In der gestrigen (5) Sitzung des Bundesraths Norddeutschen Bundes, in weicher der den Vorsitz führte, a) die auf Abänderung des Strafges Anträge, b)
altenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der 11“ Vorschriften, wie
en, hier⸗
letzteren enth
RNegierung im Hinblick auf die bevorstehende Session des Reichstages des Norddeutschen Bundes eine einst⸗ weilige Vertagung des Landtages und die Wieder⸗ der begonnenen wichtigen Arbeiten nach einigen Monaten für angemessen erachtet. Sie wurde hierbei einerseits durch die gebotene Rücksicht auf die größere nationale Gemeinschaft, zugleich aber von der Hoffnung geleitet, daß die Zeit der Vertagung der Vorbereitung einer weiteren Verständigung über die wichtigen Reformgesetze förderlich sein werde. Nachdem der Antrag auf Vertagung von dem einen der beiden Häuser abgelehnt worden ist, liegt es in der Absicht der Regierung Seiner Majestät, durch eine außerordentliche Session dem Landtage zur Sicherstellung wenigstens eines Theils der Er⸗ hungen Gelegenheit zu
die Erhebung betreffenden zusätzlichen f solche auf den Staatschausseen von Ihnen angewendet werd dem Vorbehalt verleihen, daß von fünf zu fünf Jahren on des Chausseegeldsatzes für die hier in Rede stehende Dieser Mein Erlaß ist durch die
niniß zu bringen. Die vor⸗-⸗
In dieser Ueberzeu e Bundeskanzler wurden Ausschußberichte erstattet über: 1 etzbuch⸗Entwurfs gerichteten den Etat für die Konsulate des Nordd Bundes für das Jahr 1871, c) den Etat de Bundes an Zöllen und Verbrau d) den Vertrag mit Baden wege Rechtshül
durch unter eine Revisi Kommunalstraße stattzufinden hat. Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Ken gelegte Karte erfolgt anbei zurück.
eutschen 8 Norddeutschen chssteuern für das Jahr 1871, n gegenseitiger Gewährung der gen Justizverweigerung. betreffend: 1) die über die Seesteuerleute zu erlassenden An⸗ f eines Gesetzes wegen Ergänzung ung des Norddeut
aufnahme lin, den 15. Janu
Gf. v. Itze An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 2 und den Finanz⸗Minister.
ar 1870. 8 Wilhelm.
Camphausen. fe, e) mehrere Eingaben we
Die Vorlagen des Präsidiums, Prüfung der Sees ordnungen und 2) den Entw der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordn gingen an die betreffenden Ausschuͤsse.
— Im Verlaufe hauses w
schen Bundes,
rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Königlichen Eisenbahnbau⸗Inspektor Keitemeyer zu dhausen ist die von ihm seither kommissarisch verwaltete dortige Betriebs⸗Inspektor⸗Stelle der Hannoverschen Staats⸗Eisen⸗ bahn nunmehr definitiv verliehen, sowie der K. önigliche Eisenbahn⸗ Baumeister Beckmann zu Ratibor zum Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Bau⸗Inspektor ernannt und demselben eine Betriebs⸗In⸗ spektor⸗Stelle bei derselben Eisenbahn, mit dem Wohnsitze in
annover, verliehen w
Beka 1
11 der Vorschriften über die Befäh
ütten⸗ und Salinen⸗Verwale
21. Dezember 1863 werden Diejenigen, welche die elbe bevorstehenden
kiniste der gestrigen Sitzung d 1 urde der Antrag des Grafen vo einer Debatte, an der Münster, von Wa
burg, sowie der
es Herren⸗ rag l n Krassow nach sich die Herren von Meding, Graf v⸗Steinhöfel, von Kleist⸗Retzow, Graf Eulen⸗ virthschaftliche Angelegen⸗ Hause angenommen, ter beantragten Zusatze:
irthschaftlichen Interessen im
Minister für landr heiten von Selchow betheiligten, v zugleich mit dem vom Grafen Münster b und dahin zu wirken, daß die landw Bundesrathe vertreten werden.
„Der Präsident t Mitgliedern der st ist auf die Herren v. Rabe, fallen. Schluß der Sitzung
— Die heutige (17.) Plenar⸗Sitzun wurde nach 10 Uhr durch den Präsident Stolberg⸗Wernigerode eröffnet. Minister des Innern Graf zu Minister Camphausen anwesend.
Der erste Gegenstand der berathung über die Beschlüsse treff der Uebersicht von des Jahres 1868.
Der Referent Herr v. Rabe befürw
in Uebereinstimmung mit dem Hause stehenden Gesetzentwurf anzunehmen: willigung der zur lichen Mittel.
b gebnisse bherigen
Berat geben.
heilte darauf das Resultat der Wahl von
beiden Häuser atistischen Centralkommi
des Landtages erkläre ich im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs hiermit für geschlossen. Der Präsident des Herrenhauses, Wirkliche Geheime Rath
Stolberg⸗Wernigerode, brachte dar⸗ ät den König
ssion mit. Dieselbe
e Session der Graf v. Krassow und v. Lecoq ge⸗
gegenwärtig “ 28 E11 11““ nntmachung 1
Gemäß §. higung zu den
technischen Aemtern dex Berg⸗, H g des Herrenhauses
en Grafen Eberhard zu
Von den Ministern waren der
Eulenburg und der Finanz⸗
tung vom 1 Di Bergeleven⸗Prüfung in dem nächsten für dies 88 hrhüag eabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Beifügung der vorgeschriebenen Alteste, b ssion, Wilhelmstraße 89 hier⸗
ebruar 1870. sion zur Prüfung der Bergeleven. Hauchecorne.
Graf Eberhard zu S 1 auf ein dreimaliges Hoch auf Se. Majest
1ꝓR eis b Termi ilegen b. aus, in welches die ganze Versammlung mit Begeisterung ein⸗ Fermine abzulege
Meldungen, unter 2 digst an die unterzeichnete Kommi selbst, portofrei einzusenden. Berlin, den 7. Die Kommi
Tagedordnung betraf: Schluß⸗ des Abgeordnetenhauses in Be⸗ den Staatseinnahmen und Ausgaben
Se. Majestät der König haben Allergnädigst ger Dem Kaiserlich österreichischen außerordentlichen Gesandten nd bevollmächtigten Minister Grafen von Wimpffen in Berlin den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse und dem Sektions⸗ Kaiserlich österreichischen Handels⸗Ministerium von Pretis Cagnodo den Rothen Adler⸗Orden zweiter mit dem Stern, dem Kaiserlich Russischen Zoll⸗Dire rath Twerdiansky zu Wirballen, den Königlichen Orden zweiter Klasse, dem Wirklichen Mitgliede der Akademie der Wissenschaften in Pesth, Dr. Fitzinger, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und dem Norddeutschen ind rhead, ud obertson, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse;
ts⸗Sekretär Stöver in Bochum den arakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
ortete seinen Antrag:
der Abgeordneten den nach⸗ betreffend die Be⸗ Deckung der Ausgaben des Jahres 1868 erforder⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von en ꝛc., verordnen mit Zustimmung beider der Monarchie, was folgt: tigt, zur Deckung der den Einnahmen diese bis auf Höhe wenden: Deckung
bef g. Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der oll⸗Direktor, Staats 15. Kavallerie⸗Brigade, von Mirus, nach Cöln.
„ 8
Kronen⸗
der Kaiserlichen
Häuser des Landtages ird ermäch⸗ insofern sie aus en können, zu ver⸗
§. 1. Der Finanz⸗Minister w Ausgaben des Jahres 1868, 8 Jahres nicht haben be b in 9,730,000 Thlr. folgende Mitte 1) die Einnahmen des Jahres sämmtlicher den Restausgaben, beim 9 2) die einmaligen E Kreditfristen für die
Se. Majjestäse der Kr hig haben Allergnädigst geruht: Dem Landstallmeister von Unger zu Celfend8de Hii am a. D. Heldmann zu Detmold, zuletzt Compagnie⸗Chef im 2. Westf Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen von des Fürsten zur Lippe Durchlaucht verliehenen Dekorationen, resp. des Ehrenkreuzes erster und dritter Klasse des F
Berlin, 12. Februar. stritten werd
Vize⸗Konsul
Alexander älischen Infanterie⸗Regiment
9 gri d Bundes Peterhead, Ausgaben, verbleiben⸗ ibel sein werden, Abkürzung der Abgaben zu erwarten des zur Deckung von Oberhausen⸗
und der
einschließlich
technungsabschlusse dispon innahmen, welche in Folge der — Eingangs⸗ und Ausgangs⸗ 1 die baaren und Effekten⸗Bestände
Zinsenausfällen Arnheimer Eisenbahn, festen Rheinbrücke Gesetz vom 8. Februar 1869 (G. S. fonds, und 4) die baaren Bestände u Staats⸗Aktiv⸗Kapitalienfonds, insom dung der zu 1. bis von 9,730,000 Thlr.
Kreisgerich ses zu er⸗ Anlage⸗Kapitalien der Cöln⸗Gießener Eisenbahn ggewesenen, S. 350) frei gegebenen Garantie⸗ nd ausstehenden Forderungen des dieselben nach Verwen⸗ Erfüllung der Summe Ueber die Ausführung r nächsten ordentlichen Der Finanz⸗Minister wird Gegeben ꝛc. Referent den Antrag, über die beiden
es zu diesem Gesetze ohne
Norddeutscher Bund. ““ bestimmt
Berrlin, den 12
Die Eröffnung des auf den 14. d. M. einberufenen Reichs⸗ ages des Norddeutschen Bundes findet an diesem Tage um 3 Uhr Pachmuttags Schlosses statt.
c Al Eante taasgottesdienst am 13. und in der St. Hedw Eröffnung des Reichst - werden, daß für die Herren Abgeo
lätze reservirt bleiben.
Die weiteren Mitthei
.“ Februar. Personal⸗-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Versetzungen.
A. Ernennungen, Den 8. Februar.
v. Hüllessem, Sec. Lt. vom 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, in das 1. en58 Ulanen⸗Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3 versetzt. Ackermann, Zeug⸗Prem. Lt. vom Art. Depot zu Cöln, zum Art. Lehmann, Zeug⸗Feldw. von der Gewehr⸗ fabrik in Danzig, unter Versetzung zum Art. Depot in Cöln, zum B. Abschiedsbewilligungen. xö; Leibing, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 39, mit Pens. der Abschied be⸗ willigt. Schenck, Pr. Lt. von der Inf. und interim. Komp. Führer im 1. Bat. (Lötzen) 6. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 43, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bish. Uniform, v. Palmowski, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Ortelsburg) 3. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 4, mit Pens. nebst Aussicht auf Civil⸗ vers., der Abschied bewilligt.
3. bezeichneten Mittel zur 1 n. erforderlich sind. §. 2. dieses Gesetzes wird dem Landtage in seine Session Rechenschaft abgelegt. §. 3. mit der Ausführung dieses Gesetzes beau Ferner empfahl der Resolutionen des Ab Abstimmung wegzugehen. „Nach einer Debatte, an wel Lippe, Hasselbach, Wilckens, hausen betheiligten, und nachdem Lippe, der zweiten Res fend die Staatssch ertheilen, ohne Unterstützung geb Anträgen des Referenten bei. Darauf verlas der Minister des burg nachfolgende die S Königliche Botschaft: Wir Wilhelm, haben auf Grund 31. Januar 1850 d Grafen von Bisma wärtige Sitzung der b. Monarchie am 12
e 7 Beförderungen Königlichen
d. M. in der Domkirche igskirche wird zugleich für die Feier der ages eingerichtet und es wird angeordnet rdneten zum Reichstage
im Weißen Saale
Depot in Boyen versetzt.
Bei der geordnetenhauf
Zeug⸗Lieut. befördert.
Landwehr. Den 8. Februar.
cher sich die Herren Graf zur der Finanz⸗Minister Camp⸗ b der Antrag des Grafen zur olution des Abgeordnetenhauses, betref⸗ ig, nicht die Genehmigung zu lieben war, trat das Haus den
lungen über die Eröffnungssitzung erden in dem Büreau des Reichstages, Leipzigerstraße Nr. 3, am 12. d. M., in den Nachmittagsstunden bdis 8 Uhr Abends nd am 13. und 14. d. M. in den Morgenstunden von 8 bis 10 Uhr offen liegen. diesem Büreau für die Eröffnungssitzung ausgegeben.
uldenverwaltun
werden auch die Legitimationskarten
1 Innern Graf zu Eulen⸗ chließung des Landtags betreffende
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute nacheinander die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers, des Generals van Tresckow, des Wirklichen Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wehrmann und des Geheimen Ober Finanz⸗Raths von Wilmowski entgegen.
— Ihre Majestät die Königin war heute in der zweiten Volksküche anwesend. önigliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und ertheilte hierauf dem Grafen Bathory⸗Simolin und dem Fürsten YVousoupoff Audienzen.
Erlaß vom 15. Januar 1870, betreffend die Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes in Bezug emeinden Schönholthausen und Schlipprüthen, im verg, ausgebaute Kommunal⸗ tsstraße bis zur Amts⸗
Allerhöchster Verleihung des R auf die von den G Kreise Meschede des Re straße von Haus grenze zwis Auf Ihren Bericht vom 9. Januar chönholthausen und Schlipprüthen, im gierungsbezirks Arnsberg, in Bezug auf Kommunalstraße von Haus Bo bis zur Amtsgrenze zwischen Serkenrod nahme der chausseemäßigen Unterhaltung Erhebung eines Chausseegeldes zum 13fach tschausseen geltenden Tarifs,
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. des Artikels 77 der Verfassungsurkunde vom Präsidenten Unseres Staats⸗Ministeriums chönhausen beauftragt, die Häuser des Landtages Un serem Namen zu schließen. eiden Häuser des
gierungsbezirks Arnsbe⸗ Lenne⸗Staa chen Serkenrode und Eslohe. d. J. will Ich den Gemeinden Kreise Meschede des Re⸗ die von ihnen ausgebaute an der Lenne⸗Staatsstraße e und Eslohe, gegen Ueber⸗ derselben, das Recht zur en Betrage der Sätze des einschließlich der in dem
Bamenohl an der
1 . d. Mts. in Un
Wir fordern demnach die b ierdurch auf, zu diesem Zwecke an dem 3 Uhr Nachmittags in Unserem Residenzs sammen zu treten.
Landtags gedachten Tage um chlosse zu Berlin zu⸗ Februar 187
— — Se. K amenohl Gegeben Berlin, den 9.
Wilhelm. ismarck
Um 5 Uhr d
. Königl. H Königlichen Majestäten. 8
inirte Se.
die Staa bei Ihren
Es folgte: Schlußberathung über den Rechenschaftsbericht der Königlichen Staatsregierung über die Ausführung des Ge⸗ setzes vom 5. Februar 1869.
Der Referent Herr von Nabe begründete den Antrag:
1) Der in dem Gesetze vom 5. Februar 1869 enthaltene Vorbehalt der Rechenschaftslegung Seitens der Königlichen Staatsregierung ist durch die Darlegung vom 2. November 1869 erledigt, 2) die weitere Prüfung derjenigen außerordentlichen Ausgaben, welche durch den Krieg von 1866 veranlaft worden sind, bleibt vorbehalten, bis die Nachweisung der Etatsüberschreitungen und die Allgemeine Rechnung der betreffenden Jahre dem Landtage vorgelegt worden. . 1 1 8g Saus nat diesem iü ggt ohne Debatte bei. 8 Die nächste Nummer betraf: Schlußbe ig über die 1ccecese Nast des Jacrrgf1805c Eüesa
Nach dem Antrage des Referenten H Rabe ba Hag. 4 g f Herrn v. Rabe beschloß
ie Entlastung der Königlichen Staats⸗Regierung in Be⸗ Allgemeine Rechnung des Jahres 1866, so Fnca ganf waltung des Staatsschatzes für dasselbe Jahr auszusprechen.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 17. Februar 1868 (Gesetz⸗Sammlung S. 71) über die Aufnahme einer Anleihe von 40 Millio⸗ nen Thalern zu Bedürfnissen der Eisenbahnverwaltung, wurde nach dem Antrage des Referenten Herrn Hasselbach genehmigt. Ebenso der Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderuͤngen und Ergänzungen des Gesetzes über den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten im Bezirke des Appellationsgerichtes zu Wies⸗ baden, nach dem Antrage des Referenten Herrn Meyer, und der Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderuͤngen und Ergän⸗ zungen der Gesetze über den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten in dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Cassel nach dem Antrage desselben Referenten.
Es folgte darauf die Berathung von Petitionen, sowie die Wahl von je 2 Mitgliedern für jede der Provinzen Schleswig⸗ Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau für die zur Ausführung des Gesetzes wegen anderweiter Regelung der Grundsteuer in diesen Provinzen nach §. 5 dieses Gesetzes zu bildende Central⸗ Fi si
der Präsident gab darauf dem Herrn von Franckenbera⸗ Ludwigsdorf das Wort. Derselbe drückte im Feececen dch Hauses den Dank für die Mühewaltung des Präsidenten aus, welcher seinerseits dem Hause für die Unterstützung, die ihm allseitig zu Theil geworden, dankte. Nach einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König, in welches das Haus leb⸗ üw schloß der Präsident die Sitzung bald nach
1““
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde zunächst noch der Bericht der Budget⸗ Kommission erledigt, welchen der Abg. von Brauchitsch (Flatow) Namens derselben über den Entwurf eines Gesetzes erstattete,
betreffend die Abänderungen des Gesetzes vom 17. Februar 1868 über die Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zu Bedürfnissen der Eisenbahn⸗Verwaltung.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Frhr. von Hover⸗ beck, Miquél, v. Sybel, Dr. Glaser. Der Finanz⸗Minister Camphausen griff in die Debatte ein. Der Gesetzentwurf wurde mit dem gestern bereits mitgetheilten Kommissions⸗Antrage an⸗
cnvm shr Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung d
Bericht der verstärkten Justiz⸗Kommission Uber den Ceseß⸗ entwurf, betreffend einige Abänderungen resp. Ergänzungen der Gesetze über den Ansatz und die Erhebung der Gerichts⸗ kosten im Appellationsgerichtsbezirke Wiesbadere. — Referent Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) empfahl die Annahme
des Gesetzentwurfs. — Der Gesetzentwurf wurde hier.
auf ohne weitere Debatte angenommen; eben so nach dem Bericht derselben Kommission ein gleicher Eesetentmach für den Bezirk des Appellationsgerichts zu Cassel, nachdem in Folge der Bemerkung des Referenten Abg. Gleim auch in die⸗ sem Entwurfe eine Reihe von Druckfehlern berichtigt worden. — Es folgte der Bericht der Budgetkommission, betre Rechenschaftsbericht der Königlichen Staatsregierung Ausführung des Gesetzes vom 5. Februar 1869. Ohne Debatte schloß sich das Haus folgenden Anträgen der Kommission an
»1) der in dem Gesetze vom 5. Februar 1869 enthaltene Vor⸗ behalt der Rechenschaftslegung Seitens der Königlichen Staats⸗Regierung ist durch die Darlegung vom 2. No
vember 1869 erledigt. 2) Die weitere Prüfung der⸗ jenigen außerordentlichen Ausgaben, welche durch den Krieg von 1866 veranlaßt worden sind, bleibt vor⸗ behalten, bis die Nachweisung der Etatsüberschreitungen und die allgemeine Rechnung der betreffenden Jahre dem Lande vorgelegt worden.,/ — Es folgte der Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts über die allgemeine Rech⸗ nung des Jahres 1866. Die Kommission empfahl unter Zu
sstimmung der Königlichen Staatsregierung die Annahme fol⸗-