1870 / 10 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 1 8

Wechsel.

Fonds und Staats-Papiere.

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

do do. 1885

Kurz. 2 Mt.

143 bz 142 bz 151 ½ bz 150 ½ bz

250 Fl. 250 Fl. Hamburg 300 Mk. Kurz. 1“ .300 Mk. 2 Mt. 1 L. Strl. 3 Mt. 6 22 bz u300 Fr. 2 Mt. 80 bz

österr. Währ 150 Fl. 8 Tage. 82 ½ bz Wien, österr. à 150 Fl. Mt. S1 4 bz 100 Fl. 56 20 G 100 Fl. 56 22 G 100 Thlr 99 ,G 100 Thlr —. 99 G 100 S. R. 82 bz 100 S. R. 81 ½ bz

90 S. R. 745 bz 100 T. G. 110 bz

Amsterdam.. do. 8

do. do. Italienische Rente. 5 do. Tabaks-Oblig. 6 do. Rumän. Eisenb

do. do. kleine. Rumänier

Finn. 10 Rl.-L Neapol. Pr.-A.

Augsburg, südd. Frankfurt a. M., südd. Währ. Leipzig, 14 Thlr. EEE1ö11“ Leipzig, 14 Thlr. Petersburg.. do. Warschau Bremen

Mt.

do. o. de 1862 5 do. Egl. Stücke 1864 5 do. Holl. - do. Engl. Anleihe do. Pr.-Anl. de 1864 do. do. de 1866 do. 5. Anl. Stiegl.. do. 6. do. do. 9. Anl. Engl. St. do. do. Holl. - do. Bodenkredit ... do. do. II. Em. do. Nicolai-Obligat. 4 Russ.-Poln. Schatz. 4 do. do. kleine 4 Poln. Pfandb. III. Em. 4 do. Liquid. 4 do. Cert. A. à 300 Fl. 5 82 ½ bz do. Part. Ob. à500 Fl. 4 82 ½ bz Türk. Anleihe 1865. 5 82 B do. G 8 82 bz 1

GA

Fonds und Staats-Papiere.

Freiwilige Anleihe 4 ½ 1/4 u. 10 194 ½ bz Staats-Anl. von 185955 1/1 u. 7 [101 bz do. v. 1854, 55/4 ½ 1/4 u. 10 [92 ½ bz von 1857/4 ¾ do. 92 bz von 1859 do. 92 bz

do. von 1856/4 ½ 1/1 u. 7 92 ½bz do. von 1864 1/4 u. 10 92 3 bz do. do. 92 bz do. v. 1868 Lit. B. do. do. v. 1850, 52 do. do. von 1853/4 do. von 1862ʃ4 do. von 1868/4

do. do.

92 bz

Amerik. rückz. 18826 6

Oesterr. Papier-Rente 4 ½ do. Silber-Rente. do. 250 Fl. 1854..4

do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 18605 1/5. u. 1/11. 81 ½ bz 1864 pr. Stüeck

Russ. E 1822 5

mEEEE;

1/5.

1/1.

Tabaks-Akt. 78

pr.

1/3.

1/5. 17. 1/3. 1/4.

1/6.

verschieden

pr.

u. 1/11. do.

92½ bz 92 ½ bz 49 G do. 1/4. 73 ½ B Stück [87 ½ G

65 bz .

do. do. do.

8 do. Stück do. u. 1/*9. u. 1/11.8 u. 1/10. do. u. 1/11. u. 1/7. u. 1/9. u. 1/10. do.

V do. 22/6. u. 22/12

u. 1/12.

do. do. do.

144 2 5z 80s; B

(Alsenzb. v. St. g.

575 bz G

1/1. u. 7.] Amst.-Rotterd.. 6 d 4 ½ bz Böhm. Westb.. 6

Gal. (Carl-L.-B.) 7 Löbau-Zittau. 2 Ludwigsh.-Bexb 11 Nainz-Ldwgsb., 9. Mecklenburger.. 2 ¾ Oberhess. v. St. g. Oest. Franz. St. 10 ¾ Reichenb.-Pard. 4 ½ Russ. Staatsb. 5. Südöst. (Lomb.). 6 Warsch.-Bromb. Wsch. Ldz. v. St.g. Warschau-Ter.. 5 do. 6

58 ½ bz

EEEgEnE”SFEF

74 ½ bz G volse 682 bz

67 bz G

*—

z bz 57 ¼ B [kl.— 77 bz 81 ½˖ B 53 bz

AAFESFRFRE

Bank- und Industrie-Aktien.

Div. pro 1868 Berl. Abfuhr.. do. Aquarium. 4

do. Br. (Tivoli) 11

do. Kassen-V. 9 ¾ do. Hand.-G. 10

do. Immobilien do. Pferdeb... Braunschweig.. Bremer Coburg. Kredit.. Danz. Privat-B. Darmstädter... do. Zettel! Dess. Kredit-B. do. Landes-B. Diskonto-Kom..

1/1. t/1 n. 7. do. 1/1 u. 11 1/1.

-—2

+

9

*—

OgSSSOUOO

78 ½b2

Staats-Schuldscheine 3 ½ 115 bz G

Pr.-Anl. 1855à100 Th. 3z 14.

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

Effekt. Liz. Eichb. 10 Eisenbahnbed. 11

56 G

78 bz 90 B 1015 bz

93 bz

71 bz

100 etwbz G 89 ½ B

pr. Stück verschieden 1/1 u. 7 14 u. 10 1/1 v. 7 do. do.

Hess. Pr.-Sch. à 40 Th. Kur- u. Neum. Schldv. 3 ½ Oder-Deichb.-Oblig. 4 ¼ Berlin. Stadt-Obligat. do. do. do. do. Sehldv. d. Berl. Kaufm. Berliner. Kur -u. Neumärk. do Ostpreussische.. do. 8

Aachen-Mastr.. 1 Altona-Kieler... 6 Berg.-Märk. 8 Berfe Anhait . 13 +% Berlin-Görlitz. 0

do. Stamm-Pr. Berlin-Hamburg. Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin-Stettiner. 8 Brzl.-Schw.-Frb.

8 3 do. neue 7 Brieg-Neisser... Cöln-Mindener.. do. Llt. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb... do. St.-Pr. Märk.-Posener.. do. St.-Pr. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz.. do. Lit. B. Münst. Hamm. Niedschl. Märk.. Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. St.-Pr. Oberschl. A. u. C. do. Lit. B... Ostpr. Südbahn. do. St.-Pr... R. Oder-Ufer-B. do. St.-Pr.. Rheinische. do. St.-Pr... do. LitB. (gar.) Rhein-Nahe... Starg.-Posener.. Thüringer. 8 8 be.

o0. Lit. B. (gar. [(do. Lit. . Eer⸗ VI (Gas Gäb)

do. St.-Pr..

do. do.

do. Posensche, neue. Sächsische. Schlesische do. Lit. A.. do. Westpr., rittschftl. do. do. 4 do. do. do. II. Serie do. neue do. do. [Danz. St.-Anl... Kur- u. Neumärk. Pommersche.. Posensche Preussische Rhein. u. Westph. Sächsische Schlesische Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig.... Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl.. Braunsch. Anl. de 1866 20 Thlr.-Loose . St.-Prüm.-Anl. Gothaer St.-Anl.... Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübecker Präm.-Anl. ManheimerStadi-Anl. 8n Anl. de 1866 Schwed. 10 Rthl. Pr. A.

83 68 83 ½ bz 918 bz B 87 bz

do. 85 B

111. u. 177521 5 1/2. u. 1/9. 105 bz pr. Stück 31 ¼ G 1/6. u. 1/⁄12.92 B 1/6. 107 bz 1/1. u. 1/7. [100 bz pr. Stück [18 ½ bz G 1/4. 96 ⅞bz 98 ½ bz G 1/3. 42 ½ bz G 1/4. p. Stek. 47 ¼ B 1/1. u. 1/7. 92 ¾ G 31/12. u. 30/61100 ½ bz pr. Stück [I2etw bz

Rentenbriefe.

8

D;v. pros1868 1869

ESüAESUEEREAESAE

1/1. ,3953 bz

117 ⅞52

. 975ů bz 63 B

86 bz

78 ½ G

SSetwbz 109 bz 1095 bz

do. [109 bz

127 etw bz

8 798

Königsb. Pr.-B.

82*

do. Görlitzer do. Nordd. Genf. Kred. in Liq. Geraerk B. G. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grd.-Pr.-Pf. Hannöversche.. Henrichshütte.. Hoerd. Hütt.-V. (Hübner). Certifikate do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd.

fr. Zins 1/1 u. 7. 4]ʃ 1/1. do.

AoUREg Ie

1/1. 1/1 u. 7.

110bz 105 G

95 B 929 104 ½ G 113 B 112 ½ bz 925 G 94B3 116 bz 46 ½ b 9b. 68 G 106 ½ bz G 135

P145 3à5à ½bz

[8l121L”—ge.

ℳ*

Leipziger Kredit] 8 Luxemb. do. 10 Mgd. F.-Ver.-G. 36 Magdeb. Privat. 4 % Meininger Kred. 8 ½ Minerva Bg.-A. 0 Moldauer 4 do. volle 4 Neu-Schottland. Norddeutsche.. 8 ¾6 Oesterr. Kredit

13

5

p. St. à 160 Fl. A. B. Omnibus-G. Phönix Bergw.. do. do. B. Portl.-F. Jord. H. Posener Prov... Preussische B... Pr. Bodenkr.-B.. Renaissance.. Rittersch. Priv.. Rostocker Sächsische.... Schles. B.-V... Sehles. Bergb.-G. do. Stamm-Pr. Thüringer.. Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke do. neue Weimarische.

1 5

6 ½10

△-

mn

Mn-

122 G 118 G 92 ½ bz 93 bz 85 ½ G 114 G 14 G

O - 00 PESEE=S

OqOE 909007— 883

Berichtigung; Der gestrige Cours der Badi- schen 35 Fl. Oblig. muss heissen; 32 ¼ G. Der gestrige Cours der Oberschles. St.-A. L.it. B. muss heissen:

Redaction

und

Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der

Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker).

Folgen zwei

92etwbz B 100 ½ bz

7,22322433 bz

““

ilage zum Koͤnigli

ch Preußischen Staats⸗ Donnerstag den 13. Januaauk—

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 13. Januar. der Abgeordneten nahm bei der der Malzbrauer zu Königsberg i. Pr., Stein und Genossen um Abnahme der ihnen obliegenden Beiträge zur Ablösung und Verzinsung der früheren Brauereiprivilegien, der Regierungs⸗ kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Jacobi, das Wort:

Meine Herren! Die Staatsregierung hat nach ihrer Ueberzeugung den Petenten bereits alle mögliche Rücksicht angedeihen lassen; sie hat die Verhältnisse der Petenten mit großem Interesse und großer Theil⸗ nahme erörtert, glaubte aber weiter, als sie gegangen ist, in der Hülfe nicht gehen zu können. Die Staatsregierung hält die Auffassung, die soeben vorgetragen wurde, daß der Fiskus für frühere Sünden der Beamten verhaftet sei, nicht für zutreffend. Es handelt sich aber gar nicht allein, auch nicht zum größten Theile um Versehen von Beamten der Staatsregierung, es handelt sich hauptsächlich und zunächst um Versehen, jedenfalls um Handlungen der Interessenten selbst aus früherer Zeit, und es handelt sich um Maßnahmen der Königsberger städtischen Vertretung. Für alle diese Handlungen und Versehen können gewiß die Staatsregierung und der Fiskus nicht verantwortlich ge⸗ macht werden. -

Ich gestatte mir darauf zurückzuweisen, was eigentlich in der Sache geschehen ist und worin die Versehen liegen, welche Abhülfe erfolgt ist und in welcher Weise etwa noch eine weitere Abhülfe bean⸗ sprucht werden könnte.

Es ist richtig: das Verfahren ist im Jahre 1811 erheblichen Weise verzögert worden; aber gerade die Regierung, als sie davon Kenntniß erhielt, hat ihrerseits auf schleunige Abwickelung des Verfahrens gedrungen. Die Verzögerung wurde herbeigeführt durch Verhandlungen über Anträge der Interessenten, deren Einigung nach dem Gesetze möglichst erzielt werden sollte; die Verzögerung wurde herbeigeführt durch die städtischen Behörden, eine Verzögerung, die nach Lage der damaligen Verhältnisse allerdings in vieler Beziehung entschuldbar war. Jedenfalls kann aber eine Verzögerung des Verfahrens in den Jahren 1811 ff. heute nicht mehr gutgemacht werden.

Sodann ist es ebenso richtig, daß das festgestellte Regulativ einen falschen Ablösungs modus zuließ. Es sollten nach der Vorschrift des Edikts vom Jahre 1811 jährlich 6 pCt. der Ablösungssumme aufge⸗ bracht werden und sollte hierdurch theils die Verzinsung, theils die Amortisation erfolgen. Statt dessen wurde beliebt, von jedem Centner Braumalz 15 Sgr. zu erheben; man nahm an, daß auf diese Weise mehr als jene 6 pCt. zur Einnahme kommen würden. Darin hat man sich getäuscht; und das Verfahren war in der That nicht richtig. Indessen die Interessenten hatten bereits vor dem Jahre 1811 freiwillig die Ablösung der Gerechtigkeiten be⸗ gonnen und hatten den demnächst im Regulativ beibehaltenen Ablösungsmodus ihrerseits gewählt, sie selbst wünschten dringend dessen Beibehaltung. Derselbe Ablösungsmodus ist mit glücklicheren Resultaten auch anderweit zur Anwendung gekommen, und da das Edikt darauf hinweist, möglichst die Wünsche der Interessenten zu berücksichtigen, so hat man sich damals veranlaßt gesehen, in diesem Punkte nachzugeben. Zu berücksichtigen ist hierbei noch, daß, wenn auch die Stadt auf Grund der Deklaration vom Jahre 1822 nach⸗ träglich herangezogen worden wäre, wie die Petenten meinen, daß es nöthig gewesen sei, die Stadt ihrerseits in der Lage gewesen sein würde, von dem Braumalz eine Steuer zu erheben, nach ausdrücklicher Bestimmung der Deklaration vom Jahre 1822.

Die dritte angebliche Verletzung ist darin gefunden, daß die Taxen der abzulösenden Gerechtigkeiten nachträglich erhöht worden sind, ohne daß das Verfahren der Deklaration von 1822 in Anwendung kam, d. h. praktisch genommen, ohne daß die Heranziehung der Stadt zu den Ablösungsbeiträgen erfolgte. Die Sache lag so: Das Regulativ stand vor dem Jahre 1822 vollständig fest, die Ablösung hatte begon⸗ nen, nur eine Revision der Taxe war vorbehalten; diese erfolgte und führte zu einer nachträglichen Erhöhung der Entschädigungssumme. In Folge dessen, meinen die Petenten, hätte die Deklaration vom Jahre 1822 in Anwendung gebracht werden müssen. Die Regierung war damals und ist in diesem Punkte noch jetzt der Meinung, daß es bei dem Verfahren nach dem Edikte vom Jahre 1811 bewenden mußte. Die Deklaration vom Jahre 1822 sagt: Wo der Ablö⸗ sungs⸗ und Tilgungsplan nicht schoöͤn festgestellt und in A usübung gekommen ist, soll das neue Verfahren eintreten. In Ausübung war das Tilgungsverfahren in Königsberg gekommen, und deshalb hielt die Regierung die Heranziehung der Stadt nicht für gerechtfertigt.

Nachträglich ist dann den Petenten seitens der Stadt noch ein Zuschuß von 5 Silbergroschen zur Tilgung der Kriegsschulden auf⸗ erlegt worden, der gleichfalls von jedem Centner Braumalz erhoben worden ist.

Es ist nicht zu leugnen, in Königsberg in eine sehr mißliche seit längeren Jahren wiederholt der Versuch gemacht worden, ihnen zur Abwickelung des Ablösungsverfahrens behülflich zu sein. Ledig⸗ lich aus dieser Rücksicht ist schon in frühberer Zeit eine Eingangs⸗ abgabe von dem importirten Bier eingeführt und erhoben worden. Meine Herren! Diese Eingangsabgabe bildet einen sehr wesent⸗ lichen Faktor für die Beurtheilung der Sache: Die Erhebung derselben ermöglicht die Beendigung des in früheren Jahren ins Stocken gerathenen Ablösungsverfahrens. Ich gestattete mir thatsäch⸗

In der gestrigen Sitzung des Hauses

daß auf diese Weise die Brauereibesitzer Lage gekommen sind, und es ist

8

Diskussion über die Petition auch seit dem Jahre 1866

in einer sehr

lich zu erwähnen, daß im Jahre 1852 die Eingangsabgabe 3218 Thlr. betrug, sie betrug im Jahre 1866 neuere Daten fehlen mir 10,208 Thaler: also ist sie in dieser Zeit um 7000 Thaler gestiegen. Sie ist im fortgesetzten Wachsthum begriffen gewesen und wird als

1 ahre zugenommen haben. Weil aber dennoch die Petenten durch die Höhe der von ihnen aufzubringenden Beträge im Ver

gleich zu den auswärtigen Brauereibesitzern immer noch wesentlich be⸗ nachtheiligt erschienen, so ist die Staatsregierung vor kurzer Zeit den Petenten weiter zur Hilfe gekommen: tilgt unter für die Kriegsschuldensteuer an die Stadt diese fallen also weg; es bleiben die 19 Silbergroschen, die von jedem Centner Braumalz zu dem Ablösungsfonds zu zahlen waren. Von Fühn 19 sind 4 Silbergroschen erst nachträglich bei Erhöhung der Taxe auferlegt. Nicht weil dies unberechtigt war, sondern weil die Regierung

nach dieser Seite hin eine Billigkeit anerkannte,

2 hat der Fiskus auch jene 4 Sgr. mit Ihrer Zustimmung übernommen.

zu entrichten waren,

Es reduzirt sich somit die Abgabe der Petenten auf 15 Sgr. pro Centner Braumalz. Die Eingangsabgabe wird bemessen nach der Tonne Bier und stell sich nach einer von der Regierung angelegten Berechnung im Verhältniß zu der Steuer, welche die etwa wie 10 ½ zu 15 Sgr. vom Centner Resultat ist: die einheimischen Brauer zahlen pro etwa 4 ½ Sgr. mehr, als die auswärtigen. Die meint, daß dies keine erhebliche Differenz ist, Brauer zum Ausgleich ihrerseits wiederum gewisse Vortheile bei dem Absatz des Bieres in der Stadt selbst haben; portkosten und dergkeichen zu zahlen, welche Last fallen.

Wenn der Antrag gestellt ist, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen, so meine ich, müßte auch klar gestellt wer⸗ den, in welcher Weise weiter geholfen werden soll, denn ohne dies befindet sich die Regierung in der Unmoöglichkeit, Es giebt an sich nicht blos einen Weg, sondern es giebt deren min⸗ destens drei. Es ist verlangt worden, daß das

Centner Regierung

und daß die städtischen

entsprechende Schritte zu thun.

die Regierung Vermittelung der Stadt die 5 Silbergroschen, welche

8 8

städtischen Brauer zahlen, Braumalz, so daß das

8b

sie haben keine Trans⸗- den auswärtigen zur

8

8

ganze Ablösungsver⸗

fahren von Neuem begonnen werde, es ist verlangt worden, daß die

Stadt herangezogen werde; es ist verlangt worden, noch in weitergehendem Maße beitreten solle, als geschehen ist. Welchen Weg soll die Regierung nun wenn die Ueberweisung erfolgt? Eine Erneuerung des Ver rens würde die Rechte der Glaͤubiger aufs Tiefste eine Heranziehung der Stadt würde gleichfalls nur auf Grund einer Erneuerung des Verfahrens herbeigeführt werden können, denn die Stadt hat ihrerseits bereits auf das Bestimmteste und Bündigste er⸗ klärt, daß sie sich nicht für verpflichtet halte, Beiträge zu leisten. Und endlich das Eintreten des Fiskus bezüglich dieses Punktes erlaubte ich mir bereits zu bemerken, daß nach der Ueberzeugung der Regie⸗ rung bereits Alles geschehen ist, was nach billigen Ruͤck⸗ sichten von dem Fiskus beansprucht werden konnte. Die Petenten selbst haben sich auch, als die neuesten Bewilli⸗ gungen geschahen, den betheiligten Ministerien gegenüber sehr dankbar ausgesprochen. Sie haben allerdings hinzugefügt, die Regie⸗ rung würde es ihnen wohl nachsehen, wenn sie auch anderweitige Schritte versuchten, um noch etwas mehr zu erlangen. Aber dennoch legt diese Sprache, wie ich glaube, die eigene Ueberzeugung der Peten⸗ ten klar, daß von Seiten der Staatsregierung in dieser Sache bereits alles Mögliche geschehen ist, und jedenfalls kann nach Meinung der Staatsregierung nichts weiter für die Petenten geschehen.

Nach dem Abgeordneten von Ernsthausen fügt der Re⸗ gierungskommissar noch hinzu:

Meine Herren! Gestatten Sie mir noch wenige Bemerkungen. Die 4 Sgr., welche bis vor Kurzem zur Ungebühr von den Peten⸗ ten erhoben worden sein sollen, werden eben jetzt nicht mehr erhoben. Es kann unmöglich Sache der Regierung sein, dafür, daß die früheren Brauer in Königsberg, die zum Theil allerdings identisch sein mögen mit den jetigen, etwas zur Ungebühr gezahlt haben, den jetzigen noch nachtreiglich eine Vergütigung zukommen zu lassen. Ich bitte ferner, die Thatsache zu beachten, daß von den früheren Brauern in Königsberg nach den darüber vorliegenden Nachrichten nur noch ein Einziger existirt, die Uebrigen sind sämmtlich neue Brauer, die sich also in Königsberg angesetzt haben, ob⸗ wohl sie wußten, wie das Ablösungsverfahren lag und was sie zu erwarten hatten. Und selbst diese neuen Brauer sind jetzt von einem Theil der Abgaben, die sie bewußter Weise übernahmen, durch die Königliche Staatsregierung entlastet worden.

Sodann ist gemeint worden, die allmähliche Erhöhung der Ein⸗ gangsabgaben beweise deutlich den Rückgang des Geschäfts in Königs⸗ berg selbst. Allerdings, meine Herren, aber nur sehr zum Theil; ich habe Ihnen angeführt, daß im Jahre 1852 die Eingangsabgabe 3218 Thlr. betrug, und sich bis zum Jahre 1866 auf über 10,000 Thlr. steigerte. Im Durchschnitt der Jahre 1845 bis 55 betrug die Abgabe vom Braumalz in Königsberg 32,974 Thlr. und im Durchschnitt der Jahre 1855 bis 65 noch 29,630 Thlr. Es ist also ein ganz anderes Verhältniß, in welchem die Steuer von Braumalz in Königsberg ab⸗ genommen, und in welchem die Eingangsabgabe von Bier nach Kö⸗

nigsberg zugenommen hat.

Es liegt auch der Beweis vor, daß die Hülfe des Staats bereits sehr wirksam gewesen ist. Es hat die Til⸗ gung der Obligationen wieder begonnen werden können in

daß der Fiskus es bisher Inschlegch 8

verletzen;