1869 / 299 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dem Zuge Uhr Abends hier eingetroffen und hat im Groß⸗ Dr. Hefele, durch den König stattgefunden. Die Minister, die herzoglichen. Schlosse Wohnung genommen. Mitglieder des Geheimen Raths, Kabinets⸗Chef Freiherr von Sachsen. Dresden, 19. Dezember. Vom »Gesetz⸗ und Egloffstein und der Direktor des katholischen Kirchenraths, Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen« ist das von Schmidt, wohnten dem Akte an. B. Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Das⸗ Bayern. München, 19. Dezember. Der König wird selbe enthält: Verordnung vom 29. Oktober 1869, die staats⸗ heute, Nachts 10 Uhr, von Hohenschwangau hier eintreffen und 8.ee atte über biesen Ant bejtlichen Prasungen Lecladi⸗ vom 2 S 8 ö 4 Pgerchen 2*₰ um g;. 2 1 8-,or er Debatte über diesen Antrag betheiligten je Gleichstellung der Schuldverschreibungen des Norddeutschen ürttemberg auf der Heimreise von Rom zu begrüßen un IZ 4 Perhaltnisse, gefaber Referent und die Herren Graf v. d. vreing, Peheiligte Wüce de Pundes mit den inländischen Staatspapieren betreffend; Ver⸗ Ihre Majestät hierher zu geleiten, wo Nachmittags in der die Verpflichtung zum Schadensersatze nicht für aus⸗ v. Kleist⸗Retzow, Bloemer, v. Below, Graf v. Brühl, v. Sensit ordnung vom 14. Dezember 1869, den Wegfall der Porto⸗ Königlichen Residenz Familientafel stattfinden wird. Am Dien⸗ reichend erachtet werden koͤnnen, und daß die Bundesorgane keeiheit betreffend; Gesetz vom 15. Dezember 1869, den Umtausch staß wird Se. Majestät die Königin bis Augsburg begleiten

Pilsach, Uhden, v. Waldaw⸗Steinhöfel. . berufen sind, eine Revision der gedachten Grundsätze im Wege Albertsbahnaktien gegen Staatsschuldenkassenscheine be⸗ sich dann nochmals nach Ho ,Fe begeben, von

Der Finanz⸗Minister Camphausen sprach nach dem H. der der Gesetzgebung Eö“ Bloemer. Das Haus nahm den ersten Theil das Antrage nn treffend; Gesetz vom 17. Dezember 1869, die Verfügung über dort jedoch am Freitag wieder hierher zurückkehren. 1 Dem mit der Prüfung dieses Materials beauftragten Aus⸗ Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 290. Dezember. Im

und 12 9. 8 zweiten. 1 die bei dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staats⸗ schusse für Justizwesen konnte 1 dann in der ga hang in mebcher sderselbe Aag.des Aerarhh E1öe“ prozentigen Staatsschuldentassenscheie Abgeordnetenhaufe brachte die Regierung einen Gesebent. ob es ‚um den anerkannten Mängeln des bestehenden hungen Das »Dresdener Journal« bestätigt wurf ein, betreffend die Bewilligung der Dotation des Kaiser⸗ Rechts abzuhelfen, empfehlen würde, eine generelle ] der lichen Hofstaates, auf die Dauer von zehn Jahren und den Vorschriften über den Ersatz des verursachten Schadens zu ver⸗ Central⸗Rechnungsabschluß pro 1868. Die nächste Sitzung findet

des Hauses der Abgeordneten hervorgegangen ist, genehmigt 20. Dezember. ebenso der Gesetzentsvurf, betreffend die Feststellung des Staae. 1 daß ein Konsortium, bestehend aus der Saͤchsischen Bank, der anlassen, oder ob es zweckmäßiger sein würde, das zu erlassende luß der am 17. Januar statt. Es wird alsdann die Adreßdebatte vor⸗ Gesetz auf diejenigen Unternehmungen zu beschränken, welche genommen werden. Stand der Ministerkrisis wird dem »W.

haushalts⸗Etats für das Jahr 1870. Sch Sitzung Allg. deutschen Kreditanstalt und mehreren Frankfurter Bank⸗ mit ungewöhnlicher Gefahr für Menschenleben verbunden sind. Ueber den

Der Ausschuß hat sich v für letztere Ansicht ausge⸗ sprochen, da durch die generelle Reform der Grundsätze über den Schadenersatz die Lehre von der Verschuldung und der sich daran knüpfenden Delikts⸗Obligationen, mithin ein wichtiger Abschnitt aus dem allgemeinen, wie aus dem besonderen Theile des Obligationenrechts vorweggenommen werden, eine so weit ge⸗ steckte Aufgabe indessen nur in Verbindung mit dem ganzen

System des Obligationenrechts zu lösen sein würde J

n sei . n den folgenden Sitzungen gelangte die Vorlage, betre 8 Wenn daher 2G ““ zur Zeit die Aufgabe des Bun⸗ Ressortverhältnisse 8 Fchlichen Perkhaeece schr en inn. es nur darin erkennen konnte, im Wege eines Spezialgesetzes gierungsbezirk Cassel, zur Berathung. Der Antrag des A 6. Bestimmungen zu treffen, um denjenigen, welche bei mit unge⸗ schuffes ging dahin, den vorgelegten Entwurf mit fol b woͤhnlicher Gefahr verbundenen Unternehmungen widerrechtlichan Aenderungen resp. Zusätzen arzunehmen⸗ genden

Leib und Leben beschädigt werden, beziehungsweise ihren Hinter⸗ bliebenen einen Ersatz des erlittenen Schabens so c“4“

mußten hier vorzugsweise die Eisenbahnen, der Bergbau und die Fabriken in Betracht gezogen werden. Zwar hat die - Petition auch die Transportanstalten deree er den ee vem des 1 zur See (Segel⸗ un dampfschiffe) als Unternehmungen bezeich⸗ schlag wegen Anstellangf ie. Bestätk gu erne bei dem Vor⸗ net dechaan, den iüinensigergerd ein⸗ esttoren und Metrgpolltane; bei nischeidung uperinafnc agn mehr als Bundesgesetz geltende Handelsgesetzbuch in Art. 451, isziplinaruntersuchungen gegen Geistliche; bei Visitation von Prai⸗

8 1 1 seminarien. 478 und 479 in diesem Punkte vollkommen ausreichende Be⸗ 5 jt? 95F immungen enthäͤlt. Die in der Petition gerü 8 Mändel Nach längerer Debatte wurde mit 30 gegen 25 Stimmen

es gerichtlichen Verfahrens konnten im Hinblick auf die von der Spubse beschts erze Lasser als i ge8, Ehsergermmith

DB v ie sistoriums zu beantragen. Ebenso wurden der 2. 91* enzartasde zu Erörterungen zur Zeit d. b ere Mecheta äonen des Ausschu ts arne an . 8 achdem sodann die Annahme der ganzen Dem Antrage des Ausschusses gemäß hat daher der Bundes⸗ war, beschloß die Benemmebesh, 88 auff nen LArag rath des Norddeutschen Bundes in der Sitzung am 9. d. M. des Herrn Bernhardi, in dem Begleitschreiben den beschlossen: den Bundeskanzler zu ersuchen, nach Anleitung des

schreiten, um innerhalb des gesammten Bundesgebiets denjenigen eordneten gewählten Staatsbeamten zu machen;

Personen und deren Hinterütlebenen, welche beim Ber ee. c beregte Geset in Kraft getreten sein wikd, die dS5 ,2 1. Ras 0b

Eisenbahndienst, beim Betrieb einer Fabrik u. s. w. körperlich für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Etat pro 1871 vste beschädigt werden, oder ihr Leben verlieren, eine angemessene Entschäͤ⸗ ferner in Fortfall zu bringen und diese Maßnahme vor Anordnund digung zu sichern. Die hierauf von den hohen Bundesregierungen und 856 der bevorstehenden Neuwahlen zur öffentlichen Kenn, eingegangenen Aeußerungen erkennen ziemlich übereinstimmend Igen.

es sich nur zur Erwägung stellen,

12 ⅔⅞ Uhr.

„— Die außerordentliche Synode für die evan⸗ elischen Gemeinden des Regierungsbezirks assel, über deren Eröffnungssitzung in Nr. 290 d. Bl. ausführlich berichtet worden ist, nahm in ihrer zweiten Sitzung zunächst die vom Vorstand in Vorschlag gebrachte Ge⸗ schaͤftsordnung, welche u. a. die Zulassung der Oeffentlichkeit auf Karten gestattet, an und vollzog sodann die Wahl des Aus⸗

schusses zun Begutachtung der der Synode gemachten Vorlagen.

häusern 4 Millionen der 5prozentigen Sächsischen Anleihe über⸗ nommen hat und daß dieselben gegen Ende Dezember zum

Pari⸗Course aufgelegt werden sollen. Die Gesetz⸗Sammlung

Altenburg, 19. Dezember. bringt eine höchste Verordnung über die Stellvertretung der Advokaten. Den Advokaten soll hiernach gestattet sein, auf ihren Antrag sich durch das Appellationsgericht aus der Zahl der zur Erlangung der Anwaltschaft befähigten Notare einen Stellvertreter bestellen zu lassen; ein sol⸗ cher Stellvertreter ist alsdann befähigt, für den Sach⸗ walter in allen Sachen, in welchen Letzterer Vollmacht mit Substitutionsbefähigung erhalten hat, während der Dauer der Stellvertretung alle gerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die dem Sachwalter selbst obgelegen hätten. Dasselbe Blatt der Gesetz⸗Sammlung enthält bereits das von dem Landtage genehmigte und vom 15. d. Mts. datirte Nachtrags⸗ goset nach welchem Alles, was in dem Gesetze vom 11. März 1 über die Anlegung von Mündel⸗ und Stiftungsgeldern in inländischen Staatspapieren bestimmt ist, auch von der An⸗ legung solcher Gelder in Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes, wenn dieselben nach Maßgabe der Bundesverfassung ausgestellt sind, zu gelten hat. Meiningen, 16. Dezember. Die in der vor estrigen Sitzung des Landtages begonnene Berathung des Ge etzentwurfs, die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst betreffend, wurde gestern fortgesetzt. Nach dem von der Regierung vorgelegten Entwurf werden die in dem Statut vom 21. Januar 1829 für die Befähigung im Fache der Justiz angeordneten drei juristischen Prüfungen auf zwei vermindert. Die zur ersten juristischen Prüfung ist durch das Bestehen der Maturitätsprüfung und Zurücklegung eines drei⸗

T. B.“ von gut unterrichteter Seite Folgendes mitgetheilt: Die Majorität des Kabinets ließ nach der Ankunft des Kaisers aus Ofen ein Memoire durch den Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe überreichen. Die Minorität des Kabinets (Taaffe, Po⸗ tocki, Berger) erneuerte aus diesem Anlaß ihr Demissionsgesuch. Die Entschließung des Kaisers ist bis zur Stunde noch nicht er⸗ folgt und dürfte auch kaum so bald zu erwarten sein. Die Stellung des Grafen Beust ist, wie versichert werden kann, durch diese Vorgänge in keiner Weise erschüttert worden.

Schweiz. Bern, 18. Dezember. Der Ständerath ge⸗ nehmigte den Fischereivertrag mit Baden. Der Nationalrath hat die Berathung des Budgets be⸗

endigt.

Belgien. Brüssel, 20. Dezember. Ein der Reprä sentantenkammer vorgelegter Gesetzentwurf beabsichtigt, das Kommunalgesetz dahin zu modifiziren, daß unwichtigere Kommunalangelegenheiten nicht mehr, wie bisher, der doppel⸗ ten Kontrole Seitens des Königs und der Provinzial⸗Deputation unterliegen. Vielmehr sollen diese Königlichen Prärogative dem Minister des Innern delegirt werden, welcher sie weiter den Gouverneuren übertragen kann.

Frankreich. Paris, 20. Dezember. Der Kaiser empfing gestern, wie das »Journal offiziel« meldet, die höchste, mit der Ermuthigung und Beaufsichtigung der Hülfsgesell⸗ schaften beauftragte Kommission und nahm deren Jahres⸗

bericht entgegen. 1 In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers

vb

IJ. Das Konsistorium durch Hinzuziehung von Mitgliedern Provinzial⸗Synode, nach Maßgabe der Sensdaldrheu zur ne wirkung bei wichtigeren Geschäftsgegenständen zu verstärken, insbeson⸗

von dem Ausschusse vorgelegten Berichts einen Gesetzentwurf aftung der Unternehmer von Eisenbahnen, Berg⸗

über die b werken und Fabriken für die beim Betriebe dieser Unterneh⸗

mungen verursachten Tödtungen und Körperverletzungen ausar⸗ beiten zu lassen und dem Bundesrathe zur Genehmigung vor⸗

zul

Iu1““ Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen. 1

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses nahm der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt über die zweite Petition des Grafen zur Lippe nach dem Referenten Hrn. Bloemer das Wort. Das Haus lehnte den vom Herrn von Bernuth ge⸗ stellten Antrag auf einfache Tagesordnung ab und nahm den Antrag der Kommission (vgl. Nr. 295 d. Bl.) an. Schluß der

Sitzung 3 Uhr.

Die heutige (10.) Sitzun des Herrenhauses

wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Handels⸗Minister Graf Itzenplitz, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Finan Minister Camphausen. Die Tagesordnung beiraf. Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für das Jahr 1870. In der General⸗Debatte nahmen das Wort: Der Referent Herr v. Rabe, die Herren v. Senfft⸗Pilsach, Graf Brühl, v. Below, und der Regierungs⸗ Kommissarius Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Mölle. In der Spezial⸗ diskussion sprach zu dem Etat der der Staats⸗ schulden der Referent, worauf das Haus der zu diesem Etat vom Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung beitrat. Zu dem Etat des Hauses der Abgeordneten lag der folgende Antrag der Kommission vor:

Das Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern: 1) auf Grund des Art. 85 der Verfassung eine Gesetzes⸗ vorlage wegen der Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Ab⸗ geordnetenhauses, sowie wegen der Stellvertretungskosten der zu Ab⸗

Wunsch auszudrücken, daß bei Besetzung des Gesammt⸗ konsistoriums die Bestimmung berücksichtigt werden möge, welche durch Königlichen Erlaß vom 6. März 1852 hin⸗ sichtlich der Besetzung des Ober⸗Kirchenraths maßgebend ist, nämlich, daß ⸗nur solche Personen in denselben aufgenommen werden, welche das Zusammenwirken beider (evangelischen) Konfessionen im Regiment mit ihrem Gewissen vereinbar fn⸗ den«, und endlich, auf Antrag des Abg. Karl Oetker, zu er⸗ klären, daß das Zustandekommen der Presbyterial⸗ und Sy⸗ nodal⸗Ordnung Voraussetzung des Erscheinens dieser Vorlage als Gesetz sei und hiervon das Königliche Ministerium in Kenntniß gesetzt werden solle.

In der sodann folgenden Sitzung der Synode am 17. 8. M. machte der Präsident, nach Erledigung mehrerer an die Sy node gerichteten Eingaben, die Mittheilung, daß, da 8 nach sorgfältiger Erwägung des Vorstandes und des Aus⸗ schusses als zweckmäßig und nothwendig erscheine, eine Ver⸗ tagung der Synode eintreten zu lassen, die nächste Plenar⸗ sitzung der Synode, unter Zustimmung des landesherrlichen Kommissars, erst am 6. Januar 1870 stattfinden werde, da⸗ 8 eeene in Ueeis e ee Sn 1 es Vorstandes in genügender Anzahl ihre Thättig⸗ keit . .“ 8

Hannover, 20. Dezember. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen, von Rehn kom⸗ mend, traf hier gestern Nachmittag um 2 Uhr 50 Min. em und setzte Abends 7 Uhr mittelst Extrapost die Reise nach dem Sauparke bei Springe fort.

Mecklenburg. Schwerin, 20. Dezember. (M. A, Der Großherzog ist von der Jagdreise nach Hubertusstot am Sonnabend Abend hier wieder eingetroffen.

Die Großherzogin Alexpandrine gedenkt, wie ver⸗ lautet, am 28. d. M. von hier nach Cannes bei Nizza im süd⸗

lichen Frankreich abzureisen, um daselbst einen me⸗ rmonatlichen Aufenthalt zu nehmen. h

Die Herzogin Wilhelm ist am Sonnabend mi

jährigen Rechtsstudiums auf einer deutschen Universität bedingt, die zum zweiten Examen von einer Vorbereitungszeit von vier Jahren im praktischen Dienst abhängig. Die in der ersten Prüfung Bestandenen werden als Referendare im Justizdienst angenommen und e. e. Diensteid verpflichtet und erhalten, wenn sie nach Ablauf des ersten Jahres ihrer Vorbereitungszeit zur Aushülfe an eine Behörde abgeordnet werden, eine Remuneration von 30 Fl., die in der zweiten Prüfung bestandenen Referendare werden zu Gerichts⸗Assessoren ernannt und beziehen im Falle der aushülfsweisen Verwendung 40 Fl. monatlich. Für die⸗ jenigen, welche bereits jetzt die erste und zweite Prüfung bestan⸗ den haben, sind einige transitorische Bestimmungen getroffen worden. Nach längerer Debatte wurde der Entwurf mit eini⸗ sen Abänderungen angenommen. Ein Antrag, das Ein⸗

wiesen.

In heutiger Sitzung bewilligte der Landtag u. A. die Posten für die von der Regierung beabsichtigte Vorsynode, nachdem über die Vertretung des Landtags in derselben eine längere Debatte stattgefunden. In Folge eines vermittelnden

dahin, daß der Landtag zu dieser Versammlung zwei Vertreter senden solle, und zwar einen geistlichen und einen weltlichen. Darauf wurde der Landtag vertagt. Anhalt. Dessau, 17. Dezember. wurde gestern ein Gesetzentwurf, die werbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, eingebracht.

Baden. Karlsruhe, 20. Dezember. Die Abgeordneten-

kammer hat den Etat des Kriegs⸗Ministeriums mit Feoßer 1 erhalten, ein neues Kabinet zu bilden, durchaus unbegründet ist.

Majorität und die Verlängerung des Kontingentgesetze

zwei Jahre mit allen gegen 6 Stimmen angenommen. Württemberg. Stuttgart, 20. Dezember. Heute

hat die feierliche Beeidigung des Bischofs von Rottenburg,

nach den bestehenden Vorschriften auf den

in seinem

chätzungsverfahren betreffend, wurde dem Finanzausschuß über⸗ zösischem

habe auf Grund der ihr ge weisung desselben verfügt. Die Regierung,

Vorschlags des Chefs des Kultusdepartements einigte man sich V ist entschlossen, jeden Versuch

Beim Landtag Entrichtung einer Ge⸗-

interpellirte Rochefort die Regierung über die Ausweisung des spanischen Deputirten Paul y Angulo aus Frankreich. Der⸗ selbe sei aus Spanien exilirt worden, weil er seine Pflicht ge⸗ than habe. Während die französische Regierung diese Aus⸗ weisung für nöthig halte, gestatte sie der abgesetzten Königin Isabella, auf französischem Boden offen zu konspiriren. Der einzige Grund dieser Härte sei der, daß die französische Regierung das Erstehen einer Republik im Nachbarstaate fuͤrchte. Der Minister des Innern beantwortete diese Interpellation sofort. Er erklärte, Frankreich übe in edelmüthiger Weise Gastfreund⸗

schaft ohne Unterschied gegen fremde Könige und Unterthanen. Paul y

Angulo habe indeß das französische Gebiet betreten, nachdem er einen Versuch gemacht habe, den Bürgerkrieg Vaterlande anzufachen. Er habe, bereits auf fran⸗ Boden stehend, die Pflichten verletzt, welche ihm seine Eigenschaft als politischer Flüchtling auferlege, indem er die Spanier zum offenen Aufstand aufgerufen habe. Da erst sei die französische Regierung eingeschritten und

Fetlich zustehenden Befugniß die Aus⸗ schloß der Minister, der Unordnung zu behandeln, wie er es verdient und wird die ohnmächtige Minorität nicht durch

Gewalt, sondern durch ihr moralisches Ansehen und mit Bei⸗

hülfe des ganzen Landes in Schranken zu halten wissen. Roche⸗ fort erwiderte noch einige Worte und wies namentlich auf Belgien und die Schweiz hin, welche Staaten jederzeit repub kanische Flüchtlinge bei sich aufnehmen. Damit war der Zwi⸗ schenfall erledigt.

In den heutigen Abendzeitungen veröffentlicht Emile Ollivier eine Erklärung, welcher zufolge die seit acht Tagen von verschiedenen Blättern verbreitete Behauptung, er habe nach Wiederzusammentritt des gesetzgebenden Körpers Auftrag

In der heute stattgefundenen Versammlung der Aktionäre des »Crédit mobilier⸗ wurde ein modifizirter Vorschlag Ger⸗

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