1869 / 294 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bei Fäerflchang der ersten Nachweisung ist zugleich der Anspruch auf Entschädigung selbst durch Angabe des lästigen Privatrechtstitels, worauf die bisherige subjektive Befreiung von der Wechselstempelsteuer in dem betreffenden Staate beruht, unter Vorlegung der Beweismittel

Mechmn dur e

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

88 In Berteezung: 8 8 Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes⸗Stempel⸗ marken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechsel⸗ Stempelsteuer, sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener

Stempelmarken und Blankets. Vom 13. Dezember 1869.

Zur Ausführung der Bestimmung im §. 22 des Gesetzes vom 10. Juni d. J, die Wechsel⸗Stempelsteuer 8. Nordöeutschen Bunde betreffend (Bundesgesetzbl. S. 193), wird hierdurch bekannt gemacht, daß vom 30. d. M. ab die zur Entrichtung der Wechsel⸗Stempel⸗ euer (nach §. 13 des Gesetzes vom 10. Juni d. J.) erforderlichen Bundes⸗Stempelmarfen und gestempelten Blankets zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen dieselben lauten, bei den Postanstalten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, mit Ausschluß der Hohen⸗ reee I“

ie Bundes⸗Stempelmarken sind mit der Umschrift »Norddeut⸗ scher Wechselstempel« und der Angabe des u.“ in Groschen, für welchen sie gelten, bezeichnet, und für Werthbeträge von 1, 1½¼, 3, 4 6, 7 ¼˙, 9, 12, 15, 30, 45, 60, 90, 150 und 300 Groschen zum Ver⸗ kauf gestellt. Die mit dem Bundesstempel versehenen Wechselblankets lauten auf Steuerbeträge von 1, 1 ½, 3, 4;⅛, 6, 7 ½, 9, 12, 15 und 30 Groschen.

Stempelmarken und Blankets zum Werthe von 1, 134 und 3 Groschen werden bei allen Postanstalten, auch den Postexpedütionen zweiter Klasse, verkauft. Die Debitsstellen für Marken und Blankets, welche auf höhere Stempelbeträge lauten, werden nach den örtlichen

Verhältnissen, dem Bedürfniß entsprechend, bestimmt. Die bezüglichen deheranoen 2. vere an Satenmge der Postanstalten und, soweit erforderlich, durch amtliche Bekanntmachung zu lichen ,v

Für die bei den Postanstalten angekauften, demnä aber ver⸗ dorbenen Stempelmarken und Blankets kann nur beansprucht werden, wenn 1) der Schaden mindestens einen Thaler beträgt und wenn 2) vollständig erwiesen wird, daß der Schaden ledig⸗ lich durch Zufall oder Versehen veranlaßt und von den betreffenden Stempelmaterialien, beziehungsweise von den Schriftstücken, zu welchen sie verwendet sind, noch kein oder doch kein solcher Gebrauch gemacht ist, wodurch das steuerliche Interesse gefährdet werden kann; wenn endlich 3) der Erstattungsanspruch innerhalb 14 Tagen, nachdem der Schaden dem Berechtigten bekannt geworden, bei der Ober⸗Post⸗ Direktion des Bezirks, in Lübeck, Bremen und Hambuig bei dem zu⸗ ständigen Ober⸗Postamte, angemeldet wird.

Die Erstattung erfolgt durch Umtausch der verdorbenen gegen andere Stempelmaterialien bei der zu bestimmenden Debitsstelle.

Hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung der Bundes⸗ Stempelmarken wird auf die am heutigen Tage erlassene Bekannt⸗ machung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempel⸗ steuer im Norddeutschen Bunde, unter Nr. II. verwiesen.

Berlin, den 13. Dezember 1869 8

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. vͥee*“.““;

Auf Grund der laut Bekanntmachung vom 13. d. Mtsr (Bundesgesetz⸗Blatt Seite 691) unter 8 Ig urc den Zundes. rath des Norddeutschen Bundes erfolgten Feststellung der bei Berechnung des Wechselstempels zum Grunde zu legenden

für die Umrechnung der in anderer, als der Thaler⸗

usgedrückten Summen, ist ein ausführlicher Wechsel—

Stempeltarif für die sämmtlichen dort aufgeführten Währungen

mit Ausnahme der österreichischen und russischen effectiven und

der finnischen ausgearbeitet worden, welcher von der

von Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei zum Preise von 22 Sgr. für das Exemplar bezogen werden kann.

Berlin, den 13. Dezember 1869.

Delbrück.

Das 39. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter: Nr. 393 die Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeulschen Bunde. Vom 13. Dezember 1869, unter Nr. 394 die Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes⸗Stempelmarken und gestempelten Blankets zur Ent⸗ richtung der Wechsel⸗Stempelsteuer, sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempelmarken und Blankets. Vom 13. Dezember 1869 / und unter Nr. 395 die Beglaubigung des Herrn Due als Königlich schwedisch⸗norwegischer außerordentlicher Gesandter und bevoll⸗ mächtigter Minister beim Norddeutschen Bunde. Beerlin, den 15. Dezember 1869. 8 Zeitungs⸗Comtoir.

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Mrinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der Koͤnigliche Wasserbau⸗Inspektor Hesse zu Celle j nach Lüneburg versetzt und mit der kommissarlschen Waähena mung der Funktionen eines bautechnischen Mitgliedes der dor⸗ tigen Königlichen Landdrostei betraut worden.

Die Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektoren

Crone zu Elberfeld und Funke zu Göttingen sind in gleicher

eiesschaft resp. nach Göttingen und Frankfurt a. M. versetzt 0 .

Der bisherige Koöͤnigliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Buch⸗ holz zu Elberfeld ist zum Königlichen vber⸗Beirlebs⸗Innich so wie der bisherige Bahn⸗Ingenieur bei der Main⸗Weser Bahn, Heyl zu Cassel, zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor er. nannt und Ersterem die Ober⸗Betriebs⸗Inspektorstelle, Letzterem Kn enenneBau⸗ ex geeresct An bers gr helh bei der Ber⸗ gisch⸗Märkischen Eisenbahnverwaltung mit dem 2 Elbexhid biscreßen worden. Wohnsize zu 3 er bisherige Baumeister Zweck zu Sayn ist zum König⸗ lichen Kreis⸗Baumeister ernannt 8 Kreih. .“ zu Prüm (Regierungsbezirk Trier) verliehen vorden.

Alustiz⸗Ministerium.

88 .

Dem Advokaten und Notar Böning zu Blumenthal, in Obergerichts⸗Bezirke Verden, ist die Verlegung seines chasäm nach Osterholz in demselben Obergerichts⸗Bezirke gestattet worden.

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Tagesordnung.

am Donnerstag, den 16. Dezember 1869, Vormittags 10 U 2 1 1) Mündlicher Bericht der verstärkten Komnüifsion 8. Finanzen und Zölle über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Hannoversche Landes⸗Kreditanstalt. 2) Mündlicher Bericht der verstärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetzentwurf, betreffend die Landes⸗Kreditkasse in Cassel. 3) Schlyßberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die ge⸗ zwungene Abtretung von unbeweglichem Eigenthum im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main. 4) Münd⸗ licher Bericht der Budget⸗Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Unterstützungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz Hannover. 5) Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Ge⸗ werbe über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auflösung der Wittwen⸗ und Waisenkasse der Polizeimannschaft der vor⸗ maligen freien Stadt Frankfurt a. M. 6) Bericht der ver⸗ stärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hanno⸗ ver, Hessen, Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim. 7) Be⸗ richt der Kommission für Finanzen und Zölle über den Ver⸗ trag mit dem Königreich Sachsen vom 16. April 1869 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der beiderseitigen Staats⸗ Angehoͤrigen. 18 bencgnor s e Dr. Becker und Dr.

esetzentwurf, betreffend die Ablösung der den geistli Schul⸗Instituten, s der 1 1 zustehenden Reallasten.

1 Abgereist: 1 Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, Graf von Wartenburg.

L1“ 11“ N ichtamtli ches.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Civil⸗Kabinets und militärische Meldungen entgegen und empfingen eine De⸗ putation aus Marburg, bestehend aus dem Oberbürgermeister Naanvonpb⸗ dem Vizebürgermeister Dr. Wolff und dem Landrath Ber .

„— Im Königlichen Palais fand gestern ein Di ür di Mitglieder des Bundesraths 12 ges Ke Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie tele⸗ graphisch gemeldet wird, gestern früh in Neapel eingetroffen. Der Kronprinz Humbert und der Prinz Amadeus statteten Sr. Königlichen Hoheit am Bord der »Elisabeth« sofort einen Besuch ab. “*“”

Die vereinigten Ausschüsse

1“ 1 t des Bundesrathes Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie für Handel

und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

40. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten,

8) Bericht der XI. Kommission über den von Gneist eingebrachten

frommen und milden Stiftungen

Der General⸗Major, General à la suite

Brandenburg II., nach

8 Z“

88 Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdiskusston über den Gesetz⸗ entwurf, betrefsend die Konsolidation preußischer Staats⸗An⸗ leihen, fortgesetzt. 1b

Die gestern bereits mitgetheilten Amendements der Abgg. Freiherrn von Hoverbeck und Dr. Glaser zu §. 2 wurden mit großer Majorität abgelehnt und der §. 2 nach der Kommissions⸗ vorlage und mit dem gleichfalls mitgetheilten Amendement des Abg. Pent angenommen. ] 8

Die Sitzung wurde hierauf veragt.

Am gestrigen Abende um 7 ½¼ Uhr eröffnete Präsident von Forckenbeck wiederum die Sitzung. 1

Am Ministertische befanden sich der Minister der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Das Haus trat von Neuem in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, ein.

An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Grumbrecht, Dr. Glaser, Klotz (Berlin), von Benda, Lasker und von Ben⸗ nigsen, sowie der Referent Abg. von Hennig.

Der Finanz⸗Minister Camphausen und der Regierungs⸗ Kommissar, Fehaer Ober⸗Finanz⸗Nath Wollny griffen zu wiederholten Malen in die Debatte ein.

Die §§. 3—6 wurden nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Das Amendement des Abg. Lasker zu §. 6, welches gestern mitgetheilt worden, wurde mit 236 gegen 136 Stimmen abgelehnt.

Auch die §§. 7 und 8 wurden mit dem Amendement des Abg. Lent unter Ablehnung des Amendements des Abg. Frhr. v. Hoverbeck angenommen.

Bei namentlicher Abstimmung wurde hierauf der ganze Gesetzentwurf mit 242 gegen 128 Stimmen angenommen.

achdem der Referent Abg. von Hennig noch über eine Petition der Handelskammer zu Breslau zu §. 4 des vorliegen⸗ den Gesetzentwurfs berichtet hatte, welche durch Uebergang zur ühebiwnüfsg ihre Erledigung fand, wurde die Sitzung um 10

Uhr geschlossen.

VNach den beim Oberkommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten vom 13ten d. Mts. hat S. M. S.»Hertha⸗ den Suezkanal passirt und ist im Rothen Meere angekommen. S. M. S. ⸗EElisabeth« ist am 14ten d. Mts. in Neapel

angekommen.

Altona, 13. Dezember. In der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag kehrte das Panzerschiff »Prinz Adalbert« von Godeffroy's Werft, wo die 72 pfündigen Kanonen eingeschifft worden, in den hiesigen Hafen zurück und wurde am Schwengel estgelegt. 13. Dezember. Die erste ordentliche Landes⸗ Synode der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover ist heute 58 Eö“ Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode geschlossen worden. Coͤln, 14. Dezember. Die englische Post aus London, vom 13. d. Abends, ist ausgeblieben. g. Düsseldorf, 13. Dezember. Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern traf gestern Abend mit dem aachener Zuge hier ein und wurde auf dem Bahnhofe von der Fürstlichen Familie empfangen. 8 . Sachsen. Dresden, 14. Dezember. Die zweite Kammer ist in ihrer heutigen Sitzung bei den auf den An⸗ trag der Abg. Mehnert u. Gen. wegen Aufhebung des Gesetzes vom 30. November 1843, die Theilbarkeit der Grundstücke betr., in der Sitzung vom 7. Dezbr. gefaßten Beschlüͤssen steben geblieben. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Deputation über den Antrag des Abg. Barth (Radebeul) und Genossen, die Erhöhung des Servistarifs in Friedenszeiten be⸗ treffend. Nach längerer Debatte beschloß die Kammer auf An⸗

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darein zu willigen, daß unerwartet des Resultates des über die Beschlüsse bezüglich der Anträge einzuleitenden Vereinigungs⸗ verfahrens, die 1

lassen werde.

andische Schrift über. den Gesetzentwurf er⸗

Gotha, 13. Dezember. Als der Bau eines neuen Mu⸗ seums hierselbst begonnen werden sollte, postulirte die Regie⸗

rung 120,000 Thaler aus Domänenmitteln. Als diese Summ

vom Landtag verwilligt war, folgte ein zweites Postulat von 80,000 Thlr. Der Landtag verwilligte auch dieses, jedoch unter der Voraussetzung, daß etwa noch nöthige Zuschüsse aus der Privatkasse des Herzogs bestritten würden. Da die 80,000 Thaler nicht reichten, so zahlte nun die Herzogliche Privatkass 30,000 Thlr. Aber auch dieses war nicht genügend, vielmeh ist man zur Vollendung des nur äußerlich 5e. Baues eines abermaligen Betrages von 120,000 Thlr. benöthigt. Die Agna ten haben nun ihre Zustimmung dazu gegeben, daß ein An lehen auf die Domänen aufgenommen werde, um die 120,000 Thaler zu beschaffen. Der Landtag hat jedoch die Zustimmung verweigert. 8

Altenburg, 12. Dezember. Nach einer höchslen Verord nung vom 30. v. M. werden zur Ausführung der Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund im Herzogthum vier Aichämter bei den Stadträthen in Altenburg, Nonneburg Eisenberg und Roda errichtet werden. Als Aufsichtsbehörde über diese Aichämter wird in Folge eines mit der Königlich sächsischen Staatsregierung getroffenen Uebereinkommens die S s sächsische Normal⸗Aichungs⸗Kommission zu Dresden ungiren.

13. Dezember. Auf der Tagesordnung der heuti gen Sitzung der Landschaft stand der Gesetzentwurf wegen Wiedereinführung des Wahlgesetzes vom 3. August 1850

Der Entwurf proponirt im Anschluß an das 50er Gesetz die Zahl von 30 Landtagsabgeordneten, und zwar die Wahl von 1

21 derselben nach dem Dreiklassensystem in 7 Wahlbezirken (je 3 in jedem) und von 9 Abgeordneten der Höchstbesteuerten in 9 Wahlbezirken.

Anhalt. Dessau, 14. Dezember. In der heute stattge fundenen Sitzung des Landtags wurde, nach Erledigung mehrerer Anträge, der Ausgabe⸗Ekat berathen.

Baden. arlsruhe, 14. Dezember. Die Abgeord netenkammer nahm heute nach sechstägiger Verhandlun das Gemeindegesetz in der durch die Debatte festgestellten Fa sung mit allen gegen eine Stimme an. Diese Fassung weicht wesentlich von dem ursprünglichen Gesetzentwurf und den An trägen der Kommission ab. 1.

Das Haus trat ferner den abweichenden Beschlüssen der ersten Kammer in der Vorlage über die obligatorische Civilehe und die bürgerliche Standesbeamtung bei, und nahm das ganze Gesetz mit allen gegen 6 Stimmen an. Die Ueberein stimmung der beiden Kammern für dieses Gesetz ist somit her

gestellt. Bayern. München, 13. Dezember. Der Bischof von

Speyer, Dr. Nikolaus v. Weis, ist heute Morgen gestorben

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Dezember. Der Kaiser ist gestern Abend nach Ofen gereist. *

Die Wiener »Abendpost« dementirt entschieden die Nachricht, daß die Majorität des Ministeriums ihre Demission eingereicht habe. evae;

Im Herrenhause hat der Justiz⸗Minister das Grund buchgesetz eingebracht. Es wurde darauf eine Adreßkommission von 15 Mitgliedern gewählt. 14 Mitglieder interpellirten das Gesammt⸗Ministerium anläßlich der gestrigen Arbeiter⸗ demonstration, welche ungesetzlich gewesen sei; es wurden dabei die Fragen aufgeworfen, weshalb die Behörden die Versamm⸗ lung nicht verhuüͤtet hätten, und welche Antwort den Arbellern ertheilt worden seie? Der Ministerpräsident versprach die Inter⸗ pellation demnächst zu beantworten.

Bei der heute im Abgeordnetenhause statt

ehabten Wahl eines Präsidenten wurde Kaiserfeld mi

trag der Deputation, von einer weiteren Berathung über das

Materielle des Antrages abzusehen, vielmehr den vorliegenden V Gegenstand an die Deputation mit dem Auftrage zurückzu⸗ V weisen, über denselben, so wie über eine heute eingegangene,

gleiche Zwecke verfolgende Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Dresden anderweiten Bericht zu erstatten. Schließlich erstattete die betreffende Deputation mündlichen Vortrag über die beschlossene Emission der 5proz. Staats⸗

papiere. Die erste Kammer ist zwar dem diesseitigen Beschlusse auf Annahme des Gesetzentwurfs selbst beigetreten, hat aber den

Beitrilt zu dem Beschlusse, die Anträge der Abgeordneten Gün⸗ ther, Schreck, Mehnert und Köckert der Regierung zur Erwä⸗ gung zu übergeben, abgelehnt. Auf Vorschlag der Deputation beschloß nun die Kammer nach kurzer Debatte, bei den bezüg⸗

lich der Antraͤge gefaßten Beschlüssen zwar slehen zu bleiben, V jedoch in Berücksichtigung der Dringlichkeit der Angelegenheit

0 von 127 Stimmen gewählt. In seiner Antrittsrede betonte derselbe, daß die Parteien in Oesterreich noch immer schroff gegenüberständen und noch Fragen von einschneidender Wichtigkeit zu lösen seien; allein jede Verfassung sei das Werk unverdrossener Arbeit, man müsse sich vor Allem vor einen

ruhelosen Hin⸗ und Herschwanken zwischen Gegensätzen hüten. Der Redner sprach sodann die Hoffnung aus, das Haus werde

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die Arbeit des Verfassungsausbaues im Interesse der dauernden Befestigung des Reiches zu Ende führen. . Im weiteren Verlaufe der Sitzung brachte die Regierung mehrere Vorlagen ein, darunter einen Rechenschaftsbericht wegen Verhängung des Ausnahmezustandes in Cattaro, ein Gesetz zum Schutze des Briefgeheimnisses und ein Gesetz, betreffend die Freihei 1 der Arbeiterkoalition. Der Finanz⸗Minister brachte einen Gesetz⸗ entwurf ein, betreffend die Forterhebung der Steuern bis zum März 1870 und den Staatsvoranschlag für das kommende

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