gleich über den Empfang der neuen Serie Zinscoupons nebst Talons quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obli⸗ der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben
gation bei worden ist
Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung neuen Serie Zinscoupons nebst Talo
Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden. §. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage
an welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation ein⸗
gereicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehle Zins
Toupons verwendet.
§. 6. Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1874
gesammten Nominalbetrage derselben nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen
Außerdem steht der Gesellschaft gationen mit Genehmigung
ab jährlich ein halbes Prozent von dem
entstehenden Zinsersparnisse verwendet.
eine allgemeine Kündigung der Obli Unseres Handels⸗Ministers zu. Die Nummern der in
Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. loosung geschieht Seitens der Dire
lich bekannt gemachten Termine, freisteht.
Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie ei allgemeinen Kündigung derselben er
in die öffentlichen Blätter (§. 11). destens drei Monate vor dem bestimmten Zahlu Die Einlösung der ausgeloosten Obli jeden Jahres; die Einlösung der gekündi am 2. Januar als am 1. Juli jeden J zahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennw ieferung der Obligation an den Präsentanten.
achtung der oben wegen verbrannt. Diejenigen, welche im der Rückforderung (§. 9) eingelöst werden usgeben.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird de ahn⸗Kommissariate alljährlich Nachweis geführt. §. 7. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete
mortifizirt werden, so wird meinen gesetzliche
so wie auch für
8
Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligatione werden neue dergleichen ausgefertigt.
Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, Einloͤsung vorgezeichneten Obligationen werden während de drei Jahre nach dem Zahlungstermin jährlich einmal vo rektion der Gesellschaft behufs der Em
lich aufgerufen. Die Obligationen,
Wege
ufruf werden, sind werthlos, und ist dies vo
der werlhlos gewordenen Nummern
gen mehr. §. 9. Außer dem im
Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurückzufordern: a) wenn fällige Zinscoupons, unge⸗ achtet solche zur Einlösung präsentirt worden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben; b) wenn der Transportbetrieb auf der Nieder⸗ schlesischen Zweigbahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben
ersetzenden Maschinen durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; c) wenn die im §. 6 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem
Falle zu c. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu be⸗ obachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem
zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport etriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträg⸗
Falle zu a. bis Fals zu b. bis
lich bewirkt.
§. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld
wird festgesetzt und verordnet: a) Die vorgeschriebene Verzinsung und
Tilgung der Obligationen geht der Zahlung der Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft vor. b) Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eise
ft nbahn und zu den Bahnhöfen er⸗ forderlichen Grundstücke verkaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke,
Nauch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhoͤfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen-, Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren⸗Niederlagen abge⸗ treten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen
n an den Inhaber der Obligation. §. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen und die Zins⸗
coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen vier
coupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser
einem jeden Jahre zu amortisirenden Die Aus⸗ ktion mit Zuziehung eines das Protokoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent⸗ zu welchem Jedermann der Zutritt
folgt durch dreimalige Einrückung Die erste Einrückung muß min⸗ ngstermin stattfinden. gationen geschieht am 1. Juli
ten Obligationen kann sowohl hres stattfinden. Die Rück⸗
erthe gegen Aus⸗
Die im Wege des Tilgungsverfahrens eingelösten Obligationen werden unter Beob⸗ der Ausloosung vorgeschriebenen Form
der Kündigung oder „kann die Gesellschaft wieder
müebetreffenden Eisen⸗
1 Obligationen 1 (Drei ein gerichtliches Aufgebot nach den allge⸗ C141AA“ n Bestimmungen erlassen. Für dergestalt mortiftzirte, 8
zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die
nicht zur r nächsten n der Di⸗ pfangnahme der Zahlung öffent⸗
welche nicht innerhalb zehn Jah⸗ ren nach dem letzten öffentlichen A zur Einlösung vorgezeigt n der Direktion unter Angabe
alsdann öffentlich zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtun⸗
§. 6 gedachten Falle sind die Inhaber der
4906 1 4 “ “; 11“ oder zu den Bahnhoͤfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Att des betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariats. c) Die Gesellschaft . weder Prioritätsaktien oder Obligationen creiren, noch neue Darlein aufnehmen, es sei denn, daß für die jetzt zu emittirenden Obligation das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde. 5
1— 1 1 t . d) Zur Sicherheit fi das im §. 9 festgesetzte Rückforderun srecht ist den Inhabern der Oöli gationen von der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft das Gesel
schaftsvermögen verpfändet. Die vorstehend unter b. erlassene Bestimmung soll sich jedoch au diejenigen Obligationen nicht beziehen, die zur Rückzahlung fäͤllj Verfall zur Empfang.
erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden. §. 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen in den Staats⸗Anzeiger, in die Vossisce und die Schlesische Zeitung eingerückt werden. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den anderen benannten, bis zur anderweitigen mit Genehmigung Unseres Handels. Ministers zu treffenden Bestimmung. §. 12. Auf die Zahlung der Öbligationen wie auch der Zins. coupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden. Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilcgium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Kön glichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obl gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben, oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Berlin, den 6. Dezember 1869. Sgn — (L. S.) Wilhelm.
Graf von Itzenplitz. Dr. Leonhardt.
einer
auf,
nden
1. Camphausen.
Schema à.
11“
Prioritäts⸗Obligation 8 der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft. 8 Lit. JH. 8 8 8 111“ .. Thaler Preußisch Courant. 8 Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von Thalern Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäßheit des umstebend ab.
gedruckten Allerhöchsten Privilegiums emittirten Kapitale von 950,000 Thalern.
Die Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind gegen die aus.
gegebenen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halb⸗ jährigen Zinscoupons zu erheben. ö“
logau, den ten b Die Dire
der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft Unterschriften.)
88
n
Inhaber empfängt gegen diesen Talon nach Maßgabe des 8. 3 des Privilegiums vom ten 18.. in Glogau bei unserer Gesellschafts⸗
kasse die te Serie der Zinscoupons zur Prioritätsobligation der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft Lit. D. NM Glogau, ben ten. 186.
Die Direktion der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft. (Stempel.) Ausgefertigt.
1 88
Girizszs v4““ o““ zur Prioritätsobligation 8 h e(chch Zweigbahn⸗Gesellschaft, itb. D. 5 “ Thaler . Silbergroschen hat Inhaber dieses vom ab in Glogau aus unserer Gesellschaftskasse zu erheben. Dieser Zinscoupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wird. Ob8—“¹“ Die Direktion der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft. (Stempel.) — Ausgefertigt.
888
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 20. Dezember. In der Sitzung des Herren⸗ hauses am 18. d. M. nahm der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen bei der Diskussion über das Gesetz, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, nach dem Herrn von Senfft⸗Pilsach das Wort:
Nach meiner Ansicht handelt es sich bei der Wiederherstellung der Ordnung in dem preußischen Finanzwesen nicht um eine momentane Verlegenheit, es handelt sich darum, entweder dauernde Mehreinnahmen zu schaffen oder dauernde Minderausgaben. Das ist der einzige Weg⸗ auf dem die wünschenswerthe Ordnung in den preußischen Finanzen wieder herbeigeführt werden kann. Die Staatsregierung hat den Ver⸗ such gemacht, die Bewilligung dauernder Mehreinnahmen zu ver⸗ langen. Der Herr Vorredner hat lebhafte Anklagen gegen den Reichstag erhoben, daß er diesem Verlangen nicht entgegengekommen ist. Diese Anklage würde mich wenigstens nicht treffen, indem ich in meiner Eigenschaft als Mitglied des Reichstages der damaligen Re. . meine Unterstützung nicht versagt habe. Aber, meine Herren! ch möchte den Herrn Vorredner doch bitten, sich zu erinnern, daß der Versuch, durch den preußischen Landtag nicht dauernde, sondern nur
Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn
eine vorübergehende Mehreinnahme zu erlangen, sich keiner sehr Alinzen den Aussicht erfreute. Sowohl in dem andern Hause, als auch soweit
man das, bevor eine Beschlußfassung stattgefunden hat, errathen
2 “ b b 1 mit dem Preise hat . lags zu können, man mi 1 ause würde die Bewilligung des Zusch V Erscheinung bewährt hat, w nen Eleuer keine sehr günstige Aufnahme gefunden 4 sch, nic,g Führm placirt waren, en
is hat man nicht Deckung des Tilgungsbedarfs An⸗
Wenn nun dem so ist, s . Bvv-N die Mög⸗ waltung der bFe zn. He gnleihe aͤlterer Jahrgänge
gfür Sorge zu trogen, Fe Zwece geringere Geldsummen zu verwen⸗ käufe 1291 Zen b nie b haupten konnten, als wie ei durc den Uctei 9ob Diese Seite der Vorlage scheint mir in Preis des neuen Jahrgangs, der placirt werden sollte, bet
diesem ungt
— 3 ,g fflicht statifindet, se eine so allgemeine “ Ich haben, daß ich Selbst jetzt, wo die Verhandlung über die Tilgungspfl
haufe laube, hierauf tiefer eingehen zu sollen. —
mir in b dlungen der Häuser, theils daß . lengeae An⸗ wo das Publikum — 82* 8 SeEens darauf hingewiesen wieser⸗ Riehneg nes 87 Braan znicht blos von der Summe von 2899 ZöE ahrgänge der Anleihen weepesne 1 Maßregel den Slaa — iese Entlastung wird, wie für die verschtesn Fab eute finden Sie noch, wenn nahme der ür die Dauer entlasten, sondern daß diese Entlast Tilaungsbeträge vorgesehen sind; selbst h 1 Anleihen 0 Thtr. für iee ie es auf Augenblick scheinen Tilgungs!e strigen Tages ansehen, daß die 1. 81122,00 ift, als wie es auf den ersten Aug schein. Sie den Courszettel des gestrigen — b ais wie el weiter greif * fsßj 9* sich mit Rück⸗ ie 1 2 20 s keinen höheren Preis ha en sehr vie ch habe eine Berechnung aufstellen lassen, wie d, daß von 1854, 1857, 1859 durchaus zen bhoͤheren Preauße dieses Jahres vnntr chs und mit Rücksicht auf den Umstand, dor, die Anleibe des Jahres 1868, die, wie bekannt, 3 den Zinsenzuwa Fisenbahnen, für welche die die Anle kt gebracht und verkauft wurde. scht 19, en Jahren, wenn der Bau der Eisenbahnen, fi ben sind, unausgesetzt an den Markt gebrach ichen geringen Einfluß die nach wenig 1867 C. und die Anleihe pro 1868 B. ausgegeben ünec, Daraus mögen Sie entnehmen, welch eragecgans ver. Anleihe pro werden, und wenn andererseits die Tilgung der 18 bisherige Einrichtung, wonach gewisse Hibung des Preises vollendet sein werden; hre 1848 bereits bewirkt sein wird, und bisberige Ewenamnußten, auf den Preis, auf die Hebung ven ili leihe aus dem Zahre mehohen wendet werde it der Maßregel, wie sie jetzt vorgelegt wiligen, ve lisige Tilgungsquantum, was beute noch zu einen dieser Anleihen gehabt hat. Mit der ud in Hand — und es alo das aftch nich mehr in Ansatz zu bringen sein wird — ich sage, nun meinerseits die Absicht Hand hung Unterstützung Betrage besteht, . stellt; und da stellt sich ich sehr freuen, wenn ich in dieser Beziehung vxn⸗ ertaß ie Tilgungssumme stellt; 1 igen und wird mich sehr freuen, wenn ich, dem großen Umfange, wi wie scchgitnung erforderliche Geldbedarf für die 4 prozentigen 880, finde — die Ausgabe der Staatsanleihen in (Sfeßerdafur zu sorgen der zur Tilgung 8 n die es sich handelt, im Jahre 1880, ither stattgefunden hat, nicht fortdauern zu assen, e e entigen Anleihen, un I 5,547,245 Thlr. sie seithe 1 — daß nicht täglich Verkäufer a . im Faem Dezennium, 8 8½ ee 2 Zeitabschnitt V daß der Markt 122 Sen; daß die Anleihen langsam —4 und dieser Tilgungsbetrag wir e-1885, bereits gewachsen sein auf sind, und es wird die Folge zemn, es können Verhältnisse eintreten, 90 nur 5 Peenalso as Zatzc, benn auf 7 Millionen. Sie natürlich caeteris paribus, . 8* 7 gr. 1 werden
ckgehen müssen, und wo ferner pna 2 die alten Anleihen und troßdem, daß die Hauptver⸗
worden ist, geht
Ferhältnisse vorhanden ie Re durchkreuzen, aber wenn Verhe v. gerth di lagene welche die Rechnung durchtreur egenwärtigen, dann 9. vrer. See 88 IWI sind, g. dem mehschlichen duas gchnich dberlassen 87 ee - 8 ür die Stärkung der S. 8 reael llen ich mit Bestimmthen ihe eintreten wird. Dann wird aue Maßregel für die Während diese Seite der Maßregel auf a Umähliges Steigen der Anleihe eintrete 2. rentgung, der in Meine Herren, den Hause Anerkennung gefunden hat, hat da. ein allmäͤhliges Hublikums der Verzicht auf die Kün gelt' vorden iten in diesem Hohen Hause A küͤhle Auf, in den Augen des s wegwerfend behandelt word Seiten wie mir scheint, der Vorschlag selbst eine veas dac überall Ihrem Kommissionsberichte hwes, mclanbiger erlangen und zwar 16cgg gefunden, und meiner Ueberzeugung. nac e ist, eine große Bedeutung 9q nicht allein für den Fall seine Bedeu⸗ nüige und gerechte. Namens der Majorität Ihrer Kom. deshalb, weil dieser ePerhaltnisse sich so außerordentlich Der Herr Referent hat ken dar elegt, und wie mir schien, in tung hat 18n daß man an eine Zwangetonversemn Einrich⸗ nisson Ihnen berre 1G eee dies 8 Verichte geschehen war, aber u““ 25 eil die Zusicherung gegenüber der heutigen äner etwas mildeeen Sc . erhebliche Bedenken bestehen. Wenn eer 1e w — F; 0 — 9b 4 2 ch 1 E Referenten richtig gefolgt bin, dann war tung
dann ihre große Fe. hat, wenn die, Llarichtung m w A 1 i sti rch die Einrich 1 ihe über pari stiege und dann du B regel einen altbewährten nlei das vs edenken, daß man bei der Maß Vlache ö Grundsatz,
e
ü werden würde. ist auf die Kosten hingewiesen worden
ichtt 2 ls Endlich, meine Herren, ist an derungsgrund gefunden worden.
1 ständi chtig bezeichnen, denn an. s ist auch darin ein Behinderung 2geuner noch nicht
ich den Ausspruch als vollständig unrich vorgenom⸗ und es is „die Kosten betrifft, so ist es jetz icht
Nusce. 1820 dse ve. 18 dec. Stcate chucdeg desenengralgh ge. Nun, meine Herren, was die Kosten Die Re 8 13 hind 1 I neekt üeen da 8. bestimmf; wir wollen 1 Prozent der
wir
an der Zeitt sich ücer Fen 8.28 g rselben auszuspeeemnalforderung Sbat in dieser Hinsit S 1 - llen die Zins⸗ gierung hat in filung verwenden, wir wo “ bügetlägen Summen ebenfalls zur Tilgung b
) 1
Disposition gestellt vvre — wie 2 Noheb-neg 1e eehe -
d J zfü sta en wi d/ darüb ann ch ne w g h nd 8 b s d 2 1.. hnen lichen Ausführung ge 8
S chu d, d dama ꝗ ird nach dem Vorschlage, de ni eeben.
he -n abesmährte Verfahren .“ und “ Andeutung ch g b daß diese
j etae ; 1 die vielen 8 1⸗
U ng v and rt ortgesetzt für 2 — and n
h- die Rune 9 verzinsen und zu tilgen haben — mit
7 gö
Angriffe gegen die Maßregel selbst wohl nicht gerechtfertigt sein möch⸗ und der Vorschlag beschränkt sich nur auf solche Anleihen,
ini ügen, die sich auf 1 Sie mir, noch einige Worte hinzuzufüg k2718 f 1 S Geftantiches Verhältniß zur Sache erstrecken. Ihnen llen ist eirt haben. In ie wi er Anzahl seit dem Jahre 1848 creir 2 Ee Feh te man zur Erkenntniß, daß wir in
— . ; ten Landtags⸗Session das — ich mitten in einer erreg hen V Leitung 1“ 1 it 1848 angenommen haben. V Allen ist es 1A Mehreinnahme zu eeen we 2g 8 ve hit hea. fehhfrhaste vace 8 rasch sich die Anleihen auf eine vab 8g dnicht vorgelegt hatte, und das, was dem Er.2*. Man hat damals wohl nicht bedgchbaltnisse sich so gestalten könnten, dem Landtage oederunt war, einen Zuschlag für das Jahr 18⸗ einander folgen, und mnn die Zinzersparnisse fort und Lag darrtien Steuerm zu bewilligen. sgeht, daß das sogenannt . Nesahenese Pstnung bverwenden segen, bit die . Kace 8 Wer, wie ich, von der Annahme Uü-2 wird, sondern daß fort zur schnelleren Tilgung zu itte eine sehr große Last fallen Ver,⸗ Jahr 1870 nicht verschwinde lich getilgt sei, auf gewisse Zeitabschnättene * Desizit mit dem werde. Diese Last wird hauptsäch 1
——
on G 8 3e. 7 rauf Bedacht zu nehmen sein Z V vielmehr auch .-K.-. e 1 dexoiher oder Nemderansgaten 1879 g 1800 885 n in einem raschen V Hlad, eaüren, den tonnte darüͤber nicht zweifelhaft sem aaus gaben 8 von 1880 bis Til squantum für die ge⸗ he zsende Aufgabe darin bestand b in bestand, ärti och das Tilgungsq ir zur lich zu lösende Aufg. 1 irkliche Aufgabe nicht darin sich vergegenwärtigen, wie wenn Sie bedenken, daß wir zur erbeizuführen, — daß die wirkliche Augabe die wirklich zu lö⸗ sammte Schuld 1aen heeh. verwenden haben und daß herbeizuführg oehelfe sich zu begnügen, daß 85 1 . 88 Tilgung zu d sich als-⸗ mit einem 2 1 d nicht zu einem Fl. —
Zeit 8,600,000 Thlr. auf 98. zuwachsen. Sie werden e de Aufgabe darin bestand, 70 genöthigt zu sein, in der⸗ die Zinsenersparnisse immerwe ch einem Decennium, wenn Sie blos sende ifen und am Ende des Jahres 1870 ger A 8 ärti V 1 tretung zu treten, b dann vergegenwärtigen, daß ind nicht auch Zins auf Zins gleich in süiten Stellung wieder vor die Landesver z„Ministers war, ein den Zinssatz von 4 pECt. und n mehr auf die Tilgung verwendet selben s die würdige Aufgabe eines be-. hres 1870 und der
lag bringen, über 4 Millione V icht in dem Falle, daß daß e b vas dem Defizit des Jahr iche und nelenamässen. eBir sind ober in Preuben gicht inann des vielmeht itel zu don Abbülfe schafft, und zuglescz eine wesentliche an⸗ man einen eigenen Tülgungsfond grcplice an so gemacht, daß die Til⸗ sbigenden in unserem Staatsschulden⸗Wef⸗ die Anleihe gleich vom erste en Einnahmen 8 4 laufenden Einna gungsbeträge aus den
entnommen werden lderte der Finanz⸗Minister: ücksichti 58 von Kröcher erwi Nereegeen
1 — 1 daher in vorsorglicher Berücksichtigung 18 — Dem Herrn b Aeußerung betrifft, so bitte ich nicht müssen. EC 8 wichtiger Schritt zu sein, daß 19268 8. Meine Herren! en r*. 21 älter geworden sind. Im Zukunft des Lande verde, und ich würde meines Theils deele berseben, daß wir seitdem un Jahre a1 8 — oder vielles defte System durchoromachen, wenn ein estzit nicht drͤngte, Frei. Pane 1899 tonnten die üblen Folgen des seit 1noch nicht so leicht Vörschlag auch dann machnnt’ einer Verlezung der Rechte der Staäate; Janieer seit 1850 —, eingeschlagenen Systems noch Damals be⸗ lich, wenn der Vorschlag mit einer,⸗ sch wenigstens mich nie und richtige als dies heute der, Fall ist. vir mit der⸗ gign verbunden wäre, Lo -e — zu machen. Es erkannt noch in einer Periode, im Staats⸗ Z Fn1 gena gn nine direkte e uu vergleichen haben, die in Folge
hat mich gefreut, daß kein Redne je
Verletzung in Betreff Einrichtung eingetreten
8 wei Redner ¹ 1820 getroffenen Einr or
der Rechte der Staatsgläubiger anerkannt hat; aber z V schuldengesehe vone Jahnzgoriger Zinsenzuwachs überhaupt nicht vor, wäre.
V
—
. etzt würden, so G flossen 1 nicht die Rechte verletz Sei weitere zehn Jahre ver haben doch geglaubt, Fe. E2 verletzt. Nun, meine g 2— er sollte erst kommen. Seitdem der Zinsenzuwachs hat sich ge⸗ deife Se; ein großer Irrthum. Die Intereh Nn das Schuldenmachen dat fortgedaus 8 Zwtenst, wenn man heute nar ist nach meiner Ueberzen durch das System, 1 d es ist daher kein großes seat. Uebrigens will i äubi vesentlich verletzt worden durch ir fast Jahr für steigert und es ist System ein Febler liegt. Ue „ dacgec, a⸗ 889 Jahren befolgt haben, daß 82* foß e übersieht, daß in dicsen Zahren zu denen gehört habe, die die Jahr eine Anleihe an den S⸗ ee Anleihen placiren zu bemerken, daß ich vI116“ ““ 8 8
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