resp. St. Petersburg zurückgekehrt sind, entgegen, demnächst im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten die gewöhn⸗ lichen militärischen Meldungen, empfingen dann den hier auf Urlaub eingetroffenen Oberst und Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs, Militärbevollmächtigter in St. Peters⸗ burg, von Werder, hiernach den Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Grafen Eulenburg, und ließen Sich alsdann vom Kriegs⸗Minister und vom General⸗Adjutanten von Tresckow Vortrag halten. Später erschien noch der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Abeken in Vertretung des Wirklichen Geheimen Raths von Thile zum Vortrag.
— Der Reichstag hat in seiner 51. Sitzung von 1869 beschlossen: den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldthunlichst eine Gesetzesvorlage zu machen, welche, in Ausführung des Art. 4 der Bundesverfassung,
die Ausgabe von Staats⸗Kassenscheinen der Nord⸗ deutschen Bundesstaaten regelt. In dieser Veran⸗ lassung sind die hohen Bundesregierungen von dem Bundesrathe ersucht worden, dem Bundeskanzler⸗Amt darüber Mittheilungen zu machen, ob und welche Aenderungen in der Emission von Staatspapiergeld seit der im Jahre 1867 hierüber ertheilten Auskunft eingetreten sind. Aus den Mit⸗ theilungen der hohen Bundesregierungen ergiebt sich, daß die gesammte Emission von Staatspapiergeld, welche vor zwei Jahren 38,245,460 Thaler betrug, sich gegenwärtig auf 42,652,742 Thaler beläuft, also um 4,407,282 Thaler gestiegen ist. Im Laufe von 2 Jahren hat sich hiernach der Bekrag des emittirten Staatspapiergeldes um 11½ Prozent, oder wenn die nur vorübergehende Emission der preußischen Darlehns⸗Kassen⸗ scheine außer Ansatz bleibt, um beinahe 6 pCt. vermehrt. Diese Thatsache scheint dem Antrage des Reichstages das Wort zu reden. Wenn indessen auch das Papiergeld seinen wahren rund im Finanzbedürfniß hat, so macht doch die ausschließ⸗ lich geltende Silberwährung die Vertretung des Metalls durch Papier zu einem Bedürfniß des Verkehrs, und die Beschränkung, welcher die meisten Notenbanken in Beziehung auf den Minimalbetrag der Notenappoints unterliegen, die Vertretung des Metalls gerade durch Staatspapiergeld zum Bedürfniß. Es ist daher die Frage entstanden, ob der vom Reichstage be⸗ fürworteten Maßregel nicht die durch Art. 4 Nr. 3 der Bun⸗ desverfassung der Bundesgesetzgebung überwiesene Ordnung des Münzwesens nothwendig voranzugehen habe. Da auch aus anderen und selbständigen Gründen, welche als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, die Ordnung des Münzwesens kaum wird verschoben werden können, so hat sich der mit der Berichterstattung über diese An⸗ gelegenheit beauftragte Ausschuß für Handel und Ver⸗ kehr der Ansicht angeschlossen, daß der Bund, bevor er sich mit der, vom Reichstage gewünschten Regelung des unfundirten Papiergeldes befasse, zu der Ordnung des Münzwesens zu schreiten habe. Der Bundesrath hat dem hierauf gestellten Antrage des Ausschusses gemäß in der Sitzung vom 9. d. M. beschlossen: zum Zweck der Erörterung der Verhältnisse, welche bei der Ordnung des Münzwesens in Betracht kommen, von dem nach Befinden zu verstärkenden Ausschuß für Handel und Verkehr eine Enquete anstellen zu lassen, und den genannten Ausschuß aufzufordern, nähere Vorschläge über die Art und Weise der Ausführung zu machen.
— Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeß⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund hat im Dezember 13 Sitzungen abgehalten. In denselben ist die Fassung der das vierte Buch des Entwurfs »Von den
techtsmitteln der Berufung, der Beschwerde, der Nichtig⸗ keitsbeichwerde und der Wiederaufnahmeklage« bildenden Vorschriften festgestellt; auch hat eine abermalige Revi⸗ sion der ersten drei Bücher stattgefunden. Der Ent⸗ üueh 25 hieznach bis auf 9 Lehren von der Zwangsvoll⸗
nd von dem Verfahren in Ehe⸗ ündi⸗ 9n11u.“ Ein Mitglied, der Großherzoglich hessische Ober⸗Gerichtsrat Aull, welcher im Januar d. J. an Stelle eines Mitgliedes in die Kommission eingetreten war, ist auf seinen Antrag mit Rücksicht auf Privatverhältnisse von der Theilnahme an den weiteren Arbeiten der Kommission entbunden worden.
—8— Der ehemalige Chef⸗Präsident des Appellationsgeri Frankfurt a. O., Wirkl. Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Eeh chtge n cEea11A1““;
Königsberg, 22. Dezember. Die ostpreußi e Land f hat beschlossen, Eeehencber Pfandbriefe S. Mecklenburg. Schwerin, 22. Dezember. Die Nr. 99
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5
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die Entbindung von den im §. 29 der Gewerbe⸗HOrdnung fü den Norgdeuiscen Bund vorgeschriebenen ärztlichen Prüfungür vom 9. Dezember 1869; Bekanntmachung zur Ausführung 8n Gesetzes, betreffend die Wechsel⸗Stempelsteuer im Norodeutsche Bunde, vom 13. Dezember 1869; Bekanntmachung 9 treffend den Debit der Bundes⸗Stempelmarken und gestempeltes Blankets zur Entrichtung der Wechsel⸗Stempelsteuer, sowie dnh Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempelmarken und Pehacalh 88 “ 1868 Zentaschungn, be reffend die gesandtschaftliche und konsularische Vertr — Norddeutschen Bundes und bei demselben. 8 etüng des
Sternberg, 22. Dezember. Die Verhandlungen des
k. J. wieder aufgenommen werden.
Lübeck, 20. Dezember. In der heutigen Sitzun Bürgerschaft wurden die Anträge des Senats, dung ba 1) Uebertragung der Wahrnehmungen bezüglich der Stempel⸗ abgabe und der Verkaufsabgabe an das Zoll⸗ und Accise⸗
Steuern, 2) Verwerthung der dem Finanz⸗Departement überwie⸗ senen hamburgischen, mit 4 pCt. von Banco verzinslichen Staatsschuldscheine, und 3) das Staatsbudget für das Jahr 1870 fast ohne jede Diskussion genehmigt. Der Antrag von Hartwig und Genossen: »Die Bürger⸗ schaft wolle an den Senat den Antrag richten, die Verhand⸗ lungen einzuleiten, welche behufs nachträglicher Gewährun Nachsteuer⸗Ermäßigung, wie sie Einzelnen für gewise rtikel bewilligt worden ist, an Alle, welche derartige Waaren nachversteuert haben, etwa erforderlich sein mögen,« wurde mit großer Majorität abgelehnt.
Bremen, 22. Dezember. Der Senat hat der Bürger unterm 17. d. Mts. unter der Ueberschrift: »Vertrag deuch 1 Krone Preußen wegen Erweiterung des Bremerhaven⸗ Distrikts- eine Mittheilung zugehen lassen, in welcher es nach der »Wes. Ztg.« heißt: »Bereits im Jahre 1866 hatte der Senat Verhandlungen mit der Königlich preußischen Regierung angeknüpft, um, womöglich, für den Bremerhaven⸗Distrikt in der Richtung stromabwärts eine für die Entwickelung der dor⸗ tigen Verkehrsanstalten wünschenswerthe Erweiterung zu er⸗ wirken. Seine hierauf gerichteten Anträge fanden in Verlin eine entgegenkommende Aufnahme; die Königlich preußische Re⸗ gierung erkannte an, daß die Hafenanlagen in Bremerhaven für den deutschen Seehandel von hervorragender Bedeutung und daß die bisherige Grenze für deren ungehemmte Vervol⸗ ständigung und Verbesserung zu eng gezogen sei. Sie er⸗ klärte sich daher bereit, von der im Nordwesten belegenen, wegen ihrer niedrigen Lage zur Zeit unbewohnbaren Grund⸗ fläche ein Terrain von 124 Morgen binnen und außer Deichs dem Bremerhaven⸗Distrikte zuzulegen, falls die Eigenthümer und Interessenten derselben gegen jede Beeinträchtigung und Benach⸗ theiligung sicher gestellt würden. In Folge dessen wurde vo Vertretern der gedachten Eigenthümer und Interessenten auf des fallsige Befra ung eine Reihe von Bedingungen zu dem ange⸗ gebenen Zwecke aufgestellt und auf Grund derselben die Abtre⸗ tung des Terrains an Bremen vereinbart. Inzwischen hatte das Königlich preußische Kriegs⸗Ministerium den Beschluß ge⸗ faßt, die verschiedenen Batterieanlagen in und bei Bremerhaven aufzugeben, und das bisher dafür benutzte oder bestimmte Artal gelangte damit wieder in das freie Eigenthum Bremens, unter der einzigen Einschränkung, daß bis zum 1. Januar 1871 die Militärverwaltung sich die Benutzung noch vorbehielt. Die verschiedenen Batterieterrains würden danach mehrere kleine Enklaven im Bremerhaven⸗Distrikte bilden, privatrechtlich zwar der Stadt Bremen, politisch dagegen zu Preußen gehörend. Auf den Antrag des Senats hat die Königlich preußische Re⸗ gierung eingewilligt, die gedachten Grundstuͤcke vom 1. Januar 871 an auch politisch mit dem Bremerhaven⸗Distrikt zu ver⸗ einigen. Auf den vorstehend bezeichneten Grundlagen ist am 8. Dezember d. J. von den beiderseitigen Bevollmächtigten, Geh. Legations⸗Rath Jordan und Minister⸗Resident Dr. Krüger, ein Vertrag vorbehaltlich der Ratifikation unterzeichnet worden, dessen wichtigste Bestimmungen folgende sind:
Die bezeichneten Grundflächen werden von der Krone Preufen zum Zwecke der Erweiterung des Bremerhaven⸗Distrikts unter den⸗ süben Bedingungen abgetreten, wie sie in dem Staatsvertrage zwischen er Krone Hannover und der freien Hansestadt Bremen vom 11. Je⸗ nuar 1827 rücksichtlich des ursprünglichen Bremerhaven⸗Distrikts fes⸗ gestellt worden sind. Demgemäß werden dem Bremerhaven⸗Distrikt angeschlossen; 1) Das am Vorhafen des alten Hafenbassins belegene im Privateigenthum der freien Hansestadt Bremen befindlich 10 Morgen 118 Quadratruthen große Terrain, auf welchem das Folt Wilhelm errichtet. 2) Das an der nordwestlichen Ecke des bisherigen
Bremerhaven⸗Distrikts belegene, mit den anschließenden Deichparzelle im ““ der freien Zan sensch 2 befindliche
bisher für
des Hnelieüheäneesüh enthält u. A.: Bekanntmachung, betreffend
nannte
6 Morgen 69,475 Quadratruthen große, dic; sos
Weserhauptbatterie bestimmt gewesene Terrain
Lan aes wurden heute vertagt und werden am 3. Januar
Departement unter dem Namen Departement für indireiten
ein detachirtes Blockhaus bestimmt gewesene, enthum der freien Hansestadt Bremen befindliche, 97 Q.⸗ e Platz, hinter dem bremerhavener Schlafdeiche, als⸗Block⸗ bezeichnet. 4) Das an der Binnenseite des bremerhavener und der leher Chaussee belegene, mit der anschließenden Heichstrecke im Privatbesite der freien Hansestadt Bremen befindliche, g Morgen 34,88 Quadratruthen große Grundstück. Endlich 5) das an der leher Feldmark belegene, 120 Morgen Fohe⸗ im Südosten und Osten an den Bremerhaven⸗Distrikt, je Weser⸗Hauptbatterie und das Blockhaus⸗Terrain grenzende Arcal. Die freie Hansestadt Bremen wird als Aequivalent der Pr Zeit auf dem abgetretenen Areal ruhenden und demnächst in Wegfall kommenden preußischen Grundsteuer das Fünfundzwanzigfache des Jahresbetrages derselben sofort nach erfolgter veni ve des Areals der Koöͤniglich preußischen Regierung auszahlen. Die auf dem abgetretenen Arcal ruhenden Gemeinde⸗, Parochial⸗, Schul⸗, Deich⸗ und Enfraastet ms ae blei⸗ ben auf den verpflichteten Grundstücken nach wie vor haften und werden von der freien Hansestadt Bremen nach den gesetzlichen preu⸗ ischen Bestimmungen getragen, bis wegen deren Ablösung ein Ueber⸗ einkommen zwischen der Fanffhad⸗ Bremen einerseits und den Be⸗ rechtigten andrerseits getroffen sein wird. Die freie Hansestadt Bre⸗ men verpflichtet sich, sämmtliche innerhalb der Abtretungsfläche be⸗ legenen Grundstücke, soweit solche nicht schon gegenwärtig in ihrem Privatbesitze sich befinden, binnen Jahresfrist nach dem Austausche der Ratifikationen käuflich zu erwerben. Hinsichtlich der in Betracht kommenden Deichverhältnisse sind eine Reihe von Bestimmungen ver⸗ einbart. Königlich preußischerseits erklaͤrt man sich, vorbehältlich der Beschlußfassung des Bundesraths des Zollvereins, damit einverstan⸗ den, daß die abgetretene Grundfläche in das Freihafengebiet, soweit sie demselben nicht bereits angehört, aufgenommen werde. er Ver⸗ trag, dessen Ratifikationen binnen sechs Wochen, vom heutigen Tage an gerechnet, ausgetauscht werden sollen, tritt mit dem 1. Januar 1871 in Kraft. Es soll jedoch der freien Hansestadt Bremen unbenommen sein, nach dem Austausche der Ratifikationen auf den in ihrem rivat⸗ eigenthume befindlichen Grundstücken des Abtretungsareals die Erd⸗ arbeiten für die auf letzterem anzulegenden Docks, Deiche, Gräben
her für Privatei uthen gro Rutgeäreal⸗ Schlafdeichs
und Straßen, unter den in diesem Vertrage festgestellten Bedingungen in Angriff zu nehmen und auszuführen.
Sachsen. Dresden, 22. Dezember. Die erste Kammer V
genehmigte heute den Staatsvertrag mit Preußen zur Vermei⸗ dung von Doppelbesteuerung mit allen gegen 2 und das dazu ehörige Schlußprotokoll Kammer ist auch den weiteren Beschlüssen des Abgeordneten⸗
hauses hierüber beigetreten. Hessen. Darmstadt, 22. Dezember. Das heute aus⸗ eine Bekannt⸗
gebene Regierun sblatt Nr. 57 enthält u. A. 1 machung des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Errichtung eines neuen Hausgesetzes für das Fürstlich Leinin⸗ gische Haus betreffend.
Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. Das heute er⸗ schienene »Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt« enthält 1) Bekannt⸗ machung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: den Staatsvertrag mit Belgien wegen gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher be⸗ enss 2) Verordnung des Justiz⸗Ministeriums: den Staats⸗ vertrag mit Belgien wegen gegenseitiger Auslieferung der Ver⸗ brecher betreffend. (S. auch Belgien.) 1
Württemberg. Stuttgart, 21. Dezember. Die Königin ist heute von Rom wieder hier eingetroffen. Die Großfürstin Vera von Rußland ist schon gestern hierher
zurückgekehrt. München, 21. Dezember. Der König,
Bayern. welcher nr Königin von Wuürttemberg das Geleite zum Bahn⸗
hof gegeben hatte, verabschiedete sich dort und reiste dann über Peissenberg noch auf einige Tage nach Hohenschwangau zurück, wird aber noch vor Weihnachten hierher zurückkommen, um dann den Winteraufenthalt hier zu nehmen.
— Der neuernannte Staats⸗Minister des Innern von Braun hat bereits heute sein Portefeuille übernommen, ebenso Staats⸗Minister von Lutz das des Kultus.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Dezember. Der gaisgs hen gestern Abends einen Ausflug nach Reichenau ge⸗ macht und kehrt von dort heute Abends zurück.
— Am 31. Dezember d. J. findet bekanntlich eine allge⸗ meine Volkszählung in der Monarchie statt. Di⸗ »Wiener Ztg.« veröffentlicht auszugsweise eine populäre Instruktion, welche die K. K. statistische Centralkommission hierüber er⸗
lassen hat. 3 1b28 Dezember. Heute wurden die Veranstalter der un⸗
län attgefundenen 2 rbeiterversammlungen verhaftet. gefünegeFinanz Minister v. Becke wurde gestern
mit allen gegen 3 Stimmen. Die
beginnen werden. Um 4 Uhr fand abermals eine Sizung ö.
statt, in welcher das Resultat der Oberhaussitzung verk
wurde. 1b — Das Gesetz betreffs der Indemnität wurde vom Ober⸗-
hause ohne Debatte angenommen.
— Die „Pesther Korrespondenz« meldet: Die Fiumaner
Frage hat eine provisorische Erledigung gefunden. Fiume er⸗ aͤlt einen Gouverneur mit dem Sitze im ungarischen Reichs⸗ tage; die gemeinsamen Angelegenheiten werden im ungarischen Reichstage behandelt, die Entscheidung für autonome Angelegen⸗ heiten bleibt noch offen.
Croatien ist mit dieser Lösung einverstanden. h
Cattaro, 21. Dezember. In Folge einer persönlichen Zusammenkunft des Truppen⸗Kommandanten Grafen Auersperg mit einer Deputation der Insurgenten is die gänzliche Unter⸗ werfung des Insurgentengebiets wahr cheinlich Eine neue Konferenz mit den Füsar enten findet Sonnabend statt. Die Entmuthigung unter den Aufständischen ist groß.
— Heeen melden die »Prag. Z.“ und die »N. F. Pr.⸗ unterm 21. Dezember. Aus Dalmatien verlautet: Die Ver handlungen mit den Braicanern führten noch zu keinem Re sultate. Die Krivoschianer haben erklärt, die Führer der ganzen Bewegung angeben zu wollen. Das Resultat der gestern an
gesagten Zusammenkunft ist noch unbekannt.
Belgien. Brüssel, 21. Dezember. Der »Moniteur⸗ veröffentlicht den zwischen Belgien und Baden am 3. Novem⸗ ber d. J. abgeschlossenen, am 2. Dezember ratifizirten Vertrag wegen Auslieferung von Verbrechern.
— 22. Dezember. Heut veröffentlicht der »Moniteur⸗ das Gesetz, welches das Kontingent der Armee für 1870 auf 100,000 Mann und die Milizaushebung auf 12,000 Mann bestimmt. Ferner publizirt der Moniteur⸗ das Gesetz, welches das Budget des Kriegs⸗Ministeriums für 1870 auf 36,873,500 Frcs. festsetzt.
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Re⸗ präsentantenkammer wurde an das Ministerium die Anfrage gerichtet, ob die Nachricht begründet sei, daß die französische Regierung bei fremden Maäͤchten Entwaffnungs⸗ vorschläge gemacht habe. Der Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten erwiderte, daß die belgische Regierung von de artigen Vorschlägen durchaus keine Kenntniß habe. 1
Die Kammer genehmigte sodann mit 69 gegen 13 Stimmen den mit dem Dr. Strousberg bezüglich der Citadelle von Ant⸗ werpen abgeschlossenen Vertrag ohne jede Modifikation und ver⸗ tagte sich dann bis zum 18. Januar.
Großbritannien und Irland. London, 22. Dezember. Aus Lancashire wird gemeldet, daß Versuche seitens der Fenier, sich dortiger Waffendepots zu bemächtigen, rechtzeitig entdeckt und vereitelt wurden.
Ottowa, 22. Dezember. Die Infurgenten am Red⸗River haben das Fort Garry eingenommen und diejenigen, welche den Anschluß an Canada begünstigt hatten, gefangen gesetzt. Die Regierungstruppen haben sich zurückziehen müssen.
Frankreich. Paris, 22. Dezember. Der gesetzgebende Körper, der sich noch immer mit Wahlprüfungen beschäftigt, will dieselben bis zum 24. d. M. beenden.
— Der Senator Marschall Graf Regnault de St. Jean Angely ist gestorben. —
— Die »Patrie« versichert, daß der Kardinal Matthieu, Erzbischof von Besangon, nur nach Besancon gegangen sei, um das Weihnachtsfest dort zu feiern und die Priester seines Sprengels zu ordiniren; in den ersten Tagen des Januar werde
er nach Rom zurückkehren.
Italien. Florenz, 22. Dezember. Sengat wurde heute die Debatte über das provisorische Budget fortgesetzt. Das Bureau erklärte, daß es die von ihm gestern beantragte motivirte Tagesordnung im Hinblick auf die Er⸗ klärungen des Minster⸗Praͤsidenten Lanza (welcher in dieser
Tagesordnung ein
nimmt und zur Spezialberathung des Budgets übergeht.
mung mit 71 gegen 5 Stimmen.
— Das erschienene offizielle
mit den Sterbesakramenten versehen. Pesth, 21. Dezember. Von dem Unterhause wurde der Gesetzentwurf bezüglich der Indemnität in dritter Lesung an⸗ genommen. Szalay's Vertagungsantrag wurde als überflüssig verworfen. Die Vertagung wird vom 26. 14. Januar stattfinden. Die Minister Miko und Lonyay beant⸗ 18, Ivanka's Interpellation wegen der Unghvar⸗Nvyire⸗ daß die Offerkverhandlun
gen demnäch
gyhazer Bahn dahin,
Dezember bis zum
chen, 123 Erzbischöfe, 523 21 infulirte Aebte und Orden. 8 8 1 8 MRumänien. In der heutigen Sitzung
P
8
(W. T. B.) der Deputirtenkammer wurde st die Regierung wegen der Thätigkeit der pariser Alliance israelite
Mißtrauensvotum sehen wollte) zurückziehe, und eine Tagesordnung beantragte, welcher zufolge der Senat lediglich von jenen Erklärungen des Minister⸗Präsidenten einzelnen Artikel sowie der gesammte Entwurf des provisorischen Budgets wurden hierauf genehmigt bei der Gesammtabstim⸗
Verzeichniß der zum Konzil in Rom anwesenden Prälaten nennt 51 Kardinäle, acht Patriar⸗ Bischöfe, sechs Aebte nullius diöcesis, 2 atres⸗Generale der regulären
(W. T. B.) Im