“““ “ ekanntmachun 4 2, 4,29 veeeg die Lebensversicherungs⸗Gesellschaft »Albert⸗ in London. 1 n der Voraussetzung einer Rekonstruktion der Gesellschaft waren die Liquidatoren durch die Verfügung des Konkursgerichts vom 14. August d. J. ermächtigt worden, von allen Versicher⸗ ten der Lebensversicherungs⸗Gesellschaft »Albert« die fälligen Prä⸗ mien in Empfang zu nehmen und in einem besonderen Conto zu vereinnahmen; und zwar unter der Bedingung, daß diese nachbezahlten Prämien bis zum 1. Januar 1870 zurückerstattet werden sollten.
Nach einer mir eben zugehenden Mittheilung der Liquida⸗ toren vom 9. d. M. ist nun der in der gedachten Verfügung vom 14. August 1869 auf den 1. Januar 1870 anberaumte Termin bis zum 30. März 1870 verlängert worden und es sind nach Ansicht der Liquidatoren die bis dahin fällig werdenden Prämien in der bisherigen Weise fortzubezahlen. öö“ goondon, den 10. Dezember 1869. ““ Deer General⸗Konsul veüccchen Bundes.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche “ Arbeiten.
Der bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover beschäftigte Gerichts⸗Assessor Max Theophil Gemberg ist in Folge seiner definitiven Uebernahme zur Staats⸗Eisenbahn⸗ Verwaltung zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
11“]; “ 11“ Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 24. November 1869 — betreffend den Amts⸗Charakter der evangelischen Militärgeistlichen. Anumuf Ihren Bericht vom 23. d. Mts. genehmige Ich, daß für die evangelischen Militärgeistlichen je nach ihrer Stellung der Amts⸗ Charakter als »Militär⸗Oberpfarrer, Divisionspfarrer, Garnison⸗ pfarrer, Marinepfarrer, Kadettenpfarrer« in allen amtlichen Kund⸗ rge ien Pr Anwendung gebracht werde. Fgr
1, den 24. November 1869. 8 v“ Wilhelm. v. Roon v. Mühler. 8 An die Minister des Krieges und der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur Kennt⸗ niß der Armee gebracht. Berlin, den 29. November 1869. “ Kriegs⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Podbielski.
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7.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Das Verzeichniß der am 8. Dezember 1869 gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden von demselben Tage zur baaren Einlösung am 1. Juli 1870 gekündigten Schuldverschreibungen der fünf⸗
prozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859, sowie bereits früher gekündigter und nicht mehr verzinslicher Schuldverschrei⸗ bungen der Anleihen von 1856 und 1859 (5 pCt.) liegt der heu⸗ tigen Nummer dieses Blattes bei. 11“
Berlin, 13. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am König⸗ lich griechischen Hofe, von Wagner, von des Königs von Griechenland Majestät verliehenen Großkreuzes des Erlöser⸗ Ordens; ferner zur Anlegung der den nachbenannten Personen von des Sultans Majestät verliehenen Dekora⸗ tionen, und zwar: des Medschidje⸗Ordens erster Klasse: dem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei der ottomanischen Pforte, Grafen von Keyserling; des Medschidje⸗Ordens zwei⸗ ter Klasse: dem Legations⸗Rath Uebel bei der Gesandt⸗ schaft in Konstantinopel; des Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Konsul des Norddeutschen Bundes in Konstanti⸗ nopel, Legations⸗Rath Grimm; des Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes ebendaselbst, Grafen von Schwerin, und dem zweiten Dragoman Carl Testa bei der Gesandtschaft in Konstantinopel; sowie des Osmanié⸗Ordens dritter Klasse: dem ersten Dragoman Dr. Busch bei der⸗ selben Gesandtschaft; — und endlich zur Anlegung des dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Salviati zu Berlin von des Königs von Württemberg Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Württembergischen Krone und des dem Direk⸗ tor der Eisenhütte zu Tschatach in Transkaukasten, Berg⸗Inge⸗ nieur Hermann Bernoulli aus Berlin, von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens
h I Smtmachuh h.... . Für die nächstjährige Heeres⸗Ersatzaushebung wird densen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 8 einschließlich den 31. Dezember 1850 geboren sind, un bierselbsti Wohnsitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Ai⸗it anderer Le ranslalten, Dienstboten, Haus⸗ und Wirthsch Handlun sdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrbu Fabrikarbeiter ꝛc. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebra ünst swei⸗ dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismittelt; ie Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie 1- zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Besce gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben. Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilen Bescheinigungen werden stempel⸗ und kostenfrei igtstt t. Der Zeitpunkt zur Behufs Aufstellung der Stam wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gemg werden. Berlin, den 7. Dezember 1869. Köͤnigliche Kreis⸗Ersatzkommission.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden der Königl. Albertus⸗Universität zu Königsberg i. Pr. im P. ter⸗Semester 1869 — 70. Im Sommer⸗Semester 1869 sind immatrital ewesen 457, davon sind abgegangen 77. Es sind demnach geblich 0, dazu sind in diesem Semester gekommen 88. Die Gesammte der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 468. Die theologse Fakultät zählt 78 Inländer, — Ausländer, zus. 78. Die jurists Jakultät zählt 89 Inländer, — Ausländer, zuf. 89. Die moinin Fakultät zählt 125 Inländer, 13 Ausländer, zus. 188. Die phi phische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife . b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfung Reglements vom 4. Juni 1834: —, c) Inländer ohne Zeugniß Reife nach §. 36 desselben Reglements 12, zus. 157 Inländer, d) 6 länder. Summa 163. Total 468. Außer diesen immatrikulire Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören! Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene —, 3) mit sh zieller Genehmigung des zeitigen Prorektors 1. Die Gesammtza der nicht immatrikulirten Zuhoöͤrer ist demnach 17. Es nehmen mith an den Vorlesungen überhaupt Theil 485.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Dezember. Der Bundesragt des Norddeutschen Bundes trat heute zu einer Plena sitzung zusammen.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut schen Bundes für das Landheer und die Festungen we sammelte sich heute zu einer Sitzung.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Nor ddeutsche Bundes für die Gewerbe⸗Ordnung hielt heute eine Sitzung
— Die heutige (38.) Plenarsitzung des Hauses der Ab geordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gege 10 ½ Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister der landwilrt schaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des „. nern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Camphauf und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Vor Eintritt des Hauses in die Tages⸗Ordnung überreich der Minister des Innern Graf zu Eulenburg einen Gese entwurf, betreffend die Landesbank in Wiesbaden. Der Entwuh wurde der verstärkten Kommission für Finanzen und Zi überwiesen.
Den alleinigen Gegenstand beutiger Tages⸗Ordnung bilde der Bericht der Budget⸗Kommission über den Gesetzentwurf́,! treffend die Konsolidation preußischer Staats⸗Anleihen.
Nach kurzen Bemerkungen des Referenten Abg. v. Henm. wurde die Generaldebatte eröffnet. .
An derselben betheiligten sich die Abgg. Dr. Glaser, Richt (Königsberg), von Bonin (Genthin), welche gegen den Ce entwurf und die Abgg. Grumbrecht, von Kardorf, von Wed welche für denselben sprachen.
Der Finanz⸗Minister Camphausen ergriff das Wort t mittelbar nach dem Abg. von Bonin.
8 (Schluß des Blattes) 1
— RNach den beim Ober⸗Kommando der Marine dh gegangenen Nachrichten ist S. M. Brigg »Rover“ al 10. d. Mts. von Oporto in Saint⸗Roque angekommen.
Waldeck. Arolsen. Ueber die letzte Sitzung des Lam, tages der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 4.2 zember ist uns nachstehender Bericht zugegangen. we,n Die Sitzung wurde in Gegenwart des Landes⸗Hirekta von Flottwell und dessen Kommissars, Finanz⸗Rath Wane vom Vorsitzenden Gleisner um 10 Uhr Vormittags eröffmal
Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Waldeck fuhr A
dritter Klasse, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
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Gleisner in dem in voriger Sitzung begonnenen Berichte fort dem Gesetzentwurf, die Ablösung von Nat
ubgaben gegenüber den Kirchen,
Meferenten auf Annahme
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— Pfarreien und Schulen betreffend. — Der 56—7 erhielt mit einigen vom Ausschuß und von den Abgg. Cuntze, Herwig, Rhode und anistus ꝛc. empfohlenen Modifikationen und nach längerer Debatte zum §. 26 die verfassungsmäßige Zustimmung der Ständekammer.
Hierauf folgte, nachdem Abg. Gleisner den Vorsitz wieder übernommen, der mündliche Bericht des Abg. Rhode für den Gesetzgebungs⸗Ausschuß zu dem Schreiben des Landes⸗Direktors vom 3. Dezember, betreffs des Gesetzentwurfs wegen Ver⸗ aufs des Glaubersalzes Seitens der Apo⸗ heker. Dieser Entwurf war den Ständen bereits
Jahre 1866 vorgelegt und lautete im §. 1: „Der Werkauf von Glaubersalz in Mengen unter einem bürgerlichen Pfunde ist nur den Apothekern gestattet; im §. 2: — bandlungen werden mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Wochen bestraft.“⸗ — Der Antrag des
der Gesetzesvorlage wurde ange⸗ nommen. 88 Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der münd⸗ iche Bericht des Verwaltungsausschusses zu dem Schreiben des Landes⸗Direktors vom 19. November, betreffend die Staatskassen⸗ Kechnung pro 1867; und zwar zunächst der Bericht des Abg. Waldeck zum Domanialetat — Einnahme —. Der Antrag
des Berichterstatters hinsichtlich der hierzu gezogenen Erinne⸗
ngen ging dahin: - „den Regierungs⸗Kommissar, Finanz⸗Rath Waldeck zu ersuchen, von diesen Erinnerungen für die demnächstige Abrechnung zwischen Domanium und Land Notiz zu nehmen⸗«, — . und wurde angenommen. “
Desgleichen der Betreffs der vorgefundenen Etatsüber⸗
chreituungen gestellte Antrag des Berichterstatters zum Doma⸗ jaleEtat — Ausgabe —, Abg. Schultze: 16 die Nachverwilligung auszusprechen⸗, nd des Abg. Emde als Berichterstatters zum Landes⸗Etat: mit Beziehung auf die frühere Resolution und bei dem Bestehen gleicher Verhältnisse die Nachverwilligung auszusprechen.⸗
Nach dee der auf eine Viertelstunde ausge⸗ sezten Sitzung verlas der Landes⸗Direktor ein inmittelst an ihn eingegangenes Schreiben Sr. Durchlaucht des Fürsten, worin ees wörtlich heißt:
Diejenigen Beträge, welche zur Deckung des in den ersten Jahren Meiner Regierung eingetretenen Defizits in der Domanialver⸗ waltung aus der Landeskasse zugeschossen sind, belaufen sich nach der Berechnung Meiner Domänenkammer im Ganzen auf höͤchstens 27,000 Thaler. Diese Summe würde Ich in Gemäßheit Meines Zugeständnisses vom 20. Januar 1865 der Landeskasse zu vergüten haben. 1
Da es aber zu Meiner Kenntniß gekommen ist, daß die Stände jenes Defizit höher veranschlagen, und Ich nicht Willens bin, über Mein dem Lande gemachtes Zugeständniß weitere Erörterungen eintreten zu lassen, so habe Ich beschlossen, den von Mir zu erstat⸗ tenden Betrag über das von Mir für richtig gehaltene Maß hin⸗ aus festzusetzen, und zwar zu einer solchen Höhe, daß dadurch das von den Ständen anerkannte Guthaben des Domaniums aus den Abrechnungen von den Jahren 1849 bis 1864 inkl. aus⸗
geglichen wird. In Folge dessen erkläre Ich, der Landeskasse das Defizit in der Höhe von 49,801 Thlr. 25 Sgr, welche Summe dem anerkannten Betrage des Guthabens des Domaniums gleichkommt, vergüten zu wollen. Arolsen, am 4. Dezember 1869. .“ gez. Georg Victor.
Der Vorsitzende Gleisner sprach Namens der Ständekam⸗ er seinen Dank dafür aus, daß Se. Durchlaucht durch dies Dpfer soviel dazu beitrage, die Differenz zwischen Domanium ind Land zu beseitigen.
Sodann erklärte der Landes⸗Direktor im Namen Seiner Najestät des Königs von Preußen den diesjährigen ordentlichen bandtag der Fürstenthümer für geschlossen, worauf der Vor⸗ zende auf Se. Majestät den König von Preußen und Se.⸗ Hurchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ein drei⸗
maliges Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung lebhaft
instimmte.
Mecklenburg. Sternberg, 11. Dezember. In heu iger Landtagssitzung wurde der Bericht der zur Bear⸗ beitung der Soc. wegen Steuerreform nieder⸗ sesetzeen Komites vorgelegt. Es wird uns Folgendes dar⸗ us mitgetheilt: Nach vorigjähriger Verhandlung sollte der seste Satz des Ordinariums von 355,000 Thalern abgemindert verden, wenn die Bundesmatrikular⸗Beiträge unter 200,000 chaler fallen würden; das Komite will jetzt Abminderung, 8b die Beiträge unter 300,000 Thaler fallen, nicht minder
en Abzug, wenn die Matrikular⸗Beitraͤge in Folge neuer
nundessteuern geringer werden. Den Betrag der außer⸗ serentlichen Kontribution zu 2½ Simpla — nach Abzug verbleibenden Grundsteuern — berechnet das Komite au fchr Thaler, den Ertrag der proponirten acht Faktorensteuern
511,000 Thaler. Für die fortbestehenden Grundsteuern be⸗
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dingt sie Unabänderlichkeit der Kataster. In Betreff der einzelnen Steuern findet das Komite die Gewerbesteuer, die Besoldungs⸗, die Erwerb⸗, die Lohn⸗ und die Zinsensteuer im Prinzip zur ün. nahme geeignet. Was jedoch einerseits die Viehsteuer und die Steuer von Pachteinnahmen, andererseits die Steuer von Wohnhäusern betrifft, so hat das Komite sich nach Ständen seeei 128 die ersteren Steuern erklären sich die ritter⸗ chaftlichen Mitglieder derselben, und es wird anstatt der⸗ selben eine Hufensteuer auch für das Extraordinarium (welche die landschaftlichen Mitglieder noch neben der Viehsteuer ver⸗ langen) und eine Steuer der Pächter in Vorschlag gebracht. Die Wohnhaussteuer wird von den landschaftlichen Komite⸗ Mitgliedern abgelehnt, und auch die ritterschaftlichen halten den Erhebungs⸗Modus nicht für geeignet. Der Landtag beschloß: Es sei dem Komite⸗Vorschlage gemäß Abschrift des Berichts den Kommissarien mitzutheilen, übrigens mit der Erklärung, daß sich die Landtagsversammung in keiner Weise an den Bericht
gebunden erachte.
Ein Diktamen des Bürgermeisters Zastrow⸗Rostock ver⸗ langt Durchführung eines einheitlichen Steuersystems, erklärt sich gegen das Aversum von 355,000 Thalern, will nur nach Nachweisung des jedesmaligen Bedürfnisses bewilligt wissen und reservirt die rechtliche Stellung Rostocks in Bezug auf die
S 8 Ein Diktamen der Herren Pogge⸗Gevezin, Pogge⸗ Poelitz, Burgwedel⸗Weitendorf und Süee
fordert jährliche Budgetvorlegung.
Sachsen. Dresden, 12. Dezember. Das »Dresd. Journ⸗ publizirt folgendes Gesetz, die Gleichstellung der Schuldverschrei⸗ bungen des Norddeutschen Bundes mit den inländischen Staats⸗ papieren betreffend, vom 2. Dezember 1869:
Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände hierdurch, wie folgt: Die auf Grund eines verfassungsmäßig erlassenen Bundes⸗ gesetzes ausgefertigten Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bun⸗ des können in gleicher Weise, wie die inländischen Staatspapiere, zur Anlegung von Mündelgeldern, von Baarschaften der Kirchenärarien und anderer geistlicher und milder Stiftungen, sowie von Deposital⸗ beständen, nicht minder zur Bestellung von Dienstkautionen verwendet werden. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
— Die erste Kammer erledigte in ihrer gestrigen Sitzung die Positonen 11 bis 22 des Einnahmebudgets, indem sie die⸗ selben allenthalben nach den Anträgen ihrer zweiten Deputation in der postulirten, bezw. von der Zweiten Kammer im Ein⸗ verständniß mit der Regierung beschlossenen Höhe genehmigte. Die Beschlußfassung über Pos. 10, Staats⸗Eisenbahnnutzungen, wurde mit Zustimmung der Regierung bis zur Durchberathung des Ausgabebudgets ausgesetzt. Von den von der Zweiten Kammer zu dieser Position angenommenen Anträgen wurden nur die auf eine Revision des Reglemets der Staatseisenbahnen im Sinne verbesserter Haftpflicht, verkürzter Lieferzeit und an⸗ gemessener Entschädigung abhanden gekommener und beschä⸗ digter Frachtgüter, sowie auf Wegfall der Fracht⸗Disparitäten gerichteten angenommen, die übrigen abgelehnt.
Coburg, 10. Dezember. Der Herzog von Meiningen ist heute Abend zu einem kurzen Besuche am Herzoglichen Hofe hierselbst eingetroffen.
Altenburg, 11. Dezember. Nach amtlicher Bekanntmachung sind auf Präsentation der jetzt versammelten Landschaft die Funk⸗ tionen der zwei Landtagsdeputirten für die laufenden Finanz⸗ sachen dem Landtagspräsidenten Wirkl. Geheimen Rath von der Gabelentz auf Poschwitz und dem Kommerzienrath Th. Schmidt hier, die Funktionen des landschaftlichen Mitdirektors der Landesbank dem Rittergutsbesitzer Adv. Stöhr hier aber- mals übertragen worden.
Meiningen, 9. Dezember. In der heutigen Sitzung des Landtags kam ein von der Regierung vorgelegter Gesetz⸗ entwurf, die Fischerei betreffend, zur Berathung. Der Gesetz⸗ gebungs⸗Ausschuß war nicht in der Lage, diesen Gesetzentwurf dem Landtag zur Annahme zu empfehlen, und legte daher einen umgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes, die Fischerei und den Krebsfang betreffend, vor, welcher Bestimmungen über die Be⸗ fugniß der Gemeinden zum Fisch⸗ und Krebsfang, polizeiliche Voͤrschriften über Ausübung der Fischerei und des Krebsfangs, polizeiliche Vorschriften gegen Beeinträchtigung fremder Fische⸗ reien enthält und nach längerer Debatte im Wesentlichen die Zustimmung des Landtags erhielt. 1
Hessen. Darmstadt, 11. Dezember. In der gestrigen Sitzung der 2. Kammer fand, nach Erledigung mehrerer Peti⸗ tionen, die Schlußberathung und Abstimmung über den Gesetz⸗ entwurf, den Steuerfuß bei außerordentlichen Steuerausschlägen und Gemeindeumlagen betreffend, statt. Die Kammer nahm den Artikel 1 der Regierungsvorlage, wonach vom 1. Januar 1870 ab bei Gemeindeumlagen die Einkommensteuer⸗Kapitalien an Stelle der Personalsteuer⸗Kapitalien treten, mit allen ge⸗
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