1870 / 13 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jahrgangs 1869 d. Bl. mitgetheilt. Wir beschränken uns hier dar⸗ diesen Aufsatz durch die in dem erwähnten Heft des Jahrbuchs neu

haltenen Zahlen zu ergänzen. 1b

8 Der F. 2 en halt des bremischen Staats ist auf 99,653 bremer Morgen oder 4,671 Qu.⸗Meilen angegeben. Die Bevölkerung hat sich von Ende 1867 bis Ende 1868 von 109,878 auf ca. 111,744, also um 1866 Einwohner oder 1,½ pCt. vermehrt. An Geburten kam im Jahre 1868 auf je 26,52 Einwohner eine, (1867 auf 27,77 Einw.), oder auf je 100 Einwohner trafen 3,77 Geburten (1867: 3,60). Un⸗ ehelich waren von 100 Geburten 6/45 (1867: 6/27), Todtgeburten von 100 4,13 (1867: 3,84). Unter den Geburten waren 154 pCt. Mehrgeburten (1867: 1,23). Die Sterbefälle (einschließlich Todt⸗ geburten) betrugen im Jahre 1868 2,92 pCt. der Bevölkerung (1867: 2,64); auf 33,23 Lebende kam ein Sterbefall (1867 auf 36/s2). Auf 89,5 Einwohner traf eine Trauung (1867 auf 109,3); seit dem Jahre 1826 sind in 85 Jahre so zahlreiche Trauungen vorgekommen,

ie im Jahre 1868.

b S 11A“ m hat sich im Kapitalwerth (Steuer⸗ werth) vom J. 1867 zu 1868 von 78,486,100 Goldthlr. auf 85,401,125 Goldthlr. (wovon 63,206,175 Goldthlr. auf die Stadt Bremen fallen) oder um 6,915 022 Thlr. = 8 †Ct. erhöbt. Die Liegenschaften, welche im Laufe des Jahres 1868 in andere Hände übergegangen sind, waren 4,848,796 Goldthlr. (5,92 pCt.) werth. Der Werth der Gebäude in der Stadt Bremen belief sich im J. 1868 auf 63,206,175 Goldthlr, gegen 1852 eine Zunahme von 86,27 pCt; die Gebäude im ganzen Staate hatten 1868 einen Werth von 85,401,125 Goldthlr., 88,94 Ct. mehr als im J. 1852. Im Landgebiete befanden sich Ende 1868 3229 einzelne Besitzungen mit 90,384 Morg Flächeninhalt, im Werthe von 5,714,338 Goldthlr. 1647 oder 51,01 „Ct. dieser Besitzungen (mit zusammen 2,33 pCt. des gesammten Flächeninhalts) erreichen nicht die Größe von 5 Morgen. Auch die Besitzungen von 5 bis 20 M. Umfang bilden nach 20,78 pCt. der Gesammtzahl der Besitzungen (7,83 pCt. des Flächeninhalts). Ebenso sind dem Werthe nach die Besitzungen bis 1000 resp. 2000 Thlr. die zahlreichsten, sie umfassen 31,53 resp. 22,39 pCt. des Gesammtwerths. Das pflanzentragende Areal im Staate betrug im J. 1868 83,051 Morgen. 1 8 Der Viebstand verhälk sich (nach der Zählung von 1867) zur Einwohnerzahl wie folgt: Auf je 1000 Bewohner kommen 37 Pferde, 124 Stück Rindvieh, darunter 68 Kühe und 7 Ochsen, 17 Schafe, 51 Schweine und 28 Ziegen, im Ganzen 196 Stück auf Haupt Rind⸗ viech reduzirtes Vieh.

8 Schiffsbau fertigte im Jahre 1868 auf 14 Werften mit 1384 Arbeitern 14 Seeschiffe von 3844 Lasten à 4000 Pfd., im Werthe von 419,690 Goldthalern. 12 dieser Schiffe waren im Auftrage bre⸗ mischer Staatsangehörigen erbaut, 1 war aus Preußen (Provinz Hannover), 1 aus Hamburg, 1 aus Belgien, 7 aus Südamerika, 2 aus Honolulu bestellt. 14 Schiffe befanden sich am Jahresschlusse noch im Bau. 1“

An bremischen Industrie⸗Erzeugnissen wurden im J. 1868 für 2,374,965 Goldthaler ausgeführt, 383,688 Goldthaler weniger als in 1867. Der Hauptartikel waren Cigarren, 874,072 Goldthaler, auch Cigarrenkistenbretter (für 317,188 Goldthaler), die meist nach Preußen versandt wurden. ““ b 8

Die Einfuhr Bremens belief sich in 1868. auf 19,157,840 Ctr. im Werthe von 98,131,103 Goldthalern, gegen 17,970,903 Ctr. im Werthe von 98,173,085 Goldthalern in 1867; die Ausfuhr auf 10,263,857 Ctr. im Werthe von 89,970 998 Goldthalern, gegen 10,290,190 Ctr. im Werthe von 92,314,771 Goldthalern in 1867. Von der Einfuhr des J. 1868 fallen 9,727,528 Ctr. im Werthe von 15/136,946 Goldthlrn. auf Preußen, 50,77 Ct. vom Gewicht, 15,43 pCt. des Werths, auf Großbritannien und Irland 6,39 resp. 16,1s pCt., auf New⸗York 7,62 resp. 12,31 pCt., Lübeck 1,43 resp. 3,23 pCt., Hamburg 1/56 resp. 1,07 pCt., Braunschweig 151 resp. 0,47 pCt.;, Sachsen 0,50 resp. 6,33 pCt., Bayern 0,36 resp. 1,/88 pCt, Oesterreich 0,78 resp. 2,32 pCt., das eurvpäische Rußland 3,52 resp. 1,65 pCt., Norwegen 2/35 resp. 0,28 pCt., Philadelphia 2,01 resp. 1/69 pCt., Bealtimore und Washington 1,32 resp. 2,36 pCt., Savannah 0,34 resp. 1,02 pCt., New⸗Orleans 1,30 resp. 4/17 pPCt; Galveston 0,54 resp. 2/36 pCt., Neugranada 1,11 resp. 4,8 4 pCt., Brasilien 0,97 resp. 2,62 pCt., Cuba 2,03 resp. 3,80 pCt., quf die übrigen Staaten und Städte in beiden Positionen je weniger als 1 SCt. Die Ausfuhr betrug: nach Preußen 3,441,229 Ctr. = 33,53 pCt. vom Gewicht und 25,165,268 Goldthlr. = 27,97 pCt. vom Werthe, Lübeck 3,46 resp. 2,49 Ct., Hamburg 10/,35 resp. 3,21 pCt., Braunschweig 1,24 resp. 0,97 pCt., Sachsen 3,91 resp. 11,16 pCt., Bayern 2,05 resp. 3,57 pCt., Oester⸗ reich 3,72 resp. 6,72 pCt, der Schweiz 1,38 resp. 3,75 pPCt., den Nieder⸗ landen 3 0 resp 1,45 pCt, Dänemark 1 resp. 0/ 8 5 pCt., Schweden 1/19 resp. 1/01 pCt, dem europäischen Rußland 2,27 resp. 3 pCt., Großbritannien und Irland 3,11 resp. 4,44 pCt., Frankreich 0,43 resp. 1,35 pPCt., New⸗York 5,94 resp. 17,19 pCt., Cuba 1,42 resp. 0,732 pCt., Birma 1,49 resp. 0,07 „Ct.,, nach den anderen Ländern und Städten dem Gewichte wie dem Werthe nach je unter 1 pCt.

Der Verkehr mit den deutschen Staaten, den Durchschnitt der Jahre 1847 1851 zu 100 angenemmen, hat sich im Durchschnitt 1867 1868 auf 298/os gehoben, also beinahe verdreifacht.

Der Antheil der Seehäfen an den nach Bremen bestimmten Seeschiffen hat sich für Bremerhaven (von 1847—1868) von 58,85 auf 69,82 pCt., für Geestemünde (1863 1868) von 1,22 auf 15,79 pCt. gehoben, für Vegesack ist derselbe (1857— 1868) von 1,09 auf 0,8s, für Bremen (1862 1868) von 8,65 auf 5,73 pCt., für Brake (1857 1868) von 13,16 auf 3,10 pCt, für Elsfleth (1857 1868) von 6,77 auf 1,49, für Norderhamm u. A. (1862 1868) von 12/17 auf 3,19 pCt. gesunken. 1.

Im J. 1868 wurden 66,433 Auswanderer (gegen 73,971 in 1867) über Bremen befördert. 8

Der Umsatz der Bremer Bank erreichte im J. 1868 308,500,000

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Goldthlr. (gegen 273,000,000 Goldthlr. in 1867), der Betrag der dis. kontirten Wechsel 40,076,850 Goldthlr. (wie in 1867); der durchschnitt. liche Diskonto war 3 31 pCt. (1867: 3,68 pCt.).

Der Fleischverbrauch berechnet sich für die Stadt Bremen für 1868 auf 112,7 Pfd. pro Einwohner (1867: 111,6 Pfd.), der Mehl⸗ und Brodverbrauch auf 134,s Pfd. (1867: 137,2 Pfd.).

Die Sparkassenbücher haben sich von 1867 zu 1868 von 37,029 auf 38,045 (per Kopf 0,34), das Guthaben der Einleger von 287 816 auf 6,741,991 Goldthlr. (per Kopf von 57 auf 60 Goldthlr.) vermehrt.

Die Ausgaben für die Gemeinde⸗Armenpflege in Bremen betrugen im J. 1868 59,505 Thlr. oder 0,79 Thlr. pro Kopf der Be⸗ völkerung (1857 59,906 Thlr. = 0/,80 Thlr. pro Kopf).

Die Zahl der öffentlichen Elementarschulen im Staat war 1868 42 (wie im J. 1867) mit 205 Klassen, 220 Lehrern, 39 Fach⸗ lehrerinnen, 5608 Schülern und 5083 Schülerinnen. An Privat⸗ schulen waren 12 vorhanden mit 32 Klassen, 25 Lehrern, 23 Lehrerin⸗ nen, 504 Schülern und 927 Schülerinnen. Die Zahl der öffentlichen höheren Schulen betrug 6 mit 51 Klassen, 76 Lehrern, 1515 Schülern, die der höheren Privatschulen 22 mit 115 Klassen, 103 Lehrern, 104 Lehrerinnen, 914 Schülern, 1913 Schülerinnen. Außerdem existirten 8 Fachschulen mit 17 Klassen, 45 Lehrern und 553 Schülern und Schülerinnen. Die Ausgaben des Staats und der Stadt Bremen für das Schulwesen beliefen sich im J. 1868 auf 113,132 Goldthlr. Netto oder 1,01 Goldthlr. pro Kopf der Bevölkerung.

Die Brutto⸗Staatseinnahmen ergaben im J. 1868 2,209,742 Goldthlr. (1867: 2,057,945 Goldthlr.); davon kamen aus direkten Ab⸗ gaben 338,/802 Goldthlr., aus indirekten Abgaben 892,285 Goldthlr., aus dem Eigenthum des Staats 869,499 Goldthlr., aus verschiedenen anderen Titeln 13,038 Goldthlr; 96,076 Goldthlr. Einnahme wurde durch Verminderung der Aktiva erzielt. Die Brutto⸗Staatsaus⸗ gaben betrugen im J. 1868: 2,447,379 Goldthlr., (1867: 2,393,87 Goldthlr.), das Defizit 237,676 Goldthlr. (1867: 335,928 Goldthlr). Die Umsatzsteuer brachte im J. 1868 (von 116,121,500 Goldthlr. Kapital) 304,840 Thlr. (1867: von 104,499,300 Goldthlr. Kapital 283,611 Goldthlr.), die Konsumtionsabgabe 246,671 Goldthlr. (1867: 234/608 Goldthlr.); zu der letzten lieferten Vich⸗ und Fleisch⸗ waaren 25,/44 pCt., Austern 0,38, Butter u. Käse 6,29, Getreide, Mehl u. dgl. 11,4s, = Eßwaaren 43/5e pCt.; Getränke und Mahlgeld 10,36, Weine u. s. w. 24,17 pCt.; Viehfutter 0,55; Baumaterialien 7,61; Brennmaierialien 13,75 pCt.

Die Staatsschuld betrug Ende 1868, in 3 ½ pCt. berechnet, 13,850,790 Goldtblr., pro Kopf der Bevölkerung 123,95 Goldthlr. (Ende 1867: 13,976,335 Goldthlr., pro Kopf 127,30 Goldthlr.).

Römische Alterthümer in Wiesbaden.

1. K“ In den Annalen des Vereins für Nassau'sche Alterthums⸗ kunde, 9. Band, macht Dr. Schalk Mittheilung über die neueren Funde von Alterthümern in Wiesbaden.

Er erwähnt zuerst die bei den Ausgrabungen zu Neubauten auf dem Terrain des, nach seinen Erbauern, den Freiherren Schütz von Holzhausen, sogenannten ehemaligen Schützenhofes zu Tage geförderten Alterthümer. Schon die ältesten Schriften sprechen von den römischen Bädern in Wiesbaden. In der Nähe der warmen Quelle des Schützenhofes findet man eine aus größeren und kleineren mit dem Stempel der 14. römischen Legion versehenen Bleiröhren zusammengesetzte römische Wasser⸗ leitung. Dieselbe Legion hat auch das auf der Anhöhe über den Bädern belegene castrum erbaut. Sie führte den Beinamen martia victrix, mit welchem sie im Jahre 62 nach einem Siege in Britannien geehrt wurde, worauf sie Standquartiere in Ober⸗Germanien erhielt. Es läßt sich daher hiernach auf die

eit der Erbauung der Wasserleitung durch jene Legion mit Sicherheit schließen.

Ferner ist daselbst eine römische Sonnenuhr zu Tage ge⸗ fördert worden, welche vollständig der 1832 in Pompeji zum Vorschein gekommenen gleicht. Die Platte ist von Kalkstein, der Gnomon, ein eiserner Stift, findet sich auf der geraden die ganze Platte durchziehenden Linie, zu deren beiden Seiten radienförmig die anderen Stundenlinien liegen, welche sämmt⸗ lich von einer weiteren Linie, die Mittagslinie allein recht⸗ winkelig, durchschnitten werden. Die Einrichtung ist so ge⸗ troffen, daß bei einiger Uebung auch die Jahreszeit erkenn⸗ bar war.

Drittens wurde auf derselben Stelle ein kleiner Quader mit einer lateinischen, auf die Göttin Sirona, welcher zu Ehren ein gewisser C. Julius Restitutus diesen Stein setzte, bezüglichen Inschrift aufgefunden. Der Kultus dieser als Heil⸗ göttin verehrten und mit Apollo meistens verbundenen celtischen Göttin war in den Rheinlanden sehr verbreitet und die Schwefel⸗ quelle in Nierstein führt auch den Namen »Sironenbad.⸗«

Viertens ist noch zunächst der Artilleriekaserne in Wiers⸗ baden beim Legen eines Fundamentes ein christlicher Grabstein, eine Kalksteinplatte von 25 Centimetern im Quadrat, gefunden worden, nach der Annahme des Dr. Schalk erst der zweite christliche Grabstein, welcher aus alter Zeit auf dem rechten

Rheinufer entdeckt wurde, während solche Grabsteine auf dem

linken Rheinufer sehr zahlreich sind.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,

den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren Orden zu ver⸗ leihen, und zwar: 8 Den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse:

Den General⸗Lieutenants und General⸗Adjutanten Seiner

Majestät des Kaisers, von Drenteln und von Potapoff; Den Stern in Brillanten zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

Dem General⸗Major und General à la suite Sr. Majestät des Kaisers, Grafen von Schuwaloff, Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: . Dem Obersten von Erckert, Commandeur des 86. In⸗ fanterie⸗Regiments Willmanstrand; Den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: Dem General⸗Major und General à la suite Sr. Majestät

des Kaisers, von Nottbeck, dem General⸗Major von Dschun⸗

kowskoj, Chef der Kanzlei Sr. Kaiserlichen Hoheit des General⸗ Inspecteurs der Kavallerie, und dem General⸗Major von Aller, Commandeur des St. Petersburger Grenadier⸗Regi⸗ ments König Friedrich Wilhelm III.; Den Stern zum Köntaeiichen Kronen⸗Orden zweiter elasse: Dem General⸗Major von Hall, Attaché Seiner Kaiser⸗ lichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus; b Den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: Dem Obersten Jafimowitsch, Adjutanten Seiner Kaiser⸗ lichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus; sowie Den Königlichen Kronen⸗Hrden dritter Klasse: Dem Rittmeister von Thümen im Leib⸗Garde⸗Ulanen⸗ Regiment, dem Garde⸗Kapitän Grafen von Kleinmichel, Adjutanten Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus, und Dem Major von Kopioff, Adjutanten des Komman⸗ direnden der Truppen im Wilnaer Militärbezirk.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Justiz⸗Rath und Professor Dr. Bluhm e

zu Bonn den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath von Ditfurthzu Bielefeld und dem Landrath a. D. Grafen von der Schulenburg auf Angern im Kreise Wol⸗ mirstedt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Ritterschafts⸗Rendanten Golz zu Prenzlau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kaufmann und Zuckersiederei⸗ Besitzer Humblot zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Nick zu Wiebelsheim im Kreise St. Goar und dem Steuer⸗Aufseher Conrad Müller zu Oldendorf im Kreise Rinteln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Die Obergerichts⸗Räthe Dr. Köhler in Göttingen und Nolte und Rebe⸗Pflugstaedt in Celle, unter Beilegung des Titels »Kronanwalt«, mit dem Amte des Kronanwalts, und zwar den ꝛc. Dr. Köhler bei dem Obergerichte in Göt⸗ tingen, den ꝛc. Rolte bei dem Gesammt⸗Obergerichte in Mep⸗ pen und den ꝛc. Nebe⸗Pflugstaedt bei dem Obergerichte in Hannover zu beauftragen;

Den Staatsanwalt Dalcke in Elbing zum Direktor des Kreisgerichts in Dramburg zu ernennen; und

Dem Kreis⸗Sekretär Apell zu Erfurt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 1““

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Commandeur der 18. Division Frhr. von Wrangel von Flensburg.

Berlin, 17. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der dem Ingenieur und Privat⸗Docenten an der Gewerbe⸗Akademie, Dr. Hermann Grothe zu Berlin, verliehenen Dekorationen, nämlich: des Ritterkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens und des Ritterkreuzes des Ordens vom Köhniglich niederländi⸗ schen Löwen; sowie zur Anlegung des dem Geheimen Kommer⸗ zien⸗Rath Louis Ravensé zu Berlin verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael und des dem Kommissions⸗Rath August Lichtenberg ebendaselbst verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone, Allerhöchstihre Genehmi⸗

Preußen. Berlin, 17. Januar. Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der zweiten Vorlesung des Wissen⸗ schaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottes⸗ dienste im Dom bei. Das Familiendiner fand bei d 1 Königlichen Majestäten im Palais statt. ““

Der besondere Ausschuß des Bundesraths des Nord deutschen Bundes für den Gesetzentwurf über den Unte stützungswohnsitz hielt heute eine Sitzung ab.

Die heutige (48.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 10 ½ Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister für die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die fol⸗ gende Interpellation des Abg. Duncker:

Ich richte an die Königliche Staatsregierung die Frage: 1) Ist es begrüͤndet, daß den feiernden Bergleuten im Waldenburger Kreise, welche auswärtige Arbeitsstellen, zum Beispiel in Oesterreichisch⸗ Schlesien und Baden aufsuchen wollen, die Auslandspässe verweigert oder nur gegen Hinterlegung von Kaution ertheilt werden? 2) Hat sie Kenntniß genommen von den mehrfach bei Ge⸗ legenheit der Arbeitseinstellung der Bergarbeiter vorgekommenen Ver⸗ letzungen des Versammlungsrechtes durch die dortigen Lokalbehörden? 3) Hat sie Maßregeln ergriffen, um dem gegenüber die gesetzliche Frei⸗ heit zu Versammlungen für die dortigen Bergarbeiter wiederherzustellen?

Der Abg. Duncker begründete diese Interpellation in einer längeren Rede, worauf der Minister des Innern, Graf zu Eulen⸗ burg, erklärte:

Ich glaube, ich habe das Recht, mich innerhalb des Rahmens der Interpellation selbst zu halten, und erwidere auf die erste Frage:

»Ist es begründet, daß den feiernden Bergleuten im Waldenburger

Kreise, welche auswärtige Arbeitsstellen, z. B. in Oesterreichisch⸗

Schlesien und Baden, aufsuchen wollen, die Auslandspässe

verweigert oder nur gegen Hinterlegung von Kaution ertheilt

werden?⸗ .

auf diese Frage erwidere ich: Nein! Die Nachrichten, die ich in der kurzen Zeit zwischen der Stellung der Interpellation und dem

Termine ihrer Beantwortung habe einziehen können, lauten dahin