1870 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

berger von Schönholtz, Bezirks⸗Commandeur des 2. Ba⸗ taillons (Gera) 7. Thüringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 96; des Komthur⸗Kreuzeszweiter Klasse des Großherzog⸗ lich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem Hauptmann Freiherrn von Humbracht, à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg⸗Rudolstadt Durchlaucht, des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Poseck, à la suite des Hessischen Füsilier⸗Regiments Nr. 80; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich Lippeschen Gesammt⸗ hauses: dem Hauptmann und Compagnie⸗Chef Kirchhof und dem Seconde⸗Lieutenant Rodewald, beide vom 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 20, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Reinecke vom 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 3;, des Großherrlich Türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Seconde⸗Lieu⸗ tenant von Etzel vom 2. Garde⸗Regiment z. F.; des Jo⸗ hanniter⸗Malteser⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Gra⸗ fen von Garnier⸗Turawa von der Reserve des 1. Schlesischen Husaren⸗Regiments Nr. 4, und endlich der dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden affiliirtensilber⸗ nen Verdienst⸗-Medaille: dem Stabshautboisten Schulz vom 3. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66.

Den Debit der Bundes⸗Wechsel⸗Stempelmarken und 2 gestempelten Wechsel⸗Blanketts betreffend.

Bei dem hiesigen Hof⸗Postamte, sowie bei den Post⸗Expeditionen Nr. 1 (Krausenstraße), Nr. 2 (Neue Schönhauserstraße), Nr. 3 (Ora⸗ nienburgerstraße), Nr. 4 (Stettiner Eisenbahnhof), Nr. 7 (Dorotheen⸗ straße), Nr. 8 (Taubenstraße), Nr. 12 (Zimmerstraße), Nr. 20 (im Gesundbrunnen), Nr. 21 (in Moabit), Nr. 23 (Alte Leipzigerstraße), und Nr. 38 (Jägerstraße) werden vom 1. März d. J. ab auch Bundes⸗ Wechsel⸗Stempelmarken und gestempelte Wechsel⸗Blankets zum Stem⸗

pelbetrage von 22 ½ Groschen zum Verkaufe bereit gehalten werden. Berlin, den 22. Februar 1870. yDieer Ober⸗Post⸗Direktor.

9 1 Bekanntmachunng. Die nächste Prüfung für ordentliche Lehrerinnenstellen in dem Lehrerinnen⸗Seminar zu Berlin findet am 17., 18., 21. und 23. März d. J. statt. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung

sind bis zum 10. März auf einem 5 Sgr.⸗Stempel an uns zu richten und mit folgenden Angaben 1) dem vollständigen Vor⸗ und Zunamen der Lehrerin; 2) dem Geburtsort; 3) Geburtsjahr und Tag; 4) Na⸗ men, Stand und Wohnort des Vaters, und ob derselbe noch am Leben; 5) wo die zu prüfende Lehrerin ihre Schulbildung erhalten hat; 6) auf welche Weise dieselbe sich für das Schulamt vorbereitet

hat; 7) in welchem Verhältniß dieselbe bisher gestanden; 8) ob und in welchen nicht allgemein erforderlichen Gegenständen dieselbe noch besonders geprüft zu werden wünscht. Hier muß Französisch, Englisch, Zeichnen ꝛc. aufgeführt werden; 9) Angabe der eingereichten Zeugnisse; 10) Adresse, an welche das Prüfungs⸗Zeugniß geschickt wer⸗ den soll; so wie mit nachstehenden Zeugnissen: 1) einem Taufschein;

2) einem Schulzeugniß; 3) einem Führungsattest; 4) dem Zeugniß eines Geistlichen über die sittliche Befähigung zum Lehramte, von

welchen Abschriften beizufügen sind, zu versehen. Berlin, den 19. Februar 1870. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium.

Nichtamtliches. Berlin, 24. Februar. Se.

reußen.

König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und

des Generals von Tresckow entgegen und empfingen später

den Hofstallmeister von Rauch.

hre Majestät die Königin empfing gestern das

Präsidium des Norddeutschen Reichstags, nachdem dasselbe von Sr. Majestät dem Könige empfangen worden war.

—— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Her⸗ zogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Major von Hahnke. Gegen 11 Uhr stattete Höchstderselbe Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen und Ibrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Hohenzollern einen Besuch im Schlosse ab und begab Sich hierauf in die Sitzung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums. Um 12 Uhr machten die Hohenzollernschen Herrschaften Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin einen Besuch. Um 5 Uhr fand im Kron⸗ prinzlichen Palais ein Diner von 33 Couverts statt, zu welchem unter Anderen der Herzog von Ujest, der Fürst von Lychnowski, General von Steinmetz, Staats⸗Minister von Mühler, General⸗ Major v. d. Goltz, Oberst von Lüderitz, Ober⸗Burggraf Graf Eulenburg, Freiherr von Rothschild, Konsul Meier aus Bremen, Graf Plessen, Herr von Wedell⸗Malchow, Freiherr von Schorlemmer, General⸗Staatsanwalt Dr. Schwarze, Geheime Rath von Schwendler, Erbgraf zu Solms⸗Laubach,

Najestät der

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Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut. schen Bundes für Rechnungswesen trat heute zu einer Sitzung zusammen. 8

Die heutige (9.) Plenar⸗Sitzung des Reichstagez des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12 ½ Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staatz⸗

der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Legations⸗ Rath von Philipsborn, der Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der König. liche Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationz⸗ Rath Hofmann, der außerordentliche Gesandte und bevol! mächtigte Minister, Staats⸗Minister von Bülow, der Staatz⸗ Rath Bucholtz, der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach, der Präsident des Kabinets⸗Ministeriums Heldman, der Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis, der Minister⸗ resident Dr. Krüger und der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer, Zuunäͤchst begründete der Abg. Grumbrecht die folgende von ihm gestellte Interpellation:

1) Hat der Bundesrath über das vom Reichstage vorgeschlagene Gesetz, betreffend eine Aenderung des Artikels 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, bereits Beschluß gefaßt und, wenn dies ge⸗ schehen, welchen? und falls ein Beschluß noch nicht gefaßt sein sollte, 2) welche Gründe haben die Beschlußfassung des Bundesraths bis dahin verhindert?

Der Präsident des Bundes⸗Kanzleramts, Staats⸗Minister Delbrück, erklärte hierauf:

Meine Herren, der Reichstag hat in seiner vierzigsten Sitzung vorigen Jahres ein Gesetz wegen Abänderung der Bundesverfassung beschlossen, nach welchem die Schiffahrttszeichen, Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstigen Tagesmarken, sowie das Lootsenwesen zu den der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes unteerstellten Einrichtungen gehoͤren sollen, der Bundesrath, welchem die⸗ ser Beschluß zur verfassungsmäßigen Behandlung zuging, war auf den Bericht des zuständigen Ausschusses der Meinung, es sei in einer Angelegenheit, welche vorzugsweise die Seeufer⸗Staaten des Bundes interessirt, und welche für diese Seeufer⸗Staaten sehr wesentlich in bestehende Einrichtungen eingreift, es sei in einer solchen Angelegenheit vor allen Dingen nöthig, eine Aeußerung der See⸗ Ufer⸗Staaten über den hier beschlossenen Gesetzentwurf zu erhalten. Er beschloß daher seinerseits, die Regierungen von Preußen, Meeck⸗ lenburg⸗Schwerin, Oldenburg, Lübeck, Bremen und Hamburg zu ersuchen, sich über den Entwurf so zeitig zu äußern, daß der Bundesrath bei seinem Wiederzusammentreten im Spät⸗ Herbst vorigen Jahres in der Lage sei, über den hier beschlossenen Entwurf sich seinerseits schlüssig zu machen. genannten Regierungen sind rechtzeitig eingegangen und der Bundes⸗ rath, als er im Spätherbst des vorigen Jahres zusammentrat, war in der Lage, die Angelegenheit weiter zu behandeln. Die eingegan⸗ genen Aeußerungen der Seeufer⸗Staaten waren nun ihrem Inhalle nach sehr verschieden: zwei von diesen Staaten erklärten, daß ein Bedenken gegen die Annahme der hier beschlosseneu Verfassungsänderung nicht obwalte, zwei andere sprachen sich entschieden aus, und zwei andere wiederum waren der Meinung, daß zwar der Entwurf in der Form, wie er hier beschlossen worden, nicht annehmbar sei, aber nicht deshalb, weil sie sich überhaupt gegen den Gedanken erklärten, sondern deshalb, weil ihnen der hier be⸗ schlossene Entwurf theils zu weit, theils nicht weit genug ging. Die⸗ jenigen Bundesregierungen, welche sich einfach zustimmend erklärten, haben ihr Votum nicht weiter motivirt; es ist anzunehmen, daß sie den Ansichten beigetreten sind, welche hier bei Berathung der Sache laut wurden. Diejenigen Regierungen, welche sich ablehnend geäußert haben, gehen davon aus, daß eine Aenderung der Bundesverfassung überall nur dann indicirt sei, wenn ein entschiedenes Bedürfniß vorliege, und wenn von der Verfassungsänderung eine Besserung des bestehenden Zustandes zu erwarten sei. Sie waren der Ansicht, daß zu einem Eingreifen der Bundesgesetzgebung und Aufsicht in die vorliegende Materie ein Bedürfniß nicht vorliege, und daß ein solches Eingreifen nicht geeignet sei, eine Verbesserung des bestehenden Zu⸗

die es sich handelt, wenn auch für den deutschen Handel im Allge⸗

Oberst-Lieutenant v. d. Burg, Major von Plötz Einladungen

meinen von Wichtigkeit und Interesse sei, doch vorzugsweise ein In⸗ teresse habe für die einzelnen betheiligten Seehäfen, daß die einzelnen betheiligten Seehäfen in ihrem eignen Interesse dafür gesorgt hätten und fernerhin sorgen würden, die Einrichtungen auf das zweckmäßigste zu treffen, und daß in ihre Action nur Un⸗ sicherheit getragen werden könne durch ein Oberaufsichtsrecht und eine Gesetzgebung des Bundes. Aus diesen Gründen erklärten sie sich gegen die Zustimmung zu dem hier beschlossenen Enrwurfe. Die dritte Gruppe endlich, die zwei letzten Regierungen, traten, was das Lootsen⸗ wesen anlangt, den ablehnenden Regierungen bei. Sie waren der Meinung, daß das Lootsenwesen als Gewerbebetrieb der Gesetzgebung und Oberaufsicht des Bundes bereits unterstehe, und daß der Bund seine Gesetzgebung bereits innerhalb der Gewerbe⸗Ordnung auf diesen Gegenstand ausgedehnt habe; weiter zu gehen, schien ihnen nicht zweck⸗ mäßig, weil es bei der Ordnung des Lootsenwesens so sehr auf lokale Verhältnisse ankomme, daß fes nicht die Ausgabe sein könne, diese Verhältnisse übereinstimmend nach ein und demselben System für den ganzen Bund zu reguliren. Sie waren also nicht der Meinung, es

sei nüßlich, diese Institution der Bundesgesetzgebung weiter

Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück,

Die Aeußerungen derld

ablehnend

standes herbeizuführen; sie waren der Meinung, daß die Materie, um

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zu unter⸗ stellen, als sie ihr bereits unterworfen ist. 8

Dagegen waren sie der Ansicht, daß die Leuchtfeuer und die Tagesmarken, mit andern Worten diejenigen Einrichtungen, welche nöthig sind, um die deutschen Wassergrenzen in einer den Interessen der Schiffahrt entsprechenden Weise zu bezeichnen, sich nicht nur eigne⸗ ten, zum Gegenstande der Bundesgesetzgebung und Aufsicht gemacht zu werden, sondern daß auch von einer solchen Maßregel eine ent⸗ schiedene Verbesserung zu erwarten sei, jedoch nur unter der Bedin⸗ gung, daß der Bund weiter ginge als der hier beschlossene Entwurf besagt, und alle diese Anstalten direkt für Bundesanstalten erkläre, sie also auch aus Mitteln des Bundes erweitere und unterhalte. Dem Bundes⸗ rathe wurde über diese verschiedenen Aeußerungen Vortrag gebalten. Er glaubte noch nicht in der Lage zu sein, einen definitiven Beschluß zu fassen; er glaubte indessen der Ansicht der zuletzt gedachten Regie⸗ rungen, daß eine gemeine Einwirkung des Bundes auf die Seezeichen nur dann fruchtbringend sei, wenn diese Anstalten wirklich Bundes⸗ anstalten werden, eine Berechtigung nicht absprechen zu können, und er hielt deshalb für nöthig, zunächst festzustellen, um welches finanzielle Objekt es sich bei der Sache handelt. Er beschloß deshalb, die bethei⸗ ligten Seeufer⸗Staaten zu ersuchen, eine Uebersicht der Anlage⸗ und Unterhaltungskosten dieser Seezeichen für die letzten zehn Jahre aufzu⸗ stellen und mitzutheilen. Ein Theil dieser Mittheilungen ist bereits erfolgt, ein anderer Theil steht noch aus, und sobald diese Mitthei⸗ lungen vollständig vorliegen, wird der Bundesrath in der Lage sein, sich in der Sache weiter schlüssig zu machen.

Der Reichstag trat nunmehr in die Tagesordnung ein. Den ersten Gegenstand derselben bildete die dritte Berathung über den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden, wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

Die Abgg. Lasker und Genossen hatten folgenden Antrag eingebracht: b

Der Reichstag wolle, bei Annahme des Vertrages, beschließen, zu erklären: Der Reichstag des Neorddeutschen Bundes spricht den unab⸗ lässigen nationalen Bestrebungen, in denen Regierung und Volk des Großherzogthums Baden vereinigt sind, seine dankende Anerkennung aus; der Reichstag erkennt in diesen Bestrebungen den lebhaften Aus⸗ druck der nationalen Zusammengehörigkeit und nimmt mit freudiger Genugthuung den moͤglichst ungesäumten Anschluß an den bestehenden Bund als Ziel derselben wahr. Zu demselben beantragte der Abg. von Blanckenburg: Der Reichstag wolle beschließen: den zweiten Absatz des Antrages fortzulassen und statt desselben dem ersten Absatz hinzuzufügen; und erkennt in diesen Bestrebungen des lebhaften Ausdruck der nationalen Zusammengehörigkeit.«

An der hierüber eröffneten General⸗Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Lasker und von Blanckenburg.

Der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen er⸗ griff nach dem Abg. von Blanckenburg das Wort. 6“ 8 8 (Schluß des Blattes.)

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Cöln, 22. Februar. Die Königin der Niederlande, welche gestern Abend um 9 Uhr auf der Durchreise aus dem Haag hier eingetroffen war, fuhr heute Vormittag um 9 Uhr von hier nach Mecheln ab. 1 8

Hldenburg, 22. Februar. In der heutigen Sitzung des Landtags wurde der Gesetzentwurf, betreffend den Ausbau des Eisenbahnnetzes im Großherzogthum, zum zweiten Male ge⸗ lesen und unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung mit 25 gegen 7 Stimmen angenommen. 1

Es folgte die zweite Lesung mehrerer anderer Gesetzentwürfe, die ebenfalls unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen wurden. Zur Fortsetzung und Vollendung des Grimm'schen Wörterbuchs wurden pro 1870 200 Thlr., pr. 1871. 88s 1872 jchelich 100 Thlr. bewilligt. 8 Scschließlich wurde eine Reihe von Petitionen erledigt. Brannschweig, 23. Februar. Der Großherzog von Oldenburg ist in der Nacht zum 22. d. hier eingetroffen und hat im »Deutschen Hause« Wohnung genommen. stattete demselben am gestrigen Morgen einen längeren Besuch ab. Bald darauf begab sich der Großherzog nach dem Herzog⸗ lichen Residenzschlosse.

Sachsen. Dresden, 23. Februar. Beide Kammern haben gestern Abend ihre letzten Sitzungen gehalten und wur⸗ den, nachdem die Tagesordnungen erledigt waren, durch An⸗ sprachen des Staats⸗Ministers Frhrn. von Friesen geschlossen.

Schwarzburg. Rudolstadt, 22. Februar. Nachdem die verschiedenen Referenten der für die Prüfung der Wahlen bestimmten Abtheilungen über sämmtliche Wahlen der Abge⸗ ordneten referirt hatten, wurden dieselben heute vom Landtage sämmtlich genehmigt. Die Verhandlung wurde mit der ver⸗ fassungsmäßigen Vereidigung der Abgeordneten geschlossen. Die feierliche Eröffnung des Landtages mußte wegen einer ein⸗ getretenen plötzlichen Erkrankung des Ministers von Bertrab

ausgesetzt werden. 8 Baden. Karlsruhe, 23. Februar. Die Zweite

Der Herzog 1 1 Personen, die über der Erde Arbeiten für Gruben verrichten,

gegen 14, das Verehelichungsgesetz mit 49 gegen 2 und das Aufenthaltsgesetz mit 42 gegen 6 Stimmen angenommen.

Bayern. München, 23. Februar. Ueber den Stand der Ministerangelegenheit sind dem »N. K.« heute keine neuen Nachrichten zugekommen. Vom Grafen Bray war bis gestern Mittags noch keine Antwort in München eingetroffen.

Die erste öffentliche Sitzung des General⸗Audito⸗ riats fand vorgestern statt. Dieselbe wurde von dem Prä⸗ sidenten des Gerichtshofes, General⸗Lieutenant Ritter von Kraz⸗ eisen, mit einer auf die Einführung der neuen Militärgesetze bezüglichen Ansprache eröffnet. 1 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Februar. Der Kaiser Kaiserin sind gestern Vormittags nach Ofen ab⸗ ereist.

Erzherzog Albrecht wird in den ersten Tagen des März direkt von Paris hier erwartet.

Der ungarische Finanz⸗Minister von Lonyay ist am Sonnabend von Wien nach Pesth zurückgekehrt, ohne, wie das »Prag. Abendbl.« meldet, den Hauptzweck seiner Reise, die der finanziellen Seite der Militär⸗Grenzfrage, erreicht u haben.

In der gestrigen Abgeordnetenhaus⸗Sitzung 1 die Spezialdebatte über das Erwerb⸗Steuergesetz fort⸗ esetzt.

8 Der hiesige nordamerikanische Gesandte Jay gab gestern anläßlich der Geburtsfeier von Washington ein diplomatisches Banket, an welchem der Reichskanzler Graf Beust, sowie die Chefs sämmtlicher hiesiger Gesandtschaften theilnahmen. Graf Beust hielt eine Rede, in welcher er unter Anspielung auf die gegen ihn erhobene Beschuldigung, als beabsichtige er, Aende⸗ rungen in der inneren Politik eintreten zu lassen, sich gegen solche Vermuthungen verwahrte und die Versicherung abgab, daß er jedenfalls keine Aenderung in den bisherigen freund⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Oesterreich und der nordameri⸗ kanischen Union wünsche. 8

Der Gesandte Jay brachte einen Toast auf Se. Majestät den König von Preußen aus, welchen der preußische Ge⸗ sandte v. Schweinitz dankend erwiederte. 1

Pesth, 22. Februar. Im Unterhause interpellirte Madarasz den Minister des Innern wegen der gestrigen Auf⸗ stellung von Soldaten in der Nähe des Reichstags⸗Gebäudes. Iranyi interpellirte wegen der Verhaftung Raspes.

Belgien. Brüssel, 23. Februar. Der Senat hat sich gestern bis zum 14. März vertagt und wird alsdann nach früherem Beschlusse die Berathung über die Modifikation des Wahlrechts vornehmen.

In der Repräsentantenkammer, welche noch immer mit dem Handelsgesetz beschäftigt ist, kündigte gestern Herr Guillery eine Interpellation an über die Eingriffe der Untersuchungs⸗ richter von Brüssel in die konstitutionellen Rechte der Presse. Der Justiz⸗Minister erklärte, daß er darüber einen Bericht von Seiten des Parkets erwarte, der wahrscheinlich heute noch nicht fertig sein werde. Herr Guillery verschob darauf seine Interpellation auf Donnerstag.

Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. In der gestrigen Unterhaussitzung war der Hauptgegen⸗ stand der Verhandlungen die Regierungsvorlage über Sicher⸗ heitsmaßregeln und Inspektion in den Bergwerken, welche von dem Minister des Innern zur zweiten Lesung empfohlen wurde. Der Gesetzentwurf enthält Verordnungen für bessere Ventilation und schärft die Strafen für Fahrlässigkeit und Uebertretungen der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wird die Verwendung von Kindern unter 12 Jahren unter und über der Erde unter⸗ sagt, und die Arbeitszeit von Knaben unter 16 Jahren unter der Erde auf höchstens 12 Stunden normirt, von denen noch 1 ½ Stunde für Mahlzeiten und Ruhepause abgehen. Für

wird die Fabrik⸗ und Werkstattakte maßgebend erklärt, so daß

in der Folge Frauen und Kinder nicht mehr bei Nacht an den

Grudeneinfahrten beschäftigt werden dürfen. Es sollen künftig nicht nur Arbeiter, sondern auch Grubenbesitzer wegen nach⸗ weislicher Fahrlässigkeit mit Gefängniß bestraft werden.

Die Vorlage wurde zum zweiten Male gelesen und die

Berathung im Komite des ganzen Hauses auf den 18. März

angesetzt.

Der von gelegte Antrag zur Einsetzung eines 8 1 Untersuchung darüber, ob es sich empfehlen würde, die Lokal⸗ abgaben zwischen Hauseigenthümer und Hausmiether zu theilen, führte zu einer längeren Debatte, die schließlich in der An⸗ nahme des ursprünglichen Antrags ihren Abschluß fand.

Die Voranschläge für Heer und Flotte liegen jetzt vor und zeigen gegen das Budget des vergangenen Jahres er⸗

dem Präsidenten des Armenamtes hierauf vor⸗ Sonderausschusses zur

Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung das Armengesetz mit

hebliche Veränderungen. Was zunächst die Armee-Ausgaben

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