dessen Reglement und Tarif bei unseren gedachten Güterexpeditionen käuflich zu haben ist. Görlitz, am 4. Dezember 189b9. r eee11.“*“ Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
m Wilhelmsbahn. ie Einlösung der am 2. Januar 1870 fälligen Zinscoupons der öeee der Wilhelmsbahn erfolgt von dem gedachten ge ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden 8 bei unserer Hauptkasse in Ratibor, 1 bei den Herren Ruffer et Co. in Breslau und bei der Diskontogesellschaft in Berlin, “ an den letzteren beiden Orten jedoch nur bis zum 15. Januar 1870. Den nach Emissionen, Fälligkeitsterminen und laufenden Num⸗ mern geordneten Coupons sind entsprechende, von den Präsentanten unterschriebene und die Geldbeträge nachweisende Verzeichnisse bei⸗ zufügen. ; fügee, iftwechsel oder Geldsendungen durch die Post finden nicht statt. Ratibor, den 3. Dezember 1869. . Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.
gez. le Juge.
le ahm Der am 1. Januar 1870 faͤllige Coupon Nr. 3 der Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien wird vom 15. De.
zember cr. ab von dem Bankgeschäft J. Jaques hier, Oberwallstraße Nr 3, von der Preußischen Hypotheken⸗Credit. und Bank⸗Anstalt H. Hen ckel« hier, Wilhelmsstraße Nr. 6h und von dem Halle'schen Bank⸗Verein von Kuli Kaempf & Co. zu Halle a. S. eingelöst.
Berlin, den 4. Dezember 1869. —
Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.
südösterreichische, lombardische und 88 Eisenbahngesellschaft.
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J1“
lienische
111“
Bei der am 1. Dezember l. J. stattgehabten öffentlichen Ziehung von 6671 gesellscha
worden: 8
Serie A. Nr. 19,601 bis 19,700 = 100 Stück, 3833,801 » 33,900 =— 100 94,801 94,900 100
151/,741
60
460 Stück. 28 Stück, 128 Stück. 100 Stück,
151,800
6 Serie C. Nr. 8,351 bis
8,378 22,500
c
144,798
— — 828s
69,901 96,701 116,101
bis 70,000 96,800 116,200 125,100 171,272 191,700 216,800 277,200
Serie K. Nr.
vLL uvN
762 Stück bis 82,200 = 62 Stück, 110,900 = 100 111,900 = 100 143,600 = 100 178,900 100 266,800 100 762 Stück. 100 Stück, 100 »*
16 100 100 100 100 100
Serie H. Nr. 82,139 109,001 » 110,801 111,801 126,801 143,501 178,801 266,701
334,401 410,901 »* 471,985 500,901 504,901 510,701 532,201 548,601 582,901 602,901 639,801
bis 334,500 411,000 472 000 501,000 505,000 510,800 532,300 548/700 583,000 603,000 639,900 = 100 „
o6 Stück.
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LLLLxN v SS x N
8 Gleichzeitig lehens von 300,000 Bons gezogen, u. z.:
und
und der Serie 7 vom 1. September 1870 an gegen in Wien bei der K. K. priv. österr. Kreditanstalt für „ Triest bei den Herren Morpurgo & Parente „ 8 bg. a. M. bei den Herren
„ Hamburg bei der Norddeutschen „ Verlin bei Herrn S. Bleichröder in Thalern
Serie D. Nr. 730,201 bis 782,701 *»
730,300 782,860 939,300 944200 958,400 1,049,400 1,073,200 1/,074,600 1,096,200
1073,101 82 1,074,501 en
1,096,101
v S2 L L L L *
1016 Stück. 100 Stück, 100 5
e“ 100 100 100
22 — 0
1,131,700 1,146,400 = 1,198,300 1,207,800 1,212,000 1,236,600 1,236,900 1,277,300 1,357,700 1,370,200 1,405,100
Serie S. Nr. 1,131,601
1, 146,301 1,198,285 1,207,701 1,211,901 1,236,501 1,236,801 1,277,201 1,357,601 1,370,101 1,405,001
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E u L
1,503,901 1,589,601 1,614,501 1,666,001 1,699,921
1,501,500 1,504,000 1,589/700 1,614/600 1,666/100 1,699,931.
Serie P. Nr. 5,201 45,901 109,531 132,501 148,701
164,901
5,300
46,000 109,542 132,600 148,800 165,000
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38
wurden nachstehende 2 Serien à 30,000 Bons des in den Jahren 1870 bis
pr. 1. Mirz 1822696 Die Rückzahlung der gezogenen Obligationen mit je 500 Francs findet vom 2. Jänner, Rückgabe der Original⸗Urkunden bei den unten bezeichneten Kassen statt: Handel und Gewerbe,
“ “
Serie 2) 8 b
jene der Bons Serie 2 vom 1. Mäͤr
in ö. W. nach dem Wechselcourse auf Paris von dem der Auszahlung vorhergehenden Tage,
M. A. v. Rothschild & Söhne in Francs, Bank in Mark Banko (1 Franc) 87 ½ Cent. per M. B. gerechnet), (3 Franc) 75 Cent. per Thaler gerechnet).
Vom 1. Jänner, beziehungsweise vom 1. März und 1. September 1870 ab findet eine weitere Verzinsung der gezogenen
Obligationen und Bons nicht statt. Dongartonen Wien, am 1. Dezember 1
Der Verwaltungsrath. 8
Harburg
für das 8 onspreis für den naum einer
pruchʒeite 9 Sgr.
2.
des In-
ans S,ien 3
* Behren⸗Straße Nr. 1a, L“
gllerhöchster Erlaß vom 27. di Drganisirung der Bauverwaltung in der Provinz Hannover nach den durch den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar 1852 für die älteren Provinzen festgestellten Grundsaͤtzen. Auf Ihrem Bericht vom 31. August d. J. erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß
die Bauverwaltung in der provinz Hannover nach den durch
8
September 1869, betr.
den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar 1852 für die älteren Provinzen festgestell⸗ in Grundsätzen neu organisirt werde. Demgemäß sind
1) an Stelle der bestehenden Wegebau⸗, Landbau⸗ und Wasserbau⸗Inspektionen Baukreise abzugrenzen, in welchen die simmtlichen Chaussee⸗, Land⸗ und Wasser⸗Baugeschäfte in der Regel von denselben Kreisbaubeamten zu verrichten sind, mit Aussnahme der auch ferner ausschließlich von Land⸗Baubeamten zu besorgenden Land⸗Baugeschäfte in mehreren größeren Städten, sowie der ausschließlich von Wasser⸗Baubeamten zu besorgenden Baugeschäfte an den größeren schiffbaren Strömen und an den Häfen und geeigneten Falls für die Wasserbauten im Ressort der landwirthschaftlichen Verwaltung.
Die von der Verwaltung der Klostergüter ressortirenden
Zausachen sollen jedoch nicht dem Geschäftsbereiche der Kreis⸗ Baubeamten zufallen, sondern ein aus dem Klesterfonds zu besoldender besonderer Lokal⸗Baubeamter für dieselben angestellt werden. 2) Für die technische Bearbeitung der Bausachen in der mittleren Instanz, die Feststellung der Bauprojekte, Vorrevision der Anschläge ꝛc. — so weit diese Geschäfte nicht für die Bau⸗ sachen bestimmter Ressorts von den bei einzelnen Provinzial⸗ behörden, wie der Finanz⸗Direktion, dem Konsistorium und der Klosterkammer in Hannover angestellten, beziehungsweise kommissarisch zu beschäftigenden Bau⸗Räthen zu besorgen sind — werden bei den Landdrosteien in Stelle der bisherigen bau⸗ kechnischen Referenten (Wegebaumeister, Wasserbau „Direk⸗ toren ꝛc.) Regierungs⸗Bau⸗Räthe beziehungsweise Ober⸗Bau⸗ Inspektoren angestellt. Dieselben haben in dem dem Ressort der Landdrosteien zugehörigen Wirkungskreise im Allgemeinen die Funktionen auszuüben, welche den Bau⸗Räthen der Regie⸗ rungen nach §. 48 der Instruktion zur Geschäftsführung der Regierungen in den Königlich preußischen Staaten vom 23. Oktober 1817 (G. S. S. 248) zugewiesen sind; doch findet in Betreff des Stimmrechts der .50 der Landdrostei⸗Ordnung vom 25. September 1852 (Gesetz⸗Sammlung des vormaligen Königreichs Hannover S. 354) auf sie Anwendung. Soweit das Bedürfniß es erheischt, sind neben den Regierungs⸗Bau⸗ Räthen oder Ober⸗Bau⸗Inspektoren technische Hülfsarbeiter (Land⸗, Wege⸗, Wasser⸗Baumeister) anzustellen.
3) Die General⸗Direktion des Wasserbaues in Hannover wird aufgelöst. Die bisher von derselben nach der Verordnung, das Wasserbauwesen betreffend, d. d. Monbrillant, den 1. Sep⸗ tember 1852 (Hannoversche G. S. S. 257) ausgeübten Befug⸗ nisse in Beziehung auf administrative und technische Behand⸗ lung der Wasserbau⸗Angelegenheiten gehen, was die Domanial⸗ Wasserbauten betrifft, auf die Finanz⸗Direktion in Han⸗ nover, was die übrigen Staats⸗ Wasserbauten, so wie die Interessenten⸗Wasserbauten betrifft, mit Ausnahme der duͤrch Meinen Erlaß vom 15. April 1868 dem Ober⸗Prä⸗ sidenten der Provinz Sachsen überwiesenen Verwaltung der zur Provinz Hannover gehörigen Stromstrecken der Elbe bis gegen arb in, und soweit solche Befugnisse nicht instruktions⸗ mäßig dem Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover zustehen, auf die Landdrosteien über.
4) Die sämmtlichen Kreis⸗ n ind in
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disziplinarischer Beziehung zunächst den Landdrosteien und mit den bei diesen angestellten höheren Baubeamten in höherer Instanz ausschließlich dem Minister für Handel, Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten untergeordnet. 5) Der Erlaß der cedeeiichen Anordnungen zur Ausfüh- rung der neuen Organisation bleibt den betheiligten Ministerien überlassen. Der Tag der Aufhebung der mit der neuen Orga⸗ nisation eingehenden Verwaltungsstellen ist seiner Zeit durch das Ober⸗Präsidium bekannt zu machen. — Dieser Erlaß ist
durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen
Zugleich für den Minister Zungleich für en Minister der des Innern geistlichen ꝛc. Angelegenheiten v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz. v. Selchow.
An die Minister der Finanzen, für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Innern. E111nI“
Mintsterium für Handel Gewerbe und
88 Arbeiten. “ 8 Dem Gewerbeschul⸗Direktor Dr. Wiecke ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Direktorstelle an der Königlichen höheren Gewerbeschule zu Cassel definitiv verliehen worden.
Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und n9. Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Pfarrer Lic. theol. Sachsse in Vlotho ist als erst Lehrer am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Hilchenbach angestellt worden. 1I1XA“
218 Iüiin Ne epahnnitmacgung. 1“ Die frühere Realschule zu Wittstock ist in ein sium umgewandelt und als solches anerkannt worden. Ferner sind anerkannt worden als vollberechtigte Progymnasien: die Progymnasien zu Cöln und Ohlau, das Pädagogium zu Dilkenburg und die höhere Schule zu Sobernheim; als Realschulen erster Ordnung: die Realschule 88 Iserlohn und die Realklassen des Gymnasiums zu Rendsburg; als höhere Bürgerschule mit den erweiterten Berechtigungen die Andreas⸗- schule zu Berlin, und als höhere Bürgerschulen im Sinne der Unterrichts⸗- und Prüfun sordnung vom 6. Oktober 1859: die Realklassen am Gymnasium Josephinum zu Hildesheim, die höhere Lehranstalt zu Bocholt, die höhere Bürgerschule in Lucken⸗- walde und die Realklassen des Gymnasiums zu Celle.
Berlin, den 4. Dezember 18699. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ “ Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.
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Tagesordnung.
36. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten,
1 82110. 8. Dezember, Vormittags 10 Uhr.
1) Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause. I. Hohenzollernsche Lande, und Beschluß nahme uͤber die geschäftliche Behandlung des Antrages des Abg. Frhrn. v. Frank, betreffend die Einrichtung eines Kom⸗
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