1870 / 30 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

v““ 1“ 2

2 3 b Ab betrã 8 11“ Vor dem erwähnten Termine ist eine vorläufige Kaution von Thlr 1A“ 5 pCt. der Entreprisesumme bei der Ha 4 jahr. E15— Eisenbahn zu Cassel zu hinterlegen. für Berlin die Expedition des Königl. Cassel, den 25. Januar 1870.

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und E“ 8 Preußischen Staats-Anzeigers: Königliche Eisenbahndirektion.

Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 8 Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr. z Behren⸗Straße Nr. f2

Eche der Wilhelmsstraße.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w vyvyppon öffentlichen Papieren.

1 bis zum 5. März 1870 einschließlich 1 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defi⸗ nitiven Verwaltungspersonals auf 8 den 14. März 1870, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 21, vor dem genannten Kommissar, Kreisgerichts⸗Direktor Schotte, zu erscheinen. 1b

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen

Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am

hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗

wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ enigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗

anwalte Planck, Fromme und Schoß hier und Richter in Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[332] Holzversteigerung. Am Donnerstag, den 17. Februar d. J., von Morgens 10 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Lüttenhagen 19. öbe irken e er

2 erlen Blöcke und 458 Stück kiefern Bau⸗ und Schneidehöl

on den Forstbegängen Feldberg, Lüttenhagen, Mahow, Läen, Gnewitz ind Grünow, in dem Gasthofe zu Feldberg öffentlich meistbietend verkauft werden. 1 111“

8 Lüttenhagen, den 1. Februar 1870. Der Oberförster. Töh. Schroeder.

8

Es sollen im Wege der Submission von denen 1050 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 600 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern sind, exklusive Fastage angekauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu liefernden Schwefel bis zum 19. Februar er., als auch ihre Preisforderung vor dem auf

Freitag, den 25. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und dem deutlichen Vermerk auf der Adresse:

» Submission auf die Lieferung von Schwefel⸗ b portofrei an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unterschrei⸗ ben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, können bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. 8 Spandau, den 29. Januar 1870. 8

8 Direktion der Pulverfabrik.

4

mit

SC ndener Eisenbahn. 1 Im Wege der öffentlichen Submission soll die Lieferung von:

1) 3,927,637 Zollpfund oder rot. 171,700 laufende Fuß gewalzter

Eisenbahnschienen, 8 2) 18,020 Zollpfund oder 6800 Stück halbe Unterlagsplatten, 2 171,085 Zollpfund oder 16,806 Stück Laschen, 4) 47,472 Zollpfund oder 34,400 Stück Laschenschrauben, 5) 64,155 Zollpfund oder 123,375 Stück Schienennägel verdungen werden.

Zeichnungen, Bedingungen und Submissionsformulare können in unserer Registratur für den Elm⸗Gemündener Bahnbau dahier Bahnhofstraße Nr. 22 eingesehen, daselbst auch auf portofreies An⸗

suchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Die Offerten, welche auf das ganze Quantum jeder einzelnen Gattung und auch auf einzelne Theile desselben gerichtet sein können,

sind versiegelt und mit der Aufschrift:

»Submission auf die Lieferung von Bahnschienen u. s. w.« (getrennt

nach den oben bezeichneten Gattungen)

spätestens zu dem auf Dienstag, den 22. Februar 1870,

Vormittags 10 Uhr,

11

in unser Geschäftslokal, Bahnhofstraße Nr. 22, anberaumten Termin einzureichen, woselbst die Eröffnung der eingehenden Offerten in Gegen⸗

bleiben

EI11

wart der etwa anwesenden Submittenten erfolgen wird. Später eingehende od Offerten ohne Berücksichtigung.

b b [235]

und auf jede Stammaktie jedoch unter Abzug der vom 1. Dezember v. J.

d. J. mit 5 pCt. zu gewährenden Zinsen auf die bereits eingezahlten Beträge in der Zeit vom

zu leisten sind.

Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn. VI. und letzte Einzahlung auf die Prioritäts⸗Stamm⸗ und Stammaktien. Auf Grund des §. 15 unseres Gesellschaftsstatuts wird hiermit

auf unsere Prioritäts⸗Stamm⸗ und Stammaktien die

VI. und letzte Einzahlung

dergestalt ausgeschrieben, daß auf jede Prioritäts⸗Stammaktie

der Restbetrag von Dreißig Thalern

der Restbetrag von Zwanzig Thalern,

5. Februar bis 5. März a. c. einschließlich

Um den Inhabern der Quittungsbogen bei der Einzahlung die

Aktien behändigen zu können, ist diese Einzahlung nur bei der⸗ jenigen der nachstehend verzeichneten Einzahlungsstellen zu bewirken, bei welcherdie 5. Einzahlung geleistet wurde.

Mit den Aktien wird der am 1. Juli d. J. fällige Coupon für das I. Semester d. J. beigegeben und sind die Stückzinsen à 5 pCt. vom 1. Januar bis zum Einzahlungstage an den Zahlungs⸗

stellen zu restituiren. Cottbus, den 20. Januar 1870. Der Vorstand. Dr. E. Rosenberg. F.

Dr. Z. von Lingenthal.

Frhr. von Patow. Einzahlungsstellen: auptkasse zu Cottbus, 8

Ortrand: bei Herrn Bürgermeister Wölffer, Ruhland: »„ Stadtkämmerer Stumpff, Senftenberg: » Schmidt, Drebkau »„ Bürgermstr. Otto, 1

Leipzig: Hauptkasse

Verschiedene Bekanntmachungen.

Qualifizirte Bewerber um die erledigte Kreis⸗Thierarztstelle Ro⸗ senberger Kreises, mit der ein Einkommen von 100 Thlrn. aus Staats⸗ fonds und ein eben so hoher Zuschuß aus Kreis⸗Kommunalmitteln verbunden ist, fordern wir auf, uns ihre Meldung nebst den für ihre Befähigung sprechenden Zeugnissen innerhalb 8 Wochen einzureichen. Marienwerder, den 28. Januar 1870. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Schaffrinski.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Bütow ist erledigt. Quali⸗ ficirte Medizinal⸗Personen, welche sich um dieselbe bewerben wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Zeugnisse binnen 6 Wochen an uns einzureichen. Cöslin, den 28. Januar 1870. G“

Königliche 1“ Abtheilung des Inn

SFOI 5W“ weit Bezugnahme auf die für die bevorstehende General⸗Ver⸗

sammlung der Aktien⸗Gesellschaft »Vulcan« festgesetzte Tagesordnung erlauben wir uns etwaige Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß wir ermächtigt sind, Pacht⸗ oder e auf das Hütten⸗ Etablissement zur Uebermittelung an die General⸗Versammlung bis zum 13. Februar c.bltn Empfang zu nehmen. AVlulcanhütte b. Ruda O/S., den 31. Januar 1870.

8

I“

Die Direktion.

Monats⸗Uebersicht

städtischen Bank pro ultimo Januar 1870,

gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863. 11e6““ Thlr.

359,420

271,633 1,780,442 825/785 131,560

Thlr. 920,000 323,716

[334]

Geprägtes Gelll... Königl. Bank⸗Noten, Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Scheine. 3 . Wechselbestände. 11614“”“ 89 Lombardbestände C1“ Effekten nach dem Courswerthe..

Passiva. Sgr.

Banknoten im Umlauf. 1 Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 12 Depositen⸗Kapitalien.. 951,240 Stamm⸗Kapital . . 1/000,000 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §S.

10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. 1

4 und

Brreslau, den 31. Januar 1870. essspe Hank

bis 1. März

Großenhain: Bahnhofskasse der Leipzig⸗Dresdener Eisenb.⸗Comp,

hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

zu veröffentlichen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Appellationsgerichts⸗Rath Berendt zu Insterburg in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht zu Breslau zu ver⸗ setzen, und den Kreisgerichts⸗Direktor Bassenge in Lüben, so wie den Kreisgerichts⸗Rath Ernst in Potsdam zu Appella⸗ tionsgerichts⸗Räͤthen in Ratibor, den Staatsanwalt Starke in Lauban zum Kammergerichts⸗Rath in Berlin, den Kreis⸗ gerichts⸗Rath Lemcke in Sorau zum Appellationsgerichts⸗ Rath in Posen, den Stadtgerichts⸗Rath von Seydewitz in Berlin zum Appellationsgerichts⸗Rath in Frankfurt a. O., den Stadtgerichts⸗Rath Pappritz in Berlin zum Appellations⸗ gerichts⸗Rath in Paderborn, den Staatsanwalt von Bön⸗ ninghausen zu Königsberg i. Pr. zum Appellationsgerichts⸗ Rath in Hamm, den Kreisrichter Schwiete zu Höpter zum Appellationsgerichts⸗Rath in Glogau, und den Kreisgerichts⸗ Rath Ryll in Posen zum Appellationsgerichts⸗Rath in Brom⸗ berg zu ernennen;

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Johow in als Sanitäts⸗Rath zu verleihen;

Den Kronanwalt Hattendorf zu Mevppen, der von den städtischen Kollegien zu Celle getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Celle; so wie

Den Syndikus Detering zu Osnabrück, der von den dortigen städtischen Kollegien getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Osnabrück; und

Der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Duisburg getroffenen Wahl gemäß die bisherigen Beigeordneten: Kauf⸗ mann Theodor vom Rath und Kaufmann Julius Brock⸗ hoff, sowie den seitherigen Stadtverordneten Dr. jur. Feodor Goecke als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Jauer den Charakter

Allerhöchster Erlaß vom 20. Januar 1870 betreffend die Genehmigung der Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit⸗Verbundenen wegen Ausgabe

und Amortisation vier einhalb prozentiger Kur⸗ und Neumärkischer

Neuer Pfandbriefe.

Auf Ihren Bericht vom 18. Januar d. J. will Ich den in der Anlage (a) zusammengestellten Beschlüssen des Engeren Ausschusses der Kur- und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit⸗Verbundenen vom 20. Mai und 23. November 1869, betreffend die Ausgabe von Pfand⸗ briefen zum Zinsfuße von vier einhalb Prozent und deren Amorti⸗ sation durch Ausloosung mittelst Baarzahlung des Nennwerthes, irch

11““

Dieser Erlaß ist nebst die Gesetz⸗Sammlung

den Beschlüssen di 8 16 iin, den 20. Jonnar 1870. u““ Wilhelm. 8 Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. An den Minister des Innern und an den Justiz⸗Minister. 8

a. Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit⸗ Verbundenen vom 20. Mai und 23. No⸗ vember 1869, betreffend die Ausgabe von Pfandbriefen zum Zins⸗ fuße von vier einhalb Prozent und deren Amortisation durch Aus⸗ loosung mittelst Baarzahlung des Nennwerthes. §. 1. Die Darlehnsnehmer eines auf den Namen des Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen Kreditinstituts nach §. 4 des Regulativs vom 15. März 1858 (Gesetz⸗Samml. S. 73) eingetragenen Darlehns kann bei der ihm gemäß §. 6 ebendaselbst zustehenden Bestimmung des Zinssatzes, welchen die auszufertigenden Neuen Pfandbriefe dem Inhaber tragen sollen, fortan auch den Zinssatz von vier einhalb Prozent wählen. §. 2. Bet der Wahl des Zinssatzes von vier einhalb Prozent ergiebt sich von selbst als Folge, daß der baare Zuschuß, welcher nach §. 8 des Regulativs vom 15. März 1858 aus den Fonds des Kredit⸗

Instituts geleistet werden kann, die am Tage der Ausrei stehende Differenz zwischen dem Nennwerthe 8 dem Brkechung 1 vier einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe nicht übersteigen darf, fer⸗ vom 15. März 1858 an das Kre it für das Darlehn zu leistende Je jenem Zins⸗ 8 eüiprebch GG“ 8 s Jahreszahlung jenem Zins S. 3. Die bei dem Kreditinstitute in Kraft stehenden im- mungen finden auch für diejenigen Güter, auf 1g e gs s htht⸗ rungen für das Kreditinstitut Behufs der Ausfertigung vier einhalb⸗ prozentiger Neuer Pfandbriefe eingetragen sind, Anwendung, die Vor⸗ schriften über die Pfandbriefstilgung in §§. 16 und folgenden des Re⸗ gulativs vom 15. März 1858 jedoch mit nachstehenden Maßgaben. §. 4. Die für diese Güter angesammelten Tilgungsfonds werden nachdem der bei der Ausreichung vier einhalbprozentiger Pfand⸗ briefe vom Institute etwa gewährte baare Zuschuß gemäß §. 22 des Regulativs zurückerstattet ist ljährlich zweimal von 6 zu 6 Monaten, und zwar zum 2 Januar und 1. Juli, zur Amortisation vier ein⸗ halbprozentiger Neuer Pfandbriefe verwandt. Es muß hierbei der ganze jedesmalige disponible Tilgungsfonds dieser Güter, soweit der⸗ selbe durch 50 theilbar ist, ausgeschüttet werden. theilbare Restbetrag kommt bei der nächsten Ausschüttung zur Ver⸗ wendung. 8 1“ Amortisation geschieht hierbei in der Art, daß die nur durch Baarzahlung zu tilgenden einzelnen Apoints vier einhalbprozentiger Neuer Pfandbriefe durch das Loos bestimmt und nach vorgängiger Kündigung eingelöst werden. 1t I6 Summe der halbjährlich ausgeloosten und gekündigten vier einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe wird nach Verhältniß der regle⸗

mentsmäßigen Amortisationsbeträge jedes einzelnen beliehenen Gutes

vertheilt, und jedem Gute wird der solchergestalt repartirte Beitrag halbjährlich als amortisirt gut geschrieben. §. 5. Hinsichtlich der Kündigung der vier einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe findet folgendes Verfahren ftätt; a) Dse 8een Kreditinstitute ausgehende Aufkündigung von Pfandbriefen muß, wenn der Einlösungstermin zu Johanni eintreten soll, schon im vorgängigen Monat Januar, und wenn derselbe zu Weihnachten eintreten soll, schon im vorgängigen Monat Juli durch die Amtsblätter der König⸗ 8 lichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt a. d. O, Cöslin, Stettin und Magdeburg, sowie durch den Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger auf Kosten des Instituts öffentlich bekannt gemacht, der Kündigungserlaß auch bei der Hauptkasse und den Provinzialkassen des Instituts, sowie an der Börse von Berlin ausgehängt werden. In dem Erlasse muß der gekündigte Pfandbrief nach der Nummer, dem Betrage und dem Prozentsatze bezeichnet, der Fälligkeitstermin des Kapitals angegeben, die Aufforderung zur Einlieferung des Pfandbriefs nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Coupons und Talons zu diesem Fälligkeitstermine enthalten und die Rechts⸗- folge der Unterlassung dahin vorbestimmt sein, daß der säumige In⸗ haber mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten prã⸗ kludirt und mit seinen Ansprüchen auf die bei dem Kreditinstitute zu deponirende Baarvaluta werde verwiesen werden. b) Mit den Kapitalbriefen müssen auch entsprechende Zinscoupons so weit diese vorausgereicht und noch nicht fällig sind, sowie die Talons zu⸗ rückgeliefert werden; für nicht zurückgelieferte Coupons wird der gleiche Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser feh⸗ lenden Coupons verwendet zu werden. e) Wenn der gekündigte Pfandbrief im Fälligkeitstermine und längstens bis zum 1. August Falls er für Johanni und bezüglich 1. Februar Falls er für Weihnachten gekündigt war nicht eingeliefert worden ist, so hat die Haupt⸗Ritterschafts Direktion die Baarvaluta auf Gefahr und Kosten des säumigen Pfandbrief⸗Inhabers zu ihrem Deposi⸗ torium zu bringen und die in dem Kündigungserlasse angedrohte Präklusion und Verweisung durch eine Resolution festzusetzen. d) Nach Ablauf eines Vierteljahres von den obenbezeichneten Einlieferungs⸗ terminen abgerechnet, also mit dem 1. Oktober bezüglich 1. April, tritt die Verbindlichkeit des Kreditinstituts als Depositalbehörde ein, dem Inhaber des Pfandbrieses von der für ihn deponirten und zinsbar zu benutzenden Baarvaluta Depositalzinsen zu dem Satze von drei und ein Drittheil Prozent jährlich zu berechnen, oder die Valuta für Rechnung des Gläubigers in Kur⸗ und Neumärkische Pfandbriefe