228251
230692 232091
232738 235283 236002 238441 239431
241525 247238
249965
251245 253708
264494
(1376) (1390)
(1471) (1387) (1418) (1375) (1424) (1385) (1441)
( 1198) (1443
(1392)
(1425) (1432)
(1428)
Fhbe
»Winter und Frühling.« Oelg. v. E. Gesellschap in Düsseldorf.
Lampegna di Roma.« Oelgem. v. A. Metzner in Düsseldorf.
„Partie aus Marburg.« Oelg. v. E. Stiegel in Kassel.
»Der rer Oelgem. v. H. Sondermann in
Düsseldorf.
»Herbsttag in den Bergen.« Oelg. v. J. G. Steffan in München.
»Norwegischer Fjord.- Oelgem. v. A. Askevold in Düsseldorf.
»Stillleben.« Oelg. v. J. Ruinart in Düsseldorf.
„»Am Brienzer See.« Oelg. v. A. Keßler in Düsseldorf
»Italienisches Genrebild.« Oelgem. v. J. Fay in Düsseldorf.
»Krypta.« Oelg. v. Vinc. St. Lerche in Düsseldorf.
»Die kleinen Rekruten.« Oelgem. v. C. Böcker in
Düsseldorf. „Winterlandschaft mit Pferden.« Oelg. v. L. Munthe Oelg. v. E. Gleim in München.
in Düsseldorf. Oelg. v. E. Jungheim in
»Mittag.« »Aus dem Schächenthal.« Oelg. v. Chr. Mali in
Düsseldorf. »Dorfpartie am Neckar.«
München.
266901—(1452) »Landschaft im Innthal.« Oelg. v. L. Halauska in
269980 271681
276523 276895
277455 282861 285539 285558 286990 28è9858 290280
290449 291771
294926
296315 307881
309929 314295
315417 316346
317876 318728
320808 337249
342192 348286
(1414) (1444) (1378)
1384 (1421) (1380) (1461) (1435) (1458) (1459) (1449)
(1377) (1427)
(1448)
(1413) 11415)
(1 129
(1402) (1386)
(1411) (1478)
Wien. »Kirchweihtanz im Oberlande.« Oelg. v. A. Vischer
in München. Oelg. v. Erich Correns in
»Grablegung Christi.« München. 8 Oelgem. v. J. Bernardi in
„»Lauterbrunnenthal. « Düsseldorf.
11880) X. Faraze bei Neapel.« Oelg. v. A. Arnz in Düsseldorf.
»Mondscheinlandschaft.“ Oelg. v. J. Ruinart in Düsseldorf.
»Nach der Jagd.« Oelg. v. Ludw. Voltz in München.
»Heerde im Walde.« Oelg. v. E. Schleich in München
»Landschaft im Walde.« Oelg. von Sophie André in Düsseldorf. 8
»Vorbereitung zum Feste.« Oelg. v. F. Sonderland
in Düsseldorf. Oelg. v. C. Schlesinger in
»Die Lauschende.“ Düsseldorf.
»Niederrheinische Landschaft. Oelg. v. F. W. Schreiner in Düsseldorf.
»Villa reale in Neapel.« Oelg. v. T. Andreae in
München. 1 8 »Der Tröster.« Oelg. v. J. Munsch in München.
»Gebirgslandschaft im Mondschein.« Oelg. v. Fr.
Mayer in München.
»Mädchen mit Papagei.« Oelg. v. O. Erdmann in Düsseldorf.
»Die Hopfenernte.« Oelg. v. Rud. Epp in München.
»Norwegisches Hochland.« Oelg. v. Prof. G. Oster⸗ wald in Coͤln.
»Aus Verona.« Oelg. v. Fr. Quaglio in München
»Motiv aus Ravello bei Amalfi.« Oelg. v. H. Harrer in Düsseldorf. —
»Matrosenknabe.« Oelg. v. Engelhardt in Düsseldorf.
»Krypta in St. Gereon in Cöln.« Aquarell v. J. Scheiner in Deutz.
»Motiv aus Norwegen.« Oelg. v. Knud⸗Baade in München.
»Aus dem Berner Oberlande.« Oelg. v. J. Bernardi in Düsseldorf. 1
»Der Abend.« Oelg. v. R. Fresenius in Karlsruhe.
»Ruinen des Tempels Mars ultor in Rom« Oelg. v. H. Harrer in Düsseldorf.
»Cavalier, Wein holend.« Oelg. v. P. Preyer in Düsseldorf.
»Landschaft.« Oelg. v. T. Andreae in München.
Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß der §§. 7 und 8 des Planes die Prämien sechs Wochen nach Vorzeigung der Loose, welche im Sekretariate des Central⸗Dombau⸗Vereins zu Köln (Rathhausplatz Nr. 3) Montags und Donnerstags, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, sei es persönlich oder durch Bevollmächtigte, statt⸗ finden, oder auch durch die Post brieflich unter Werthangabe auf Ge⸗ fahr des Absenders erfolgen kann, an die Inhaber und gegen Aus⸗
händigung der Loose ebendaselbst baar und ohne Abzug ausbezahlt und verabfolgt werden, und daß jedes Gewinnloos, welches binnen drei Jahren, vom Ziehungstage an gerechnet, nicht vorgezeigt und geltend gemacht worden ist, mit Ablauf dieser Frist sein Anrecht auf Erhebung der Prämie zu Gunsten des Dombaufonds verloren hat.
Zur Abnahme der Gewinne sind bisher noch nicht präsentirt
worden: 3 8 aus der dritten Dombau⸗Prämienkollekte die Loose: 2575. 8 3 .26168. 27003. 28137. 32947. 33893. 45373. 46827. 49372. 50362 54864. 61880. 64366. 78563. 82586. 84205. 92528. 92804. 95450. 98240. 98364. 99080. 103333. 103837. .113280. 118505. 122593. 136192. 144632. 145387. 146236. .157500. 158264. 162306. 164781. 172628. 173087. 175818. . 181873. 182925. 185546. 186425. 189040. 194052. 196217. 88. 209007. 209340. 209472. 224808. 228892. 233942. 237780. . 244246. 244915. 260142. 268441. 268635. 281130. 281788.
300197. 300474. 308035. 312118. 312185. 315026. 318536. 3193090.
321416. 329824. 330205. 347422.
aus der vierten Dombau⸗Prämienkollekte die Loose: 5773.
9942. 15653. 18751. 19016. 19093. 22775. 22878. 35257.35629. 36481.
45268. 51872. 53151. 55295. 64409. 68884. 75911. 77861. 79300. 88922. 85069. 90670. 109718. 109758, 110562.118212.119286.123295.
128137. 132289. 133753. 137376. 139375. 140923. 147007. 152242. 162144. 167245. 169379. 173873. 176866. 178007. 180057. 181601. 206126. 209304. 211401. 214434. 215505. 215516. 222462. 240634. 247648. 251685. 251691. 260310. 261248. 262243. 266371. 266683.
274831. 283771. 292843. 300010. 302265. 306952. 311935. 316445.
316913. 320080. 324934. 334238. 341468. 348215.
Schließlich ersüuchen wir die Inhaber von Loosen, auf welche Kunstsachen als Gewinne gefallen sind, dieselben sobald als zulässig
in Besitz zu nehmen, da die Gefahr der Aufbewahrung den neuen Eigenthümer trifft.
Cöln, den 20. Januar 1870. Der Verwaltungs⸗Ausschuß des Central⸗Dombau⸗Vereins.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen c. Verkauf 8ö des fiskalischen Grundbesitzes zu Friedland, Amts Reinhausen. 8 Das s. g. Beamten⸗Etablissement nebst Länderei zu Friedland,
[417]
im Amte Reinhausen, Landdrosteibezirk Hildesheim, bestehend aus dem
Wohnwesen des ersten Beamten des ehemaligen Amts Friedland, als: Wohnhaus, Nebengebäude, Stallung, Scheune ꝛc. sammt fiskalischem
Grundbesitz von Friedland und zwar an Gärten: 7 Morgen 6 ◻—R.,
an Acker: 159 Morgen 24 ◻ R., an Wiesen: 30 Morgen 61 ◻ R.,
an Forsten (Forstorte Burgberg und Landwehr): 25 Morgen 92 SR,
zusammen, einschließlich Morgen 85 ◻R. Hof⸗ und Baustellen, hal⸗
tend: 224 Morgen 28 ◻R. hannoversch, gleich 230 Morgen 34 ¶RR. preußisch Maaß, — soll sammt Berechtigungen, als namentlich der Schäfereiberechtigung in der Feldmark Friedland, öffentlich nach Meist: ebot mit der Maßgabe verkauft werden, daß die Uebergabe an den
äufer in der Zeit vom 1. bis 8. Mai d. J. stattfindet. Der Verkauf wird nach verschiedenen Alternativen versucht wer⸗ den, wodurch Gelegenheit gegeben werden wird, entweder
1) das Wohnwesen sammt Oekonomiegebäuden mit dem Gesammt⸗
Komplex der Grundstücke; oder 2) das Wohnwesen ꝛc. für sich mit dem größeren Theile der Gär⸗
ten zu 4 Morgen 110 ◻ R. und dem zur Anlage eines Parkes
sehr geeigneten 21 Morgen 2 R. haltenden Forstort Burgburg, sammt Schäfereiberechtigung, oder
3) das unter 2 genannte Kaufobjekt mit Gärten zu 5 Morgen 104 ¶R, Ackerland zu 33 Morgen 79 ◻᷑ R. und Wiesen zu
12 Morgen 96 ◻ R., zusammen 75 Morgen 6 ◻ R. hannov. = 77 Morgen 8 ◻R.
“]
Kabeln zum Einzelverkauf werden ausgeboten werden.
Das Wohnwesen ist nach Größe, baulicher Beschaffenheit und
nach Belegenheit, im Leinethale, südlich von der Stadt Goͤttingen in schöner Gegend, in unmittelbarer Nähe der Haltestelle Friedland an
der Göttinger⸗Ahrenshäuser Eisenbahn, zur Einrichtung eines Land⸗
sitzes sehr geeignet. Die in der Ausführung begriffene Gemeinheitstheilung und Ver⸗
koppelung der Feldmark Friedland bietet dem Käufer Gelegenheit,
seine Interessen bei Auslegung der neuen Feldkoppeln ꝛc. noch zur Geltung zu bringen.
Das Kaufgeld⸗Minimum für den Gesammtkomplex ist zu 47,230 Thlr., dasjenige für die vorstehend unter Nr. 2 und 3 genannten Kaufobjekte zu resp. 11,090 Thlr. und 19,940 Thlr. festgestellt worden.
Der Verkaufstermin ist auf Donnerstag, den 10. März
d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt worden und wird auf der
Amtsstube zu Friedland von dem Regierungs⸗Rath Bergmann
abgehalten werden.
Die Verkaufsbedingungen, die vorhandene Charte und sonstige
Nachweise können vom 14. d. M. ab bei dem Königlichen Amte
Reinhausen eingesehen, auch durch dessen Vermittelung im Uebrigen nähere Nachrichten über das Verkaufsobjekt eingezogen und gegen Er-
stattung der Kopialien Abschriften der Verkaufsbedingungen, letzteres Knch von der unterzeichneten Behörde auf desfallsigen Antrag bezogen werden. “ Hannover, den 7. Februar 1870. Kdäünigliche öue“ für Domänen.
8 entz.
1—
Holzverkauf. Am Mittwoch, den 23. Vormittags 11 Uhr ab, sollen im Wurl'schen Gasthause zu Rüdersdorf aus den Schutzbezirken Schmalenberg, Hohenbinde, Mittel⸗ heide, Alt⸗Buchhorst und Kalksee der Königlichen Oberförsterei Rüders⸗ dorf, folgende Bau⸗ und Nutzhölzer öffentlich nach dem Meistgebote verkauft werden: 16 Klafter birken Nutzholz, 3 ½ Klafter kiefern Nutz⸗ holz, 1902 Stück kiefern Bauholz; außerdem an Brennholz aus dem
Februar c., von
Schutzbezirk Stoeritz: 210 Klafter kiefern Reisig J. Klasse. Spezielleres
ist aus dem Amtsblatte zu ersehen. Rüdersdorf, den 8. Februar 1870.
Deer Oberföͤrster.
Am Freitag, den 18. Februar, sollen im Willschen Gast⸗ hofe in Mirow von Morgens 10 Uhr ab aus der Mirower Forst circa 1400 Kiefern, aus der Wesenberger Forst 11 circa 100 Kiefern meistbietend verkauft werden. 1 F. Scharenberg. R. Hahn.
Becker.
preußisch Maaß, — käuflich zu erwerben, 4) die Ackerländerei und Wiesen nebst Forstort Landwehr auch ilk
S
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. “ für das Dierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
ö11“
Druchzeile 2 ½ Sgr.
D 11 1 g 1 r E u 1 E 9 1 — Sestellung an, 888 ür Berlin die Expedition des Köni 8 u 1 2 ““ 8 Preußischen Staats-Anzeigers: 0f
““
Behren⸗Straße Nr. 1a, “ Ecke der Wilhelmsstraße. 8
Berlin, 12. Februar.
In Gemäßheit der Allerhöchsten Botschaft vom 9. d. M. versammelten sich heute gegen 3 Uhr Nachmittags die Mitglieder der beiden Häuser des Landtags im Weißen Saale des König⸗ lichen Schlosses zum feierlichen Schlusse der Landtags⸗Session. Die Königlichen Staats⸗Minister traten unter Vorantritt des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Grafen von Bis⸗ marck⸗Schönhausen, bald nach 3 Uhr in den Saal ein und stellten sich zur linken Seite des verhüllten Thronsessels auf. Der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bis⸗ marck⸗Schönhausen, verlas hierauf folgende Schlußrede: Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Bei der Eröffnung der gegenwärtigen Sitzungs⸗ periode war es der Wunsch der Regierung Seiner Majestät des Königs, zunächst die gefährdete Ord⸗ nung des Staatshaushalts neu zu sichern, außerdem aber wichtige Reformen der Gesetzgebung mit der Landesvertretung zu vereinbaren.
Die Königliche Regierung erkennt es mit Dank an, daß die beiden Häuser des Landtages zur Be⸗ seitigung der Schwierigkeiten der Finanzverwaltung bereitwillig die Hand geboten haben. Durch die Annahme des Konsolidations⸗Gesetzes ist ein wichtiger Schritt geschehen, um dem Staate eine freiere Bewegung in Betreff der Tilgung der Staats⸗ schulden zu ermöglichen. Die dadurch herbeigeführte Minderausgabe, sowie die ansehnlichen Einnahmen des Staatsschatzes haben es zur Genugthuung Seiner Majestät des Königs gestattet, für das Jahr 1870. das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Aus⸗ gaben des Staates wiederherzustellen, ohne die Steuerkraft des Landes in erhöhtem Maaße in An— spruch zu nehmen. Zugleich wurde die Möglichkeit gewonnen, auch Bedürfnissen, welche vorher zurück⸗ gestellt werden mußten, Abhülfe zu gewähren. Wenn dies in Betreff manches berechtigten Wunsches noch nicht angänglich war, so wird es hoffentlich in Zu⸗ kunft gelingen, durch zweckmäßige weitere Reformen und angemessene Erhöhungen einzelner Steuern so⸗ wohl zur Ermäßigung anderer als zur Vermehrung nützlicher Ausgaben die Mittel zu erlangen.
Dem Zusammenwirken des Landtages mit der Königlichen Regierung wird das Land eine erhebliche Zahl nützlicher Gesetze auf den verschiedenen Gebieten der Staatsverwaltung verdanken.
Durch das Gesetz über die Großjährigkeit ist ein den gegenwärtigen Bildungsverhältnissen ent⸗ sprechender einheitlicher Termin derselben für die ge⸗ sammte Monarchie festgestellt worden.
“
L“
Die Einrichtungen der Handelskammern haben eine den Bedürfnissen und Wünschen des Handelsstandes entsprechende Regelung erfahren.
Die Gesetzgebung in Betreff der Grundsteuer ist auf sämmtliche Provinzen der Monarchie ausge⸗ dehnt worden.
Die Reform der Lehrer-Wittwen- und Waisenkassen konnte Dank der von Ihnen ge⸗ nehmigten Finanzmaaßregeln zur gesicherten Durch⸗ führung gelangen. — 1
Das Kreditwesen in den Provinzen Hannover und Hessen⸗Nassau ist in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Provinzial-Vertretungen neu geregelt worden.
Durch die Gesetze über die Rheinschiffahrt und über die Schonzeit des Wildes, sowie durch eine Reihe anderer Gesetze wird allseitig erkannten Bedürfnissen abgeholfen.
Dagegen sind die wichtigen Vorlagen, durch welche vnassende Reformen auf dem Gebiete der inneren Verwaltung, der Rechtspflege und des Unter⸗ richtswesens angebahnt werden sollen, nicht zum Abschlusse, zum Theil noch nicht zur Erledigung in einem der beiden Häuser gelangt.
Die Regierung Seiner Majestät hatte bei der frühzeitigen Vorlegung der betreffenden Entwürfe auf einen günstigeren Verlauf der Berathungen um so mehr rechnen zu dürfen geglaubt, als sie ihrer⸗ seits bestrebt gewesen war, in den vorgelegten Ent⸗ würfen die Grundlagen für einen befriedigenden Ausgleich der verschiedenen Interessen und Auf⸗ fassungen darzubieten.
Die bisherige Berathung der Kreisordnung hat in wesentlichen Theilen des vorgelegten Ent⸗ wurfes Abweichungen der Ansichten des Hauses der
Abgeordneten von denen der Königlichen Regierung
constatirt. Demungeachtet giebt die Königliche Re⸗ gierung die Hoffnung nicht auf, daß auf den Grund⸗ lagen des Entwurfs eine allseitige Verständigung erreichbar sei, und daß die weitere Berathung in beiden Häusern wenn nicht zu einer endgültigen Ver⸗ einbarung, doch zu einer erwünschten Klärung der Auffassungen führen und hierdurch die künftige Lö— sung der Aufgabe erleichtert werde.
Die Königliche Regierung ist ferner von der Ansicht durchdrungen, daß die beabsichtigte Reform des Hypothekenwesens einem dringenden Bedürfnisse, besonders des Grundbesitzes, entspricht.
89 11“X“