Gesetzentwurf über die Aufhebung der —,2— 1b gen der Frauen, wurde nach der Fassung des Referenten an genommen und die Staatsregierung ermaͤchtigt, das bezügliche Feset durch Aufhebung der Geschlechts⸗Vormundschaft der Frauen zu erweitern. 1 Anhalt. Dessau, 6. Dezember. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Preußen ist gestern Abend
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öu“ di n CWEIö’¹; 11 8 16 W“ 1“ Z 1 . Königliche Staats⸗- munal-Landtages in den Hohenzollernschen Landen, II. Eisen⸗ Burghart sich mit der Tendenz des Antrages einver and chlagener Antrag, dahin gehend: die Kö ——7 ahnverwaltung. 2) Bericht der Kommission für Handel und klärt hatte, wurde derselbe mit großer Masoritän eneemaera üerung wolle die .g be⸗ I11I1“ Gewerbe über den Gesetzentwurf über die Handelskammern Die sämmtlichen Positionen der indirekten Steuern wurden Synode nicht g— Hemein 1 mng und die darauf bezüglichen Petitionen. 3) Mündlicher Bericht sodann bewilligt. Staatsmitteln bestreiten, —25 v 18tagt n. lens. der Budget⸗Kommission über den Entwurf eines verh be⸗ Drei im Srag 10 3
Es folgte der Etat der direkten Steuern. Nach einer k b — treffend die Aufhebung der Unterstützungskasse für Waisen von Bemerkung des Regierungs⸗Kommissars Ministerial⸗Direhen von Mitgliedern der Synode eingebrachte, und Steuerbeamten in der Provinz Hannover. 8 8
Schuhmann, daß der vorliegende Etat von dem des Vorj
Angekommen: General⸗Major von Chauvin, von Dresden.
Berlin, 8. Dezember. Se. Majestät der König haben
Allergnädigst geruht: zur Anlegung der den nachbenannten Per⸗
sonen von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen In⸗ signien, und zwar: des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse: dem ordentlichen Professor Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Goep⸗ pert zu Breslau und dem außerordentlichen Professor Dr. Koch hn Berlin; des St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse:
em Garten⸗Inspektor Bouché daselbst; — sowie zu der von des Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Ver⸗
leihung des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich Hohen⸗-
zollernschen Hausordens an den Major Mischke vom General⸗
Stabe des II. Armee⸗Corps, den Hauptmann von Gerhardt —
des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin) und den Kaiserlich Russischen Legations⸗Sekretär von Kotzebue, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. Dezember. v. Witzendorff, Oberst und Commdr. des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11, unter Versetzung in den Generalstab, zum Chef des General⸗ stabes VIII. Armee⸗Corps, Gr. v. Wartensleben, Oberst u. Abth. Chef im großen Generalstabe, zum Commdr. des 2. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 12, ernannt. v. Stiehle, Oberst und Flügel⸗Adjutant Sr. Maj. des Königs, Commdr. des 4. Garde⸗Gren. Regts. Königin, unter Belassung in seinem Verhältniß als Flügel⸗Adjutant, in den Generalstab, als Abth. Chef im geneen Generalstabe, versetzt. Den 4. Dezember. Fürst zu Wied, Sec. Lt. à la suite des 4. Garde⸗ Gren. Regts. Königin, unter Belassung der Unif. dieses Regts. und unter Verleihung des Char. als Major, zu den Off. à la suite der Armee versetzt. v. Berenhorst III., Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. b Fo., v. Otterstedt, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin
lisabeth, beide in das 3. Brandenbg. Inf. Regmt. Nr. 20, versetzt. Bei der Landwehr. Den 1. Dezember. de Niem, Major zur Disp. und 1ö1“ des 1. Bats. (Bitterfeld) 4. Magdb. Landw. Regmts. Nr. 67, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. (Burg) 1. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 26 versetzt. B. Abschiedsbewilli⸗ 1*E ꝛc. Den 1. Dezember. v. Köppen, Major à la suite des 8 Garde⸗Gren. Negts. Königin und erster Militärlehrer am Kadetten⸗ hause zu Berlin, mit Pens. der Abschied bewilligt. Gr. zu Dohnall., Sec. Lt. vom 1. Schles. Hus. Regmt. Nr. 4, unter dem gesetzl. Vor⸗ behalt entlassen. 8
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 8. Dezember. Ihre Majestät die Königin war gestern im Konzert der Singakademie (Frau Schumann und Joachim) anwesend. — Heute war die
chinesische Gesandtschaft im Königlichen Palais zur Besichtigung desselben.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zu⸗
— Das Staats⸗Ministerium trat heute unter Vorsi des Kriegs⸗Ministers von Roon zu einer Sitzung Fosenhecee
— Das Haus der Abgeordneten setzte auch in seiner gestrigen Sitzung die Vorberathung des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr 1870 fort.
Zur allgemeinen Debatte über den Etat der indirekten Steuern nahm Niemand das Wort und wurde deshalb sogleich
in die Spezialdiskussion eingetreten. Die Tit. 1—10 wurden ohne Bemerkungen bewilligt. Zu Tit. 11 »Elbzölle« (Einnahme) beantragte der Abg. von Unruh (Magdeburg): Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Einnahme aus den Elbzöllen ist, beginnend mit dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1871 nicht mehr auf den preußischen Staatshaushalts⸗Etat
m bringen. Nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. von Unruh Dr. Faucher und von Svybel betheiligten und
Der General⸗Telegraphen⸗Direktor,
nuf „. abweiche, wurde sofort die Spezial⸗Diskussion eröffnet.
Zu Tit. 5, Gewerbesteuer, beantragten die Kommiissarien des Hauses:
»Die Staatsregierung aufzufordern: I. dem nächsten Landtage ein Gewerbesteuer⸗Gesetz vorzulegen, und IlI. dabei insbesondere zu berück. sichtigen: 1) daß die Höhe der Gewerbesteuer mehr durch die Größt des in dem Gewerbebetriebe angelegten Kapitals, als durch die auf den Betrieb verwendete Arbeitskraft zu bestimmen ist, und 2) daß die Größe der Vortheile, welche die betreffenden Gewerbebetriebe von den Staatsanstalten und Einrichtungen haben, die Höhe der Steuer⸗ sätze mitbedingen muß⸗ .
Nachdem die Abgg. Scharnweber, Grumbrecht und Dr. Becker über den Antrag gesprochen, wurde derselbe wieder zurückgezogen. Die sämmtlichen Etats⸗Positionen wurden hierauf bewilligt und alsdann die Sitzung vertagt. Schluß 3 ½ Uhr
E1 Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. Brigg ⸗Musquito« am 6. d. M in Cadix angekommen. “ Die außerordentliche Synode für die Provinz Preußen ging, nachdem dieselbe ihre Verhandlungen über das Peapone et „betreffend die Revision der Gemeinde⸗ und reis⸗Synodalverfassung, beendigt hatte, zur Berathung des Entwurfs zur Provinzial⸗Synodalordnung über. Die Berathung wurde durch mehrere Sitzungen fortgesezt und erst in der letzten Sitzung der Synode zum Abschluß gebracht. Sie endigte mit der Annahme der durch Kommissions⸗ und anderweite Anträge vielfach modifizirten Vorlage. Sodann er⸗ ledigte die Kommission in der letzten Sitzung noch mehrere bei derselben eingegangene und einer besonderen Kommission zur Begutachtung überwiesene Anträge und Petitionen und ver⸗ sammelte sich am Abend noch einmal behufs Unterzeichnung des abgeschlossenen Protokolls, worauf der Schluß der aufer⸗ ordentlichen Synode erfolgte. — Die außerordentliche Synode für die Provinz Posen beendigte in ihren beiden letzten Sitzungen die Verhand⸗ lungen über die ihr seitens des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes gemachten Vorlagen mit der Berathung der noch zu erledigen⸗ den §§. 5—11 des Entwurfs zur Provinzial⸗Synodal⸗ Ordnung. Diese sämmtlichen Paragraphen wurden unter Genehmigung nachstehender Modisikationen nach der Vorlage angenommen: ni Bestimmung der Nr. 1 des §. 5 wurde wie folgt gefaßt: „ Die Provinzial⸗Synode wacht über die Reinheit der Lehre in Kirchen und höheren und niederen Schulen mit Einschluß des evan⸗ gelischen Religionsunterrichts in katholischen und simultanen Lehr⸗ anstalten. Sie hat die Zustände und Bedürfnisse der evangelischen Kirche und Schule ihres Bereichs in Obacht zu nehmen und über Verletzungen der kirchlichen Ordnung, oder vorhandene Mißstände, die zu ihrer Kenntniß gelangen, zu verhandeln. Sie ist befugt, ein bis zwei aus ihrer Mitte erwählte Personen zu den theologischen Exami⸗
senden, welche an den Prüfungen mit vollem Stimmrecht Antheil zu nehmen berechtigt sind.«
Die Bestimmung der Nr. 3 Alin. 3 des §. 5 wurde in folgender Fassung angenommen:
»Wird in der Folge eine synodale Gesammtvertretung für die evangelische Landeskirche gebildet, so soll dies nur nach vorgängiger
Anhörung der Provinzial⸗Synoden und demnächst unter Vereinbarung mit einem aus den Vorständen sämmtlicher Provinzial⸗Synoden ge⸗ bildeten Ausschuß geschehen und bleibt für diesen Fall eine Einschrän⸗ kung der Kompetenz der Provinzial⸗Synoden, soweit sie für den ge⸗ nannten Zweck erforderlich sein wird, vorbehalten.⸗ 1
In den §. 6 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß der Präses nach Maßgabe der von der Synode festzustellenden Geschäftsordnung die Verhandlungen leitet. — Die Bestimmung des §. 9 ward dahin geändert, daß der feierliche Synodalgottes⸗ dienst nicht am Tage vor, sondern am Tage nach der Eroöff⸗ nung der Synode stattfindet. — Endlich wurde der §. 2 der Provinzial⸗Synodalordnung noch dahin modifizirt, daß die Provinzial⸗Synode auch noch durch den am Schlusse der vor⸗ angegangenen Synode gewählten Vorstand gebildet wird.
Bei §. 11 schlug die Kommission eine vollständiger⸗ und präcisere Fassung, dieses die Aufbringung der Synodal⸗ kosten betreffenden Paragraphen vor, welche auf Grund der von dem Referenten der Kommission in längerem Vortrage gegebenen Motivirung, mit einem dazu von einem Mitgliede
(Magdeburg), nachdem der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath
gestellten Amendement, einstimmig angenommen wurde. —
Ebenso wurde ein der Synode von derselben Kommission vor⸗
jahres
zu gewinnen. werd 8G und eJen. für die nächstjährige Indienststellung baulich in und die Erhöhung der Notariats⸗ nißsporteln; c) unzweifelhaft noch nachfolgend: der Haupt⸗
Finanzetat
hat heute zunächst den Gesetzentwurf
im Schluß der Verhandlungen über die Hauptvor⸗ is zum KFablegt Proponenda, betreffend: 1) die Mittheilung sag hender Ehescheidungsurtel an die Pfarrer, 2) die Immunität ange Geistlichen und 3) die Seitens der Kirche den entlassenen vreäͤstingen zuzuwendende Fürsorge, wurden, da sie von der
node nicht mehr berathen werden konnten, dem Königl. Kon⸗ sstorium zur weitern Veranlassung überwiesen. 8 Sodann nahm der Kommissarius des landesherrlichen Kirchen⸗ ngiments das Wort und sprach der Synode über die Art und Weise, wie sich dieselbe ihrer Aufgabe entledigt habe, die vollste Anerkennung aus. Der Präses der Synode, Konsistorial⸗Rath Schultze, resumirte endlich die in 11 Plenarsitzungen undzahlreichen Fommissionsberathungen gepflogenen Verhandlungen der außer⸗ ordentlichen Provinzial⸗Synode; dankte den Kommissarien des V andesherrlichen Kirchenregiments und des Kultus⸗Ministeriums, beneral⸗Superintendenten Dr. Cranz und Ober Regierungs⸗ Kath von Bünting, für ihre fördernde Betheiligung an den Arbeiten der Synode; dankte ferner allen Mitgliedern derselben, insbesondere den Beisitzern im Präsidio, Präsidenten Hahndorf und Superintendenten Schönfeld, sowie dem Sekretariate, für di ihm gewährte Unterstützung und erklärte sodann die außer⸗ ordentliche Synode für geschlossen. 1”
nzig, 7. Die Sch — 9* e 8 15. d. M. auf der hiesigen Königlichen Werft V vom Stapel gelassen werden, damit für den Aviso »Albatroß« auf dem Helling derselben der Kiel gestreckt werden kann. Die Corvette» Augusta« ist in das Trocken dock aufgenommen und wird denmächst durch die Corvette »Victoria« darin abgelöst werden, um die Ueberzeugung von der Seetüchtigkeit der Schiffsböden Außerdem werden die Corvetten »Gazelle« und
»Thetis« für 2 “ 8 irt und an der Vollendung des Sturmdecks beim Panzerschif mütmriniug⸗ gearbeitet. Das Feuerschiff für die Außenjade I wird bis zum See es 5 und soll Mitte April Wilhelmshaven übergeführt werden. . däcn »Nautilus« und „Albatroß« ist noch nach⸗ zutragen, daß diese Kriegsfahrzeuge je 167 Fuß Länge, 26 ½ Fuß V Breite, einen Pietgang von 11 Fuß und Maschinen V 30 Pferdekraft erhalten. U
— “ Schwerin, 7. Dezember. Der Groß⸗ herzog hat sich gestern Abend zur Jagd nach Goldberg be⸗ geben und wird heute Abend s 2.8—4 . Sen
7. Dezember. 8
Sachsen. Dresden, 7. Dez 4.2 Umteusge⸗ S Abertsbahn⸗Aktien gegen Staatsschulden⸗Kassen eine in Ueber⸗ einstimmung mit den Beschlüssen der zweiten NS in allen seinen Punkten unverändert angenommen und sodann die Berathung über den Gesetzentwurf, die Wegebaupflicht be⸗ V treffend, fortgesetzt und sämmtliche Paragraphen desselben 8-. V den Vorschlägen der Dechuta ia — be-Tiese Kben ganzen Ent⸗
w den gefaßten Beschlüssen angenommen. 8e Kammer erledigte die Vorberathung im lenum über den Antrag der Abgg. Mehnert und Gen. auf Aufhebung des Gesetzes vom 30. November 1843, die Theil⸗ barkeit der Grundstücke betreffend. Nach einer mehrstündigen Debatte zog Abg. Mehnert seinen Antrag zurück und nahm hierauf die Kammer folgenden Antrag des Akg. Dr. Pfeiffer an.
Stand gesetzt, die Fregatte
Rücksichtlich der
„Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der Ersten Kammer
beschließen, an die Königliche Staatsregierung das Gesuch zu richten: 1s0ebcces vom 30. November 1843, die Theilbarkeit des L-SSög eigenthums betreffend, einer Revision zu unterwerfen, und dabei in Erwägung zu ziehen, ob und inwieweit gewisse Erleichterungen 8 Beziehung auf die Theilbarkeit des ländlichen — herbeizuführen seien, und 2) zu erwägen, ob und wie weit es ꝛwe 8 mäßig sei, die §§. 207 bis 209 der Verordnung vom 9. Januar 885 das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend, aufzuhe 22 und der nächsten Ständeversammlung darüber eine Vorlage zu ma 8. und in derselben darauf Bedacht zu nehmen, daß die Regulirung der
teuern und Abgaben nicht vor dem Ei ins thekenbuch, sondern nach demselben bewirkt werde.«
Baden.
Dezember. (Westpr. Ztg.) Die Schiffsjungen⸗ hb
genossen, die Einführung des metrischen Maßes
erwartet man noch ein Verfassungsgesetz mit der Verbindung damit stehenden Organisation im Departement des
thums,
Eintrage ins Grund⸗ und Hypo⸗
Meiningen, 6. Dezember. In der heutigen öffentlichen
des Berichts des — Sizung des Landtags wurde auf Grund des Bechamier u. s. w.; endlich die Finanz⸗Kommission über die Aufnahme
F ie Aufsicht über die Aichämter Finanzausschusses beschlossen, die Aufsicht über die Aiche
an Pengesc e Zwei eingebrachte Interpellationen, die polizeiliche Verfolung von Zeitungen, sowie die Wildschaden⸗ Vergütung betreffend, wurden nach längerer Diskussion schließ⸗
lich durch den Landtags⸗Kommissar Staats⸗Rath Gieseke zur
Beruhigung der Stände beantwortet. Der als letzter Gegen⸗ stand der heutigen Tagesordnung von den Ständen vorgelegte
zum Besuche am hiesigen Hofe eingetroffen. Schwarzburg. Sondersbhausen, 6. Dezember. Der Landtag des Fürstenthums ist zum 28. d. Mts. hierher ein⸗
8
berufen. . Karlsruhe, 6. Dezember. Zur weiteren Ver⸗ ständigung über die mannheimer Uebereinkunft der Rheinufer⸗ staaten vom 27. v. M. in Betreff der Hebung und Förderung der Fischerei im Rhein und dessen Zu⸗ und Abflüssen von Basel bis in das offene Meer, hat sich der von Baden ernannte Bevollmächtigte, Geh. Rath Dr. Dietz (badisches Mitglied der Centralkommission fuüͤr die Rheinschiffahrt) gestern nach Bern begeben. Württemberg. Stuttgart, 6. Dezember. Der »Staats⸗ Anz.« bringt eine Uebersicht der Aufgaben, welche der Kammer der Abgeordneten theils durch die Regierungsvorlagen, theils durch ihre eigenen Aufträge an die Kommissionen auf dem nächsten Landtage warten. Sie rubrizirt dieselben folgender⸗ maßen: 1) Gesetzentwürfe sind a) noch vor der Vertagung ein⸗ gebracht worden: wegen Aufhebung der im Gebiete des bürger⸗ lichen Rechts bestehenden Vorrechte des Fiskus und anderer ge⸗ setzlich berechtigter Personen, so wie einer damit zusammen⸗ ängenden Ergänzung des Vormundschaftsrechtes, über die Bauordnung, die Erg en. lästigen oder gefährlichen Anlagen und von Wasserwerken, die Ausübung gesah Ablösung des Weiderechts, sowie die Ab⸗ lösung des Waldstreurechts, über die Verehelichung der Staats⸗ und Gewichtes, die Besteuerung des Grundeigenthums, der Gefälle, Gebäude und Gewerbe, b) ö eeos ags chseczche 8⸗3 bi⸗ ea. echtli Ferhältnisse der wirthschaftlichen enossenschafter Seche ee b - 2 Erbschafts⸗ und Vermächt⸗
Gerichtssporteln, eine neue
mit dem Entwurf des Finanzgesetzes für 1870—71, 1871 — 72, 1872 — 73, ein Eisenbahnbau⸗Gesetz und ein Gesetz⸗
entwurf über die Rekrutenaushebung für diese Periode. Dazu
in gewisser
Innern, nebst Regelung der Verwaltungs⸗Rechtspflege; ferner kommen möglicherweise: eine Anwaltsordnung, das auf dem Landtag von 1867—68 unerledigt gebliebene Gesetz über die ausnahmsweise Gestattung der bürgerlichen Trauung bei Israe⸗ liten, ein Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Grundeigen⸗ der Gefälle, Gebäude und Gewerbe für die Zwecke der Amtskörperschaften und Gemeinden. Außerdem aber harren noch 2) einige sonstige Vorlagen der Regierung ihrer Erledigung: die Verträge mit Amerika wegen der Staatsangehörigkeit der Aus⸗ und Eingewanderten, mit Bayern über die Herstellung einer weiteren Verbindung zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen (Rürnberg⸗Ansbach⸗Crailsheim), mit dem Fürsten von Thurn und Taxis wegen epavisirter Güter, Gefälle und anderer Rechte, endlich die Finanzausgleichung mit dem Fürstlichen Hause Löwenstein⸗ Wertheim⸗Freudenberg hinsichtlich seiner Besitzungen in der vormaligen Grafschaft Löwenstein.é 3) Die Kammer der Abgeordneten hat auf dem Landtag vom Dezem⸗ ber 1808 ihre Kommissionen mit der Erstattung von Berichten über eine S von Gegenständen beauftragt, namentlich die Legitimationskommission über angefochtene Wahlen; die staatsrechtliche Kommission über 7 Gegenstände, darunter die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlament, eine Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Wahl der Städte und Oberamtsbezirke zum Landtage, Königliche Verordnungen, betreffend die Einführung einer Landessynode und die Stellung des Kultusministeriums bei
Angelegenheiten der evangelischen Kirche; die Justiz⸗Kommission über die Gerichtsverfassung, die Civil⸗Prozeßordnung und die Strafprozeßordnung in gewissen Richtungen; die volkswirth⸗ schaftliche Kommission über 7 Gegenstände, darunter eine Mo⸗ tion, betr. die Ausgabe weiteren Staatspapiergeldes, die Post- verträge mit Oesterreich, der Schweiz und mit Italien, die neuen deutsch⸗österreichischen und internationalen Telegraphen⸗ verträge, Petitionen um Konzessiontrung einer Notenbank
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eines 4 ½prozent. Staatsanlehens zu Eisenbahn⸗Baukosten im t. München, 5. Dezember. Die Rückkehr des Königs aus Hohenschwangau ist auf die zweite Hälfte der nächsten Woche anberaumt. Se. Majestät wird dann den ganzen Winter über in der Residenzstad erweile
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