1870 / 7 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bewilligt worden. In Ostpreußen lebten die Bären im vorigen Jahr⸗ hundert noch in der Nähe von Königsberg, 1765 in der Druskenschen Forst, 1770 bei dem Amte Waldau; 1804 erlegte man den letzten Ueberläufer in der Puppenschen Forst.

Auch der Biber wird in älteren pommerschen Urkunden öfter erwähnt. Mit Vorliebe wird er in der Pomerania ge-⸗ zeichnet, obwohl das von ihm entworfene Bild nach Th. Schmidt kein zutreffendes ist. Der Biber findet sich in Sibirien, Ruß⸗ land, Schweden und Norwegen noch häufig, im übrigen Europa sehr selten. Vereinzelt lebt er noch an der Weichsel, Elbe, Weser, Donau und der Oder; jedoch ist er an letzterem Flusse von seinem Eintritt in Pommern bis zur Mündung ausgerottet. Nach des Verfassers Ermittelungen hielten sich gegen Ende der Regierung König Friedrichs II. im Oder⸗ bruche zwischen Stettin und Greifenhagen noch einige Biber⸗ familien auf. Man schoß den Biber auf dem Anstande und sing ihn besonders in Fallen. In Ostpreußen bewohnten die Biber vorzugsweise die Ufer der Weichsel; bei Thorn war ein Biberfang. Der letzte Biber hat 1837 bei Culm gelebt.

Die mit dem Luchse zum Katzengeschlechte gehörige wilde Katze, welche Kantzow unter den zur pommerschen Jagd ge⸗ hörigen Thieren nennt, findet sich ebenfalls schon seit der Er⸗ innerung der ältesten Forstleute und Waldbewohner nicht mehr in Pommern. Vereinzelt kommt sie noch heute in den Wal⸗ dungen des mittleren und südlichen Europas, am Kaukasus und in Indien vor. Der Naturforscher Lenz will sie noch an der Weichsel gefunden haben und soll nach seiner Versicherung auf dem Thüringer Walde von Zeit zu Zeit eine solche erlegt worden sein. 1

Nach einer Mittheilung des verstorbenen Ober⸗Försters Beyer in Ringenwalde bei Angermünde hat derselbe dort 1805 noch zwei wilde Katzen getödtet.

Zur Statistik des Münzwesens. ¹)

Die Aufsätze: »Die Entwickelung des deutschen Münzwesens in dem Zeitraum von 1750 bis 1857- (s. Bes. Beil zu Nr. 95 bis 141 des Jahrgangs 1869 d. Bl.) sind mit dem Münzvertrage vom 24. Ja⸗ nuar 1857 abgeschlossen worden. Seitdem sind in Folge der Ereignisse des Jahres 1866 mannigfache Veränderungen im deutschen Münzwesen eingetreten. Für Oesterreich und Liechtenstein ist der Münzvertrag vom Jahre 1857 in Folge des Prager Friedens unverbindlich gewor⸗ den, dagegen sind die Münzverhältnisse in den Preußen einverleibten Ländern durch die Verordnung vom 24. August 1867 dem preußischen Münzsystem angepaßt worden. Endlich hat die Verfassung des Norddeutschen Bundes die Oberaufsicht und die Gesetzgebung über das Münzwesen dem Bunde übertragen, was für die Zukunft insofern wichtig ist, als Mecklenburg und die Hansestädte durch den Münz⸗ vertrag vom 24. Januar 1857 zur gemeinschaftlichen Münzregulirung nicht verpflichtet sind. Gegenwärtig bestehen in Deutschland fol⸗ gende Münzsysteme: 1) In Preußen (mit Ausnahme der hohen⸗ zollernschen Lande S. Nr. 7 —, von Frankfurt a. M. und einiger südlichen Theile der Provinzen Hessen⸗Nassau, wo die Guldenrechnung im Privatverkehr gestattet ist, sowie in Altona, dessen Handelsstand in Mark Banco rechnet), Lauenburg, Anhalt, Braunschweig, Olden⸗ burg, Sachsen⸗Weimar, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗ Rudolstadt⸗Unterherrschaft, Waldeck, Reuß ä. und j. L., Schaumburg⸗ Lippe und Lippe gilt der Dreißig⸗Thalerfuß (30 Thlr. = 1 Zoll⸗ pfund feines Silber) mit der Theilung in 30 Groschen à 12 Pfen. nig. 2) Im Königreich Sachsen, in Sachsen⸗Gotha und Sachsen⸗ Altenburg ist derselbe Münzfuß, jedoch wird der Groschen in 10 Pfennig getheilt. 3) Auch in Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz ist der Dreißigthalerfuß gesetzlich; der Thaler zerfällt in 48 Schilling à 12 Pfennig. 4) In Hamburg und Lübeck gilt ebenfalls der Dreißig⸗ thalerfuß (Fünfundstebenzigmarkfuß) mit der Eintheilung in 2 ½ Mark Courant oder 40 Schilling à 12 Pfennig. 8 Amte Ritzebüttel wird nach Mark = Thlr. des Dreißigthalerfußes à 10 Groschen à 10 Pf. gerechnet.) Daneben besteht 5, in Hamburg für den Großhandel die besondere Hamburger Bankvaluta, 5995 Mark= Zollpfund feines Silber. 6) Bremen hat Thaler⸗Goldwährung, den Louisd'or (Pistole) von mindestens ½. Pfund Feingoldgehalt zu 5 Thalern à 72 Grot à 5 Schwaren gerechnet. 7) In Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, den hohenzollernschen Landen, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg und Schwarzburg⸗Rudolstadt⸗Oberherrschaft ist der süddeutsche Münz⸗ fuß (52 Gulden à 60 Kreuzer = 1 Pfund Feinsilber) eingeführt.

Was die Ausmünzungen in Deutschland betrifft, so sind die im Gebiete des Norddeutschen Bundes und im ganzen Großherzog⸗ hum Hessen bis Ende 1867 erfolgten Ausprägungen in Nr. 73 d. Bl. (Bes. Beil) spezifizirt worden. Sie belaufen sich im Ganzen auf 175,726,386 Thlr. Goldmünzen, 498,049,070 Thlr. Silber⸗Courant⸗ münzen, 17,817,067 Thlr. Scheidemünze in Silber und 2,730,548 Thlr. in Kupfer, zusammen 694,323,071 Thlr. In Süddeutschland ²) sind von 1837 1867 geprägt worden 1,632,443 Thlr. in Gold, 96,426,662 Thaler Silbercourant, 2,462,481 Thlr. in Silberscheidemünze und 425,021 Thlr. in Kupfermünze, zusammen 100,946,607 Thlr. Die Gesammtausmünzung belief sich daher Ende 1867 auf 177,358,829 Thaler Gold⸗, 594,475,732 Thlr. Silbercourant⸗, 20,279,548 Thlr. Silberscheide⸗ und 3,155,596 Thlr. Kupferscheidemünze, zusammen 795,269,678 Thlr. 88

¹) Die Zahlen in diesem Aufsatz sind den Anlagen der Soetbeer schen Denkschrift, betreffend deutsche Münzeinigung, entnommen.

Nach den offiziellen Uebersichten sind von diesen Münzen durch die Regierungen wieder eingezogen worden: in Norddeutschland 61,923,509 Thlr., in Süddeutschland 36,394,003 Thlr., zusammen 98,317,512 Thlr.; es könnten also noch zirkuliren 632,399,562 Thlr. und 64,552,604 Thlr., zusammen 696,952,166 Thlr. oder etwa 19 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung, und zwar 174,850,846 Thlr. Goldmünzen, 503,640,030 Thlr. Silbercourant⸗ und, 18,461,290 Thlr. Scheide⸗ münzen ³) Hierbei ist jedoch in Betracht zu ziehen, daß bedeutende Mengen Gold⸗, auch Silbermünzen, im Laufe der Zeit von Privat⸗ personen eingeschmolzen, daß viele Münzen außer Landes gesendet und daß namentlich viele Scheidemünzen verloren gegangen sind. Auf der anderen

Seite muß berücksichtigt werden, daß große Quantitäten ausländischer

Münzen in Deutschland umlaufen, besonders franz. Zwanzigfranesstücke, und österreichische Silbermünzen. Die Schätzung des im Verkehr befindlichen Metallgeldes ist daher eine sehr gewagte. Dr. Soetbeer nimmt den gesammten Münzvorrath in Deutschland, einschließlich der Baarbestände in den Banken, auf den Werth von etwa 480,000,000 Thlr. an, worunter ungefähr 30⸗ bis 35,000,000 Thlr. in Scheide⸗ münze. Auf den Kopf der Bevölkerung würden hiernach 12 bis 15 Thlr. in Münzen fallen, darunter beinahe 1 Thlr. in Scheidemünze. Der Münzvertrag vom Jahre 1857 hat die Grenze der Scheidemünz⸗ Cirkulation auf 58 Thlr. pro Kopf festgesetzt. In Norddeutschland dürfte dieser Betrag nicht erreicht werden und der gegenwärtige Vor⸗ rath an Scheidemünze nur auf 15 Sgr. pro Kopf zu S1 sein; dagegen nimmt der Bergrath Peller in Stuttgart (Die Frage der internationalen Münzeinigung, Stuttgart 1869) den Umlauf von Scheidemünze in Süddeutschland auf etwas über 2 Gulden oder 1 Thlr pro Kopf an.

„Zur Vergleichung dienen die nachstehenden Notizen über die Aus⸗ münzungen und den Münzenumlauf in anderen Staaten.

In Oesterreich⸗Ungarn sind nach Abschluß des Münzvertrags vom 24. Januar 1857 bis zum 31. Fesee 1867 geprägt worden: 76,689,230 Gulden Oe. W. in Gold (Kronen und Dukaten), THIge Silbermünzen, 1,584,093, G. Silberscheidemünzen, 10,014,421 G. Kupferscheidemünzen und 31,708,123 Thlr. in Handels⸗ silbermün e (Lepantiner Thaler), zusammen 320,627,908 ¼ G. Oe. W. oder pro Kopf der ECö 9 G. ZJedoch befindet sich bekannt⸗ lich ein sehr großer Theil der Münzen außer Landes.

„In Frankreich betrug die vggernsecg in den Jahren 1825 bis 1867: 6,227,254,435 Frecs. (= 1,660,601,000 Thlr.) oder 66 pCt. in Gold und 3,178,039,091 Frcs. (= 847,476,000 Thlr.) oder 34 pCt. in Silber, zusammen 9,405,290,526 Frcs. (= 2,508,077,000 Thlr.) Auf den Kopf der Bevoͤlkerung treffen nahe an 67 Thlr. Indessen ist zu berücksichtigen, daß viele andere Länder, namentlich die benach⸗ barten Staaten, die das französische Münzsystem eingeführt, viele

franzoͤsische Münzen an sich gezogen haben und daß in keinem anderen

Lande die Einschmelzung von Silbermünzen so häufig ist, wie in Frankreich wegen der Doppelwährung. Nichtsdestoweniger gilt Frank⸗ reich als das an Münzen reichste Land. Der Münzenumlauf daselbst wird auf beinahe 30 Thlr. pro Kopf Fh.

„Während in den Jahren 1825 bis 1867 im Ganzen die Gold⸗ münzen 66 und die Silbermünzen 34 pCt. der gesammten Ausmünzung betrugen, und sich in den Jahren 1825 bis 1830 die Goldmünzen nur auf 7 pCt., die Silbermünzen dagegen auf 93 pCt., ebenso in den Jahren 1830 1848 und 1848—1849 die ersten nur auf 11, resp. 17 pCt., die Silbermünzen aber auf 89, resp. 83 pCt. der gesammten Ausmünzung beliesen, hat sich dieses Verhältniß in den letzten Jahren wesentlich geändert. Von den Jahren 1851 bis 1867 wurden insge⸗ sammt 5,806,423,015 Frcs. (1,548,379,000 Thlr.) oder 91. pCt. in Gold⸗ und nur 383,109,971 Fres. (102,163,000 Thlr.) oder 6 pCt. in Silbermünzen ausgeprägt. Im Durchschnitt der einzelnen Jahre 1851—1867 beliefen sich die Ausmünzungen auf 341,554,295 Frcs. Thlr.) oder 94 pCt. in Gold⸗ und 22,535,881 Fres. 6,010,000 Thlr.) oder 6 pCt. in Silbermünzen.

In Großbritannien sind in den Jahren 1821 bis 1888 in Gold 186,317,432 Pfd. St. (1,242,116,000 Thlr.), in Silber 13,342,601 Pfd. St. (88,951,000 Thlr.), zusammen 199,660,033 Pfd. St. (1,331,067,000 Thlr.) au sgemünzt worden. Für diesen ganzen Zeitraum betragen die Goldmünzen 93, die Silbermünzen 7 pECt. des gemünzten Geldes. In den Jahren 1851 bis 1867 sind verhältnißmäßig elwas weniger Silbermuͤnzen geprägt worden, als jener Durchschnitt beträgt: näm⸗ lich im Ganzen 96,620,212 Pfd. Sterl. (644,135,000 Thlr.) cder 94 pCt. in Gold, und 5,705,477 Pfd. St. (38,036,000 Thlr.) oder 6 „Ct. in Silber, oder pro Jahr im Durchschnitt 5,683,542 Pfd. St. (37,890,000 Thlr. Gold (94 ½ pCt.) und 335,616 Pfd. St. (2,237,000 Thlr.) Silber (5 ¾ pCt.). Professor Jevons schätzt die Goldzirkulation in Großbritannien und Irland auf nicht viel über 70 Millionen Pfd. St., den Umlauf der Scheidemünze (zu welcher wegen der gesetz⸗ lich allein bestehenden Goldwährung alles Silbergeld zu rechnen ist) auf circa 14 Millionen Pfd. St. in Silber und 1 Million Pfd. St. in Kupfer. Der Münzen⸗Umlauf würde sich hiernach auf circa 3 Pfd. St. = 20 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung stellen, und zwar circa 15 Thlr. in Gold⸗ und 4 ½ Thlr. in Scheidemünze.

In Britisch⸗Ostindien sind in den Jahren 1841 1866 16,392,990 Rupien (— 10,929,000 Thlr.) in Gold und 1,568,155,780 Rupien (1,045,437,000 Thlr.) in Silber ausgemünzt worden. Von der gesammten Ausmünzung (1,584,548,770 Rupien = 1,056,366,000 Thaler) betrugen die Goldmünzen nur 1, die Silbermünzen 99 pCt. Derselbe Prozentsatz stellt sich auch für die Münzperiode von 1851 bis 1866 heraus.

Für die Niederlande (Silbervaluta) wird der Münzvorrath auf 25 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung geschätzt, darunter etwa 1 ½ Thlr. in Scheidemünze. 8 8

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1 schrift enthaltenen Zahlen modiftziren sich in urch die vollständigeren Angaben der Anlage E. 5. 8

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Has Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

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Königlich

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen sestellung an, sfür Herlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. ka, Ecke der Wilhelmsstraße.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hauptmann Werner, Führer der Straf⸗Abtheilung in Wittenberg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Zeug⸗Sergeanten Siebert vom Artillerie⸗Depot in Cassel die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den Ober⸗Förster Rosenfeld zu Bülowsheide zum Forst⸗ meister; und

Den bisherigen ersten Lehrer Kietz an dem Schullehrer⸗ Seminar in Drossen zum Seminar⸗Direktor zu ernennen.

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Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗

deutschen Bundes auf Vorschlag des Bundesrathes zu Mit⸗

liedern des durch das Bundesgesetz vom 12. Juni v. Js.

Bundes⸗Gesetzblatt S. 201) begründeten obersten Gerichtshofes

für Handelssachen in Leipzig zu ernennen geruht und zwar: Zum Präsidenten:

Den Königlich preußischen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium Dr. Pape zu Berlin. Zum Vize⸗Präsidenten:

Den Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Drechsler, Mit⸗ glied des hanseatischen Ober⸗Appellationsgerichts zu Lübeck. Zu Räthen: 1) den Königlich sächsischen Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath

Ponath zu Dresden, 2) den Königlich preußischen Ober⸗Tri⸗

bunals⸗Rath Kosmann zu Berlin, 3) den Königlich preußi⸗ schen Ober⸗Tribunals⸗Rath Schmitz zu Berlin, 4) den König⸗ lich preußischen Appellationsgerichts Rath Gallenkamp zu Berlin, 5) den Königlich preußischen Ober⸗Tribunals⸗Rath Hoffmann zu Berlin, 6) den Königlich preußischen Appella⸗ tionsgerichts⸗Rath Fleischauer zu Magdeburg, 7) den Groß⸗ herzoglich mecklenburgischen Justiz⸗Rath Dr. Schliemann zu Schwerin, 8) den Richter Dr. Boisselier, Mitglied des Ober⸗ gerichts zu Bremen, 9) den ordentlichen Professor der Rechte Dr. Goldschmidt zu Heidelberg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Seminar⸗Direktor Kietz ist die Direktion des Semi⸗ nars in Kyritz übertragen worden. „Der erste Lehrer Gabriel von dem Seminar in Alt⸗ döbern ist in gleicher Eigenschaft an das Seminar in Drossen versetzt worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Be k an timach

Aus den am 1. Januar dieses Jahres fällig gewesenen Zinsen der bei Gelegenheit der Allerhöchsten 50jährigen Dienst⸗ jubelfeier Sr. Majestät des Königs gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des eisernen Kreuzes ꝛc. vom Feldwebel abwärts, ist, nachdem von den bisher beschenkten Dekorations⸗ Inhabern der Georg Höfling zu Erfurt, der August Dantz zu Santomysl und der Heinrich Ruhland zu Höntrog, Kreis Bochum, nicht mehr als bedürftig erachtet werden können, und des Königs Majestät auf den Vorschlag des Kriegs⸗Ministe⸗ riums die nachbenannten Invaliden zum Empfange der qu. Unterstützung auszuersehen geruhet haben, jedem derselben durch Vermittelung der Königlichen General⸗Kommandos ein Geld⸗ geschenk von 20 Thlrn. überwiesen worden, und zwar: 1) dem Mathias Mangen aus Cöln, 2) dem Johann Egedius Gen⸗

n aus Burg, Kreis Malmedy, 3) dem Carl Ludwig Weber

u n

Berlin, den 3.

zu Berlin, 4) dem Robert Winkler zu Berlin, 5) dem August

Lemcke zu Wolfshagen, Kreis Rastenburg, 6) dem Otto August

Klewer zu Braunsberg, 7) dem Johann Friedrich Ronke

(Bonke) aus Knievenbruch, Kreis Neustadt, 8) dem Christian Fecha a Boettcher zu Liebenwalde, 9) dem Karl Kosse zu

rankfurt a. O., 10) dem Johann Lietz zu Cüstrin, 11) dem August Radeboldt zu Prenzlau, 12) dem August Rock⸗

täschel zu Carzig, Kreis Soldin, 13) dem Friedrich Julius

Guse zu Mehrenthin, Kreis Friedeberg, 14) dem Adolf Wey⸗ rauch zu Spremberg, 15) dem Ferdinand Mueller zu Mag⸗ deburg, 16) dem Friedrich Johann Eduard Wölfermann zu Merseburg, 17) 18) dem Johann Wilhelm Hübner zu Posen, 20) dem Constantin Suppert zu Posen, 21) dem Johann Woykowski zu Ciosna, Kreis Wreschen, 22) dem Friedrich August Standtke zu Thauer, Kreis Steinau, 23) dem Bruno Langer zu Bres⸗ lau, 24) dem August Wilde zu Bischwitz, 25) dem Johann Bernhard Jasper zu

Johann Wilhelm Mueller zu Düsseldorf, 27) dem Friedrich

Ludwig Middendorf zu Wesel, 28) dem August Krieckhaus nton Nienhaus zu Essen,

z8 Schallbruch, 29) dem Bernhard

dem Heinrich Louis Seeber zu Querfurt, riedrich Traugott Steuer zu Kauxdorf, 19) dem

„Kreis Trebnitz, ünster, 26) dem

30) dem Friedrich Martin Peter Gottfried Stabenow zu Muehlheim, Kreis Siegburg, 31) dem Peter Hubert Si⸗

mons zu Eichweiler, Kreis Aachen, 32) dem Johann Friedrich

Wilhelm Taube zu Trier. 1 Ib0. Ksriegs⸗Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen. Quedenfeldt. v. Kirchbach. Preußische Bank. Wochen⸗Uebhersicht 8 der Preußischen Bank vom 7. Januar 1870. Kitivea. 9 Geprägtes Geld und BarrenV .. .Thlr. 75,899,000 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenschine.. 1,741,000 8 -585 90,372,000 4) Lombardbestände ... 20,011,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen ö1ö“ 14,038,000 Mg iv Banknoten im Umlauf CTvhlr. 149,141,000 7) Depositenkapitalien . .... 8) Guthaben der Staatskassen, Inst uund Privatpersonen mit Einschluß des .“ Giroverkehrs ööö1.“ 1,869,000 Berlin, den 7. Januar 1870. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen. 8 Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des Allerhöchstihrem Gene⸗ ral⸗Adjutanten, dem General der Infanterie von Alvens⸗ leben, kommandirenden General des IV. Armee⸗Corps, und dem Premier⸗Lieutenant von Donop, Flügel⸗Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe, verliehenen Ehren⸗ kreuzes erster resp. dritter Klasse des Fürstlich lippeschen Ge⸗ sammthauses, sowie zur Anlegung des dem Rittmeister a. D. von Rhade zu Quedlinburg, zuletzt im Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens, Allerhöchst⸗ ihre Genehmigung zu ertheilen!.. 8

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