1870 / 8 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Vorschlag des Kreisausschusses den Gemeindevorsteher, resp. Schöffen, auf drei Jahre. e’

) Der Abgg. von Brauchitsch (Flatow) und von Denzin: Alinca 3 dahin zu fassen: Wird die Bestätigung versagt, so ist eine zweite Wahl anzuordnen. Wird auch diese Wahl, nach Anhörung des Kreisausschusses, vom Landrathe nicht bestätigt, so ernennt Letzterer auf den Vorschlag des Amtshauptmanns nach Anhörung des Kreis⸗ ausschusses den Gemeindevorsteher, bezichungsweise Schöffen auf drei Jahre. Dasselbe findet statt, wenn die Gemeinde die Wahl ver⸗ V

weigert. 8 5) Der Abgg. Hoffmann und von Kardorff den §. 24 zu

faßss . gewählten Gemeindevorsteher und Schöffen werden von dem Kreisausschusse bestätigt. Wird die Bestätigung versagt, so hat die

Gemeindeversammlung beziehungsweise Vertretung binnen vier Wochen

eine neue Wahl vorzunehmen. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt,

so ernennt der Kreisausschuß auf den Vorschlag des Amtshauptmanns den Gemeindevorsteher, beziehungsweise Schöffen so lange, bis eine erneute Wahl die Bestätigung erlangt hat.“«“ 6) Des Abg. v. Bockum⸗Dolffs: 1 1 Alinea 2 und 3 in folgender Fassung anzunehmen: Diese Be⸗ stätigung kann nur mit Zustimmung des Kreisausschusses versagt werden. Erfolgt die Versagung, so ist eine zweite Wahl anzuordnen.

Wird die Bestätigung abermals versagt, so ernennt der Landrath auf den Vorschlag des Amtshauptmanns den Gemeindevorsteher, bezüglich Schöffen mit Zustimmung des Kreisausschusses auf drei ahre.

1 Die Abgg. v. Bockum⸗Dolffs und v. Hennig befürworteten ihre Amendements; letzterer fügte dem Alin.? desselben als Nr. 4 hinzu: Die Gründe der Versagung der Bestätigung sind der Gemeinde schriftlich mitzutheilen.

„An der Debatte betheiligten sich noch die Abgg. Wagener (Franzburg), von Kardorff, Graf Schwerin, Dr. Gneist, Wach⸗ ler, Lasker, Scharnweber, Born, Frhr. von Hoverbeck, Miquél und von Bockum Dolffs. 1

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. In der Ab⸗ stimmung wurde das Unteramendement Wagener mit 135 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Das Amendement von Hennig erhielt

nach Probe und Gegenprobe in der Zählung 132 gegen 126 Stimmen. Abg. von Denzin beantragte namentliche Abstim⸗

mung. Dieselbe ergab 134 für, 127 Stimmen gegen das

Amendement von Hennig. Mit der Annahme desselben sind sämmtliche übrigen Amendements und die Regierungsvorlage

erledigt.

Por dem Namensaufrufe erklärte der Präsident des Staats⸗

Ninisteriums, Graf von Bismarck⸗Schönhausen:

Durch eine Allerhöchste Ordre vom 5. d. Mts. bin ich als Minister der auswärtigen Angelegenheiten ermächtigt, die Zu⸗ stimmung beider Häuser des Landtags zu einem Vertrage nach⸗ zusuchen, welchen die Königliche Regierung im vorigen Monat mit der freien Stadt Bremen geschlossen hat. Der Vertrag be⸗ trifft die Abtretung unbewohnter Grundstücke zum Gesammt⸗ belauf von 142 Morgen zum Behuf der Erweiterung der Hafen⸗ anlagen der freien Stadt Bremen in der Nähe von Bremer⸗ haven. Die Königliche Regierung, wenn sie die Genehmigung dieses Vertrages erbittet, wird dabei von dem Grundsatze ge⸗ leitet, welcher ihre Bundespolitik beherrscht, von dem Bestreben, den einzelnen Bundesstaaten alle diejenigen Vortheile, welche das größere Gemeinwesen, die nationale Einheit darbietet, in vollem Maße zukommen zu lassen, und sie von den Hemmnissen zu befrelen, welche die frühere geographische Zerrissenheit der lokalen Entwickelung der materiellen Interessen der einzelnen Staaten in den Weg legte. Sie glauͤbt, daß dieser Grund⸗ satz die Zustimmung der Mehrheit des Hauses finden wird, und da es sich nicht um Abtretung bewohnter Grundstücke, sondern lediglich um unbewohnte Wiesen und Hütungen han⸗ delt, von denen ein Theil der Stadt Bremen bereits privatim gehört, ein anderer fiskalisches Eigenthum ist, und diejenigen Grundstücke, die Privateigenthum sind, nach der Verpflichtung, die die Stadt Bremen übernimmt, innerhalb eines Jahres von ihr acquirirt werden sollen, und in soweit die Abtretung derselben freihändig nicht zu Stande kommt, den Interessenten die Wahl gelassen ist, sich der Expropriation entweder nach preußischem oder nach bremischem Recht zu unterwerfen, je nachdem sie dabei ihren Vortheil zu finden glauben, so giebt die Königliche Regierung sich der Hoffnung hin, daß die Genehmigung des Vertrages keinem wesentlichen Bedenken unterliegen werde, und daß die Schlußberathung im Plenum des Hauses für zulässig erachtet wird. 1

Ich erlaube mir den Vertrag mit der Denkschrift und den dazu gehörigen geographischen Karten auf den Tisch des Hauses niederzulegen. 8

Der Vertrag wurde hierauf zur Schlußberathung gestellt, der Präsident von Forckenbeck behielt sich die Ernennung des Referenten vor.

Nach Schluß der Abstimmung wurde auf

Antrag des

Abg. von Bonin (Genthin) die Sitzung vertagt.

Schluß 3 Uhr 20 Minuten.

Die heutige (45.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 11 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Re. gierungs⸗Rath Persius.

Den einzigen Gegenstand der Tagesordnung bildete wiederum die Vorberathung des Entwurfs der Kreis⸗Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schle⸗- sien und Sachsen, im ganzen Hause.

Der §. 25 wurde nach kurzer Debatte nach dem Amende⸗ ment des Abg. von Hennig in folgender Fassung angenommen: »Die Gemeindevorsteher und die Schöffen werden vor ihrem Amtsantritte durch den Amtshauptmann in einer hierzu an⸗ beraumten Gemeindeversammlung in Eid und Pflicht ge⸗ nommen.«

Zu dem §. 26, welcher von der Dienstunkosten Entschädi-⸗ gung der Gemeinde⸗Vorsteher und Schöffen handelt, lagen fol- gende Abänderungsanträge vor: 15

Vom Abg. Graf zu Eulenburg (D.⸗Crone) und Genossen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im §. 26 statt des 3. und 4. Absatzes folgende Bestimmungen anzunehmen: Alle fortlaufenden Geld⸗ oder Naturalbeiträge des Gutsherrn zur Remu- neration des Gemeindevorstehers fallen fort. Landdotationen, welche für die Verwaltung des Schulzenamts ausgewiesen sind, können auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes nicht zurückgefordert werden. Sind solche Landdotationen allein oder in Verbindung mit Geld⸗ oder 5 Naturalbeiträgen von dem Gutsherrn gewährt, so ist derselbe berecha

tigt, hierfür von dem Gemeinde⸗Vorsteher auch ferner die Wahrneha

mung der Gutsvorsteher⸗Geschäfte, beziehungsweise die Vertretung hierbei in dem bisherigen Umfange zu fordern. 1

Der Gutsherr wie die Gemeinde kann die Lösung eines derartigen Verhältnisses gegen Fortfall der Geld⸗ und Naturalbeiträge und gegen Entschädigung für die Landdotation verlangen. Der Gemeinde steht dabei das Recht zu, statt der Gewährung einer Entschädigung die Land⸗ 121 dotation herauszugeben. 8

In Betreff der Auseinandersetzung kommen die Vorschriften der §. 34 bis 38 mit der Maßgabe zur Anwen dung, daß zu den im ersten Absatze des §. 38 erwähnten Kosten auch die Gutsherren nichts beizu⸗ tragen haben. 11 8 v““

Vom Abg. Scharnweber: B1 11

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im §. 26 des Entwurfs der Kreisordnung das Alinea 4 zu streichen und an die Stelle zu setzen: dagegen fallen die laufenden Beiträge des Gutsherrn zur Schulzenremuneration fort. b

An der Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Graf zu Eulenburg (Deutsch⸗Crone), von Hennig, Scharnweber, Freiherr von Hoverbeck, von Brauchitsch (Flatow), Engel (Leobschütz).

Bei der Abstimmung wurde nur der erste Absatz des Amendements des Abg. Graf zu Eulenburg angenommen, im Uebrigen die Regierungsvorlage mit geringer Modifikation. 1u8

(Schluß des Blatte))

Der Staats⸗Minister a. D., Freiherr von der Heydt, ist von Brüssel zurückgekehrt.

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Mecklenburg. Schwerin, 10. Januar. Der Erb⸗ großherzog ist in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag und 98 Herzog Paul am Sonnabend Nachmittag von hier abgereist.

Sachsen. Dresden, 10. Januar. In dem Antrage auf eine neue Verwaltungsorganisation, der noch nicht ein⸗ gereicht, sondern erst in Vorbereitung begriffen ist, wird, wie das »W. T. B.« meldet, die Aufhebung der Gerichtsämter und der Kreisdirektionen und die Einsetzung von Bezirksvertretungen neben den Amtshauptleuten befürwortet. Zwei Drittel dieser Vertretungen sollen aus den allgemeinen Wahlen, ein Drittel aus den am höchsten besteuerten Einwobnern hervorgehen.

Schwarzburg. Rudolstadt, 9. Januar. Der Fürst Georg ist in Frankenhausen, wohin er sich zur Abhaltung der üblichen Jagden begeben hat, nicht unerheblich erkrankt.

Bayern. München, 10. Januar. In der heutigen Geheimsitzung des Abgeordnetenhauses wurden sämmtliche sieben Münchener Abgeordnetenwahlen suspendirt.

Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 10. Januar. Das »Tageblatt« meldet: Gestern fand eine Besprechung der deut⸗ schen Mitglieder des Adreßausschusses in Anwesenheit der Majoritätsgruppe des Ministeriums statt. Die Minister ver⸗ weigerten die Vorlage des von ihnen beim Kaiser eingereichten Memorandums und bezeichneten die in dem Memorandum der Minorität a Forderung auf Berufung des Reichs⸗ raths ad hoc als eine Art von Verfassungssistirung. Die Minister perhorresziren keineswegs eine Aenderung der Ver⸗ fassung auf verfassungsmäßigem Wege, das Wichtigste sei jedoch die Durchführung der Verfassung. Die Erklärungen der Minister wurden von den Anwesenden mit Befriedigung aufgenommen.

Großbritannien und Irland. London, 8. Januar. Ihre Majestät die Königin gab der Dienerschaft des Hof

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Ministers, Präsidenten

reeinige weitere zi. gs. sei

Riegimes, welches damit beginne, fassung zu

haltes in Osborne einen Ball und war auf einige Zeit bei in Marseille für ihn gebauten Panzerschiffe, sowie der von der

deemselben persönlich zugegen.

e Am Schlusse nächster Woche werden die Minister sich wieder in der Hauptstadt einfinden und einem für den 21. d. M. 8 ausgeschriebenen Kabinetsrath in der Amtswohnung des Premier⸗ Miihnisters beiwohnen.

Der Graf Bernstorff ist nebst Familie von einem

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Besuche auf dem Landsitz des Earl Amherst in Kent nach dem Prreußischen Botschaftshotel zurückgekehrlt.

1.“ Paris, 10. Januar. Das offizielle Journal Dekrete, welche auf Vorschlag des 29 P des Staatsraths, Herrn Riché, Sektions⸗Präsidenten für das Innere, den öffentlichen Unter⸗ richt und den Kultus im Staatsrath, zum Sektions⸗Präsidenten für die Gesetzgebung, die Justiz und die auswärtigen Angelegen⸗ heiten, ferner den Staatsrath Genteur zum Sektions⸗Prä⸗ sidenten für das Innere, den öffentlichen Unterricht und den Kultus, endlich den Staatsrath in außerordentlichem Dienst,

Frankreich. enthält zwei Kaiserliche

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zum Staatsrath in ordentlichem Dienst ernennen. ““ Auditeur erster Langlois, ist zum Kabinets⸗Chef im Unterrichts⸗Ministerium eernannt worden. „— Die Minister waren gestern zu einem Conseil in den Tuilerien versammelt.

Der Senat begann gestern die Berathung der amen⸗ dirten Artikel der Geschaͤftsordnung. kussion wurde auf Montag vertagt.

Bei Beginn der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers hielt der Justiz⸗Minister Ollivier folgende Ansprache:

»Das neue Kabinet hält es für seine erste Pflicht, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Unsere Doktrinen, unsere Prinzipien, unsere Meinungen und Bestrebungen sind Ihnen bekannt. Wir werden in loyaler Weise alle Fragen mit Ihnen debattiren, sobald sich die Ge⸗ legenheit dazu bietet; für heute genügt es wohl, wenn wir er⸗ klären, daß wir im Besitz werden, die wir waren, ehe wir dahin gelangten. Das Ministerium wird das von ihm unternommene Werk fortführen. Wir werden mit Beharrlichkeit daran arbeiten, unser Programm zu verwirklichen. Hierzu bedurften wir des Vertrauens des Souverains, welcher uns dasselbe in großherziger Weise schenkte; wir bedürfen dazu nicht min⸗ der des Vertrauens der Kammer. Das Ministerium seine Bitte an die gesammte Kammer. Der Majorität wird dasselbe dankbar sein für die Stütze, welche es ihm gewährt, der Opposition aber für die Kritik, welche sie ausüben wird. So⸗ bald andere Männer die Majorität der Kammer gewonnen haben werden, so wird das Ministerium sich beeilen, diesen die Last der Ge⸗ schäfte zu übertragen. Lassen wir alle Beschuldigungen, alle Aeuße⸗ rungen des Bedauerns schwinden. Es liegt uns ob, eine nationale Regierung zu konstituiren, welche sich auf der Bahn des Fortschritts zu bewegen weiß, damit die französische Demokratie sieht, wie der

Forischritt ohne Gewaltthätigkeit, die Freiheit ohne Revolution zur V

Verwirklichung gelangt.«“ 1 Auf eine Interpellation Gambetta's erklärte der Kriegs⸗

k6 Minister, er erhalte den Grundsatz aufrecht, daß die Soldatken V

den öffentlichen Versammlungen nicht beiwohnen dürfen.

Mehrere Unteroffiziere,

Soldaten den Besuch der Versammlungen zu verbieten. Auf Bemerkungen Gambetta's erklärte Ollivier, daß das Ministerium, welches die konstitutionelle Regierung gewähre, sich zum Spielzeug der Faktionen hergebe, völlige Ordnung und Sicherheit seien die Bürgschaft der Freiheit, die Regierung achte die Oppo⸗ sition zu hoch, um dieselbe zu beschuldigen, daß sie die Emeute wolle.

unmöglich,

Gefolge habe. Ollivier schloß: Indem die Minister ihre Voll⸗ sie diese Vollmachten empfingen, nicht angreifen zu lassen. Favre beklagte die Inauguration eines parlamentarischen die Diskussion der Ver⸗ intersagen. Pinard forderte, daß eeinner freiheitlichen Regierung übergehe, ohne die Vergan⸗ genheit zu beschimpfen und die Solidarität mit derselben zu brechen. Die Interpellationen über den englisch⸗französischen Handelsvertrag sollen am Montag zur Verhandlung kommen.

Spanien. Madrid, 10. Januar. In das Ministerium sind eingetreten: Rivero, Inneres, Topete, Marine, Sa⸗ gasta, Staats⸗Minister und Montero⸗Rios, Justiz. selben haben ihre Funktionen bereits heute übernommen.

Gestern fand in Oviedo eine große Volksd gegen den Herzog von Montpensier statt.

Türkei. Konstantinopel, 10. Januar. Dem Vernehmen nach hat der Vzzekönig die Auslieferung der

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türkischen Regierung reklamirten Schußwaffen hierselbst ange⸗ zeigt. Die Verzögerung der Auslieferung entschuldigte 1*

Vizekönig mit dem Ausstande der Rechnungen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Januar Graf Chotek, der neu ernannte österreichisch⸗ Ge sandte am hiesigen Hofe, ist hier eingetroffen. 8

Amerika. Aus New⸗York vom 10. Januar wird pr. atl. Kabel gemeldet: Eine geheime Botschaft des Präsidenten an den Kongreß wird die Ratifizirung des Vertrages über den Ankauf Domingos beantragen. Der Millionen betragende

Ankaufspreis soll zur Schuldentilgung Domingo's dienen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Wien, Dienstag, I1. Januar, Vormittags. Nach Berichten

v. Bosredon, General⸗Sekretär im Ministerium des Innern,

Klasse im Staatsrath, Anatole Sonto zum Minister des Innern, Delyannis

Die Fortsetzung der Dis⸗

der Regierungsgewalt dieselben bleiben

richtet

„Die Regierung wolle die Freiheit loyal und vollständig, aber sie könne nicht zugeben, daß die Freiheit Schwächen im

man zu

lirt sind. Nun ist es von Anfang an meine Idee gewesen, Umfang der

(W. T. B.)

aus Athen vom 9. d. sollen im Ministerium folgende Verän derungen eingetreten sein: Zaimis ist zum Konseilspräsidenten Valviritis zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten, on Minis zum Finanz⸗ minister, Avierinos zum Unterrichtsminister, Harabas zum Justizminister, Tompais zum Marineminister ernannt. Paris, Dienstag, 11. Januar, Morgens. Gerüchtweise wurde gemeldet, daß Rochefort vom Prinzen Pierre Napoleon im Duell getödtet sei; dies Gerucht entsprang einem Mißverständniß: nicht Rochefort, sondern Victor Noir, welcher sich als Zeuge Rochefort’'s zum Prinzen begeben hatte, ist von demselben er⸗ schossen worden. Der »Constitutionnel⸗ giebt über den Vorfall die folgenden Details: Der Prinz hatte einen Brief an Rochefort geschrieben, in welchem er demselben vorwarf, von einem seiner »Handlanger« (manoeuvres) in einem Zeitungsartikel beleidigt worden zu sein. Gestern Morgen begaben sich Victor Noir und Ulrich Fonvielle, im Auftrage von Pascal Grousset, dem Unterzeichner des qu. Artikels, in die Woh⸗ nung des Prinzen, um denselben zur Rechenschaft über diesen Brief zu ziehen. Als dieselben in das Zimmer traten, fragte sie der Prinz, ob sie die »Handlanger« (wanoeuvres) seien, welche Rochefort ihm geschickt habe. Hierauf soll Victor Noir dem Prinzen einen heftigen Schlag in das Gesicht gegeben und Ulrich Fonvielle einen Revolver aus der Tasche gezogen haben. In Folge dieses so heftigen Angriffs hätte der Prinz ein Pistol von der Wand gerissen und auf Victor Noir gefeuert. Von dem Schusse getroffen, versuchte dieser die Treppe zu erreichen und stürzte dort todt nieder. Der Justiz⸗Minister hat die sofor⸗ tige Verhaftung des Prinzen angeordnet und soll diese Maß⸗ regel vom Kaiser gebilligt worden sein. Die Voruntersuchung

hat bereits begonnen.

Paris, Dienstag, 11. Januar, Morgens. Das »Journ. offiziel« veröffentlicht ein Kaiserliches Dekret, welches die An⸗ klagekammer des höchsten Gerichtshofs zusammenberuft, um die Anklage wegen Todtschlags gegen den Prinzen Pierre Napoleon einzuleiten. Dasselbe Blatt bestätigt, daß Ollivier die Verhaf⸗

Nehre welche aufrührerische Schriften kolpor. tung des Prinzen angeordnet hatte, der Prinz war jedoch diesem tirt hätten, seien nach Afrika geschickt worden, er (der Minister) sei fest entschlossen, die Disziplin aufrecht zu erhalten und den

Befehle zuvorgekommen, indem er sich schon um 5 Uhr Nach⸗ mittags bei dem Bezirkspolizeikommissar als Gefangener gestellt hatte, von wo aus er nach der Conciergerie abgeführt wurde.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 11. Januar. In der gestrigen Sitzung des Ab geordnetenhauses nahm bei der Diskussion über den Ent wurf der Kreisordnung der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem Abg. Dr. Virchow das Wort:

Der Herr Abgeordnete Virchow verlangt von mir als Staats mann, daß ich sagen sol, was ich über den ganzen Komplexus de Gesetzgebung, so weit er die Kommunen, Kreise u. s. w. betrifft, denke

8 1825 Nun, meine Herren, es ist gewiß staatsmännisch, Gedanken über ei 91 1 2 di el Icher zeun, ten, gewiß staatsmännisch, Gedanken über einen machten annahmen, kamen sie überein, die Stelle, von welcher solchen großen Komplexus zu haben,

männisch, solche Gedanken nicht auszusprechen.

manchmal aber auch staats⸗

Ich will damit nicht sagen, daß ich irgendwie einen Hinter⸗ halt machte. Ich meine nur: was heute als Gedanke richtig ist, kann im künftigen Jahre nicht mehr richtig sein und das bloße Aus⸗ sprechen von Gedanken hilft nicht viel, wenn dieselben nicht formu⸗ 1

1 1 1 daß der in naher Zeit zur Berathung zu stellenden organischen Gesetze zu groß ist, um auf einmal bewältigt werden zu können. Ich

V glaube, ich habe Recht gethan, mit einem Gesetze, und zwar mit demjenigen Gesetze, in dem die Grundprinzipien der anderen Gesetze niedergelegt

worden sind, zu beginnen, um hinterher die anderen Gesetze formu⸗

Die liren zu können, je nachdem die Beschlüsse der Häuser des Landtages, Die⸗ 1 b : 8 8 Sez. 8. 2 unter dazu tretender Genehmigung der Landesregierung, den Entwurf zum Gesetze gestaltet haben werden. onstration 8 das Wahlrecht in den Gemeinden für dringend nothwendig halten, so

Wenn Sie den Erlaß einer Land⸗ gemeinde⸗Ordnung, wenn Sie namentlich auch Bestimmungen über Abber, meine Herren, wir kommen desto schneller zur Gemeinde⸗Ordnung, je schneller Sie mit der Kreisord⸗ nung fertig werden, und je weniger Grundsätze aus der Gemei

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