theilung gelangt, welche vom 31. d.
in Empfang genommen werden kann.
Litt. B. à 200 Thlr.: Nr. 8. 10. 37. u. 441. 8
8 8
itt. C. à 100 Thlr.: Nr. 62. 71. 142. 173. 178. 214. 229. 235 45. b
236. W7. p. † 1
Litt. D. à 50 Thlr.: Nr. 14. u. 22. 1““
Diese Obligationen werden den Besitzern hiermit zum 1. Ju li er. mit dem Bemerken gekündigt, daß die Kapitalbeträge nebst den Zin⸗ sen vom gedachten Tage ab, bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse oder Herren D. Oehlmann et Comp. in Königsberg gegen Quit⸗ tung und Rückgabe der Obligationen nebst Talons in Empfang ge⸗ nommen werden können. Vom 1. Juli erx. ab findet eine weitere Verzinsung nicht statt. Soweit die Bestände der Kasse es gestatten, kann die Einlösung der Obligationen auch schon vor dem 1. Juli c. erfolgen, jedoch werden die Zinsen dann nur bis zum Einlösungs⸗ tage bezahlt.
Zu den ausgeloosten Obligationen wird die III. Serie der Ta⸗ lons und Coupons nicht mehr ausgegeben. Die Zinsen werden viel⸗ mehr bei der Einlösung berechnet und gezahlt werden.
Die Ausgabe der Talons und Coupons der III. Serie für die noch nicht ausgeloosten Kreisobligationen wird mit Monat April cr. geschehen, und es werden daher die Inhaber der Obligationen aufge⸗ fordert, zum Ende des Monats Märzer. die Talons zur II. Serie an die Kreis⸗Kommunalkasse hier einzusenden, da nur gegen Rückgabe derselben die Ausantwortung der neuen Talons und Coupons er⸗ folgen kann.
Die bereits früher ausgeloosten Obligationen:
Litt. B. Nr. 25. 28. 30. 31.; Litt. C. Nr. 37. 130. 156; Litt. D. Nr. 25. sind noch nicht eingelöst worden, weshalb zu mals aufgefordert wird. Schlochau, den 6. Januar 1870. 8 Der Vorsitzende der Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission und Landrath.
[108] Oldenburgische Landesbank.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Gemäß⸗ heit des §. 27 unseres Statuts nissen einstweilen eine Abschlagsdividende von 5 Prozent zur Ver⸗
Mts. ab gegen Einlieferung des Coupons Nr. I. unserer Aktien mit XA“ vier Thalern
deren Einlösung noch⸗
pro Stüͤck I“ ““
“
in Oldenburg an unserer Kasse,
in Berlin bei den Herren Platho LK. Wolff,
Oldenburg, den 29. Dezember 1869. 1 Die Direktion: Zuckermandel. Brofft.
Oeffentliche Bekanntmachung,
4277]
die Konsolidirung des ersten, zweiten und dritten An⸗
lehns der Landschaft des Herzogthums Gotha betreffend.
en worden ist, daß die Verzin⸗ jährlich mit fünf Prozent zu halben Prozent zu tilgenden, Inhaber lautenden Schuldbriefe, welche auf Grund des Gesetzes vom 4. Dezember 1869, Nr. 42 Jahrgang 1869 der Gesetz⸗ Sammlung, ausgegeben werden, mit dem 1. 8 pril 1870 ihren An⸗ fang nehmen soll, werden hierdurch diejenigen Inhaber von Schuld⸗ briefen des ersten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha vom Jahre 1837, des zweiten Anlehns derselben vom Jahre 1843 und des dritten Anlehns derselben vom Jahre 1846, welche am 1. April 1870 und erforderlichen Falls an den nächstfolgenden Tagen den durch diese Schuldbriefe verbrieften Schuldbetrag baar ausgezahlt erhalten wollen, auf Grund des Art. 2 des oben citirten Gesetes aufgefordert, bei der hiesigen Staatskasse spätestens am 31. Ja⸗ nuar 1870 einen schriftlichen Antrag darauf unter Angabe der Serien und Nummern der Schuldbriefe, für welche baare Rückzahlung beansprucht wird, sowie unter genauer Bezeichnung des Anlehns, zu welchem sie gehören, zu stellen.
Die Inhaber von Schuldbriefen des ersten, zweiten und dritten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha, welche innerhalb der eben festgesetzten Frist einen, den angegebenen Erfordernissen ent⸗ sprechenden Antrag auf Rückzahlung des durch ihre Schuldbriefe dokumentirten Schuldbetrags gestellt haben, erhalten am 1. April 1870 und nöthigenfalls an den nächstfolgenden Tagen gegen Rückgabe der Schuldbriefe, sowie der dazu gehörigen, noch nicht fällig gewesenen Zinsabschnitte und der Zinsleisten den vollen Nennwerth der Schuld⸗ briefe nebst dem Zinsenbetrag, welcher auf die mit den Schuldbriefen zurückgegebenen Zinsabschnitte rückständig ist, aus der Staatskasse hier baar ausgezahlt. Auch wird auf den besonderen Wunsch der Inhaber von Schuldbriefen, deren Rückzahlung rechtzeitig und ordnungsmäßig beantragt worden ist, der Nennwerth derselben, soweit es thunlich ist, von der Staatskasse schon vor dem 1 April 1870 ausgezahlt und der rückständige Zinsenbetrag auf die mit den Schuldbriefen zurück⸗ gegebenen Zinsabschnitte dann bis zum Tag der Auszahlung baar gewährt werden. 1
Die Inhaber von Schuldbriefen der oben be eichneten drei An⸗ lehen des Herzogthums Gotha, von weichen ein Ankrar auf Rück⸗ zahlung gar nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschrie⸗ benen Weise gestellt worden ist, erhalten am 1. April 1870 gegen Rückgabe der alten Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen, an diesem Termin noch ni insabschnitten und den Zinsleisten neue,
des Gesetzes vom 4. Dezember d. J. ausgefertigte Schuld⸗ briefe von gleichem Gesammt⸗Nennwerth nebst einer Zinsleiste und zwanzig halbjährigen, für die ersten zehn Jahre ausgestellten Zins⸗
vW11X“
abschnitten ausgehändigt. Bei dem Umtausch der alten Schuldbriefe gegen neue wird nicht allein der Zinsenbetrag, welcher auf die mit den ersteren zurückgegebenen Zinsabschnitte bis zum 1. April 1870 rückständig ist, sondern auch eine Prämie im Betrag von Einem Prozent des Nennwerths der umgetauschten alten Schuldbriefe aus⸗ ezahlt. 88 Vom 1. April 1870 an hört jede weitere Verzinsung der Schuld⸗ briefe des ersten, zweiten und dritten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha auf. 1 “ Gotha, den 14. Dezember 1869. “ “ In Vertretung: Braun.
1111u1“1“*“
—
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Stelle eines Lehrers für Physik, Chemie, Mineralogie, chemische Technologie an der hiesigen Gewerbeschule wird in der Kürze erledigt, und werden geeignete Bewerber aufgefordert, ihre Meldungs⸗ gesuche nebst den erforderlichen Befähigungsnachweisen binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Stelle einzureichen. Bemerkt wird, daß das Gehalt eines bestellten Lehrers an der Gewerbeschule min⸗ destens 600 Thlr. beträgt, und daß nähere Auskunft über die in Be⸗ tracht kommenden Verhältnisse der Direktor der Gewerbeschule, Dr. Wiecke, dahier ertheilt. Cassel, am 6. Januar 1870. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. v. Bischoffshausen.
97 — Jdie drei unter unserer Kollatur stehenden Güldenschen Stipendien für Studirende sind mit Ablauf des verwichenen Jahres zur Erledi⸗ gung gekommen. Genußberechtigt sind Annaberger Bürgerssöhne mit der Einschränkung, daß Verwandten des Stifters Herrn Christoph Guülden der Vorzug zu geben ist. Die dien wird den Genußberechtigten anheim gestellt. 11““
aus den diesjährigen Geschäftserträg⸗
Annaberg, den 7. Januar 1870. 1 Der Stadtrath. Scheibner, Bürgermeister.
Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Monat Dezember 1869: a) für 17,212 Personen 6809 Thlr. 27 Sgr. 9 b) für 332,767,2 Ctr. Güter 18,101 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf., c) Extra⸗ ordinaria 600 Thlr. — Sgr. — Pf., zusammen 25,511 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. Einnahme im Monat Dezember 1868: a) für 15,531 Personen 6335 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf., b) für 332,139,6 Ctr. Güter 19,258 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., c) Extraordinaria 834 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., zu⸗ sammen 26,427 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. Im Monat Dezember 1869 weniger 916 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf. Die Mehreinnahme bis ult. Novem⸗ ber 1869 nach erfolgter Feststellung bis ultimo September 1869 beträgt
22,386 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. Mithin bis ultimo Dezember 1869 mehr 21,469 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf. 1111“
Im Monat Dezember betrugen die Einnahmen und zwar:
elmsbahn. u 1889 1868 9) aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr .. 9,304 8,926
2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport 75,601 81,845 3) ad extraordinaria 9,300 7,688
Summa
—
4254 73,019u
77,27238
8— Monat Dezember 1869 weniger ie Minder⸗Einnahme beträgt bis ult. November
Mithin pro 1869 überhaupt weniger
Ratibor, den 8. Januar 1870. Koöhigliche Direktion der Wilhelmsbahn.
““
2
—IVV 8 ö1 W 15. huj. ab werden »Braunkohlen« zum Frachtsatze der ermäßigten Klasse II. D. unseres Lokal⸗Gütertarifs vom 1. Mai a. pr. tarifirt, wenn der Raum oder die Tragfähigkeit des beladenen Wagens vollständig ausgenützt, beziehungsweise die Fracht für die volle Trag⸗ fähigkeit bezahlt wird. 1 Breslau, den 9. Januar 1870. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Der direkte Güterverkehr der Stationen Geestemünde, Bremerhaven, Bremen, Sebaldsbrücke, Harburg, Lüneburg, Hamburg (via Hohnstorf), Lübeck, Büchen, Münden (transit) mit der . Schweiz ꝛc, welcher bisher ausschließlich über die Ba⸗ 2 — dische bezw. Württembergische Bahn geleitet war, findet vom 1. d. M. an auch über die Route Mainz⸗Weißenburg statt, und zwar nach und von den Stationen Aarau (transit), Au (transit), Basel, Bregenz, Fussach, Haag (transit), Romanshorn, Rorschach, St. Margarethen (transit) und Schaffhausen. Der desfalls heraus⸗ gegebene Tarif ist in den Güter⸗Expeditionen der diesseitigen Verband⸗ stationen zu 7 ½ Sgr. pro Exemplar käuflich zu haben. Hannover, dden 5. Januar 1870. Königliche Eisenbahn⸗Direktion
Bewerbung um diese Stipen⸗
förderungen und Versetzungen.
258,259
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 88 für das Vierteljahr. . b
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
1““
Alle Post-Anstalten des In- un) Auslandes nehmen Bestellung an, für Zerlin die Expedilion des Königl Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädi : Dem Korrektionshaus⸗Direktor, Masor a D. gfr Feehe. Schweidnitz, dem Stations⸗Aufseher bei der Oberschlesischen Zweig⸗ bahn, Rittmeister z. D. von Gladiß zu Tarnowitz im Kreise Beuthen, dem General⸗Bevollmächtigten der Fürstlich Pleßschen Herrschaften, Weigelt zu Pleß, und dem Steuer⸗Em⸗ pfanger Kühne zu Cöln den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem „Fürstlich Pleßschen Forstmeister Prasse zu Pleß, dem Fürstlich Pleßschen Forst⸗Inspektor Burgund zu Altdorf im Kreise Pleß und dem Regierungs⸗Sekretaͤr a. D., Kanzlei⸗Rath Hesselbarth zu Sudenburg bei Magdeburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Korrektions⸗ haus⸗Oberaufseher Wolff zu Schweidnitz und dem pensionir⸗ ten Chausseegeld⸗Erheber Harding zu Harbleck im Kreise Eiderstedt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen: ferner Eige ön fereiggerschts, Hiretior 3 Phegn Bartenstein in der 1 irektor an das Stadtgeri önigsb in Pr. zu versetzen. ö““
— IIonà as 77* —. Sivssaon von Bordon von Breslau.
9
Angekommen: Eommanveur ver 11.
8
personal-veränderungen.
8
11“
k. In der Armee.
iere ortepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Be⸗ Sn 1 e ees Den 30. Dezember 1869. v. Versen, Major vom großen Generalstabe, zum Generalstabe des V. Armee⸗Corps, v. Schönfels, Major vom großen Generalstabe, zum Generalstabe des X. Armee⸗Corps versetzt. 1870. v. Uthmann, Major und Commdr. des Hess. Pion. Vats. Nr. 11, zum Platz⸗Ing. von Mainz, Crüger, Major vom Stabe des Ing. Corps, zum Commdr. des Hess. Pion. Bats. 11 er⸗ nannt. Hanke, Pr. Lt. von der 2. Ing. Insp., als Adjut zu dieser Insp. kommand. Knebel, Sec. Lt. von der 4. Ing. Insp., zum Pr. Lt. befördert. Lohmeyer, Pr. Lt. von der 2. Ing. Insp., zur 4. Ing. nsp. versetzt. Weiße, Hauptm. von der 4. Ing. Insp., zum Comp. Lommdr. im Schlesw. Holst. Pion. Bat. Nr. 9 ernannt. Müller, Hauptm. a. D., zuletzt Battr. Chef jin der 6. Art. Brig., als erster Depot⸗Off. bei dem Brandenb. Train⸗Bat. Nr. 3 angestellt. Leh⸗ mann, Sec. Lt. von der Res. des Magdeb. Train⸗Bats. Nr. 4, zur Dienstl. in eine vakante Sec. Lts. Stelle bei dem Schlesw. Holst. Train⸗Bat. Nr. 9 kommandirt. Bei der Landwehr. Den 4. Januar 1870. Becker, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, von seinem Kommando zur Dienstleistung bei dem Niederschl. Train⸗Bat. Nr. 5 entbunden. Hübner, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Rybnik) 1. Oberschl.
Landw. Regts. Nr. 22, von seinem Kommando zur Dienstl. bei dem
Schles. Train⸗Bat. Nr. 6 entbunden. Scheidem antel, Vize⸗Wacht⸗ meister vom Res. Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36, zum Sec. Lieut. der Res. des Magdeb. Train⸗Bats. Nr. 4 befördert. B. Abschieds⸗ bewiiligungen ꝛc. Den 4. Januar 1870. Dohme, Hauptm. von der 4. Ing. Insp. und Comp. Commdr. im Schles. Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorgung und der Ing. Unif. der Abschied bewilligt. Worms, außeretatsm. Sec. Lt. von der 4. Ing. Insp., mit Pens. der Abschied bewilligt. Den 6. Januar 1870. Gr. v. Blücher, Sec. Lt. im Schlesw. Anf. Regt. Nr. 84, der Abschied bewilligt. Bei der Landwehr. Den 30. Dezember 1869. Heinrich, Prem. Lt. von der Infant. und interim. Comp. Führer vom 2. Bat. (Naugard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, der Abschied als Hauptmann mit der Landw. Armee⸗ Uniform bewilligt. Den 4. Januar 1870. Broeske, Pr. Lieut. vom Train des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, mit seiner bish. Uniform der Abschied bewilligt. v. Warburg, Rittm. a. D., zuletzt bei der Kavallerie des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗ Regiments, früher im Garde⸗Kür. Regt., der Charakter als Major
verliehen. 6
8
ö111“
Den 4. Januar
Berlin, Mittwoch 12. Januar Abends
Offiziere ꝛc. 8 zember 1869.
Durch Verfügung Sr.
Ministers. Den 4. Januar 1870.
Marine. 8 i6berse hes anle. 8 ‚Steinberg, Zeug⸗Pr.⸗Lt., beim Marine⸗Ministerium der Abschied mit 1
im Civildienst und seiner bish. Unss 1 1n
gungen ꝛc
Den 30. De⸗ kommandirt zur Dienstl. auf Anstellung Marine⸗Beamte.
Excellenz des Herrn Kriegs⸗ und Marine⸗ Fischer, Registratur⸗Appli⸗
kant, zum Registratur-Assistenten der Marine⸗Intendantur ern
önig haben eine gute Nacht ehabt auch verhaͤltnißmäßig wiederum besser
Nichtamtliches.
Berlin, 12. Januar.
Se. Majestät und befinden Sich daher als gestern. Um 11 Uhr
empfingen Allerhöchstdieselben den Vortrag der Hofmarschälle und
hierauf den Grafen
Keller. Gegen halb 1 Uhr
arbeiteten Seine
Majestät mit dem Civil⸗Kabinet, gewährten später dem König⸗
lichen Gesandten in Bern, General⸗Lieutenant 5 Uhr allein mit
Audienz und dinirten um
der Königin.
———
. Kommlsion zur wfiter⸗ 1- Außhildune Sar. — er Königlich preußische
Vorsch der Kommisston hat
Ober⸗Finanzrath Hasselbach übernommen. derselben sind bis jetzt berufen worden:
von Röder, eine Ihrer Majestät
Gehelme Zu Mitgliedern Preußischerseits der
Geheime Ober Regierungs⸗Rath Herzog, der Direktor des sta⸗
tistischen Büreaus,
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Raih Dr. Engel,
der Regierungs⸗Rath Schede und als Protokollführer der Regie⸗ rungs⸗Rath Böckh, ferner der Vorstand des Königlich bayerschen statistischen Büreaus, Universitäts⸗Professor Dr. Georg Mayr;
der Vorstand des Königlich 1 topographischen Bureaus, Staats⸗Rath
württembergischen statistisch⸗
a. D. Dr. von Blümelin
und der Königlich württembergische Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. von
Zeller; der Königlich sächsische Geheime
Finanz⸗Rath Wahl;,
der Vorstand des Großherzoglich badischen statistischen Bureaus
Legations⸗Rath Hardeck;
der Großh. hessische Ober⸗Steuer⸗Rath
Fabricius, der Vorstand des Großherzoglich oldenburgischen statistischen Bureaus Becker, der Großherzoglich mecklenburgische
Ministerial⸗Rath Dippe, Ober⸗Zoll⸗Rath Boccius, steuerstatistischen Bureaus Neßmann
der Großherzoglich der Vorsteher des hamburgischen
mecklenburgische
und der Vorsteher des
Bureaus für bremische Statistik H. Frese.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der
Abgeordneten wurde
Nachdem noch der Abg. Frhr. das Amendement des Abg.
et die Vorberathung der Kreisordnung für die 6 östlichen Provinzen fortgesetzt.
v. Hoverbeck sich geger
Graf zu Eulenburg (D. Crone) er
klärt hatte, wurde der §. 26 nach den Amendements v. Hennig Wachler und Graf zu Eulenburg in folgender Fassung an-
genommen:
»Die Gemeinde-⸗Vorsteher haben Anspruch auf Ersatz ihrer baaren
Auslagen und auf die Gewährung
waltungen im billigen Verhältnisse Aufbringung Geld⸗ Gemeinde⸗Vorstehers fallen fort.
derselben liegt der Gemeinde ob. oder Naturalbeiträge des Gutsherrn zur Landdotationen, welche für die Ver⸗
einer mit ihren amtlichen Mühe⸗ stehenden Entschädigung.
Die Alle fortlaufenden Remuneration des
waltung des Schulzenamtes angewiesen sind, können auf Grund des gegen⸗
wärtigen Gesetzes nicht zurückgefordert werden.
Soweit jedoch solche
Dotationen von einem Gutsherrn für die Wahrnehmung von Guts⸗ vorsteher⸗Geschäften gewährt waren, bleibt dem Gutsherrn der An⸗ spruch auf Ersatz vorbehalten, falls die Gemeinde nicht beschließt, die
betreffende Landdotation selbst zurückzugewähren. ihr Amt in der Regel unentgeltlich zu verwalten
Ersatz baarer Auslagen Anspruch.⸗
Auch zu §§. 27 und 28 (von den
des Gemeindevorstehers) lag eine ganze vor, welche während der Berathung
Die Schöͤffen haben und nur auf den
Rechten und Pflichten Reihe von Amendements noch mehrfach geändert