1870 / 7 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Die Genesung Sr. Malestat des Königs schreitet in erfreulicher Weise fort, so daß Allerhöchstdieselben heute bereits den Vortrag des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wehrmann ent⸗ gegennehmen konnten.

Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der ersten Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienst in der Nicolaiktirche bei. Ihre Majestät dinirte bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Gottesdienste im Dome bei, nahm nach Beendi⸗ gung desselben militärische Meldungen entgegen und empfing um 12 Uhr den Major im Kriegs⸗Ministerium Schulz zum Vortrage. Um 4 Uhr Nachmittags ertheilte Ihre Königliche Hoheit die Kronpri nzessin der Gemahlin des spanischen Gesandten eine Audienz und eine halbe Stunde darauf empfingen beide Höchste Herrschaften die chinesische Ge⸗ sandtschaft. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dinirte bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg und erschien um 510 Uhr bei Ihrer Majestät zum Thee.

Als stellvertretende Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin wird bei größeren Hoffestlichkeiten auch in diesem Jahre wieder Ihre Excellenz die Frau Gräfin von der Goltz, geb. Gräfin zu Lynar, fungiren. Doch sind alle Meldungen für Ihre Königliche Hoheit nach wie vor bei

der Hofdame Gräfin von Brühl im Kronprinzlichen Palais Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für den Gesetz⸗Entwurf über den Unterstützungs⸗ Wohnsitz trat heute zu einer Sitzung zusammen.

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Die heutige (44.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um

10] ½ Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Präsident des Staats⸗ Ministeriums Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗ Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Persius.

Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen im ganzen Hause. b

Die Diskussion wurde mit dem Zweiten Abschnitt des Ent⸗ wurfs »Von dem Gemeindevorsteher⸗ und Schöffenamte, sowie von der Ortsverwaltung der selbständigen Gutsbezirke« §. 20 wieder aufgenommen. Das Haus trat dem §. 20 nach der Regierungsvorlage ohne Debatte bei. .

Zu §. 21 (Wahl der Gemeinde⸗Vorsteher ꝛc.) »Die Ge⸗ meindevorsteher und die Schöffen werden von der Gemeinde⸗ versammlung, beziehungsweise Vertretung aus der Zahl der stimmberechtigten Gemeindemitglieder durch absolute Stimmen⸗ mehrheit gewählt. 1

Die Wahlen erfolgen nach näherer Vorschrift Gesetze beigefuͤgten Wahlreglements.«

lagen folgende Amendements vor:

Vom Abg. Frhr. v. d. Reck: v 1“

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, an Stelle des §. 21 den folgenden zu setzen: §. 21. Die Gemeindevorsteher und Schöffen werden vom Landrath auf das Gutachten des Amts⸗ hauptmanns und nach Anhörung der Gemeindeversammlung auf 6 Jahre ernannt. 85 Ferner vom Abg. v. Mischke⸗Collande: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. 21 in Alinea 1 nach den Worten »die Gemeindevorsteher und Schöffen werden«, die Worte »von dem mit seinem Gutsbezirk angrenzenden Gutsbesitzer unda einzuschalten und ferner nach dem Worte »stimmberechtigten« zu

setzen »angesessenen«. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. von Bockum⸗ Dolffs, Frhr. v. d. Reck, Frhr. v. Hoverbeck, v. Mitschke⸗Collande, von Hennig, von Behr, Solger, Dr. Virchow. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗Kommissar griffen in die Debatte ein. Die Amendements wurden sämmt⸗ lich abgelehnt und der §. 21 hierauf ganz nach der Regierungs⸗

vorlage angenommen. S. 22 lautet: Die Wahl der Gemeinde⸗Vorsteher und der Schöffen erfolgt auf sechs Jahre. Nach dreijähriger Dienstzeit können die Gemeinde⸗Vorsteher auf zwölf Jahre oder auf Lebens⸗ zeit gewählt werden.

Die Abgg. Wachler, v. Hennig, Wagner⸗Franzburg, Graf Schwerin, Born, v. Brauchitsch⸗Flatow, Solger sprachen über

des diesem

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strichen und nach dem Antrage des Abg. v. Hennig im ersten Satze: drei, statt sechs Jahre gesetzt.

Der §. 23 wurde hierauf mit dem Amendement des Abgeord⸗ neten von Hennig in folgender Fassung angenommen; Wegen der Gründe für die Ablehnung des Amtes eines Gemeindevorstehers oder Schöffen, sowie wegen der Fol⸗ gen einer ungerechtfertigten Äblehnung finden die Vor⸗ schriften des K. 7 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Kreistages die Gemeindeversammlung tritt, der Beschluß der Gemeindeversammlung der Genehmigung des Kreisausschusses bedarf, statt einer Erhöhung der Kreisabgaben aber eine solche für die Gemeinde⸗Abgaben beschlossen werden kann. Die Diskussion über §. 24 war beim Schlusse des Blat⸗

tes noch nicht beendet.

Dem Forstmeister Rosenfeld ist die, durch Versetzung des Forstmeisters von Alvensleben auf die Forstmeisterstelle Magdeburg⸗Letzlingen zur Erledigung kommende Forstmeister⸗ stelle Posen⸗Birnbaum übertragen worden.

Hldenburg, 7. Januar. Dem Landtage sind nach der »Wes. Z.“ 47 größere und kleinere Vorlagen zugegangen. Unter denselben hebt das genannte Blatt zunächst den Entwurf einer neuen Vormundschaftsordnung für das Herzogthum Ol⸗ denburg hervor. Derselbe soll zur Ausführung der Bestimmung in Art. 215 des Staats⸗Grundgesetzes dienen und zugleich dem öfter ausgesprochenen Wunsche des Landtags hinsichtlich einer umfassenden Gesetzgebung über das Vormundschaftswesen ent⸗ sprechen. Der Entwurf setzt den Mündigkeitstermin von dem vollendeten 24. auf das vollendete 21. Jahr herab. Um das staatsgrundgesetzliche Gebot einer »Betheiligung der Familie« durchzuführen, entlehnt der Entwurf endlich aus Napoleonischen Rechte die Institution des »Vormundschaftsrathes«. Ein solcher steht für jede Vormundschaft dem Amtsgerichte als obervormund⸗ schaftlicher Behörde zur Seite, bald konsentirend, bald blos bera⸗ thend, und ist zusammengesetzt aus 3 —5 männl. Mitgliedern der Familie, welche durch Gelöbniß an Eides Statt vom Amtsrichter verpflichtet werden. Eine umfangreiche Vorlage ist das neue Gehaltsregulativ für den Civilstaatsdienst. Nach dem Ent⸗ wurfe stellt sich ein jährlicher Minderaufwand von durchschnitt⸗ lich 4220 Thlr. heraus. Dagegen schließt der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Herzogthums für die nächste dreijährige Finanzperiode mit einen Defizit. Dasselbe soll be⸗ tragen für 1870 7000 Thlr., für 1871 112,000 Thlr., für 1872 83,000 Thlr., zusammen 202,000 Thlr. Die Deckung desselben ist in Aussicht genommen durch Verkauf von Staatsgut und durch die finanziellen Vortheile, welche dem Lande in der sog. Krongutsvorlage verheißen werden.

Mecklenburg. Aus Sternberg, 8. Januar, wird und berichtet: Die Bedingungen und Rathschläge, mit welchen die Stände den Beschluß der Annahme der Rentereianweisungen begleitet (nämlich Beschränkung der Summe auf 500,000 Thlr. für Schwerin und auf 800,000 Thlr. für Strelitz, Nichtankauf der Mecklenburgischen Eisenbahn, Annahme der beiderseitigen Obligationen in beiderseitigen Kassen), weist die Regierung in einem Reskripte vom 4. als nichtverfassungsmäßig zurück. Der

hin auch über Kontrahirung von aus denselben abzutragenden Schulden frei und ohne ständische Mitwirkungzu verfügen. Derselbe habe nicht erwarten können, daß die Stände gerade den gegenwär⸗ tigen Anlaß zur Geltendmachung bisher nicht beanspruchter Befug⸗ nisse in Betreff der Finanzverwaltung wählen würden, da die fragliche Maßregel gerade durch das Bestreben des Landesherrn veranlaßt sei, über die finanziellen Schwierigkeiten hinwegzu⸗ kommen. Der Landesherr glaube erwarten zu dürfen, daß

Regierung und Stände in jetziger Zeit ohnehin auf fast allen Gebieten der Gesetzgebung zu überwinden haben, nicht noch vermeidliche Verwickelungen hervorrufen ꝛc. ꝛc.

Die Stände acceptirten die Einlösung, beharrten aber bei dem, dem Engern Ausschusse ertheilten Auftrage, die rechtliche Zulässigkeit der landesherrlichen Emission von Papiergeld ohne ständische Konkurrenz zu prüfen.

Sachsen. Dresden, 8. Januar. Die erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, einen Nach⸗ trag zum Vereinsgesetze vom 22. November 1850 betreffend, einstimmig an.

Die zweite Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung verschiedene Petitionen und nahm bei der Berathung des Etats der Polizei⸗Direktion in Dresden folgenden Antrag an:

»Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die Königliche Staatsregierung ersuchen, den mit der Stadt Dresden bezüglich der Polizei⸗Direktion bestehenden Vertrag aufzulösen und die Polizeiverwaltung an die Stadt Dresden zurückzugeben.“«“

Coburg, 6. Januar. Das neueste Regierungsblatt ent⸗

diesen Paragraphen. Der zweite Absatz desselben wurde ge⸗ 9 3

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hält die offizielle Mittheilung, daß der Geheime Rath von

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Landesherr habe und übe das Recht, über seine Einkünfte, mit⸗

Stände zu den bereits vorhandenen Schwierigkeiten, welche

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endler dahier, unter Verleihung des Großkreuzes de Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Hausordens, mit 5 1. d. J. von seinen Funktionen als Vorstand der Abtheilüng des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums für Coburg entbunden und daß dem Ministerial⸗Rath Rose von dem gedachten Zeitpunkte an die Leitung der Geschäfte bei der hiesigen Ministerial⸗Abthei⸗ lung provisorisch übertragen worden ist.

Schwarzburg. Sondershausen, 3. Januar. Dem Landtage sind außer den früher erwähnten Vorlagen noch zugegangen u. a. der Entwurf eines Gesetzes, die Eidesmündigkeit betreffend, nach welchem die Eidesmündigkeit für den Diensteid mit dem zurückgelegten 16. Jahre, für andere Fälle mit dem zurückgelegten 18. Jahre eintreten soll; eine Denkschrift, eine Uebereinkunft mit dem Großherzogthume Sachsen⸗Weimar we⸗ gen Abtretung der in demselben über Wüstlehringen beanspruchte undüber eine Menge von Grundstücken daselbst und in der Lehringer Flur ausgeübten Hoheitsrechte gegen Entschädigung betreffend Außerdem sind noch mehrere Denkschriften zu erwähnen, nach welchen das Fürstliche Ministerium in verschiedenen Gebieten eine ecng 8 anstrebt.

. n. Darmstadt, 9. Januar. Das gestern erschi Reg.⸗Blatt, Nr. 1, enthält u. A. ein Edict, Sb- E des für 1870 berefend.

auch in dem Jahre 187

8e te bestehern J1“

aden. Karlsruhe, 9. Januar. (W. T. B. Zusammenkunft süddeutscher Abgeordneten bce 11 Partei hat heute hier stattgefunden. Es waren 50 badische, 20 württembergische und 7 hessische Abgeordnete anwesend. Unter den badischen Abgeordneten befanden sich die Fürsten Löwenstein und Hobenlohe⸗Langenburg, sowie die badischen Minister, welche Abgeordnete sind, unter den württembergischen Hölder, Römer, Elben und Zeller, unter den hessischen Metz, Dernberg, Wedekind und Bamberger. Die Bayern hatten ihre Abwesenheit mit der Eröffnung des Landtags entschuldigt. Gestern Abend hatte eine gesellige Zusammenkunft stattgefunden. Heute Vormittag wurde ein provisorischer Ausschuß von 9 Mitgliedern gewählt (Lamey, Bluntschli, Kiefer, Hölder, Römer, Müller, Metz, Bamberger und Dernberg), um gegenseitige Fühlung herzustel⸗ len und für Erforderliches Vorkehrungen zu treffen, namentlich auch bezüglich der Presse. Vorort bleibt fürs erste Karlsruhe. Nachmittags fand ein Festmahl von 100 Gedecken statt, bei welchem viele patriotische Toaste ausgebracht wurden und der

badische Standpunkt in der nati F kennung fand. 2 nationalen Frage begeisterte Aner⸗

Württemberg. Stuttgart, 7. Januar. St. A Aus auswärtigen Preßorganen ist zu entnehmen 1e .Se entstanden zu sein scheinen, ob der bisher am hiesigen öniglichen Hofe ““ Königlich preußische Ge⸗ sandte, nach seiner kürzlich erfolgten Akkreditirung als außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Nord⸗ deutschen Bundes, seine erste Eigenschaft als Vertreter der preußi⸗ schen Regierung beibehalten habe. Solche Zweifel könnten nur aus einer irrigen Auffassung von der Bedeutung der in Rede stehenden Akkreditirung des Gesandten des Norddeutschen Bun⸗ des am hiesigen Hofe hervorgehen. Um durch diese Akkrediti⸗ rung die frühere Beglaubigung des Gesandten als Vertreter der Königlich preußischen Regierung am hiesigen Hofe aufzu⸗ Löe Abberufung desselben von osten bedur was ni 2 abfccgröttepn. ft, nicht geschehen und nicht be 9. Januar. Der »Staats⸗Anzeiger für Württemberg⸗ meldet: Die erste Sitzung der durch Cggre sün,. vom 31. Dezember v. J. niedergesetzten Kommission zur Aus⸗ arbeitung eines neuen Strafgesetzbuchs hat am 7. d. stattge⸗ Die Kommission beschloß, für die Bearbeitung und erathung zunächst des allgemeinen Theils des Strafgesetzbuchs

den Strafgesetzbuch⸗Entwurf v Grunde S wurf des Norddeutschen Bündes zu

Bayern. München, 8. Januar. (Corr. Hoffm er Hhg hat gestern Mittags 2 Uhr die Creditive Feman Sder breußischen Gesandten Frhrn. v. Werthern entgegengenommen, vodurch derselbe auch als Gesandter des Norddeutschen Bundes ven hiesigen Hofe beglaubigt wird. Sodann empfing Seine d 1” veehecen Legations⸗Sekretäͤr Grafen . elcher ein Schreiben der Kaiserin von Rußland

Die Einweisungskommission der Kammer der Abgeord⸗ Sern hielt gestern ihre erste und heute ihre zweite 5 Kommission beantragt, die Wahlen des münchener und 9 nzburger Wahlbezirks für ungültig zu erklären, alle übrigen aber unbeanstandet zu lassen. Der Sekretär der Kom⸗ misston, Abgeordneter Bucher, wird nächsten Montag im Ple⸗

m der Kammer Namens der Kommission Bericht über die

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daß nach erfolgter Beschlußfassung hierüber die ö zur Wahl ihres Direktoriums wird schreiten können.

„Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Januar. Der Kai

33 ver. Morgens von Ofen hier angekommen. Die bifer

. 821 gn 88 ve 8 kurzen Aufschub erfahren. re M am 17. d. M. einschi

Triest .. He. Ofen begeben. 1““

Die Erzherzoge Rainer und Ernst und die Erzherzogin Marie haben eine der Erzherzogin ärztlich b Rgise Aegypten, die sich auf Jerusalem und Damaskus aus⸗ ehnen wird und auf drei Monate berechnet ist, angetreten.

Gestern Vormittags um 10 Uhr fand die Sitzung der Adreßkommission des Herrenhauses statt, welcher sämmtliche er des Ministeriums, mit Ausnahme des Ministers 1 Berger, beiwohnten. Der Berichterstatter Graf Anton

uersperg trug den nach den Beschlüssen der Kommission ver⸗ faßten Adreßentwurf vor. Derselbe betont die Festhaltung an der Verfassung in einer sehr entschiedenen Weise, stellt die Wahlreform als wünschenswerth dar, ohne in eine nähere Detagirung einzugehen, und enthält hinsichtlich der Aus⸗ gleichsbestrebungen einen Passus, daß in dieser Beziehung bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen worden sei. Die Adresse wurde ohne irgend eine wesentliche Abänderung von der Majorität der Kommission angenommen. Die Minorität, beste⸗ hend aus fünf Mitgliedern', behielt sich vor, ein Minoritäts.-. votum dem Plenum des Hauses vorzulegen, als dessen Ver⸗ 1. Fürst Lobkowitz angemeldet wurde. Die Mitglieder des Ministeriums selbst fanden assung, an der nesstufflon sich zue hihellihen

auf die dalmatinische Angelegenheit bezieht, gab der Minister⸗ Prafident Graf Taaffe die Eetlaͤrung 19 bbe bofer bansten

die vollständige Pazifikation Dalmatiens bekannt geben zu koͤnnen, welche Erklärung jedoch die Kommission nicht veranlaßte, den diesbezüglichen Text der Adresse zu ändern. öh In der gestrigen Sitzung des Adreßausschufses 1. Abgeordnetenhauses erklärte der Minister⸗Präsident raf Taaffe, daß alle Minister ihre Demission gegeben hätten, der Kaiser habe sich die Erledigung vorbehalten und angeordnet, daß die Minister einstweilen die Geschäfte fortführen. Der . 1gh .“ wurde vom Ausschusse ver⸗ aron Tinti mit d sarbei en hechequns Fähah ean er Ausarbeitung eines neuen

Nach dem gestrigen Verlaufe der Sitzung des Adreßaus⸗ schusses hält man die demnächstige Demissi⸗ inoritat des Wih ta süir vntvesecha B

Wie die »Presse« meldet, hat das schwedische Kabinet der österreichischen Regierung einen §. .en der Meistbegünstigten varihelsfaztecg erge es

Cattaro, 8. Januar. Zur Erhebung der Kriegsschäden

ist heute eine politische Kommission nach Budua

Schweiz. Bern, 7. Januar. Der schweizeri sandte in Paris meldet dem Bundesrath, daß üh Nirtschen . Urkunde des schweizerisch⸗französischen Auslieferungs ⸗Vertrages am 6. d. ausgewechselt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den Umn frtzanrsestgestel; worden sei. Am 24. d. M. wird hier eine Konferen . hardsbahn⸗Unternehmen betheiligten Seaeaüe⸗ aes see geht Feststellung ihrer Beiträge, stattfinden.

„Belgien. Brüssel, 9. Januar. Fürst 8 bisherige Vertreter Rußlands am iesiahe 16 1 Seles aesera daafec g. derselbe einige Wochen zu ver⸗ mesich sodan ine

Wien zu begeben. ann auf seinen neuen Posten nach Das Gerücht von der bevorstehenden Abb französischen Gesandten, Laguérronnièé erufung des Stelle als grundlos 88 9 iére, wird an unterrichteter Der Kriegs⸗Minister besichtigte kürzlich die F z

werke von Gent, wie man glaubt, handelt es si San,. seitigung der Festungswerke. 1

Großbritannien und Irland. London, 7. Jan

Aus Toronto, 6. Januar, wird gemeldet: Die Aafsics2enuar. am Red River haben 45 loyale Kanadier vor das Kriegsgericht gestellt, und zur Verbannung verurtheilt. Vier hielten sie als Geißeln zurück. Der abberufene Gouverneur M'Dougall wird diese Woche in Ottawa erwartet. Privatbriefe melden, daß in Winnipeg Terrorismus herrscht. Schottische, englische Einwoh⸗ ner wünschen, daß die kanadische Regierung den Besitz des Lan⸗ des ergreifen solle, sie sind aber gegen die bewaffnete Schaar der französischen Ansiedler ohnmächtig. Die Verbannter efin⸗ den sich auf dem Wege nach Kanada.

sofort

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v 84½4 2 H 7„ 88 ihr vorgenommenen Legitimationsprüfungen erstatten, so

Frankreich. Paris, 9. Januar.

ned Senats am 6. d. M. erhielt der ö Pr. Fer e h es

Ségur d'Aguesseau

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