252
Wechsel.
Fonds und Staats-Papiere.
Eisenbahn-Stamm-Aktien.
Amsterdam. do. Hamburg 8 do.
Wien, österr. Augsburg, südd.
b Frankfurt a. M., südd. Währ..
250 Fl. .250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. . 1 L. Strl. 300 Fr.
150 F 150 Fl. 100 Fl. 100 Fl. 100 Thlr 100 Thlr 100 S. R. 100 S. R.
.90 S. R. .. 100 T. G.
J.
Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.
8 Tage. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8Tage. 2 Mt. 3 Wch. 3 Mt.
8 Tage. 8 Tage.
80½
81½
9
99 ¾
81 ½
143 ½ bz 142 ⁄1 b2z 151 ½ bz 150 ½ bz 6 22 ⅞ b2z
82 ½ bz
56 20 G 56 22 G
99 G 82 ½ bz
74 bz 110 ¾ B
bz
bz
G8
G
Fonds und Staats-Papiere.
Freiwillige Anleihe. taats-Anl. von 1859 do. v. 1854, 55 do Voöon .851 von 1859
von 1856
von 1864
. von 1867
.v. 1868 Lit. B. 1850, 897
von 1853
von 1862
do. von 1868
Staats-Schuldscheine: r.-Anl. 1855 à 100 Th.:
Hess. Pr.-Sch. à 40 Th.
Kur-u. Neum. Schldv.;
Oder-Deichb.-Oblig.
Berüin. Stadt-Obligat. 5
do. do. do. do.
Schldv. d. Berl. Kaufm. Berliner Kur -u. Neumöärk. do Ostpreussische .. v““ ö“ Pommersche.. do. Posensche, neue. Sächsische. Schlesische b do. Sene....
do. do.
II. Serie do. neue do. W
Danz. St.-Anl...
Kur- u. Neumärk.
Pommersche...
Posensche
Preussische.
Rhein. u. Westph.
Sächsische
Schlesische .....
do. do. do.
24— D 1 Z S — S 2 —
Westpr., rittschftl.)
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1¼4 u. 10 1/1 u. 7 14 u. 10
verschieden 1/1 u. 7 14 u. 10 1/1 7 do. do. do. do. do.
94 ⅔˖ G 101 bz 92 bz 92 bz 92 bz 92 bz 92 ⅞ bz 92 bz 92 % bz 81 ⅔ G 81 ⅞ bz 81 ½ bz 81 ⅞ bz 78 ½ bz 115 ½⅔ G 56 ½ bz 78 ¾ bz 89 ⅔˖ G 101 ½G bz B 93 ˖ bz G 72 ⅔ G 100 i B
89 bz
B 79 ½ bz 72 ⅞ G
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8
798 C. 86 ⅜ bz 72 bz B
do do.
do. do.
do. do. Rumän. Eisenb do. Ado.
do. do.
do. Holl. -
. Pr.-Anl. de ·1 do.
do. 6. do.
do. 9. Anl. Engl do. do. do. Bodenkredit do.
do. do.
do. do.
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Oesterr. Papier-Rente do. Silber-Rente... do. 250 Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860
1864
stalienische Rente...
Tabaks-Oblig.
Tabaks-Akt.
kleine. — Rumänier
de 1862 do. Egl. Stücke 1864
do. Engl. Anleihe
de 1866 5. Anl. Stiegl..
.St. Holl. ⸗
Nicolai-Obligat. Kuss.-Poln. Schatz.. do. kleine FfPoln. Pfandb. III. Em. do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. 0 b. à500 Fl. Türk. Anleihe 1865.
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Amerik. rückz. 1882 6 1/5. u. 1/11. 18856 4 ½ verschieden
8
4 5
S&᷑ EEEFEEFEGRUURRRIRRʒRʒ
864
uid.
— pr. Stück
1/4. u. 1/10. 1/5. u. 1/11.
1/4. u. 1/10.
do.
0. 1/4. 15. v. 1711.
do. 1/3. U. 1/9. 1/5. u. 1/11.
do
1/1. u. 1/7. 1/3. u. 1/9.
do.
do.
do. 13/1. u. 13/7.
1/5. u. 171 1
0. 22/6. u. 22/12 1/0. u. 1/1 171 . 47
do. do. . 316
92 ½a bz. 91 ⅞ à2 bz 8⁄6 57 ½ bz G 72 bz 86 ½ bz 80 bz G 64 G 55 à ½ bz G 85 ⅔ bz 393 G 71 ⅛ bz 94 ½etwbz 74rb2 5 89 ˖ G 54bz 119 ⅞ bz 119 ½ bz 66 G 80 ½etw bz 89 G 89 ⅔˖ G 82 %˖ bz 66 ½ G 1/4. u. 1/10. 68 G V d 67 ½ bz 70 bz G 2 do 97 bz
“X
“
1“
BBrl.-Ptsd.-Mgdb.
Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig...
Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl..
Braunsch. Anl. de1866 do. 20 Thlr.-Loose
Dess. St.-Präm.-Anl.:
Gothaer St.-Anl.... Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübecker Präm.-Anl. ManheimerStadt-Anl. Sächs. Anl. de 1866 Schwed. 10 Rthl. Pr. A.
n. 17* pr. Stück
1/1. u. 1/7. 31/12.u. 306 pr. Stück
100¾ B II zetw bz
Eisenbahn-Stamm-Aktien.
Div. pro Aachen-Mastr.. Altona-Kieler... Berg.-Märk... Berfin Anhait 8 Berlin-Görlitz .. do. Stamm-Pr. Berlin-Hamburg.
Berlin-Stettiner. Brsl.-Schw.-Frb. do. neue Brieg-Neisser... Cöln-Mindener.. do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb... do. St.-Pr. Märk.-Posener. do. St.-Pr. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz.. do. Lit. B. Münst. Hamm. Niedschl. Märk., Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. St.-Pr. Oberschl. A. u. C. do. Ostpr. Südbahn. do. St.-Pr... R. Oder-Ufer-B. do. St.-Pr.. Rheinisc0he.. do. St.-Pr.. do. Lit⸗B. (gar.) Rhein-Nahe.. Starg.-Posener.. Thüringer.. 8 6 BBöu 0. Lit. B. (gar. do. Lit. C. 8 VIh1-1Göcs.Gar.) do. St.-Pr.. do. do.
1868
13 ⅓ 0
1 6 8
6 17 85 88 5z 92
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1869
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171I do. do.
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7. 1317 bz B 9 100 zetwb G
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7. 86 B
7. 76 ½ bz
.93 bz
38 ½ bz 125 ½ bz
181 bz
66 ½etw bz G 885 bz
145 ½ G 190 ½ bz
109 B
89 ½ B 116 ⅔˖ bz 97 ½ bz
85 bz G 61 ⅞ bz 83 B 55 bz 82 bz 118 bz 68 ½ bz 192 G 87 ⅛ bz
86 ⅓ bz 88 bz
90 bz 173 ⅞ bz G 158 bz
[Meininger Kred. [Minerva Bg.-A.
Neu-Schottland.
äB. Omnibus-GC.
Portl.-F. Jord. H.
Amst.-Rotterd.. Böhm. Westb.. Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittaun... Ludwigsh.-Bexb Mainz-Ldwgsh..
Oest. Franz. St. Reichenb.-Pard. Russ. Staatsb... Südöst. (Lomb.). Warsch.-Bromb. Wsch. Ldz. v. St. g Warschau-Ter..
do. Wien.
Aisenzb. v. St. g.
Mecklenburger.. Oberhess. v. St. g.
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11/1.
do. do. do. 141
1/1. u.7 d
0. 1/1. do.
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141.
n. .
97 ⅞ bz 57 ½˖ bz 170 bz 132 ½ bz
volle 67 ½ G 211 ½à 14 bz
81 ⁄etwbz G 53 ½ bz
Bank- und Industrie-Aktie 28
Div. pro
do. Aquarium.
do. Br. (Tivoli)
do. Hand.-G.
do. Immobilien do. Pferdeb... Braunschweig..
Danz. Privat-B. Darmstädter... do. Zettel Dess. Kredit-B. Gas Landes-B. Dtsch. Gen.-Bk..
Diskonto-Kom..
do. Görlitzer
do. Nordd. Genf. Kred. in Liq. Gersern B. G. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grd.-Pr.-Pf. Hannöversche.. Henrichshütte .. Hoerd. Hütt.-V. Hyp. (Hübner). do. Certifikate do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B.
L[eipziger Kredit [Luxemb. do. Mgd. F.-Ver.-G.
Magdeb. Privat.
Moldauer Bank. do. volle
Norddeutsche .. Oesterr. Kredit p. St. à 160 Fl
Phönix Bergw.. do. do. B.
62 ½ bz 87 bz — 97 bz G 112 bz
80 ⅔R B 22 ⅔ bz
134 ½ B
127 etw bz 78 ½ bz 875 bz 109 ½ bz G 109 bz G 1095 bz G
FPposener Prov... [Preussische B... Rittersch. Priv.. Sächsische Schles. B.-V... Schles. Bergb.-G.
Thüringer
Pr. Bodenkr.-B.,
Renaissancek...
Rostocker
do. Stamm-Pr. Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke
do. neue Weimarische..
Berl. Abfuhr.
do. Kassen-V.
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Coburg. Kredit.
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1888 4 11
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Berichtigung: Der gestr.
Cours der neuen Posen-
ige schen Pfandbr. muss heissen: 8¹⁷ bez. u. Br.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
Folgen zwei Beilagen
742 bz G
100 etwbz
Sehnsucht nach Selbstverwaltung.
zum Koͤniglich Preußischen Sta
1
Donnerstag den
20. Januar
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Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 20. Januar. Die Rede, welche der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten über die Amtshauptleute, nach dem Abgeordneten Lasker hielt, hat folgenden Wortlaut:
Die Amtshauptleute sind ein Gegenstand lebhafter Kritik gewesen und werden es noch eine Zeit lang sein. Ich finde das na⸗ türlich. Der Amtshauptmann ist kein Kind der Liebe, der Amtshauptmann ist ein Kind der Abneigung gegen die herrliche Polizei, gegen Bureaukratie, vielleicht ein Kind der Aber er wird nicht vom ersten Augenblicke an mit bewundernden Augen angesehen werden, was nicht hindert, daß er sich doch zu einem ganz ordentlichen Manne und namentlich auch zu einem guten Beamten entwickeln kann. Ich sage, er ist ein Kind der Abneigung gegen gutsherrliche Polizei, die nach den Debatten, die jetzt stattgefunden haben, als ferner haltbar selbst auf konservativer Seite nicht angesehen wird Gegen Büreau- kratismus und bezahlte Beamten an Stelle der Gutsherrschaft erklärt sich ebenfalls jede Seite des Hauses. Der Wunsch nach Selbstver⸗ waltung ist ein berechtigter und allgemein verbreiteter. Es kommt also darauf an, zu prüfen, was man, wenn man die jetzigen Insti⸗ tutionen aufhebt, an deren Stelle setzen soll?
Ich muß dem Herrn Abg. Lasker zugeben, daß der Gedanke nahe liegt, die Funktionen der bisherigen Inhaber der Polizei auf die Ge⸗ meinde⸗ und Gutsbezirke zu übertragen. Allein er selbst erkennt an, daß die Gutsbezirke und die einzelnen Gemeinden in ihrem augenblicklichen Bestande nicht geeignet sind, überall eigene Polizeibezirke zu bilden, und um den Gedanken, daß die Gemeinde die Trägerin der Polizei sein müsse, zum Ausdrucke und zur Geltung zu bringen, schlägt er vor, eine Neubildung, einen Amts⸗Kommunal⸗ Verband ins Leben zu rufen, um auf diesem Wege die Gemeinde zur Trägerin der Polizei und derjenigen Funktionen zu machen, die den Amtshauptleuten zugedacht sind. Wäre eine solche Bildung von Sammtgemeinden in den Bezirken der Monarchie, für welche dieses Gesetz gelten soll, eine naturgemäße Entwickelung, dann könnte man allenfalls den Herren Abgg. Lasker, Miquél und Genossen Recht geben. Es ist ja noch nicht gesagt, ob da, wo Sammtgemeinden be⸗ stehen, in Westfalen und am Rhein, sie nicht bestehen bleiben können und sollen, und ob dort nicht die Polizei in den Händen der kommu⸗ nalen Amtmänner bleiben kann. Ich bestreite nur, und ich glaube, ich erfreue mich in dieser Beziehung der Zustimmung der Majorität dieses Hauses, daß eine zwangsweise Einführung der Sammtgemein⸗ den in den östlichen Provinzen naturgemäß ist.
Und darum handelt es sich. Sie, meine Herren (zur Linken ge⸗ wandt), wollen nicht eine fakultative Bildung größerer Gemeinde⸗ verbände, Sie wollen eine zwangsweise. Diese halte ich nicht für naturgemäß und komme später darauf zurück.
Ist die allgemeine Einführung von Amtsgemeinden nicht durchführbar, so kann man auch nicht allgemein den jedesmaligen Vorstand dieses Gemeindeverbandes zum Polizeiverwalter machen, sondern man muß zu einem anderen Auskunftsmittel greifen, und dieses Auskunftsmittel hat die Regierung geglaubt in den Amts⸗ Hauptleuten zu finden, wie sie sie Ihnen proponirt hat: in wohlsituirten geachteten Männern des Kreises, welche auf den Vorschlag des Kreistages ihr Mandat vom Könige empfangen. Die Bedin⸗ gungen, unter denen die Amts⸗Hauptmannschaften über⸗ haupt ins Leben treten sollen, sind in dem Gesetzentwurfe formulirt. Es ist damit aber nicht gesagt, daß die vorgeschlagene die einzig mögliche Art sei, wie die Abgrenzung der Amtsbezirke, die Stellung der Amtshauptleute selbst, ihre Befugnisse, die Art ihrer Sustentation u. s. w. regulirt werden könnten. Es kommt zunächst darauf an, daß das Haus den Gedanken des Instituts der Amts⸗ hauptleute, ihre Entstehung aus angesehenen Leuten des Kreises, bil⸗ ligt und ihn nicht deshalb von der Hand weist, weil der Amtshauptmann nicht ein gewählter, an der Spitze eines Gemeindeverbandes stehender Beamter sein soll. Ich halte an den Gedanken fest, daß es sich hier um Beamte handelt, die nicht dazu da sind, ökonomische Verhältnissen zu reguliren, sondern um Beamte, welche staatliche Funttion unentgeltlich versehen. Sie sollen sein: »Königliche Beamte im Ehrendienst,« wie die Motive zum Gesetz sich ausdrücken, welche die Eigenschaft gebildeter und geachteter Leute als Vorbedingung der Ausübungstaatlicher Funktionen mit sich bringen und in dieser Ausübung vollständig auf gleiche Linie gestellt werden mit den Königlichen Beam⸗ ten; sie sollen gleiche Autorität mit diesen haben, ebenbürtig neben ihnen stehen, wie der Herr Abgeordnete Gneist sich ausdrückte: unter Umständen ihnen Konkurrenz machen können. Ich glaube, daß dieser Gedanke, wenn auch neu für uns, so doch eben kein importirter fremder Gedanke ist; er ist einer, der sich naturgemäß ent⸗ wickelt, wenn man zu der Ueberzeugung gelangt, daß rein staatliche Beamte in solcher Masse nicht mehr zu stellen sind, sondern daß die Bevölkerung aushelfen muß: die Bevölkerung, die militair⸗ dienstpflichtig und schulpflichtig ist, und nun auch civildienstpflichtig werden muß, wenn wir die Ueberzeugung haben, daß der gute Wille und die Bildung im Volke soweit vorgeschritten sind, um das nöthige Material für eine solche Institution zu liefern. Ob ein solches Ma⸗ terial vorhanden sei oder nicht, das war Gegenstand großer Beden⸗
guts-
eines solchen Instituts vorausgehen. Es ist ja natürlich eine Sache von äußerster Wichtigkeit zu wissen: ob für die Form, die man schaffen wolle, das Material vorhanden sei? In dieser Beziehung kann ich heute noch nicht sagen: ich weiß es posstiv, es wird da sein, aber ich gebe mich der Hoffnung und dem festen Glauben hin, weil die meisten derjenigen, welche im Stande sind, darüber zu urtheilen, Beamte und Nicht⸗Beamte, mich versichert haben, die geeigneten Per⸗ sonen würden sich finden.
Nun sagen Sie, meine Herren, von dieser Seite des Hauses (rechts), wir wollen uns mit der Idee des Amtshauptmanns einverstanden erklären unter gewissen Bedingungen; erstens wenn die Amtsbezirke als flüssige erklärt werden. Ich werde nicht zu entwickeln brauchen, welche Gründe maßgebend gewesen sind, um in dem Gesetzentwurfe die Amtsbezirke als feststehend hinzustellen. Diese Gründe waren namentlich den Bedürfnissen des Publikums entnommen, dem es unzweifelhaft angenehmer ist, auf lange Zeit hinaus zu wissen, zu welchem Amtsbezirke es gehört, und nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, mit jedem Wechsel der Amtshauptmann⸗ schaft einem andern geographischen Bezirke zugetheilt zu werden. Ich verkenne aber keineswegs, daß die Abgrenzung der Amtsbezirke mit der Frage: ist Material zu finden? in engem Zusammenhange steht; und wenn in dieser Beziehung also Vorschläge gemacht werden, die irgend den thatsächlichen Verhältnissen sich anschließen und accep⸗ tabel erscheinen, so wird die Regierung nicht verfehlen, sie zu accep⸗ tiren. Sie knüpfen an Ihre Zustimmung zu dem Institute ferner die Bedingung: die auf ein Minimum zu reduzirenden Kosten. Ja, meine Herren, welches Interesse sollte denn die Regie⸗ rung gehabt haben, das Institut über die Gebühr hinaus kostspielig einrichten zu wollen? Niemand mehr als der Minister des Innern hat einen Einblick darin, welche Lasten die Kreise jetzt schon zu tragen haben, und es wäre frivol, eine Institution ins Leben zu rufen, bloß einer Theorie zu Liebe, wenn man die Ueberzeugung haͤtte, daß die Kosten, die sie verursacht, drückend auf die Kreise wirken würden. Das Minimum der Kosten ist auch für mich und die Regierung eine Grundbedingung, wenn nicht des Zustandekommens, so doch jeden- falls der Lebensfähigkeit des Instituts. Es ist dabei nur mit dem Umstande zu rechnen gewesen, daß, wenn Kosten überhaupt auf⸗ gewendet werden müssen, man deren auch so viele aufwenden muß, um das Institut hinreichend zu dotiren, und es mußte die Frage er⸗ wogen werden, in welchem Verhältnisse die Zahl der anzustellenden Beamten zu den dadurch entstehenden Kosten stände.
Wesentlich der Kosten⸗ und der Personalpunkt sind diejenigen gewesen, die die Regierung bestimmt haben, in dem Entwurf ver⸗ hältnißmäßig große Amtsbezirke vorzuschlagen. Sind Sie anderer Ansicht, glauben Sie, daß leichter Personal zu finden sein wird, und daß die Kosten sich verringern werden, wenn die Bezirke kleiner ge⸗ macht werden, so hat die Regierung dagegen nichts zu erinnern, wir werden uns über diese Punkte einigen können.
Sie sagen ferner, Sie verlangen für den Amtshauptmann die absolute Sicherheit der ehrenamtlichen Stellung. Meine Herren, das verlangt die Regierung auch für ihn und hat gesucht, durch Bestim⸗ mungen des Entwurfs ihm diese zu sichern. Wollen Sie noch irgend welche Supplemente hinzufügen, so wird sich dem nichts entgegen⸗ stellen lassen. Ich halte aber für die Sicherung der ehrenamtlichen Stellung auch die Königliche Ernennung für unumgänglich. Ich glaube, meine Herren, was ich schon früher einmal erwähnt habe, daß diejenigen Herren, welche sich zu Amtshauptmännern eignen und be⸗ reit erklären werden, die Königliche Ernennung als Grund⸗ lage ihrer Thätigkeit lieber nehmen werden als die Wahl. Ich glaube aber auch außerdem, daß, um ihre Stellung zu charakterisiren, um sie eben zu Königlichen Beamten im Ehrendienst zu stempeln, wesentlich die Königliche Ernennung erforderlich ist. Da⸗ durch werden sie auf gleiche Stufe mit den Königlichen Beamten ge⸗ stellt, sie tragen den Stempel mit voller Autorität ausgestatteter Beamten neben dem Begriffe der Selbständigkeit ihres Wesens und ihrer Stellung, und ich kann versichern, daß nur aus diesem Grunde die Regierung einen besonders hohen Werth auf die Beibehaltung der Bestimmung der Königlichen Berufung dieser Beamten legt. Sie ist fern von allem Mißtrauen; wie ich überhaupt glaube, daß man bei Errichtung von Institutionen sich von Mißtrauen fernhalten muß. Was sollte zu dem Glauben berechtigen, daß, wenn die Wahl eingeführt würde, nur unbefähigte, oder regierungsfeindliche, oder in irgend einer Beziehung ungeeignete Leute gewählt werden würden?
Mit welchem Recht aber könnte auch andrerseits angenommen werden, daß aus einer vom Kreistage vorgelegten Liste das Ministe⸗ rium oder der König Leute herausstreichen würde aus irgend einer Laune, aus irgend welchen nicht berechtigten Motiven? Ich hege keine Art Mißtrauen gegen die Wahl, ich sage nur, sie entspricht der Stel⸗ lung der Beamten, wie sie im Gesetzentwurfe gedacht ist, nicht, und ich halte die Königliche Ernennung insofern aufrecht, als sie dem In⸗ stitut den Stempel aufdrückt, den ich ihm gern aufgedrückt sehen möchte.
Ich komme zu dem Amendement der Herren Miquél und Ge⸗ nossen. In dieser Beziehung möchte ich bitten, daß die Herren sich vergegenwärtigen, was eigentlich die Tragweite dieses Amendements ist. In der westfälischen Gemeindeordnung lauten die §§. 4 und 5 dahin: »Mehrere Gemeinden nebst den den Gemeinden gleichgestellten Gütern bilden einen Verwaltungsbezirk, welchem der Amtshauptmann
ken, und die ernsteste Erwägung dieser Frage mußte dem Vorschlage vorsteht.⸗ Also der Verwaltungsbezirk ist der eigentliche Charakter 32 ½ 1