1870 / 22 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 12. Januar. 1 b

Corps, auf seinen Antrag mit Pens. in den Ruhestand zurückversetzt. Den 15. Januar. Kühn, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. bei dem

Brandb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugmstr.), Schmidt,

Zahlm. Aspirant, zum Zahlm bei dem 2. Bat. 7. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 60, ernannt. Den 17. Januar. vom 1. Bat. Ostfries. Inf. Regts. Nr. 78, zum denburgischen Inf. Regts. Nr. 20, Gehrmann, Zahlm. vo Regt., in die bisherige Stelle des p. Schramm versetzt. II. In der Marine. 1 Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen ac 20. Januar. Westphal, Art. Abtheil., in die 1. Art. Durch Verfügung des Marine⸗Ministeriums. Den 19. Radomski, Unteroff. im See⸗Bat. und Verwalter⸗Applikant, zum etatsm. Marine⸗Verwalter ernannt.

Der Schluß der niederen Jagd wird für den Regierungsbezirk Potsdam allgemein auf Sonnabend, den 5. Februar d. J.,

festgesetzt, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Ppotsdam, den 18. Januar 1870. . Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kummer.

MNichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Januar. König nahmen heute den Vortrag der Hofmarschälle, und hierauf den des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wehrmann und des Wilmowski entgegen.

Ihre Majestät die Königin dinirte gestern bei

Ihrer Majestät der verwittweten Königin in Charlottenburg. Abends war bei den Königlichen Majestäten, Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit dem Erzherzoge Carl Ludwig zu Ehren,

dramatisch⸗musikalische Soirée im Königlichen Palais, in wel⸗

cher Frau Lucca, so wie die Künstler Lotto und Bendel unter

Leitung des Ober⸗Kapellmeisters Taubert, und die französischen V

Schauspieler unter Direktion des Herrn Luguet mitwirkten.

Nachdem in der der Abgeordneten noch raldebatte über den Gesetzentwurf, erwerb und die dingliche Belastung

der Abg. Dr. Colberg in der Gene⸗

gesprochen hatte, wurde die Sitzung vertagt. Schluß 2 ½ Uhr.

Die heutige 655.)

um 10 ¼˖ Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister fur die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Regierungs⸗Kommissar Geheime Justiz⸗ rath Dr. Förster.

Bevor das Haus Abg. v. Sybel, daß er die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifle. Es erfolgte hierauf namentlicher Aufruf, welcher die Anwesen⸗ heit von nur 215 Abgeordneten ergab. Da sich inzwischen jedoch noch 19 Abgeordnete gemeldet hatten, die bei dem Namens⸗ aufruf noch nicht im Hause anwesend waren, so konnten die Verhandlungen fortgeführt werden, weil die Beschlußfähigkeit des Hauses nur die Anwesenheit der absoluten Majorität (217 Abgeordnete) erheischt.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fort⸗ setzung der Berathung des Berichts der X. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthums⸗Erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbst⸗ ständigen Gerechtigkeiten.

Die General⸗Debatte wurde wieder sprachen gegen den Gesetzentwurf die Abgg. See Jür vengüben 8 Abgg. Lasker, von Schöning.

ber Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt griff in die nach dem Abg. Overweg ein. 1 ETEE“

„Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Justiz⸗Rath Dr. Förster,

befürwortete die2 anahme der Regierungsvorlage.

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(Schluß des Blattes.)

Cöln, 26. Januar. Die englische Post aus London, den 25. d. M., früͤh, ist ausgeblieben. Sachsen. Dresden, 25. Januar. Die erledigte in ihrer heutigen Sitzung Petitionen. Die zweite Kammer beschloß bei Erledigung einiger Fügpen des Ausgabe⸗Budgets den Antrag des Abg. rause: »»Die Kammer wolle an die Königliche Staatsregierung das Ersuchen richten, die Porzellansammlung und das historische Museum zu einem Kunstgewerbemuseum zu vereinigen öffentlichen

erste Kammer

Lissel, Intendantur⸗Sekretär vom II. Armee⸗-

Schramm, Zahlm. Füs. Bat. 3. Bran⸗ V

Den auptm. und Comp. Chef in der See⸗ rig. versetzt. Marine⸗Beamte. Januar.

Geheimen Ober⸗Finanz⸗Raths von

gestrigen Situng des Hauses Salzburg, Görz, Gradisca, Böhmen, betreffend den Eigenthums⸗ d di der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, für die Kommissionsvorlage Plenarsitzung des Hauses der sten Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck

in die Tagesordnung eintrat, erklärte der die Gotthardkonferenz im Ständerathssaal.

werden, erst von den Präfekten gebilligt werden müssen. aufgenommen und Reichensperger,

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unentgeltlichen Besuche, sowie den Studien, wie dies mit dem Museum bereits der Fall ist, zu öffnen; so lange aber die Herstellung des Kunstgewerbemuseums Anstand leidet, mindestens das historische Museum in der bezeichneten Weise zugänglich zu machen⸗,

an die Staatsregierung zur Erwägung, übrigens aber noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Sodann beschloß die Kammer, dem von der ersten Kammer gefaßten Beschlusse, eine von der Direktion Königlich sächsischer Feuerlöschmittel an die Ständeversammlung gerichtete Petition, die Anschaffung und Vorräthighaltung Bucherscher Feuerlöschpatronen in allen Museen und sonstigen Staatsgebäuden betreffend, an die Staats⸗ regierung zur Kenntnißnahme abzugeben, beizutreten. Hier⸗ auf ging die Kammer zur Spezialberathung des Deputations⸗ berichts über das Königliche Dekret, Eisenbahnen betreffend, über. Die Berathung wird morgen fortgesetzt werden.

Baden. Karlsruhe, 25. Januar. (W. T. B.). Heute fand hier der Austausch der Ratiftkationen der am 25. Oktober v. J. in Baden⸗Baden von den Vertretern Badens, des Nord⸗ deutschen Bundes, Württembergs, Bayerns und Oesterreichs ab⸗ geschlossenen Telegraphenverträge statt.

Württemberg. Stuttgart, 24. Januar. Der Prinz und die Prinzessin der Niederlande sind zum Besuche der Königlichen Familie am 22. d. Mts. hier ange⸗ kommen und heute wieder abgereist.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Januar. Die Erz.⸗

Se. Majestät herzoge Rainer und Ernst und die Erzherzogin Marie sind am

14. d. M. in Alexandrien angekommen, wo sie in einem der

Paläste des Vizekönigs abstiegen. Am 15. setzten sie die Reise nach Kairo fort, von wo sie am 20. nach Ober⸗Aegypten auf⸗ brechen werden.

Das Abgeordnetenhaus beschäftigt sich noch mit der Adreßdebatte.

Die »Wiener Ztg« meldet: Von den in der letzten Session der Landtage beschlossenen Volksschulgesetzen sind zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung im Unterrichts⸗ Ministerium bisher eingelangt: Die Gesetze über die Schulauf⸗ sicht in Ober⸗Oesterreich, Mähren, Schlesien, Galizien und Krain (in Tirol kam ein Beschluß nicht zu Stande), die Gesetze über die Errichtung, die Erhaltung und den Besuch der Volks⸗ schulen für Steiermark, Kärnten, Vorarlberg, Ober⸗Oesterreich, Mähren, Schlesien und

Gesetze über die Rechtsverhältnisse die eben genannten Länder mit Ausnahme Dalmatiens. Die meisten dieser Gesetze wur⸗ den in den letzten Tagen dem Kaiser zur Allerhöch⸗ Schlußfassung unterbreitet und haben das Schul⸗ aufsichtsgesetz für Mähren und das Schulerrichtungsgesetz für Salzburg bereits die Allerhöchste Sanktion erhalten. Diese wurde auch dem vom oberösterreichischen Landtage aus eigener Initiative beschlossenen Gesetze über die Errichtung von Bürger⸗ schulen zu Theill Fersh vnh im ien shin

EI 1 2 Schweiz. Bern,

Dalmatien; ferner die des Lehrstandes für

24. Januar. Heute versammelte sich ie ein Das Prä⸗ sidium führte der Bundespräsident Welti.

Belgien. Brüssel, 25. Januar, Der General⸗Staats⸗ anwalt hat heute bei der Deputirtenkammer den Antrag gestellt, ihn zur Erhebung der Anklage gegen den Deputirten von Antwerpen, Coremans, wegen Fälschung eines Wahlangelegenheiten betreffen⸗ den Schriftstückes zu ermächtigen.

Frankreich. Paris, 24. Januar. Der Justiz⸗Minister hat gestern, wie der »Köln. Z.“« gemeldet wird, das 1852 er⸗ lassene Dekret abgeschafft, dem zufolge die Listen der zu ernen⸗ nenden Friedensrichter, welche von den Gerichtshöfen aufgestellt

n dieser Beziehung wird es also wieder wie früher sein, d. h. 88 Friedensrichter werden nach den Listen ernannt werden, welche von den Gerichten aufgestellt werden.

—ZIZII“ heutigen Sitzung des gesetzgebenden Kör⸗ pers brachte Simon einen Gesetzentwurf betreffs Abschaffung der Todesstrafe ein, und Cremieux einen Gesetzentwurf über die Wahl der Munizipalräthe in Paris und Lyon.

25. Januar. Nachdem Forcade in der heutigen Sitzung

des gesetzgebenden Körpers zu Gunsten der Handelsfreiheit

gesprochen, wurde die Generaldiskussion geschlossen. . Nach Berichten aus Creuzot von heute Mittag ist die Arbeit vollständig wieder aufgenommen und herrscht voll⸗ kommene Ruhe. 8

Italien. Aus Rom, 25.

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1 Januar, erhält die »Augsb. Allgem. Zeitg.⸗ ein Telegramm, demzufolge Bischof Genoscna sich in eier anderthalbstündigen Rede gegen die Centralisation der Kirche ausgesprochen und den periodischen Zusammentritt von Generalräthen beantragt hat.“ EI Erias

-

Hinterlader erhalten.

meldet aus Chartum

Türkei. Konstantinopel, 25. Januar. (W. T. B.) Einer Mittheilung der »Levant Times« zufolge hat die Pforte eine Rechnung im Betrage von 12 Mill. Pfd. St. für die von dem Vizekönig von Aegypten abgetretenen Panzerschiffe und

Kairo, 22. Januar. . seine Ankunft daselbst am 18. d. Mts. Er fand, daß Gialfa Pascha, der General⸗Gouverneur des Sudan, alle Vorbereitungen für die Expedition fertiggestellt hatte, und vor Ablauf einer Woche glaubte er mit 1000 Soldaten seinen Marsch antreten zu können..

Schweden und dorwegen. Stockholm, 21. Januar. In der zweiten Kammer ist der Antrag gestellt worden, daß in den Landgemeinden das Stimmrecht in Besteuerungs⸗ fragen nach den Steuerbeiträgen festgesetzt, dagegen in allen übrigen Angelegenheiten die Abstimmung per capita eingeführt werden soll.

„Dänemark. Kopenhagen, 22. Januar. Im Lands⸗ thing hat der Abgeordnete Lehmann hinsichtlich der isländischen Verfassungsfrage eine Interpellation angemeldet.

Amerika. Washington, 22. Januar.

Aegypten.

und hat im englischen Gesandtschaftshotel Absteigequartier ge⸗ nommen. Wie es heißt, soll ihm auf seiner Rückkehr ein öffentlicher Empfang in Philadelphia, Baltimore und New⸗ York bereitet werden.

Die Bundesschuld der Vereinigten Staaten von Nordamerika belief sich, abzüglich des Kassenbestandes im Schatze und ohne Rücksicht auf 2462,418,783 Doll. Den höchsten Stand hatte sie am 31. August 1865 mit 2757,689,561 Doll. Vor dem Secessions⸗ krieg, am 4. März 1861, hatten die Vereinigten Staaten nur eine Schuld von 88,498,670 Doll.

Die Bill des Repräsentantenhauses, welche Virginiens Zulassung zum Kongreß bestimmt, ist im Senate angenom⸗ men worden, jedoch mit Amendements, welche Ableistung des Testeides für Staatsbeamte und mehrere andere Bedingungen vorschreiben, so unter anderen, daß in Schulen und öffent⸗ lichen Orten kein Unterschied in Bezug auf Farbe gemacht werden darf.

Zuverlässigen Nachrichten aus Bebina zufolge, sind dort mehrere von den unlängst auf Fort Garry gefangen ge⸗ nommenen Canadiern eingetroffen. Eine kleine Abtheilung von Sioux⸗Indianern war in Fort Garry angekommen, aber von Riel summarisch entlassen worden.

Wolff schen Telegraphen⸗B 8 Morgens. In der letzten

Aus dem

Bern, Mittwoch, 26. Januar, etz Sitzung der Gotthardtbahn⸗Konferenz wurde die bundesräth⸗

liche Akte angenommen, Bau und Betrieb der Bahn der Kontrolle des Bundesrathes zu unterstellen. Die Deckung der Baukosten ist, dem Ver⸗ nehmen nach, bis auf einen geringen Betrag sichergestellt. Paris, 26. Januar, Mittags. Die vielfach verbreiteten Gerüchte über den bevorstehenden Rücktritt einiger Minister werden von offiziöser Seite dementirt. Die Lage in Creuzot blieb gestern eine zufriedenstellende. Rom, 25. Januar, Abends. schwer erkrankt; derselbe erhielt gestern Abends den

Der Bischof von Nimes ist Besuch des

Berlin, 26. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten hielt der Finanz⸗Minister Dr. Leonhardt bei der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend den Eigen⸗ thumserwerb u. s. w., nachstehende Rede:

Im Interesse der Vereinfachung der Verhandlungen will ich von vornherein das Einverständniß der Königlichen Regierung mit sämmt⸗ lichen Anträgen Ihrer Kommission erklären, behalte mir jedoch vor, mich einem Angriffe anzuschließen, der etwa aus der Mitte des Hauses gegen den einen oder den andern Antrag der Kommission gerichtet werden sollte.

Herr Präsident, die Reformbewegungen auf dem Gebiete des Immobiliarsachenrechtes sind nicht neueren Ursprunges. Sie nahmen ein rascheres Tempo an, als im Jahre 1857 Herr von Meding eine Reihe wichtiger, eingreifender, hypothekarischer Thesen der Prüfung des Herrenhauses unterbreitete. Die Herrenhauskommission hat diese Thesen näher formulirt, das Plenum des Hauses schenkte den Thesen Beifall und überwies sie der Königlichen Regierung zur Berücksichtigung. In den

Jahren 1860 und 1861 haben Mitglieder dieses Hauses, unter leb-

die Initiative der Gesetz⸗

hafter Betheiligung anderer Mitglieder, 1 haben jedoch ihre

gebung ergriffen. Die vorgelegten Gesetzentwürfe

(Kabeltele⸗ gramm.) Der Prinz Arthur ist heute Adend hier eingetroffen

Petitionen die Reform des

Erledigung nicht gefunden. Die Bewegung setzte sich fort in den landwirthschaftlichen Vereinen, in dem Landes⸗Oekonomiekollegium und im landwirthschaftlichen Ministerium. Die Häuser des Land- tages haben fast jährlich Gelegenheit gefunden, in Veranlassung von ypothekenwesens der Königlichen Regie

rung ans Herz zu legen.

Samuel Baker

Herrenhause eine Denkschrift,

Thesen nicht geboten sei. als im Jahre 1863 diejenige

auf Zinsen, am 1. Januar 1870

wonach sich die Kantone verpflichten,

zelnes hervor. eine Masse von Kontroversen, welche in dem beseitigten ihre Quelle und Nahrung fanden. Vereinfachung der Verhältnisse es gestattete, das rischen Klage als ein strenges hinzustellen, reichlich so strenge, wie das Recht der Wechselklage. liegt für mich die praktische Spitze aller Reformen. sprochen kann man sagen: sitzer auf sein Grundeigenthum gezogener Wechsel, und wie der Wechsel

nach

bunden, zu Schaden zu kommen.

Man kann nicht behaupten, daß das Justiz⸗Ministerium der Re⸗ formbewegung mit einer zu lebhaften Sympathie gefolgt, daß das legislative Vorschreiten ein übereiltes gewesen wäre. 8

Im Jahre 1858 übereichte der damalige Justiz⸗Minister dem in welcher ausführlich dargelegt wurde, daß eine Reform des Hypothekenwesens nach Maßgabe der Medingschen Die Sache gewann jedoch eine andere Gestalt, Allerhöchste Ordre erging, welcher in den Regierungsmotiven gedacht ist. Dies veranlaßte den damali⸗ gen Justiz⸗Minister, einen kodifizirten Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen. Dieser wurde 1864 veröffentlicht und auch den Gerichten zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf fand bei den Gerichten, ich möchte sagen, selbstverständlicherweise, nur einen sehr getheilten Beifall. Die⸗ ser Umstand veranlaßte den damaligen Justiz⸗Minister auch sofort, eine stark rückgängige Bewegung zu machen. Er gab den Gedanken eines kodifizirten Gesetzes vollstaͤndig auf und acceptirte den Gedanken der Novellengesetzgebung.

Als ich zu meinem jetzigen Amt berufen wurde, bin ich den Re⸗ formbewegungen ganz unbefangen gegenüber getreten und habe dem Studium der Sache denjenigen Ernst gewidmet, welchen diese wichtige Sache erheischt. Ich habe aus Gründen, die ich bereits früher vorzu- tragen die Ehre hatte, dafür gehalten, daß ein kodifizirter Gesetzent⸗ wurf sich empfehle und geboten sei, und habe ferner geglaubt, daß es geboten sei, auf diejenigen Wünsche Rücksicht zu nehmen, welche so allgemein ausgesprochen waren, daß man annehmen durfte, sie hätten eine Berechtigung.

Ich stehe mehr auf dem realen Boden des Herrn von Behr, als auf dem doktrinellen Boden des Herrn Dr. Baehr.

Die Haupttendenz aller Ihnen vorgelegten Reformvorschläge ist die Vereinfachung der hypothekarischen Verhaͤltnisse in materieller und formeller Beziehung. Daraus folgt Vieles doch hebe ich nur Ein⸗ Wir haben eine Masse Rechtsstoff beseitigt und damit Rechtsstoff Viel wichtiger ist jedoch, daß die Recht der hypotheka⸗

In dieser Strenge der hypothekarischen Klage Bildlich ge⸗ der Hypothekenbrief ist ein von dem Be⸗

mit seiner Wechselstrenge ein sehr erhebliches Kreditmittel für den Handelsverkehr geworden ist, so nehme ich an, wird der Hypotheken⸗ brief mit seiner Strenge ein erhebliches Kreditmittel im hypothekari⸗ schen Verkehr sein. Wir haben ferner eine Erleichterung und Beschleu⸗ nigung der Prozedur gewonnen und mit erleichterten Formen die Er⸗

V höhung der Umlaufs⸗ und Konkurenzfähigkeit der Schuldbriefe.

Ich berühre noch einen vierten Punkt, die Folgen für die Ge⸗

schäftsthätigkeit der Gerichte überhaupt. Die zeitige Geschäftsthätigkeit

der Gerichte bildet einen Gegenstand der ernstesten Sorge für die Königliche Regierung. Die Geschäftsmasse wächst immer, das etats⸗

mäßige Bedürfniß an Richtern ist nicht durchweg befriedigt, das außer⸗

etatsmäßige Richterpersonal mangelt schon hier und da; sämmtliche Richter sind voll beschäftigt, vielfach sind sie mit Geschäften förmlich überbürdet, und sie Alle arbeiten mit völlig ungenügender Besoldung. Wie lange soll das halten? Es muß bhier geholfen werden, allen Seiten hin, indem wir die Geschäftsthätigkeit der Gerichte erleichtern. Wenn Sie auf das öffentliche Rechts⸗

leben, auf das wirthschaftliche Leben blicken, meine Herren, so

finden Sie überall eine freie Bewegung, immer mit der Gefahr ver⸗ Wenden Sie aber den Blick auf den vermögensrechtlichen Verkehr der Privatpersonen vor den Gerichten, so finden Sie die ängstlichste Sorge des Staates für das Vermögen der Privaten. Diesen Grundsatz kann man den der Bevormundung nennen,

der, während er den Einen zu schützen sucht und vielleicht schützt, zehn

Andere schädigt. Dieser Grundsatz ist in streitigem Verfahren bereits seit den dreißiger Jahren durchbrochen, herrscht aber noch in den wich⸗ tigsten Zweigen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Sie finden ihn im Depositenwesen, in verstärkter Gestalt im Vormundschaftswesen, wo derjenige Mann, der den Minderjährigen bevormunden soll, seinerseits wieder durch den Richter bevormundet wird. Sie finden ihn aber auch nach allen Richtungen hin im Hypothekenwesen, besonders aber in dem aufs höchste Maß gesteigerten Prinzip der Legalität. Nach allen diesen Richtungen hin muß Wandel geschafft werden, ehe man

daran denken kann, eine neue Gerichtsverfassung auszuführen.

Welches ist nun der Charakter der Reform? Wir haben keine neuen Grundlagen geschaffen, vielmehr an den alten bewährten Grundlagen des bestehenden Rechts festgehalten, nur die Gedanken auf den alten Grundlagen freier entwickelt. Wir haben die Grund⸗ sätze der Publizität und Spezialität, weil sie zu wenig leisteten, erweitert und umgekehrt den Grundsatz der Legalität, weil er z viel leistete, beschränkt; wir haben das Dogma der Selbst ständigkeit der Hypothek, wenn ich überhaupt davon reden kann keineswegs in das Recht eingeführt. Dieser Gedanke lag im Recht Ein Recht, welches den Grundsatz anerkennt und nach dem Grundsatz der Publizität anerkennen muß: daß eine Hypothek erst erloschen ist, wenn sie im Buche gelöscht ist, so daß also eine Hypothek fortbesteht

obwohl die Forderung erloschen ein solches Recht bricht mit den

Charakter der accessorischen Qualität der Hypothek. Hieran anknüpfen hat der berüchtigte Anhangsparagraph 52 und die darauf basirend Deklaration von 1824 den Gedanken erweitert. Wir haben also nur der