Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zur Anlegung des dem Musik⸗Direktor Bilse in Berlin von des Sultans Majestät verliehenen Med⸗ schidje⸗Ordens fünfter Klasse, sowie zur Anlegung der dem Kapellmeister der Gewandhaus⸗Concerte und Lehrer am Kon⸗ servatorium für Musik in Leipzig, C. Reinecke, von des Groß⸗ herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit verliehe⸗ nen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft und des
ihm von des Herzogs zu Sachsen⸗Meiningen Hoheit verliehenen
Ritterkreuzes vom Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag die Hofmarschälle, den
Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit und nah⸗
men den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des General⸗Adju⸗
tanten von Tresckow entgegen. .—
— Ibre Majestät die Königin empfing gestern Abend die chinesische Gesandtschaft und besichtigte heute das Lokal des Vereins für die Obdachlosen. b
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern wiederum den Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten und sodann der Leichenfeier für den verstorbenen Geheimen
Kabinets⸗Rath von Mühler bei.
— Das Staats⸗Ministerium trat gestern unter Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen zu einer Sitzung zusammen.
— VNachdem in der gestrigen Sitzung des Haufes der Abgeordneten der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nochmals und zwar unmittelbar nach dem Abg. Frhr. von Hoverbeck in der Generaldebatte über den Entwurf der Kreis⸗ ordnung der 6 östlichen Provinzen das Wort ergriffen hatte, wurde dieselbe geschlossen und die Sitzung vertagt. Schluß 2 ¾ Uhr.
Die heutige (51.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 10 ¼ Uhr eröffnet. 88 1
Am Ministertische befanden sich der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Ver⸗ lesung folgender Interpellation der Abgg. Berger (Witten) und
Genossen:
Die Unterzeichneten richten hierdurch an die Königliche Staats⸗ regierung die Anfrage: ob und event. wann dieselbe der in der 57. Sitzung der letzten Session des Hauses der Abgeordneten an sie ergangenen Aufforderung: in der gegenwärtigen Session einen Gesetz⸗ entwurf über den Bau einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisen⸗ bahn von Memel nach Tilsit zum Anschlusse an die Tilsit⸗Insterburger Bahn dem Landtage vorzulegen, entsprechen wird. 1
Nachdem der Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz erklärt hatte, sofort antworten zu wollen, begründete der Abg. Berger (Witten) die Interpellation in längerer Ausführung. Deer Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz erklärte hierauf: Die Vorlage eines Gesetzes über den Bau einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisenbahn von Tilsit nach Memel wird, wie die Vorlagen über andere ebenso wünschenswerthe Eisenbahnen, davon abhängen, welche Mittel der Staats⸗ regierung zu Gebote stehen oder zu Gebote gestellt werden, um neue Eisenbahnen auf Staatskosten oder zu Lasten des Staates u unternehmen, ohne dem Weiterbau und der Vollendung der schon genehmigten und im Bau begriffenen Staatsbahnen hinderlich zu werden.
Auf den genügend unterstützten Antrag des Abg. Dr. Kosch trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.
Es betheiligten sich an derselben die Abgeordneten Dr. Kosch, von Behr, Dr. Dietzel, von Benda, Frhr. von Hoverbeck und Berger (Witten).
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor⸗ berathung im ganzen Hause über den Antrag der Abgeordneten Duncker und Dr. Eberty auf Annahme des von ihnen ein⸗
ebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Be⸗ schraͤnkungen der Preßfreiheit.
Hierzu lag vor der Antrag der Abgg. Dr. Glaser und Ge⸗ nossen:
ssec., Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in Erwägung, daß die Königliche Staats⸗Regierung erklärt hat, mit der Vorbereitung eines Gesetzes über die anderweitige Regelung der Preßverhältnisse be⸗ reits beschäftigt zu sein, in Erwägung, daß es geeigneter erscheint, diese Regelung der Initiative der Königlichen Staatsregierung zu
liche Beamte, ist vorgestern hierselbst gestorben.
überlassen, und daß sich eine neue Kodifizirung im vorliegenden Falle mehr empfiehlt, als der Anlaß einer Novelle, über den Antrag der Abgeordneten Duncker und Dr. Eberty, Nr. 18 der Drucksachen, zur Tagesordnung überzugehen. An der General⸗Debatte betheiligten sich die Abgg. Duncker und Dr. Glaser. Der Antrag des Abg. Dr. Glaser wurde abgelehnt. Der Gesetzentwurf wurde hierauf ohne Diskussion ange⸗ nommen. Es folgte der zweite Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über Peetitionen. Diese und noch mehrere andere P den Anträgen der Kommissionen entsprechend erledigt.
des Blattes.)
— Laut eingegangener telegraphischer Nachricht ist S. M. S. »Arcona« am 19. d. M. von Malta nach Gibraltar in See gegangen. 1 8
— Der Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Graf v on Schlieffen vortragender Rath im Ministerium der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten und Mitglied des Disziplinarhofes für nicht richter.
etitionen wurden meist (Schluß
Münster, 19. Januar. Der Bischof Dr. Georg Müller, geboren den 17. Oktober 1798, ist heute Nachmittag gestorben. Am 12. d. hatte derselbe sein 25jähriges Jubiläum als Bischof gefeiert. 1
Braunnschweig, 19. Januar. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung motivirte der Abg. Keil seine in voriger Sitzung gestellten selbständigen Anträge: Herzog⸗ liche Landesregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, durch welches das Chauffeegeld aufgehoben und der Ertrag desselben anderweit aufgebracht werde und wegen Er⸗ lassung eines Gesetzes, durch welches die Militär⸗Einquartierungs⸗ last auf das ganze Herzogthum gleichmäßig vertheilt wird. Beide Anträge fanden die erforderliche Unterstuüͤtzung und wurde der erste der Finanz⸗Kommission, der zweite der Kommission für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung überwiesen.
Der Abg. Sexyferth erstattete darauf Bericht für die Eisen⸗ bahn⸗Kommission über die verschiedenen in der Sitzung vom 13. Januar derselben zur Vorprüfung überwiesenen An⸗ träge. Nach einer eingehenden Berathung, an welcher außer sämmtlichen Kommissionsmitgliedern auch die Antragsteller, Abg. Bode (Braunschweig) v. Görtz⸗Wrisberg, Schmid (Wolfen⸗ büttel), Körner und Müller theilgenommen haben, hat die Kommission in ihrer Gesammtheit, mit Ausnahme des Abg. Kuntzen, welcher sich gegen jeden Verkauf ausgesprochen hat, beschlossen, die in dem Berichte vom 29. Dezember v. J. gestell⸗ ten Anträge, und zwar den der Majorität der Kommission: »Die Proposition der Herzoglichen Landesregierung vom 12ten v. M., den Verkauf der Staats⸗Eisenbahnen betreffend, abzu⸗ lehnen« und ebenso den Antrag der Minorität der Kommission: »Der Proposition die Genehmigung zu ertheilen«, zurückzuziehen und der Versammlung dagegen folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen:
»Den mit Schreiben vom 12. November 1869 vorgelegten Kauf⸗
vertrag wegen unzureichenden Kaufpreises abzulehnen, dagegen zu erklären, daß die Versammlung bereit sei, in den Verkauf der Eisen⸗ bahnen im Wesentlichen auf Grund der Bestimmungen des der Propo. sition vom 12. November 1869 beiliegenden Vertrages, vorbehaltlich folgender Bedingungen zu willigen, daß 1) die von der Hohen Versammlung zu dem Kaufkontrakte und dem Statutenentwurfe noch zu beschließenden Abänderungs⸗ und Zusatzanträge ge⸗ nehmigt werden, 2) ein Käuferkonsortium, dem wo möͤglich die Eisenbahngesellschaften angehören, welche unter dem 287sten und 28. Dezember 1869 die vom Herzoglichen Staats⸗Ministerium der Landes⸗Versammlung durch Schreiben vom 3. Januar 1870 mit⸗ getheilten Kaufgebote abgegeben haben, sich entschlösse, neben der stipu⸗ lirten 64jährigen Annuität von 875,000 Thlrn., statt der gebotenen Zahlung von 10,000,000 Thlrn. eine solche von mindestens 11,000,000 Thalern zu leisten; babei der zu bildenden Aktiengesellschaft 1,000,000 Thaler zu Bahnzwecken zu überweisen, ohne das Aktienkapital über die Summe dieser beiden Beträge zu erhöhen, 3) Herzogliches Staats⸗ Ministerium sich damit einverstanden erklärt, daß von der sofort zu zahlenden Summe 4,000,000 Thlr. an die Kreise oder Kommunen des Landes zu gemeinnützigen Zwecken nach noch auf diesem Landtage festzustellenden Grundsätzen vertheilt werden sollen, 4) ein besonderer Fonds gebildet wird, der nur zu bestimmten, durch Verabredungen zwischen der her⸗ oglichen Landesregierung und der Landesversammlung genau festzu⸗ ellenden Ausgaben verwandt werden darf und in Beziehung auf welchen Fonds Bestimmungen getroffen werden, wie solche in den §§. 216, 217, 219 — 225 der neuen Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1832 rücksichtlich des Vermögens der Stiftungen und des Kloster⸗ und Studienfonds gegeben sind, und Herzogliche Landesregierung sich ver⸗ pflichtet, noch während der Dauer des jetzigen Landtages eine Pro⸗ pöosition, durch welche das eben gedachte Verhältniß geordnet wird, nebst den etwa erforderlichen Gesetzen zur verfassungsmäßigen Zustim⸗ mung vorzulegen.«
Die Abgeordneten
Johann
Bode und von Görtz⸗Wrisberg haben
sich mit den Vorschlägen einverstanden erklärt, Abg. Schmid dagegen seinen Antrag auf Forderung eines Kaufpreises von 11 ¾ Millionen Thalern baar und Abg. Körner seinen Antrag auf Vertheilung der Summe von 6 Millionen Thalern an die Gemeinden des Landes aufrecht erhalten. Mitglieder der Kommission, mit Ausnahme des Abg. Kuntzen, haben die Bedenken, welche sie wegen des Verkaufs der Eisen⸗
bahnen gehabt haben, durch den (in den vorstehenden Kom⸗
missionsantrag aufgenommenen) Bode'schen Antrag für ge⸗ hoben erachtet.
Der Präsident Caspari bemerkte, er habe nicht voraus⸗ esetzt, daß der von dem Abg. Seyferth abgestattete Bericht ein 5 ausführlicher sein werde. Da derselbe aber sehr gründlich abgefaßt sei und auch Manches enthalte, was bei den Vera⸗
thungen von großer Wichtigkeit sei, so erachte er den Druck des
Berichts für nothwendig. Er werde deshalb den Druck ver⸗ anlassen und die auf Mittwoch angesetzte Berathung über die Eisenbahnverkaufsfrage einstweilen von der Tages⸗Ordnung bis nach Vertheilung des fraglichen Berichts absetzen.
Die Versammlung genehmigte darauf den Gesetzentwurf
Städte⸗Ordnung und der Landgemeinde⸗Ordnung vom 19. März G setzte sodann die Berathung über das Synodal⸗ gesetz fort. 4 Mecklenburg. Schwerin, 19. Januar. Die Nr. 6 des Regierungs⸗Blattes enthält zwei Publikanda des Groß⸗
herzoglichen Finanz⸗Ministeriums, eins vom 6. d. Mts., be⸗
treffend das in Gemäßheit der §§. 58 und 167 des Vereins⸗
Zollgesetzes festgestellte Begleitschein⸗Regulativ, das andere vom 17. d. Mts., betreffend die Einwechselung der Renterei⸗Anwei⸗
sungen durch die Rostocker Bank.
Sachsen. Dresden, 19. Januar. Die erste Kam⸗ mer berieth in ihrer heutigen Sitzung den Bericht ihrer zweiten Deputation über das Ausgabebudget für das Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts und hat dabei die betreffen⸗ den Positionen nach Antrag der Deputation allenthalben in der von der zweiten Kammer beschlossenen Höhe bewilligt.
— Von der betreffenden Deputation der ersten Kammer ist der Bericht über die von der zweiten Kammer angenommenen Anträge der Abgg. May und Genossen, den Militäraufwand des Norddeutschen Bundes, so wie die Anstrebung einer allge⸗ meinen Abrüstung betreffend, erschienen. Die Deputation ist, wie das »Dresd. Journ.« mittheilt, in ihrer Gesammtheit mit den Anträgen insoweit ganz einverstanden, als dieselben von dem Wunsche ausgehen, die Militärlasten erleichtert zu sehen. Ueber den Schlußantrag hat sie sich jedoch nicht vereinigen kön⸗ nen. Die Majorität derselben (von König, Graf von Hohen⸗ thal, Dr. Lechler, von Schütz und General von Engel) glaubt, daß die Königliche Staatsregierung die Wünsche des Volkes in dieser Richtung hinlänglich kennt, und daß man es vertrauens⸗ voll derselben überlassen kann, im Sinne dieser Wünsche zu handeln, wenn die obwaltenden Umstände einen Erfolg erwar⸗ ten lassen, und schlägt deshalb der Kammer vor: die Anträge
des Abg. May u. Genossen auf sich beruhen zu la'ssen. Die Minorität der Deputation (v. d. Planitz, Claut) dagegen hält b
es für unabweisliche Pflicht, den Anträgen auf Abminderung der Militärlasten zustimmend entgegenzukommen, und räth an: die erste Kammer wolle den Beschlüssen der zweiten Kammer unverändert beitreten.
— In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattete der Abg. Mannsfeld Namens der betreffenden Deputation Vortrag
Die sämmtlichen
(Georg kehrten
seiner letzten
2⁷ 8 * 1 1 b ) wegen Abänderung verschiedener Bestimmungen der revidirten mu Rgt, Geatt.
der Kammer der Standesherren.
über das Resultat des Vereinigungsverfahrens bezüglich der
leipziger Petition auf Aufhehung der akademischen Gerichtsbar⸗
keit. Da eine Vereinigung zwischen beiden Deputationen nicht V ⸗.e⸗ 8 nach längerer De⸗ wird morgen unmittelbar nach Schluß der öffentlichen Sitzung ge⸗
zu erzielen gewesen, so blieb die Kammer batte auf Vorschlag der Deputation bei ihrem früher gefaßten Beschlusse stehen. Sodann nahm die Kammer den Bericht der betreffenden Deputation über das Königliche Dekret, den Ent⸗
wurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Verbots der Ver⸗
äußerung von Forderungen auf dem Wege öffentlicher Verstei⸗ gerungen betreffend, entgegen. Der naͤchste Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht derselben putation über das Königliche Dekret, den eines Gesetzes über die Pensionsverhältnisse der Hinterlassenen
De-⸗ Entwurf
von Bundesbeamten betreffend; auch hier nahm die Kammer
nach kurzer Debatte den Gesetzentwurf unverändert an, wäh⸗ rend ein weitergehender Antrag der Deputation:
» Die Königl. Staatsregierung wolle im Bundesrathe dahin wirken, daß baldigst ein allgemeines Bundes⸗Penstonsgesetz erlassen werde, worin auf die Gewährung von Pensionen für Wittwen und Waisen der Bundesbeamten mit Bedacht genommen wird⸗
infolge einer Erklärung des Staats⸗Ministers v. Nostitz⸗Wall⸗ witz von der Deputation im Laufe der Debatte wieder zurück⸗ gezogen wurde. — Schließlich wurden Petitionen erledigt.
Leipzig, 19. Januar. Der Kronprinz und der Prinz
V
V
rten gestern Abend gegen 5 Uhr von der auf Ehren⸗ berger Revier abgehaltenen Jagd in das Königliche Palais zurück, woselbst um 6 Uhr das Diner stattfand. Um 10 Uhr erfolgte die Rückkehr der Königlichen Prinzen nach Dresden. Meiningen, 18. Januar. Ueber das Befinden der Höchsten Herrschaften sind heute folgende Bülletins ausgegeben worden: ⸗Se. Hoheit der Herzog haben die Masern nunmehr glück⸗ lich überwunden und ist der Verlauf der Rekonvalescenz durch⸗ aus günstig. Innerhalb der Grenzen regelmäßigen Verlaufs trat gestern im Befinden Ihrer Hoheit der Herzogin eine erhebliche Steige⸗ rung des Fiebers und der anderen Erscheinungen ein. Nach einer, im Ganzen ruhigen Nacht, ist heute ein erfreulicher Nachlaß wahrzunehmen.⸗
Ahnhait. Dessau, 18. Januar. Gestern sind die Prin⸗ zessinnen Friedrich und Hilda von Anhalt nach längerer Abwesenheit hier wieder eingetroffen. 8
In
Schwarzburg. Sondershausen, 17. Januar. 8- hißzung hat der Landtag u. A. den Gesetzent⸗ die Feststellung des Prozentsatzes für die zu er⸗ hebende Grund⸗ und Gebäudesteuer, beratben und den Prozent⸗ satz für die Grundsteuer auf 6 pCt., für die Gebäudesteuer auf 2 ½⅔ pCt. festgestellt, während für die erstere 9 ½ pCt., für die letztere 4 pCt. vorgeschlagen waren; zugleich hat der Landtag an die Fürstliche Staatsregierung das Ersuchen gerichtet, die Klassen⸗ steuergesetzgebung einer Revision zu unterwerfen. Auf Antrag der Fürstlichen Regierung wird mit Genehmigung des Landtags die Summe, welche von dem in das Budget als Zuschuß zu den Volksschullehrer⸗Gehalten eingestellten Betrage im Jahre 1869 erübrigt worden, als einmalige Unterstützung unter die bedürftigsten Volksschullehrer vertheilt werden.
Baden. Karlsruhe, 18. Januar. Bei Beginn der heutigen Sitzung der zweiten Kammer protestirte der Prä⸗ sident gegen die parteiliche Darstellung des gestrigen Vorgangs seitens der fünf ultramontanen Kammer »Mitglieder in ihren hiesigen Organ (»Badischen Beobachter«). Er könne dies nu als eine flagrante Wahrheitsentstellung bezeichnen; sein (de Präsidenten) Verfahren sei ordnungsmäßig und loyal gewesen, wie es auch aus dem vorgelesenen stenographischen Bericht er⸗ helle. Die Kammer trat der Erklärung des Präsidenten bei und beschloß, den stenographischen Bericht über den Vor gang durch Abdruck in der Presse zu verbreiten. Es wurd hierauf die Berathung des Stiftungsgesetzes in der Vormittags und Nachmittagssitzung fortgesetzt.
— 19. Januar. In der Abgeordnetenkammer ist das Stiftungsgesetz mit allen gegen 3 Stimmen im Wesentlichen nach den Anträgen der Kommission angenommen worden.
Württemberg. Stuttgart, 19. Januar. Heute Nacht 8 zu Ludwigsburg der Präsident der Regierung des Neckar⸗ reises, Freiherr Karl v. Linden, lebenslängliches Mitglied
Bayern. München, 19. Januar. Der König hat von denjenigen in Oberhaus detinirten Festungsschanz⸗Sträflingen, welche mit dem Eintritt der neuen Militär⸗Strafgesetzgebung in die Civil⸗Strafanstalten abzuliefern waren, 68 und zwar hier⸗ von 42 durch Nachlaß des Strafrestes, die übrigen durch Ab- kürzung der Strafdauer begnadigt.
— Die Kammer der Reichsräthe hielt gestern Mit⸗ tags geheime Sitzung, in welcher beschlossen wurde, auf die Thronrede eine Antwortadresse an den König zu richten.
— Die Abgeordnetenkammer wählte gestern den V. Aus⸗ schuß (Beschwerden). Der sechste Ausschuß (Prüfung der Anträge wählt, und die Wahl eines besonderen Ausschusses zum Ent⸗ wurf einer Adresse, wenn die Kammer morgen eine solche be⸗ schließt, findet am Donnerstag statt. Auf der Tagesordnung der morgenden ersten öffentlichen Sitzung stehen: Vortrag des Präsidenten über den Personalstand und Vortrag des II. Se⸗ kretärs über Veröffentlichung der Verhandlungen.
In der Abgeordnetenkammer legte der Kriegs⸗ Minister zwei Gesetzentwürfe vor, betr. eine außerordent⸗ liche Kreditbewilligung von 2,792,000 Gld. zur Versorgung überzähliger Offiziere und Unteroffiziere aus dem Jahre 1866, zu Ausrüstungsgegenständen und Neubauten, sowie eine Kredit⸗ bewilligung von 3,665,000 Gld. zur Fortsetzung und Vollen⸗ dung der Neubewaffnung. Der Finanz⸗Minister legte den Gesetzentwurf über den Staatshaushalt vor, wonach der Be⸗ trag von 3,419,647 Gld. zur Erhöhung der Steuern er⸗ heischt wird. 8
— Im Reg. Bl. wird der unterm 17. Oktober abgeschlossene Auslieferungsvertrag mit Belgien publizirt, dessen Festsetzungen in der Hauptsache mit denen des jüngst verlaut⸗ barten bayerisch⸗französischen Vertrages übereinstimmen.
321½*