1869 / 297 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nach verschiedenen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Präsidenten, betreffend die vom Abgeordnetenhause herüber⸗ gekommenen Gesetzentwürfe, die Berufung des Frhrn. v. Plotho auf Parey in das Herrenhaus, sowie die durch Behinderung des Justiz⸗Ministers am Erscheinen nothwendig gewordene Aus⸗ setzung der Berathung des in Betreff der zweiten Petition des Grafen zur Lippe gefaßten Antrages der Justizkommission, ging das Haus zum ersten Gegenstande der Tagesordnun über: Bericht der Budgetkommission über den Gähetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen. Der Berichterstatter Herr v. Kröcher begründete den Antrag der Kommission:

Das Herrenhaus wolle dem Gesetzentwurf, betreffend die Kon⸗ 18eeee. preußischer Staats⸗Anleihen, in der von dem Hause der

bgeordneten beschlossenen Fassung seine Zustimmung ertheilen.

Nach dem Berichterstatter sprachen zur Generaldebatte noch die Herren Graf von Rittberg, Baron von Senfft⸗Pilsach, Hasselbach. Der Finanz⸗Minister Camphausen nahm nach dem Baron von Senfft⸗Pilsach das Wort. In der Spezialdiskussion sprach der Berichterstatter zu §. 1, welcher darauf, wie die übrigen Paragraphen und das ganze Gesetz ohne weitere Debatte angenommen wurde.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetz⸗ entwurf wegen Aufhebung der in der Stadt Frankfurt a. M. bestehenden Feuerversicherung. Der Berichterstatter Dr. Tell⸗ kampf befürwortete den Antrag der Kommission, dem Gesetz⸗ entwurfe in der vom Hause der Abgeordneten angenommenen Fassung zuzustimmen. Das Haus trat den einzelnen Para⸗ graphen und darauf dem ganzen Gesetze bei.

„IEs folgte in der Tagesordnung: Bericht der Justiz⸗Kom⸗ mission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung der revidirten Rheinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868. Die Justiz⸗Kommission beantragte verschiedene redaktionelle Aende⸗ rungen, so wie die Streichung des §. 1 und die folgende Fassung des §. 2 jetzt §. 1):

„Die Ausfertigung der den Vorschriften des Artikels 15 der revi⸗ dirten Rheinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868 entsprechenden Schiffer⸗Patente und der in den Artikeln 18 bis 21 ebendaselbst er⸗ wähnten Bescheinigungen über die Ausübung der Rheinschiffahrt steht der Regierung des Bezirks zu, in welchem der Bewerber seinen Wohnsitz hat.

Der Referent Herr v. Bernuth befürwortete den Antrag der Justizkommission, dem Gesetzentwurfe in der von der Kom⸗ mission vorgeschlagenen Fassung seine Zustimmung zu ertheilen. An der Debatte betheiligten sich noch der Graf v. Rittberg und der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Her⸗ zog. Das Haus beschloß die Genehmigung des von der Kom⸗ mission gestrichenen §. 1 und stellte den §. wieder her. Zu §. 5 sprachen Herr v. Bernuth und der Regierungs⸗Kommissa⸗ rius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog. Ohne erhebliche De⸗ batte wurden die übrigen Paragraphen angenommen, so wie das ganze Gesetz.

Die folgende Nummer der Tagesordnung betraf: Bericht der Justizkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte. Die Kommission beantragte mehrere Aenderungen, sowie die §§. 52, 53, 55 in folgender

assung:

„§. 52 (neu). Für die Abfassung der Urtheile in erster wie in zweiter Instanz, ist die Vorschrift des Artikels 36 Absatz 2 der revi⸗ dirten Rheinschiffahrts⸗Akte maßgebend. §. 53. Gegen die Entscheidung des Appellationsgerichts findet

nur in Civilsachen und zwar auch nur bei Gegenständen über

500 Franken (133 Thlr. 10 Sgr.) das Rechtsmittel der Kassation statt.

Die Zulässigkeit und das Verfahren bei dem Rechtsmittel richtet sich im Uebrigen nach dem in den Bezirken des Appellationsgerichts⸗ hofes zu Cöln bestehenden Rechte.

Rücksichtlich der Vorladungen gelten diejenigen Personen, welche

Lasker,

in einem der Rheinuferstaaten einen bekannten Wohnsitz haben, nicht als Ausländer.

§. 55. In Civilsachen trägt der unterliegende Theil die Kosten.

Außer den in zweiter Instanz durch Verwendung der Advokat⸗Anwalte entstebenden Kosten kann eine Partei auch für die Verhandlungen vor dem Richter erster Instanz, wenn dieselbe außerhalb des Bezirks wohnt, als Entschädigung für Reisen oder Vertretung, bei Anträgen,

Termin nach richterlichem Ermessen 1—3 Thlr., bei höheren Beträgen 2—6 Thlr. in Anrechnung bringen. Die gleichen Gebühren kom⸗ men in Anrechnung bei den Schriftsätzen in dem Berufungsverfahren. Im Uebrigen ist in Betreff der Gebühren und Kosten des richter⸗ lichen Verfahrens der Artikel 39 der revidirten Rheinschiffahrts⸗Akte maßgebend. Die zu zahlenden Kosten sind von der Partei, in deren Iyteresse oder auf deren Antrag sie verwendet werden, nach Bestim⸗ mung des Rheinschiffahrtsrichters vorschußweise zu erlegen.

Das Haus trat den einzelnen Paragraphen nach kurzen Bemerkungen des Referenten, Herrn Denhard, ohne erhebliche Debatte bei. Der Geh. Justiz⸗Rath Schneeganz sprach zu §. 37, dessen Schlußsatz vom Hause folgendermaßen geändert wuͤrde:

Auch in den Fällen unter 2 und in dem Bezirke des Appell

Verbindung mit derjenigen gegen das Endurtheil eingelegt werd S. 50 erhielt die folgende Fassung: 5 Das AUrtheil, oder wenn noch eine nähere Ermittelung noth⸗ wendig erscheint, der Vorbescheid, wird in öffentlicher Sitzung kündet. Die Erledigung des Vorbescheides wird durch d schiffahrtsgericht bewirkt. An dasselbe werden zu dem En zurückgesandt. (Schluß des Blattes.) 2

„— Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner ge⸗ strigen Sitzung die Schlußberathung des Staatshaushaltzs⸗ Etats für das Jahr 1870 fort. 1

Bei Kap. 45 Ministerium der auswärtigen Angelegen. heiten hatten die Abgeordneten Graf Bethusy⸗Huc und Graf zu Eulenburg (Deutsch⸗Crone) beantragt: die bei der ersten Be⸗ rathung für die Legationen in Hamburg, Oldenburg und Weimar als künftig wegfallend bezeichneten 25,000 Thlr. un⸗ bedingt zu bewilligen. Der Antrag wurde nach kurzer Debatte an welcher sich die Antragsteller, sowie die Abgeordneten Frhr⸗ v. Hoverbeck und Dr. Löwe und der Regierungs⸗Kommiissar Geh. Legations⸗Rath v. Keudell betheiligten, vom Hause bei namentlicher Abstimmung mit 166 gegen 161 Stimmen abge⸗ lehnt, der frühere Beschluß des Hauses somit aufrecht erhalten Kapitel 46— 60 wurden ohne erhebliche Debatte genehmigt, worauf der Präsident von Forckenbeck die Sitzung auf den Abend 7 Uhr vertagte.

Der Präsident von Forckenbeck eröffnete die Sitzung wiederum am Abende um 7 ½¼ Uhr. 8

Am Ministertische befanden sich der Minister Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissare. .

Die Schlußberathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1870 erstreckte sich zunächst auf den Etat des Ministeriums des Innern. Der Abgeordnete Groschke hatte beantragt, die in der Vorberathung abgesetzten 2270 Thlr. Remuneration für die Lektoren des Druckschriften⸗Bureaus bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Berlin zu bewilligen.

MNachdem der Abg. Scharnweber diesen Antrag unterstützt und der Abg. Parisius denselben bekämpft hatte, wurde der Antrag abgelehnt.

Das Schreiben des Königlichen Staats⸗Ministeriums vom 10. d. M., die Verwendung der in Folge der Gesetze über die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg und der des ehemaligen Kurfürsten von Hessen mit Beschlag belegten Gelder gab zu einer Debatte Anlaß, an welcher sich die Abgg. 1 Dr. Windthorst (Meppen), Graf Bethusy⸗Hutc, Freiherr von Hoverbeck, von Diest, Hagen (Görlitz), Dr. Virchom betheiligten und in welcher der Minister der landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten von Selchow das Wort ergriff.

Der Abg. von Brauchitsch (Elbing) berichtete Namens der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts über die ihr in der Sitzung vom 20. v. M. überwiesenen Anträge:

I. des Abg. Dr. Virchow: Tit. 18 der Ausgaben des Ordina⸗ riums (Kap. 62), so wie Tit. 1 des Extraordinariums (Kap. 12), ein⸗ schließlich des in der Beilage B. (S. 22 der Anlagen) erwähnten Rück⸗ einnahmefonds, zur genaueren Prüfung und Berichterstattung an die Budgetkommission zu verweisen, II. des Abg. Koppe: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, der Melioraͤ⸗ tionssozietät der Bocker Haide jeden Zuschuß aus Steaats⸗ mitteln so lange zu versagen, bis durch Gutachten Sachver⸗ ständiger nachgewiesen ist, daß durch Abänderung des Sozietätsstatuts

der geistlichen,

und durch eine einmalige Unterstützung die Sozietät in den Stand

gesetzt wird, ihre Zwecke in Zukunft aus eigenen Mitteln zu erfüllen, III. des Abgeordneten von Richthofen (Jauer): die Königliche Staats⸗ regierung aufzufordern, dem nächstjährigen Etat des Ministeriums für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten einen allgemeinen Nachweis

derjenigen Landesmeliorationen und

en; 1 Deichbauten beizufügen, welche in der Ausführung begriffen sind und welche in Ueascg genommen werden sollen, mit Angabe der nach Tit. 18 voraussichtlich und an⸗ nähernd dafür zu verwendenden Mittel.

Die Kommission beantragte:

adI. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) In Einnahme

deren Gegenstand weniger als 500 Thlr. beträgt, für den einzelnen Kap. 11 des Hauptetats unter: Allgemeine Kassenverwaltung und unter

einem neuen Titel2 mit dem Rubro: Einnahmen des zu größeren Landes⸗ meliorationen und Deichbauten bestimmten Fonds an Kapitalrückzah⸗ lungen und Zinsen, welche bestimmungsmäßig diesem Fonds zuwachsen einschließlich des Bestandes desselben aus dem Vorjahre, zu bewilligen 60,000 Thlr. 2) In Ausgabe Kap. 62 Tit. 18 des Hauptetats unter: landwirthschaftliche Verwaltung sub rubro: größere Landesmeliora⸗ tionen und Deichbauten und zu den erforderlichen Vorarbeiten, ein⸗ schließlich der Verwaltungskosten, sowie unter Tit. 18 des Spezial⸗ etat des landwirthschaftlichen Ministeriums, unter den an beiden Stellen beigedruckten Bedingungen im Ordinarium, zu bewilligen 243,848 Thlr. 3) In Ausgabe des Extraordinariums des Haupt⸗ etats Kap. 12 Tit. 1 und des Spezialetats des land⸗ wirthschaftlichen Ministeriums Tit. I. sub rubro: Größere Lan⸗

tionsgerichtshofes zu Cöln, auch unter Nr. 3 kann die Berufung in

3 —₰

487 als extraordinärer Zu⸗ 1 u Tit. 18 des ordentlichen Etats unter Verwen⸗ dungsbedingungen zu bewilligen 50,000 Thlr. 4) den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu er⸗ zuchen: bei allen denjenigen, aus dem allgemeinen Landesmeliorations⸗ fonds gewährten Darlehen der Unterstützungen, hinsichtlich welcher von der als Regel geltenden Bedingungen der Bewilligung von fünf Freijahren und der demnächstigen dreiprozentigen Verzinsung und zweiprozentigen Amortisirung abgewichen ist, die Gründe hierfür in einer dem Staatshaushalts⸗Etat für 1871 beizufügenden Denkschrift darzulegen, darin auch die der Meliorations⸗Genossenschaft der Bocker Haide oder Einzelnen ihrer Mitglieder gewährten Dar⸗ lehne und Unterstützungen in einem besonderen Abschnitte zu behandeln. ad II. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag des Abgeordneten Koppe abzulehnen, dagegen folgenden Antrag anzunehmen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, der Meliorations⸗Sozietät der Bocker Haide ohne Vewilligung der Landes⸗ vertretung für das Jahr 1870 weder Darlehne noch Zuschüsse zu gewähren. ad III. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag des Abgeordneten von Richthofen (Jauer) anzunehmen.

Das Haus bewilligte die Einnahme und Ausgabe und stimmte den Kommissions⸗Anträgen bei. Der nachstehende An⸗ trag des Abg. v. d. Knesebeck (Teltow) wurde abgelehnt.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ad II. den An⸗ frag der Kommission wie den Antrag des Herrn Abg. Koppe abzu⸗ lehnen; dagegen die Königliche Staatsregierung aufzufordern: im nächsten Jahre den Nachweis zu liefern, was a) für die Beschwerde⸗ führer zu Lippstadt, b) zur Herbeiführung der finanziellen Selbstän⸗ digkeit der Genossenschaft der Bocker Haide geschehen soll?

Die Absetzung der für das Konsistorium zu Marburg ge⸗ forderten 4000 Thlr. wurde auch in der Schlußberathung auf⸗ recht erhalten; der Antrag des Abg. Dr. Windthorst (Meppen), die in der Vorberathung abgesetzten 2055 Thlr. für die Schloß⸗ kirche in Hannover zu bewilligen, wurde gleichfalls abgelehnt.

Es folgte der Antrag des Abg. Hosias, die abgesetzten 1060 Thaler Zuschuß für das bischöfliche Schullehrer⸗Seminar in Osnabruͤück zu bewilligen. Nachdem die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Dr. Wehrenpfennig hierüber gesprochen, wurde der Antrag abgelehnt.

Vom Abg. Freiherrn v. Massenbach und Genossen lag

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folgender Antrag vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, ad Kapitel 64. Titel 36. Ausgabe⸗Etat des Kultus⸗Ministeriums, den in der Vor⸗ berathung abgelehnten Staatszuschuß von 500 Thlr. für die Gesell⸗ schaft zu Berlin zur Beförderung der evangelischen Mission unter den Heiden zu bewilligen. 1 G Der Antragsteller befürwortete die Annahme, welche jedoch abgelehnt wurde. 1 3 8 Schließlich wurden auch die Beträge von 2400 Thlr. für die Medizinal⸗Räthe in Hannover wiederum nicht bewilligt. Die ordentlichen Ausgaben v definitiv festgestellt. Schluß der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten. (Schluß des Blattes)

des⸗ Meliorationen und Deichbauten

1.1“ 8 b 1“ 11114“ Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegangenen Nachrichten ist Sr. Majestät Kanonenboot »Delphin« am

17. d. Mts. in Pora (Constantinopel) angekommen. 1 .“ —Q·a— 8 Brannschweig, 17. Dezember.

Nachdem die Landes⸗ versammlung in ihrer gestrigen Sitzung nach längerer De⸗

batte folgenden Kommissions⸗Antrag: »Das Bureau zum Zwecke möglichst schneller und zuverlässiger Veröffentlichungen der Ver⸗ handlungen über den Eisenbahnverkauf zu ermächtigen, die erfor⸗ derlichen Hülfskräfte hinzuzuziehen, wobei, wenn sich das Be⸗ dürfniß ergeben sollte, stenographische Aufzeichnungen nicht aus⸗ geschlossen sind«, mit großer Majorität angenommen und den Gesetzentwurf, das Verfahren gegen ausgetretene Militärpflich⸗ tige und gegen beurlaubte Landwehrmänner, welche ohne Er⸗ laubniß auswandern, betreffend, sowie die Gesetzesvorlage, die Abstellung einiger Uebelstände im Civil⸗Prozeßverfahren und in der Sporteltaxe betreffend, erledigt hatte, verlas der Staatz⸗ Minister v. Campe ein höchstes Reskript, durch welches die Landes⸗ versammlung bei der dermaligen Lage der Geschäfte anderweit bis zum Dienstage, den 4. Jan. k. J., vertagt wurde. Mecklenburg. Sternberg, 17. Dezember. In der Separatverhandlung der Ritterschaft wurde heute die Viehsteuer abgelehnt und die Erhöhung der Hufensteuer bis auf 22 Thaler beschlossen. * Dresden, 17. Dezember. Das »Dr. Journ.⸗ publizirt das Gesetz, die Verfügung über die bei dem Landtags⸗ Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden niedergelegten bprozentigen Staatsschulden⸗Kassenscheine betreffend, vom 7. Dezember 1869. 88 Kammer hat heute den Bericht ihrer Finanz⸗ Deputation über das Königliche Dekret, eine von Chemnitz über Aue nach Schöneck ꝛc. zu erbauende Eisenbahn betreffend, berathen

»Die Kammer wolle im Verein mit der zweiien Kammer die hohe Staatsregierung ermächtigen, unter der Voraussetzung, daß das zum Bau nöthige Kapital zur Hälfte in Stammaktien nachgewiesen worden, und die andere Hälfte erst dann in Prioritätsscheinen mit Verzinsung ven höchstens 5 Prozent ausgegeben werde, wenn 50 Pro⸗ zent auf die Stammaktien eingezahlt und zum Bau verwendet wor⸗ den sind, Dr. Stroußberg und Genossen, resp. der von demselben zu bildenden Aktiengesellschaft oder nach Befinden einer andern genügend legitimirten Gesellschaft Konzession zu ertheilen zum Bau und zum Betriebe einer zweigeleisigen Eisenbahn von Chemnitz über Zwönitz, Aue, Jägersgrün, Schöneck nach Adorf, sowie mehrerer eingeleisigen Zweigbahnen.⸗ 8 Hessen. Darmstadt, 17. Dezember. Die »Darmst. Ztg.“« schreibt: Aus Anlaß einer neuerdings an die Zweite gelangten Regierungsvorlage, betreffend die mit dem Norddeutschen Bunde abgeschloessne Uebereinkunft bezüglich der Regelung des Portofreiheitswesens in den nicht zum Nord⸗ deutschen Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums, ist vor dem Schlusse dieses Jahres ein nochmaliger tritt der Zweiten Kammer nothwendig geworden, für welchen dem Vernehmen nach die Woche unmittelbar nach den Feier⸗ tagen in Aussicht genommen ist. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach wird die zweite Kammer am 27. d. M. wieder zusammentreten. Baden. Karlsruhe, 17. Dezember. Die Regierung legte in der Abgeordnetenkammer verschiedene Gesetz⸗ entwürfe vor, darunter solche über den Bau von Eisenbahnen im Wuchatthal, nach Donaueschingen, Neckargemünd⸗Eberbach, nebst der Ermächtigung zur Konzessionsertheilung für die Fort⸗ setzung dieser Bahn nach Hessen, sowie der Bahn Mannheim⸗ Worms. Die Kammer nahm den Gesetzentwurf über den Eisenbahnbau Heidelberg⸗Schwetzingen und deren Fortsetzung nach Speyer einstimmig an. Bayern. München, 16. Dezember. Ueber die Mi⸗ nisterkrisis schreiben die »A. A. Z.“ und der »N. K.“« über⸗ einstimmend: Nach Allem, was wir heute vernehmen, dürfte die nun schon drei Wochen dauernde Ministerkrisis in den nächsten Tagen zu einem Abschluß gelangen, sei es, daß die beiden erledigten Portefeuilles von dem einen oder dem anderen Minister in interimistischer Weise mit übernommen werden, und dann die sofortige Einberufung des Landtags erfolgen kann, oder daß sämmtliche Minister wiederbolt ihre Enthebung verlangen, um einem ganz neuen Ministerium Platz zu machen. Daß auch diese Absicht besteht, dürfte nach dem, was wir ver⸗ nehmen, kaum zweifelhaft sein. Die Absicht, nur die Porte⸗ feuilles des Innern und des Kultus neu zu besetzen, wird zur Zeit als aufgegeben betrachtet. Da die Einberufung des Land⸗ tags drängt, so wird wohl eine Entscheidung nach der einen oder anderen Richtung für die allernächsten Tage zu erwar⸗ ten sein. enthält der »N. K.« folgende spätere Nachricht: Seit gestern Abend sind wegen Besetzung des Ministeriums des Innern wieder Verhandlungen im Gange, deren baldiges Ge⸗ lingen gehofft zu werden scheint. 8

Zur Uebernahme der 18 Mill. des 4 proz. Eisenbahn⸗ anlehens hatten zwei Konsortien Offerten eingereicht, das eine aus Frhrn. v. Erlanger in Frankfurt, Frhrn. v. Hirsch in München, der bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank und der bayerischen Vereinsbank bestehend. Dem letzteren Konsortium ist das Anlehen zum Course von 90 ¾3 heute zugeschlagen worden. Die 18 Mill. werden zum Bahnbau für 1870 voll⸗ ständig ausreichen und deshalb im Laufe des Jahres ein weite⸗ res Esenbahnanlehen nicht negoziirt werden. EW

Der Landrath von Ober⸗Bayern hat pro 1870 für Industrie und Kultur im Ganzen 74,872 Fl., darunter 10,000 Fl. zur Unterstützung gewerklicher Fortbildungsschulen, 5000 Fl. für landwirthschaftlichen Unterricht, 2200 Fl. für Verbesserung des Privatbeschälwesens, und ungefähr 18,000 Fl. für die Kreis⸗ Gewerbschule in München bewilligt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. Dezember. Der Kaiser nahm am Dienstag, wie aus Pesth gemeldet wird, die Vorträge der Minister entgegen, die zu verschiedenen Stunden einzeln erschienen waren. Heute wird sich Se. Majestät in Begleitung einiger Jagdgäste zur Jagd nach Gödöllö begeben. Dem Abgeordnetenhause sind aus Böhmen und Steiermark mehrere Petitionen um Aufhebung des Konkordats zugegangen. Rosers Antrag auf d den Ausschusse für Berathung des Gesetzes, betreffend das Koalitions⸗ recht, zugewiesen. Schließlich fanden noch Wahlen statt. Gestern hielt der Adreßausschuß eine Sitzung. Antrag Rechbauers, die Regierung zu Erklärungen im Adreß

nes, den Beschluß bezüglich der Oeffentlichkeit der Adreßausschuß⸗ Verhandlungen rückgängig zu machen, wurde abgelehnt.

und folgenden Antrag der Depntation angenommen

In der heutigen Sitzung des Adreßausschusses des Ab

Der

ausschusse einzuladen, wurde angenommen. Der Antrag Ske⸗

Hierauf erfolgten Wahlen für den Budgetausschuß. Abkürzung der Arbeitszeit ward dem

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