— 8
Wechsel
Fonds und Staats-Papiere.
Eisenbahn-S
amm-Aktien.
Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 L. Strl.
. 300 Fr. Wien, österr. 8 150 Fl.
. 150 Fl. 2 Augsburg, südd. ühr.. Frankfurt a. M., südd. Währ. Leipzig, 14 Thlr. x...
ipzig, 14 Thlr.
Amsterdam ... 8 do. 8 Hamburg.
8 Tage. Mt. 100 Fl. [2 Rt. 100 Fl. 2 Mt. 100 Thh/8 Tage.] 100 Thlr2 Mt. — — 100 S. R. 3 Weh. 82 ½ bz 100 S. R. 3 Mt. 815 bz
90 S. R. 8 Tage. 74 ⁄ bz 100 T. 6. 8 Tage. — —
99 ½ G
99 ½ G 82 bz 81 ½ bz 74 ½ bz IIIbz
Fonds und Staats-Papiere.
Freiwisige Tnleihe- 1⁄¼4 u. 10 [95 8 bz Staats-Anl. von 1859'5 1/1 u. 7 [101 ¼ bz do. v. 1854, 55 1¼4 u. 10
do. von 1857 do.
do. von 1859 do. do. von 1856 1/1 u. 7 do. von 1864 1¼4 u. 10
do. von 1867 do.
do. v. 1868 Lit. B. do.
do. v. 1850, 52 do.
do. von 1853 do.
do. von 1862 do. do. von 1868 1/1 u. 7
+ =FSEF
1. —
do.
do. do.
do.
do. do. do. do. do.
do. do.
do. d
do.
do
do. 6. 9. Anl. Engl. St. Holl. do. Bodenkredit... 8 Nicolai-Obligat.
Kuss.-Poln. Schatz.. do. kleine pPoln. Pfandb. III. Em. do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. 0b. à500 Fl. Türk. Anleihe 1865.
do.
Amszrik. rückz. 1882 1885 Oesterr. Papier-Rente do. Silber-Rente... do. 250 Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 1864 ltalienische Rente... Tabaks-Oblig. Tabaks-Akt.. Rumän. Eisenb... kleine. Rumänier.. ... Finn. 10 Rl.-L. Neapol. Pr.-A Russ. Egl. Anl. de 1822 de 1862 do. Egl. Stüücke 1864
do.
do.
do.
do. Holl. -
do. Engl. Anleihe Pr.-Anl. de 1864 de 1866 5. Anl. Stiegl.
do. do. do.
0.
do.
SaESERESRESSScschchencescasch esses11
—
15. u. 111 2 75
92 ⅞bz
49 etwbz B 57 ½ bz B
2 8 67 5 bz 54 ⅔ bz
87 ½ bz B 401 bz
71 bz
do. verschieden
do. 1/4. pr. Stüeck 1/5. u. 1/11. pr. Stück 1/1. u. 1/7.
do.
do.
do.
do. pr. Stüeck do. 1/3. u. 1¼%.
13/1. u. 13/7. 8
1/4. u. 1/10. do. 22/6. u. 22/12 1/6. u. 1/12. 4/1. u. 1/7. do. do. do.
3 ½ B 9¼ G
Albsenzb. v. St. g. Amst.-Rotterd.. Böhm. Westb.. Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau... Ludwigsh.-Bexb Mainz-Ldwgsh.. Mecklenburger. Oberhess. v. St. g. Oest. Franz. St. Reichenb.-Pard. Russ. Staatsb... Südöst. (Lomb.). Warsch.-Bromb. Wach. Ldz.v. St. Warschau-Ter..
do. Wien.
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2
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1/1. u. 7.
1/1. u.⸗
1/5 u. 1
do. do. do. 1/1.
do. 1/1. do.
1/1. u. 7. 2
do. do.
1/*1.
94 ¼ G 92à bz 98 bz B 1 63 bz G
170 ½⅔ 6
1/1. u. 7 7 1/4. u 10
1/1.
55 ¼ bz
Staats-Schuldscheine do. Pr.-Anl. 1855à 100 Th. 1/4. Hess. Pr.-Sch. à 40 h. pr. Stück Kur-u. Neum. Schldv. 3 ½ verschieden Oder-Deiechb.-Oblig. 1/1 u. 7 Berlin. Stadt-Obligat. 4/4 u. 10 do. 1/1 u. 7 do. do. do.
do.
3 1 2 z 4 2
Danziger do.
Schldv. d. Berl. Kaufm.
Berliner. 8
Kur -u. Neumöärk. do
Ostpreussische..
do. de.
Pommerschet.
do.
Posensche, neue.
Sächsische.
Schlesischhe do. Lit. A.. do.
Westpr., rittschftl. do. do. 1 do. do. do. II. Serie do.
Kur- u. Neu
Pommersche..
Posenschee.
Preussische
Rhein. u. Westph.
Sächsische... .
Schlesisehe...
Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig...
Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl..
Braunsch. Anl. de 1866 do. 20 Thlr.-Loose
Dess. St.-Präm.-Anl. 3
Gothaer St.-Anl....
Hamb. Pr.-A. de 1866
Lübecker Präm.-Anl.
ManheimerStadt-Aunl. 42
Sächs. Anl. de 1866
Schwed. 10 Rthl. Pr. A.
·**
qügnsRESeSEAAE=E=g=g=SSg
—
715 bz 1b 814 bz G 4 ½ % 81 C⅔ B
SE=SSgF=S
71 ½4 bz
79 ½ bz 85 G
95 ½ bz 78 ½ 3B3 85 bz 85 B
84 bz B 82 ⅞ G 82 ⅞ bz 84 5 bz 92 ⅔ B 105 56 bz 33 ½ B
91 ⅔ G 106 ½4 bz G
10
Rentenbriefe.
pr. Stück 1/6.
4/l. U. 1/7.
pr. Stück 1/4.
1/3. . 1/4. p. Stck. 171171 31/12. u. 30/6 pr. Stück
Eisenbahn-Stamm-Aktien.
s Kachen-Mastr..
Alton
1 Berg.-Märk. .. Berfin Anhalt 1 Berlin-Görlitz..
do.
1 Brl.-Ptsd.-Mgdb. (Berlin-Stettiner. Zrsl.- 1 do. Brieg-Neisser. Cöln-Mindener. do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb... do.
Märk.
do. Ostpr. do.
do.
do.
Starg. Thüri do.
Wlhb do.
do. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz. do. Münst. Hamm. Niedschl. Märk. Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. Oberschl. A. u. C.
R. Oder-Ufer-B. Rheinische..
do. LitB. (gar.) L“ 88
do. Lit. B. (ger. do. Lit. C. (gar.)
Div. pro
a-Kieler...
Stamm-Pr.
Schw.-Frb. neue
St.-Pr. -Posener. St.-Pr.
Lit. B.
St.-Pr.
Int. H... Südbahn. St.-Pr...
St.-Pr.. St.-Pr..
Posener.. hger 9 9 2292 „.
8
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(Cos. Odb.) St.-Pr..
— 000020S 9- 00 S,—
1868
— —
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IeSaßEEEeE SSg nn —-
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1869
1/1.
1/1. u. 7. do. do. do. do. do.
1/1. do. do.
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do.
11 r1/1. u. 7. 1/1. 1/1. do. do. do. do.
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132 ⅔ bz 8 99 ½ bz B
86 B
7. 76 bz
39 ⅔ bz G 105 ½ B 125 1 bz 181 bz 68 ½ bz 90 ½8 bz 148 bz 189 ½ bz
108 ⅔ bz
89 ⁄etwbz G 117 bz 8 97 ½ bz 62 B 84 B
61 B
82 ½ B 56 ½ bz
81 ⅔ bz 117 bz B 68 8 bz G I188etwbz 87 ½ bz
86 5 bz 88½5 ’G6
88 bz G6 bz 170 à 70 à ¼ 155etw bz G 34 ½ bz
67 ½ bz
85 % bz
96 ½⅞ bz G 1012 ½ bz 805 bz
22 ½ bz
93 bz
133 ½etw bz 127 ⅞ B
78 ½ bz
87 ½ B2 G 109 etwbz 109 ½ bz G 109 ½ bz G
Norddeutseche..
Posener Prov...
Rittersch. Priv.. Rostocker
Bank- und Industrie-Aktien. 82
Piv. pro Berl. Abfuhr.. do. Aquarium. do. Br. (Tivoli) 1 do. Kassen-V. do. Hand.-G. 1 do. Immobilien do. Pferdeb... Braunschweig.. BremerV Coburg. Kredit. Danz. Privat-B. Darmstädter.. do. Zettel Dess. Kredit-B. do. Landes-B. Diskonto-Kom.. Effekt. Liz. Eichb. Eisenbahnbed... do. Görlitzer do. Nordd. Genf. Kred. in Liq. deraer Dtsch. Gen.-Bk.. B. G. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grd.-Pr.-Pf. Hannöversche.. Henrichshütte.. Hoerd. Hütt.-V. Hyp. (Hübner). do. Certifikate do. A. Il. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Leipziger Kredit Luxemb. do. Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Privat. Meininger Kred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. do. volle Neu-Schottland. Oesterr. Kredit A. B. Omnibus-G. Phönix Bergw. do. do. B. Portl.-F. Jord. H.
Preussische B... Pr. Bodenkr.-B.. Renaissanec..
Schles. B.-V... Sehles. Bergb.-G. do. Stamm-Pr. Thüringer. Vereinsb. Ubg.. B. Wasserwerke do. neue Weimarische..
240 % 87 ½ B
p. St. à 160 Fl.]¹
4 1 98 0
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OEESOSoUGOCmãA‚AE;’nNE
1868
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fr. Zins 1/1 u. 7.
1/1 u. 7.
1/1 u. 7. 2/A u. 10 1/1 u. 7.
1/1 u. 7.
1/1 n.7.
do. do. do.
1/1. do. do.
do. 1/1.
2/1. 1/1.
do. do.
1/1
1/1.
103 ½ bz G 132 bz G 129 ½ bz
79 G
84 G 114 ½ B
112 zetw bz 92 ⅞0
103 etwbz
7. 127 ⅞bz
102 G
6 ½ B
159 bz 106 b2z 131 ½ bz G 105 bz G 137 ½ B 103 51bz G 90 B
96 G 106 G 109 ½ 6 97 ½ 6
105ctw bz 110B 105 ½ bz 98 B 95 B
145 ¾à4 b2
58 ⅜ 177⅛6b2 293 6 100 B 138 ½ G
90 ½ bz 91 ⅓ bz
Berlin, Druck und Verlag der 7
Redaction und Rendantur: Schwie .
R. v. Decker)
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Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
132 ½ bz B
um Königlich
Montag
MNeichstags⸗Angelegenheiten.
„Schwerin, 13. Februar. Der Minister⸗Präsident Graf Basse⸗ witz ist mit einer Majorität von über 6000 Stimmen gegen etwa 800 zum Mitgliede des Reichstags des Norddeutschen Bundes wieder⸗ gewählt worden.
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n, 14. Februar. hauses am 12. d. M. nahm der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen bei der Schlußberathung über die Beschlüsse des Ab⸗ geordnetenhauses in Betreff der Uebersicht von den Staatsein⸗ nahmen und Ausgaben des Jahres 1868 nach dem Herrn Wilckens das Wort:
Mieine Herren! Die Köͤnigliche Staatsregierung muß es Ihnen lediglich überlassen — wenn ich zunächst auf den letzt berührten Punkt eingehen soll — ob und welchen Auftrag Sie glauben den Mitgliedern der Staatsschulden⸗Kommission ertheilen zu sollen. Die Staatsregie⸗ rung geht von der Ansicht aus, daß auch ohne einen solchen Auftrag die Mitglieder der Staatsschulden⸗Kommission unbedingt das Recht haben, von den Akten der Hauptverwaltung der Staatsschulden nach dieser Richtung hin Kenntniß zu nehmen, und daß es der Staatsregie⸗ rung nur erwünscht sein kann, wenn dies geschieht, und wenn man sich vergegenwärtigt, was die Attributionen der Hauptverwaltung sind und wie sie diese erfüllt habe. Wir sind davon überzeugt, daß eine nähere Prüfung der Sache zu dem Resultate führen wird, daß die Mitglieder der Hauptverwaltung der Staatsschulden ihre Schuldigkeit nach Maßgabe der in dem Gesetze ertheilten Vorschriften vollständig erfüllt haben. Wir treten also dieser Prüfung nicht entgegen und sind im Voraus beruhigt über das Resulat der Prüfung.
Was dann die Hauptfrage betrifft, so kann ich dem Herrn Re⸗ ferenten nur meinen Dank ausdrücken sür die wohlwollende Art, mit der er die ganze Angelegenheit behandelt hat. Wenn ich auch nicht in jedem Punkte seinen Ausführungen beitreten kann, so kann ich mich doch in der Hauptsache den von ihm dargelegten Ansichten anschließen.
Wenn ich nun darüber, wie die Angelegenheit nach meiner Auf⸗ fassung steht, ein kurzes Resumé geben soll, so würde das etwa fol⸗ gendes sein: Die Regierung bestreitet keinen Augenblick, daß die frühere Finanzverwaltung, indem sie auf Grund des Gesetzes vom 9. März 1867, welches die Autorisation gegeben hatte, den Betrag von 24 Millionen Thalern für gewisse Eisenbahnbauten allmählich zu rea⸗ lisiren, dazu überging, diese 24 Millionen Thaler im Januar 1868 mit einem Schlage zu realisiren, über die formelle Vorschrift dieses Gesetzes hinausgegangen ist, und daß nur durch die nachträgliche Gutheißung des Landtages diese Verletzung einer formellen Vor⸗ schrift wiederum ins richtige Geleise gebracht werden kann. Ich habe aber zugleich im anderen Hause die Ansicht vertreten — und ich komme da zu demselben Resultat wie der Herr Referent — daß der Finanz⸗ Minister damals sehr gewichtige Gründe hatte, um in dieser Weise zu verfahren, und ich habe in dem anderen Hause erklärt und kann es hier wiederholen, daß, wenn der damalige Finanz⸗Minister bald nach Abschluß dieser Operation offen vor den Landtag hingetreten wäre
und die Gründe seiner Operation dargelegt hätte, muthmaßlich in
bE1“ sein Verfahren mit Majoritäten würde gut geheißen wor⸗ en sein.
Ich weiß nicht, ob es wohlgethan wäre, meine Herren, da hier ein Eingehen auf die Sache nicht stattgefunden hat und da der Herr Referent diese Angelegenheit bereits in sehr wohlwollendem Sinne besprochen hat, noch mit einigen Worten näher darzulegen, was wohl die Bestimmungsgründe für dieses Verfahren gewesen sein könnten. Indessen ich will es zwar nur kurz berühren, aber doch mit einigen großen Zügen.
Das Gesetz vom Monat März 1867, die Eisenbahnbauten, auf die sich das Gesetz bezieht, haben im Jahre 1867 begonnen. Im Jahre 1867 ist à conto der Anleihe, die durch das Gesetz bewilligt war, eine Summe von mehr als 4 Millionen Thalern verausgabt worden. Im Anfang des Jahres 1868 nahm man an, daß im Laufe des Jahres 1868 eine größere Summe zu verwenden sein würde, als es die Erfahrung nachher bestätigt hat. Immerhin ist im Jahre 1868 auf Eisenbahnbauten, worauf diese Anleihe Bezug hatte, abermals eine Summe von mehr als4 Millionen Thaler wirklich verwendet worden. Nun läuft nebenher, meine Herren, die Gesetzesvorlage, die dem Landtage in Folge des Nothstandes der Provinz Preußen vorgelegt wurde wegen Bewilligung einer Eisenbahn⸗Anleihe von 40 Millionen Tha⸗ lern. Es lag vor, daß à conto der Beträge, die auf Grund dieses Gesetzes zu realisiren waren, sofort im Jahre 1868 bedeutende Aus⸗ gaben gemacht werden mußten. Diese Ausgaben waren veranschlagt auf mehr als 10 Millionen Thaler und haben in Wirklichkeit mehr betragen als 9 Millionen Thaler, und es ist im Jahre 1868 für Eisenbahnzwecke eine Summe von 13—14 Millionen Thaler wirklich verausgabt worden. Wenn nun der Herr Finanz⸗Minister im Win⸗ ter 1867/68 zu der Erkenntniß kam, daß es nicht gerathen sein würde, in einzelnen kleineren Beträgen die Anleihe aufnehmen zu wollen, daß es gerathen war, sich mit den Banquiers in Verbindung zu setzen und eine große Operation abzuschließen, dann sprechen gewichtige Gründe dafür, daß, wie es geschehen ist, man die eine Anleihe vollständig in die Hände einer Zahl von Unternehmern legte, und daß man ihnen sür die Abwickelung der Operation einen gewissen Zeitraum freiließ. Ich möͤchte bezweifeln, daß der Finanz⸗Minister im Anfang des Jahres
1116A6A“A“
Landtags⸗Angelegenheiten. 11““ In der Sitzung des Herren⸗
Preußischen Staats
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1868 irgend eine Ahnung davon gehabt hatte, daß die Macht der Dinge nachher im Laufe des Jahres 1868 ihn zwingen würde, “ der 40 Millionen Thaler⸗Anleihe nochmals eine Operation zu Die Verhältnisse haben sich aber im Jahre 1868 und namentlich in der ersten Hälfte des Jahres 1868 im höchsten Grade ungünstig herausgestellt, und während im Laufe des Monats Januar mehr als 20 Millionen Thaler in die Staatskasse geflossen waren, so war die Finanzverwaltung schon zu Anfang Mai 1868 in der Lage, sich à conto der späteren Anleihe sogar einen Vorschuß geben lassen zu müssen. Dieser Vorschuß ist im anderen Hause nicht bemängelt wor⸗ den. Es liegt auf der Hand, daß während der Etat pro 1868 durchaus keine Zinsen bewilligt hatte für die 40 Millionen Thaler⸗Anleihe, ein Verfahren, wobei beide Häuser des Landtages be⸗ theiligt waren, — beide Häuser des Landtages doch darüber nicht zweifelhaft sein konnten, daß zur Beseitigung des Nothstandes mit dem Bau doch schon im Jahre 1868 und nicht erst im Jahre 1869 vorgegangen werden mußte. Wenn alle diese Verhältnisse erwogen werden, wenn es sich ferner von selbst versteht, daß kein Thaler ver⸗ ausgabt worden ist anders, als wie auf Grund der Gesetze und Er⸗ mächtigungen, welche die Regierung besaß — darüber wird sich die Staatsregierung der Ober⸗Rechnungskammer gegenüber und später dem Landtage gegenüber ausweisen müssen — dann liegt doch ganz evident vor, daß, wenn man einen solchen Zustand der Dinge recht⸗ zeitig zur Kenntniß der Landesvertretung gebracht haben würde, wohl nicht zu bezweifeln wäre, daß die Landesvertretung ihre Zustimmung zu der nachträglich angefochtenen Operation ertheilt haben würde. Es fällt mir sehr schwer, in Bezug auf meinen Amtsvorgänger aussprechen zu müssen, daß in dieser Beziehung, meiner Ansicht nach, sein Verfahren nicht richtig gewesen ist. Sollte ich jemals in die Lage gebracht werden — ich hoffe, es wird das nicht der Fall sein — in solcher Weise von einer positiven gesetzlichen Vorschrift abweichen zu müssen, so würde ich es für meine Pflicht halten, die erste Gelegen⸗ heit, die sich mir darböte, zu benutzen, um offen und frei vor der Landesvertretung anzuerkennen, was geschehen ist. Hätte das mein Amtsvorgänger gethan, ich hege die Ueberzeugung, es würde ihm die b Zustimmung des Landtages zu seinem Verfahren nicht gefehlt haben. Was nun die heutige Verhandlung der Sache betrifft, so ist die Staatéregierung damit einverstanden, daß das Hohe Haus dem Gesetz⸗ entwurf seine Zustimmung giebt. Da bei dem Gesetzentwurf die 720,000 Thlr. bereits in Abzug gebracht sind, ebenso wie eine außer⸗
dem hemängelte Hohen Häaͤufes, lelches geneig elmne .v9999 4, .—2 † 2*19, NaeanCeshnennn.
ebenfalls als ungerechtfertigt zu erklären, irgend etwas seiner Ansicht, wenn es dem Gesetzentwurf zustimmt. Wie Sie sich gegenüber den Resolutionen verhalten wollen, das muß ich lediglich der Entscheidung des Hohen Hauses überlassen, und ich habe schon erklärt, daß die Staatsregierung, was die Resolution ad 2 betrifft, von der Ansicht ausgeht, daß mit und ohne Resolution die Mitglieder der Staats⸗ schulden⸗Kommission berechtigt sind, von den Akten der Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden Kenntniß zu nehmen.
——
— Das Haus der Abgeordneten hat in der am 12. d. M. geschlossenen Session vom 6. Oktober bis 18. Dezember v. J und darauf wiederum vom 7. Januar bis zum 12. Februar d. J., 111 Tage getagt.
In dieser Zeit haben 68 Plenarsitzungen stattgefunden; die Ab theilungen haben 99 Sitzungen und die Kommissionen 234 Sitzungen
abgehalten. Das Haus hat in dieser Session die Wahlen von 44 seiner Mit⸗
glieder geprüft; dabei 43 Wahlen für gültig, 1 Wahl für ungültig
erklärt. 2 Wahlen sind noch nicht geprüft.
Gegenwärtig sind 10 Mandate erledigt.
Von der Königlichen Staatsregierung sind den beiden Häusern des Landtages 52 Vorlagen gemacht worden. Hierunter befinden sich: 43 Gesetzentwürfe mit Einschluß des Staatshaushalts⸗Etats und eines Nachtrages zu demselben, 3 Staatsverträge, 1 Allge⸗ meine Rechnung pro 1868, 1 Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben für das Jahr 1868, 1 Jahresbericht der Staats⸗ schulden⸗Kommission, 1 Uebersicht über den Fortgang des Baues resp. über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen im Jahre 1868, 1 Rechenschaftsbericht über die Ausführung des Gesetzes vom 3. Februar 1869, betreffend die Fortdauer des zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs der Militär⸗ und Marineverwaltung bewilligten Kredits in Höhe von 5 Millionen Thaler, 1 Antrag des E1““ wegen Vertagung des Landtags vom 14. Februar bis 2. Mai c.
Von diesen 52 Vorlagen haben 37 die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung beider Häuser erhalten, einer ist von dem Abgeordneten- hause abgelehnt worden; 14 sind wegen Schlusses der Session uner⸗ ledigt geblieben und zwar: 3 beim Herrenhause, 11 beim Abgeord⸗ netenhause.
Dem Abgeordnetenhause sind außerdem zugegangen: Seitens des Handels⸗Ministers die Verträge mit der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ gesellschaft wegen der Erbauung und des Betriebes der Venlo⸗Ham⸗- burger Eisenbahn; Seitens des Justiz⸗Ministers ein Schreiben, betref⸗ fend die Ertheilung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Grafen Baudissin wegen Beleidigung des Abgeordnetenhauses;
Seitens des Ministers des Innern, ein Schreiben, betreffend die
Wahl von 3 Mitgliedern zur statistischen Centralkommission
8
Post, so vegazeht ja selbstredend kein Mitglied des —
1“