Zufolge Beschlusses der Generalversammlung des zu St. Johann unter der Firma St. Johann⸗Saarbrücker Konsum⸗Verein«, Einge⸗ tragene Genossenschaft, bestehenden Vereins vom 23. Januar 1870, resp. des Nachtrags zu dem fragl. Beschlusse vom folgenden Tage, wurden die seitherigen Vorstandsmitglieder, nämlich: 1) Carl Völkel, Buchhalter zu St. Johann, Vorsitzender, 2) Julius Schmitt, Eisenbahn⸗Sekretär daselbst, Stellvertreter,
3) Heinrich Flosdorf, Güter⸗Expedient daselbst, Kassirer,
Carl Simonis, Güter⸗Kassirer daselbst, erster Controleur,
5) Gustav Rudat, Sekretariats⸗Assistent daselbst, zweiter Controleur, für das Geschäftsjahr 1870 in ihren angegebenen respektiven Eigen⸗ schaften wieder erwaͤhlt, was bei der betreffenden Firma unter Nr. 2 des Genossenschaftsregisters heute vermerkt worden ist. 1
Saarbrücken, den 1. Februar 1870. 1 DOOeer Landgerichts⸗Sekretär Koster. v“
Die Firma Wilhelm Hoppe ist erloschen und solches zufolge Ver⸗ fügung vom 27. d. M. im Firmenregister bemerkt worden. Ratzeburg, den 28. Januar 1870,. 1 — Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Has durch unsern Beschluß vom 2. August v. Js. über den Nach⸗ laß des Klempnermeisters Ludwig Seible hier eröffnete erbschaftliche Liquidationsverfahren ist beendet. Spremberg, den 1. Februar 1870. b Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8327 Bekanntmachun g. Der Konkurs über das Vermögen der Kaufleute Repkewitz et Wermbter zu Darkehmen ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendet. Darkehmen, den 1. Februar 1870. Königliches Arö Sgfiche Der Kommissar des Konkurses.
[339] Bekanntmachung. 8 Das über den Nachlaß des am 3. Mai 1869 verstorbenen Ritter⸗ gutsbesitzers und Lieutenants a. D. Eduard Scharf zu Schkortleben im Coburgschen von Gauerstaedt eröffnete erbschaftliche Liquidations⸗ verfahren ist, nachdem das Präklusions⸗Erkenntniß rom 10. Dezem⸗ ber v. J. die Rechtskraft beschritten hat, beendet.
Naumburg, den 27. Januar 1870.
Kosbnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
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T“ Nothwendige Subhastatiohn. Das dem Gutsbesitzer Gustav Zech zu Rosenthal gehörige, im Kreise Deutsch⸗Crone belegene, im Hypothekenbuche von Wittkow unter Nr. 1 verzeichnete Gut (genannt Rosenthal) soll
am 11. April 1870, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftszimmer Nr. 5, im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert und das Urtheil über die Ertheilung
Züf am 16. April 1870, Vormittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden. b
Es beträgt das Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen des Grundstücks 1396 Morgen; der Reinertrag, nach welchem das Grundstück zur Grundsteuer veranlagt worden, 767 Thlr.; Nutzungswerth, nach welchem das Grundstück zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt worden, 164 Thlr. 3
Der das Grundstück betreffende Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein und andere dasselbe angehende Nachweisungen können in unserm Geschäftslokale Bureau III. eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksam⸗ keit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens im Versteigerungstermine anzumelden. . Deutsch⸗Crone, den 31. Dezember 1869.
Königlich Preußisches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Beekanntmachung. Borkeverkauf aus den Königlichen Fehfen
des Regierungsbezirks Frankfurt a. O. Die in den Königlichen Forsten des Regierungsbezirks Frankfurt a. O. aus dem Einschlage des Jahres 1870 zu gewinnende Eichenborke soll in den nachstehenden Terminen öffentlich meistbietend verkauft werden und zwar: 1) Montag, den 21. Februar cr. in Guben, aus dem Revier Tauer 80 Klftr. be⸗ putzte Rinde, 2) Dienstag, den 22. Februar cr. in Fürstenwalde, aus dem Revier Hangelsberg 12 Klftr. beputzte Rinde, 3) Mittwoch, den 23. Februar cr. in Reppen, aus dem Revier Lagow 25 Klftr. beputzte Rinde, aus dem Revier Reppen 18 Klftr. beputzte Rinde, 4) Donnerstag, den 24. Februar cr. in Vietz, aus dem Revier Massin 10 Klftr. beputzte Rinde, aus dem Revier Neumühl 8 Klftr. Spiegelrinde, 5) Freitag, den 25. Februar cr. in Driesen, aus dem Revier Driesen 94 Klftr. Spiegelrinde. Der vierte Theil des Kaufgeldes ist als Kaution zu deponiren. Die übrigen Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden. Frankfurt a. O., den 30. Januar 1870. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
s⸗ olzversteigerung. 8-x,. ¹ den 17. Februar d. J., von Morgens
10 Uhr ab, sollen aus der S Lüttenhagen
105 buchen Blöcke,
7 birken Blöcke,““
2 erlen Blöcke und
458 Stück kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer 1 8
von den Forstbegängen Feldberg, Lüttenhagen, Mechow, Läen, Gnewitz
und Grünow, in dem Gasthofe zu Feldberg öffentlich meistbietend verkauft werden. 8
Lüttenhagen, den 1. Februar 1870. “ Der Obefförster. Th. Schroeder. 1.
Montag, den 7. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem
ofe der Kaserne des II. Garde⸗Ulanen⸗Regiments bei Moabit, ein übn- Militärdienst nicht mehr geeignetes Dienstpferd, gegen sofortige
baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 3. Februar 1870. Das Kommando des II. Garde⸗U
333 3 bs sollen im Wege der Submission 1650 Ctr. Schwefell)
von denen 1050 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 600 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern sind, exklusive Fastage angekauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu liefernden Schwefel bis zum 19. Februar er., als auch ihre Preisforderung vor dem auf
Freitag, den 25. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und mit dem deutlichen Vermerk auf der Adresse:
»Submission auf die Lieferung von Schwefel⸗
portofrei an die unterzeichnete Direktion einzusenden. ““
Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unterschrei⸗ ben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, können bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. “
Spandau, den 29. Januar 1870. “
Direktion der Pulverfabrik.
Verschiedene Bekanntmachungen.
133 de eteiner Dampfmühlen⸗Aktien⸗ Gesellschaft. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit gemäß §. 12 unse⸗ rer Statuten und unter Hinweisung auf deren §§. 12, 15, 16 und 17 zur ordentlichen General⸗Versammlung auf onnerstag, den 3. März, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsenhause ein⸗ en. . gelabg zettel werden am Eingang des Lokals ausgereicht werden. Stettin, den 20. Januar 1870. Der Verwaltungsrath. 8 Königsberger Privatbank. Monats⸗Uebersicht pro Januar 1870.
1 Activa: Kassenbeständtee: u ficeeas preuß. Courant . Thlr. 341,600 Noten der preuß. Bank und deren Assignationen 1,550 Noten inländischer Privatbanken. —
.
343,150
Wechselbestnde 11““ 1,003,020 Lombardbestände 884,800 Effekten in preußischen Staatspapieren . 41,000 Grundstück, verschiedene Forderungen und Aktiva... 34,475 Passiva: Aktien⸗Kapitaaeal.. 1X““ Noten im Umlauf .. .., Verzinsliche Deposita mit 2monatlicher Kündigun Guthaben von Korrespondenten u. s. cwcw.. . Reserve⸗Fonds.. 1 Königsberg, den 31. Januar 1870. Direktion der Königsberger Privatbank. Ahrens. Laubmeyer. f
Braunschweigische Bank. ((GS&SFeschäftsübersicht ultimo Januar 1870. 1 Kassen⸗Be eIZ1“ I“ 1,081,651. 24. 6. Lombard⸗BestandJ... E E“ » 1,271,500. 6. 6. Platz⸗Wechsel⸗Bestad „ 27/267,940. 3. 6. aärt. öö r. Sich 1,288,432. 12. —.
in Conto⸗Corrent (gegen Sicher⸗ 11“ 1 66 1,858,689. 5. —.
h“ ö11“ Kreditoren in Conto⸗Corrent... 252,509. 9. —. f G 888-.
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Banknoten⸗Cirkulation
Braunschweig, den 31. Janugr 1870.
8 “ Die Direktion. AMAZrbich. Benndorf.
Bekanntmachung. Die Station Herford der Cöln⸗Mindener Eisenbahn ist mit dem 1. Februar d. Js. in den russisch⸗rheinischen und den ostdeutsch⸗rheinischen Verbands⸗Güterverkehr als Verbands⸗ station mit direkten Sätzen für die Beförderung von Stärke und Stärkemehl aufgenommen. Die Frachtsätze sind diejenigen der er⸗ mäßigten Klasse B., welcher die gedachten Artikel tarifmäßig angehören. Bromberg, den 1. Februar 1870. Königliche Direktion der Östbahn.
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Tagesdienste (ckr. § 4 der Telegraphen⸗Ordnung) Königsberg i. Pr.,
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
Druckzeile 2½ Sgr.
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11“ Post-Anstalten des In⸗ Auslandes men Bestellung für Lerlin die Expedition des Königl.
Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa,
8 Eche der Wilhelmsstraße.
MNorddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗
deutschen Bundes den bisherigen Königlich preußischen General⸗ Konsul Freiherrn Alphons von Rothschild zu Paris zum General⸗Konsul des Norddeutschen Bundes und den bisherigen Königlich preußischen Konsul Dr. Felix Bamberg zu Paris zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. — Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗
deutschen Bundes den bisherigen Königlich preußischen Konsul Chr. A. Creighton zu Halifax zum Konsul des Norddeut schen Bundes daselbst zu ernennen geruht. v
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Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den Kaufmann J. Ziekursch zu Coquimbo (Chile) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 4. Division, Hann⸗ von Weyhern, von Bromberg.
Der General⸗Major und Commandeur der 15. Kavallerie⸗ Brigade, von Mirus, von Cöln.
Personal-Veränderungen. A. Ernennungen,
I. In der Armee.
pee⸗Fähnriche ꝛc.
und Versetzungen. Den 1. Februar.
v. Bredow, Rittm. und Escadr. Chef im Brandenburg. Kür. Regt. (Kaiser Nikolaus I. von Rußland) Nr. 6, als Adjut. zum Remonte⸗ Inspecteur kommandirt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 29. Januar. Hentsch, Pr. Lt. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst ausgeschieden und zu den beurl. Off. der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35 übergetreten. Bei der Landwehr. Den 22. Januar. Gr. v. Galen, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Paderborn) 6. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 55, der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗ Ministeriums. Den 24. Januar. Haase, Depot⸗Magazin⸗Ver⸗ walter in Merseburg, mit Wahrnehmung der Coͤntroleurgeschäfte bei dem Proviantamt in Frankfurt a. O. beauftragt. Behrens, Depot⸗
Magazin⸗Verwalter in Hamm, nach Merseburg versetzt. Offiziere ꝛc.
II. In der Marine.
A. Ernennungen, Beförderungen zc. Den 25. Januar. Stumpf, Zeug⸗Lieut. bei dem Art. Depot der Helengsest guhg in Kiel, zum Zeug⸗Pr. Lt., Schimmelpfennig, Zeug⸗Feldw. in der Marine, zum Zeug⸗Lt. bei dem Art. Depot der Hafenbefestigung in Kiel, Thoma, Ober⸗Feuerw. in der Marine, zum Zeug⸗Feuerw. Lieut. bei der Werft zu Danzig, Bohlmann, Ober⸗ Feuerw. in der Marine, zum Zeug⸗Lt. bei der Werft zu Kiel, beför⸗ dert. Marine⸗Beamte. Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers. Den 31. Januar. Bugedey, Geheimer Kanzleidiener im Marine⸗Ministerium, zum Botenmeister des genannten Ministeriums ernannt. Deetz, Hülfs⸗Kanzleidiener im Marine⸗Ministerium, zum Geheimen Kanzleidiener ernannt.
Zu Neuteich, Kreis Marienburg, Regierungsbezirk Danzig, wird am 16. Febrnar 1870 eine Telegraphenstation mit beschränktem
den 3. Februar 1870. “ Telegraphen⸗Direktion.
„Preußen. Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der König empfingen heute den Prinzen August von Württem⸗ berg und nahmen die Vorträge der Hof⸗Marschälle und der beiden Kabinette entgegen.
Ihre Majestät die Königin war gestern in dem dritten Vortrage des Professor Dr. Hofmann zum Besten des Augusta⸗Hospitals in der Aula des chemischen Laboratoriums anwesend.
L Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags militärische Meldungen entgegen, empfing Herrn Godet aus Neuenburg und wohnte Abends dem Vortrage des Professor Hoffmann bei. — Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin Karl nahm Abends bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin den Thee. “ “
— In der gestrigen (2.) Sitzung des Bundesraths des Norddeutschen Bundes, in welcher der Bundeskanzler den Vorsitz führte, wurde nach Verlesung des Protokolls der ersten Sitzung der Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Nord⸗ deutschen Bund berathen. Es wurde auf die Anträge des IV. und VI. Ausschusses zu den Gesetzentwürfen, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w. und den Schutz der Photographien, Beschluß gefaßt, und demnächst eine Eingabe an den Bundesrath dem betreffenden Ausschuß zugewiesen
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des H hauses wurden von dem die Ablösung der den geistlichen
u. s. w. Instituten zustehenden Reallasten betreffenden Gesetz⸗ entwürfe die §§. 2 und 3 ohne Debatte aufgenommen. Die
§§. 4 und 5 lauten nach der Fassung der Kommission:
§. 4. Die nach §. 3 ermittelten Roggenrenten, sowie die schon rechtsverbindlich feststehenden festen Geldrenten (§§. 3 bis 6 des Ge⸗ setzes vom 15. April 1857, Ges.⸗S. S. 366) können auf den Antrag des Berechtigten wie des Verpflichteten zum 25-achen Betrage nach vorhergegangener sechsmonatlicher Kündigung abgelöst werden. Forscheife Nern “ Sa Peer er. 9. Fesocgenbegttern nach
rift des zweiten atzes des §. es Ablösungs⸗ — 8 2. Mär⸗ 1e00 berechnet fzszhelches ech. „Zur Erleichterung der Ablösung wird das dazu erforderliche Ka⸗ pital in 4prozentigen Rentenbriefen gewährt. — F e §. 5. Geht der Antrag auf Ablösung von dem Berechtigten aus, so kann derselbe das Ablösungskapital nur in 4prozentigen Renten⸗ briefen zum Nennwerthe verlangen.
Geht der Antrag dagegen von dem Verpflichteten aus, so kann derselbe entweder Baarzahlung leisten, oder muß dem Berechtigten zu den Rentenbriefen, welche dieser erhält, im Ausführungstermin die Differenz zwischen dem Tagescourse und dem Nennwerth derselben baar auszahlen.
Der Berechtigte muß bis zum 31. Dezember 1872 den Antrag auf Ablösung bei der zuständigen Auseinandersetzungs⸗Behörde an⸗ bringen, widrigenfalls er des Rechtes auf Kapitalsablssung anzutragen verlustig geht. Auch der Verpflichtete muß obigen Termin innehal⸗ ten, wenn er die Vermittelung der Rentenbank bei der Ablösung in Anspruch nehmen will.
An der über diese beiden Paragraphen zusammengefaßten Debatte betheiligten sich die Herren von Waldaw⸗Steinhöfel, Graf Brühl und die Regierungs⸗Kommissarien Geh. Ober⸗ Regierungs⸗Rath Greiff und Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke. Das Haus trat den Anträgen der Kommission bei, ebenso dem
§. 6 in folgender Fassung:
Für die Vermittelung der Rentenbank ist das Gesetz vom 2. März 1850 (Gesetz⸗Samml. 1850, S. 112 ff.) maßgebend. Dabei bleiben aber diejenigen Bestimmungen, welche eine Til⸗
gungsperiode von 41 ¼2 Jahren voraussetzen, ohne Anwendung und außerdem treten setzes ein: “
nachstehende Abänderungen des Rentenbank⸗Ge⸗
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8 * 2 2 8 8 — 2 5 8 8& 88 Sen 2 ünb hb 8. . 8 — 2 — — 8.