1869 / 293 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

kasse in Frankfuxt a. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab⸗ zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. 1

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeich⸗ neten, nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Anleihe, sowie der Anleihe vom Jahre 1856, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 9. Juni d. J. stattgehabten der fünfprozentigen Staatsanleihe von 1859) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

In Betreff der am 9. Juni d. Js. ausgeloosten und zum 3. Januar 1870 gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreis⸗, den Steuer⸗ und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunalkassen, sowie auf den Bureaux der Land⸗ räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt. I“

Berlin, den 8. Dezember 1869.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Ervangelischer Ober⸗Kirch

* 8

Der Superintendent, Pfarrer Fredrich Wilhelm Georgi in Oberdorla ist zum Superintendenten der Diözes Seebach, Regierungsbezirk Erfurt, ernannt w rden

Tagesordnung. 8.

7. Plenar⸗Sitzung des Herrenhauses Donnerstag, den 16. Dezember 1869, Vormittags 11 Uhr. 1) Bericht der X. Kommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen, bezüg⸗ lich der Theilung und Vereinigung meierstättischen Eigenthums in dem Kreise Rinteln des Regierungsbezirks Cassel, 2) Münd⸗ licher Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen⸗ und Waisen⸗Kassen für Elementarlehrer und über die darauf bezügliche Petition der Schullehrer zu Hötens⸗ leben, Regierungsbezirk Magdeburg, vom 25. November cr., 3) Bericht der Justiz⸗Kommission über zwei Petitionen des Grafen zur Lippe, betreffend 1) den Entwurf einer Prozeß⸗ Ordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2) den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, 4) Bericht der Finanz⸗Kommission über die Petition der Stadtbehörden zu Grabow bei Stettin um Befreiung von der für den größ⸗ ten Theil der Grabower Stadtbewohner aus einer unrichtigen Begrenzung des Stettiner Mahl⸗ und Schlachtsteuerbezirks er⸗ wachsenden Belastung mit doppelten atssteuerrn 8

am

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Kiel im Winter⸗Semester 1869 —70: Am Schluß des Sommer⸗Semester 1869 sind immatrikulirt gewesen 160, davon sind abgegangen 56, es sind demnach geblieben 104, dazu sind in diesem Semester gekommen 59, die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hier anwesenden Studirenden beträgt daher 163. Die va⸗ Fakultät zählt Inländer 59, Ausländer 2, zusammen 61; die juristische Fakultät zählt Inländer 15, Ausländer —, zusammen 15; die medizinische Fakultät zählt Inländer 48, Ausländer 5, zu⸗ sammen 53; die philosophische Fakultät zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 24, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834 —, c) In⸗

länder ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 7,

zusammen Inländer 31, d) Ausländer 3, zusammen 34. Summa 163. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit Be⸗ willigung des Rektors 4, es nehmen mithin an den Vorlesungen über⸗ haupt Theil 166 Studirende.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Nachdem Gelegenheit des am 8. Dezember d. J. in St. Pet burg gefeierten bedeutungsreichen Festes des hundertjäh gen Jubiläums der Stiftung des Kriegsordens St. Geam

von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland ver det worden war, daß Seiner Majestät dem Kän das Großkreuz dieses höchsten militärischen Ordens verlic worden sei, wurde noch an demselben Abend der Kaͤiserli General⸗Major à la suite Graf Nostitz nach Berlin abgase

8 682 1 54 gesen det, um Sr. Majestät dem Könige die Insignien des Orde zu überbringen. General Graf Nostitz ist hier eingetrofe und von Sr. Majestät dem Könige am 11. d. in sonderer Audienz empfangen worden.

Aus dieser Veranlassung fand vorgestern im Königl. Palai hierselbst ein Diner statt, zu welchem außer den Mitgliedern d Königlichen Familie der Kaiserlich russische Gesandte v. Hubn die Kaiserlich russischen Generale Graf Nostitz und önn Koutousow, der Feldmarschall Graf Wrangel, die Genergh Graf Waldersee, v. Peucker, v. Moltke und v. Hindersin, sovwi mehrere der hier anwesenden Generale, welche zugleich Ritze des Ordens pour le mérite sind, mit Einladungen beehrt wong den waren. Beim Diner erhoben Sich Se. Majestät der Könm um durch einen Toast auf Se. Majestät den Kaiser von Ru land den Gefühlen des Dankes, mit welchen Allerhöchstdieselbe diese seltene Auszeichnung entgegen genommen haben, etwa i folgenden Worten einen Ausdruck zu geben.

„Im Gefühl innigster Freundschaft und Dankbarkeit sähe Ich Mich veranlaßt, das Wohl Sr. Majestät des Kaiset von Rußland auszubringen. Der Kaiser hat durch die M. gewordene Verleihung des Großkreuzes des St. GCeorst Ordens, Seiner höchsten militärischen Auszeichnung, im Hmw⸗ Hlick auf die Zeit, in welcher Mir vor 55 Jahren von de Kaisers Alexander I. Majestät die 4. Klasse dieses Orden verliehen wurde, eine glorreiche Vergangenheit unsere beiderseitigen Armeen und die glorreiche Gegenwant Meiner Armee zusammenfassen wollen. Groß mug Meine Ueberraschung, groß ist Meine Dankharket am höchsten steht aber die Ehre, welche Meiner Armee in ha Mir gewordenen Auszeichnung zu Theil wird. Hierfür und für die freundliche Annahme Seinerseits des Ihm von M dargebotenen Ordens pour le mérite, Meinem Kaiserlichen Freunde den tiefgefühltesten Dank auszusprechen, ist Mir d Herzensbedürfniß, und somit leere Ich Mein Glas auf deß Wohl Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, des Vatet Seiner Armee.«

In Erwiederung hierauf bat der Kaiserlich russische Ge sandte, von Oubril, um die Ehre, im Namen Sr. Majesth des Kaisers das Wohl Sr. Majestät des Königs ausbringen dürfen und sagte in französischer Sprache:

Votre Majesté a daigué me permettre de Lui adresser quelques paroles à l'occasion de ce jour. Je profite avec bor- heur de cette auguste autorisation pour remercier Votre Mo- jesté des paroles qu'Elle vient de prononcer et qui trouverort9 un chaleureux écho dans le coeur de l'Empereur, mon august Maitre. En Vous conférant, Sire, les insignes de la Grande Croix de l'ordre de St. George, la plus haute marque howc- rifique de l'armée Russe, l'Empereur a voulu Vous donmner, Sire, une nouvelle preuve de Son amitié personnelle et de 8- profonde vénération. Mais l'on y verra, à juste titre, un nou- veau gage des liens qui subsistent entre les deux Souverains

les deux peuples et les deux armées; gage conforme amf

intéréts des deux pays et aux intéréts de l'Europe. (C⁸ avec ces sentimens et en Vous remerciant encore, Sire, qlx j'ai honneur de proposer au nom de l'Empereur la santé de Votre Majesté.

Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträͤg

heimen Legations⸗Raths Abeken, sowie im Beisein Sr. Koͤnig. lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen und empfingen den Ober Jägermeister Grafen Eberhag Stolberg.

Ihre Majestät die Königin wohnte am Sonntag dem Gottesdienste in der St. Matthäikirche bei und erschien Abente in einer Versammlung des Magdalenen⸗Vereins. Gestern besichtigte Ihre Majestät das seiner Vollendung entgegengehend Augusta⸗Hospital. 1b Die Fregatte »Elisabeth«, mit Sr. Königlichen Hohg dem Kronprinzen an Bord, hat, wie telegraphisch gemelhe wird, gestern Nachmittag Messina passirt. Se. Königlich Hoheit nebst Gefolge befindet sich wohl. Auf der Uleberfaltt

sturmisch

von Alexandrien am 12. und 11. d. M. war da

Präsidiums

des Militärkabinets, des Polizei⸗Präsidenten, des Wirklichen Ge

Monate

s Wetter seh

Die Ausschüsse des Bundesrathes des Zollvereins r Zoll⸗ und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr aten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der gestrigen (32sten) Sitzung des Bundesrathes es Norddeutschen Bundes fuͤhrte in Vertretung des zundeskanzlers der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath helbrück den Vorsitz. Das Präsidium legte Anträge vor, etreffend: a) den Abschluß eines Jurisdiktionsvertrages mit hesen; b) die Wahlen der Mitglieder des Ober⸗Handelsgerichts.

folgten sodann Ausschußberichte über 1) die Vorlage des gräsidiums, betreffend die zur Ausführung des Wechselstempel⸗ cuer⸗Gesetzes nöthigen Anordnungen; 2) den Antrag Olden⸗ urgs, betreffend die Gründung eines Centralorgans für die beröffentlichungen des Bundes; 3) den Antrag Sachsens, be⸗

effend das Gnadengehalt der Militär⸗Invaliden; 4) a) die

üslegung des §. 29 der Gewerbe⸗Ordnung, b) die Vorlage des wegen des Erlasses von Bestimmungen über die zulässigkeit von Dampfkessel⸗Anlagen; 5) die Vorlage des Prä⸗ diums, betreffend die Prozentantheile an den Posteinnahmen us Anlaß der Aufhebung der Portofreiheiten; 6) die Vorlage 6 Präsidiums, betreffend die Deckungsmittel für die Bundes⸗ heneralkasse für 1870. Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ chen Bundes für Handel und Verkehr hielt heute eine

tzung ab. Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sitzung des zauses der Abgeordneten noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck

egen den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußi⸗

heer Staatsanleihen, und der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) ür denselben gesprochen hatten, wurde die Generaldebatte ge⸗ hlosseen und die Sitzung vertagt. Schluß 3 Uhr 50 Minuten.

Die heutige (39.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der

bgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 0z Uhr eröffnet. 4

Am Ministertische befanden sich der Minister für Handel, hewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der

MNinister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow,

eer Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗ Ninister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare. Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung überreichte

er Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz einen Gesetzentwurf, etreffend einen Zusatz zu dem Gesetze vom 17. Februar 18688 pegen Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zur V

deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen u. s. w.

Der Gesetzentwurf wurde den vereinigten Kommissionen h eenen und Zölle und für Handel und Gewerbe über⸗ viesen.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die portsetzung der Berathung des Berichts der Budget⸗Kommission ber den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußischer taatsanleihen. Der Referent Abg. von Hennig befürwortete der Kommissions⸗Anträge zu dem Gesetz⸗ wurfe.

Hiernächst wurde die Spezial⸗Diskussion eröffnet. Zu .1 sprach nur der Abg. Dr. Virchow, welchem der Finanz⸗ Ninister Camphausen antwortete. b 1 Der §. 1 wurde unverändert nach der Regierungs⸗Vorlage it sehr großer Majorität angenommen.

Von dem Abgeordneten Freiherrn von Hoverbeck und Ge⸗

ossen waren folgende eventuelle Verbesserungs⸗Anträge zu den

Porschlägen der Budget⸗Kommission eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. An Stelle des .2 die folgenden 3 Paragraphen zu setzen: §. 2. Die Verwaltung

er konsolidirten Anleihen und deren Tilgung wird der Hauptverwal⸗

79 8* Staatsschulden überwiesen. §K. 2a. Vom 07 0

a8 Etatsgesetz für ein einzelnes Jahr etwas Anderes festsetzt. nbedingt fließen zum Tilg

en, insofern sie taatshaushalts⸗Etat zu solchen Verwendungen bestimmt sind, welche te Nutzwerth der betreffenden Anlage zu erhöhen geeignet sind. Die Tilgung geschieht in der Art, daß die für ein ahr dazu bestimmten Fonds zum Ankaufe eines en Betrages von Schulddokumenten verwendet werden. * dbweit jedoch der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt derden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzuloͤsenden schulddokumente im Monate Juni öffentlich ausgeloest und die ge⸗ genen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs er nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen Num⸗ c können die Inhaber der ausgeloosten albetrag bei der Staatsschulden ⸗Tilgungskasse nnpfang nehmen. Ueber abgehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset. II. In

,6. Alinea 3 die Worte zu streichen: »die zum Ankauf und zur

inlͤsung von Verschreibungen älterer Anleihen erforderlichen baaren

1

Mittel, ingleichen⸗«., III. Zu F. 8 folgenden Zusatz zu machen: »so weit die Ausführung dann noch nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlich der Fortdauer der der Königlichen Staatsregierung ertheilten Ermäch⸗ tigung gesetzliche Sneenss vorbehalten.«

„Ferner hatten die Abgg. Dr. Glaser und Genossen folgende Abänderungsanträge gestellt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: DSttatt des §. 2 zu setzen: Zur Tilgung der konsolidirten Anleihe

der

1. Januar werden jährlich mindestens 8 Millionen Thaler in baa. Im Gelde zur Tilgung der Staatsschulden verwandt, falls nicht

jungen⸗Schiff hat

entsprechen⸗

In-

Schulddokumente baar in

diesem Termine hinaus werden die etwa

wird vom Jahre 1873 ab der Hauptverwaltung der Staatsschulden alljährlich ein Prozent des Schuldenkapitals überwiesen.

„Es werden ferner zur Tilgung dieser Anleihe die durch all⸗ mälige Abtragung des Schuldenkapitals ersparten Zinsen in Art verwendet, daß dieselben vom 1. Januar 1873 an in Zeitabschnitten von 10 aufeinander folgenden Jahren dem Tilgungs⸗Fonds zuwachsen. Die Bestimmung 1des §. 17 der Verordnung vom 17. Januar 1820, durch welche der Verjährungs⸗ termin bei Zinsrückständen von Staatsschuld⸗Dokumenten auf vier Jahre, von der Verfallzeit an gerechnet, festgesetzt ist, findet auf etwaige Zinsrü ckstände der konsolidirten Anleihe Anwendung. Die auf diese Art präkludirten Zinsen fallen dem Tilgungs⸗Fonds zu. Als §. 4 den folgenden Paragraph einzurücken und darnach die Nummern der folgenden Paragraphen abzuändern:

§. 4. Die Tilgung geschieht in der Art, daß die für jedes Jahr dazu bestimmten Fonds (§§. 2 und 3) zum Ankauf eines entsprechen⸗ den Betrages von Schulddokumenten verwendet werden. Insoweit jedoch der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösenden Schulddokumente in halbjährlichen Raten in den Monaten März und September öffentlich ausgelooset und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs Monate nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen Nummern können die Inhaber der ausgelooseten Schuld⸗ dokumente den Kapitalbetrag bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse baar in Empfang nehmen. Ueber diesen Termin hinaus werden die etwa unabgehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset.

Sodann die Abgg. Lent und Genossen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: im Alinea 1 des §. 2 anstatt: »Staatshaushaltsgesetz« zu setzen: »Staatshaushaltsetat.« und Abgeordneter Lasker:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. 6 für den Fall der Ablehnung des Antrages von Hoverbeck zu II. im Absatz 3 Zeile 6 des Kommissionsberichts und des Regierungsentwurfes zwischen den Worten »im Uebrigen« und »durch Veräußerung⸗ einzuschalten: für das Jahr 1870.

UAnd der Abg. Lent: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem §. 7 folgen⸗

den Zusatz hinzuzufügen: Die Bestimmungen der Kabinets⸗Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz⸗Sammlung S. 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen⸗ und depositalmäßige Sicher⸗ heit finden auch auf die Verschreibungen der konsolidirten Anleihe, sowie solcher Anleihen, welchen mit derselben später vereinigt worden,

Anwendung. 1 Zu §. 2 sprachen die Abgg. Dr. Virchow, Dr. Nasse, Frei

herr v. Foverhece⸗ v. Benda und Dr. Glaser. Der Finanz⸗Minister Camphausen griff wiederholt in die

Diskussion ein. Nachdem der Referent Abg. v. Hennig nochmals gegen die

Amendements sich erklärt und die Annahme der Kommissions⸗

Anträge befürwortet hatte, begann die Abstimmung.

(Schluß des Blattes.)

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck ist am 12. d. M. von seiner Reise nach Aegypten zurückgekehrt und hat seine Dienstfunktionen im Bundeskanzler⸗Amte wieder an⸗

Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« vom 12. d. M. enthält eine Korrespondenz aus Braunschweig vom 10. d. M., in welcher über die angebliche Stellung der preußischen Regie⸗ rung zur braunschweigischen Eisenbahnangelegenheit Mittheilun⸗ gen gemacht werden. 8 8

Wir sehen uns in Folge dessen zu der Erklärung veran⸗ laßt, daß die Aeußerungen der genannten Zeitung über das Verhalten der preußischen Regierung zu der braunschweigischen Eisenbahnfrage lediglich der Verantwortung der Redaktion des

3 ungsfonds diejenigen außeordentlichen Ein⸗ Blattes und ihres Korrespondenten zur Last fallen. ahmen, welche durch Veräußerung von Staatsgütern gewonnen wer-—

nicht innerhalb derselben Verwaltung durch den

Danzig, 13. Dezember. (Westpr. Zt.) Das Schiffs⸗ den Namen »Undine« erhalten. Stralsund, 11. Dezember. Der Kommunalland tag für Neu⸗Vorpommern und Rügen ist gestern hier unter dem Vorsitz des Erb⸗Landmarschalls, Fürsten zu Putbus, eröffnet worden. 1 11. Dezember. Durch Großherzogliche Ver⸗ ordnung ist der Landtag des Großherzogthums auf den 29. d. Mts. einberufen und die Dauer des Landtags bis zum 1. März k. J. bestimmt worden. Derselbe tritt auf Grund des neuen Wahlgesetzes jetzt zum ersten Male in der von 50 auf 3 verminderten Abgeordnetenzahl zusammen. Abgesehen von einer sogenannten Krongutsvorlage, welche in Betreff der Rechte de regierenden landesfürstlichen Familie von den Domänen statt des bisherigen Provisoriums eine feste Regelung bezweckt, wird

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