2) Kandidaten, welche blos die schriftlichen Arbeiten noch einmal an⸗ zufertigen hatten, 27, und zwar a) noch eine Relation 4, b) noch eine wissenschaftliche Arbeit 19, c) noch eine Relation und eine wissen⸗ schaftliche Arbeit 4. Von diesen 224 Kandidaten haben 172 die Prü⸗ fung vollständig bestanden, die übrigen 52 sind nicht für genügend qualifizirt erachtet worden.
Die meisten Kandidaten haben das (59), sowie die Appellationsgerichte in Cöln (34) und Breslau (28) präsentirt, die wenigsten der Justizsenat in Ehrenbreitstein und das Appellationsgericht in Wiesbaden, je 1. Von den Appella⸗ tionsgerichten in Bromberg, Glogau und Greifswald ist gar kein Kandidat präsentirt worden. Die Mehrzahl der Kandidaten hat bei dem Ober⸗Tribunal referirt.
Kunst und Wissenschaft.
Die »K. Z« bringt über den Geburtstag des Malers P. P. Rubens folgende Notiz (von Fahne): In allen Streitschriften über den Geburtstag des Malers P. P. Rubens wird angenommen, daß er 1577 geboren sei; es ist dies aber nach seiner Grabschrift unmög⸗ lich. Nach dieser starb er am 30. März 1610, 64 Jahre alt. Wäre nun 1577 sein Geburtsjahr gewesen, so würde er an seinem Todes⸗ tage nur 62 Jahre alt gewesen sein. 64 Jahre alt genannt werden zu können, konnte Rubens nur zwischen dem 1. April 1575 und 30. März 1576 das Licht der Welt erblickt haben; im ersteren Falle war er am 30. März 1640 64 Jahre 11 Monate 30 Tage, im letzteren Falle genau 64 Jahre alt. Neben dieser Thatsache ist noch eine andere zu berücksichtigen, nämlich, daß es damals vielfach Sitte war, einem Täufling den
Namen desjenigen Heiligen zu geben, dessen Andenken an seinem Ge⸗ burtstage im Kalender verzeichnet stand. War doch selbst Johann Rubens; der Vater des Künstlers, nach dem Kalender⸗Heiligen Johannes Abbas in der Taufe benannt worden. (NB. Die Abschrift des Denk⸗ steines bei Michel ist irrig, es giebt keinen XIX. Calendas Aprilis; es muß statt dessen XIV. Calendas Aprilis gelesen werden) Wenn nun aber P. P. Rubens am Peter⸗ und Paulstag (29. Juni) geboren ist, so kann es unbedingt nur am 29. Juni 1575 gewesen sein. Liest man aber mit diesen Voraussetzungen die Urkunden, welche Backhuizen van der Brink in seinen — und Professor A. Spieß in seinen »Mittheilungen über die Familie Rubens« vermehrt hat, so kann auch nicht einen zweifelt werden, daß P. P. Rubens zu Siegen geboren sein muß, daß er im zweiten Lebensjahre nach Cöln kam und nach vollendetem zwölften Jahre diese Stadt verließ. 8 L 8 8
Kammergericht
S “
— Die »Rig. Ztg.« meldet, die über das unlängst gemeldete Erd⸗ beben in Riga angesteute wissenschaftliche Untersuchung habe ergeben, daß die Erderschütterungen, welche kürzlich dort verspürt worden sind, nicht durch Erdstöße, sondern durch das Springen der Erdrinde in Folge des strengen Frostes hervorgebracht worden sind. Auch aus Charkow wird dem »Reg. Anz.« mitgetheilt, daß dort so starke Risse der Erde entstanden sind, wie durch Erdstöße aus dem Schlafe der Tische bemerkbar war.
Landwirthschaft.
Berlin, 21. Februar. Die letzte Frage, über welche der Kon⸗ greß norddeutscher Landwirthe in seiner Sonnabendsitzung in Berathung trat, war die Wegebau⸗Angelegenheit. sich bei der Diskussion über diesen Gegenstand heraus, daß man nicht die Ueberzeugung hege, es werde der diesjährige Kongreß zu einem zufriedenstellenden Resultate gelangen. Deshalb wurde beschlossen, das Material, welches in dem Referate des Dr. Wilkens in dieser Frage dem Kongresse übergeben worden war, dem Ausschusse des Kon⸗ gresses zur Erwägung und Beachtung zu überweisen, um dem 4. Kon⸗ gresse eine bestimmte Vorlage mit den erforderlichen Anträgen zu machen. Das Referat des Dr. Wilkens enthält die Grund⸗ jüge einer Wegebau⸗Ordnung, als dessen Hauptpunkte die olgenden zu bezeichnen sind: Die öffentliche Wege werden, ent⸗ sprechend ihrer Verkehrsbedeutung und der Verpflichtung zu ihrer An⸗ lage und Unterhaltung, in 3 Klassen getheilt: 1) Gemeindewege. 2) Landstraßen (Vizinalwege). 3) Kunststraßen (Chausseen). Die Anlage und Unterhaltung der Gemeindewege obliegt den Gemeinden inner⸗ halb ihrer Gemarkung (Gemeindeflur). Wird ein Gemeindeweg durch Benutzung für größere Waldungen, Steinbrüche, Berg⸗ und Hütten⸗ werke, Fabriken oder für irgend eine andere Gewerbsunternehmung, sei der Eigenthümer oder Unternehmer ein Gemeindegenosse oder nicht, in besonderem Maße regelmäßig oder ausnahmsweise gebraucht und abgenutzt, so kann dieser Eigenthümer oder Unternehmer angehalten werden, für die Unterhaltung des Weges, und wenn eine Hauptver⸗ besserung oder neue Anlage nöthig ist, auch hierfür einen besonderen Beitrag in die Gemeindekasse zu zahlen. Die An⸗ lage und Unterhaltung der Landstraßen obliegt zur Hälfte der Kosten den zu Wegebauverbänden (Wegebezirken) vereinigten Gemein⸗ den, zur Hälfte dem Kreisverbande dieser Gemeinden. Die Kosten für die Anlage der Kunststraßen werden, insoweit das Staats⸗Budget die Mittel hierzu bietet, zu vier Sechstel von der Staatskasse, zu einem Sechstel von den Gemeinden, durch deren Gemarkung (Gemeindeflur) die zu erbauenden Straßen führen, und zu einem Sechstel von den Kreis⸗ verbänden (Amtshauptmannschaften) dieser Gemeinden getragen. Bevor die Aufnahme des Neubaues einer Kunststraße in das Staats⸗ Se erfolgt, sind die betheiligten Gemeinden und Kreise hierüber
ören. Weist eine Gemeinde nach, meindeflur) führende Kunststraße von unerheblichen Nutzen ist,
—
erweckt wurden und ein Zittern
daß eine durch ihre Gemarkung (Ge⸗ für ihren Verkehr von keinem oder so wird dieselbe von dem Beitrag, welche
Um aber am 30. März 1640
„Les Rubens à Siegen“ ans Licht gefördert
Augenblick mehr ge⸗
daß die Bewohner einstöckiger hölzerner Häuser V
Es stellte V
694
die Gemeinde zum Neubau und zur Unterhaltung dieser Straße zu leisten hat, ganz oder theilweise befreit. Der hierdurch entstehende Ausfall ist von der Staatskasse zu tragen. Zur Unterhaltung der Kunststraßen sind verpflichtet: a) Die Gemeinden, durch deren Ge⸗ markung (Gemeindeflur) sie ziehen, b) der Kreisverband dieser Ge⸗ meinden, zu je einem Viertel, ꝗ) die Staatskasse zur Hälfte. Die Erhebung von Wegegeld (Chausseegeld, Pflastergeld, Brückengeld) findet in Zukunft nicht mehr statt. Der Aufwand für die Unter⸗ haltung der Kunststraßen seitens der Staatskasse, so wie die Kosten für die zu errichtenden Wegebau⸗Aemter, die durch ihre Beamten die Aufsicht führen über die Anlage oder Unterhaltung sämmtlicher Kunst⸗ straßen, wird gedeckt durch eine mehrstufige Steuer auf sämmtliche im Privatbesitz befindliche Wagen. Diese Wagensteuer, die zu der Kasse der Wegebau⸗Aemter fließt, darf die Höhe der Kosten für Unterhaltung der Kunststraßen nicht übersteigen. Sämmtliche öffentliche Fahrwege (gleichviel ob Gemeindewege, Land⸗ oder Kunststraßen), und zwar bei vorhandenen Seitengräben, deren innere Ränder, sollen mit hochstäm⸗ migen Bäumen, vor Allen mit Obstbäumen bepflanzt, oder in sonstiger dauernder, auch bei Schneefall ausreichender Weise be⸗ zeichnet werden. Zur Pflanzung und Nutzung der Bäume sind zunächst die weganliegenden Grundbesitzer befugt, wenn aber diese dazu nicht bereit sind, und fremde Unternehmer die Pflanzung freiwillig nicht ausführen, dann sind die Gemeinden verpflichtet, die durch ihre Gemarkung (Gemeindeflur) führenden Wege selbst zu be⸗ pflanzen, oder für die sonstige dauernde Bezeichnung Sorge zu tragen.
Hierauf erklärte der Präsident, daß der Kongreß selne Arbeiten beendigt habe und er denselben schließe, wobei er den Mitgliedern seinen Dank für die Thätigkeit und Theilnahme aussprach, mit welcher sie sich an dem Kon⸗ gresse und den Debatten betheiligt hätten. Demnächst erbat sich Hr. v. Wedell das Wort und führte aus, welche großen Verdienste sich der Vor⸗ sitzende des Kongresses, v. Saͤenger⸗Grabowo, nicht allein in dem dies⸗ jährigen Kongresse, sondern auch in den beiden vorangegangenen um das Gedeihen und das Ansehen der Vereinigung erworben habe, des⸗ gleichen gedachte er des zweiten Präsidenten, v. Benda⸗Rudow, und des Geschäftsführers des Kongresses, Noodt, und forderte die Ver⸗ sammlung auf, den Genannten durch Erheben von den Sitzen ihren Dank und ihre Anerkennung auszusprechen. Ehe die Versammlung sich trennte, brachte dieselbe Sr. Majestät dem Könige, dem Schirm⸗ herrn des Norddeutschen Bundes, ein dreifaches Hoch aus.
Gewerbe und Handel.
— In den Hafen von Leer liefen im Jahre 1869 518 Seeschiffe von 19,153 ⅞ Last Ladungsfähigkeit ein, davon 474 beladen, 44 in Ballast. Von den Schiffen waren 408 preußische, 95 niederländische, 7 oldenburgische, 3 englische, 3 schwedische, 1 bremisches und 1 franzö⸗ sisches. Die meisten Schiffe kamen aus preußischen Emshäfen (160 von 5320 ⅞ Last), aus preußischen Ostseehäfen (69 von 4230 Last), England (77 von 3435 Last), Norwegen (56 von 2019 ½ Last) und den Niederlanden (62 von 1367 Last). Außerdem liefen 6541 Fluß⸗ und Wattschiffe von 24,165 ¼ Last ein, die meisten preußische (5453) und aus preußischen Binnenhäfen (5088 von 14,504 Last).
Die Zahl der im Jahre 1869 auslaufenden Seeschiffe betrug 451. (262 beladen, 189 unbeladen) von 17,374 ⅞ Last. Die meisten Schiffe gingen nach England (90 von 5295 L., darunter jedoch 79 unbeladen), preußischen Emshäfen (129 von 4522 ½ L.), preußischen Ostseehäfen (69 von 2953 ⅞ L.), Norwegen (51 von 1766 L., von denen jedoch nur eins beladen war) und den Niederlanden (53 von 1259 ¾ L.). An Fluß⸗ und Wattschiffen liefen 6625 (3943 beladen, 2682 unbeladen) von 23,985 L. aus, davon 5189 von 14,513 L. nach preußischen Bin⸗ nenhäfen.
Der gesammte Schiffsverkehr stellte sich im Jahr 1869 auf 759 Seeschiffe von 28,652 ¾ Last (gegen 1868 49 Schiffe und 2295 Last oder 8 pCt. mehr), 210 Dampfschiffe von 7875 Last (gegen 1868 64 Schiffe und 900 Last oder 13 pCt. mehr), 13,166 Fluß⸗ und Watt⸗ schiffe von 48,150 ¾ Last (gegen 1868 1772 Schiffe und 9038 L. oder 16 pCt. weniger). Der Total⸗Lastengehalt betrug im Jahre 1869 84,678, 5843 L. oder 6 pCt. weniger als im J. 1868.
— In den Hafen von St. Petersburg wurden nach den Listen des dortigen Zollamts im Jahre 1869 116,444,587 Rub. Waaren ein⸗ geführt, 21,615,371 Rub. mehr als in 1868. Die Haupteinfuhrartikel waren: Baumwolle 20,540,144 Rub., Eisen 14,423,288 R., Färbe⸗ stoffe, Olivenöl, Kaffee, Wein, Wolle, Thee, Gußeisen, Tabak, Wollen⸗ fabrikate und Kerosin. Die Ausfuhr belief sich auf 47,327,711 Rub., 1,668,357 Rub, weniger als in 1868, und bestand besonders aus: Getreide 9,486,338 Rub., Hanf 5,090,934 Rub., Talg 4,803,560 Rub., Flachs 3,775,520 Rub., Borsten und Pottasche. Die Einfuhr war um 69,116,876 Rub. höher im Werth als die Ausfuhr. An Gold und Silber wurden 554,026 Rub. ein⸗ und 8,436,517 Rubel ausgeführt, mithin 7,882,491 Rub. mehr ein⸗ als aus⸗ geführt. Die Einfuhr der edlen Metalle war um 1,572,182 Rubel geringer, die Ausfuhr um 7,065,720 Rubel höher als in 1868. Die eingegangenen Zölle betrugen 8,937,524 Rubel, 879,217 Rubel mehr als in 1868; an anderen Gebuͤhren wurden 543,731 Rubel verein⸗ nahmt. Die Schiffahrt dauerte vom 18. April bis 12. Dezember, 33 Tage länger als im Jahre 1868. In dieser Zeit trafen 2912 Schiffe ein, darunter 1193 mit Steinkohlen, 55 in Ballast. Die Zahl der befrachtelen Schiffe war um 436 höher als im Jahre 1868. 2825 Schiffe liefen aus, darunter 573 in Ballast. Unter den ankommenden Schiffen waren 1206 großbritannische, 539 norddeutsche, 379 nieder⸗ ländische, 186 norwegische, 183 dänische, 181 russische, 181 schwedische, 69 französische, 10 belgische, 9 italienische, 8 amerikanische und 1 öster⸗ Dampfer kamen 872 mal an, die meisten (339) aus England.
Telegraphi
Bar. Abw Temp. Abw.
I1I11““
᷑gr 9J.*
21. Februar.
Bar. AbwI emp. Abw
2 V XlIlgemeine - L.v. M. R. Wimnd. Himmelsansicht
bedeckt. bedeckt, Nebel. bedeckt. J““ bedeckt, Schn. bedeckt. gz. bedeckt. ¹) trübe, gst. Schn. trübe. r bedeckt.
— 12,6 — 7,1 80., schwach. 7,04,1 SW., s. schw. 5,2 — 3,5 WNW., mässig. — 4,6 — 2,9 W., s. schw. — 3,6 — 2,4 W., schwach. 3,0 — 1, 1W., mäs sig. 4.2 —3,5 NW., mässig. 6,6 —- 4,3 0., s. schw. 3,4 †0,7 NW., mässig. 5,2 —3,2 N., s. schw. 4,3 — 3,5 N., s. schwach. Nebel. ²) Münster . 335, 2 + 0, 3 1,2 — 0,N., schwach. bedeckt. Cöln 336,3 + 1,2 — 1,2 — 2,1 NW., schwach. bedeckt. Trier 330,7 —1,5 — 1,5 - 1,0 NO., schwach. trübe, nebl. Elensburg. 336,8 — 1,1 — SW., lebhaft. bedeckt. 8 6 (Wiesbaden 333,1 1,6 NO., schwach. bedeckt. 3 ) Kieler Haf. 338, 1 2,5 WSW., s. schw. leicht bezogen. Wilhelmsh. 337,7 4,0 SW., schwach. zieml. heiter. Breimen. — 3,4 WNW., schw. bedeckt. Paris 339,1 0,2 NW., schwach. bedeckt, neblig. Brüssel. 337, 8 1,0 NW., schwach. bedeckt. Haparanda 332,2 — 20,0 N., schwach. heiter. ¹) 331, 0 — 3,6 W., mässig. bedeckt, Schn. Petersburg 330, 6 — 7,0 [SW., lebhaft. bed., Schneetr. Riga 335,4 S., mässig. bedeckt. Moskau 326,2 W., schwach. bedeckt. Stockholm. 332,0 WSW., mässig. bedeckt. 5) Skudesnäs 332,7 WSW., mässig. bedeckt. Gröningen 338,1 NNO., still. bedeckt. Helder. 338,5 NW., s. schw. Hörnesand 331, 4 0., mässig. Christians. 328, 0 WSW., stark. (,eh 392,7 SW., lebhaft. Havre 336,0 O., schwach. Cherbourg 339,1 NOM, lebh. St. Mathieu 339,5 NO., schwach. Helsingör. — WSW., mässig. „ Constantin. 337,0 SG bedeckt.
1 Nachts Schnee. 2²) Gest. feiner Regen. ³) Gest. 0,4 Grad Kälte und nicht 7,4. ¹) In der Nacht grossartiges Nordlicht. ³) Gestern Abend Nordlicht. ⁶) Strom N. Gestern Nachm. 3 Uhr.
Windstille. Strom N.
Seeren 22
336,0 — 1,1 336,4 — 0,8
Memel .. Königsbrg. Danzig. Cöslin 336,0 — 0, 1 Stettin 337,0 — 0,3 Putbus.. 334,2 — 0,5 — Berlin 335,8 — 0,2 11.“ 334,5 — 0, 9 Ratibor 327,7 — 2,6 Breslau 331,4 - 1, 1 Eö“
—
2
. U.8C.
˖—,—ö
bed., Schnee. bed., Schnee. wolkig. 1 bedeckt. bedeckt.
bedeckt. 1f]
—— — — — — — —
llsugnngn—-—ön—V—ℳnö
b Oeffentli
ͤͤ11616161616161141 5 —
er Anzeiger.
6 [Memel 327,0 —9,9 — 5,4 — 2,9 SW., stark. bedeckt, Schn. Königsbrg. 326,8 -103/— 5,2 — 2,3 S., s. stark. bedeckt, Sel DDanzig. 8 — 9,8 — 3,8 —– 2,1 WSW., Sturm. bedeckt. Cöslin 325,9 - 102 — 1,7 +0,s SW., stark. wolkig. *²) Stettin... 327,8 — 9,, — 1,0 +0,8 * bed Faehl Sc Putbus ... 323, 8 -109 1,s8 +0, W., heftig. wolkig. Berlin 327,7 — 8, 3 0,6 †0,6 W., mässig. bewölkt. ²) Posen 326,8 — 8, 6 2,9 — 0,6 W., stürmisch. bedeckt, Schn Pebes 8 .323,8 —6,8 88 8 86“ mässig G BSreslau. 325,4 — 7,1 — 3,2 — 1,2 S W., mässig. trübe. 8 ö 327,4 — 6,7 — 1,0 +0,] 1ö“ bedeckt. ⸗) 3 0,8 +l, 4 S W., schw. trb., Nceht. Schn. Cöln 331,0 —- 4,1 0,4 —0,5 W., mässig. Schnee. Trier. ... 27, 459 0,3 — 0,2 SW., g bedeckt, Schn FElensburg. 328,1 — NW.,stürmisch. bedeckt, Schn. Wiesbaden 329,0 SW., lebhaft. Schnee. ³) Kieler Haf. 329,4 WNW., lebhaft. bez., Schnee. Wilhelinsh. 330,0 NW., heftig. bedeckt. ⁶); Bremen. V W., mässig. etwas Schnee. “ 335,7 WSW., mässig. bedeckt. *) “ 332,0 16 schwach. Schnee.
aparanda 329,3 N0. bedeckt. Helsingfrs. 324, 5 SSO., mässig. bedeckt. s) 1Iö 328, 8 SW., stark. bedeckt.
diga 328,4 8EEE bedeckt. Moskau. 326,2 S., schwach. bedeckt. Stockholm. 331, 5 8SSW., schw. heit., Ncht. Schra Skudesnäs. 327,4 WNW., stark. bewölkt, Schn Litsnünghöp. 380,9 F bedeckt. Lelder. 332,0 1 — [Hörnesand 322,7 NO., lebh. bedeckt, Schn. Christians. 326, 6 NNO., lebhaft. Schnee. J “ W., lebhaft. heiter. Havre. W., 8. stark. Regen.
W., s. stark. bedeckt. NW., schwach. bedeckt.
0, 8
Schnee, Nachts stürmisch. Schnee. Schnee.
.332,9 Cherbourg 336,9 St. Mathieu 338,2
²) Nachts Schnee. ³) Gestern Nachmittag
¹) Schnee, Nachts Sturm. ³) Nachts
¹) Nachts Schnee. ³) Schneegestöber. ) Feiner Regen. ⁸) Schnee, Nachts
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Eisenbahn⸗ arbeiter Reinhold Deutschmann ist in actis D. 62. 69. III. die gerichtliche Haft wegen schweren und einfachen Diebstahls aus §§. 215, 216, 2182², 2232², 56 des Strafgesetzbuches beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bis⸗ herigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Deutschmann Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Mili⸗ tärbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Deutschmann zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transportes an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Aus⸗ landes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 11. Fe⸗ bruar 1870. Königliches Stadtgericht/ Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation III. für Verbrechen und Vergehen. — Signalement. Der Eisenbahnarbeiter Reinhold Deutschmann ist 19 Jahr alt, am 11. Juni 1850 in Klinkmühl bei Finsterwalde geboren, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat blonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, keinen Bart, ovales Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, gesunde Gesichtsfarbe, ist schmächtiger Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen. Bekleidung kann nicht angegeben werden. Wiederholter Steckbrief. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Sorau, den 16. Februar 1870. Der Tuch⸗ nmachermeister Gustav Eduard Leschke, 40 Jahre alt, evangelisch, aus Sommerfeld, Kreis Crossen, soll wegen wiederholter Unterschla⸗ gung verhaftet werden. Er ist im Betretungsfalle anzuhalten und an uns abzuliefern.
Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 18. Fe⸗ bruar 1870, An dem Dienstknecht Karl Heinrich August Klenke aus Nieder⸗Ullersdorf soll eine vierzehntägige Gefängnißstrafe wegen Diebstahls vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist un⸗ bekannt. Wir ersuchen, ihn behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben volle, abzuliefern.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Handlungsdiener arl Heinrich Ludwig Wilhelm Former wegen Majestäts⸗
87*
am 15. Januar 1870 errichteten offenen Handelsge
beleidigung unter dem 17. November 1863 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.
Berlin, den 11. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der von uns unterm 12. Februar 1870 hinter den Kaufmann Karl Heinze aus Sommerfeld erlassene Steckbrief ist erledigt. Sorau, den 18. Februar 1870.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Handels⸗Register. Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts z Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
Pinthus & Gutherz, Geschäftslokal: Neue Königsstraße 13, sellschaft si
-
1) der Kaufmann Herrmann Pinthus, 2) der Kaufmann Salomon Gutherz, beide zu Berlin. b
Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gericht unter Nr. 2837 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Die dem Kaufmann Albert Schubandt zu Berlin für die hiesige Handlung, Firma: 1 1 Heinr. Quistorp, ertheilte Prokura ist zurückgenommen und unter Nr. kurenregister gelöscht. 1
Der Kaufmann und Fabrikant Carl Hermann Goldacker zu B lin hat für seine hierselbst unter der Firma:
Goldacker & Nesselrode bestehende, unter Nr. 5851 des Firmenregisters eingetragene Handlung dem Eduard Schwager zu Berlimn
Prokura ertheilt. 8
Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 11 renregisters eingetragen.
Berlin, den 18. Februar 1870. “
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
1224 im Pro⸗
1 .“
9 8 Fi ister des zeichnete ichts ist eingetragen: In das Firmenregister des unterzeichneten Gerich 8 1) bei Nr. 102 der Firma Gustav Pietsch zu Crossen a. O., Ko⸗
onne 6: 8 Die Firma ist nach dem Tode des Kaufmanns Pietsch auf
dessen Wittwe Ulrike, geb. Kaßner, übergegangen.