verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. Januar 1870 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, we als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrecht bis zum 5. Februar 1870 ein⸗ schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf 8 den 19. Februar 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem obengenannten Kommissar im Terminszimmer Nr. 38 zu erscheinen Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Ab⸗ schrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Schöpke, Schultz II., Geßler, Rosenkranz, v. Groddeck und die Rechtsanwalte Haenschke, Gießing, Janisch, Quenstedt und Joël zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jacob Efrem zu Constadt ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗
einstellung “ auf den 24. Dezember 1869 festgesetzt worden. 1
I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Hertzog zu Creuzburg ernannt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem b
auf den 10. Januar 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Fuisting im Termins⸗Zimmer Nr. 4 hier des Kreisgerichts⸗Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestel⸗ lung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 31. Januar 1870 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
III. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als EE13A“ machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtsbängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 31. Januar 1870 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und 1 zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 10. Februar 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Fuisting im Termins⸗Zimmer Nr. 4 hier des Kreisgerichts-Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. 5 IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 30. März 1870 einschließlichh festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin 1 8. auf den 7. April 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Fuisting im Termins⸗Zimmer Nr. 4 hier des Kreisgerichts⸗Gebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an⸗ zeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Lange, Libawski und Drobing zu Sachwaltern vpoorgeschlagen. h“ Creuzburg, den 30. Dezember 1869. 3 Königliches Kreisgericht.
welche an die Masse Ansprüche
J. Abtheilung. 8
1 Wu“
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Leo Blu⸗ menreich zu Gleiwitz werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche, dieselben 1g bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
b bis zum 30. Januar 1870 einschlielich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten
einschließlich bei uns schriftlich oder zu
1“
Forderungen, en nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ve waltungs⸗Personals Fr. 11. Februar 1870, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Grafen von Strachwitz, im Terminszimmer Nr. 9 hierselbst zu erscheinen. “ Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 31. März 1870 einschließlich X“ festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin . auf den 13. April 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. — Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte, Justiz⸗Räthe Adamczyk und Winkler und die Rechts⸗ anwälte Kremkow und Weidlich zu Sachwaltern vorgeschlagen Gleiwit, den 20. Dezember 1869. Kgeonigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
“
“ — 28 dem Konkurse über das Vermögen der Handlung W. Blumen⸗ reich zu Gleiwitz werden alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüͤche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch ausgepröeehh ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 24. Januar 1870 rotokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 4. Februar 1870, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Herrn Grafen v. Strachwitz, im Terminszimmer Nr. 9, hierselbst zu erscheinen. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 20. März 1870 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen Termin 3 auf den 30. März 1870, Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung ie.seh. einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwälte Kremkow und Weidlich und die Justiz⸗Räthe Adamczyk und Winkler zu Gleiwitz zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8 Gleiwitz, den 20. Dezember 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[8] Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Lud⸗ wig von hier ist durch Vertheilung der Masse beendet. Habelschwerdt, den 22. Dezember 1869. Königliches Kreisgericht 1. Abtheilung.
[4374] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schuldenhalber
Das hierselbst Wilmersdorferstraße Nr. 18 belegene, auf den Namen des ehemaligen Kutscher Friedrich Wilhelm Lehmann im Hypothekenbuche von hier, Band IV. Nr. 151, Seite 1201 verzeich⸗ nete, den Lehmannschen Erben gehörige Grundstück, zur Grundsteuer gar nicht, zur Gebäudesteuer bei einem Nutzungswerthe von 53 Thlr. veranlagt, wird
am 18. Februar 1870, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation Schuldenhalber öffentlich versteigert und das Urtheil über den Zuschlag ebenda
am 24. Februar 1870, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. Die Steuerrolle und der Hypothekenschein können während der Dienststunden in unserer Registratur, Zimmer Nr. 13, eingesehen werden.
Alle diejenigen, welche Eigenthumsrechte oder anderweite, zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden. V
Charlottenburg, den 28. Dezember 1869.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputatioy. Der Subhastations⸗Richter.
[38888 Nothwendiger Verkauf Das in der Stadt Posen und deren Vorstadt St. Martin unter Nr. 180, Bergstraße Nr. 12 belegene, im Hypothekenbuche von Sanct Martin Vol. V. Pag. 381 seqq. ügetengen, dem Kaufmann Isaac David Katz und dessen Ehefrau Bertha, geb. Bentschner, gehörige Hausgrundstück, welches mit einem Flächeninhalte von 0,27 Morgen der Grundsteuer nicht unterliegt und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 1100 Thlrn. vee ist, soll behufßs Zwangs⸗
vollstreckung im Wege der nothwendigen Subhastation am
Mittwoch, den 19. Januar k. J., Nachmittags um 4 Uhr im Lokale des Königlichen Kreisgerichts hiersel äftszimmer Nr. 83. F-Seh 3ꝙ—h Erichts Rierselsst, Geschcftszimmer er Auszug aus der Steuerrolle, der Hypothekenschein von d Grundstücke und alle sonstigen dasselbe betreffenden Finschein voc sowie die von den Interessenten etwa zu stellenden besonderen Verkaufs⸗ bedingungen können im Bureau VIII. des unterzeichneten Königlichen . während der gewöhnlichen Dienststunden eingesehen erden.
Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder we⸗ thekarisch nicht eingetragene Realrechte, zu 189 Wrrsawelche dess Dritte jedoch die Eintragung in das Hypothekenbuch gesetzlich erfor⸗ derlich ist, auf das oben bezeichnete Grundstück geltend machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versteigerungstermine anzumelden.
Der Beschluß über die Ertbeilung des Zuschlags wird in dem auf Sonnabend, den 22. Januark. J., Vormittags um 12 Uhr, im Geschäftslokale des Königlichen Kreisgerichts raumten Termine öffentlich verkündet werden.
Posen, den 19. Oktober 1869. 6
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichte ö“
[4382] ““ Auf Antrag des Herrn Provinzial⸗Steuerdirektors zu Hannover soll das zu Artlenburg belegene bisherige Nebenzollamts⸗Gebäude öffentlich meistbietend verkauft werden und ist zu dem Ende Termin auf
Sonnabend, den 22. Januar 1870, Morgens 10 Uhr, angesetzt, zu welchem damit Kauflustige geladen werden.
„Das betreffende Gebäude liegt an der Hauptstraße in Artlenburg, zwischen den Höfen der Hufner Christoph Behr und Peter Behr. Das Haus ist 50 Fuß lang und 40 Fuß breit, mit Steinbedachung, ent⸗ hält 2 Stuben, 5 Kammern, 1 Küche, 1 Vorplatz, 1 Keller, 2 Vieh⸗ ställe, 1 Abort und Bodenraum Zu dem Hause gehört auch ein neben demselben liegender, cirea 6 —Ruthen 24 ◻᷑Fuß großer Garten.
Die Verkaufsbedingungen können jederzeit auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch werden davon gegen Erlegung der Gebühr Abschriften ertheilt werden.
Zugleich werden Alle, welche an das gedachte Grundstück Eigen⸗ thums., Naͤher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtiaungen zu haben vermeinen sollten, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche in dem angesetzten Verkaufstermine anzumelden, und zwar unter dem Verwarnen, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhält⸗ niß zum neuen Erwerber verloren geht.
Lüneburg, den 28. Dezember 185d9909.
Keänigliches Amtsgericht. Abtheilung III. LnnEREeaauffel.
[4378]
Im Depositorium des unterzeichneten Gerichts befinden sich:
a) 29 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., welche am 2. März 1868 bei Ge⸗ legenheit des Abbruchs des zwischen dem Königsthor und dem Landsbergerthor belegen gewesenen Theils der berliner Stadtmauer beim Bloßlegen des Fundaments derselben etwa 6 Fuß tief in der Erde gefunden worden sind, bezüglich deren aber nicht festgestellt ist, ob diese 29 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. 8* vohe Betrag oder nur ein Theil des erwähnten Fun⸗ es sind, der Coupon 5 der Rentenbank für die Provinz Preußen über 20 Thlr. zum Rentenbriefe Nr. 1955. Ser. 3. Littr. A.
Demgemäß ergeht an die unbekannten Eigenthümer dieser Gegen⸗ stände die Aufforderung, sich mit ihren Eigenthumsansprüchen bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf
den 19. Februar 1870, Vormittag 11 ½ Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg im Stadtgerichts⸗ Gebäude, Jüdenstraße 58, Portal III., Zimmer Nr. 12, anberaumten Termine zu melden und dieselben nachzuweisen, widrigenfalls sie ihrer Eigenthumsrechte verlustig erklärt und die Gegenstände den Findern resp. den gesetzlich berechtigten Behörden werden zugeschlagen werden. Beerlin, den 14. Dezember 1869.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Dcoeputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.
Brennholz⸗Verkauf. Die letzten Trocken⸗Brennholzbestände der Oberförsterei Alt⸗Ruppin vom Einschlage pro 1869 und zwar: 1) im Belauf Pfefferteich (Totalität) 74 Klafter Kiefern Spaltknüppel, 2 Klafter Kiefern Stubben, 5 Klaftern Kiefern Reiser
I. Klasse; 2) im Belauf Eggersdorf (Totalität) 20 ¼ Klafter
Buchen Stubben, 192 ¼ Klafter Kiefern Spaltknüppel, 52 ¾ Klafter Kiefern Stubben, sollen am Donnerstag, den 6. Januar 1870, Vorm. 10 Uhr, im Gasthofe des Herrn Leest zu Alt⸗Ruppin bei bedeutend heruntergesetzten Taxpreisen öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Das Verzeichniß der Hölzer, nach Jagen, Holznummern und Loosen geordnet, kann werktäglich und tagesstündlich im hiesigen oberförsterlichen Geschäftslokale eingesehen werden und steht auch die Besichtigung der Hölzer im Walde, nach vorheriger Meldung bei den Belaufsförstern Kuse zu Pfefferteich und Regling zu Eggersdorf, bis zum Verkaufstermine frei.
Bekanntmachung. Zur Versteigerun von ca. 6000 Klaftern Kiefern Kloben wird hierdurch Termin auf den 18. Januar e8r Vormittags 11 Uhr, auf dem Königlichen Holzhofe zu Przechowo bei Schwetz anberaumt. Die wesentlichsten Verkaufsbedingungen sind folgende: 1) Der Anforderungspreis ist festgesetzt auf 3 Thlr. 20 Sgr. pro Klafter Kiefern Kloben. 2) Bei kleineren Holzquanti⸗
hier Nr. 13 anbe⸗
täten bis einschließlich 40 Klafter ist der ganze Steigerpreis sofort an den im Termin anwesenden Kassenbeamten zu erlegen. 3) Be sgloheran Holzquantitäten ist der vierte Theil des Kaufpreises sofort, der Rest⸗ betrag spätestens bis zum 1. Juli 1870 bei der Königlichen Forst⸗ kas Semen C 8 “ Verkaufsbedingungen wer⸗ c rermin bekannt gemacht. — Marienwerder, den 24. Dezem⸗ ber 1869. DOer Oberforstmeister. Gumtau. 1
1
Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft Lieferung von NFheers
72.
Unser diesjähriger Bedarf an Nutzhölzern soll auf Grund der in unserem hiesigen Geschäftslokale und im b Wagenver⸗ waltung zu Dortmund ausgelegten Bedingungen im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. Auf frankirtes Begehren werden die Be⸗ din kostenfrei abgegeben.
Lieferungslustige wollen ihre Offerten auf die ganze Lieferun oder einen Theil derselben, versiegelt und mit der Lufschrift Sung mission auf Lieferung von Nutzhölzern« versehen, bis zum 31. dieses Mörgts in Ieeiten Seschete elan, hierselbst abgeben.
Die Submittenten bleiben bis zum 15. Feb 2 Offerten gebunden. 1 Pchkan e ihr Cöln, am 2. Januar 1870. Die Direktion.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[10] Bekanntmachung.
Bei der am 7. d. Mts. stattgehabten Ausloosung der zum Zweck des Ausbaues von Kreischausseen vom Sensburger Kreise aus⸗ gegebenen Kreisobligationen sind folgende Nummern gezogen worden,
und zwar: Littr. F. Nr. 25 über 100 Thlr. Littr. F. Nr. 46 über 100 Thlr. Littr. G. Nr. 52 über 50 Thlr. Littr. G. Nr. 54 über 50 Thlr.
Die vorbezeichneten Obligationen werden hiermit zum 1. Juli 1870 mit der Maßgabe gekündigt, daß von diesem Zeitpunkte ab die Zinsenzahlung aufhört, und die nicht zurückgegebenen Coupons in Ab⸗ zug gebracht werden. Die Einlösung der gekündigten Obligationen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst.
Forsthaus Alt⸗Ruppin, den 29. Dezember 18s69. —D Der Oberförster. J. V.: Vlelit, Forstkandidat.
Sensburg, den 26. Dezember 1869. Die kreisständische Finanzkommission.
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[10] ö1161654“
n Gemäßheit des auf den Zinscoupons der Kreisobligationen des Neustädter Kreises (II. Emission) befindlichen Vermerks machen wir hierdurch bekannt, daß die Zinsen der gedachten Obligationen, außer bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse, bei
der Privat⸗Aktien⸗Bank zu Danzig, Herrn S. A. Samter in Königsberg i. Pr. und
„ A. H. Heymann und Co. in Berlin, Unter den Linden
Nr. 23, . gezahlt werden. Neustadt W.⸗Pr., den 30. Dezember 1869. 1 Die ständische Kreis⸗Kommission für den Eisenbahnbau im Nens Kreise.
Der Landrath. Vormbaum.
Bekanntmachung.
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Vom 16. Dezember cr. ab und während des ganzen Monats Januar fut, werden die zum 2. Januar fut. fälligen
Zinscoupons der 4proz. Prioritäts⸗Aktien und
45 proz. Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft,
she die an früheren Fälligkeitsterminen bis jetzt nicht abge⸗
obenen, — in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9—12 Uhr in unserer Gesellschafts⸗Hauptkasse, am Ascanischen Platz Nr. 6 hierselbst, einge⸗ löst werden. 1 Es wird gebeten, diesen Coupons nur einen Nachweis über die Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen Kate⸗ orien event. gesondert, beizufügen.