dieser Vereinigung. Der Artikel 5 sagt dann: »Das Amt kann zugleich in Ansehung solcher Angelegenheiten, welche für alle zu demselben gehörigen Gemeinden ein gemeinschaftliches Interesse haben, einen Kommunalverband mit den Rechten einer Gemeinde bilden.“« Es kann! Auf diesem Standpunkte ungefähr steht der Art 41 des Entwurfs, er sagt: In wie weit die Vereinigung der zu einem Amtsbezirke gehörigen Hemeinden und selbständigen Gutsbezirke zu einem besonderen Kommunalverbande in Ansehung solcher Angelegenheiten, welche für sie ein gemeinsames Interesse haben, stattfinden kann, wird durch Gesetz bestimmt werden. 1
Er stellt diese Verbindung fakultativ hin und verweist die näheren
Bestimmungen in die Gemeinde⸗Ordnung; der Grundsatz ist aber hier
schon aufgenommen.
Dem gegenüber sagt nun das Miquélsche Amendement schlecht⸗ weg: das Amt bildet einen Kommunalverband mit den Rechten einer
Korporation, seine Zuständigkeit wird durch dieses Gesetz, im Uebrigen durch die zu erlassende Landgemeinde⸗Ordnung Fer Also in dem Augenblicke, wo ein Amtsbezirk konstituirt wird, soll er ein korpora⸗ tiver Kommunalverband werden, d. h. zu einer kommunalen Gemein⸗ schaft gezwungen werden. 1 Das ist nun eben dasjenige, meine Herren, wogegen sich die Landgemeinden in den sechs östlichen Provinzen wehren. Sie vereinigen sich gern unter sich zur Leistung gewisser Ver⸗ pflichtungen, die sie für sich allein nicht tragen können. Wir haben Schulverbände, Feuerlösch⸗Distrikte u. s. w.: das macht sich Alles von selbst, und da wo sie bestehen, sollen sie auch bleiben. Ich habe auch im Allgemeinen gegen die Idee, daß die Gemein⸗ den in den Amtsbezirken sich zu gemeinschaftlichem Thun und Lassen vereinigen, nichts zu erinnern, ich bin aber fest üͤber⸗ zeugt, daß ein Zwang, wie er in dem Miquél'schen Amendement aus⸗ gesprochen ist, in das Gesetz aufgenommen, die allergrößte Mißstim⸗ mung hervorrufen würde. Ich bin in dieser Hinsicht ganz anderer Ansicht, als Herr Abg. Miquéël, welcher sagt, wir wollen nichts Anderes machen, als die Form geben und wollen abwarten, ob sie sich mit Materie fülle; ist die Form falsch, so schadet das nichts, dann kann sie ja wieder zerbrochen werden. Meine Herren, ist das die Auf⸗ gabe der Gesetzgebung? Ich glaube, erst muß die Materie vorhanden sein, und dann muß der Gesetzgeber die Form finden, um sie der Materie anzuweisen. Ich habe noch nicht gehört, daß einer eine Ziegelei gebaut hat und dann sagte, wir wollen einmal nachsehen, ob auch Lehm vorhanden ist, sondern man baut die Zie⸗ gelei doch da, wo der Lehm vorhanden ist. In derselben Weise habe auch ich mich nicht entschlossen, Ihnen das Institut der Amtshaupt⸗ leute vorzuschlagen, bevor nicht die Berichte aus den Provinzen ein⸗ Lebangen waren, und ich sagen konnte, es ist das Material dazu vor⸗ anden.
Der Herr Abgeordnete Koppe hat neulich ein sehr ansprechendes Bild von dem entworfen, was ein Amtshauptmann in seinem Amtsbezirk sein könnte, und wenn man das liest, wird Jeder, der die Sache nicht genauer kennt, sagen: »Ja das wünschen wir Alle, und warum will es die Regierung nicht?« Ich frage Sie, wo steht denn, daß es die Regierung nicht will? Sie sagen, Sie wünschen nicht, daß der Amtshauptmann ein nackter Polizeibeamter sein soll. Ich bitte Sie, doch die §§, 50. u. 51. des Entwurfs zu lesen, da wer⸗ den Sie alle die Funktionen aufgeführt finden, die man dem Amts⸗ hauptmann zuwenden will, und welche ihn in die allerlebendigste Verbindung mit den Amtseingesessenen bringen; der Amtshauptmann soll keineswegs nur Polizeibeamter sein, sondern Kommunalbeamter in sehr vielen Beziehungen. Wenn Sie Beispiele anführen, daß sich die Schulverbände, die Feuerlösch⸗Distrikte überall bewährt hätten, und daß der Amtshauptmann an der Spitze derselben eine gute Rolle spielen würde, so steht der Entwurf dem nicht entgegen.
Im §. 43 werden Sie finden, daß Verbände dieser Art in keiner Weise gestört werden, sondern bestehen bleiben sollen. — Aber, meine Herren, wenn ich auch nicht nöthig hätte, das auszusprechen, so kann ich es doch hinzufügen: was mich gegen die Sammtgemeinden und gegen die Amtsverbände des Herrn Abg. Miquél namentlich ein⸗ nimmt, das ist das, daß ich bemerkt habe, wie Amtsverbände und Kreisverbände sich eigentlich mehr oder weniger gegenseitig aus⸗ schließen. Wird der Amtsverband des Herrn Abg. Miquél lebendig, dann wird der Kreisverband in dem er liegt, lahm, und so gut sich auch die Amtsverbände in anderen Provinzen be⸗ währen mögen, so richtig ist es doch für die 6 östlichen Provinzen, den Schwerpunkt in den Kreisverband zu legen. Auch aus diesem Grunde möchte ich davor warnen, schon in dieses Gesetz, und ohne daß bei einer Gemeinde⸗Ordnung die Frage näher erwogen würde, die Zwangsverpflichtung aufzunehmen, zu einem Amts⸗Kommunal⸗ verbande zusammenzutreten.
„Meine Herren, die Ansichten über diese Fragen gehen, wie es scheint, vor der Hand sehr weit auseinander; aber ich gebe mich doch der Hoffnung hin, daß eine Vereinigung herbeizuführen sein wird. Vielleicht mit kleinen Majoritäten — das ist wahr, und ist zu be⸗ klagen; aber wenn eben große Majoritaͤten nicht zu haben sind, so muß man sich mit kleinen begnügen.
Der Herr Abg. Miquél sagte uns einmal: Meine Herren, was haben Sie davon, wenn Sie diese oder jene Bestimmung mit einer Majorität von 6 Stimmen durchsetzen; sie wird doch nie lebendig! Wenn dieses Haus mit einer geringen Majorität etwas beschließt, was hinterher die Zustimmung des Herrenhauses und der Regierung findet, so wird dadurch meiner Ansicht nach etwas viel Lebensfäaͤhigeres geschaffen, als wenn Sie (nach links) mit einer ganz kleinen Majorität etwas umwerfen, oder wenn Sie etwas durchbringen, was die Zu⸗ stimmung des Herrenhauses und der Regierung nicht findet. Meine Herren, ich meine, wir haben alle Veranlassung, wenn es irgend möglich ist, das Gesetz in dieser Session zu Stande zu bringen.
Wenn wir es in dieser Session nicht zu Stande bringen, wann soll es dann geschehen? Wir haben im Ottober die Session begonnen; das Budget ist mit möglichster Schnelligteit berathen und vor dem 1. Januar fertig geworden, und ein paar ganz dringende Gesetze daneben. Sagen wirschon jetzt: mit diesem Gesetze ist nicht fertig zu werden, es kommt der Reichstag und das Zollparament dahinter, wir werden zu müde, so muß sich das in jeder Session wiederholen. Wann soll denn die Session kommen, in welcher die Kreisordnung fertig werden kann? Sie werden wahrscheinlich von mir verlangen, wenn wir dieses Jahr damit nicht fertig werden, daß ich Ihnen in der kommenden Session neben der Kreisordnung einen Entwurf der Provinzialordnung, vielleicht auch einer Gemeinde⸗Ordnung vorlege. Wie wollen wir das Alles vollen. den? Dann wächst die Unwahrscheinlichkeit des Zustandekommens in gewaltigem Maße! Ich denke — und meinerseits können Sie auf jedes Zusammenwirken in dieser Beziehung rechnen — wenn wir in dieser Session mit der Kreisordnung fertig werden, dann machen wir und dadurch nicht blos in der künftigen Session die Arbeit viel leichter, sondern beschwichtigen auch unser Gewissen. Denn der Umfang der Streit. punkte und Bedenklichkeiten wird bedeutend verengt, wenn wir jetzt in einem Gesetze die Basis zu einer Vereinbarung legen und dem⸗ nächst sagen können: über diesen Punkt ist nun kein Streit mehr, er ist gesetzlich festgestellt. 1
Ich habe Veranlassung genommen, dies gelegentlich zu erklären, weil in den öffentlichen Blättern über die Intentionen der Regierung so viel hin und her gesprochen wird, ob sie zurückziehen, ob sie hin. ziehen, überhaupt in welcher Art sie der Kreisordnung gegenüber sich stellen wolle. Ich kann nur versichern, daß die Staatsregierung den größten Werth darauf legt, die Kreisordnung noch in dieser Session zu Stande kommen zu sehen -
— Nach dem Abg. Freiherrn von Hoverbeck ergriff der Minister des Innern nochmals das Wort:
Mein Herr Kommissar sagt mir, daß Herr von Hoverbeck bei der Frage wegen Berufung oder Bestätigung der Amtshauptleute darauf hingewiesen habe, daß man um so weniger auf die Konzedirung eines solchen Rechtes eingehen könne, als neuerdings Beispiele vorlägen, wie das Bestätigungsrecht seitens der Regierung gehandhabt würde. In
dieser Biziehung möchte ich sachlich und persönlich erwidern:
Es wird mir vom Herrn Abg. v. Hoverbeck zugegeben werden müssen, daß, wenn man in einem Gesetze den Behörden ein Bestäti⸗ gungsrecht zuspricht, dies doch nicht mit dem Hintergedanken geschehen kann, daß von demselben niemals Gebrauch gemacht werden solle.
Wenn ich Ihnen bei gegebener Gelegenheit sagen muß, die Re⸗ gierung hält das Bestätigungsrecht oder das Berufungsrecht des Königs für nöthig, so werde ich nie versuchen, Ihnen einen solchen Antrag dadurch annehmbar zu machen, daß ich etwa hinzufüge: es solle von diesem Rechte niemals Gebrauch gemacht werden. Im Gegentheile: wenn eine gesetzliche Bestimmung statt⸗ findet, so muß auch ihre Geltung gesichert sein und ein Bestätigungs⸗ recht muß im gegebenen Falle auch dahin gebraucht werden, daß die Bestätigung nicht erfolgt. Wenn der Herr Abg. v. Hoverbeck ferner sagt, das Begätigungs⸗ oder Ernennungsrecht des Königs sei weiter nichts, als das Bestätigungs⸗ oder Ernennungsrecht des Ministers, so muß ich das auf das Bestimmteste bestreiten. Die Stellung, die unser König in der Verfassung und persönlich ein⸗ nimmt, ist keine solche, von dem jedesmaligen Gutachten des betreffen⸗ den Ministers abhängige. Namentlich hat in persönlichen Fragen Seine Majestät der König eine sehr bestimmte eigene Meinung. Seine Majestät verlangen von ihren Ministern, daß die Thatsachen ohne Hinterhalt klar und deutlich auseinandergesetzt werden. Seine Majestät wollen von ihren Ministern einen Vorschlag aber keineswegs in der Absicht, denselben blind zu unterzeichnen. Die Allerhöchst eigene Prüfung tritt in diesen persönlichen Fragen jedesmal sehr bestimmt ein, davon könnte ich jedem, der sich dafür besonders interessirt, vielfache Beispiele anführen. Meine Herren, was würden Sie thun als Minister des Innern, wenn von der Regierung und von dem Ober ⸗Präsidium zumal der Rheinprovinz, wo man bisher nur selten auf Nichtvestätigung angetragen hat, berichtet wird, sie kannten den Bürgermeister einer gewissen Stadt seit einer Reihe von Jahren durch seine amtliche Thätigkeit, und diese Kenntniß veranlasse sie zu dem Ausspruche, daß die Verwaltung dieses Herrn eine dem Gemeinwesen schädliche sei, sie trügen deshalb darauf an, die Bestätigung desselben zu versagen? Soll ich dann sagen, es ist mir unbequem, jetzt gerade eine RNichtbe⸗ stätigung bei Sr. Majestät zu beantragen, es wird ja das gleich wieder in der Kammer besprochen. Ich will lieber die Sache be⸗ mänteln und will Sr. Majestät sagen, die Thätigkeit des Bürger⸗ meisters ist zwar keine ersprießliche gewesen, aber um des lieben Frie⸗ dens willen bitte ich Ew. Majestät die Bestätigung auszusprechen?
Meine Herren, ich glaube, das wäre gegen meine Pflicht, ich muß Sr. Maäjestät die Urtheile der Behörden über den zu Be⸗ stätigenden pflichtgemäß vortragen und Sie können versichert sein, ich möchte im vorliegenden Falle einen Antrag gemacht haben, welchen ich wollte, Se. Majestät würden gesagt haben: Ich kann die Bestätigung unter diesen Umständen nicht aussprechen. Es ist das keine Deckung, die ich meinerseits suche, son⸗ dern nur eine sachliche Darlegung. Ich will gleich antizipiren: es wird noch ein zweiter Fall vorkommen — von Insterburg glaube ich, ich erinnere mich nicht gleich auf den Ort —, wo Regierung und Ober.Präsident, und zwar, wenn ich mich nicht irre, sogar noch auf eine Rückfrage meinerseits, ausdrücklich erklärt haben: es wäre eine Schädigung des Kommunalinteresses, wenn wir nach der Kenntniß' die wir von der bisherigen Amtsführung des Gewählten erlangt haben,
dahin votiren wollten, daß derselbe zu bestätigen sei. In solchen Fällen
kann ich gar nicht umhin, Sr. Majestät zur Nichtbestätigung zu rathen. Meine Herren! Die Pflichterfüllung ist nicht immer bequem, aber sie ist doch nothwendig, vor allen Dingen für einen Minister.
Statistische Nachrichten.
— Wie die vom Centralbüreau des deut estellte Uebersicht der im 1.— 3. Qu gange verzollten oder eersehen läßt, ist bei vielen Mehreinfuhr gegen den en hervorgetreten. Stahl, ganz grobe E Art, Hopfen, Maschinen, Leinwand, Wein, Südfrüchte, Petroleum, welchen sich
schen Zollvereins kürzlich artal 1869 zum Ein⸗ zollfrei abgefertigten Gegenstände wichtigeren Verkehrsartikeln eine erhebliche itsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres hierbei namentlich anzuführen: aaren, vegetabilische Schnitzstoffe aller Leinengarn, Packleinwand und rohe Oel aller Art, Rohseide, Unter denjenigen Artikeln, bei Vorjahr ergeben, kommen rohes Baumwollengarn, Baum⸗ Schwefel, Eisenbahnschienen, kupfer, gebleichtes ꝛc. Leinen⸗ Rohzucker, Schafwolle u. s. w.
Es sind Roheisen,
isengußw
Heringe, Kaffee, Wollenwaaren u. s. w. eine Mindereinfuhr gegen das dagegen hauptsächlich in Betracht: wollenwaaren, Farbehölzer, Flachs, Getreide und Hülsenfrüchte, Roh garn, Salz, Syrop, Rohtabak, Cigarren, Im Einzelnen sind, w einsländischen Hauptz nen Importe, denen für das Vorjahr werden können, außer Betracht läßt, im ganze verzollt oder zollfrei abgefertigt worden:
Abfälle aller Art 1,988,191 Ctr. (gegen1 27 pCt.), künstliche Düngungsmittel 248, oder 21 pCt.), rohe Baumwolle pCt.), rohes Baumwollengarn 228,55
Salpeter,
enn man die in Mecklenburg und bei den ver⸗ eck stattgefunde⸗ Ziffern nicht gegenübergestellt 9 zum Ein⸗
ollämtern zu Hamburg und Lüb
1/3. Quartal 186
868 mehr 423,097 Ctr. oder 433 Ctr. (mehr 43,663 Ctr. (weniger 2922 Ctr. 2 Ctr. (weniger 18,162 7793 Ctr. (weniger 2143 cken ꝛc. 28,309 Ctr. (weniger )„ chemische Fabrikate 16,357 Ctr. (mehr
Farbehölzer 438,394 Ctr.
1,663,823 Ctr. oder 0,2 Ctr. oder 7,4 pCt.), Baumwollenwaaren 18 Ctr. oder 10,2 pCt.), rohes Blei in Blö 13,842 Ctr. oder 33 pCt 2464 Ctr. oder 17,7 pCt.), Ctr. oder 15,7 pCt.), Indigo 30,741 Ctr. pCt.), Salpeter 214,446 Ctr. Schwefel 206,489 Ctr. und altes Brucheisen 2,648,627 Ctr. geschmiedetes Eisen in Stäben ꝛc. Eisenbahnschienen 34,505 Ctr. (w⸗ 43,011 Ctr. (mehr 8394 Ctrr. eder Stahlblech ꝛc. 23,414 Ctr. (weniger 109 Eisen 34,741 Ctr. (mehr 2026 Ctr. oder 62 waaren 220,703 Ctr. (mehr 121,5 und Stahlwaaren 54,929 Ctr. Eisenerz 3,601,018 Ctr. ( und Zinkblende 510,549 Ctr. (mehr 202 achs, Hanf ꝛc. 656,023 Ctr. (weniger 22
(weniger 81,508 (mehr 2386 Ctr. oder 8,4 (weniger 55,660 Ctr. oder 20,6 pCt.), Ctr. oder 24,6 pCt.), Roheisen (nuhr 842,170 Ctr. oder 46,6 pCt.), 93,695 Ctr. (mehr 1578 Ctr. oder 1,7 pCt.), niger 34 773 Ctr. oder 50,2 pCt.), Stahl 24,2 ꝙ Ct), schwarze 23 Cir. oder 31,8 Ct.
(weniger 67,680
s8 Eisenblech, rohes faconnirtes † Ci.), ganz grobe Eisenguß⸗ 37 Ctr. oder 122 pCt.), grobe Eisen⸗ (weniger 5144 Ctr. oder 8,5 pCt.), eder 46,6 pCt.), Galmei ((07 Ctr. oder 65,8 pCt.), 0,9604 Ctr. oder 25,2 pCt.), (weniger 3,093,866 Schffl. oder 28 „Ct. Roggen 6,179,039 Schffl. (weniger 2,819 446 Schffl. Gerste 2,524,972 Schffl. (weniger 2,3:2,031 anderes Getreide 2,621,929 Schffl (wenige pCt.), Hülsenfruüchte 588 279 Schffl. (mebr 58,982 S Oelsämereien 983,298 Ctr. (wenigen 247,603 Ctr. Garten⸗ und Futtergewächse, Kartossen zc. 345,793 Ctr. oder 25,9 pCt), robes 6064 Ctr. oder 13/,s pCt.), robe 515,336 Ctr. (mehr 11,530 Ctr od lerhölzer 185,937 Ctr. (mehr 13,56 Schnitzstoffe 347,297 Ctr. (mehr 111,39 8929 Ctr. (mehr 4122 Ctr. oder 86 Dampffkessel 15,411 Ctr. (mehr 465 überwiegend aus Holz 24,382 Cir. dergl. überwiegend aus Gußeisen ] 28,8 pCt.), dergl. überwieg Ctr. (mehr 8027 Ctr. oder 41,9 pCt.), 35,912 Ctr. oder 20,9 pCt), 112,091 Ctr. (mehr 3 färbtes Leinengarn 32, graue Packleinwand 78,508 Ct rohe Leinwand 39,349 Ctr.
mehr 1,144,682 Ctr.
964,998 Schffl.
- yffl oder 31,3 pCt.), Schffl. oder 47,8 pCt.), Schffl. oder 41,5 chffl. oder 111 Ct.),
992,845 Ctr. (weniger Spiegelglas 50,021 Ctr. (mehr Häute und Felle zur Lederbereitung er 2.3 pCt.), außereuropäische Tisch⸗ oder 7,8 pCt.), vegetabilische 95 Ctr. oder 47,2 pCt.), Hopfen pCt.), Lokomotiven, Tender und 2 Ctr. oder 43,2 pCt.), Maschinen (mehr 6622 Ctr. oder 37,2 „ Ct.), 32,153 Ctr. (mehr 29,577 Ctr. oder Schmiedeeisen oder Stahl 27,152 231 Ctr. (weniger rohes Leinengarn, Maschinengespinnst ,574 Ctr. oder 39,2 pCt.), gebleichtes und ge⸗ (weniger 12,279 Ctr. oder 27,6 pCt.), r. (mehr 12,619 Ctr. oder 19,2 pECt.), (mehr 8142 Ctr. oder 26,1 pCt.), Bier weniger 5760 Ctr. oder 5,9 pCt.), Branntu Ctr. oder 1,6 pCt.), Wein 406,135 Ct.), Butter 46,638 Ctr. (weniger 189,222 Ctr. (mehr (weniger 1317 Ctr. oder 30 pCt.), 1,9 pCt.), Kakao in Ct.), Fische, gesalzene, 180 Ctr. oder 60,8 pCt.), der 34,7 pCt.), Mühlen⸗ oder 5,2 pCt.), Reis oder 0,7 pCt.), Salz 691,626 Ctr.
end aus Rohkupfer 1
195 Ctr.
91,635 Ctr. ( Rum ꝛc. 39,906 Ctr. (weniger 680 Ctr. (mehr 90,456 Ctr. oder 28/6 p 3660 Ctr. oder 7,2 pCt.), 65,981 Ctr. oder 53,5 pCt.), Gewürze 46,153 Ctr. (n. — eringe 374,599 Tonnen (mehr 86,493 T. Kaffee 1,182,451 Ctr. (mehr 22,427 Ctr. oder Bohnen 19,368 Ctr. (mehr 2804 Ctr. oder 16,9 p getrocknete ꝛc. 71,853 Ctr. (mehr 27, netes ꝛc. Obst 156,672 Ctr. (mehr 40,393 Ctr. o fabrikate 1,806,043 Ctr. 629,283 Ctr. (weniger 4199 Ctr. (weniger 23,056 Ctr. oder 3,2 pCt.,, Syrup 73,396 Ctr. ( Rohtabak 456,172 Ctr. (weniger 194,390 Ctr. oder 8797 Ctr. (weniger 2506 Ctr. oder 22,1 † Ct.), Thee oder 12,1 Ct.), Rohzucker für Siedereien Ctr. oder 75,6 pCt.), Baumöl 28,108 Ctr. mehr 5850 Ctr. oder 26,3 pCt.), desgl. zum Fabrikgebrauch 120,698 Ctr. „Leinöl 268,716 Ctr. (mehr 85,029 mehr 17,196 Ctr. r. (gegen 183,339 gegen 104,521 Ctr.), Talg 179,768 Ctr.
vein, Arrac,
getrocknete Südfrüchte oder 2,8 pCt.), H
„getrock⸗ (mehr 89,797 Ctr.
weniger 15,115
Ctr. oder 1771 pCt.), 29,9 pCt.), Cigarren 11,573 Ctr. (mehr 1249 Ctr. 37,581 Ctr. (weniger 116,365
(mehr 57,391 Ctr. oder 90,6 pCt.) Centner oder 46,3 pCt.), anderes Oel 150,661 Ctr. . oder 12,9 pCt.), Palm⸗ und Kokosnußöl 183,141 Ct Centner), Thran 102,930 Ctr. (geg mehr 15,025 Ctr. oder 9,1 pCt.), anderes Thierfett 171,70 9,318 Ctr. oder 29,7 pCt.), Papier pos 8744 Ctr. oder 67,4 pCt.), Robtende 2901 14,2 pCt.), Seidenwosaren 38-3 Ctr. waaren 3322 Ctr. nehr 2,981,280 Cr. 11,864 Ctr. oder 26,
5 Ctr. (mehr 27. c. 2. 21772 Ci mehr 2 Ctr. (mehr 3611 Ctr. oder (weniger 85 Ctr.), Halbseiden⸗
(weniger 106 Ctr.)), Steinkohlen 26.759,656 Ctr. cder 12/5 Ct.), Petroleum 1,471,128 Ctr. (mehr 29 pCt.), Pferde 29,246 St. (weniger 4022 oder
12,1 pCt.) Ochsen und Zuchtstiere 59,247 St. (mehr 5441 oder 10,1 vEt.),
Kühe 42,887 St. (weniger 5383 oder 11/2 pCt.), Schweine 426,170 S1.
(mehr 41,722 oder 10/8 pCt.), Hammel und Schafe 81,838 St. (weniger 82,069 oder 50,1 pCt.), Schafwolle 643,261 Ctr. (weniger 71,338 Ctr. oder 9,9 pCt.), rohes Wollengarn 198,316 Ctr. (mehr 10,639 Ctr. oder 5,8 pCt.), Wollenwaaren à 20 Thlr. Zoll 21,690 Ctr. (mehr 3759 Ctr. oder 20,9 pCt.), dergl. à 10 Thlr. Zoll 37,969 Ctr. (mehr 5259 Ctr. oder 16,1 pCt.).
— Die Produktion des Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Sa⸗ linenbetriebes in Bayern im J. 1868 (verglichen mit 1858/59) war nach der Zeitschrift des Köniagl. bayer. stat. Bur. nachstehende:
I. Gruben: Steinkohlen 133 Werke, 6,168,910 Ctr. (3,340,030 Ctr.) im Werthe (am Ursprungsorte) von 1,494,487 G. (1,147,636 G.); Braunkohlen 39 W. (61), 1,198,386 Ctr. [953,862 Ctr.), 83,387 G. (66,807 G.); Eisenerze 220 W. (389), 1,839,846 Ctr. (1,757,920 Ctr.), 271,849 G. (373,072 G.); Goldwäschen 11 (22), 1,5126 Pfd. (0,206 Pfd.), 1072 G. (591 G.); Silbererze 2 W., 0 Ctr.; Quecksilbererze 3 W. (9), 0 Ctr. (80 Ctr.); Bleierze 9 W., 24 Ctr. (10,416 Ctr.), 129 G. (6915 G.); Kupfererze 2 W., 0 Ctr.; Antimonerze 1 W., 0 Ctr. (134 Ctr.); Vitriolerze 13 W. (3), 21,407 Ctr. (50,770 Ctr.), 6371 G. (13,181 99 Graphit 36 W. (12), 15,960 Ctr. (8467 Ctr.), 31,200 G. (18,100 G.); zusammen 469 W. (648), 9,244,533 Ctr. u. 1,5126 Pfd. (Gold), im Werthe am Ursprungsort von 1,888,495 Guld. (7,133,000 CG Pfd. = 1,692,432 G.). Arbeiter waren 3691 (4973) be⸗ schäftigt.
11 Hütten: Eisen: Roheisen in Gängen und Masseln 42 Hütten (85), 879,156 Ctr. (779,149 Ctr.), 2,188,259 G. (2,537,399 G.); Guß⸗ waaren aus Erzen 82,206 Ctr. (115,715 Ctr.), 455,200 G. (828,017 G.); Gußwaaren aus Roheisen 19 H. (10), 114,633 Ctr. (49,852 Ctr.), 802,448 G. (371,505 G.), Stabhl⸗ und gewalztes Eisen 32 (10 935,526 Ctr. (586,606 Ctr.), 5,527,280 G. 4,999,318 G.); Eisenblech 3 H. (1), 8045 Ctr. (27,469 Ctr.), 73,909 G. (311,271 G.); Eisendraht 2 H. (6), 22,220 Ctr. (14,780 Ctr.), 143,693 G. (203,205 G.); Alaun 1 H. 3), 43 Ctr. (77 Ctr.), 304 G. (552 G.); Vitriol: Eisenvitriol 1 H., 7041 Ctr. (4419 Ctr.), 32,805 G. (16,742 G.), gemischtes Vitriol 979 Ctr. (1903 Ctr.), 6118 G. (16,012 G.); zusammen 102 H. (130), 2,049,869 Ctr. (1,580,265 Ctr.), im Werthe von 9,230,016 G. (9,301,066 G.), 3623 Arbeiter (4227).
III. Salinen 5 (8) mit einer Produktion von 980,088 Ctr. (978,518 Ctr.) Stein⸗ und Kochsalz inkl. 8861 Ctr. Düngergips, im Werthe von 704,523 G. (4,182,824 G. Verkaufserlös; der Erzeugungs⸗ werth für 1858/59 berechnet sich auf etwa 1,036,891 G.); 517 Arbeiter (2771) waren in den Salinen beschäftigt.
Die Gesammtzahl der Werke betrug 576 (786), die gesammte Pro⸗ duktion 12,274,490 Ctr. (9,691,783 Ctr.) und 1,5126 Pfd. Gold (0,206 Pfd.) im Werthe von 11,823,034 G. (15,176,322 G.), die Arbeiterzahl 7831 (11,971).
— In Algerien bestehen nach dem Exposé de la sit. de l'emp.« zur Zeit 96 Gemeinden mit französischer Munizipalverfassung. Das Areal derselben beträgt 1,234,371 Hectaren, die Einwohnerzahl 478,342 und zwar 121,629 Franzosen, 97,913 Fremde, 225,693 eingeborene Muselmänner und 33,107 eingeborne Juden. Das Eigenthum der Araber ist in 331 Tribus mit 5,597,157 Hect. geordnet; sie sinb in 67 Duarsgemeinden eingetheilt. 1
Kunst und Wissenschaft.
— Die »Militärischen Blätter«, Redaktion und Verlag von G. von Glasenapp, Berlin, 23. Band, 1. (Januar.) Heft enthält Aufsätze: 1869. (Preußen, Süddeutschland, Niederlande, Italien, Oester⸗ reich, Frankreich, Rußland, Türkei, Schweden und Norwegen, Dänemark, Amerika.) Die Insurrektion in Dalmatien (Oktober und November 1869), mit einer Skizze des Kreises Cattaro. Bemerkungen zu den Bewegungen im Kreise Cattaro. Kavalleristische Skizzen. (Die Aufgaben und die Erziehung des Kavallerie⸗Offiziers.) England im Jahre 1869. Das auf die Kenntniß seiner Armee begrü dete Verhalten Wellingtons unter den besonderen Verhältnissen des Feldzuges von 1815 und während der dann folgenden Occupation Ueber Artillerie⸗Unteroffizierschulen. Zur Säcularerinnerung an Gellert. — Literatur. Hinterlassene Werke des Generals Carl von Clausewitz über Krieg und Kriegführung. Neue Auflage. Vom Kriege. — v. Trotha, Anleitung zum Gebrauch des Kriegsspiel⸗Apparates. — Heerwesen und Dienst der K. K. Armee. — Zur Taktik. — Bibliographie (November 1869) — Kleine Mittheilungen. Süddeutschland (Bayern: Rekrutenau söil dung. Baden: Interpellation des Kriegs⸗Ministers. Inspizirungs Kommission in Rastatt). Oesterreich (Bericht des FZM. v. Maroicic über die Uebungen bei Bruck. Aufhebung der Regimentsequitationen Brigadeschulen für Kavallerie⸗Offiziere). Niederlande (Eine Fach⸗ kommission der Kammer gegen den Kriegs⸗Minister. Das Festungs⸗ system. Schuttereigesetz. Die Truppencadres. Konzentrirung der Armee im Kriegsfalle. Die Kavallerie). Blockhäuser für Dalmatien. Mitrailleuse und Gatling. Filspanzer für Kriegsschiffe. Der deutsche Krieg von 1866 von Th. Fontane. Illustrirter Kalender für 1870.
— Das so eben veröffentlichte Programm für die Feier der Einweihung des neuen Universitätsgebäudes zu Rostock am 27. Januar lautet wie folgt: 1) 10 Uhr Vormittags: Kirchliche Feier durch Universitäts⸗Gottesdienst in der St. Marienkirche. 2) Nach Schluß des Gottesdienstes feierlicher Zug aus der Kirche nach dem neuen Universitätsgebäude in folgender Ordnung: das Musikchor; die Studirenden; die Offizianten der Universität; die Pedelle mit den Sceptern; der Rektor; die Konziliaren nach den Fakultäten; die außer⸗ ordentlichen Professoren und Privatdozenten; der Hof⸗Baurath Wille⸗ brand; Baufondukteur Prahst und die beim Bau betheiligten Meister; Serenissimus und Gefolge, die eingeladenen Behörden und Personen.
3) Die Uebergabe des neuen Gebäudes an die Universität. 4) Die
Feier in der Aula: 1) Festcantate. 2) Rede des Rektors. 3) Schluß⸗
choral.
32 ½*