B.
E1.“
—
—
— 0
”.
60 8 6
1/1. — —
1/1 u.7.
1/1. 1/4.
91bz 105 ½8 113 ⅔8
gegeben hat, um auch für das Turnwesen in den höheren Anstalten wirksam zu werden, indem man davon ausgegangen ist, daß durch die Uebung der körperlichen Kräfte und die Erhaltung der körperlichen Gesundheit die geistige Entwickelung unterstützt wird. Ich erinnere
keiten nichts stattgefunden.
Was nun insbesondere die Vorschrift des Schulkollegiums anlangt,
daß der Lehrer, von welchem die Rede ist, den Religionsunterricht
8 3
PEF=SSFPFS=VIF
Leipriger Kredit nicht ferner ertheilen solle, so beruht, soweit mir die Sache bekannt
Sächsische an die Anregung, die der hiesige Magistrat von Seiten der Unter⸗
—
—
Schlesische ..... EET111“ do. neue...
Westpr., rittschftl do. do. do. do. do. II. Serie do. neue
do. do.
Kur- u. Neumärk.
Pommersche ....
Posensche
Pfandbriefe.
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12
—
8 2
70 ½ bz
85 bz B
86 ⅓ B 83 ⅔ G
785a79 bzU
Märk.-Posener., do. St.-Pr. Magdb. Halberst. do. neue do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz.. do. Lit. B. Münst. Hamm. Niedschl. Märk. Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. St.-Pr. Oberschl. A. u. C.
SIIIIII
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7. 60 ⅛ bz G
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7. 86 G
86 bz 90 B
77 ⅞ bz
91 ½ bz G 186 bz G
145 bz 203 ½ bz
[Neu-Schottland.
Oesterr.
Luxemb. do.
do. neue Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Privat. Meininger Kred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. do. volle
Norddeutsche .. Kredit p. St. à 160 Fl. A. B. Omnibus-G.
-— O. 0
—
2* 2228
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1/1. [11760
do. do
1/1 u. 7.
1/1. do.
1. 1/1.
1/1.80
v. 1/7. 1/7.
108 0 915 bz 94 bz 6 116 1 5z 45 ½ bz 6G 20 ⅓ ⁶
67 etwbab 98 ⅛ b2 138 b2z G 134 ½à135n
sön 61 G
richtsverwaltung erhalten hat, um an Stelle der Anstalten, die für
das Bedürfniß nicht ausreichen, bessere herzustellen; und wie der Ma⸗ gistrat bereitwillig hierauf eingegangen ist, und solche Anstalten errichtet hat, welche allen Ansprüchen genügen. Auch die neuesten wissen⸗ schaftlichen Arbeiten, die auf diesem Gebiet erschienen sind, sind der Aufmerksamkeit des Unterrichts⸗Ministeriums nicht entgangen und Fangen nicht erst durch die gegenwärtige Anregung zu seiner enntniß.
— Ueber das Gymnasium zu Lippstadt, nach dem Ab- geordneten Ohm:
Es handelt sich, wie wir aus dem Vortrage des Herrn Abgeord⸗ neten entnommen haben, um eine Anstalt, für welche ein im Jahre
ist, diese Verfügung nicht blos auf Wahrnehmungen, die bei Gelegen⸗ heit einer Kircheninspektion zur Sprache gekommen sind, sondern auch
auf Wahrnehmungen, die dem Schulkollegium selbst Jahre zuvor
in seiner amtlichen Aufsichtsführung zur Kenntniß gekommen sind. Es ist von Seiten des betreffenden Lehrers eben der Religionsunter⸗ richt, zu dem er die Fakultas erhalten hat, nicht gehandhabt worden, sondern statt des Religionsunterrichts hat er fast ausschließlich nur eine historische Kritik der einzelnen Bücher der Heiligen Schrift gegeben,
8 8 8 2
und das ist eben nicht die Aufgabe, die dem Religionslehrer an den höheren Lehranstalten obliegt, sich auf diese kritischen Beleuchtungen
zu beschränken, sondern jab ch ein zuführen in den Inhalt der Religionslehre und der Religions⸗
eine Aufgabe ist, die Schüler auch ein-
ist dies dem betreffenden Lehrer wiederholt von
8
— — 0
Aϑgn &O — Se. A 8n
wissenschaft. Es 1 8 8 dem Schulkollegium bemerklich gemacht und ihm gesagt worden,
daß er seiner Pflicht, seiner Aufgabe nicht genüge, wenn er sich in dieser Weise in seiner Lehrthätigkeit beschränke. Nachdem aber die Wahr⸗ nehmungen konstatirt haben, daß diese Aufmerksammachung nicht den gewünschten Erfolg gehabt habe, ist das Schulkollegium schließlich da- zu übergegangen, dem Lehrer den Religionsunterricht zu entziehen und denselben einem Anderen zu übertragen. Ich glaube daher, das Schul- kollegium ist durchaus auf gesetzlicher Basis und auch aus materiell begründeten Ursachen in dieser Sache vorgegangen. Im Uebrigen erkläre ich von Neuem, wie ich dies bei verschiedenen Veranlassungen gethan und mit Freuden gethan habe, daß namentlich die
83 ⅜ G do. Lit. B.. 90 bz G Ostpr. Südbahn. 87 ½ B 8 16 do. St.-Pr... 85 ½ R. Oder-Ufer-B. do. G Fr.. 92 ½ 30 sRheinische.. 1/2. u. 1/8.1103b2z do. 40 % pr. Stück [32 ½ B qdo. St. Pr.. 1/⁄6. u. 112.— — do. LitB. (gar.) 1/6. 104252 Rhein-Nahe... 1/1. u. 1/7. 100 ½ 6 Starg.-Posener.. pr. Stück 17 ⁄1⁄ bz Thüringer. 1A“X“ 1/3. 43 B 1/4. p. Stek.]47 etwbz 1/1. u. 1/7. 92 ½ 8o Wlhb. (Cos. Odb. 31/12. u. 30/61100 G cdo. St.-Pr.. pr. Stück = “ do.
Preussische ...
Rhein. u. Westph.
Sächsische ..... 1 Schlesische
1/7. 169 :b; 280
169 zetwb G[Phönix Bergw.. 31à 30 bz do. do. B. Portl.-F. Jord. H. Posener Prov.. Preussische B... Pr. Bodenkr.-B.. Renaissance.. Rittersch. Priv.. [Rostocker ..... Sächsische. Schles. B.-V. .. Schles. Bergb.-G. do. Stamm-Pr. Thüringer Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke do. neue Weimarische...
1857 festgestelltes Statut vorhanden ist, und es handelt sich um eine Abänderung dieses Statuts, die von ihm beantragt wird. Mir ist
“ von der Sache etwas Weiteres nicht bekannt, als daß vor einiger 11. 102 1 Zeit — ich glaube, es ist vor einem Jahre gewesen — ich in münd⸗ 1/1 u. 7. 142 ½85 licher Weise darauf aufmertsam gemacht worden bin. Ich habe da⸗ do. [100 b2z mals schon Veranlassung genommen, nähere Auskunft von der Behörde do. 60 G 2 zu fordern, ich habe auch jetzt diese Forderung erneuert, ich 171. 88 etwn! muß aber allerdings annehmen, daß die Sache ihre große Schwierig⸗ 1/1 u. 7 114 39 keiten hat, wenn eine Behörde, wie das Schulkollegium in Münster, 1172 2 welche mit großer Gewissenhaftigkeit und paritätischer Gerechtigkeit 1/1. [120 G nach beiden Seiten hin ihr Amt verwaltet, noch nicht zum Schluß do. 90B Fomnnen ist, um mir einen erschöpfenden Bericht erstatten zu können. do. 92 ⁄b: ch werde aber nicht unterlassen, die Sache im Auge zu behalten, und 1/1 u. 7. 78 b2z werde die Erstattung dieses Berichts wieder in Erinnerung bringen, 1/1.“ [114 bz sobald die dazu bestimmte Zeit abgelaufen sein wird.
13³6⁶ — In Betreff der von dem Abgeordneten Dr. Virchow zur
Sprache gebrachten Dispensirung eines Religionslehrers am
Köllnischen Gymnasium zu Berlin: Ich habe vorhin die Anregung, die der Herr Abg. Schmidt in
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1 C& AEEE “
Incnene O⸗. “
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Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig....
Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl..
Braunsch. Anl. de 1866 do. 20 Thlr.-Loose
Dess. St.-Präm.-Anl.
Hamb. Pr.-A. de 1866
Lübecker Präm.-Anl.
ManheimerStadt-Anl.
Sächs. Anl. de 1866
Schwed. 10 Rthl. Pr. A.
— N.
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112
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hiesige Kommune sich in Beziehung auf die Hebung des Schulunterrichts an den höheren Lehranstalten, wie auch an den niederen, mit einer aner⸗ kennenswerthen Liberalität und sachlichen Erkenntniß dessen, was noth ist, bewegt hat, und daß abgesehen von einzelnen Differenzen, die zwi⸗ schen der Aufsichtsbehörde und der Kommune Berlins stattgefunden haben mögen und bei größeren Verwaltungen auch nicht ganz aus⸗ bleiben können und ausbleiben werden, abgesehen von solchen Einzeln⸗ heiten ein wirkliches Zusammenwirken und ein Fördern des Unter⸗
8 Redaction und Rencvantur: Schwieger. dieser Angelegenheit gegeben hat, mit Stillschweigen übergangen, weil richtswesens auf allen diesen Stufen hier in Berlin stattgefunden hat.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei ich glaubte, daß es nicht Noth sei, so auf das Detail einzelner Fragen Ich erkenne das wiederholt mit Dank an, was die Kommune gethan 1 (R. v. Decker). b einzugehen. Nachdem aber von seiner anderen Seite diese Spezial⸗ hat, und ich wünsche, daß es auch ferner so bleiben möͤge. W“
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